Protokoll der Sitzung vom 23.02.2011

(Zuruf von der SPD: Sehr schwach! – Zuruf von Hans-Willi Körfges [SPD])

Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere der Finanzminister sollte sich den Satz zu Herzen nehmen, dass Menschen, die ihr Geld zusammenhalten, zwar eventuell unangenehme Zeitgenossen, aber sehr angenehme Vorfahren sein können.

(Vereinzelt Heiterkeit von der CDU)

Die heutigen Ausführungen von Herrn Priggen, dass die Vorgängerregierung und insbesondere der Innenminister eine zynische Haltung gegenüber den Kommunen eingenommen hätten …

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Bevor Sie applaudieren, Herr Kollege Mostofizadeh, warten Sie ab, was kommt.

(Zuruf von Dennis Maelzer [SPD])

Dann sage ich Ihnen, was ich zusammen mit vielen kommunalen Vertretern tatsächlich für zynisch halte.

(Zuruf von der SPD: Ja, dann mal los!)

Am 22. Dezember sagte der Kommunalminister dieses Landes anlässlich der Auszahlung der sogenannten Soforthilfe von 300 Millionen € aus dem schuldenfinanzierten rot-grünen Nachtragshaushalt an die Kommunen – ich zitiere –:

„Heute haben wir einen ersten Baustein unseres Gesamtkonzeptes zur Verbesserung der Kommunalfinanzen auf den Weg gebracht.“

(Beifall von der SPD)

Was diese rot-grüne Landesregierung unter „Verbesserung der Kommunalfinanzen“ verstand, bekamen zwei Drittel unserer Städte und Kommunen bereits einen Tag später zu spüren. Mit der ersten Modellrechnung des Gemeindefinanzierungsgesetzes wurde 260 Kommunen Geld wieder aus der Tasche gezogen, das tags zuvor angeblich die Lage verbessern sollte.

(Zuruf von den GRÜNEN: Unverschämt!)

217 Kommunen verlieren sogar im Saldo aus Nachtragshaushalt 2010 und Entwurf des GFG 2011, 173 Kommunen davon sogar mehr als eine halbe Million Euro!

Weil die Ministerpräsidentin gemeinsam mit dem Kommunalminister bereits am 22. Dezember genau

wusste, welches GFG in der Schublade lag, haben sie mehr als der Hälfte unserer Kommunen in unserem Land bewusst an diesem Tag die Unwahrheit gesagt. Das, meine Damen und Herren, nenne ich zynisch.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Das ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur im Ergebnis rot-grüner Regierungsmurks in Reinkultur. Das ist auch von der Machart her perfide. Sie wollten die Notlage der Städte, Gemeinden und Kreise schamlos ausnutzen, um sich wenigstens an einem einzigen Tag als kommunale Heilsbringer und Gralshüter darzustellen.

(Zuruf von der SPD: Warten Sie mal ab!)

Spätestens jedoch Heiligabend 2010 war für viele Kommunale klar: Nur weil jemand einem freundlich lächelnd vors Schienbein tritt, wird der Schmerz nicht weniger.

Auch ein Satz des Oberbürgermeisters von Gelsenkirchen, Frank Baranowski, der am 18. November auf der Internetseite der SPD veröffentlicht wurde, kann jetzt endlich richtig interpretiert werden. Er sagte damals:

„Wer die Kommentare aus der Kommunalpolitik wahrnimmt, spürt die Veränderung durch den Regierungswechsel.“

Ja, meine Damen und Herren, der Veränderung durch das GFG 2011 folgte wahrlich eine Vielzahl von Kommentaren. Wenn die Ministerpräsidentin noch hier wäre, könnte man ihr sagen: Wir haben den Weg an die Basis gemacht, und die Basis, meine Damen und Herren, ist stinksauer über dieses GFG. Dem einsetzenden Sturm der Entrüstung, den Schreiben von Oberbürgermeistern, Bürgermeistern, Landräten und Kämmerern, den Resolutionen von Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten hatten Landesregierung und Regierungsfraktionen nichts anderes entgegenzusetzen als das neue System „SPD“: Schönfärben, Pauschalieren und Davonstehlen.

Schlimmer noch, meine Damen und Herren: Die Art und Weise, mit der Sie sich hinter Ausreden, statistischen Rechnungen und Urteilen verstecken – wir haben es eben vom Herrn Kommunalminister noch einmal gehört –, möchte ich an zwei Beispielen erläutern.

Erstes Beispiel. Herr Kommunalminister, Sie sagen in einem Schreiben an alle Hauptverwaltungsbeamten vom 27.01.2011:

„Die Aktualisierung der Grunddaten ist nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs jetzt notwendig, …“

Falsch, Herr Minister. Eine solche Verpflichtung ist dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs – VerfGH 16/96, VerfGH 7/97 – überhaupt nicht zu entnehmen. Verlangt wird lediglich – Zitat – eine regelmä

ßige Überprüfung der Einschätzungen und Grundlagen des Gesetzgebers.

(Minister Ralf Jäger: Warum haben Sie das nicht gemacht? Fünf Jahre haben Sie das nicht gemacht! – Zuruf von Marc Herter [SPD])

Dass grundsätzlich eine Grunddatenanpassung erforderlich ist, bestreitet niemand von uns. Es existieren aber nicht, wie Sie insinuieren wollen und der Städte- und Gemeindebund bestätigt, fixe Termine für diese Grunddaten.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Zum In- halt reden! Was steht in dem Gesetz?)

Deshalb war die Anpassung jetzt nicht notwendig, sondern sie hätte durchaus in einem Guss in einem GFG 2012 erfolgen können.

Zweites Beispiel. Aus dem gleichen Schreiben des Kommunalministers …

Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Maelzer zulassen?

Aber selbstverständlich.

Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Herr Kollege Löttgen, Sie stellen immer darauf ab, dass der sogenannte ländliche Raum durch das GFG 2011 angeblich belastet würde. Wie wollen Sie denn meinem durchaus ländlich geprägten Wahlkreis Lippe III und der Stadt Horn-Bad Meinberg, die mit der Neufassung des GFG um 400.000 € besser gestellt ist – Horn-Bad Meinberg hat 18.000 Einwohner, ist also bei Weitem keine Großstadt –, wie wollen Sie den Menschen in meinem Wahlkreis erklären, die dadurch per Saldo um 1,3 Millionen € besser gestellt werden, dass Sie diese statistischen Daten auf die Zukunft verschieben und nicht die Realität anerkennen möchten, wie sie heute im Land existiert?

Herr Abgeordneter, bitte schön.

Die Frage war so lang, dass ich den Anfang schon fast wieder vergessen habe. Aber ich bin mir durchaus sicher, dass ich verstanden habe, was Sie meinen, Herr Kollege. Ich werde im Laufe meiner Rede gerne darauf eingehen und speziell zu diesem Punkt sprechen.

(Marc Herter [SPD]: Ärgerlich, wenn die Re- alität nicht zu den Themen passt, Herr Lött- gen!)

Ich hoffe, Sie können so lange warten. Dann wird sich das selbstverständlich erklären.

(Dennis Maelzer [SPD]: Darauf bin ich ge- spannt!)

Es kommt tatsächlich. Tut mir leid.

Ein zweites Beispiel. Aus dem gleichen Schreiben des Kommunalministers, das ich eben schon erwähnt habe, stammt das Zitat: Das Gemeindefinanzierungsgesetz ist anzupassen, um Gerechtigkeit bei der Verteilung der Zuweisung zu gewährleisten.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Richtig!)

Das Zitat geht weiter, Herr Herter: Dies entspricht der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs NRW.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Richtig!)

Nun zitiere ich aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs: Der Verfassungsgerichtshof hat nicht zu prüfen, ob der Normgeber die bestmögliche oder gerechteste Lösung gewählt hat. – Wie passt denn zusammen, was Sie erzählen? Überhaupt nicht!

Da wir gerade bei Fehlern sind, meine Damen und Herren,

(Marc Herter [SPD]: Es gibt aktuelle Daten!)

die Sie aus meiner Sicht und aus Sicht der CDU zur Grundlage Ihres Handels gemacht haben: Es ist schon ein Zeichen unerhörter politischer Arroganz, dass Sie die Hilferufe der kommunalen Familie wissentlich überhören