Protokoll der Sitzung vom 30.03.2011

Den Menschen direkt helfen zu können: Hier erleben wir hautnah die Auswirkungen unserer Politik. Das Petitionsverfahren, so sehe ich es, ist mit einem Seismografen zu vergleichen, der uns aufzeigt, ob und wie unsere Gesetze in der alltäglichen Anwendung umgesetzt werden können. Hier sehen wir die wichtige Mittlerrolle zwischen Bürger und Staat, indem wir direkt auf Missstände hinweisen, die dann gegebenenfalls in den Fachausschüssen nochmals beraten werden können. Die nachfolgend von mir ausgewählten Fälle werden Ihnen das verdeutlichen:

Bewegt hat uns die Eingabe der Witwe eines bei einem Polizeieinsatz ums Leben gekommenen Polizeibeamten. Das tragische Geschehen spielte sich bereits vor über 30 Jahren ab, als die junge Familie mit drei kleinen Kindern plötzlich ihren Vater, Ehemann und Ernährer verlor. In der Folge berechnete das Landesamt für Besoldung und Versorgung in Zusammenarbeit mit der Dienststelle die Hinterbliebenenbezüge. Der erste entsprechende Bescheid war leider fehlerhaft, was die Witwe, die damals noch keine Petentin war, auch erkannt hat. Daraufhin erging ein weiterer Bescheid über die Hinterbliebenenversorgung, der zwar höher ausfiel, aber immer noch nicht richtig war. Das LBV hatte nämlich übersehen, dass der Witwe und ihren drei Kindern die höhere Versorgung nach einem sogenannten qualifizierten Dienstunfall zustand. Dabei ging es wirklich um einen erheblichen Betrag, der monatlich Mutter und Kindern fehlte und jahrelang nicht zur Verfügung stand.

Erst durch einen ganz banalen Zufall fiel nach bald 35 Jahren dieser Fehler auf. Es errechnete sich ein Betrag von deutlich über 50.000 €, der der Familie über die ganze Zeit entgangen war. Die fehlerhafte Berechnung wurde vom LBV und vom Innenministe

rium eingeräumt; doch berief man sich in Bezug auf den lange zurückliegenden Zeitraum auf die Verjährungsvorschriften. Rechtlich war dies korrekt, doch im Ergebnis für die Berichterstatterin unseres Petitionsausschusses und uns alle sehr unbefriedigend.

Der Petitionsausschuss hat sich dieses Falles sehr intensiv angenommen, weil wir denken, dass die Arbeit der Polizei einen wichtigen Stellenwert einnimmt und wir dort besonders hinschauen müssen, wenn Polizistinnen und Polizisten ihr Leben für uns und unsere Sicherheit hingeben.

Am Ende hat der Petitionsausschuss die Behördenseite davon überzeugen können, dass angesichts der ganz besonderen Umstände dieses Einzelfalles die Verjährungseinrede nicht ihre ganze eliminierende Wirkung entfalten durfte. Am Ende hat es der Petitionsausschuss geschafft, eine gütliche Einigung herbeizuführen, sodass ein wesentlicher Teil des Betrags nachgezahlt werden konnte.

(Allgemeiner Beifall)

Mit diesem Ergebnis sind alle Beteiligten einverstanden, sodass nunmehr wirklich Rechtsfrieden eingetreten ist.

Die Wiederherstellung einer vernünftigen Kommunikation zwischen Bevölkerung und Verwaltung gehört einfach zu den Hauptaufgaben der Petitionsarbeit. Ein gutes Beispiel dafür war ein Fall aus einer rheinischen Stadt. Hier hatte ein Mann über 20 Jahre lang einen Grünstreifen gepflegt, der zwar optisch zu seinem Grundstück gehörte, aber rechtlich im Eigentum der Stadt stand. Als die Stadt gegen ihn Ansprüche aus nicht geleisteten Grundbesitzabgaben und anderen Rückständen geltend machte, wollte der Petent mit seinen Grundstückspflegeleistungen aufrechnen. Die Dinge spitzten sich zu. Es drohte wegen der städtischen Ansprüche sogar eine Zwangsversteigerung des Grundstückes.

Ein Petitionstermin vor Ort klärte die Angelegenheit, die wirklich zu eskalieren drohte. Es wurde sehr schnell klar, dass der Grünstreifen der Stadt und nicht dem Petenten gehörte, dieser aber auch für die Erschließung seines Grundstücks unverzichtbar war. Es handelte sich im Ergebnis letztendlich um ein Entgegenkommen der Stadt zugunsten des Petenten.

Mit dem Erörterungstermin kam tatsächliche und rechtliche Klarheit in die Angelegenheit. Schnell wurde auch deutlich, dass in der Vergangenheit das Miteinander ganz, ganz stark gelitten hatte, sodass zwischenzeitlich nur noch über Anwälte kommunizierte wurde. Diesen unguten Zustand hat das Petitionsverfahren beendet. Daneben konnte auch noch für einige ähnlich gelagerte Fälle in dieser Stadt eine Lösung angestoßen werden.

Ich persönlich war sehr überrascht, dass die beiden Kontrahenten plötzlich wieder miteinander lachen konnten.

Nun ein ganz anderer Bereich. – Den Ausschuss erreichte die Eingabe einer Interessenvertretung von Bestattungsunternehmen, die sich über die Bearbeitungsweise vieler Sozialämter bei Anträgen auf Übernahme der Kosten für sogenannte Sozialbestattungen beklagten. Die Bearbeitungsdauer sei zu lang, die Kostenerstattung würde nur teilweise bewilligt und die bewilligten Beträge gelangten nicht an die Bestatter, sondern würden oftmals von den Hinterbliebenen einbehalten.

Fest steht, dass dann, wenn die nahen Angehörigen zur Übernahme der Bestattungskosten nicht in der Lage sind, diese auf Antrag vom Sozialhilfeträger übernommen werden können. Fest steht aber auch, dass in der Regel die Bestattungsunternehmer den Auftrag von den Angehörigen selbst erhalten und deshalb – wie im allgemeinen Geschäftsleben üblich – das unternehmerische Risiko tragen, ob ihre Auftraggeber hinterher die Rechnungen begleichen.

Müssen die Angehörigen der Verstorbenen aber mangels eigener finanzieller Möglichkeiten das Sozialamt um Übernahme der Kosten bitten, so entsteht unweigerlich zeitliche Verzögerung.

Auch hier hatte der Petitionsausschuss einen Erörterungstermin mit dem Sozialministerium und der Interessenvertretung der Bestattungsunternehmen, der insoweit zu Ergebnissen führte, als Einigkeit darüber bestand, dass die Bearbeitung bei den Sozialämtern nicht unnötig verzögert werden dürfe – so geschehen im Fall einer Witwe, die die Bestattung ihres Mannes einem Unternehmen in Auftrag gegeben und beim Sozialamt einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Danach folgten ein Widerspruchsverfahren und ein Klageverfahren der Witwe beim Sozialgericht. Erst 16 Monate nach der Bestattung erfolgten die Anerkennung der Kosten durch das Sozialamt und die Auszahlung des Betrages. Das war auch aus Sicht des Petitionsausschusses eine einfach viel zu lange und unangemessene Zeit.

Inzwischen ist auch in diese Angelegenheit Bewegung gekommen. Kommunenübergreifend sind die Sozialämter für die Problematik sensibilisiert worden. Es besteht daher berechtigte Hoffnung, dass die Bestattungsunternehmer künftig schneller an ihr Geld kommen werden.

Ein weiteres Thema war die Zahngesundheitsprophylaxe in Kindertagesstätten. Ein Petent aus dem Münsterland hatte sich mit der Bitte an den Ausschuss gewandt, dass in den Kindertageseinrichtungen jährliche zahnärztliche Untersuchungen auch in Zukunft stattfinden können. In dem fraglichen Kreis war unter Hinweis auf die einschlägigen Bestimmungen beschlossen worden, die jährlichen zahnärztlichen Reihenuntersuchungen in den Kindertagesstätten durch andere Vorsorgemaßnahmen zu ersetzen.

Der Einstieg in die Problematik zeigte, dass es in den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes ganz unterschiedliche Ansätze gibt. Teilweise werden jährliche Reihenuntersuchungen auch in den Kindertagesstätten durchgeführt, teilweise werden ganz neue Wege beschritten. Die jetzige gesetzliche Grundlage lässt Spielräume für vielfältige Lösungen.

Der Petitionsausschuss hat aber klargestellt, dass der entscheidende Gesichtspunkt sein muss, die Kinder beziehungsweise die Eltern zu erreichen, die im Hinblick auf Zahnprophylaxe nachhaltig beratungsresistent sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon sehr bedrückend, zu erfahren, dass nach einer Untersuchung 16 % der Kinder 60 % der größeren Zahnschäden aufweisen – und das im Kindergartenalter. Es muss also gelingen, gerade diese Kinder aus problematischen Verhältnissen zur Behandlung beim Zahnarzt zu bringen. Dies ist mit einer jährlichen zahnärztlichen Reihenuntersuchung allein nicht zu erreichen.

Der Petitionsausschuss hat deshalb angeregt, diese Problematik grundsätzlich anzugehen, und vorgeschlagen, die zahnärztliche Untersuchung zum Bestandteil der verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zu machen. Dadurch könnte für die betroffenen Kinder der Weg zum Zahnarzt verkürzt werden.

Das ist aber nicht nur eine Frage, die das Kinderbildungsgesetz betrifft, sondern letztendlich eine Frage, die auf Bundesebene zu regeln wäre. Der Petitionsausschuss gibt diesen Hinweis auch an die Bundesebene weiter.

Der Ausschuss hat wegen der grundsätzlichen gesundheitspolitischen Bedeutung die Petition an die Fachausschüsse weitergeleitet, damit man dort noch einmal darüber berät und dann zu einer für die Gesundheit der betroffenen Kinder wirklich guten Lösung kommt.

Dieser Fall zeigt auch ganz deutlich und beispielhaft, dass Einzeleingaben an den Petitionsausschuss für den Gesetzgeber manchmal wirklich wichtige Anstöße bilden, sich an die Fachbehörden zu wenden und noch einmal darüber nachzudenken.

Überhaupt: Alle Eingaben, in denen Familien- oder Kinderinteressen im Mittelpunkt stehen, behandelt der Petitionsausschuss mit besonderer Aufmerksamkeit.

Mit seiner Eingabe wies ein Vater darauf hin, dass seine kleine Tochter, die das erste Grundschuljahr besuchte, nach einer Änderung der Schulbusroute nunmehr einen langen Fußweg von der Schule zur Bushaltestelle zurückzulegen hatte. Der Schulbus, der noch zur Mittagszeit die Haltestelle an der Schule selbst anfuhr, stand für die Kinder, die im Rahmen des offenen Ganztags unterwegs waren, am späteren Nachmittag nicht mehr zur Verfügung. Aus

der Sicht des Ausschusses war dies eine berechtigte Bitte eines besorgten Vaters in Bezug auf die Sicherheit seines Kindes.

Erlauben Sie mir eine persönliche Bemerkung: Dies hat mich besonders betroffen, obwohl ich an der Ausarbeitung nicht beteiligt war. Aber es hat mich betroffen, weil die Unsicherheit des Vaters in eine Zeit fiel, als in den Medien des Öfteren zu lesen war, dass Kinder auf dem Schulweg oder in der Nähe der Schule oder des Zuhauses verschwunden sind.

Die eingeholte schriftliche behördliche Stellungnahme verwies lediglich auf angeblich unveränderbare rechtliche Zwänge. Erst mit einem Erörterungstermin vor Ort, an dem sowohl das Verkehrsunternehmen als auch die Schulverwaltung beteiligt wurde, kam endlich Bewegung in die Petition. Schließlich konnte erreicht werden, dass der Bus nun auch am Mittag einen kurzen Umweg fuhr und somit dieses und die anderen Kinder aufnahm.

Sicherlich ist dies keine spektakuläre Angelegenheit, doch sind dem Ausschuss gerade diese Fälle aus dem Alltag der Menschen besonders wichtig. Der Fall zeigt aber auch, dass Veränderungen bei gutem Willen auf allen Seiten im Einklang mit den Gesetzen erreichbar sind. Außerdem ist es ein sehr schönes Gefühl für die Mitglieder des Petitionsausschusses, wenn zufriedene Bürger sich beim Ausschuss persönlich für dessen Einsatz bedanken.

Die Beispiele aus den unterschiedlichsten Themenfeldern könnten noch lange weitergeführt werden.

Nur kurz sei noch erwähnt, dass es dem Ausschuss in einer Steuerangelegenheit gelungen ist, das Finanzministerium zu veranlassen, Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben zu berücksichtigen, auch wenn nicht die Eltern, sondern die Tochter oder der Sohn Vertragspartner der entsprechenden Schule sind.

Weiterhin konnte der Ausschuss einer Beamtin zu einem Teleheimarbeitsplatz verhelfen, nachdem im Petitionsverfahren deutlich wurde, dass diese nicht nur einen schwerstpflegebedürftigen Sohn zu versorgen hatte, sondern darüber hinaus weitere familiäre Problemsituationen bewältigen musste. Erst mit der Eingabe im Ausschuss war die Beamtin mit ihrem berechtigten Anliegen durchgedrungen.

Ein Dauerthema sind die Beschwerden über das Landesamt für Besoldung und Versorgung. Waren es früher überlange Bearbeitungszeiten bei der Beihilfe, so häuften sich im Berichtszeitraum die Beschwerden über die telefonische Nichterreichbarkeit des Landesamtes nach dessen Umzug in ein neues Domizil. Hier hat das Finanzministerium dem Ausschuss eine baldige Beseitigung der Mängel zugesagt.

(Zuruf von der CDU: Das sagen sie seit Jah- ren!)

Ja, aber ich denke, das ist jetzt bald einmal von Erfolg gekrönt. – Zahlreiche Eingaben haben tarifbeschäftigte Lehrer eingereicht, um auf die großen Unterschiede bei der Nettovergütung im Vergleich zu ihren beamteten Kollegen hinzuweisen. Diese Thematik ist von grundsätzlicher bundesweiter Bedeutung und muss daher auch in den laufenden Tarifverhandlungen behandelt werden.

Der Petitionsausschuss ist aber hier wie auch in allen anderen Fällen eine der Anlaufstellen für die Betroffenen, die die Probleme bündeln und sie zur politischen Beratung weitergeben können.

Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, ich bin sicher, die Ausführungen haben deutlich gemacht, dass der Petitionsausschuss keine entrückte oder gar überholte Einrichtung ist. Er ist vielmehr eine parlamentarische Institution, die ganz nah am Alltag der Menschen tätig ist und deshalb dafür steht, dass unser Parlament insgesamt geerdet bleibt.

Neuere Entwicklungen auf der Bundesebene zeigen, dass der Petitionsbereich auch im Zeitalter des Internets Angebote entwickeln kann. So beobachten auch wir in Nordrhein-Westfalen sehr aufmerksam die Entwicklung zu dem Thema „Öffentliche Petitionen“, die, wie ich sagte, auf der Bundesebene bereits praktiziert werden. Aber ob und wann wir dieses moderne Element des Petitionswesens auch in unserem Land einführen werden, das bedarf einer ganz, ganz sorgfältigen Abwägung.

In jedem Fall muss für uns alle wichtig sein und sichergestellt bleiben, dass die Einführung neuer Elemente nicht zulasten der erfolgreichen Arbeit für die ganz persönlichen Anliegen der Menschen geht.

(Allgemeiner Beifall)

Denn jede einzelne Petition ist gleich wichtig, egal, woher sie kommt oder wie sie verfasst wurde. Hier liegt der vorrangige und eigentliche Schwerpunkt unserer Arbeit.

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch eine Bemerkung in eigener Sache. Da dieses meine erste Berichterstattung als Vorsitzende ist, möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Abgeordneten des Petitionsausschusses und den Mitarbeitern im Petitionsreferat für die vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit bis jetzt bedanken.

Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen im Parlament, danke ich für Ihre Unterstützung. Denn eines ist klar: Wir alle stehen gemeinsam für unsere Bürgerinnen und Bürger im Wort.

Der Petitionsausschuss möchte mit seiner Arbeit – das ist bei allen, die im Ausschuss vertreten sind, vorrangig – dazu beitragen, dass die Menschen in Nordrhein-Westfalen das Vertrauen in die Politik nicht auf Dauer verlieren. – Ich danke Ihnen für Ihr Zuhören.

(Allgemeiner Beifall)

Vielen Dank, Frau Kollegin Klöpper. Ich danke der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, also Ihnen, für den Vortrag.

Ich will die Gelegenheit nutzen, Ihnen und allen Mitgliedern des Petitionsausschusses sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des zuständigen Landtagsreferates auch im Namen des Hohen Hauses für Ihre engagierte Arbeit in diesem und für dieses Gremium zum Wohle und im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich zu danken. Ich glaube, hier im Hohen Hause sind wir in dem Punkt alle einer Meinung. – Danke schön.

(Allgemeiner Beifall)

Wir kommen zu:

9 Zukunft der EU-Strukturpolitik für Nordrhein