Protokoll der Sitzung vom 30.03.2011

Unsere Schulen waren und sind keine Werbeplattformen für die Bundeswehr, trotz der nicht gut ausbalancierten Kooperationsvereinbarung aus der vergangenen Legislatur. In Zukunft werden unsere Schulen durch die von dieser Landesregierung initiierte Weiterentwicklung der Kooperationsvereinbarung explizit darauf hingewiesen, dass auch Organisationen der Friedensbewegung gleichberechtigt Raum bekommen sollen, ihre Positionen darzustellen.

Im Haushaltsentwurf 2011 hat das Schulministerium deshalb 30.000 € für die Friedenserziehung eingestellt. Ich freue mich, dass das so große Unterstützung findet. Damit wird das Ziel verfolgt, die gleichberechtigte Einbeziehung zivilgesellschaftlicher

Gruppen bei der Umsetzung der weiterentwickelten Kooperationsvereinbarung sicherzustellen.

Die Landesregierung geht noch einen Schritt weiter: Wir wollen friedenspolitischen Initiativen nicht nur gleichberechtigten Raum im Unterricht, sondern auch in der Lehreraus- und -fortbildung geben. Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass einige zivilgesellschaftliche Organisationen inzwischen begonnen haben, einen Pool von Referentinnen und Referenten für diese Aufgabe zusammenzustellen.

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Insgesamt sind wir also – davon bin ich fest überzeugt – auf einem sehr guten Weg in Bezug auf die Vermittlung von friedens- und sicherheitspolitischen Themen im Unterricht. Wir haben mit diesem Vorgehen, auf das wir uns als Koalition von Anfang an verständigt haben, im Grunde ein besseres Ergebnis erzielt, als wenn wir einfach, was wir auch hätten tun können, diese Vereinbarung gekündigt hätten.

(Beifall von Sören Link [SPD])

Wir haben jetzt ein viel besseres und sehr differenziertes Ergebnis erreicht.

Werte Kollegin Böth, Sie haben die biblische Geschichte vom Kampf Davids gegen den Riesen Goliath zur Illustrierung Ihrer Kritik bemüht. Ich will Ihnen und Ihrer Fraktion an dieser Stelle nicht mangelnde Bibelfestigkeit vorwerfen, möchte Ihnen aber gerne einen freundlichen Tipp geben. Lesen Sie doch einmal nach, wie die Geschichte am Ende ausgegangen ist: 1. Samuel, 17.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, wünsche ich Ihnen einen schönen, friedlichen Abend.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke, Frau Ministerin. – Damit sind wir am Ende der Redeliste.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/1517, den Antrag Drucksache 15/131 abzulehnen. Wer möch

te dieser Empfehlung zustimmen? – Wer möchte sie ablehnen? – Gibt es Enthaltungen? – Keine. Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und FDP angenommen und der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

14 Maßnahmen nach § 5a Abs. 1 VSG NRW

(Auskünfte von Kreditinstituten) und § 5a Abs. 2 VSG NRW (Telekommunikationsver- bindungs- und Teledienstnutzungsdaten)

Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums gem. § 23 VSG NRW Drucksache 15/1553

Eine Debatte ist nicht vorgesehen.

Das Parlamentarische Kontrollgremium gemäß § 23 VSG NRW hat dem Landtag gemäß § 5a VSG NRW über Maßnahmen bezüglich der Auskünfte von Kreditinstituten und Telekommunikationsverbindungs- und Teledienstnutzungsdaten zu berichten. Das Gremium ist dieser jährlichen Berichtspflicht durch die Vorlage der Unterrichtung Drucksache 15/1553 nachgekommen. Dies stelle ich hiermit fest.

Tagesordnungspunkt

15 Verfassungsgerichtliches Verfahren wegen

der Behauptung der Stadt Altena und 90 weiterer Städte und Gemeinden, das Gesetz zur Abrechnung der Finanzierungsbeteiligung

der Gemeinden und Gemeindeverbände an den finanziellen Belastungen des Landes Nordrhein-Westfalen infolge der Deutschen Einheit (Einheitslastenabrechnungsgesetz

NRW) vom 9. Februar 2010 (GV. NRW

S. 127 ff.) verletze die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung

VerfGH 2/11 Vorlage 15/368

Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 15/1554

Eine Debatte ist nicht vorgesehen.

Ich lasse über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 15/1554 abstimmen, in dem Verfahren keine Stellungnahme abzugeben. Wer möchte der Empfehlung folgen? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt

16 Verfassungsbeschwerde der Frau A., Gelsen

kirchen,

1. unmittelbar gegen

a) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts

vom 10. Dezember 2009 – 2 AZR 55/09 –

b) das Urteil des Landesarbeitsgerichts

Hamm vom 16. Oktober 2008 –

11 Sa 572/08 –

c) das Urteil des Landesarbeitsgerichts

Hamm vom 16. Oktober 2008 – 11 Sa 280/08 –

d) das Urteil des Arbeitsgerichts Herne

vom 21. Februar 2008 – 6 Ca 649/07 –

e) das Urteil des Arbeitsgerichts Herne

vom 7. März 2007 – 4 Ca 3415/06 –

2. mittelbar gegen § 57 Abs. 4 des Schulge

setzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2005 (GV. NW S. 102)

1 BvR 1181/10 Vorlage 15/400

Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 15/1555

Eine Debatte ist nicht vorgesehen.

Ich lasse über die Empfehlung des Rechtsausschusses abstimmen, in dem Verfahren keine Stellungnahme abzugeben. Wer möchte dieser Empfehlung folgen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 15/1555 einstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt