Protokoll der Sitzung vom 31.03.2011

trags ist der Umstieg von der bisherigen geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag.

Warum erfolgt dieser Umstieg? – Wie Sie wissen, haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegenüber den Ländern einen Anspruch auf funktionsgerechte Finanzierung. Ob dazu die Rundfunkgebühr auf Dauer noch das richtige Instrument ist, hat schon Prof. Dr. Kirchhof in seinem bekannten Gutachten angezweifelt. Wichtiger in diesem Zusammenhang ist aber, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. Oktober 2010 ebenfalls Zweifel am Erhebungsverfahren deutlich gemacht hat.

Das Gericht hat ausgeführt: Wenn die Gleichheit im Belastungserfolg prinzipiell verfehlt wird, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Gebührengrundlage nach sich ziehen.

Auch unter rein finanziellen Gesichtspunkten ist fraglich, ob das bisherige System noch auf Dauer trägt. Die Rundfunkgebühr ist bei der letzten Gebührenerhöhung Anfang 2009 um ca. 1 € erhöht worden. Trotzdem haben die Rundfunkanstalten kaum Mehreinnahmen gehabt.

Schließlich darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass es im vorherigen Jahrhundert noch

einfach war, ein Fernsehgerät oder ein Hörfunkgerät als solches zu identifizieren. Jetzt kann man auf seinem PC Fernsehen schauen oder mit seinem Handy Radio hören – obwohl dies in den allermeisten Fällen wohl nicht geschieht. Trotzdem fallen nach der bisherigen Regelung dafür prinzipiell Rundfunkgebühren an.

All dies wird vermieden, wenn wir nur noch eine Gebühr pro Wohnung bzw. pro Betriebsstätte erheben. In einer Wohnung können verschiedene Bewohner ein Einkommen haben. Wenn diese jeweils einen eigenen Fernseher hatten, mussten bisher für jedes Gerät Rundfunkgebühren bezahlt werden. In Zukunft wird pro Wohnung nur noch eine Gebühr verlangt.

Was die Betriebsstätten angeht, haben wir die Einwände, die im Anhörungsverfahren vorgebracht wurden, nicht nur ernst genommen, sondern wir haben auch Verbesserungen im Vertragstext vorgenommen. Circa 90 % der Betriebe werden in Zukunft nur noch 6 bzw. 18 € Beitrag pro Monat bezahlen müssen. Darin ist schon ein Betriebsfahrzeug eingeschlossen.

Außerdem weise ich darauf hin, dass dieser Staatsvertrag die einzige Möglichkeit ist, um eine Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2013 zu vermeiden. Wenn dieser Staatsvertrag nicht in allen Ländern ratifiziert wird, wird es mit Sicherheit zu einer Gebührenerhöhung kommen. Wenn er aber ratifiziert wird, bestehen gute Chancen auf eine Beitragsstabilität für mindestens zwei weitere Jahre.

Abschließend darf ich auf einen anderen Aspekt hinweisen, der nicht den Rundfunkbeitrag betrifft. Wie Sie wissen, setzt sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen grundsätzlich für einen werbefreien öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein. Dagegen hat, wie wir letzte Woche im Hauptausschuss gehört haben, die Intendantin des WDR keine Einwände, solange die entsprechenden Einnahmeausfälle kompensiert werden.

Mit diesem Staatsvertrag gehen wir einen ersten Schritt in diese Richtung. Nach 20 Uhr gibt es nicht nur keine Werbung, sondern auch keine Sponsoringbeiträge zum Beispiel vor Filmen oder vor der Wettervorhersage. Auch das halte ich für einen erheblichen Fortschritt.

Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu diesem Staatsvertrag und zunächst um die Überweisung an den Haupt- und Medienausschuss, der schon in der nächsten Woche eine Anhörung zu diesem Thema durchführen wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die Fraktion der CDU spricht Frau Kollegin Verpoorten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein-Westfalen ist ein starkes Medien- und Rundfunkland. Mit zahlreichen öffentlichrechtlichen und privaten Rundfunkanstalten hat sich unser Land eine hervorragende Position in der nationalen und internationalen Berichterstattung erworben. Darauf können wir zu Recht stolz sein. Aber die Rasanz der Änderungsprozesse bei den modernen Medien fordert von uns immer wieder, die bestehenden Regulierungen zu bedenken und auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen.

Die vorgelegte Novellierung des Fünfzehnten Rundfunkstaatsvertrags enthält eine wesentliche Neuordnung der Gebührenstruktur für die öffentlichrechtliche Rundfunkfinanzierung. Die geräteorientierte Gebührenerhebung soll abgeschafft und durch eine pauschale Abgabe der Haushalte ersetzt werden. Damit soll den Entwicklungen in der Rundfunklandschaft Rechnung getragen werden.

Das Beziehen öffentlich-rechtlicher Programme ist heute nicht mehr auf einzelne Fernsehgeräte oder Radios beschränkt. Aufgrund der fortlaufenden Verbreiterung des Internets können wir von einer Erweiterung der Empfangsmöglichkeiten sprechen. Die Orts- und Gerätegebundenheit ist keine wesentliche Voraussetzung für die Nutzung öffentlich-rechtlicher Inhalte mehr. Das mobile Internet ist nur eine der Möglichkeiten für einen intensiven Medienkonsum.

Dieser Entwicklung soll das neue Kostenmodell Rechnung tragen. Aber es soll auch zu einer Gerechtigkeit unter den Nutzern führen, indem die immer noch hohe Zahl der Schwarzseher reduziert und gleichzeitig der Aufwand für die Kontrolle durch die GEZ gesenkt wird. Ich weiß, dass so mancher, der hier seine rhetorischen Fähigkeiten testen konnte, den Wegfall der Besuche der GEZ-Kontrolleure bedauern wird. Nichtsdestotrotz ist der Gewinn an Gleichbehandlung und Gerechtigkeit sehr viel höher zu bewerten.

Ziel der Änderung ist es aber auch, mögliche Gebührenerhöhungen für den Einzelnen abzuwenden und, wenn möglich, sogar eine Absenkung der Beiträge zu erreichen. Die öffentliche Hand hat die Verpflichtung, die Entwicklung des Beitragsvolumens sowohl auf die ausreichende Deckung der Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als auch auf die Verträglichkeit der Lasten für die Haushalte hin fortlaufend zu prüfen.

Auch die Beitragspflicht für die Kraftfahrzeugbesitzer sollte auf lange Sicht auf den Prüfstand gestellt werden, um eine weitere Verwaltungsvereinfachung zu ermöglichen. Im Ausschuss werden wir die Gelegenheit haben, über diese Fragestellung zu diskutieren.

Insgesamt zeigt sich mit dem neuen Beitragsmodell jedoch eine Restrukturierung, die an den veränderten Gegebenheiten des Medienkonsums ausgerich

tet ist und eine zukunftsträchtige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglicht.

Verständlicherweise ist diese Umstellung des Gebührenerhebungsverfahrens als Ganze kontrovers diskutiert worden. Vor allem die Debatten über die Qualität unserer Rundfunkanstalten geben den Kritikern Anlass, die haushaltsbezogene Gebührenordnung zu hinterfragen. Ziel muss es sein – hier appelliere ich ausdrücklich an die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten –, einen konstanten und spürbaren Mehrwert als Gegenleistung für die Erhebung der Abgaben für die Bürgerinnen und Bürger sichtbar zu machen und gleichzeitig die Kostenentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Auge zu behalten. Beitragserhöhungen sollten vor allem in Anbetracht der Umstellung des Gebührenmodells vermieden werden.

Die Rundfunkanstalten sind angehalten, ein hohes Qualitätsniveau bei möglichst gleichbleibender Mittelausnutzung zu gewährleisten. Dabei verschließe ich nicht die Augen vor der schwierigen Frage, wie die Qualität im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu messen ist. Erst letzte Woche haben wir im Ausschuss im Rahmen der Anhörung zum Antrag der FDP-Fraktion zur Sicherung der Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diese Frage kontrovers diskutiert. Faktoren, die objektiv zur Bewertung der Rundfunkanstalten und zur Klärung der Frage, ob die Anstalten ihrem öffentlich-rechtlichen Auftrag nachkommen, geeignet sind, sind schwer auszumachen. Das darf uns aber nicht zur Tatenlosigkeit verdammen. Vielmehr erwarten die Bürger zu Recht von uns, dass wir hierfür Lösungen finden.

In der Anhörung ist ebenfalls von verschiedenen Experten darauf hingewiesen worden, dass es derzeit keine unabhängige Institution gibt, die für die Bewertung und Beobachtung der Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zuständig wäre. Auch dies werden wir erörtern.

Wir als Union bekennen uns zum dualen Rundfunk. Aber vor dem Hintergrund, dass wir eine Verpflichtung gegenüber dem Gebührenzahler haben, sind wir gehalten, jede öffentlich-rechtliche Abgabe, die eingefordert wird, ständig auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Dieser Verpflichtung werden wir sehr gewissenhaft nachkommen. Daher stimmen wir der Überweisung zu.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Verpoorten. Wir beglückwünschen Sie zu Ihrer doppelten Premiere hier.

(Allgemeiner Beifall)

Für die Fraktion der SPD spricht Herr Kollege Vogt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags hat das Ziel, das gerätebezogene Gebührenmodell zu einem haushalts- bzw. betriebsstättenbezogenen Beitragsmodell weiterzuentwickeln.

Die technische Entwicklung hat gezeigt, dass sich das bisherige Berechnungssystem überholt hat. Rundfunk kann heute über den PC, über Handys und über weitere mobile Endgeräte empfangen werden. Auch die Kontrolle durch die GEZ an der Haustür wurde häufig als nicht mehr zeitgemäß kritisiert.

Auf Grundlage des Gutachtens des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof haben sich die Ministerpräsidenten am 10. Juni letzten Jahres auf Eckpunkte für ein neues System der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verständigt. Im Anschluss wurde bis zur Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten bzw. die Ministerpräsidentin eine Reihe von Verbesserungen vorgenommen.

Die zentralen und positiven Elemente des neuen Finanzierungssystems neben der geräteunabhängigen Beitragserhebung sind aus unserer Sicht einmal, dass der neue Rundfunkbeitrag nicht höher ausfallen soll als die derzeitige monatliche Rundfunkgebühr von monatlich 17,98 €, dass es nicht zu einer Erhöhung der Gebühren zum 1. Januar 2013 kommt und dass die Beitragspflicht für Minderjährige mit eigenem Einkommen im Haushalt der Eltern entfallen wird.

Im Bereich Sponsoring soll es, wie die Ministerin gerade schon ausgeführt hat, mit dem neuen Modell zu Einschränkungen im öffentlich-rechtlichen Programm kommen. Nach Gesprächen mit Verbänden und Unternehmen konnten weitere Änderungen bis zum aktuellen Entwurf vorgenommen werden.

Im nicht privaten Bereich wird der Beitrag pro Betriebsstätte erhoben und nach Anzahl der Beschäftigten gestaffelt. Die Beitragsstaffel wurde im aktuellen Entwurf im Sinne kleinerer und mittelständischer Unternehmen verbessert. So fallen rund 90 % aller Betriebe in die untersten beiden Beitragsstaffeln und zahlen deshalb nur einen Drittel- oder einen Beitrag, also maximal 17,98 € im Monat.

Weiterhin wird das erste Kraftfahrzeug je Betriebsstätte beitragsfrei gestellt. Hierdurch verbessert sich die Situation insbesondere für Kleinbetriebe und Filialen. Die Nichtberechnung von Auszubildenden ist aus unserer Sicht ein wichtiger Punkt, der auch zeigt, dass Ausbildungsbereitschaft belohnt wird. Auch der bisherige Beitrag für die beruflich genutzte Wohnung, also das Arbeitszimmer, entfällt.

In der Protokollerklärung zum Staatsvertrag heißt es, dass die Beiträge, die von finanziell leistungsfähigen Menschen mit Behinderungen in Höhe eines Drittelbeitrags erhoben werden, für die Barrierefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingesetzt

werden sollen, also beispielsweise für die Untertitelung von Fernsehfilmen. Der Ausbau der Barrierefreiheit ist auch unabhängig vom Beitrag richtig und wichtig.

Im Bereich des Datenschutzes wurden Verbesserungen vorgenommen. Die GEZ darf für zwei Jahre keine Privatadressen ankaufen und muss nicht mehr benötigte Daten unmittelbar löschen.

Insgesamt gesehen führt die Neuordnung zu Erleichterungen und zu Vereinfachungen. Es müssen weniger Kontrollen durch die GEZ stattfinden. Eine grundsätzliche Belastung bleibt. Mancher Vorschlag mag von einzelnen Beteiligten als ungerecht empfunden werden. Gleichzeitig muss die verfassungsrechtlich gebotene Finanzausstattung des öffentlichrechtlichen Rundfunks gewährleistet werden.

Den Vertragsentwurf, der ja ein Kompromiss zwischen den Regierungen der 16 Bundesländer ist, werden wir im Haupt- und Medienausschuss intensiv diskutieren. Hierzu wird es auch am 7. April eine große Anhörung geben. Die SPD-Fraktion freut sich auf die Diskussion und stimmt der Überweisung zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Vogt. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Keymis.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon viel Richtiges und sehr Gutes gesagt worden, sowohl von Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren wie auch von meinem Vorredner Kollegen Vogt. Ich will auch nicht verhehlen: Ihre Einstandsrede, Frau Kollegin, hat viel Richtiges und aus unserer Sicht grundsätzlich so Gesehenes zum Ausdruck gebracht.

Es ist in der Medienpolitik übrigens eine sehr schöne Tradition im Landtag Nordrhein-Westfalen gewesen, dass wir über weitere Strecken das Meiste gemeinsam oder ähnlich gesehen haben, auch wenn es immer wieder Diskussionen insbesondere um Details gibt. Ich denke, dass es bei diesem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatvertrag auch so sein wird, dass wir zwar das eine oder andere Detail im Rahmen der heute erfolgenden Überweisung und auch in der Anhörung diskutieren werden, dass wir aber im Grundsatz hier im Parlament – das ist jedenfalls meine Hoffnung – diesem Fünfzehnten Änderungsstaatsvertrag breit zustimmen werden, und zwar genau vor dem Hintergrund, dass es zu den Vorteilen kommt, die eben schon ausführlich beschrieben wurden; ich will gar nicht im Detail darauf eingehen.

Ich würde meine Redezeit gerne nutzen, um zwei Dinge zu sagen. Erst einmal danke ich der Frau Ministerin und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Vor allem herzlichen Dank für die bis zur letzten Minute vorgenommenen Veränderungen in die aus unserer, aus grüner Sicht richtige Richtung. Das betrifft das Thema „Datenschutz“ genauso wie den Schutz der insbesondere mittelständischen Unternehmen vor zu starkem Gebührenzugriff; das betrifft die gesamte Palette der Themen, die den sozialen Bereich berühren.

Insofern glaube ich, dass wir hier ein im Kompromiss entstandenes Produkt haben, mit dem wir alle politisch in die weiteren Rundfunkdebatten gehen können.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird den enormen Vorteil der Gebührensicherheit entscheidend dazu nutzen müssen, uns mehr als bisher Qualität zu bieten – an den Stellen, an denen er das noch kann. Ich nenne einmal ein Beispiel. Ich habe mich gefreut, dass das ZDF angekündigt hat, künftig mittwochs in der Primetime gute Dokumentationen zu bieten. Da kann die ARD noch etwas lernen.

Ich sage aber genauso offen, dass ich mich maßlos darüber geärgert habe, dass wir ernsthaft darüber diskutieren, ob die ARD ihr Programm über Eutelsat auch in Afghanistan ausstrahlen soll. Angeblich spart sie 32.000 €, wenn sie es nicht tut. Gleichzeitig lese ich aber, dass unsere Soldatinnen und Soldaten 89.000 € an Gebühren hier in Deutschland bezahlen, während sie im Einsatz sind, obwohl sie kein Fernsehen gucken können. So etwas verstehe ich nicht, wenn ich ehrlich bin.