Alexander Vogt
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen gleich über den Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab, der schon in fast allen anderen Bundesländern seine Zustimmung erfahren hat. Das gerätebezogene Gebührenmodell soll zu einem haushalts- bzw. betriebsstättenbezogenen Beitragsmodell, wie gerade von Frau Verpoorten erklärt, weiterentwickelt werden.
Warum diese Änderung? – Wir sehen, dass die technische Entwicklung von Empfangsgeräten so fortgeschritten ist, dass Radio und TV auch über die meisten Computer oder Handys empfangen werden
können. Das bisherige, an ein Gerät gekoppelte System ist daher nicht mehr zeitgemäß und hat sich überholt.
Weiterhin soll durch den neuen Staatsvertrag mehr Gerechtigkeit erzeugt werden. Das bisherige System benachteiligt die ehrlichen Gebührenzahler gegenüber denen, die sich der Pflicht zur Zahlung entziehen.
Ein großer Kritikpunkt am bisherigen System ist auch die Kontrolle durch die Beauftragten der GEZ an der Haustür. Der neue Staatsvertrag macht es möglich, dass genau diese Kontrolle eingeschränkt wird.
Darüber hinaus garantiert das neue Beitragsmodell, dass es keine Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2013 gibt, die notwendig wäre, wenn der Staatsvertrag nicht verabschiedet würde.
Der abzustimmende Entwurf ist wie alle Staatsverträge ein Kompromiss zwischen den Regierungen der 16 Bundesländer. Wenn wir uns ansehen, wie es zu diesem Kompromiss gekommen ist, dann ist Folgendes festzustellen: Anfangs stand ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhoff. Auf dessen Grundlage haben sich die Ministerpräsidenten im Juni 2010 auf ein neues System der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verständigt. Ministerpräsident war damals in NRW noch Jürgen Rüttgers.
Anschließend kam es zu einer Vielzahl von Anhörungen, Gesprächen mit Handwerkskammern, mit Verbänden, mit Sozialverbänden und auch zu einem intensiven Informationsaustausch mit der neuen Landesregierung. Man kann sehen, dass sich dieser intensive Kommunikationsprozess gelohnt hat. Es konnte nach Unterzeichnung der Eckpunkte noch eine Reihe von Verbesserungen in den Entwurf hineinverhandelt werden. Zentrale Elemente des neuen Vertrags sind, dass die Beitragspflicht für Minderjährige mit eigenem Einkommen entfällt, die immer noch bei ihren Eltern zu Hause wohnen. Und auch Sponsoring wird mit dem neuen Modell im öffentlich-rechtlichen Programm eingeschränkt. Langfristig ist aus Sicht der SPD-Fraktion eine Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anzustreben. Das fordern wir auch in unserem Entschließungsantrag.
Für Betriebe wird der zukünftige Beitrag nach Anzahl der Beschäftigten gestaffelt. Die Beitragsstaffel wurde im aktuellen Entwurf im Sinne kleinerer und mittelständischer Unternehmen verbessert. So fallen rund 90 % aller Betriebe in die beiden untersten Beitragsstaffeln. 90 % aller Betriebe zahlen also einen Beitrag von maximal 17,98 € oder sogar nur einem Drittel davon. Weiterhin wird ein Kraftfahrzeug pro Betriebsstätte beitragsfrei gestellt. Wir haben uns dafür ausgesprochen, dass Auszubildende bei
der Beitragsstaffel nicht angerechnet werden. Das ist gelungen; das war auch richtig.
Meine Damen und Herren, viel diskutiert wurde auch über den Datenschutz. Hier wurden Verbesserungen vorgenommen. Die GEZ darf beispielsweise für zwei Jahre keine Adressen von Privatanbietern kaufen. Sie muss nicht mehr benötigte Daten unmittelbar löschen. ARD, ZDF und Deutschlandradio haben ihre Datenschutzbemühungen in gemeinsamen Gesprächen mit den Landesdatenschutzbeauftragten konkretisiert.
In ihrem Entschließungsantrag fordern SPD und Grüne, dass gerade dieses Thema einen besonderen Stellenwert bei der Evaluierung des neuen Staatsvertrags erhält. Finanziell leistungsfähige Menschen mit Behinderungen sollen nach dem neuen Modell einen Drittelbeitrag entrichten. In der Protokollerklärung zum Staatsvertrag heißt es hierzu, dass diese Beiträge für die Barrierefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingesetzt werden sollen, also beispielsweise für die Untertitelung von Fernsehfilmen.
In unserem Entschließungsantrag fordern wir darüber hinaus, dass das Befreiungsverfahren vereinfacht wird. In diesem Verfahren soll eine einfache Kopie genügen, nicht wie bisher eine kostenaufwendige beglaubigte Kopie der Dokumente erforderlich sein.
Meine Damen und Herren, FDP und Linkspartei haben im Haupt- und Medienausschuss gegen den Entwurf des Staatsvertrages gestimmt. Beide werden wohl auch hier gleich wieder mit Nein votieren. Die Linkspartei im Saarland hingegen hat dem gleichen Staatsvertrag erst in der letzten Woche ihre Zustimmung erteilt. Anscheinend hält die NRWLinke nicht besonders viel vom Urteilsvermögen ihrer saarländischen Kollegen und ihres Vorsitzenden Oskar Lafontaine.
Herr Witzel, Sie werden gleich sicherlich ausführlich begründen, warum Sie von der FDP dem Staatsvertrag nicht zustimmen können. Man fragt sich aber, wer die Eckpunkte bis Juni 2010 verhandelt hat.
Wer war damals an der Regierung in NRW beteiligt? Die FDP war im Kabinett vertreten. Die FDP stellte mit Andreas Pinkwart den stellvertretenden Ministerpräsidenten. Die FDP hatte direkten Einfluss auf die grundlegenden Verhandlungen.
Es ist nicht nachvollziehbar, wie sich die FDP hierbei aus der Verantwortung zieht und mit den Entscheidungen ihrer Regierungszeit nichts mehr zu tun haben will. Dabei gab es viele falsche Entscheidungen, die wir gerne gemeinsam mit Ihnen rückgängig gemacht hätten. Mit dem Beitragsstaatsvertrag haben Sie aber etwas Vernünftiges verhandelt.
Natürlich gibt es auch Kritik am Entwurf. Insgesamt führt die Neuordnung aber zu Erleichterungen und
Vereinfachungen. Das System wird gerechter. Es gibt weniger Kontrollen an der Haustür. Die Gebühren bleiben stabil. Wir stimmen dem Staatsvertrag zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Datenschutz ist im Arbeitsleben genauso wichtig wie im Umgang mit Daten von Kunden, Nutzern oder Beitragszahlern. Dies gilt natürlich auch in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Der Gesetzentwurf der FDP trägt den Titel „Gesetz zur Entflechtung datenschutzrechtlicher Kompetenzen beim WDR“ und suggeriert, dass hier ein Problem vorläge. Der WDR hat einen eigenen Datenschutzbeauftragten. Dieser ist weisungsunabhängig. Seine Bestellung erfolgt durch den Rundfunkrat, in dem verschiedenste gesellschaftliche Gruppen vertreten sind, so auch einige Mitglieder unseres Parlaments. Die Intendantin hat keinen Einfluss auf die Besetzung dieser Stelle. Hinzu kommt, dass der Rundfunk in Deutschland staatsfern organisiert ist. Dies will sicherlich auch die FDP nicht infrage stellen. Darum dürfen staatliche Stellen keinen Einfluss auf den Rundfunk und auch nicht auf den WDR nehmen.
Jetzt nicht, bitte.
Wird die Datenschutzkompetenz nun vom WDRDatenschutzbeauftragten auf den Datenschutzbeauftragten des Landes übertragen, könnte dies problematisch werden. Auch sind uns derzeit keine Beschwerden gegen die Arbeit des WDR
Datenschutzbeauftragten bekannt, außer vielleicht die, die Herr Moritz gerade vorgetragen hat.
Würden wir dem FDP-Antrag folgen, käme es zu einer Splittung der datenschutzrechtlichen Zuständigkeit zwischen WDR-Beauftragtem und Landesdatenschutzbeauftragtem. Hier könnte es durchaus zu Kompetenzkonflikten kommen. Sie sehen, so einfach ist die Verlagerung der Zuständigkeiten nicht. Die Möglichkeiten und auch Probleme der Veränderung werden wir im Haupt- und Medienausschuss weiter diskutieren. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Verpoorten, ich bin natürlich auch erleichtert über die Freude, die Sie über das Handeln der Landesregierung hier gerade zum Ausdruck gebracht haben, und nehme durchaus positiv zur Kenntnis, dass Sie sich engagiert in einen Antrag einbringen, der sich durch Regierungshandeln eigentlich schon erledigt hat.
Die Landesregierung soll eine Top-Level-Domain unterstützen und einführen. Bei einer Top-LevelDomain handelt es sich um die letzten Buchstaben nach dem letzten Punkt in einer Internetadresse. In der Regel ist das bei uns Abgeordneten die Endung „.de“, und jetzt geht es um die Endung „.nrw“.
Die Pressemitteilung des Innenministeriums in dieser Woche haben Sie schon erwähnt, nach der grundsätzlich die Einführung durch die Landesregierung auf den Weg gebracht wurde und nicht nur Landeseinrichtungen zur Verfügung stehen, sondern auch Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen sollen, die Domain „.nrw“ nutzen zu können.
Zum Ablauf, wie diese Beantragung stattfinden soll: Da gibt es die amerikanische Internetorganisation ICANN, die letztendlich über die einzelnen Domains entscheidet und diese verwaltet. Die Bewerbungsphase läuft bis April nächsten Jahres. Laut der Pressemitteilung des Innenministeriums sollen die privaten Unternehmen Möglichkeiten haben, sich in einem Wettbewerbsverfahren um die Unterstützung durch die Landesregierung zu bewerben. Anschließend wird sich ein Unternehmen bei der ICANN um diese Domain bewerben. Bei der zukünftigen Nutzung soll Voraussetzung sein, dass rechtswidrige und grob anstößige Domains nicht registriert werden.
Sie sehen also: Das Verfahren durch die Landesregierung läuft schon. Wenn wir generell über Domain-Erweiterungsmöglichkeiten reden, gibt es Gründe dafür, aber auch kritische Punkte. Positiv ist sicherlich die Domain auf Länderebene. Da sehe
ich es auch so, dass ein großes Bundesland wie NRW diese Top-Level-Domain betreiben kann. Bei der kommunalen Ebene wird es schon ein bisschen schwieriger. Sie schreiben in dem Antrag, dass dadurch die lokale Identität gesteigert wird, dass sich dadurch mehr Möglichkeiten entwickeln.
Gleichzeitig entsteht aus meiner Sicht aber auch mehr Verwirrung, weil eine räumliche Zuordnung bei Web- und E-Mail-Adressen dabei gerade international nicht mehr so besonders ins Gewicht fällt.
Ob jede neue Top-Level-Domain ein Erfolg wird, ist auch fraglich. Wir haben bisher 200 Top-LevelDomains, die länderspezifisch sind, und 20 weitere generische Top-Level-Domains wie zum Beispiel „.info“, und nicht alle wurden im Laufe der Zeit gleichermaßen von den Nutzern angenommen.
Für die „nrw“-Endung ist zu hoffen, dass sie sich durchsetzt. Die Landesregierung hat schon die ersten Schritte eingeleitet. Der Antrag ist eigentlich überholt, aber wir werden der Überweisung natürlich auch zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine beiden Vorredner haben zum Thema „Presse-Grosso“ schon einiges gesagt. Ich möchte einige Ergänzungen vornehmen.
Der Titel des Antrags beinhaltet das Wort „Netzneutralität“ – sicherlich ein Wort, das viele von uns mit dem Bereich Telekommunikation oder mit dem Internet in Verbindung bringen. Was hat nun der Begriff „Netzneutralität“ mit dem Vertriebssystem für Presseprodukte zu tun?
Beleuchten wir also etwas das Presse-Grosso. Es ist für uns ganz normal, am Kiosk, im Pressefachhandel oder im Supermarkt eine ganze Vielzahl von unterschiedlichen Zeitungen und Zeitschriften vorzufinden. Vielleicht haben Sie sich – das geht durchaus auch an die Zuhörer auf der Tribüne – schon einmal Gedanken darüber gemacht, nach welchen Prinzipien die verschiedenen Titel dem Käufer in den verschiedenen Verkaufsstellen präsentiert werden. Es verhält sich hier eben nicht so wie am Süßigkeitenregal, wo Unternehmen durch großzügige Zahlungen den besten Platz auf Augenhöhe kaufen können. Was hieße das nämlich für die Presselandschaft? Die großen Titel würden sich die Premiumplätze sichern und kleine oder neue Titel in die letzten Reihen verbannen, oder sie wären gar nicht im Regal zu finden. Das wäre weder im Sinne der Informationsfreiheit noch im Sinne der Meinungsvielfalt.
Zum Glück: Für ein neutrales System des Pressevertriebs gibt es in Deutschland das sogenannte Presse-Grosso, eine gute Lösung, und auch im europäischen Vergleich ist dies ein einmaliges System.
Jetzt kann man sich natürlich fragen, was daran so bedeutend ist. Der Pressegroßhandel bezieht Waren von den Verlagen und liefert diese an Einzelhändler aus. In Zahlen heißt das: 54 % der Zeitschriften und Zeitungen werden über das GrossoSystem vertrieben. Der Rest läuft über Abos, Lesezirkel und Sonderverkäufe.
Aktuell gibt es in Deutschland mehr als 120.000 einzelne Verkaufsstellen, die durch 68 Grossisten beliefert werden. Insgesamt werden so über 4.000 verschiedene Titel vertrieben, eine ganz ordentliche Zahl. Darunter sind auch viele kleine Titel, die sonst gar keine Chance hätten. Dies gilt beispielsweise – für die Fußballfans unter Ihnen – für das Magazin „Elf Freunde“. Das jetzige System funktioniert gut, weil sich die Grundvereinbarungen der Branche bewährt haben. Hierzu gehört beispielsweise die Neutralität. Das heißt, dass alle Verlage und Einzelhändler gleichbehandelt werden. Ein freier Marktzutritt ist somit gewährleistet.
Gegen dieses bewährte System hat nun die Bauer Media Group geklagt und hat vor dem Bundesgerichtshof gegen einen ihrer Grossisten gewonnen, dem sie zuvor die Zusammenarbeit gekündigt hatte. Schon vor dem jetzt vorliegenden Antrag hatte die SPD-Fraktion das Thema „Presse-Grosso“ aufgegriffen. Im September dieses Jahres haben wir eine Große Anfrage zum Thema „Zeitungsmarkt in NRW“ gestellt.
Bereits in dieser Großen Anfrage hatten wir eine Reihe von Fragen gestellt, die das Grosso-System betreffen. Das Thema liegt uns also am Herzen. Es existiert zwar eine Selbstverpflichtung der Verlage und Grossisten aus dem Jahre 2004, in der eine einvernehmliche Zusammenarbeit geregelt wird, aber was ist diese wert, wenn sich einzelne große Verlage zukünftig einfach aus diesem System zurückziehen können? Sicher ist das aus betriebswirtschaftlicher Sicht vonseiten der Verlage nachvollziehbar. Bei guten Titeln, hohen Marktanteilen und hohen Umsätzen möchte man gerne Einfluss auf den Vertrieb und die Positionierung nehmen.
Unsere Aufgabe ist jedoch, sicherzustellen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger die Chance hat, aus einem umfangreichen Angebot an Publikationen zu wählen, egal ob die Vorlieben im Bereich von Angelzeitungen, Einrichtungsjournalen oder Wirt
schaftsblättern liegen. Meinungsvielfalt und Informationsfreiheit tragen zu einer lebendigen Demokratie bei. Was passiert, wenn das zukünftig nicht mehr der Fall sein könnte, weil die Neutralität in Gefahr ist? Malen Sie sich ruhig aus, was passiert, wenn die Belieferung von kleinen Orten unrentabel wird oder dort nur noch Standardpublikationen im Angebot sind. Darum muss uns allen gemeinsam die Aufrechterhaltung eines bewährten und diskriminierungsfreien Vertriebssystems wichtig sein.
Der vorliegende Antrag ist richtig, weil er die Problematik im Kern erfasst und eine genaue und schnelle Prüfung der Folgen des BGH-Urteils für NRW fordert. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Worum geht es eigentlich in dieser Debatte? Es geht zum einen um den Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der ein neues, gerechteres Beitragsmodell zum Ziel hat; und es geht zum anderen um die Finanzbedarfsanmeldung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Der FDP-Antrag versucht die Debatte um den Beitragsstaatsvertrag mit der aktuellen Finanzbedarfsanmeldung von ARD, ZDF, Arte und DeutschlandRadio zu vermischen.
Darum muss hier einiges klargestellt werden. Frau Verpoorten, das duale Rundfunksystem in Deutschland ist gut aufgestellt, und die öffentlich-rechtlichen Sender liefern eine Qualität, die sich auch im internationalen Vergleich sehen lassen kann.
Herr Witzel, Sie tun so, als ob die Bedarfsanmeldung etwas völlig Plötzliches und Ungewöhnliches wäre. Aber gerade Sie müssten doch wissen, dass der Anmeldezeitpunkt schon seit mehreren Jahren bekannt
und die Intendanten zu einer Bedarfsanmeldung auch gesetzlich verpflichtet sind.
Die KEF wird sich in den nächsten Tagen dazu äußern, ob überhaupt ein Mehrbedarf von genannten
1,1 bzw. 1,3 % – darüber sprechen wir hier – genehmigt werden kann. Ich sage aber auch, dass die Mehrbedarfsanmeldung für die Debatte um den wichtigen Rundfunkänderungsstaatsvertrag sicherlich nicht förderlich ist. Sie ist aber hiervon getrennt zu betrachten.
Die Anmeldung an sich ist ein völlig normaler Vorgang, und sie liegt auch unterhalb der Inflationsrate. Die FDP geht in ihrem Antrag davon aus, dass sich durch die Verabschiedung des neuen Beitragsstaatsvertrages die Einnahmesituation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verbessert. Wenn dies so sein sollte, ist es doch ein Grund mehr für die Umstellung auf das wohnungs- bzw. betriebsstättenbezogene Modell. Die möglichen Mehreinnahmen fließen nicht einfach den Sendern zu, sondern sie würden bei der nächsten Berechnung der KEF berücksichtigt und würden zu einer Gebührensenkung führen.
Sie fordern im Antrag weiterhin mehr Gebührenakzeptanz und Gerechtigkeit. Das neue System trägt auch hier dazu bei: durch weniger Kontrollen an der Haustür und mehr Gerechtigkeit der Gebührenzahler untereinander.
Die FDP fordert in ihrem Antrag weiterhin: Finanzielle Bedarfe sollen zukünftig durch strukturelle Einsparungen bei den Sendern und nicht durch Mehrbedarfsanmeldung realisiert werden. Kostenbewusstsein und verantwortungsvoller Umgang mit Rundfunkgebühren ist sicherlich richtig und wichtig; aber was würde dieser Beschluss denn bedeuten, Herr Witzel?
Wenn die öffentlich-rechtlichen Anstalten keine Mehrbedarfe mehr anmelden dürfen, würde das eine jährliche Kürzung des Etats bedeuten. Keine Preissteigerung und auch keine Tariferhöhung bei den Gehältern für beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk tätige Personen könnten mehr ausgeglichen werden.
Wenn man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf hohem Niveau aufrechterhalten will, ist ein generelles Verbot von Bedarfsanmeldungen völlig unsinnig. Wir lehnen den Antrag der FDP ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der FDP fordert, dass der Breitbandausbau in NRW zügig vorangetrieben werden soll. Grundsätzlich ist der weitere Ausbau der Infrastruktur schneller Internetverbindungen wichtig für die Wirtschaft und für den Medienstandort NRW. Unternehmen, aber auch die private Kommunikation, profitieren von Breitband- und Glasfaserverbindungen. Teilhabe am ge
sellschaftlichen Leben hängt immer mehr auch mit dem Zugang zu leistungsfähigen Internetverbindungen zusammen.
Die SPD-geführte Landesregierung hat das Thema „Breitbandausbau“ aufgegriffen. Natürlich müssen – wie es Frau Verpoorten und Herr Witzel angesprochen haben – in einigen Bereichen des Flächenlandes NRW – insbesondere im ländlichen Raum – weitere Anstrengungen unternommen werden.
Der Antrag der FDP berücksichtigt aber die aktuelle Situation nicht in ausreichender Weise. Liest man die genannten Zahlen, Herr Witzel, fällt auf, dass eine Reihe von Fakten verschwiegen wird: So haben beispielsweise 99 % aller Haushalte in NRW eine Versorgung mit 1 Mbit oder höher. 84 % verfügen über 16 Mbit. NRW braucht sich hinter der ausgebaute Infrastruktur sicherlich nicht zu verstecken. Die Situation ist wesentlich besser, als sie durch den FDP-Antrag dargestellt wird.
Herr Witzel, da Sie alles so schwarz malen, muss man fragen: Was ist eigentlich in den fünf Jahren schwarz-gelber Regierungszeit im Bereich des Breitbandausbaus passiert? Dazu komme ich gleich noch.
Um weiter voranzukommen, müssen wir gemeinsam mit den Netzbetreibern, aber auch mit den Kommunen und dem Bund an weiteren Projekten arbeiten.
Herr Witzel, Sie hatten am 25. Mai eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet, die nach der aktuellen Situation des Breitbandausbaus in NRW gefragt hatte. Auch aus der Antwort könnten Sie schon entnehmen, dass die Landesregierung viel auf den Weg gebracht hat und weiterhin viel geplant ist.
Bereits im Jahr 2010 wurden 70 Projekte in Höhe von 4,5 Millionen € zur Breitbandförderung in NRW bewilligt. In diesem Jahr sind 3,6 Millionen € für weitere Maßnahmen vorgesehen.
Zum Vergleich: Im Jahr 2009, also zum Zeitpunkt der schwarz-gelben Landesregierung, wurden lediglich 13 Projekte mit einem Fördervolumen von nur 1,9 Millionen € bewilligt. Die Initiative „Breitbandconsulting NRW“ wird Unterstützungs- und Beratungsangebote für den weiteren Infrastrukturausbau in NRW erbringen. Hiervon sollen natürlich auch Landkreise und Kommunen profitieren.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, in NRW wird der Breitbandausbau vorangetrieben. Über diese positive Entwicklung und natürlich auch über Ihren Vorschlag der Zusammenarbeit werden wir unter anderem im Haupt- und Medienausschuss weiter diskutieren. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Arbeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist wichtig. Im Zuge der Debatte um die
verschiedenen Impulse des Rundfunkbeitrags
staatsvertrages meldeten sich die Datenschutzbeauftragten der Länder umfangreich zu Wort.
Im Landtag bezog der LDI auch bei den Anhörungen zum Beitragsstaatsvertrag Stellung. Hierbei wurde nochmals deutlich, dass das Ziel, durch das neue Beitragsmodell mehr Gerechtigkeit zu schaffen, natürlich auch Daten zur Bestimmung der Beitragsberechnung erfordert.
Es hat insbesondere durch die Hinweise der Datenschutzbeauftragten eine Reihe von Verbesserungen bezogen auf den Vertragsentwurf gegeben. So müssen nicht benötigte Daten unverzüglich gelöscht werden. Daten dürfen längstens zwölf Monate für die Bearbeitung vorgehalten werden. Die Anmietung von Adressen, die bisher schon möglich ist, wird für zwei Jahre ausgesetzt. Darüber hinaus ist eine zügige Evaluation geplant.
Weiterhin kommt es durch das neue Gebührenmodell in Fällen von Wohnungen, in denen bisher mehrere Beitragszahler angemeldet waren, dazu, dass zukünftig nur noch ein Beitragszahler in einer Wohnung erfasst wird.
Generell verbessert das geplante System auch bestehende Vorgaben in Bezug auf die Privatsphäre. Beispielsweise werden die Nachforschungen vor Ort, die bisher in erheblichem Umfang in die Privatsphäre eingreifen, deutlich reduziert.
Die Linke fordert eine Sonderstellungnahme des Datenschutzbeauftragten. Ich frage mich, Herr Michalowsky, ob Sie bei den Anhörungen nicht anwesend waren und ob Ihnen nicht die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten zugeleitet wurde?
Der neue Beitragsstaatsvertrag wurde bisher von sechs Länderparlamenten in der aktuellen Form verabschiedet, unter anderem mit den Stimmen der FDP in Niedersachsen und Bayern. Herr Michalowsky, auch die Linke hat dem Staatsvertragsentwurf, den Sie hier so vehement kritisieren, bereits zugestimmt, so am 12. Mai in Berlin und am 18. Mai im Landtag von Brandenburg. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender erreichen derzeit vermehrt die älteren Zielgruppen, wie von Herrn Dr. Schoser und Herrn Witzel gerade schon angesprochen. Die älteren Zuschauer fühlen sich vom Programm angesprochen und gut informiert.
Die jüngeren Zuschauer sind für die Sender jedoch genauso wichtig, werden aber vom Programm der Hauptsender oft nicht erreicht. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Programm aus Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung zu bieten, gilt aber für alle Zielgruppen. Die öffentlichrechtlichen Sender haben erkannt, dass die Ansprache gerade der jüngeren Zielgruppe wichtig und für die Zukunft sicherlich auch bestandsnotwendig ist.
Gerade hat Herr Dr. Schoser schon davon berichtet, dass die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz im Februar zu einem Workshop geladen hatte, bei dem junge Programmmacher mit älteren Kollegen Strategien erarbeitet haben, was nun zu tun sei. Unter anderem sollen Themen für die jüngere Zielgruppe vermehrt im Hauptprogramm stattfinden und über die Zusammenarbeit von Radio-, TV- und Internetangeboten die Zielgruppen verbessert angesprochen werden.
Die Vorschläge gehen in die richtige Richtung, jedoch ist abzusehen, dass ein immer breiteres Programmangebot durch verschiedenste private Anbieter, auch im Internet, weiterhin zulasten der Hauptprogramme von ARD und ZDF gehen wird. Eine grundsätzliche Ablehnung eines Jugendkanals wäre falsch. Dieser müsste auch nicht zusätzlich zum bestehenden Programmangebot entstehen. Wir sollten die Chancen nutzen, über das bestehende Angebot in den digitalen Spartenkanälen von ARD und ZDF zu diskutieren. Ein Jugendkanal könnte beispiels
weise gemeinsam durch ARD und ZDF getragen und über Veränderung bestehender Spartenkanäle realisiert werden.
Meine Damen und Herren, der FDP-Antrag fordert, dass die Vermittlung von Medienkompetenz verstärkt durch die öffentlich-rechtlichen Sender geleistet werden soll. Dies ist richtig, sollte aber auch für private Medienangebote gelten. Darüber hinaus wird sich die rot-grüne Landesregierung – das wird auch durch den Haushalt deutlich – verstärkt für das Thema Medienkompetenz einsetzen. Die Ansprache von Jugendlichen durch die öffentlich
rechtlichen Sender ist notwendig. Das Programm muss sich verjüngen. Ob dies ausreicht oder ein Jugendkanal eine notwendige Zielgruppenansprache verspricht, werden wir im Haupt- und Medienausschuss weiter diskutieren. – Vielen Dank.
Frau Ministerin, teilen Sie meine Auffassung, dass die Ausarbeitung der Eckpunkte zur generellen Umstellung vom gerätebezogenen Modell hin zu einer haushalts- bzw. betriebsstättenbezogenen Abgabe unter der alten Landesregierung erfolgt ist?
Frau Ministerin, beim derzeitigen Modell fallen für PCs Gebühren in Höhe von 5,76 € an, wenn man beispielsweise nur ein Arbeitszimmer hat. Wie wäre, wenn wir jetzt keine Veränderungen an dem Staatsvertrag vornehmen würden, ab 2013 die Entwicklung?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Verpoorten, ich bin ziemlich überrascht von Ihrer Rede.
Frau Verpoorten, einerseits erzählen Sie uns, wie wichtig Medienkompetenz ist. Gleichzeitig kritisieren sie jedoch alle Maßnahmen, die die Landesregierung vorhat. Sie kritisieren die Etateinstellungen, um Medienkompetenz zu fördern, Sie ignorieren dabei, dass es Ihre Partei war, als sie an der Regierung war, die den Tag der Medienkompetenz im Landtag abgeschafft hat. Und Sie tun die ganze Zeit so, als ob Sie etwas für Medienkompetenz tun wollen, ohne einen einzigen Vorschlag zu machen, wie Medienkompetenz gefördert werden soll.
Die Medienkommunikationsunternehmen sind wichtig für unser Land. Wir haben in NordrheinWestfalen rund 67.000 Unternehmen, die gemeinsam 373.000 Menschen beschäftigen und mehr als 112 Milliarden € Umsatz im Jahr machen. Daher ist verantwortungsvolle Medienpolitik auch Standortpolitik. Wir müssen dafür sorgen, dass Medienunternehmen gute Rahmenbedingungen in einem immer stärker werdenden Wettbewerb vorfinden.
Eine wichtige Einrichtung für das Medienland NRW ist die Filmstiftung. Sie feiert in diesem Jahr ihr 20jähriges Jubiläum, und man kann sagen: Sie hat sich bewährt. Dies zeigt auch eine ganze Reihe von Preisen, die von der Filmstiftung geförderte Filme in den letzten Wochen erhalten haben. Hierzu zählen Filme wie „Pina“ oder „Drei“. Niemals zuvor wurden in NRW so viele und erfolgreiche Filme gedreht wie heute. Der Haushalt 2011 zeigt: Wir wollen die Filmstiftung als modernes und schlagkräftiges Förderinstrument stärken und weiterentwickeln.
Neben der Förderung von Kino- und TV-Produktionen sollen auch innovative audiovisuelle Werke gefördert werden. Das heißt, die Entwicklung von Games wird als zusätzlich zu fördernder Bereich von der Filmstiftung übernommen. Gerade die Entwicklung und der Vertrieb von Computerspielen haben sich zu einem starken Wirtschaftsfaktor entwickelt. Rund 50 Millionen Computerspiele werden jährlich in Deutschland verkauft, und die Branche macht einen Umsatz von über 2 Milliarden €. Hiervon soll NRW verstärkt profitieren.
Bereits jetzt sind einige nordrhein-westfälische Unternehmen im Gamesbereich sehr erfolgreich. Erst kürzlich wurden Unternehmen wie beispielsweise Ubisoft aus Düsseldorf mit dem Games-Award LARA ausgezeichnet. Auch die Kölner Firma Takomat wurde mit dem Deutschen Computerspielpreis prämiert. Der Deutsche Entwicklerpreis wird in NRW vergeben. Diesen wollen wir auch weiterhin hier halten.
Starke Verlage und unabhängige Journalisten sind wichtig für unser Land. Gleichzeitig gilt es, das duale Rundfunksystem weiterzuentwickeln und die öffentlich-rechtlichen Sender auf eine zeitgemäße Finanzierungsgrundlage zu stellen. Die Debatte um den Gebührenstaatsvertrag hat gerade begonnen.
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt in der NRWMedienpolitik wird die gerade schon angesprochene Medienkompetenz werden. Die rasante technische Entwicklung und die sich immer stärker verändernde Medienlandschaft machen besondere Anstrengungen in der Kompetenzvermittlung notwendig. Kinder und Jugendliche sollen lernen, die Risiken bei der Mediennutzung zu vermeiden und die Chancen zu nutzen. Sowohl für die meisten Berufe als auch für die aktive Beteiligung an der Demokratie ist der Umgang mit Medien unerlässlich. Nicht nur die Debatte um den JugendmedienschutzStaatsvertrag hat gezeigt, dass Medienkompetenz
von allen Experten als Schutz für Kinder und Jugendliche vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten des Internets gefordert wird. Auch aktuelle Fälle von Cybermobbing und der zu freigiebige Umgang mit den eigenen Daten zeigen, wie wichtig die Förderung von Medienkompetenz ist.
Die Landesanstalt für Medien arbeitet bei der Vermittlung von Medienkompetenz schon vorbildlich. Die umfangreichen Angebote zur Unterstützung von Kindergärten und Schulen, die sich mit dem Thema „Medien“ beschäftigen wollen, sind gut und werden häufig nachgefragt. Es geht jetzt darum, Medienkompetenzförderung ressortübergreifend weiter zu verankern. Hier müssen die Bereiche Bildung, Wirtschaft und Kultur mit einbezogen werden. Ein Medienkompetenzführerschein soll allen Kindern die Grundlage eines sicheren Umgangs mit Medien vermitteln.
Meine Damen und Herren, das Medienland NRW kann sich sehen lassen. Wir wollen die hier ansässigen Unternehmen stärken und die Menschen fit machen, die Chancen der Medien positiv zu nutzen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags hat das Ziel, das gerätebezogene Gebührenmodell zu einem haushalts- bzw. betriebsstättenbezogenen Beitragsmodell weiterzuentwickeln.
Die technische Entwicklung hat gezeigt, dass sich das bisherige Berechnungssystem überholt hat. Rundfunk kann heute über den PC, über Handys und über weitere mobile Endgeräte empfangen werden. Auch die Kontrolle durch die GEZ an der Haustür wurde häufig als nicht mehr zeitgemäß kritisiert.
Auf Grundlage des Gutachtens des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof haben sich die Ministerpräsidenten am 10. Juni letzten Jahres auf Eckpunkte für ein neues System der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verständigt. Im Anschluss wurde bis zur Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten bzw. die Ministerpräsidentin eine Reihe von Verbesserungen vorgenommen.
Die zentralen und positiven Elemente des neuen Finanzierungssystems neben der geräteunabhängigen Beitragserhebung sind aus unserer Sicht einmal, dass der neue Rundfunkbeitrag nicht höher ausfallen soll als die derzeitige monatliche Rundfunkgebühr von monatlich 17,98 €, dass es nicht zu einer Erhöhung der Gebühren zum 1. Januar 2013 kommt und dass die Beitragspflicht für Minderjährige mit eigenem Einkommen im Haushalt der Eltern entfallen wird.
Im Bereich Sponsoring soll es, wie die Ministerin gerade schon ausgeführt hat, mit dem neuen Modell zu Einschränkungen im öffentlich-rechtlichen Programm kommen. Nach Gesprächen mit Verbänden und Unternehmen konnten weitere Änderungen bis zum aktuellen Entwurf vorgenommen werden.
Im nicht privaten Bereich wird der Beitrag pro Betriebsstätte erhoben und nach Anzahl der Beschäftigten gestaffelt. Die Beitragsstaffel wurde im aktuellen Entwurf im Sinne kleinerer und mittelständischer Unternehmen verbessert. So fallen rund 90 % aller Betriebe in die untersten beiden Beitragsstaffeln und zahlen deshalb nur einen Drittel- oder einen Beitrag, also maximal 17,98 € im Monat.
Weiterhin wird das erste Kraftfahrzeug je Betriebsstätte beitragsfrei gestellt. Hierdurch verbessert sich die Situation insbesondere für Kleinbetriebe und Filialen. Die Nichtberechnung von Auszubildenden ist aus unserer Sicht ein wichtiger Punkt, der auch zeigt, dass Ausbildungsbereitschaft belohnt wird. Auch der bisherige Beitrag für die beruflich genutzte Wohnung, also das Arbeitszimmer, entfällt.
In der Protokollerklärung zum Staatsvertrag heißt es, dass die Beiträge, die von finanziell leistungsfähigen Menschen mit Behinderungen in Höhe eines Drittelbeitrags erhoben werden, für die Barrierefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingesetzt
werden sollen, also beispielsweise für die Untertitelung von Fernsehfilmen. Der Ausbau der Barrierefreiheit ist auch unabhängig vom Beitrag richtig und wichtig.
Im Bereich des Datenschutzes wurden Verbesserungen vorgenommen. Die GEZ darf für zwei Jahre keine Privatadressen ankaufen und muss nicht mehr benötigte Daten unmittelbar löschen.
Insgesamt gesehen führt die Neuordnung zu Erleichterungen und zu Vereinfachungen. Es müssen weniger Kontrollen durch die GEZ stattfinden. Eine grundsätzliche Belastung bleibt. Mancher Vorschlag mag von einzelnen Beteiligten als ungerecht empfunden werden. Gleichzeitig muss die verfassungsrechtlich gebotene Finanzausstattung des öffentlichrechtlichen Rundfunks gewährleistet werden.
Den Vertragsentwurf, der ja ein Kompromiss zwischen den Regierungen der 16 Bundesländer ist, werden wir im Haupt- und Medienausschuss intensiv diskutieren. Hierzu wird es auch am 7. April eine große Anhörung geben. Die SPD-Fraktion freut sich auf die Diskussion und stimmt der Überweisung zu. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP fordert mit ihrem Antrag eine Qualitätssteigerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch eine Werbefreiheit. Ein unabhängiger und qualitativ hochwertiger Rundfunk ist sicherlich unzweifelhaft erstrebenswert und wichtig für eine starke Demokratie. Bei der Qualitätsdiskussion ist aber die grundlegende Frage, ob das bestehende System seinen Zweck erfüllt. Diese Frage ist eindeutig mit Ja zu beantworten. Die öffentlich-rechtlichen Sender liefern ein Programm, das den Ansprüchen nach Kultur, Information, Bildung, Beratung, aber auch Unterhaltung gerecht wird.
Grundsätzlich ist eine weitere Qualitätssteigerung natürlich erstrebenswert. Eine Möglichkeit könnte durchaus, Herr Witzel, eine Einschränkung kommerzieller Werbezeiten sein. Gleichzeitig muss jedoch der Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender gedeckt werden. Das Gebührenprivileg verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Sender, anders zu sein als die privaten. Werbefreiheit könnte hier ein positives Alleinstellungsmerkmal sein.
Im Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, der ein neues, zeitgemäßeres Gebührenmodell vorsieht, werden die Werbemöglichkeiten im TV-Programm von ARD und ZDF eingeschränkt. Sponsoring wird nach 20 Uhr an Werktagen und an Sonntagen nicht mehr erlaubt. Ausgenommen sind besondere sportliche Großereignisse.
Der neue Gebührenstaatsvertrag müsste also zumindest in diesem Punkt sowohl aus Sicht der FDP als auch aus Sicht der CDU – das habe ich gerade den Ausführungen von Herrn Dr. Schoser entnommen – in die richtige Richtung gehen. Wir sind gespannt, wie Sie sich bei der Ratifizierung hier im Landtag verhalten werden.
Die Auswirkungen des neuen Gebührenmodells auf die Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks können nicht sicher vorhergesagt werden. Sollten höhere Einnahmen erzielt werden, als es bei dem jetzigen Modell der Fall ist, bestünde durchaus die Möglichkeit, diese Mehreinnahmen für Kompensationen einer Werbefreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einzusetzen.
Die Länder haben sich darauf geeinigt, die finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels schnellstmöglich zu prüfen. Grundlage der Evaluation wird der 19. KEF-Bericht sein, der etwa ein Jahr nach Anlauf des neuen Finanzierungsmodells zu erwarten ist. Hier sollen auch aktuelle Zahlen genannt werden, die die Auswirkungen aufzeigen, die ein Ausstieg aus der Werbefinanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hätte.
Inwieweit die Werbefreiheit zu einer Qualitätssteigerung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk führt, in welcher Art diese umzusetzen ist, und welche Auswirkungen eine weitere Zurücknahme von Werbung auf die öffentlich-rechtlichen, aber auch auf die privaten Sender hat, gilt es im Haupt- und Medienausschuss intensiv zu diskutieren. Wir freuen uns auf die Diskussion.
Die SPD-Fraktion stimmt der Überweisung zu. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das, was Herr Dr. Brinkmeier uns gerade vorgetragen hat, finde ich schon ziemlich bemerkenswert: Die Minister der abgewählten schwarz-gelben Landesregierung haben wohl einiges nicht mitbekommen, was beschlossen wurde, sie haben sich wohl nicht darum gekümmert, was beschlossen wird. Das finde ich schon eine Sache, die sehr bemerkenswert ist.
Den Vorsitz in der AG Jugendschutz hat das Land Hessen. Der Kollege Prof. Dr. Bovermann hat in seinem Redebeitrag schon dargestellt, was vom Meinungswechsel und von der Nichtverantwortungsübernahme der CDU zu halten ist. Und Herr Krautscheid, Sie haben heute mit sehr vielen Worten versucht, alle Verantwortung für den Vertragsentwurf, den wir diskutieren, von sich zu weisen.
Auch in den Reihen der SPD gab es Bedenken am Entwurf, den CDU und FDP für NordrheinWestfalen verhandelt haben und den letztendlich Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, der heute Besseres zu tun hat, als hier an der Plenardebatte teilzunehmen, unterzeichnet hat.
Natürlich hatte sich auch innerhalb unserer Partei eine Diskussion ergeben. Unsere Jugendorganisation hatte sich positioniert. Auch in der Fraktion haben wir intensiv diskutiert. Es gab in dem jetzt vorliegenden Novellierungsentwurf eine Reihe kritischer Punkte, zum Beispiel betreffend die noch nicht zertifizierte Filtersoftware, Schwierigkeiten bei der Alterskennzeichnung oder die befürchteten Abmahnungen, die von Ihnen vorher schon genannt worden sind.
Insgesamt begrüßen wir die große Diskussion, die durch den Novellierungsentwurf in der Netzgemeinde entstanden ist. Es gab sinnvolle Vorschläge, die aus meiner Sicht in einen zukünftigen Kinder- und Jugendschutz einbezogen werden sollten. Ich denke etwa an Crowd-Sourcing-Modelle, also die Einbeziehung der Intelligenz der Masse.
Auch die SPD lehnt den jetzigen Novellierungsentwurf ab. Bei der weiteren Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes ist nach unserer Auffassung die Einbindung der Betroffenen – insbesondere der Netzgemeinde – ein wichtiger Bestandteil.
Zu den Anträgen von FDP und CDU.
Zunächst zur FDP. Herr Witzel, Sie sind gerade auf die Anhörung eingegangen. Vonseiten der FDP kam, als eine beachtliche Zahl von Experten hier war, keine einzige Nachfrage.
Sie haben gut zugehört. Das ist natürlich auch eine Sache, Herr Witzel.
Ihr Antrag hingegen enthält einige Aspekte, die uns aufgefallen sind. So schreiben Sie zum Beispiel, der Novellierungsentwurf sei verfassungsrechtlich bedenklich. – „Verfassungsrechtlich bedenklich“? – Das Kabinett Rüttgers hat sich mit einem Entwurf befasst und ihn dem Parlament übersandt. In diesem Kabinett ist der für die Verfassung zuständige Innenminister Wolf gewesen. In diesem Kabinett saß Herr Pinkwart als stellvertretender Ministerpräsident. Und denen allen ist nicht aufgefallen, dass der Novellierungsentwurf „verfassungsrechtlich bedenklich“ sein soll? –
Ich finde es bedenklich, welche Leistung damit hier von FDP-Ministern geliefert wurde.
In Ihrem Antrag habe ich das Wort „Medienkompetenz“ beim Durchlesen nicht gefunden. Medienkompetenz ist unseres Erachtens allerdings ein wichtiger Bestandteil, denn sie muss natürlich neben den technischen Möglichkeiten gefördert werden.
Zum CDU-Antrag. Herr Krautscheid, Sie schreiben, dass auf Verbände und Unternehmen zugegangen werden muss. Die Netzgemeinde haben Sie in Ihrem Antrag vergessen.
Bitte? – Sie wollen Kinder und Jugendliche, Unternehmen und Verbände einbeziehen. Sie wollen Lehrerinnen und Lehrer einbeziehen. Die Netzgemeinde ist unter den drei Punkten, die Sie beschließen wollen, nicht erwähnt.
Sie schreiben, der jetzige Staatsvertrag sei zu unpräzise. Es stellt sich wieder die Frage: Wer hat mitverhandelt? Wer hat gegengelesen? Wer hat im Endeffekt den Staatsvertrag unterzeichnet? – Das
sind Ihre Parteikollegen gewesen. Sie und Herr Laschet waren daran sicherlich auch beteiligt.
Aus unserer Sicht bedarf es einer Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendschutzes im Netz. Dabei müssen wir alle – auch die, die jetzt kritisch diskutiert haben – einbeziehen, um deren Erfahrungen und Vorschläge in einen zukünftigen Kinder- und Jugendschutz einzubringen.
Meine Damen und Herren, wir lehnen sowohl den Novellierungsentwurf als auch die beiden Anträge von FDP und CDU ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren hier den Antrag der FDP-Fraktion mit der Überschrift „Hohe Gebühreneinnahmen verpflichten zu hochwertigem Rundfunk“. Das Ziel, einen hochwertigen, aber auch unabhängigen Rundfunk zu haben, ist sicherlich unzweifelhaft und wichtig für die Demokratie.
Im weiteren Antragstext kommt aber eine Reihe von Fragen auf. Wenn wir darüber diskutieren, inwieweit der Landtag für die Qualität des öffentlichrechtlichen Rundfunks zuständig ist, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten und welches Recht wir als Abgeordnete haben, die Programminhalte der Sender zu beeinflussen und zu bestimmen. Hierbei ist insbesondere die Staatsferne des Rundfunks zu beachten, auf die sicherlich auch der Antragsteller Wert legt.
Programmverantwortlich ist beim WDR laut WDRGesetz die Intendantin. Der Landtag wirkt durch die Rundfunkstaatsverträge mittelbar auf den Rundfunk ein. Wenn der Landtag Änderungen für notwendig hält, so muss er dafür Sorge tragen, dass der entsprechende Rundfunkstaatsvertrag geändert wird.
Meine Damen und Herren von der FDP, Sie schreiben in Ihrem Antrag, die Programmqualität der Öffentlich-Rechtlichen habe abgenommen und müsse wieder gesteigert werden. Der Zuschauer habe den Qualitätsverlust bei einigen Programmen registriert und bemängelt. – Hierbei sollten Sie schon genauer beschreiben, woran der Qualitätsverlust festge
macht wird und welche Sender betroffen sind. Sicherlich gibt es bei jedem Programm Verbesserungsmöglichkeiten. Die grundlegende Frage ist aber: Erfüllt das System, das wir jetzt haben, seinen Zweck? – Und diese Frage kann eindeutig mit Ja beantwortet werden.
Die öffentlich-rechtlichen Sender liefern ein Programm, das den Ansprüchen nach Kultur, Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung gerecht wird. Auch im internationalen Vergleich haben sich unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk und auch das Zwei-Säulen-Modell bewährt. Sendungen des WDR wie die „Aktuelle Stunde“ oder die „Lokalzeit“ berichten aus NRW für NRW.
Meine Damen und Herren, wenn wir aber über eine gewünschte Steigerung der Qualität diskutieren, müssen wir über den Begriff der Qualität sprechen. Die Definition von Qualität im Rundfunk wird seit Jahrzehnten diskutiert. Qualität kann nicht nur an den erzielten Einschaltquoten festgemacht werden, sie könnte unter anderem genauso am Informationsgehalt oder an der Zugänglichkeit von Beiträgen gemessen werden.
Der kürzlich ausgeschiedene Direktor der Landesanstalt für Medien, Dr. Norbert Schneider, beschrieb den Qualitätsanspruch schon 1996. Herr Dr. Schneider prognostizierte, dass Qualität bei steigendem Wettbewerb der Programmanbieter und verschiedenen Medienarten untereinander zwangsläufig zu einer wichtiger werdenden Frage wird, die über die zukünftige Marktposition des Programmanbieters entscheide. Ich möchte hierbei die Gelegenheit nutzen und Herrn Dr. Schneider für seine 17-jährige Tätigkeit an der Spitze der Landesanstalt für Medien noch einmal herzlich danken.
Erfolgreiche und gut erarbeitete Nachrichten sind nicht nur bei den öffentlich-rechtlichen Sendern wichtig und zu finden, auch private Sender können hochwertige Informationsvermittlung betreiben; beispielhaft ist hier die Nachrichtensendung „RTL Aktuell“ zu nennen.
Aber noch mal zur Qualitätsdiskussion: Qualität kann nicht von wenigen subjektiv festgelegt werden. Eine Qualitätsdebatte kann nur erfolgreich sein, wenn sie als breiter gesellschaftlicher Diskurs angelegt ist.
Meine Damen und Herren von der FDP, Sie bemängeln in Ihrem Antrag die Ausweitung des Programms auf Spartenkanäle. Man kann sicherlich darüber sprechen, ob die derzeitige Entwicklung in die richtige Richtung geht. Es gibt aber sehr erfolgreiche und positive Beispiele, Herr Witzel. Richtig ist zum Beispiel das Programmangebot des Kinderkanals KI.KA, aber auch des Programms 3sat, das in Kooperation mit Österreich und der Schweiz geschaffen wurde. Auch der Sender ARTE in Kooperation mit Frankreich ist bei einem zusammenwach
senden Europa eine gute Ergänzung. Ein weiteres positives Beispiel und eine Bereicherung ist der Sender Phoenix, der seinen Sitz in NRW hat.
Ob ARD und ZDF jeweils einzeln drei zusätzliche Digitalprogramme betreiben sollen oder ob es besser wäre, gemeinsame Kooperationen – ähnlich wie bei KI.KA oder Phoenix – zu entwickeln, ist durchaus diskussionswürdig. Dass Sie aber in Ihrem Antrag, Herr Witzel, das generelle zusätzliche Angebot zum Vollprogramm von ARD und ZDF bemängeln, ist nur schwer nachvollziehbar; denn im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Länder das lineare Angebot beauftragt. Dies geschah am 1. April letzten Jahres mit Zustimmung der FDP hier im Landtag. Die von den öffentlich-rechtlichen Sendern abverlangte Beschränkung auf die Kernkompetenz muss gleichzeitig das Ziel haben, möglichst viele Zuschauergruppen zu erreichen.
Wir werden Ihren Antrag mit in den Haupt- und Medienausschuss überweisen. Hier wird eine weitere Diskussion stattfinden, bei der sicherlich neben den angesprochenen Punkten auch über eine mögliche Werbefreiheit und damit einhergehende Qualitätssteigerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutiert werden wird.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute über die Novellierung des JugendmedienschutzStaatsvertrags als Teil des Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags, der bereits vom ehemaligen Ministerpräsidenten Herrn Rüttgers unterzeichnet wurde.
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag hat das Ziel, einen einheitlichen Schutz für Kinder und Jugendliche vor Angeboten zu schaffen, die deren Entwicklung beeinträchtigen oder gefährden könnten. Rund 75 % aller Kinder und Jugendlichen im Alter von sechs bis 17 Jahren nutzen in unserem Land das Internet. Das Netz bietet vielfältige positive Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten. Dass den positiven Aspekten jedoch auch
negative Entwicklungen gegenüberstehen, ist unzweifelhaft. In dieser Woche hat UNICEF die Probleme von gewaltverherrlichenden und pornografischen Inhalten für Kinder deutlich gemacht. 40 % der Kinder sagen, dass sie im Netz mit Pornografie konfrontiert wurden. Es ist also richtig und notwendig, dass sich die Politik, dass sich der Landtag mit diesem Thema beschäftigt.
Hierbei haben wir die Aufgabe, zwei verfassungsmäßig verbriefte Rechte, nämlich die Meinungs- und Informationsfreiheit auf der einen Seite und das Recht von Kindern auf Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Einflüssen auf der anderen Seite, in Einklang zu bringen. Dass dies nicht leicht ist, zeigt die Novelle, über die wir derzeit diskutieren.
Anbieter von Inhalten sollen im Netz eine Möglichkeit der Altersklassifizierung vornehmen können oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte nur zu bestimmten Zeiten im Netz zugänglich machen. Das Herausfiltern der altersmäßig nicht angemessenen Seiten soll durch ein Jugendschutzprogramm geschehen, das die Eltern auf dem Rechner der Kinder installieren können.
Der aktuelle Entwurf zeigt in einigen Punkten schon wesentliche Verbesserungen gegenüber früheren Versionen. Dennoch wirft der Entwurf berechtigte Fragen auf, die geklärt und diskutiert werden müssen. Beispielsweise stellen sich Fragen zur technischen Umsetzbarkeit von Alterskennzeichnungen insbesondere bei vorhandenen umfangreichen Webseiten und Beiträgen, die in Echtzeit eingestellt werden.
Aus diesen Gründen ist es richtig, dass wir heute nicht direkt über die Novellierung abstimmen, sondern eine Überweisung an den Haupt- und Medienausschuss vornehmen. Dort wird die SPD eine Anhörung beantragen, in der Experten – auch Kritiker – zum Entwurf Stellung nehmen können. Ich gehe davon aus, dass wir im Anschluss an die Anhörung einen Entschließungsantrag stellen werden, der die dann noch nicht gelösten Probleme aufgreift.
Meine Damen und Herren, bei allen technischen Möglichkeiten, die sich zum Jugendschutz bieten, ist eines jedoch auch klar: Technische Lösungen können, wenn sie denn funktionieren, nur einen kleinen Teil des Jugendschutzes darstellen. Wichtiger hierbei ist die Frage der Vermittlung von Medienkompetenz. Diese bei Kindern zu fördern ist notwendig.
Bei der Vermittlung von Medienkompetenz ausschließlich Kinder und Jugendliche in den Blick zu nehmen, greift aber zu kurz. Genauso müssen Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer in die Lage versetzt werden, einen vernünftigen, kritischen und sicheren Umgang mit Medien an Kinder und Jugendliche zu vermitteln.
Was nützt ein technisch funktionierendes Schutzprogramm, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, dieses einzusetzen?
Die Aufgabe neben der weiteren kritischen Diskussion der Novellierung des JugendmedienschutzStaatsvertrages wird also sein, Konzepte zu entwickeln, die die Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen fördern. SPD und Grüne haben dieses Thema bereits im Koalitionsvertrag aufgenommen.
Eine letzte Anmerkung noch zu Herrn Krautscheid: Herr Krautscheid, ich freue mich, dass Sie die Relevanz der Medienkompetenz hier dargestellt haben. Den Tag der Medienkompetenz haben Sie hier im Landtag abgeschafft.
Aber wir sind natürlich auch in der Medienpolitik bereit, gemeinsam mit Ihnen Konzepte zu erarbeiten. Wir können dabei gerne zusammenarbeiten. –
Vielen Dank.