Oliver Keymis

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Danke schön. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen heute keine ausführliche Diskussion führen, sondern nur Grundsätzliches sagen. So sind wir angetreten. Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir heute nicht die ganzen Diskussionen wiederholen, die wir im Laufe der letzten Monate zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geführt haben.
Ich bin der Meinung, dass wir uns eine Debatte überhaupt nicht leisten können, nämlich die Infragestellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es gab in den letzten Monaten manchen Beitrag, der einen daran zweifeln ließ, ob wir es gemeinsam in der Bundesrepublik Deutschland immer noch so sehen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk für unser Land insgesamt von besonderer Bedeutung ist. Ich will und muss nicht all das unterstreichen, was das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahrzehnten zum öffentlich-rechtlichen
Rundfunk bereits im Grundsatz ausgeführt hat und worum es da geht.
Ich sage nur ein Wort dazu – es klingt für viele von Ihnen wie Urlaub –: Italien. – Was sich in der politischen Landschaft dieses Landes mit einem Medienmacher an der Spitze abgespielt hat, hat mir in den letzten Jahren einen ziemlichen Schrecken eingejagt. Ihm gehört fast alles, was medienpolitisch irgendeine Bedeutung hatte – mit Ausnahme der RAI, des verbliebenen öffentlich-rechtlichen Senders, den er auch mit seinen Leuten besetzt hat. Nach meinem Eindruck wussten auch die Italienerinnen und Italiener in den letzten Jahren nicht immer genau, was sie gewählt haben, weil ohnehin klar war, wohin die Reise ging. Der politische Führer Berlusconi hatte sich mit seinem System und dem, was darin nicht funktioniert hat, bestens festgesetzt.
Das wollen wir alles nicht. Wir haben uns bewusst politisch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk entschieden und verhalten uns dementsprechend. Auch die Bürger, die sich im Moment noch mit einer Reihe von Protestbriefen und Mails darüber beschweren, dass wir jetzt mit einer breiten Mehrheit des Hohen Hauses für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags stimmen werden, werden verstehen, dass wir damit ein System sichern, welches ihnen wiederum Vielfalt sichert und ein breites Angebot an Informationen, Bildung und Kultur bietet.
Ich habe heute noch einmal Zahlen nachgesehen. Ich wähle bewusst einmal einen Sender, dessen Sitz nicht in unserem Bundesland liegt, nämlich das ZDF. Der Anteil der Unterhaltung liegt dort bei knapp 7 %, der Anteil an Information bei gut 36 %. Damit möchte ich deutlich machen, in welchem Verhältnis Kochsendungen und Information in der Realität zueinander stehen. Alle, die meinen, es wäre andersherum, sehen offenbar das Falsche. Sonst würden sie die Mischung so wahrnehmen, wie sie in Wirklichkeit ist.
Wir haben schon eine Reihe von Punkten von Herrn Kollegen Vogt von der SPD gehört. Ihm danke ich herzlich für die gemeinsame Arbeit in den letzten Wochen und Monaten. Es gab immer wieder Versuche an die Fraktionen von CDU und FDP, über einen Vertrag zusammenzukommen, der immerhin im Wesentlichen schon von der Vorgängerregierung ausgehandelt worden war.
Im Juni 2010 stand das Paket „Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der 15. Version“. Deswegen war es zum Teil nicht immer verständlich, warum die eine oder andere Irritation auftaucht. Es wird mir auch unverständlich bleiben, warum Sie, Herr Kollege Witzel, gleich erklären werden, dass Sie das Paket nicht für zustimmungsfähig halten, obwohl Sie es in Verantwortung mit ausgehandelt haben. Sie haben Gründe, die Sie anführen werden. Aber die hätten Sie schon alle umsetzen können, als Sie in Verantwortung standen und gemeinsam mit der CDU die Regierung stellten.
Insofern ist der Unterschied zwischen staatstragendem Handeln und einer gewissen Verweigerungshaltung zu beobachten, was ich in dem Fall sehr bedaure, weil wir im Grundsatz – das weiß ich, Herr Kollege Witzel – in Bezug auf die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Bundesrepublik Deutschland einig sind.
60 Cent pro Tag, liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Kolleginnen und Kollegen, kostet uns der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner gesamten Breite und Vielfalt: ARD, ZDF, Deutschlandradio. Das ist weiß Gott ein Betrag, der von fast jedem in diesem Land zu leisten ist. Alle, die es sich nicht leisten können, werden nach wie vor aus sozialen Gründen von dieser Gebühr befreit. Dasselbe gilt – das ist auch gut so – für Menschen mit Behinderungen und selbstverständlich für die eben schon von mir genannten sozial schwächeren Personen in unserer Bürgerschaft, die nicht in der Lage sind, an der Stelle mitzuhalten.
Das gilt auch für eine Reihe von Einrichtungen. Ich habe eine Mail gelesen, in der sich jemand beschwert, dass Gefängnisse von der Rundfunkgebühr befreit sind. Ich finde das richtig. Insofern können wir nun den differenzierten Teil der Diskussion abschließen, um zur Generallinie zurückzukommen.
Ein Punkt ist mir sehr wichtig, der in unserer Entschließung gleich die Hauptrolle spielen wird: das Thema „Datenschutz“. Unsere Landesregierung hat sich nach der Regierungsübernahme im Sommer 2010 vehement dafür eingesetzt – wofür ich ihr sehr dankbar bin –, dass das Thema „Datenschutz“ noch einmal unter den kritischen Gesichtspunkten der Landesdatenschützer, die noch mal konferiert hatten, aufgerufen wurde. Es sind entsprechende Verbesserungen eingearbeitet worden.
Es genügt uns nicht an allen Stellen alles, aber es ist auf dem richtigen Weg. Deswegen haben wir, SPD und Grüne, uns zu einer Entschließung entschlossen, die wir gleich einbringen werden. Wir werben um Zustimmung, weil wir glauben, dass auch im Hohen Hause die Meinungen zum Thema „Datenschutz“ gar nicht weit auseinandergehen. Ich würde mich freuen, wenn die Entschließung mit breiter Mehrheit bestätigt würde.
Die Fragen, die wir in den nächsten Staatsverträgen zu diskutieren haben, werden sicher immer wieder mit dem zu tun haben, was wir jetzt andiskutiert haben. Insofern wird uns das Thema weiter beschäftigen, insbesondere die Qualitätsfrage, die immer wieder von der FDP-Fraktion aufgeworfen wurde. Ich sage noch mal: Das haben wir politisch nicht zu debattieren. Aber wer wie wir alle aufmerksam durch die Szenerie läuft, weiß, dass wir alle uns an den Stellen, wo das richtig ist, über diese Frage sehr grundsätzlich und weitergehend Gedanken machen werden: nicht im politischen Streit über Qualität, sondern da, wo Qualitätsdebatten zu führen sind, zum Beispiel in den Gremien oder auch im öffentlichen Diskurs.
Hinzu kommt das Thema „Werbefreiheit“. Auch da sind wir auf dem Wege, uns dahin zu bewegen. Die Regierung springt immer fröhlich voran und verkündet es schon. Ich finde das gut, Frau Ministerin, wenn wir den Rundfunk in die Jahre hinein noch unterscheidbarer von dem machen, was wir sonst an privaten Angeboten haben.
Zum Abschluss will ich klar sagen: Einen Streit brauchen wir nicht mehr lange zu führen – da hat jeder, der in dieser Woche den „Spiegel“ durchgeblättert hat, einen Einblick bekommen –: Das ist der unheimliche Gigantenstreit zwischen den Verlegern in Deutschland, diesem wirklich sehr kleinen bescheidenen Land in dieser Welt, den Fernsehanstalten, öffentlich-rechtlich und privat, und zwischen denen, die im Internet das eine oder andere Angebot aufgebaut haben.
Ich glaube, wir werden uns zukünftig ganz andere Gedanken machen müssen, wie Meinungsmacht überhaupt noch gerecht und vernünftig verteilt werden kann und wie wir uns vor dem Hintergrund der enormen Marktmacht, die weltweit mit den großen Playern dieser Welt auf uns eindringt, gemeinsam positionieren. Das wird ein spannender und wichti
ger Streit werden. Netzneutralität und andere Fragen werden eine Rolle spielen.
Diese kleinen Streitereien, die immer noch geführt werden, diese Scharmützelchen zwischen dem Verband der privaten Rundfunkbetreiber und den Verlegern, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und der Politik, werden dann Musik von gestern sein – möglicherweise sogar relativ angenehme Musik, weil der Krach, der weltweit auf uns zurollt, von einer ganz anderen Qualität ist. Ich hoffe, dass wir uns dann einmal mehr gemeinsam für unser System, das in dieser Form weltweit einmalig ist, einsetzen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich auf eine breite Zustimmung im Hohen Hause.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der fortgeschrittenen Stunde muss ich die relativ ausführlichen Einlassungen von Herrn Witzel erst einmal im Protokoll nachlesen. Es wurde so schnell und gleichförmig heruntergerattert, dass ich an einigen Stellen wirklich nicht mitgekommen bin.
Ich habe den Antrag schon gelesen. Im Grundsatz bin ich schon der Meinung, dass Ihr Vorschlag mindestens eine Diskussionsrunde wert ist. Möglicherweise kommen wir aber doch zu ganz anderen Ergebnissen, als Sie und der Kollege von der CDUFraktion es angedeutet haben. Das hängt damit zusammen, dass mein Verständnis von einem Datenschutzbeauftragten gerade auch in der staatsfernen
Positionierung beim Rundfunk offenbar anders ist als Ihres.
Von daher werden wir sicher in dem zuständigen Ausschuss darüber noch eine Runde diskutieren. Vermutlich werden wir zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen, wenn ich das richtig verstehe.
Eines hat mich schon gestört – Sie haben das gerade am Anfang Ihrer Rede noch ein bisschen in Watte verpackt und gesagt, Sie meinten niemanden persönlich –: Wenn Sie in den Antrag schreiben, dass der böse Anschein erweckt sei – was anderes als der Mensch kann das Wort „böse“ auf sich beziehen?
Das ist nun, wie es ist. Ich glaube, dass das der Datenschutzbeauftragte beim Westdeutschen Rundfunk auch so verstanden hat. Insofern müssen wir aufpassen, dass wir uns nicht genau dort wieder angreifbar machen, wo Sie es eigentlich gerne entzerren wollen.
Nehmen wir mal an, Sie meinen es wirklich ernsthaft ordentlich! Wir werden darüber im zuständigen Ausschuss noch eine Debatte führen müssen, möglicherweise auch über die anderen Dinge, die Sie dazu beantragen. In meiner Fraktion ist das Gespräch darüber bisher so gelaufen, dass wir das, was Sie vorhaben, nicht gutheißen.
Trotzdem stimmen wir der Überweisung zu. – Danke schön.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich kurz fassen, weil uns ein Antrag von vier Fraktionen vorliegt, den die FDPFraktion initiiert hat. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich. Es war eine richtige Idee, die Problematik aufzugreifen, die sich aus den gerichtlichen Entscheidungen, aber auch aus den Entwicklungen der vergangenen Jahre ergibt. Ein großer Player im Spiel ist dabei, sich aus dem Vertriebssystem Presse-Grosso zu verabschieden. Die Kollegen haben vorhin schon verschiedentlich erklärt, es handelt sich um ein System, von dem wir alle als Bürgerinnen und Bürger profitieren, weil wir fast überall im Land fast alle Druckerzeugnisse in einer Vielfalt und Breite käuflich erwerben können, wie man sie in vielen anderen Ländern der Welt vergeblich sucht.
Vor dem Hintergrund ist es wichtig, dass wir uns im Landtag von Nordrhein-Westfalen stark machen, damit dieses bewährte Prinzip beibehalten wird und der Vertrieb auch künftig neutral bleibt. Das System darf nicht durchlöchert werden, indem sich einzelne große und wichtige Verlage aus dem Gemeinschaftsprinzip des Vertriebs verabschieden. Deshalb freue ich mich ganz besonders, dass wir das gemeinsam tun können. Wir wollen politisch hierfür Sorge tragen. Das alles stößt der gemeinsame Antrag von vier Fraktionen im Landtag an. Es ist schön, dass man die verschiedenen Zeitungen hoffentlich auch künftig in allen Bereichen unseres Landes an jeder Stelle erstehen kann und dass das damit verbundene System mit Rücknahmen und Ähnlichem in der Komplexität erhalten bleibt.
Diese Art des Solidarprinzips hat sich an vielen Stellen bewährt. Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir über unsere sonst manchmal etwas ideologisch geführten Diskussionen hinweg zu einem gemeinsamen Antrag gekommen sind. Wir werden die Meinungsvielfaltsinitiative des Landtags mit unseren Möglichkeiten nach Kräften unterstützen. Wir freuen uns auf die Kooperation, die direkte Abstimmung und den ins Auge gefassten gemeinsamen Arbeitskreis der vier Fraktionen. Ich gehe davon aus, dass wir in Zusammenarbeit mit der Landesregierung zu einem Ergebnis finden, welches wir in dem vorliegenden Antrag schon in wesentlichen Zielen beschrieben haben. Ziel ist es, damit in unserem Land die Vielfalt und den Vertrieb zu sichern, um für die Menschen sicherzustellen, dass sie das, was sie gerne lesen, auch künftig dort lesen können, wo sie sind. Ich bedanke mich für die Initiative und freue mich auf die Abstimmung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit Anführungszeichen:
„Von der Freiheit öffentlichrechtlichen Rundfunks ist seine Programmautonomie umfasst. Die Entscheidung über die zur Erfüllung des Pro
grammauftrags als nötig angesehenen Inhalte und Formen des Programms steht den Rundfunkanstalten zu. Eingeschlossen ist grundsätzlich auch die Entscheidung über die benötigte Zeit und damit auch über Anzahl und Umfang der erforderlichen Programme.“
Ich zitiere weiter:
„Die Finanzierung des öffentlichrechtlichen
Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkoppelung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen. …“
„Der Gesetzgeber hat Vorsorge dafür zu treffen, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk seine Funktion unbeeinflusst von jeglicher Indienstnahme für außerpublizistische Zwecke, seien sie politischer oder ökonomischer Natur, erfüllen kann. Die Festsetzung der Rundfunkgebühr muss frei von medienpolitischen Zwecksetzungen erfolgen. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 22. Februar 1994 Grundsätze aufgestellt, die weiter Bestand haben.“
Frau Kollegin Verpoorten, Sie sollten sie einmal lesen.
Ich zitiere weiter:
„Dem wird ein gestuftes und kooperatives Verfahren der Bedarfsfeststellung am ehesten gerecht, das der Eigenart der jeweiligen Teilschritte entspricht und die Möglichkeiten politischer Einflussnahme begrenzt. …“
„Es muss vielmehr gesichert sein, dass die auf ihren Programmentscheidungen basierenden
Bedarfskonkretisierungen die Grundlage der Bedarfsermittlung und der ihr folgenden Gebührenfestsetzung bilden. … Bei dieser Kontrolle“
ich zitiere immer noch –
„handelt es sich nicht um eine politische, sondern um eine fachliche Aufgabe. Dem fachlichen Charakter dieser Prüfungs- und Ermittlungsaufgabe entspricht die Übertragung an ein sachverständig zusammengesetztes Gremium. …“
„Das schließt Abweichungen von der Bedarfsfeststellung nicht aus. Doch kommen dafür nur Gründe in Betracht, die vor der Rundfunkfreiheit Bestand haben. Programmliche und medienpoli
tische Zwecke scheiden, wie dargelegt, in diesem Zusammenhang aus. Die Abweichungsgründe werden sich daher im Wesentlichen in Gesichtspunkten des Informationszugangs und der angemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer erschöpfen.“
Hier beende ich die Zitiererei. All das stammt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2007. Frau Verpoorten, das ist der sehr enge Rahmen, in dem wir uns bewegen. Herr Witzel weiß all das schon; er ist länger im Parlament.
Aber der entscheidende Punkt ist für mich, dass der Antrag, den Sie hier vorlegen, all dem im Grundsatz widerspricht.
Doch, natürlich. Sie sagen das nur nicht mehr so offen, weil Sie im Moment an vielen Stellen Schwierigkeiten haben und ein bisschen herumwabern. Aber de facto haben wir in diesem Hohen Hause zwei Lager: ein ideologisch verblendetes – ich werde das gleich an anderer Stelle nachweisen –
und eines, dessen Auffassungen sich auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bewegen. So einfach ist das.
Ich freue mich, dass dies mit Amüsement zur Kenntnis genommen wird. Aber ich sage Ihnen auch: Wer zuletzt lacht, lacht am besten.
Herr Witzel, Sie sind dabei besonders gefordert,
weil Sie Mitglied im Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks und sogar, wenn ich das richtig im Kopf habe, Mitglied des Haushaltsausschusses sind.
Sie kennen also die Entwicklung dieser Unternehmung, und Sie wissen ganz genau, dass Sie die Verfahren nicht so, wie Sie es jetzt getan haben, vermengen dürfen und dass wir ein Gebührenermittlungsverfahren haben, das seit vielen Monaten läuft. Ich wusste schon seit drei Jahren, dass die Anmeldung im April erfolgen würde.
Nein. Aber Sie müssen mich nicht dauernd unterbrechen; denn das nützt Ihnen nichts. Ich wusste, dass da angemeldet würde, und ich wusste auch ungefähr, in welcher Größenordnung sich das bewegt, nämlich in einem Rahmen irgendwo unterhalb der Inflationsrate. Auch ich weiß nämlich, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten in den letzten 20
Jahren 4.500 Stellen abgebaut haben. Ich weiß, dass sie in den fünf Jahren 1,4 Milliarden € eingespart haben. Ich weiß, dass sie in den nächsten fünf Jahren, noch einmal rund 1 Milliarde € einsparen werden.
Auch Sie wissen das alles. Der Rest ist üble Polemik und Stimmungsmache auf Kosten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und damit für meine Begriffe ein völliges Untergraben dessen, was wir hier bisher gemeinsam demokratisch für richtig gehalten haben.
Machen Sie so weiter! Wir feiern in diesen Tagen nämlich zwei Geburtstage: den 60. Geburtstag unseres Bundesverfassungsgerichts und den eines Menschen, der heute 15 Jahre älter geworden ist als das Bundesverfassungsgericht. Das ist Herr Berlusconi. Was der mit den Medien anstellt und wie ein Land aussieht, das so regiert wird und medial so ausgestattet ist wie Italien, erleben wir in diesen Tagen und Wochen leider auch.
Unser Votum ist klar. Das ist ein unsinniger Antrag; er hilft uns überhaupt nicht weiter. Er vermischt die Dinge. Er gehört abgelehnt, und das werden wir mit der Mehrheit, die wir hoffentlich auch diesmal in diesem Hohen Hause dafür finden werden, gleich tun.
Ich hoffe sehr, dass wir zu einer sachlichen Debatte zurückkehren, wenn es um die Frage der Rundfunkgebühren geht. An der Stelle, wo wir in diesem Hohen Haus gefragt sind, sind wir nämlich noch gar nicht. Herr Witzel, das wissen Sie auch. Frau Verpoorten weiß all das noch nicht. Aber sie hat noch Zeit, es zu lernen. Wir helfen ihr auch gern weiter. – Danke schön.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
„Schuldenabbau ohne Raubbau“ – so hat Jürgen Trittin einen Aufsatz überschrieben, den er kürzlich in der Zeitschrift „politik und kultur“ veröffentlicht hat. Er macht darin eine ganze Reihe Vorschläge, wie wir in Zeiten der Schuldenbremse dafür sorgen können, dass die Kultur finanziell nicht unter die Räder gerät. Er geht sogar noch weiter: Er schlägt deutlich vor – und zwar aus der Sicht des verantwortlichen Bundes –, dass wir in den Zeiten, in denen wir Schuldenabbau betreiben müssen, gleichwohl mehr in die Kultur investieren. Das halte ich für eine sehr wichtige und gute Forderung unseres Bundestagsfraktionsvorsitzenden, der wir als Grüne uns auf Landesebene natürlich gerne anschließen.
Gleichwohl sind wir uns bewusst, dass das Geld nicht beliebig vermehrbar ist. Deshalb kommt es genau darauf an, was der Kollege Bialas eben schon beschrieben hat, nämlich auf eine transparente, systematisch geordnete, alle Bereiche umfassende Kulturförderung des Landes NordrheinWestfalen.
Wir sind mit einem immer noch sehr bescheidenen Betrag, Frau Ministerin, von rund 182 Millionen € fördertechnisch unterwegs. Das ist keine Riesensumme für ein Land mit 18 Millionen Einwohnern bei knapp 55 Milliarden € Gesamthaushalt. Aber immerhin! Die Vorgängerregierung hat ja erfreulicherweise dafür gesorgt, dass dieser Förderetat Zug um Zug verdoppelt werden konnte. Wir können das sicher nicht so ohne Weiteres tun aufgrund der finanziellen Situation und auch vor dem Klagehintergrund, den wir ja nach wie vor haben; die CDU klagt gegen unsere Haushalte, damit sind wir in keiner einfachen politischen Lage.
Gleichwohl ist es ein wichtiger Auftrag, den wir hier an die Landesregierung weiterleiten wollen. Parallel dazu werden wir darüber im Kulturausschuss disku
tieren. Deshalb freue ich mich auf die Überweisung, der wir zustimmen werden. Wir werden anhand dieses Antrags prüfen, wo wir Kultur im Land vernünftig fördern und vor allen Dingen systematisch, nachhaltig und für die Zukunft gesichert übertragen können.
Der Antrag erwächst ein Stück weit aus der Arbeit der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, die im Bundestag lange getagt hat und die uns Ländern eine ganze Reihe Aufgaben übertragen hat, weil die Kulturförderung in die Länderhoheit fällt und deshalb vom Land aus zu initiieren und anzustoßen ist – analog zu unserem Auftrag nach Art. 18 Abs. 1 der Landesverfassung.
Die Kommunen aber tragen den Löwenanteil. Kollege Bialas hat zu Recht darauf hingewiesen: Die malade Situation unserer Kommunen ist für die Kulturförderung von großem Nachteil. Deshalb beschäftigt sich ein Detail des Antrags ganz entscheidend damit, wie wir Kommunen, die in der Haushaltssicherung sind oder in den Nothaushalt geraten könnten, davor bewahren können, dass gleich der Zugriff auf die wenigen freien Mittel, nämlich die Kulturmittel, erfolgt.
Also: mehr Systematik, mehr Transparenz und natürlich auch mehr Nachhaltigkeit gerade im Hinblick auf Projekte, die wir noch aus der Kulturhauptstadt kennen. Ich erinnere an Projekte im Rahmen der EMSCHERKUNST, an Initiativen, die vor Ort entstanden sind, an Netzwerke, an Bürgerinnen und Bürger, Künstlerinnen und Künstler, die sich engagiert haben, animiert durch die Kulturhauptstadt auf Europaebene „Ruhr 2010“, die wir künstlerisch, kulturell, fördertechnisch jetzt natürlich nicht einfach im Regen stehen lassen können. Deshalb freue ich mich, dass wir auch da konsequent weiterarbeiten wollen.
Aber es ist wichtig, anzuerkennen – das ist der Inhalt dieses Gesetzes –: Kunst und Kultur sind systemrelevant. Ich glaube, dass wir genau dieses im Blick haben müssen, wenn wir uns mit den Fragen befassen. Es ist der Aufschlag zu einer großen kulturpolitischen Debatte, parallel zu den sehr zu begrüßenden kulturpolitischen Dialogen, die die Ministerin angestoßen hat. Der erste fand gerade erfolgreich statt. Der nächste folgt – das habe ich schon registriert – am 8. Oktober. Dafür können wir gleich Werbung machen. Einige gucken zu, wie ich weiß. Das ist ein guter Weg. Wir werden das von den Fraktionen aus mit entsprechenden Debatten zu unserem Antrag für ein Kulturfördergesetz begleiten.
Wir freuen uns auf eine intensive Diskussion mit denen, denen wir den Auftrag erteilen: Das ist die Verwaltung, das ist die Landesregierung, die am besten weiß, was sie bisher getan hat. Und wir wissen, was sie noch besser tun könnte. Das wollen wir mit ihr gemeinsam diskutieren. Anschließend wollen wir versuchen, es in ein Fördergesetz zu fassen, das uns die Möglichkeit gibt, gründlich und grund
sätzlich die Förderkultur des Landes auf verbindliche Füße zu stellen.
Es ist Bürgerkultur, es ist partizipativ gedacht. Ich freue mich deshalb, dass bereits der Westdeutsche Rundfunk eine Website geöffnet hat unter
www.wdr.de/themen/kultur/3/kulturfoerdergesetz. Wer will, kann also bereits diskutieren und dort online einen Beitrag leisten mit seiner Meinung, mit seinen Eindrücken, vor allen Dingen mit seinen Anregungen, seiner Kritik, den Bedenken und den Vorschlägen für ein Kulturfördergesetz NordrheinWestfalen.
Das ist nicht etwas, was von heute auf morgen entsteht. Wir werden eine längere Zeit gemeinsam in die Diskussion treten. Auf diese Debatte freue ich mich. Ich hoffe, dass alle, die hier im Saal, aber auch außerhalb zuhören und sich mit dem Thema beschäftigen wollen, erkennen, wie wichtig es ist,
dass Kunst und Kultur auch weiterhin breit und in ihrer Vielfalt gefördert werden. Das hat dem Land bisher gut getan, und es wird uns allen auf dem Weg in eine Wissensgesellschaft auch weiterhin gut tun. – Danke schön, dass Sie zugehört haben.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mit dem Ende Ihres Antrags anfangen, Herr Witzel, weil das Ende manchmal auch der Anfang vom Ende ist.
Sie schreiben, dass Sie gerne die Beseitigung der „weißen Flecken“ bereits bis zum Jahresende 2011 mit erkennbaren Fortschritten wollen. Heute haben wir den 21. Juli, dann kommt die Sommerpause. Die Forderung kann man nicht erfüllen. Das wissen Sie auch. Deshalb ist sie so eigentlich nicht in Ordnung.
Dann haben Sie geschrieben – das finde ich eigentlich das Schönste, auch wenn Ihnen das nicht bewusst passiert ist –, dem Landtag jeweils vierteljährlich jeweils zum „Qualtalsende“ über den genauen Fortgang der Lückenschlüsse beim Breitbandausbau Bericht zu erstatten. Das ist wahrscheinlich als „Qual“ gemeint. Deshalb ist es wohl auch verdruckt. Aber „vierteljährlich“ ist natürlich auch nicht haltbar.
Betrachten wir nämlich die fünf Jahre Ihrer Regierungszeit, erkennen wir, dass ein Fünf-JahresBericht nichts gebracht hätte, weil fast nichts passiert ist. Vor dem Hintergrund sollte man deshalb nicht plötzlich einen Anspruch erheben, den man selbst jahrelang nicht erfüllt hat.
Weil wir die Zahlen spätestens nach der Regierungsübernahme nachgucken konnten, wissen wir das. Eben noch hat mich der Landwirtschaftsminister darauf hingewiesen, dass er aus seinem Ressort – das sind immerhin Agrarmittel, die mit in Anspruch genommen werden; ich habe noch nicht ganz nachvollzogen, warum das so ist, bekomme das aber noch raus – bereits im ersten Jahr seiner Amtszeit 4 Millionen € mit veräußert. Das ist gut, um im ländlichen Raum Anschlüsse einzurichten.
Vom Grundsatz her ist die Forderung ja richtig, Herr Witzel, den Breitbandausbau zügig voranzutreiben. Im Moment sind wir uns alle wohl politisch noch nicht so ganz im Klaren darüber, an wen wir diese Forderung eigentlich richten. Wir haben bei den Grünen in unserem politischen Programm immer stehen: Das ist Daseinsvorsorge. Wenn es Daseinsvorsorge ist, wenn es ein Infrastrukturausbau ist, müsste sich jemand verantwortlich zeigen. Bei den Bundesautobahnen ist das völlig klar.
Da gab es mal diese schöne alte Verwechslung vom ehemaligen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl, der gefragt hat: „Was für Autobahnen meint ihr denn da?“ Ihm war nicht klar war, dass es um die Daten
autobahnen ging, und er wusste nicht, wohin die führt. Diese Verwechslung macht aber etwas deutlich. Es ist aus meiner Sicht eine Aufgabe, die gesamtstaatlich in den Griff zu nehmen ist. Insofern sind natürlich diese Milliönchen hier und da, mit denen man im Einzelnen im ländlichen Raum das eine oder andere ausbaut, aus meiner Sicht nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Wenn wir wirklich zukunftsweisend Breitbandausbau betreiben wollen, müssen wir uns über zwei Dinge im Klaren sein: Breitbandausbau heißt Glasfaserbreitbandausbau. Ich glaube, dass das sowieso die Zukunft ist, und wir wissen aber, dass das Geld kostet. Flächendeckend liegen die Summen – es gibt verschiedene Zahlen – bei 55 bis 70 Milliarden € für die Republik. Das ist viel Geld, und das lässt sich nur auf Sicht machen.
Die Unternehmen, die das heute machen, sagen uns ganz klar: Das könnt ihr nicht nur auf uns abladen. Nur ein solches Netz zu betreiben, wenn ich damit nicht auch bestimmte Qualitäten verbinde – da kommt die ganze Diskussion der Netzneutralität ins Spiel –, dann ist das für uns nicht unbedingt ein marktgängig interessantes Modell.
Dass Glasfaser teuer ist, ist übrigens auch ein Gerücht. Ich habe eine interessante Zahl gelesen. Aus 30 g Glas lässt sich 1 km Kabel legen. Das wusste ich vorher auch nicht. Das ist interessant. Denn wenn man Kupferkabel in derselben Kapazität verlegen würde, müsste man 130 kg Kupfer verwenden. Das fand ich interessant. Bei dem Gewicht kann ich fast mitreden.
Deswegen ist aus meiner Sicht deutlich, dass die Zukunft in Glasfaser liegt und wir uns gemeinsam politisch Gedanken darüber machen müssen, wie wir unter dem Gesichtspunkt der Daseinsvorsorge auf Bundes-, aber auch auf Länderebene Initiativen vorantreiben können, die eine Verbreitung des Glasfaserausbaus und damit natürlich der Erreichbarkeit des Internets für alle flächendeckend ermöglichen. Das geht vielleicht nicht bis ins letzte Haus, obwohl LTE da auch Hoffnungen macht – das kann man ja sagen – und der Ausbau voranschreitet.
Ein bisschen doppelt gemoppelt, wenn ich das sagen darf, Frau Kollegin Verpoorten – sie ist nicht mehr im Raum –, ist natürlich, dass in Köln jetzt LTE so gefeiert wird. NetCologne baut Glasfaser bis in jede Bude. Da muss dann nicht unbedingt noch LTE hin. Aber gut, lassen wir das. Das sind alles Entwicklungen, die jedenfalls nicht nur politisch zu steuern sind.
Ich meine, vor dem Hintergrund ist der Antrag insofern überflüssig, als das, was Sie da fordern, im Wesentlichen von der Landesregierung bereits betrieben wird. Es gibt eine entsprechende ConsultingStelle. Es gibt die Fördermittel an verschiedenen Stellen, im Wirtschaftsressort wie beim Umweltminister. Es gibt die Initiativen aus der Staatskanzlei.
Dazu wird gleich noch unsere Medienministerin sprechen.
Insofern habe ich den Eindruck, dass Sie jetzt gar nichts Neues fordern, allerdings durch Ihre Forderung selbst den Hinweis – den erspare ich Ihnen nicht – darauf geben, dass in den fünf Jahren, in denen Sie die Verantwortung hatten, nicht viel passiert ist.
An einer Stelle kann man das auch deutlich sehen. Es gab mal ein Verfahren, in dem entsprechende Bedarfe angemeldet werden mussten. Da hat die alte schwarz-gelbe Landesregierung, die nur fünf Jahre regiert hat, ganz minimale Anmeldungen vorgenommen, während andere Bundesländer seitenweise Bedarfe angemeldet haben. Daraus ist ersichtlich, dass die Regierung, die vorher dran war, nicht viel getan hat. Die jetzige Regierung tut schon mehr, obwohl sie gerade erst dran ist. Gleich werden wir möglicherweise hören, was im Einzelnen noch alles an Initiativen geplant ist, um das in Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft voranzutreiben.
Den Satz erlaube ich mir auch noch: Sie haben falsch rekurriert. Es ist nicht „Privat vor Staat“, jedenfalls nicht bei denen, die jetzt regieren,
nein, steht auch nirgendwo drin –, sondern da ist im Mindesten „Privat und Staat“. Darauf würde ich bei weiteren Initiativen zum Breitbandausbau setzen. Ich hoffe, dass wir da gemeinsam an einem Strang ziehen. Da bin ich bei Ihnen, Herr Witzel, allerdings ein bisschen skeptisch, ob das auch gelingt. – Ich danke Ihnen für die Geduld und fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es sehr kurz machen, weil die Zeit vorangeschritten ist und wir das Thema im Hauptausschuss behandeln werden. Ich will heute bei der Einbringung des Antrages durch die FDP-Fraktion allerdings schon zwei Anmerkungen machen.
Zum einen: Mir fällt natürlich auf, Herr Kollege Witzel, dass Sie jetzt laufend Anträge zur Qualitätsfrage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stellen. Ich freue mich dann auch noch auf einen Antrag zur Qualitätsdebatte über den Privatrundfunk und sein Angebot. Darüber, was das für unsere Gesellschaft ausmacht, müssten wir auch einmal diskutieren. Den bezahlen wir nämlich auch alle gemeinsam, weil wir ja Lebensmittel und andere Gegenstände kaufen.
Über die Kosten, die wir da aufbringen, bringen wir bei RTL immerhin ein Volumen von rund 4 Milliarden € per anno auf. Das ist schon eine ganze Menge, was die Menschen dafür aufbringen, dass dieses Fernsehprogramm geliefert wird. Da wir auch da bestimmte Vorschriften haben, die wir zum Teil im Landesmediengesetz ausführen, sollten wir darüber auch einmal sprechen. Das wäre angebracht.
Meine zweite Anmerkung: Ich tue mich etwas schwer, hier über Fragen zu Programminhalten zu diskutieren. Insofern ist es nicht ganz einfach, sich dazu politisch langwierig zu äußern. Ich habe gelesen, dass sich der Chef der Staatskanzlei in Mainz mit einem Vorschlag an die Öffentlichkeit gewagt hat. Ich habe schon vor einigen Wochen zur Kennt
nis nehmen können, dass sich auf der Bundesebene die Grünen in einem Arbeitskreis, der sich „Bundesarbeitsgemeinschaft Medien“ nennt, für einen solchen Spartenkanal ausgesprochen haben. Ich habe damals schon angemerkt – ich war bei der Sitzung selbst nicht dabei –, dass ich das durchaus kritisch sehe und das diskutieren muss. Insofern gibt es manches in Ihrem Antrag, was ich in der Argumentation durchaus nachvollziehen kann. Deshalb freue ich mich auf die weitere Debatte im Haupt- und Medienausschuss und bin gespannt, wo wir da am Ende landen werden.
Abschließende Bemerkung: Es bleibt natürlich dem WDR überlassen, wie er sich mit diesen programmatischen Fragen am Ende auseinandersetzt und welche Entscheidungen er trifft, sprich die ARD in Gänze und das ZDF. Wir sehen gerade an der Neueinrichtung von ZDF-Kultur, dass die Sender Gott sei Dank ganz unabhängig und souverän ihre Entscheidungen in dem Zusammenhang fällen und dieses auch weiter tun sollen. Da ist auch Staatsferne ein dringendes Gebot. Deshalb können wir uns nur im Rahmen dieser gebotenen Staatsferne im Haupt- und Medienausschuss mit der Frage noch einmal befassen.
Vor dem Hintergrund stimmen wir der Überweisung zu.
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Bialas hat das Wichtigste schon gesagt. Da wir eine Koalition bilden, die sich in vielen Punkten, so auch in diesem, einig ist, brauche ich all das gar nicht zu wiederholen. Vielen Dank, Herr Kollege Bialas, für Ihre Ausführungen.
Ich will aber doch noch einmal auf Widersprüche hinweisen, die Sie, Frau Brunert-Jetter, hier vorne am Pult dargestellt haben. Das macht uns natürlich nachdenklich.
Sie sagen auf der einen Seite: Ihr sollt euch auf keinen Fall weiter verschulden. Mit diesem Anliegen sind die Fraktionen von CDU und FDP ja vor das Verfassungsgericht des Landes gegangen. Auf der anderen Seite aber sagen Sie: Jetzt gebt endlich mehr Geld für die Kultur aus. – Das wird nicht ganz leicht zu erklären sein.
Sie sagen auf der einen Seite: Ihr peitscht hier einen Haushalt durch, als ob ihr sonst für nichts mehr Zeit hättet. Auf der anderen Seite aber bejammern Sie, dass wir nicht genügend Geld und Projektmittel geben, Sie erinnern die Ministerin an einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn. – Das passt alles nicht zusammen.
Natürlich hat die Szene ein prinzipielles Problem, weil wir mit dem Haushalt so spät kommen. Natürlich haben wir ein Problem im Land, weil wir zu wenig Geld für all das haben, was wir aus unseren berühmten Füllhörnern gerne verteilen möchten. Das geht uns hier im Landtag aber doch allen so. Das ist doch kein Problem einer bestimmten Gruppe hier im Hohen Hause.
Deshalb ist das hier nicht etwa ein Stück aus dem „Tollhaus“, wie Sie sagen – ich weiß gar nicht, ob Sie schon einmal ein Tollhaus gesehen haben.
Es ist einfach politische Realität, dass wir mit einem hochdramatisch engen Haushalt versuchen müssen, das im Land voranzubringen, was wir uns gemeinsam vorgenommen haben.
Da – das muss ich jetzt wirklich sagen – sehe ich und sieht auch meine Fraktion manches doch anders als Sie.
Wir haben mit der SPD einen Koalitionsvertrag vereinbart, in den wir eine Reihe von Punkten hineingeschrieben haben, unter anderem auch einen Punkt, den ich für sehr wichtig halte, nämlich, Kontinuität im kulturpolitischen Bereich zu wahren. Das eint uns im Landtag auch bislang über alle Fraktionen hinweg; wir alle halten dies für wichtig. Denn
das sehr reiche und vielfältige Kulturangebot im Land wurde eben nicht, wie Sie behauptet haben, von irgendjemandem, von irgendeiner rot-grünen Regierung, kaputtgespart, sondern es hat sich über die Jahre hinweg kontinuierlich entwickelt.
Gott sei Dank ist dieses Kulturangebot auch heute noch vorhanden. Die Menschen bei uns gehen in die Theater, sie nutzen die Angebote der freien Szene, sie besuchen die soziokulturellen Zentren im Land. Sie sind aktiv. All das läuft. Es gibt ein breites Angebot, und die Menschen erfreuen sich daran – Gott sei Dank. Das alles gibt es zu immer noch relativ bezahlbaren Preisen.
Das ist es, was Kulturpolitik leisten muss: Sie muss die entsprechenden Rahmenbedingungen setzen. Ich meine, dass diese Landesregierung dies auch tut.
Richtig ist eines: Wir als Kulturpolitiker wünschen uns – da sind wir Gott sei Dank gar nicht alleine; andere Fachpolitiker tun dies auch – so manches. Wir wünschen uns natürlich für unseren Etat einen erheblich höheren Ansatz. Das ist doch logisch. Wir haben noch viel mehr Dinge im Blick. Wir würden manches gern viel stärker fördern, und wir hätten natürlich Freude daran, wenn wir insbesondere die jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger verstärkt und noch mehr, als wir das heute schon tun können, in die Welt der Kultur und der Zivilisation mitnehmen könnten.
Denn was passiert, wenn wir das nicht tun, das beobachten wir in den Ländern, in denen die Kulturförderung wirklich zusammengebrochen ist. Gucken Sie sich einmal an, was in Italien und anderen Ländern passiert, wo die Kulturförderung aus öffentlicher Hand lange nicht so vorangetrieben wird, wie das bei uns in Deutschland Gott sei Dank der Fall ist. In NRW – der Kollege Bialas hat darauf hingewiesen – sind es die Kommunen, die den Löwenanteil tragen.
Und nun kommt der dritte Widerspruch, auf den ich gerne eingehe. Sie haben es bereits angesprochen, Herr Bialas. Es ist schon ein tolles Ding, wenn die CDU uns vorhält, sie habe die Mittel für die Kultur immer erhöht. – Richtig, das haben wir auch immer gelobt, und zwar nicht nur mit einem Halbsatz, sondern schon mal auch mit zwei Sätzen. – Das Problem aber, dass die Kommunen über Jahre immer stärker ans finanzielle Gängelband genommen wurden und eben nicht die Möglichkeiten hatten, die Kultur, die zu 80 % vor Ort gefördert wird, entsprechend voranzutreiben, erwähnen Sie nicht.
Da muss ich Ihnen klar ins Stammbuch schreiben: Die Bilanz von Schwarz-Geld aus den letzten fünf Jahren, was die Kommunen betrifft, ist so desaströs, dass wir das mit unserem bescheidenen Kulturetat auf Landesseite von rund 185 Millionen € leider Gottes nicht auffangen können. Das ist so. Da können Sie ruhig mit dem Kopf schütteln, Frau
Brunert-Jetter. Das ist die politische Realität in diesem Land.
Und die Menschen vor Ort wissen das auch. Die merken, dass die Stadtbücherei geschlossen werden musste. Das sind ja keine Entscheidungen, die wir hier getroffen haben, sondern diese Entscheidungen mussten die Kommunen vor Ort treffen, weil nur dieser sogenannte freiwillige Bereich noch eine kleine Sparmöglichkeit bot. Dass im Grunde genommen nichts gespart wird, wenn die Kinder die Bücherei nicht mehr in der Nähe haben, das wissen die Menschen vor Ort doch auch.
Von daher ist unsere Aufgabe eine andere, und die heißt: Wir müssen uns bemühen, stärker zu werden, gerne auch im Kulturetat, wenn wir das können, aber dann brauchen wir nicht eine Opposition, die vor das Gericht zieht und klagt, sondern eine, die konstruktive Vorschläge macht.
Nun kommt mein letzter Satz. Bezüglich der diesjährigen Haushaltsverhandlungen haben Sie von „durchpeitschen“ geredet. Das ist wirklich Unsinn. Wir nehmen uns Stunden Zeit, darüber ausführlich zu diskutieren. Sie haben im Kulturausschuss beantragt, gar nicht darüber zu reden. Ich erinnere mich an eine Kulturausschusssitzung, die zumindest für mich exakt 90 Sekunden gedauert hat, weil die vereinigte Opposition beschlossen hat, nicht darüber zu reden, da es niemanden interessiert. Das ist Ihr fachpolitischer Beitrag dazu. Und darüber ärgere ich mich – offen gesagt – ein wenig.
Denn es ist der Versuch, den Ausschuss, wo man sich über die Sache fachlich unterhält, mundtot zu machen. Und hier wird nun die Oppositionswelle geritten, die meiner Ansicht nach jedenfalls an dem Punkt über Ihrem Kopf zusammengeschlagen ist.
Den Rest zu dem Thema wird die Ministerin beitragen. Die ist nämlich in dem Ausschuss überhaupt nicht zu Wort gekommen. Das finde ich vor dem Hintergrund eines demokratischen Umgangs miteinander wenig erfreulich. – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Verpoorten, das war Ihre erste Haushaltsrede. Ich erinnere mich gut: Als ich hier meine erste Haushaltsrede gehalten habe, habe ich sie auch sehr gründlich vorbereitet. Aber wissen Sie, ich bin schon verwundert darüber, dass Sie Ihre Ausführungen eigentlich nur an dem Stichwort „Medienkompetenz“ und am Geld festgemacht haben.
Denn die Erfahrung aus der Medienpolitik im Land in den letzten zehn Jahren lehrt, das sehr vieles in der Medienpolitik gar nicht nur mit Geld zu tun hat, sondern vor allen Dingen damit, mit der Branche gemeinsam Überlegungen zu diskutieren, bestimmte Zusammenhänge zu erkennen, Präsenz zu zeigen, im Gespräch zu sein, mit den angebotenen Foren umzugehen – ein ganz starker Punkt. Insofern ist es nicht nur eine Geldfrage.
Ich finde auch, dass der Haushaltsteil „Medien“ finanziell kein großer ist, sondern ein bescheidener Haushalt für ein großes Land wie NordrheinWestfalen. Es gelingt uns aber nach den letzten fünf Jahren immerhin, mit diesen bescheidenen Mitteln in die Szenerie hinein deutliche Signale zu geben, dass uns das Thema wichtig ist und verschiedene Punkte auch mit relativ bescheidenen Mitteln angestoßen werden. Sie haben einen Betrag in Bezug auf die Medienkompetenz genannt. Das ist keine Riesensumme.
Es ist allerdings richtig, wenn man sich politisch etwas vornimmt, die entsprechenden Mittel auch in den Haushalt einzustellen. Das haben wir getan. Deswegen ist das nicht zu kritisieren, sondern Sie wissen: Die Dinge sind in Bewegung, es wird daran gearbeitet, und es wird überlegt, wie man einen solchen Medienkompetenzführerschein sinnvoll einführt.
Kollege Vogt hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, in der Regierungszeit von CDU und FDP – in der Zeit gehörten Sie dem Parlament nicht an, Frau Verpoorten – wurde einiges nicht in die richtige Richtung in Bewegung gesetzt, insbesondere wurde manches einfach abgeschafft. Ich erinnere an den Medienkompetenztag, genau das Thema, das hier im Landtag mit großem Erfolg gelaufen ist. Kollege Vogt, das ist bedauerlicherweise hier so nicht mehr zu etablieren, und daran wurde im Moment auch nicht gedacht. Aber dass wir vom Prinzip her das Thema wichtig machen müssen und dass wir da große Chancen in der Weiterentwicklung sehen, das ist so.
Ich meine auch, dass das Thema „Filmstiftung“ von Ihnen ein bisschen zurückgestellt worden ist, obwohl es eigentlich ein ganz wichtiger Punkt ist, weil die systemische Veränderung, die wir mit der Filmstiftung politisch gemeinsam planen und die wir uns im Koalitionsvertrag schon vorgenommen hatten, weitgehend ist. Das hat jetzt gar nicht mit sehr viel Geld zu tun, sondern da geht es um strukturelle Fragen, nämlich ob man bestimmte Dinge nicht sinnvoll zusammenführen kann.
Wir haben in der ersten Legislatur, in der ich hier im Hohen Hause war, einmal über eine NRW-MedienGmbH diskutiert, sie dann auch etabliert. Wir haben sie dann – was ich damals politisch falsch fand; ich glaube, der damalige Kollege Eumann auch – wieder rückabgewickelt. Aber wir brauchen natürlich eine Struktur, die sich mit dem Thema „Medien“ im Land befasst, und zwar in einer Art und Weise, die jenseits dessen ist, was wir hier aus dem Parlament bzw. aus der Regierung heraus leisten können. In diesem Zusammenhang die Filmstiftung operativ zu stärken, halte ich persönlich für einen politisch notwendigen Punkt. Insofern haben wir auch da die richtigen Weichen im Koalitionsvertrag gestellt, und die Regierung ist dabei, das zu erarbeiten. Auch das bildet sich – in aller Bescheidenheit – im Medienteil unseres Haushalts ab.
Insofern denke ich, dass die Stärke unseres Landes nicht darin besteht, wie viel Geld die Regierung für Medienpolitik ausgibt, sondern sie besteht darin, wie stark sich diese Landesregierung kümmert, wie stark sich die Fraktionen im Landtag um das Thema kümmern. Da habe ich den Eindruck, dass sie jetzt dabei sind, damit zu beginnen. Das ist gut, denn es war immer eine Stärke im Landtag von NordrheinWestfalen, dass wir das Thema „Medienpolitik“ intensiv gemeinsam beleuchtet haben. Wir haben im
Grunde über die Frage „Medienkompetenz – ja oder nein?“ nie richtig gestritten. Wir waren uns einig, dass wir sie brauchen. Wir haben über die Frage „Sind wir ein Breitbandland – ja oder nein?“ nie wirklich gestritten, sondern wir sind uns einig, dass wir das brauchen.
Wir haben bei der Frage der Filmförderung Nordrhein-Westfalen, unser stärkstes Pfund mit knapp 40 Millionen € Etat, nie darüber gestritten, ob das notwendig ist oder nicht. Auch der Hauptausschuss hat im Januar dieses Jahres die Filmstiftung besucht. Der Applaus aller Fraktionen war einhellig, als die Chefin der Filmstiftung, Petra Müller, uns ihr Konzept und ihre Weiterentwicklungsvorstellungen präsentiert hat. Das ist in enger Absprache mit der Filmstiftung geschehen.
Selbstverständlich, Herr Präsident.
Vielen Dank. – Das ist eben schon einmal im Anklang kurz in dem beschrieben worden, was Kollege Vogt ausgeführt hat. Wir sind in engsten Gesprächen darüber. Ich habe aber auch noch keine Details.
Ich könnte Ihnen ein anderes Beispiel geben, bei dem wir gesagt haben: Das Ziel haben wir beschrieben, aber wie wir das im Einzelnen machen, ist Sache der Exekutive, die im Moment noch daran arbeitet. Ich nenne Ihnen ein Beispiel aus dem Kulturbereich. Wir haben in den Koalitionsfraktionen beschlossen, einen Kulturrucksack einzurichten. Danach werde ich auch immer gefragt. Dann sage ich immer: Ich weiß noch nicht, wie er genau aussieht. Wir haben aber einen Ansatz dafür in unserem Kulturetat. – Darauf kommen wir morgen zu sprechen. – An dem Thema sind wir dran und überlegen, wie man das sinnvoll eingliedert. So ist das mit dem Medienkompetenzführerschein auch.
Wichtig ist doch, was gemeint ist. Das ist, glaube ich, hinreichend beschrieben, von uns besprochen und mit Ihnen diskutiert. Jetzt kommt es darauf an, wie man das konkret umsetzt. Dafür gibt es dann die Exekutive; die Legislative gibt sozusagen den Weg vor. Und so haben wir das hier auch gehalten. An der Stelle brauchen wir darüber jetzt nicht zu diskutieren und zu streiten, sondern wir sollten dann, wenn wir gemeinsam einen konkreten Plan haben, den diskutieren und sagen, was man daran vielleicht noch verbessern kann.
Aber ich will das Thema „Medienkompetenz“ – Sie können die Zeit jetzt weiterlaufen lassen – noch an einem Punkt aufgreifen, und zwar mit Blick auf den Jugendmedienschutz. Wir hatten hier einen sicherlich sehr streitbaren Staatsvertrag vorliegen gehabt. Immerhin hat gerade dieser Landtag gemeinsam eine besondere Wendung vollzogen, über die man in der Folge so oder so diskutieren kann.
Wir haben jetzt auch einen gültigen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Insofern ist es nicht ins Bodenlose gefallen. Aber es ist schon interessant, dass Sie gerade das Thema betont haben, und Sie, Herr Witzel, es möglicherweise gleich auch noch einmal betonen werden, wo Sie doch diejenigen waren, die sich plötzlich aus diesem Konvolut, das vorher federführend von der CDU verantwortet verhandelt wurde, verabschiedet haben. Vor dem Hintergrund muss man diese Frage sehr sensibel und klug für die Zukunft angehen.
Meine Fraktion ist schon unter der Federführung meines netzpolitischen Sprecherkollegen Matthi Bolte in Vorleistung getrete. Es gab eine große, interessante und beachtete Veranstaltung zum Jugendmedienschutz und seiner Zukunft. Ich glaube, wir müssen auf dem Weg jetzt im Sinne des von allen inzwischen anerkannten Systems der Teilhabe und des gemeinsamen Beratens und Sprechens die Menschen dazuholen und überlegen, wie wir insbesondere auch die Netzgemeinde für Jugendmedienschutz so gewinnen, dass wir das gemeinsam politisch beschließen und auch wirklich sachgerecht durchführen können.
Dieses ist kein Thema, das sich im Haushalt abbildet. Es ist aber medienpolitisch ein Riesenthema. Das gilt für die Medienpolitik insgesamt; ich sagte es am Anfang meines Redebeitrages schon.
Ich würde mir für die Zukunft wünschen, dass wir uns an vielen Stellen in einer konstruktiven Richtung Gedanken machen, wie wir medienpolitische Ansätze im Land möglichst gemeinsam vertreten. Wir haben das beim DVB-T – dem digital-terrestrischen Fernsehen – im Landtag beispielhaft gemeinsam gemacht. Ich wünsche mir das eigentlich auch im Hinblick auf andere Entwicklungen, sei es in Zukunft bei der Digitalisierung des lokalen Hörfunks oder
auch bei der Weiterentwicklung von DVB-T oder eben auch im Bereich dessen, was eben angesprochen wurde, im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Dort werden wir demnächst gemeinsam einen Staatsvertrag zu verabschieden haben, von dem ich mir wünsche, dass ihn alle Fraktionen im Landtag tragen und damit zum Ausdruck bringen, was sie in ihren Sonntagsreden hier betonen wie wir – wir werden uns auch daran halten –, dass wir gemeinsam den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stark halten wollen, den gebührenfinanzierten Rundfunk, der uns, über eine Umlage finanziert, eine Breite und eine Vielfalt bietet, wie wir sie sonst nirgends auf der Welt kennen. Das ist auch Medienpolitik, die den Landeshaushalt keinen Cent kostet, die aber eine ganz wichtige Voraussetzung dafür ist, dass man sich medienpolitisch seriös miteinander unterhalten kann.
In dem Sinne setzen wir die Debatte sicherlich an anderer Stelle fort. Haushaltstechnisch ist das nicht der Hauptbatzen, den wir hier diskutieren. Insofern lasse ich auch noch ein bisschen Zeit, dann können die anderen über die wichtigen Fragen weiter diskutieren. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon viel Richtiges und sehr Gutes gesagt worden, sowohl von Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren wie auch von meinem Vorredner Kollegen Vogt. Ich will auch nicht verhehlen: Ihre Einstandsrede, Frau Kollegin, hat viel Richtiges und aus unserer Sicht grundsätzlich so Gesehenes zum Ausdruck gebracht.
Es ist in der Medienpolitik übrigens eine sehr schöne Tradition im Landtag Nordrhein-Westfalen gewesen, dass wir über weitere Strecken das Meiste gemeinsam oder ähnlich gesehen haben, auch wenn es immer wieder Diskussionen insbesondere um Details gibt. Ich denke, dass es bei diesem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatvertrag auch so sein wird, dass wir zwar das eine oder andere Detail im Rahmen der heute erfolgenden Überweisung und auch in der Anhörung diskutieren werden, dass wir aber im Grundsatz hier im Parlament – das ist jedenfalls meine Hoffnung – diesem Fünfzehnten Änderungsstaatsvertrag breit zustimmen werden, und zwar genau vor dem Hintergrund, dass es zu den Vorteilen kommt, die eben schon ausführlich beschrieben wurden; ich will gar nicht im Detail darauf eingehen.
Ich würde meine Redezeit gerne nutzen, um zwei Dinge zu sagen. Erst einmal danke ich der Frau Ministerin und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Vor allem herzlichen Dank für die bis zur letzten Minute vorgenommenen Veränderungen in die aus unserer, aus grüner Sicht richtige Richtung. Das betrifft das Thema „Datenschutz“ genauso wie den Schutz der insbesondere mittelständischen Unternehmen vor zu starkem Gebührenzugriff; das betrifft die gesamte Palette der Themen, die den sozialen Bereich berühren.
Insofern glaube ich, dass wir hier ein im Kompromiss entstandenes Produkt haben, mit dem wir alle politisch in die weiteren Rundfunkdebatten gehen können.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird den enormen Vorteil der Gebührensicherheit entscheidend dazu nutzen müssen, uns mehr als bisher Qualität zu bieten – an den Stellen, an denen er das noch kann. Ich nenne einmal ein Beispiel. Ich habe mich gefreut, dass das ZDF angekündigt hat, künftig mittwochs in der Primetime gute Dokumentationen zu bieten. Da kann die ARD noch etwas lernen.
Ich sage aber genauso offen, dass ich mich maßlos darüber geärgert habe, dass wir ernsthaft darüber diskutieren, ob die ARD ihr Programm über Eutelsat auch in Afghanistan ausstrahlen soll. Angeblich spart sie 32.000 €, wenn sie es nicht tut. Gleichzeitig lese ich aber, dass unsere Soldatinnen und Soldaten 89.000 € an Gebühren hier in Deutschland bezahlen, während sie im Einsatz sind, obwohl sie kein Fernsehen gucken können. So etwas verstehe ich nicht, wenn ich ehrlich bin.
Ich bin kein Anhänger des Afghanistaneinsatzes, sondern ein großer Kritiker; ich halte ihn für falsch. Gleichwohl ist das kein akzeptabler Umgang. Ich hoffe, dass wir da noch zu einer Lösung kommen.
Wir sehen, dass es eine Menge Aufgaben auf diesem Feld gibt. Gleichwohl ist der Staatsvertrag aus meiner Sicht eine sehr gute Kompromisslösung, zu der wir stehen können. Deshalb werden wir Grüne – das kann ich heute schon sagen – sowohl der Überweisung als auch nach einer sicher sehr interessanten und kritisch zu diskutierenden Anhörung dem Staatsvertrag selbst zustimmen. Es ist vielleicht ganz gut, das früh anzukündigen, weil wir ja auch bei anderen Verträgen schon so manches vorher angekündigt haben, aber dann nicht so recht umsetzen konnten. Hier also klare Kante von den Grünen. – Herzlichen Dank, dass Sie zugehört haben.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Wir wollen es kurz machen, der Freitag ist noch lang. Wir wollen vor allen Dingen im Ausschuss intensiv diskutieren. Deshalb werden wir den Antrag überweisen. Wir Grünen werden das genauso gerne tun.
Das Ansinnen, Herr Witzel, ist im Prinzip gar nicht schlecht. Es wäre schön, wenn man dieses Thema einfach sauber trennen könnte: Die machen die fiese Werbung, und die Öffentlich-Rechtlichen machen ein ordentliches, werbefreies Programm. Aber, wie so oft im Leben, ist es nicht ganz so einfach. Auch bei uns, speziell in meiner Fraktion, aber auch in meiner Partei insgesamt wird das seit vielen Jahren sehr intensiv diskutiert. Denn es gibt natürlich Pro und Contra – bis hin zu der Frage, ob nicht möglicherweise der Markt, der dahinter arbeitet – das wäre eine Frage, die gerade von Ihrer Partei aufgerufen werden müsste –, doch stärker und differenzierter zu betrachten ist.
Wenn man mit den Leuten spricht, die Werbeangebote verbreiten, sagen die: Wenn wir nur bei den Privaten Werbezeiten kaufen können, sind wir viel leichter erpressbar als in der momentanen Situation. Das heißt, es gibt eine gewisse Vielfalt im Markt, auch durch öffentlich-rechtliche Werbezeiten. Trotzdem habe ich gewisse Sympathien für die Werbefreiheit; das kann ich offen sagen. Ich sehe aber gewisse Grenzen. Als ein Beispiel ist der Sport angeführt worden. Der Sport lässt sich heute ohne Sponsoringverträge und entsprechende finanzielle Wechselwirkungen überhaupt nicht mehr übertragen, er gehört aber zum Angebot des öffentlichrechtlichen Rundfunks unbedingt dazu.
Selbstverständlich muss man auch so offen sein und sagen: Wenn wir das öffentlich-rechtliche Programm insgesamt werbefrei gestalten wollen, müssten wir natürlich über die Gebühren reden, die im Moment bei 17,98 € liegen. Es ist eben schon gesagt worden, wir müssten sie mindestens auf 19,40 €, womöglich 19,50 € oder sogar 20 € erhöhen. Das ist auch keine sehr populäre Maßnahme.
wenn man eine Kompensation auf ehrliche Art und Weise berechnen wollte.
Man muss auch noch einmal fragen: Was macht eigentlich der öffentlich-rechtliche Rundfunk anders als der private Rundfunk? Das ist ein wichtiger Punkt. Der Privatrundfunk organisiert im Wesentlichen relativ populistische Programme, in denen er versucht, so viele Menschen wie möglich für das, was er so extrem wie möglich anbietet, zu interessieren. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht durch die Gesellschaft, die in den Räten vertreten ist, in einer öffentlichen Kontrolle. Er arbeitet nach bestimmten Prinzipien und Kriterien, die etwas mit Jugendschutz, mit gesellschaftlicher Vielfalt und der Frage nach politischer Darstellung aller gesellschaftlichen Themen zu tun haben. Er ist im Bereich der Kulturförderung ganz anders unterwegs. Dazu gibt es von den privaten Rundfunkanbietern relativ wenig. Das wissen wir auch.
Nehmen wir den Westdeutschen Rundfunk, der das in unserem Land in großem Maße betreibt. Mit den Gebührengeldern, die wir alle bezahlen, wird gerade im Bereich der Kultur, aber auch im Bereich der Bildung und auf anderen Gebieten viel mehr angeboten, als es durch die Privateinnahmen gewährleistet ist. Der Unterschied der Systeme ist einfach sehr groß.
Jetzt ist dieses System so etabliert. Man kann darüber streiten, ob es nur Gutes gebracht hat. Manche haben vielleicht zu Recht die Sorge, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch die Einführung des privaten Rundfunks etwas blasser im Angebot geworden ist, weil er sich mit diesen grellen Angeboten messen will und dabei regelmäßig scheitert. Auf der anderen Seite besteht das Problem, dass das private Angebot immer aggressiver wird, weil die Reizschwellen der Menschen offenbar steigen und sie deshalb manches geboten bekommen müssen, bei dem man sich fragt, ob es wirklich im Rahmen einer gesellschaftlichen Entwicklung von Interesse ist.
Vor diesem Hintergrund müssen wir diese Debatte führen und uns ehrlich fragen, ob dies alles mit Qualitätsfragen zu beschreiben ist. Ist Qualität kontra Kommerz wirklich immer der eigentlich Streitpunkt? Am Ende steht die Frage, wie wir das finanzieren, was öffentlich-rechtlich organisiert wird.
Lassen Sie mich einen letzten Punkt ansprechen. Viele technische Entwicklungen sind nicht über die Privaten gelaufen, sondern weil der öffentlichrechtliche Rundfunk sie angestoßen hat. Nehmen Sie die digitalterrestrische Verbreitung von Fernsehen, DVB-T, demnächst DVB-T2. Nehmen Sie das HD-Fernsehen, also High Definition, hochauflösendes Fernsehen. Das ist ein Qualitätsgewinn für die Leute. All das hätte es ohne die Vorstöße des gemeinsam finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks bisher nicht in dem Maße gegeben. Das macht deutlich, es ist gut, so wie es ist.
Werbefrei oder nicht: Wir werden die Frage über den 15. hinaus diskutieren. Ich glaube, am Ende wird stehen, dass er werbefrei sein wird. Diese Entwicklung zeichnet sich hier politisch ab. Wir werden Ihren Antrag konstruktiv diskutieren und sehen, wie wir uns dazu verhalten, wenn wir ihn irgendwann zur Beschlussfassung wieder in den Landtag einbringen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst auf einen abschließenden Zwischenruf des Kollegen Michalowsky eingehen, der gesagt hat: Wenn das kurz war, was ist denn dann lang? – Ich möchte ihm
von Heinrich von Kleist erzählen, der über die allmähliche Verfertigung des Gedankens beim Reden einen sehr schönen Aufsatz geschrieben hat. So geht es mir an dem Pult hier auch oft. Ich denke dann, du kannst es schnell machen, komme dann aber doch noch auf den einen oder anderen Gedanken und sage dazu auch noch was. – Seien Sie getrost, lieber Kollege, jetzt nutze ich die sieben Minuten und 31 Sekunden voll aus, damit Sie auch was davon haben.
Kurz und knapp will ich es an einigen Punkten aber doch halten. Ich muss erst mal mit der Peitsche kommen, bevor das Zuckerbrot kommt.
Die Peitsche, lieber Herr Kollege Witzel, die kann man Ihnen echt nicht ersparen. Sie blenden einfach fünf Jahre Regierungszeit FDP aus,
weil Sie genau wissen, dass man als Fraktion einer Regierungskoalition, einen Teil der Regierung oder, wenn möglich, die ganze Regierung stützend, die Gelegenheit hat, sehr viel mitzudiskutieren.
Es ist auch nicht richtig, Herr Kollege Brinkmeier – noch mal die Peitsche –, dass da irgendwelche grauen Mäuse im Hintergrund herumrennen und machen, was sie wollen. Das ist nicht so. Die Kolleginnen und Kollegen – zum Teil sitzen sie auch hier – sind ausgesprochen sympathisch, sehr anständig, angenehm, hochgebildet, Top-Juristen; das kann man ja nicht von jedem sagen, der politisch unterwegs ist. Das sind einfach Leute, mit denen wir intensiv im Gespräch sind und waren. Sie doch auch. Es ist der Vorteil derer, die mitregieren, dass sie früher eingebunden sind, und der Nachteil derer, die opponieren, dass sie das möglicherweise zu spüren bekommen.
Das Spannende ist: Sie stellen den Antrag jetzt, wo Sie nicht mehr die Möglichkeit haben, das ein Stück weit zu nutzen. Das macht die Sache schon fragwürdig.
Das Zweite, zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag kann man sehr verschiedener Meinung sein. Auch bei uns gibt und gab es darüber Diskussionen. Aber darüber, wie es hier zu der Entscheidung gekommen ist, gibt es wenig Streit: Das war ein taktisches Manöver der CDU. Daraufhin mussten wir uns hier gemeinsam dazu verhalten.
Ich bin froh, dass Kollege Krautscheid heute seinen Abschied genommen hat; denn er hat an der Stelle politisch wirklich ein Meisterstück an hü und hott geliefert. Aber auch das kennt man von Kolleginnen und Kollegen. Wir bekommen, was Hü und Hott betrifft, in Berlin ja seit Wochen eine Sondervorführung erster Klasse.
Also: Das war ein ausgehandelter fertiger Staatsvertrag, klassisch in der Manier. Vor diesem Hintergrund ist das, was am Ende passiert ist, sicher diskussionswürdig, aber es führt auf keinem Fall zu dem, was Sie in diesen Antrag hineingeschrieben haben, meiner Meinung nach jedenfalls nicht.
Die dritte kleine Peitsche kann ich Ihnen auch nicht ersparen – rhetorisch natürlich nur, um Gottes willen! –: Sie beantragen ernsthaft – da wird sozusagen der Usus genutzt – Anhörungen. Aber Anhörungen sind zumeist sinnlos und wirkungslos – so steht es bei Ihnen im Antrag.
Noch heute Morgen hatte ich die Gelegenheit, zu erleben, dass die FDP zu der Anhörung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag – der, wenn es stimmt, was Sie hier schreiben, längst feststeht – unbedingt 24 Experten einladen will – obwohl Anhörungen sinnlos und wirkungslos sind, wie Sie hier schreiben. Das macht das Abstruse Ihrer Argumentation, an dem Punkt jedenfalls, für mich ganz deutlich.
Wir werden in dieser Anhörung viel Zeit miteinander verbringen. Wir werden möglicherweise erleben – Sie haben das hier festgestellt –, dass wir den Antrag gemeinsam beschließen, obwohl in der Anhörung das eine oder andere kritische Wort zu hören war. Es gibt immer Kritik an Gesetzentwürfen, nicht alles kann man einbauen. Das gilt für Staatsverträge genauso wie für Gesetzentwürfe.
Aber jetzt komme ich zum Zuckerbrot, Herr Witzel.
Wir stimmen Ihnen zu: Wir brauchen ein Reformverfahren in Bezug auf Staatsverträge.
Wir stimmen zu, dass Parlamente rechtzeitig in diese Verfahren eingebunden werden müssen, dass wir es uns im Zuge einer neuen Diskussionsform, der neuen Teilhabediskussion, die es in der Gesellschaft gibt, nicht mehr leisten können, das in der bisherigen Weise zu betreiben.
Das ist ganz sicher richtig.
Ich bin auch sicher, dass die Staatsvertragsverfahren die Anforderungen moderner Staatlichkeit nicht erfüllen, zumal im Internetzeitalter. Wir haben das gerade beispielhaft beim letzten Staatsvertrag erlebt, der hier keine Mehrheit fand.
Deswegen bin ich davon überzeugt: Wir müssen gemeinsam nach Instrumenten und nach Möglichkeiten suchen, um auch die Nutzerinnen und Nutzer – also die Menschen, denen das, was wir hier beschließen, dann nutzen soll – in solche Prozesse einzubeziehen. Es müssen nämlich nicht nur die Par
lamente „frühestmöglich und stärker in die Verhandlungen zu Staatsverträgen“ einbezogen werden, wie Sie das in Ihrem Antrag fordern, sondern wir müssen auch mit den Menschen, die anschließend draußen damit – zum Beispiel mit Rundfunkgebührenstaatsverträgen – umzugehen haben, früher ins Gespräch kommen. Das können wir aber nur dann kompetent tun, wenn auch wir früher einbezogen sind.
Insofern sage ich ganz klar, dass wir über diesen Antrag sicherlich sehr konstruktiv diskutieren können. Ich gehe fest davon aus, dass die Regierungsfraktionen im Rahmen der gründlichen Beratung auch konkrete Vorschläge zur Stärkung der Rechte des Parlaments, aber auch der Nutzerinnen und Nutzer – gerade der Mediennutzerinnen und -nutzer; denn bei Staatsverträgen geht es häufig um medienpolitische Fragen – machen.
So weit nehmen wir den Antrag an dieser Stelle positiv entgegen und sagen, dass man darüber diskutieren kann. Das, was früher geschehen ist und was ich Ihnen verüble, habe ich genannt.
Ich freue mich auf die weitere Debatte im zuständigen Ausschuss, in dem wir dann vielfältig und konstruktiv beraten können.
Herr Dr. Brinkmeier, an einem Punkt stimme ich Ihnen auch zu. Wenn wir solche grundlegenden Verfahrensfragen diskutieren wollen, sollten wir in der Tat eine sehr gründliche Anhörung ins Gespräch bringen; denn dort macht sie mindestens doppelt Sinn. Auf die Debatten, die darauf folgen, freue ich mich auch.
Herr Kollege Michalowsky, 1:52 Minuten habe ich übrig gelassen. Das ist ganz gegen das, was ich vorhatte. So geht es beim allmählichen Verfertigen von Reden manchmal!
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Würden Sie mir die Frage beantworten, wie Sie heute abgestimmt hätten, wenn Sie noch an der Regierung wären?
Das ist sehr nett von Ihnen, Herr Witzel. Vielen Dank. – Ich habe nur diese Nachfrage: Würden Sie uns erklären, warum Sie, wenn bei Ihnen und Ihrer Fraktion alle diese Bedenken eine so große Rolle gespielt haben, in der Anhörung am 4. November ausweislich des Protokolls des Haupt- und Medienausschusses keine einzige Frage gestellt haben?
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann relativ nahtlos an das anschließen, was der Kollege Bialas gerade ausgeführt hat. Er hat noch einmal beschrieben, was die Koalitionäre von Rot und Grün gemeinsam vereinbart haben. Das ist im Wesentlichen das, was Ihr Antrag mit seinen drei Forderungen noch einmal aufgreift, Frau Kollegin Böth.
Erstens fordern Sie eine Kulturpauschale bzw. einen Kriterienkatalog, und zwar bis März 2011; das scheint mir sehr mutig, aber in einem Antrag kann man das ja schreiben. Zweitens fordern Sie, dass die Kultur zur kommunalen Pflichtaufgabe werden soll. Drittens fordern Sie, einen Hilfsfonds einzurichten, an den sich die Kommunen wenden können.
Ein Stück weit wirkt es so, wie Sie es in Ihrer Rede gerade selbst beschrieben haben, Frau Kollegin Böth: Sie haben eben selbst gesagt, dass Sie noch nicht so genau wissen, wie das funktionieren soll. Das kann man auch dem Antrag entnehmen. Deshalb freue ich mich auf die weitere Debatte im Ausschuss; da werden wir das dann konkretisieren.
Aus grüner Sicht sind die Dinge im Koalitionsvertrag klar vereinbart. Da sind die Prüfaufträge schon relativ genau beschrieben, etwa dazu, wie eine Kulturpauschale im Zusammenhang mit dem GFG funktionieren könnte. Wir untersuchen bereits, ob wir eine Pflichtaufgabe definieren können und wie genau diese aussehen müsste. Kollege Bialas hat das im Wesentlichen bereits ausgeführt, und ich könnte das nicht schöner sagen. Dass er als Wuppertaler insbesondere den Namen Pina Bauschs aufgreift und von der Zukunft dieses Theaters in der Stadt Wuppertal betroffen ist, kann ich sehr gut nachvollziehen.
Ich hoffe sehr, dass die Ministerin alle Gelegenheiten nutzen wird, mit dem Finanzminister darüber zu diskutieren. Wir werden das auch noch gemeinsam tun; die Fraktionen werden den Haushaltsentwurf ja auch noch beraten. Damit können wir in einem ersten Schritt ein Stück weit Abhilfe im Lande schaffen, damit uns nicht das zusammenbricht, was in diesem Land bisher reich und in der Breite aufgestellt war. Die Kulturhauptstadt 2010 war ein sehr gutes Beispiel dafür, dass die Vielfalt, die wir uns bisher geleistet haben, die Menschen in das Land NordrheinWestfalen zieht. Diese enorme Angebotsvielfalt wollen wir so, wie wir das bislang in unserem Land gewohnt sind, auch zukünftig in der Breite erhalten.
Auch der Diskussion, dass es an der einen oder anderen Stelle schon aus demografischen Gründen möglicherweise Abstriche geben muss, dürfen wir uns nicht verschließen. Das sind wichtige Aspekte. Deshalb können wir auch diesen Antrag in die be
reits laufende Diskussion zu den entsprechenden Fragen mit aufnehmen. Deshalb stimmt meine Fraktion der Überweisung natürlich zu.