Protokoll der Sitzung vom 31.03.2011

Vielen Dank, Herr Witzel. – Für die Landesregierung spricht nun in Vertretung von Herr Minister Dr. Walter-Borjans Herr Minister Kutschaty.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich den Antrag der Fraktion Die Linke gesehen habe, habe ich mir die Frage gestellt, ob der Landtag tatsächlich der richtige Ort ist, diesen Antrag zu debattieren.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Fragen Sie mal Ihre Ministerin!)

Man könnte nämlich fast meinen, man befinde sich nicht im Landtag, sondern mitten in Tarifverhandlungen.

Das liegt nicht nur daran, dass der Antrag große Parallelen zu den inhaltlichen ursprünglichen Forderungen der Gewerkschaft GEW hat, nein, vor allem auch die Rhetorik erinnert doch sehr stark an die Streitkultur der Tarifpartner. Allein schon der Begriff „tarifunsichere Verhältnisse“ geht an den Realitäten vorbei, da der TV-L natürlich auch für Lehrer gilt. Dass sich die Eingruppierung der kleineren Gruppe der angestellten Lehrkräfte systemgleich an der gesetzlich geregelten Besoldungseinstufung der verbeamteten Lehrer ausrichtet, ist seit Jahrzehnten durch die Rechtsprechung anerkannt.

Diese Systematik wurde für die Lehrkräfte in den neuen Bundesländern in den frühen 1990-er Jahren sogar tarifvertraglich vereinbart. Auch in den alten Bundesländern ist seit Jahrzehnten tarifvertraglich festgelegt, dass die tariflichen Eingruppierungsregelungen eben nicht für Lehrer gelten. Dies ist keine einseitige Regelung, sondern sie trägt die Unterschriften aller Tarifparteien. Es gehört schließlich zum Wesen des Tarifrechts, dass Tarifverträge der Zustimmung beider Tarifpartner bedürfen; nicht umsonst redet man beim Tarifrecht auch vom „Recht der zwei Unterschriften“. Als tarifunsicher oder gar verwerflich können die Regelungen über die Arbeitsbedingungen der angestellten Lehrkräfte wohl kaum angesehen werden.

Meine Damen und Herren, politische Gremien sind naturgemäß nicht der richtige Ort, um Tariffragen zu lösen. Die Einmischung, selbst der gut gemeinte Rat aus dem politischen Lager haben in Tarifverhandlungen selten genutzt. Die gebotene Zurückhaltung gilt natürlich verstärkt auch für offizielle Parteiergreifung des Landtages. Mit Blick auf die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie und im Vertrauen auf die Vernunft und die Kompromissfähigkeit der Tarifpartner sollte dieser Antrag daher nicht durch den Landtag unterstützt werden.

Der Antrag ist – es wurde vorhin auch schon gesagt – durch die Entwicklungen im Tarifbereich inzwischen ohnehin überholt; bereits am 10. März haben sich die Tarifpartner verständigt und geeinigt. Mit diesem schnellen, Planungssicherheit schaffenden Abschluss haben die Tarifpartner ihrer gesamtpolitischen Verantwortung in beeindruckender Weise Rechnung getragen. Dabei möchte ich nicht verschweigen, dass mit dem Abschluss für beide Seiten eine gehörige Portion Bauchweh verbunden sein dürfte; aber gerade das zeichnet ja gute Kompromisse aus.

Vereinbart wurden neben Entgelterhöhungen, die der Finanzminister bereits im HFA vorgestellt hat, auch die Grundzüge einer neuen Entgeltordnung für die Arbeitnehmer der Länder. Diese neue Entgeltordnung soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Sie muss von den Fachleuten der Tarifpartner noch in sogenannten Redaktionsverhandlungen im Detail abgestimmt und ausformuliert werden. Die neue Entgeltordnung beseitigt dann den von den Tarifpartnern nie als Dauerlösung gedachten Zustand, dass trotz des neuen Tarifrechts des TV-L auf das alte Eingruppierungsrecht des BAT zurückgegriffen werden musste.

Abgesehen von der erhöhten Rechtssicherheit durch die neue Entgeltordnung, die allen Betroffenen zugutekommt, profitieren besonders Beschäftigte der unteren Entgeltgruppen davon, dass die Effekte von Bewährungsaufstiegen nun materiell berücksichtigt werden.

Die GEW hat sich mit ihren Forderungen nicht durchsetzen können, im Rahmen der neuen Entgeltordnung auch die Eingruppierung der Lehrer tarifvertraglich zu regeln. Die Arbeitgeber hatten in diesen Verhandlungen vorgeschlagen, die Eingruppierung bestimmter Lehrkräfte – nämlich der Lehrkräfte, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen – tarifvertraglich zu regeln. Die GEW hat dies zurückgewiesen, weil damit keine unmittelbaren Verbesserungen der Bezahlung bzw. Eingruppierung verbunden gewesen wären. Raum für weitere Verhandlungen besteht bei dieser Ausgangslage derzeit wohl eher nicht.

Wenn ich nun, ungeachtet der gerade ausführlich dargestellten förmlichen und faktischen Hinderungsgründe dennoch auf die Sache eingehe, dann ist das weniger dem Antrag als dem Bedürfnis geschuldet, Sachaufklärung zu betreiben. Die Darstellung des Themas in der Presse, aber auch in Zuschriften zu dem Thema lassen nämlich erkennen, dass regelmäßig verschiedene Gesichtspunkte falsch verstanden und bewertet werden.

In der Sache sprechen insbesondere folgende inhaltliche Argumente gegen die im Antrag der Fraktion Die Linke erhobenen bzw. unterstützten Forderungen.

Erstens. Tarifpartner reden und verhandeln üblicherweise immer über Bruttobeträge. Denn auf die individuellen Abzüge haben sie keinen Einfluss.

Zweitens. Entsprechend bezieht sich der arbeitsrechtliche Leitsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ auch stets nur auf Bruttobeträge.

Niemand wird ernsthaft auf die Idee kommen, dass dieser Grundsatz verletzt wird, weil ein Lediger monatlich wegen Steuerklasse I etwa weniger Geld auf seinem Konto erhält als ein verheirateter alleinverdienender Familienvater, der nach der milderen Steuerklasse III versteuert und auch bei der Pflegeversicherung nicht den erhöhten Beitragssatz des Kinderlosen zahlen muss.

Dies gilt schon bei Arbeitnehmern, muss aber erst recht gelten, wenn ich Angehörige verschiedener Statusgruppen miteinander vergleichen möchte. Selbst der Blick auf das Monatsbrutto wäre dabei zu kurz. Der Nettovergleich scheidet aber völlig aus.

Drittens. Die im Antrag der Fraktion Die Linke auf- bzw. angegriffenen Nettodifferenzen sind rein statusbedingt und resultieren aus den Sozialversicherungsbeiträgen und dem Eigenanteil zur Zusatzversorgung. Es darf nicht übersehen werden, dass die Zusatzversorgung den Beschäftigten im Alter natürlich auch eine weit über die gesetzliche Rente hinausgehende Altersversorgung sichert.

(Ralf Michalowsky [LINKE]: Dafür bezahlen sie ja auch!)

Viertens. Die ganze vom Ansatz falsche Diskussion um Nettodifferenzen betrifft nicht nur Lehrer, sondern auch alle Arbeitnehmer des Landes, auch in der Verwaltung, zum Beispiel im Finanzamt und in den Gerichten arbeitende Beamte und Arbeitnehmer in vergleichbaren Tätigkeiten. Davon enthält Ihr Antrag nichts.

Fünftens. Das Land hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die bundesgesetzlich geregelten Soziallasten. Eine Anhebung des Bruttos bringt keine Lösung des Kernproblems der hohen Sozialversicherungsabgaben. Dieser Weg wäre zudem schlicht unbezahlbar.

Dabei ist auch zu beachten, dass wegen der Steuerprogression eine überproportionale Anhebung der Bruttobeträge notwendig wäre, um eine Nettoangleichung zu erreichen.

Sechstens. Auch die Eingruppierung aller Lehrer in die Entgeltgruppe 14 ist eine Forderung der GEW. Die Gewerkschaft selbst war aber davon stets bereits im Laufe der Verhandlungen über eine neue Entgeltordnung zumindest in kleineren Verhandlungskreisen schon abgerückt. Die Arbeitgeber der Länder hatten in diesem Punkt keinerlei Einigungsmöglichkeit signalisiert. Dafür gab es neben finanziellen Gesichtspunkten grundsätzliche Erwägungen.

Die Einstufung der kleineren Gruppe der Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis kann aber nicht losgelöst von der größeren Gruppe der Beamten geregelt werden. Die Hebung der Eingruppierung wäre eine nicht sachgerechte systematische Besserstellung der Lehrer im Arbeitnehmerverhältnis im Vergleich zu den Beamten. Wenn es darum geht, im Lehrerbereich aus dem Bologna-Prozess Konsequenzen zu ziehen, dann kommt dem Besoldungsbereich allein schon wegen des Zahlenverhältnisses eine Vorreiterrolle zu. Dieses wurde selbst von der Gewerkschaftsseite so dem Grunde nach akzeptiert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Tarifverhandlungen sind Sache der Tarifpartner. Das haben uns die Väter und die damals noch sehr wenigen Mütter unseres Grundgesetzes aufgeschrieben und sehr gut erkannt. Dieser Antrag der Linken kann daher nicht durch den Landtag unterstützt werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Kutschaty. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Es ist direkte Abstimmung beantragt worden. Wer stimmt also diesem Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 15/1431 zu? – Die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, SPD und Grüne. Gibt es Enthaltungen im Hohen Hause? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag mit allen Stimmen außer denen der Fraktion Die Linke abgelehnt.

Ich rufe auf:

13 Selbstorganisation und Selbsthilfe von Er

werbslosen fördern

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/1546

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion Die Linke Frau Dr. Butterwegge das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Beginn dieses Jahres fördert die Landesregierung wieder die Arbeit von 72 Beratungsstellen für Erwerbslose und 73 Arbeitslosenzentren.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Die Förderanträge von 24 Beratungsstellen und fünf Zentren wurden abschlägig beschieden. Sie haben die Förderkriterien des Ministeriums offenbar nicht erfüllt bzw. keinen positiven regionalen Konsens der Arbeitsmarktakteure erzielen können. Sie verfügen zum Beispiel nicht über die erforderlichen ausrei

chenden und angemessenen Räumlichkeiten, wie es heißt. Sie können nicht an mindestens fünf Tagen die Woche Öffnungszeiten von mindestens 30 Wochenstunden gewährleisten und/oder sie verfügen nicht über das nötige Kleingeld, da sie selbst erstmals mit Eigenmitteln kofinanzieren müssen, um eine Landesförderung zu bekommen.

Außerdem fehlt denjenigen, die nicht gefördert werden, offenbar die nötige Arbeitsmarktorientierung, wie das Ministerium es nennt. Diese Arbeitsmarktorientierung als weiches Förderkriterium aufzustellen, ist aus unserer Sicht übrigens besonders problematisch.

(Beifall von der LINKEN)

Gemeint ist damit vermutlich, dass die geförderten Einrichtungen vor allem die so genannten Eingliederungsmaßnahmen der Jobcenter möglichst fraglos unterstützen sollen.

Damit habe ich aber längst nicht alle Hürden, die vor einer Förderung stehen, aufgezählt. Aber diese reichen schon aus, um zu verstehen, dass überwiegend Wohlfahrtsverbände und Beschäftigungsträger von der bestehenden Landesförderung profitieren. Die eingezogenen Hürden erklären, warum nicht nur zahlreiche Anträge abgelehnt wurden, sondern auch, warum viele Erwerbsloseninitiativen, die wichtige Beratungs- und Unterstützungsarbeit leisten, gar nicht erst einen Antrag gestellt haben. Dass es etliche solcher Initiativen in Nordrhein-Westfalen gibt, die in der jetzt abgeschlossenen ersten Förderrunde nicht zum Zuge kamen, wissen wir aus vielen Gesprächen mit Erwerbsloseninitiativen.

So fordert der Verein Tacheles e. V. von der Landesregierung ein Zusatzprogramm für die Förderung wirklich unabhängiger Erwerbslosenarbeit. Diese Forderung greifen wir mit dem vorliegenden Antrag auf.

(Beifall von der LINKEN)

Der Verein Tacheles schreibt – ich zitiere –:

Seit Einführung der Hartz-IV-Reform haben sich landesweit eine Reihe neuer Gruppen und Organisationen gegründet, die Erwerbslosenarbeit und beratung ehrenamtlich durchführen. Sie leisten eine unabhängige und betroffenenorientierte Unterstützungs- und Beratungstätigkeit und sind vielerorts Bestandteil der sozialen Infrastruktur geworden. Viele dieser Gruppen und Organisationen können ihr selbst organisiertes und niedrigschwelliges Angebot nicht in der gebotenen Form weiterentwickeln, weil sie keine Finanzierung von öffentlicher, kirchlicher oder verbandlicher Seite erhalten.

Die hier angesprochenen Gruppen sind aus der Erfahrung entstanden, dass viele Erwerbslose Unterstützung in der Auseinandersetzung mit den Behörden brauchen, um wenigstens ihre Existenz zu sichern und ihre äußerst spärlichen Rechte zu vertreten. Viele der Selbsthilfegruppen versuchen auch,

sozialpolitische Lobbyarbeit zu leisten, um die Interessen der Erwerbslosen gegenüber Verwaltung, Kommunalpolitik und Öffentlichkeit zu vertreten.

Die Landesregierung beansprucht, die Förderung von Erwerbslosenberatung und Arbeitslosenzentren, die 2008 von Schwarz-Gelb gekappt wurde, nun in den alten Strukturen weiterzuführen. Dagegen weist Tacheles e. V. darauf hin, dass diese alten Strukturen durch den Wegfall der Förderung vielerorts zerstört wurden. Stattdessen, schreibt Tacheles e. V., sind weitere große Beschäftigungsgesellschaften in diese Lücke des Bewerberkreises um die Landesmittel gestoßen.

Deshalb fordern wir zu dem bestehenden Landesprogramm ein ergänzendes Förderprogramm ein, das sowohl neueren Gruppen den Aufbau einer stabilen Arbeitsorganisation ermöglicht, als auch den Fortbestand bereits etablierter Selbsthilfeeinrichtungen gewährleistet.

(Beifall von der LINKEN)

Mit dem ergänzenden Programm sollen landesweit bis zu 25 Gruppen mit je 40.000 € jährlich unterstützt werden. Das würde einem Förderbetrag von 1 Million € entsprechen – wahrhaft kein riesiger Brocken. Diese Anforderungen an ein solches Programm und an die Antragsteller haben wir in unserem Antrag möglichst detailliert benannt. Gerne stehe ich dazu in den Ausschussberatungen zur weiteren Diskussion Rede und Antwort. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.