Protokoll der Sitzung vom 31.03.2011

Mit dem ergänzenden Programm sollen landesweit bis zu 25 Gruppen mit je 40.000 € jährlich unterstützt werden. Das würde einem Förderbetrag von 1 Million € entsprechen – wahrhaft kein riesiger Brocken. Diese Anforderungen an ein solches Programm und an die Antragsteller haben wir in unserem Antrag möglichst detailliert benannt. Gerne stehe ich dazu in den Ausschussberatungen zur weiteren Diskussion Rede und Antwort. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Butterwegge. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Tenhumberg das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema scheint zum Lieblingsthema von Frau Dr. Butterwegge zu werden. Wir haben über das Thema „Förderung der Beratung von Erwerbslosen“ hier im Parlament und in den Ausschüssen mehrmals debattiert. Ich darf auch an die Anhörung vom 13. Februar 2008, an die Drucksache 15/132 oder die aktuellen Vorlagen der Landesregierung 15/314 und 15/213 erinnern. Wenn das Thema immer wieder in den Landtag eingebracht wird, davon wird der Antrag auch nicht besser. Um mich nicht ständig im Parlament wiederholen zu müssen, verweise ich auf meine Stellungnahmen, die ich im Parlament und im Ausschuss abgegeben habe.

Grundsätzliches zum Antrag: Antragsteller von Landesfördermitteln sollten auch weiterhin grundsätzlich den Bedarf und ihre Qualität nachweisen. Deshalb ist die Aussage im Antrag, dass wegen der Ablehnung einiger Anträge ein weiterer großer Bedarf

bestehen würde, falsch. Wir von der CDU wollen bei Landesförderrichtlinien klare, nachvollziehbare Regelungen und nicht die Beliebigkeit des Tätigkeitsnachweises als Grundlage definieren. Auch hier widersprechen wir dem Antrag.

(Dr. Carolin Butterwegge [LINKE]: Sie woll- ten gar keine Förderung, Herr Tenhumberg! Sie haben die Förderung gekürzt! – Beifall von der LINKEN)

Wir wollen grundsätzlich, dass Empfänger von Landesfördermitteln auch eigenes Engagement nachweisen müssen. Auch hier widersprechen wir dem Antrag deutlich.

Wir wollen nicht Doppelstrukturen mit öffentlichen Geldern fördern. Wir wollen nicht neue Belastungen für die kommenden Generationen wegen der fehlenden Finanzierung aufbauen. Wir wollen keine neue Bürokratie schaffen. Wir wollen nicht, dass das Land neue Zuständigkeiten schafft. Dafür ist das Land überhaupt nicht zuständig und hat außerdem nicht das Geld dafür.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Für uns steht fest: Wenn der Bund und die Kommunen die Arbeitslosenberatung im Rahmen des SGB II auch für Personenkreise leisten können, die besondere Schwierigkeiten haben, sich in den Arbeitsprozess zu integrieren, ist nicht einzusehen, weshalb das Land noch zusätzliche Mittel, die es gar nicht hat, zur Verfügung stellen soll. Die Strukturen haben sich so verändert, dass die Hilfe für die Betroffenen auf andere Weise wirkungsvoller geleistet werden kann.

Gegen eine erneute Beratung im Ausschuss haben wir nichts einzuwenden. Deshalb stimmen wir der Überweisung zu. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tenhumberg. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Bischoff das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Tenhumberg, die Doppelstrukturen haben wir schon genauso oft diskutiert, wie Sie es eben der Linkspartei vorgeworfen haben. Dazu muss ich noch einen Satz sagen. Ich habe Ihnen das schon im Ausschuss mehrfach gesagt: Es gibt keine Doppelstrukturen, die wir jetzt finanziert hätten. Sie haben wichtige Strukturen abgeschafft. Das war eine ausgesprochen unsoziale Maßnahme der Vorgängerregierung mit Herrn Laumann und Herrn Rüttgers.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Die Struktur ist mit der Finanzverwaltung vergleichbar. Das ist so, als wenn Sie sagen würden, gegenüber dem Finanzamt will ich keine Steuerberater mehr dulden, weil die die Kunden beraten und darauf hinweisen können, dass die Behörde möglicherweise falsche Angaben macht. Das habe ich Ihnen aber im Ausschuss schon genauso gesagt. Aber ich bin relativ ratlos; das kommt bei Ihnen nicht an. Eigentlich halte ich Sie für intelligent genug, das nachvollziehen zu können. Ich glaube also eher, dass Sie es bei Ihnen nicht ankommen lassen wollen.

Herr Kollege Bischoff, Kollege Tenhumberg möchte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie die zu?

Ja, gerne.

Bitte schön, Herr Tenhumberg.

Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, dass nach dem Wegfall des BSHG auch sozialdemokratisch-regierte Bundesländer die Beratung von Arbeitslosenzentren aufgegeben haben?

Ich glaube nicht, dass das für unsere Diskussion relevant ist. Wir reden doch inhaltlich darüber, ob das sinnvoll ist oder nicht. Ich sage Ihnen: Es ist sinnvoll; Ihr Vorgehen war unsozial. Wenn Sie sagen, andere haben das auch gemacht, ist mir das in den Einzelheiten nicht bekannt. Das ist auch für die inhaltliche Diskussion, die wir jetzt führen, nicht wichtig. Das ist noch mal so ein Versuch, aus Ihrer Argumentation herauszukommen. Das passt zu dem, was ich gerade gesagt habe. Ich habe es Ihnen schon oft genug gesagt.

Aber zur Sache selbst: Wir haben als eine der ersten Maßnahmen der neuen Koalition, der neuen Landesregierung wiederum die Arbeitslosenzentren und die Arbeitslosenberatungsstellen gefördert, weil sie uns sehr wichtig sind. Wir haben diese unsozialen Maßnahmen der Rüttgers-Regierung rückgängig gemacht. Seit dem 1. Januar 2011 haben wir die Förderung in Nordrhein-Westfalen wieder flächendeckend eingeführt. Das Finanzvolumen ist sogar höher als vor 2005. Daher haben wir unsere Versprechen, unsere Zusagen erfüllt. Wir haben sogar den Titel „Selbstorganisation und Selbsthilfe von Erwerbslosen fördern“ des Antrags der Linkspartei erfüllt.

In dem Antrag fordern Sie – das hat Frau Butterwegge gerade ausgeführt –, ein ergänzendes Förderprogramm einzuführen. Ich kann die Notwendigkeit dafür nicht erkennen. Wir haben flächende

ckend eingeführt. Wir haben Wort gehalten; wir haben das gemacht, was wir versprochen haben. Es ist kein weiteres Förderprogramm notwendig. Es gibt keinen Bedarf darüber hinaus.

Ich will das an einem Beispiel deutlich machen. In meiner Stadt Duisburg haben wir jetzt drei Beratungsstellen; vor 2005 hatten wir nur zwei. Der Grund ist, dass Mittel nach Duisburg geflossen sind, die andere Regionen nicht abgerufen haben. Das ist also kein Zeichen dafür, dass es einen höheren Bedarf gibt, sondern eher ein Zeichen dafür, dass der Bedarf mit den eingerichteten Stellen befriedigt ist.

Darüber hinaus gibt es aber auch ein paar Merkwürdigkeiten. In manchen Dingen bin ich nicht so weit weg von Herrn Tenhumberg. Ich habe nicht verstanden – darüber müssen wir uns wirklich noch einmal länger unterhalten, Frau Butterwegge –, warum das Kriterium „Arbeitsmarktorientierung der Angebote“ von Ihnen nicht akzeptiert wird. Wir wollen doch, dass die Beratungsstellen die Arbeitslosen im Hinblick auf die Rechte und Ansprüche, die sie gegenüber den Arbeitsagenturen haben, beraten. Ich glaube, darin sind wir uns einig. Das ist das, was eine Arbeitslosenberatung leisten soll.

Dabei gibt es wiederum zwei Ebenen. Das eine sind die materiellen Rechte der Arbeitslosen: Wie viel Geld haben sie zu bekommen? Wird das eingehalten? – Das andere, genauso originäre Recht ist die Rückführung in Arbeit. Es müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die die Menschen wieder in Arbeit bringen. Das ist Arbeitsmarktorientierung, was denn sonst? Ich kann nicht erkennen, was falsch daran sein soll, wenn die Beratungsstellen Sorge dafür tragen, dass es eine solche Arbeitsmarktorientierung gibt.

(Beifall von der SPD)

Die zweite Merkwürdigkeit ist, dass Sie keine Kofinanzierung wollen. Sie sprechen sich für eine hundertprozentige Finanzierung durch Träger aus. Wir beide haben am Rande einer Fraktionssitzung schon einmal intern darüber diskutiert. Das ist ein bisschen so, also ob man auf dem Marktplatz Geld verteilen würde. Ich stelle mich hin, verteile Geld und sage: Nehmt das mal.

Sie können es übrigens auch nicht eingrenzen, wenn Sie so etwas machen. Wie wollen Sie das Gesamtfördervolumen von 1 Million € und die 25 Gruppen definieren? – Wenn Sie das voll finanzieren, kommen mit Sicherheit 250 Gruppen und sagen, sie wollten daran teilhaben. Welche Kriterien wollen Sie da aufstellen?

Ich will das gerne anhand eines Beispiels belegen. Ich komme aus Ostwestfalen. In der Anfangszeit der Grünen gab es in Bielefeld ein Programm, bei dem man am Wochenende Taxifahrten für Frauen finanziert hat, damit diese nicht Gewaltopfer wurden. Man hat das voll finanziert. Nach zwei Wochen war der Jahresetat ausgeschöpft, weil es keinen Ei

genanteil gab. Viele Menschen – in dem Fall waren es Frauen – haben das ausgenutzt und sind von einer Kneipe zur anderen gefahren. Man muss schon einen Eigenanteil festsetzen, damit ein solches Programm funktionieren kann.

Darüber hinaus – das ist die letzte Merkwürdigkeit – hat der gesamte Antrag den Duktus, für Träger gemacht worden zu sein. Den halte ich für falsch. Das, was wir machen, ist für Arbeitslose gedacht und dient nicht dazu, bestimmte Trägerlandschaften zu bedienen. Diesen Geist spürt man in dem Antrag. Dazu könnte ich ein paar Zitate anbringen. Das halte ich doch für eine bedenkliche Schieflage des Antrags.

Fazit: Abgesehen von den genannten Merkwürdigkeiten möchte ich darauf hinweisen, dass es seit dem 1. Januar 2011 dank der neuen Regierungskoalition ein flächendeckendes, ausreichendes Angebot an Erwerbslosenberatungsstellen und Erwerbslosenzentren in NRW gibt. Ein ergänzendes Förderprogramm ist daher unseres Erachtens überflüssig.

Die Sache ist uns wichtig. Wir werden den Antrag im Ausschuss ablehnen. Allerdings sind uns das Thema Arbeitslosigkeit und die Diskussion über die Lage der Arbeitslosen wichtig. Daher werden wir der Überweisung zustimmen, damit wir noch einmal vertieft darüber diskutieren können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bischoff. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Maaßen das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits zu Beginn unserer rot-grünen Regierungszeit ein großes grünes Anliegen umgesetzt, und zwar die Wiederaufnahme der Förderung von Arbeitslosenzentren und Arbeitslosenberatungsstellen. Ich finde, diese Förderung kann sich sehen lassen.

Insgesamt haben wir bereits 145 Einrichtungen in die Förderung aufgenommen, mehrheitlich bei freien Trägern und bei den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Wir fördern diese Einrichtungen mit erheblich mehr Mitteln als in der Vergangenheit. Damit haben wir der schwarz-gelben Rodung in diesem Bereich eine Wiederaufforstung entgegengesetzt.

Herr Tenhumberg, ich bin nicht Ihrer Auffassung, dass wir hier keine landespolitische Verantwortung mehr haben. Vielmehr müssen wir uns gerade der Erwerbslosigkeit in unserem Land stellen. In den

letzten fünf Jahren hat sich gezeigt, dass sich die Auffassung von Herrn Laumann, dass die Jobcenter auch die Beratung von Arbeitslosen übernehmen, nicht bewahrheitet hat. Im Gegenteil, sie haben ihre Eingliederungstitel anderweitig angesetzt.

Wenn jetzt die BA noch 30 % des Eingliederungstitels streicht, frage ich mich, wie die BA und der Bund in den Kommunen Arbeitslosenzentren einrichten sollen. Wir wissen, wie unsere Kommunen finanziell aufgestellt sind. Das ist eine freiwillige Leistung der Kommunen, und auch von hier können wir keine Lösung des Problems erwarten. Von daher ist das ganz klar eine landespolitische Aufgabe, und ich bin froh, dass wir den ersten Schritt und den ersten Aufschlag in diese Richtung gemacht haben.

Man kann sich jetzt, wie es die Linken tun, hinstellen und sagen: Diese Pflänzchen reichen nicht aus; die Selbsthilfegruppen kommen in der Förderung nicht vor. – Zugegeben, wir mussten schnell handeln und haben auch auf vorhandene Strukturen zurückgegriffen. Auch die Förderrichtlinien, die vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales ausgegeben worden sind, sind sicherlich nicht als niederschwellig zu betrachten.

Ich finde, trotz allem ist dieser Aufschlag ein Erfolg. Wir Grüne möchten zunächst einmal die zweijährige Förderphase abwarten, die Erfahrungen sammeln und evaluieren, um dann sehen, ob wir alle Bedarfe abdecken oder ob da Lücken sind, die wir schließen müssen.

Ich teile in gewisser Weise die Auffassung meiner beiden Vorredner hinsichtlich des Bedarfs. Er ist auch uns Grünen noch nicht klar. Wir haben in der Fraktion zwei, drei Meinungen einholen können, wonach Selbsthilfegruppen sich beschwert haben, dass sie nicht zum Zuge gekommen sind. Aber wir haben mit unserem Fördersystem keine große Protestwelle ausgelöst. Ich kann den Bedarf, der im Antrag der Linken genannt ist, nämlich dass bis zu 25 Einrichtungen gefördert werden sollen, nicht genau nachvollziehen.

Von daher fände ich es gut, wenn uns die Selbsthilfegruppen selbst mitteilen würden, wie viele von ihnen es im Land überhaupt gibt, wie sie regional verteilt sind, welche Förderung sie sich wünschen, wie sie strukturiert sind und welche Beratungsleistungen sie bisher erbracht haben. Ich denke, das wäre ein sinnvoller Umgang mit der Problematik. Wir könnten uns dann in den nächsten anderthalb Jahren gezielt damit beschäftigen und sehen, ob wir vielleicht im Jahr 2013 umdenken müssen.

Von daher stehe ich den Beratungen sehr wohlwollend gegenüber. Aber derzeit würden wir keine zweite Förderphase auflegen. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Maaßen. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Dr. Romberg das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich kann es kurz machen. Auch von unserer Fraktion gibt es keine Zustimmung zu dem Antrag. Auch uns hat besonders verwundert, dass Arbeitsmarktorientierung ein Manko in der Förderung sein soll. Da könnte man ja den bösen Verdacht haben, dass Sie jetzt Lobbyarbeit für die Erwerbslosen machen sollen, die am Arbeitsmarkt nicht interessiert sind.