Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich kann es kurz machen. Auch von unserer Fraktion gibt es keine Zustimmung zu dem Antrag. Auch uns hat besonders verwundert, dass Arbeitsmarktorientierung ein Manko in der Förderung sein soll. Da könnte man ja den bösen Verdacht haben, dass Sie jetzt Lobbyarbeit für die Erwerbslosen machen sollen, die am Arbeitsmarkt nicht interessiert sind.
Ja, ich denke häufig positiv. Aber es gibt ab und zu auch ein paar negative Dinge in diesem Leben, und die sollte man nicht ganz ausschalten.
(Serdar Yüksel [SPD]: Sie kennen bestimmt einen, der einen kennt, der wiederum einen kennt, der Taxi fährt!)
Denken Sie vielleicht auch einmal an die Selbsthilfe in anderen Bereichen, zum Beispiel bei Kranken, die sich meistens ohne eine finanzielle Förderung wirklich mit Eigenengagement ehrenamtlich in Selbsthilfegruppen organisieren. Wie sieht es aus, wenn eine Fraktion die Erwerbslosen jetzt so massiv finanziell fördern will? In dem anderen Bereich werden sich Selbsthilfegruppen natürlich diskriminiert fühlen, weil ihre Arbeit insofern nicht wertgeschätzt wird.
Der letzte Punkt – die Union hat ihn auch angesprochen – ist, dass Sie sagen, 1 Million € sei so irgendwie nichts. Sagen Sie, wo die Million herkommt! Wenn ich mir den Haushalt ansehe, weiß ich, dass sie kreditfinanziert ist. Ich will meinen Kindern diesen Kredit nicht aufbürden. – Danke schön.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die neue Landesregierung hat im Januar dieses Jahres die Förderung von Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren wieder aufgenommen und die Finanzierung dieser Einrichtungen mit einem entsprechenden Leistungsangebot gesichert – zunächst einmal bis zum Jahr 2012. Wir wollen dann die geleistete Arbeit auswerten, um vielleicht auch zu neuen Erkenntnissen zu kommen.
Damit haben wir einen wichtigen Punkt unseres Koalitionsvertrages umgesetzt. Noch einmal die Zahlen: Gefördert werden 72 Erwerbslosenberatungsstellen und 73 Arbeitslosenzentren mit jährlich 5 Millionen € aus den Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds. Die Einrichtungen arbeiten trägerunabhängig und auf einem hohen fachlichen, qualitätssichernden Niveau. Es gibt laufend Qualifizierungsangebote für die in den Einrichtungen Tätigen über unsere Gesellschaft GIB.
Die Förderung von Selbsthilfe von und für erwerbslose Menschen ist ein zentrales Element der Förderung und wird im Landesprogramm in vielfältiger Weise umgesetzt. Bürgerschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement mit Selbsthilfecharakter findet in verschiedenen Organisationsformen und Strukturen statt.
Viele dieser Organisationen haben den ausdrücklichen Anspruch, Selbsthilfe unter ihrem Dach zu organisieren. Insbesondere die Arbeitslosenzentren ermöglichen mit ihrem niederschwelligen Ansatz Begegnung und soziale Kontakte sowie aktive Beteiligung und gesellschaftliche Teilhabe. Im Unterschied zur Förderung der Erwerbslosenberatungsstellen steht hier die Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements mit Selbsthilfecharakter im Mittelpunkt.
Meine Damen und Herren wir haben konkrete Förderkriterien und Auswahlkriterien erarbeitet, die bei der Auswahl der Zentren entscheidend waren und große Bedeutung hatten. Zu den Förderkriterien gehören Erfahrungen in der Arbeit mit erwerbslosen Menschen, konzeptionelle Ausrichtung und Rahmenbedingungen für die Arbeit. Öffnungszeiten und Räumlichkeiten, die zur Verfügung stehen, spielen hier eine große Rolle. Die Finanzierung des Angebotes und die Einbindung in die Arbeitsmarktregion sind sehr, sehr wichtige Punkte.
Meine Damen und Herren, ich denke, damit wird das Ziel der Landesregierung, Rahmenbedingungen für Selbsthilfeaktivitäten zur Verfügung zu stellen, in geeigneter Weise umgesetzt. Eine von der Fraktion Die Linke geforderte zusätzliche Förderung mit dem Titel „Unabhängige Erwerbslosenarbeit“ für etablier
te und neue Selbsthilfeeinrichtungen mit wiederum neuen Förderkriterien ist angesichts der neuen Realitäten aus der Sicht der Landesregierung nicht erforderlich.
Die von der Fraktion die Linke geforderten Programme würden 1 Million € pro Jahr kosten, und zwar ausschließlich vom Land aufgebracht. 1 Million € kann viel sein oder kann wenig sein. In der aktuellen Haushaltslage ist dies viel Geld. Ich denke, wir sollten zunächst einmal abwarten, wie die eingeleiteten Fördermaßnahmen und neu gegründeten Einrichtungen arbeiten, und dann ein Resümee ziehen.
Gestatten Sie mir eine letzte Bemerkung: Die beste Hilfestellung für Arbeitslose ist die Integration in gute Arbeit, in einem umfassenden Sinne gute Arbeit. Diese Integration in gute Arbeit kann auch durch das beste Beratungssystem nicht ausgeglichen werden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind.
Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, den Antrag Drucksache 15/1546 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dann in diesem Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Darf ich die Zustimmung des Hauses feststellen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig von allen Fraktionen so beschlossen.
Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/1541 in der zweiten Lesung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist dieser Gesetzentwurf mit Zustimmung aller Fraktionen in zweiter Lesung verabschiedet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Schluss unserer heutigen Tagesordnung und unserer heutigen Sitzung.