Protokoll der Sitzung vom 14.04.2011

Das Landespersonalvertretungsgesetz wird novelliert. Wir haben den Beschäftigten im öffentlichen Dienst versprochen, möglichst schnell eine Novellierung vorzunehmen. Mit der heutigen Einbringung wird dieses Versprechen eingelöst.

(Wolfgang Zimmermann [LINKE]: Aber nicht vollständig eingelöst!)

Das Landespersonalvertretungsgesetz ist für den öffentlichen Dienst ein außerordentlich wichtiges Gesetz. Es wirkt in vielfältiger Weise auf die Entscheidungsprozesse in den Dienststellen ein. Das Gesetz beschreibt einen Spannungsbogen. Dabei geht es auf der einen Seite um die Verantwortung, die die Behördenleitungen für eine effektive Aufgabenwahrnehmung haben, und auf der anderen Seite um eine größtmögliche Beteiligung der Personalvertretungen. Es ist eben dieser Spannungsbogen, der immer wieder zu lebhaften und zum Teil kontroversen Diskussionen geführt hat.

Wir haben uns sehr frühzeitig für die Wiederaufwertung der Mitbestimmung eingesetzt. Unsere Forderung war, Mitbestimmung auf Augenhöhe zu garantieren. Wir wollen, dass das Prädikat „NRW – Mitbestimmungsland Nummer eins“ wieder Realität wird, meine Damen und Herren.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vor drei Jahren wurde das LPVG von der Vorgängerregierung umfassend geändert und geschliffen. Die Mitbestimmung wurde stark eingeschränkt. Es wurden Regelungen eingeführt, die das Verhältnis zwischen den Dienststellen und dem Personalrat vielerorts äußerst empfindlich gestört haben. Bei dem damaligen Gesetzgebungsverfahren fand keine angemessene Beteiligung der Gewerkschaften und Berufsverbände statt.

Meine Damen und Herren, wir waren uns einig, dass wir ein verändertes Verfahren wollen, ein Verfahren, das auf Wertschätzung setzt. Obwohl wir nur ein kleines Zeitfenster für die Novellierung und die Erarbeitung des Gesetzentwurfs hatten, haben wir uns für ein dialogorientiertes Verfahren entschieden. Wir haben mit allen Spitzenverbänden, den Gewerkschaften, Einzelgewerkschaften, Berufsverbänden und kommunalen Spitzenverbänden, Gespräche geführt.

Nur so war es möglich, die vielen Aspekte, die Meinungen, die in diesem Feld existieren, einzufangen und zu einer befriedigenden Antwort zu kommen und dies Ihnen als Parlament heute vorlegen zu können.

Nach diesem sehr intensiven Prozess legt die Landesregierung dem Landtag nun ein Gesamtkonzept vor, vor dem das Prädikat „Mitbestimmungsland Nummer eins“ bestehen kann. Dazu haben wir in drei Bereichen, meine Damen und Herren, deutliche Verbesserungen vorgenommen:

Das betrifft zunächst einmal das Herzstück des Personalvertretungsrechtes, nämlich die Mitbestimmung. Diese haben wir nicht nur auf den Stand des Jahres 2007 zurückgeführt, sondern wir haben sie darüber hinaus deutlich ausgeweitet.

Der zweite Bereich unseres Gesamtkonzeptes betrifft Verfahrensregelungen in der Zusammenarbeit zwischen Personalrat und den Dienststellen vor Ort.

Im dritten Bereich, nämlich bei den Rahmenbedingungen für die Personalratstätigkeit, wird es zukünftig zu deutlichen Verbesserungen kommen. An erster Stelle will ich hier die Erhöhung der Freistellungsregelung nennen.

Meine Damen und Herren, damit steht fest: Mit der Novellierung unseres LPVG sind wir nicht nur für eine deutliche Ausweitung der Mitbestimmung eingetreten, wir haben Ihnen darüber hinaus mit einer Verbesserung der Verfahrensregelung und der Rahmenbedingungen ein stimmiges Gesamtkonzept vorgelegt.

Ich persönlich freue mich, wenn dieses Gesetz rasch im Landtag beschlossen werden kann und damit die Zusammenarbeit zwischen Behördenleitung und Personalräten auf neue Füße gestellt wird. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Damit sind wir am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1644 an den Innenausschuss – federführend –, an den Haupt- und Medienausschuss, an den Ausschuss für Kommunalpolitik, außerdem noch an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

3 Einführung eines zentralen, bundesweiten

elektronischen Registers zur Erfassung aller Gewerbetreibenden

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/1693

Eine Beratung ist heute nicht vorgesehen. Die Beratung soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen.

Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 15/1693 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend – sowie an den Rechtsausschuss. Wer der Überweisung des Antrags seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung des Tagesordnungspunktes 3 einstimmig erfolgt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

4 Praktikantinnen und Praktikanten in NRW

Ministerien endlich bezahlen!

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/1681

Ich eröffne die Beratung und gebe für die Fraktion Die Linke das Wort dem Abgeordneten Zimmermann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eine Anfrage zur Vergütung der Praktikantinnen und Praktikanten gestellt und haben dann die Antwort erhalten, dass in keinem der Ministerien die Praktikantinnen und Praktikanten eine Vergütung bekommen.

Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich war selten so schockiert, dass ein Wahlversprechen nicht eingehalten wurde.

(Beifall von der LINKEN – Zuruf von der LINKEN: Pfui!)

Ich erinnere mich zumindest genau, Herr Minister Schneider, dass Sie im Wahlkampf herumgetourt sind und versprochen haben, dass alle Praktikantinnen und Praktikanten eine Mindestvergütung von 300 € bekommen sollten. Aber eigentlich sind ja diese 300 € viel zu wenig.

(Beifall von der LINKEN)

Eigentlich müssten das 670 € sein, in der Höhe des BAföG-Höchstsatzes. Aber das verlangen wir ja noch nicht einmal.

Wir wollen, dass alle Praktikantinnen und Praktikanten die 300 € bekommen, die Sie versprochen haben. Eigentlich müsste man das als Selbstverständlichkeit ansehen. Zumindest das umzusetzen, was man versprochen hat, müsste selbstverständlich sein.

Eigentlich reiht sich das ein bisschen in die Haltung von führenden SPD-Mitgliedern ein; das sage ich einmal ganz deutlich- Herr Müntefering hat 2006 propagiert: Alle Praktikantinnen und Praktikanten müssen angemessen bezahlt werden. In seinem Bundesministerium wurde kein einziger Praktikant, keine einzige Praktikantin bezahlt.

(Zuruf von der LINKEN: Pfui! – Rüdiger Sa- gel [LINKE]: Geht gar nicht!)

Auch Ihr Genosse Scholz hat die Bezahlung von Praktikantinnen und Praktikanten propagiert. Und was war in seinem Bundesministerium? Kein einziger Praktikant, keine einzige Praktikantin hat 300 € bekommen. Sie mussten alle für lau arbeiten.

(Zuruf von der LINKEN: Hört, hört!)

Das ist doch unmöglich!

(Beifall von der LINKEN)

Ich frage mich jetzt, warum Sie – das haben Sie von der SPD und den Grünen angekündigt – diesem Antrag nicht zustimmen wollen, weil er nicht in den Ausschuss überwiesen wird.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich frage Sie: Geht es hier um politische Inhalte oder um parteitaktische Spielchen?

(Beifall von der LINKEN)

Entweder ist es richtig, den Praktikantinnen und Praktikanten 300 € zu bezahlen, oder es ist falsch. Wer es für richtig hält, stimmt diesem Antrag zu. Wer es für falsch hält, lehnt ihn eben ab.

(Beifall von der LINKEN)

Das werden Praktikantinnen und Praktikanten und im Übrigen auch unsere Gewerkschaften registrieren, dass eben SPD und Grüne nicht bereit sind, die Praktikantinnen und Praktikanten zu bezahlen –

(Beifall von der LINKEN)

was in den Ministerien dieses Landes schon seit einem Jahr hätte passieren müssen. – Danke schön.

(Beifall von der LINKEN – Ralf Michalowsky [LINKE]: Eine Schande! Ausbeutung!)

Vielen Dank, Herr Zimmermann. – Für die Fraktion der CDU spricht der Abgeordnete Preuß.