Protokoll der Sitzung vom 18.05.2011

Frau Abgeordnete, würden Sie noch eine Zwischenfrage des Abgeordneten Ellerbrock zulassen?

Nein, Herr Ellerbrock, das können wir auch gleich machen.

(Beifall von der SPD – Holger Ellerbrock [FDP]: Doch nicht mit zweien! – Gegenruf von Bärbel Beuermann [LINKE]: Wieso kön- nen Sie denn nicht mit zwei Damen Kaffee trinken gehen? Schaffen Sie das nicht mehr?)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Klocke, bitte.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Grundsätzlich haben wir von den Grünen Sympathien dafür, dass die Linke das hier zum Thema macht. Der Duisburger Hafen ist – das ist eben auch angesprochen worden – der weltgrößte Binnenhafen. Er ist Zentrum der NRW

Logistikwirtschaft und wirklich ein zentraler Wirtschaftsfaktor in unserem Land. Die Frage, in welcher Eigentümerstruktur dieser Hafen steht, ist eine wichtige Frage für das Land und dementsprechend auch eine Frage für den Landtag. Herr Lehne, daher wundere ich mich schon, wenn Sie sagen, das sollten dann die Miteigentümer entscheiden. Das Land Nordrhein-Westfalen ist ja einer der drei Anteilseigner. Daher ist natürlich auch der Landtag gefragt, dieses Thema hier zu diskutieren und debattieren. Entsprechend haben die Linken auch diesen Antrag gestellt.

Wir teilen aber, liebe Frau Beuermann, Ihre Forderungen nicht. Ich persönlich habe Sympathien für die grundsätzliche Forderung des Antrags, dass die Anteile des Hafens in öffentlicher Hand bleiben. Das heißt aber nicht, dass der Bund sie nicht veräußern kann oder darf oder dass unbedingt das Land oder die Stadt Duisburg, die zudem hochverschuldet ist, eintreten muss. Das Land sollte darauf achten, dass der Bieter, der den Zuschlag für diesen Drittelanteil am Hafen bekommt, ein öffentlicher Träger ist, also der öffentlichen Hand angehört. Es haben schon verschiedene Hafenwirtschaftsbetriebe, auch deutsche, Interesse angemeldet.

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Auch ausländi- sche!)

Auch ausländische, in jedem Fall haben öffentliche Bieter Interesse angemeldet.

Noch mal zu Herrn Lehne: Wir haben in Deutschland nicht nur eine freie, sondern auch eine soziale Marktwirtschaft. Deswegen haben wir ein großes Interesse daran, dass derjenige, der die Anteile erwirbt, auch die Interessen der vielen Tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an diesem Hafen arbeiten, berücksichtigt und auf sie achtet.

(Christof Rasche [FDP]: Soziale Marktwirt- schaft! – Beifall von Hans Christian Markert [GRÜNE])

Wir Grüne haben großes Interesse daran, dass diese Hafenanteile nicht in die Hände eines irgendwie gearteten internationalen Finanzdienstleisters fallen, sogenannter Heuschrecken, die diese Anteile dann in zwei oder drei Jahren meistbietend weiterverkaufen und damit Schindluder treiben. Deswegen finden wir die Forderung, dass die Anteile in öffentlicher Hand bleiben, richtig. Da das Land zusammen mit der Stadt 66 % der Anteile besitzt, hat es nicht nur die Aufgabe, sondern aufgrund der Mehrheitsanteile auch die Möglichkeiten, großen Einfluss auf den anstehenden Verkauf auszuüben. Ich bitte den Minister und die Landesregierung, darauf zu achten.

Der Duisburger Hafen ist nicht nur als Binnenhafen wichtig, sondern er ist auch eine wichtige Verkehrsdrehscheibe. Ich habe das Gefühl – wir haben große Probleme mit der Bundesregierung und mit der Bahn AG, was die Finanzierung der Betuwe-Linie angeht –,

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Genau!)

der Bund oder die Bahn AG haben kein großes Interesse mehr, das dringend notwendige dritte Gleis und den Lärmschutz dort zu finanzieren, wenn sie schon die Anteile verkaufen.

(Ralf Witzel [FDP]: Die Grünen blockieren vor Ort jeden sinnvollen Infrastrukturaus- bau!)

Nein, die Politik der Bundesregierung, lieber Herr Witzel, konzentriert sich bei den Häfen sehr stark auf die Nordseehäfen und orientiert sich bei der Weiterentwicklung der Infrastruktur sehr stark nach Süddeutschland und Ostdeutschland. Deswegen gehen 9 Milliarden der 11 Milliarden €, die in den nächsten zehn Jahren für Schieneninfrastruktur ausgegeben werden, in den Süden und in den Osten und kaum etwas nach Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Jetzt veräußert der Bund auch noch die Anteile, ein Schelm, der Böses dabei denkt.

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Genau!)

Ich glaube, wenn diese Anteile nicht in öffentlicher Hand bleiben – ich würde mir auch wünschen, dass ein deutscher Bieter den Zuschlag erhält, je nachdem, welche Angebote hereinkommen –, warum sollte der dann einsteigende Bieter Interesse daran haben, dort die Infrastruktur auszubauen? Der Bund hat jedenfalls kein Interesse daran, seine längst gemachten Zusagen – ich erinnere an den Bahngipfel am 30. März 2010 in Düsseldorf vor der letzten Landtagswahl – einzuhalten, die Betuwe-Linie entsprechend auszubauen.

Zusammengefasst: Wir stimmen der Überweisung zu. Wir werden das Thema im Ausschuss debattieren. Wir stimmen auch dem Grundanliegen zu, den Forderungen nicht. Ich freue mich auf die Debatten im Ausschuss. Wir hoffen alle miteinander auf eine vernünftige Weiterentwicklung für den Duisburger Hafen. Denn es ist eines der Erfolgsmodelle in NRW, bei dem sich in den letzten Jahren enorm viel getan hat, enorm viel Arbeitsplätze geschaffen worden sind und Wirtschaftskraft hier im Land gehalten oder neu angesiedelt worden ist. Deswegen darf kein Bieter, der damit Schindluder treibt, den Zuschlag für diesen Drittelanteil am Hafen bekommen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Klocke. – Für die FDP spricht Herr Abgeordneter Rasche.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon kurz nach Acht und werden noch ausführlich im Ausschuss beraten. Deswegen nur fünf kurze Punkte:

Erstens. Der Hafen Duisburg ist ein enorm wichtiger Bestandteil des Wirtschaftsstandorts und des Logistikstandorts Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der FDP)

Zweitens. Schon die Große Koalition von CDU und SPD wollte die Anteile des Bundes verkaufen. Die jetzige Koalition in Berlin will das auch.

Drittens. Wir sind gemeinsam mit unserem Kollegen Holger Ellerbrock in mehreren Gesprächen mit allen Beteiligten, um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. Wir brauchen strategische Anleger, die gleichermaßen Profis in der Logistik sind,

(Beifall von Dietmar Brockes [FDP])

zum Beispiel der Hafen Rotterdam, der Hafen Antwerpen oder auch Unternehmen aus der Logistikbranche in Nordrhein-Westfalen. Es wäre auch klug, wenn der Bund mit 3 oder 5 % dabeibliebe. Dann wäre er mit im Boot. Der verbleibende Anteil, zum Beispiel 30 %, muss nicht in einer Tranche an nur einen Investor gehen, sondern kann aufgeteilt sein. Das schränkt ihn in seinen Möglichkeiten ein und würde den Hafen Duisburg strategisch stärken.

(Beifall von der FDP)

Viertens. Mich würde interessieren, wie die Landesregierung genau das beurteilt und welche Ziele die Landesregierung hat.

Fünftens. Wir stimmen der Überweisung an den zuständigen Ausschuss zu, auch wenn dieser Antrag keine sachliche Grundlage zur Beratung hat. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Rasche. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Voigtsberger.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anlass für den Antrag der Fraktion Die Linke ist der Beschluss der Bundesregierung, die Bundesanteile des Duisburger Hafens zu verkaufen. Die Notwendigkeit zum Verkauf wird vom Bund damit begründet, dass das wichtige Interesse an der Beteiligung des Bundes an diesem erwerbswirtschaftlich orientierten Unternehmen haushaltsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen ist.

Die Landesregierung hat hinsichtlich der künftigen Gesellschafterstruktur des Duisburger Hafens bis jetzt keine Vorfestlegung getroffen.

(Beifall von Holger Ellerbrock [FDP])

Es besteht allerdings unsererseits nicht die Absicht, die Anteile des Bundes gegebenenfalls selbst oder gemeinsam mit der Stadt Duisburg zu erwerben.

Natürlich haben wir bei dieser Entscheidung zu beachten, dass der Duisburger Hafen als weltgrößter Binnenhafen ein Zentrum der nordrhein-westfälischen Logistikwirtschaft ist. Duisburg ist die Handels- und Verkehrsdrehscheibe der Rhein-RuhrRegion, also des größten industriellen Ballungsraums in Europa. Der Hafenstandort Duisburg generiert im Wasser- und Bahnumschlag rund 50 % der gesamten Umschlagmenge in Nordrhein-Westfalen.

Tatsächlich ist die Veräußerung der Unternehmensanteile satzungsgemäß nur mit Zustimmung der Gesellschaft und deren Gremien, also auch dem Land, möglich. Das Land und die Stadt Duisburg haben daher bei der Auswahl des Erwerbers ein entscheidendes Mitspracherecht. Auf diese Weise kann Vorsorge getroffen werden, dass die Interessen des Landes bei einem Gesellschafterwechsel ausreichend Berücksichtigung finden.

Der Bund muss bei der Veräußerung seines Anteils – das wissen Sie auch – die Einhaltung europäischen Rechts sicherstellen. Soviel wir wissen, soll ein faires und diskriminierungsfreies Verfahren stattfinden. Der Verkauf des Anteils an der Duisburger Hafen AG soll europaweit ausgeschrieben werden. Zurzeit ist der Bund dabei, seine Verkaufskriterien mit den Gremien abzustimmen.

Das Land hält gemeinsam mit der Stadt Duisburg eine Zweidrittelmehrheit an dem Unternehmen. Damit wären die gesellschaftlichen Strukturen der Duisburger Hafen AG auch nach einem Verkauf der Bundesanteile so angelegt, dass die Landesinteressen – wie in der Vergangenheit – ausreichend Berücksichtigung finden werden. Eine Aufstockung der Anteile des Landes aus diesem Grunde ist daher nicht erforderlich. Die Entwicklung des Hafens war in den letzten Jahren nicht zuletzt deshalb so erfolgreich, weil das Land insbesondere die LogportProjekte aus Mitteln der Wirtschaftsförderung umfangreich unterstützt hat und dies natürlich auch weiterhin, soweit möglich, tun wird.

Ein wichtiger Punkt für das Land ist in diesem Zusammenhang die weitere verkehrstechnische Erschließung des Hafens. Über die finanziellen Möglichkeiten hinaus wird die Landesregierung ihre Unterstützung anbieten, um die Bedeutung des Logistikstandortes Rhein-Ruhr – und letztlich damit Nordrhein-Westfalens – weiter zu festigen und auszubauen. Einem Gesellschafterwechsel bei dieser Gesellschaft kommt wegen der besonderen Bedeutung des Hafens für unser Land ein besonderer Stellenwert zu. Ich denke, das haben alle Redner hier ausgedrückt. Ich kann Ihnen versichern, dass die Landesregierung die Mitwirkungsrechte, die uns als dem Gesellschafter Land zustehen, nutzen wird, um die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechend erfolgreich umzusetzen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/1912 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht folgen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich muss nun zwei Rügen aussprechen. Das ist etwas, was der Präsident nicht so gerne tut; aber auch das gehört zum Ablauf eines geordneten Parlamentsbetriebs.

Zum einen geht es um eine Rüge des Abgeordneten Bodo Löttgen. Sie betrifft die Äußerungen dieses Abgeordneten in der Plenarsitzung am 15. April 2011. Da hat er beim Namensaufruf des Abgeordnetenkollegen Schmeltzer dessen Namen verballhornt. Wir sind uns im Präsidium einig, Derartiges – sei es durch Zwischenruf oder vom Rednerpult aus – weiterhin konsequent zu rügen.

Eine zweite Rüge geht an den Abgeordneten Armin Laschet. Ich muss auch dem Abgeordneten Laschet eine Rüge aussprechen. Herr Laschet von der CDU-Fraktion hat sich in der 33. Plenarsitzung am 15. April 2011 mit einem Zwischenruf unparlamentarisch verhalten. Das in der Sitzung zugerufene Wort werde ich nicht wiederholen. Herr Kollege, Sie werden für diese Äußerung gerügt.