Nur, bei der Politik dieser Landesregierung wird es noch Jahre dauern, bis sie sagt: Ich gebe euch den Bericht. – Das ist der Punkt, an dem wir etwas ändern wollen. Darüber sind wir uns mit vielen in diesem Hause einig.
Gehen Sie doch den Weg mit, legen Sie die Akten offen, lesen Sie sie nicht auszugsweise vor, sondern zeigen Sie sie, legen Sie die Fakten auf den Tisch! Und dann debattieren wir gemeinsam weiter.
Vielen Dank, Herr Kollege Biesenbach. – Für die Fraktion Die Linke hat jetzt Frau Kollegin Conrads das Wort. Frau Conrads beschließt für den Kreis der Abgeordneten die dritte Runde. Wie es dann weitergeht, sage ich gleich.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich will nur ganz kurz auf Frau Düker eingehen, weil ich davon ausgehe, dass ich entweder immer noch nicht verstanden worden bin oder dass sie mich nicht verstehen will.
Erstens. Frau Düker hat mir ein falsches Zitat in den Mund gelegt. „Täuschen und Tricksen“ kam nicht von mir.
Zweitens. Ich habe überhaupt nicht abgestritten, dass Innenminister Jäger Fehler vonseiten der Polizei eingeräumt hat, aber es geht um größere Fehler. Es wurde gesagt, es ist nicht auszuschließen, dass es auch bei der Polizei Fehler gab. Aber dieses Ausmaß, was das jetzt annimmt …
Frau Düker, es geht um das unerträgliche Vonsichweisen aller drei beteiligten Gruppen im Innenausschuss. Sie alle haben den Großteil der Verantwortung von sich gewiesen. Über den Veranstalter, über die Performance mit den Anwälten brauchen wir gar nicht zu reden. Und die Stadt hat auch einen sehr traurigen Auftritt geliefert. Das stimmt.
Ja. Ich stelle nur richtig, dass ich nicht gesagt habe, dass der Herr Minister nie gesagt hat, dass es Fehler gegeben hat. Das wollte ich einfach einmal klarstellen, weil ich hier falsch wiedergegeben werde.
Drittens. Ich habe die Justiz an keiner Stelle kritisiert. Im Gegenteil: Ich schließe mich Herrn Biesenbach da ein Stück weit an. Aber ich kritisiere – und das ist auch mein gutes Recht – die Informationspolitik der Landesregierung.
Nein, das ist nicht nur die der Staatsanwaltschaft. Wenn es heute auf unser Drängen hin möglich gewesen ist, uns Auszüge vorzulegen, die unproblematisch sind und den Ermittlungserfolg nicht gefährden, dann frage ich mich, warum das nicht früher möglich war. Der Bericht liegt seit Januar vor. Das ist die Frage, die ich gestellt habe.
Ich höre zu, Frau Kraft. – Ich weiß natürlich, warum Sie das hier alles abziehen. Aber es muss unser gutes Recht bleiben, nachzubohren und immer weiter dranzubleiben, damit auch wir diese Informationen bekommen. Das lasse ich mir auch von Ihnen nicht nehmen, Frau Düker. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Conrads. – Damit haben wir jetzt drei Runden in der Aktuellen Stunde abgeschlossen. Die beiden einzigen Fraktionen, die jetzt noch einmal jeweils fünf Minuten Redezeit haben, sind die von CDU und SPD. Mir liegen aber bisher keine weiteren Wortmeldungen vor. – Das bleibt auch so. Damit sind wir am Ende der Beratung in der Aktuellen Stunde. Ich schließe die Aktuelle Stunde.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Kaiser das Wort. – Ich will die Fraktionen wegen des langen Plenartages darauf hinweisen, dass wir bereits jetzt eine halbe Stunde im Verzug sind. – Herr Kollege Kaiser.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion legt hiermit einen Gesetzentwurf vor, der eine pragmatische Weiterentwicklung unseres vielfältigen Schulsystems möglich macht und der dafür sorgt, dass die Verbundschule als neue Schulform sowohl in Städten als auch in Gemeinden gebildet oder neu gegründet werden kann.
Die Verbundschule ist eine Weiterentwicklung des gegliederten Schulsystems mit dem Zusammenführen von Haupt- und Realschule, insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung. Damit gibt es künftig auch für größere Städte die Chance, in einzelnen Stadtteilen oder Sozialräumen ein ortsnahes Schulangebot vorzuhalten.
Verbunden mit dem Vorschlag, auch künftig eine Zweizügigkeit zu ermöglichen, ist nach heutigem Stand eine Mindestschülerzahl von 24 je Klasse bei der Errichtung erforderlich. Unser Bestreben besteht aber darin, diese Schulen mit einer Mindestschülerzahl von 40 zu ermöglichen. Dabei werden die Bildungsgänge der Haupt- und Realschule in der Regel auch weiterhin äußerlich differenziert. Bei Zweizügigkeit sind natürlich verstärkt Möglichkeiten von Binnendifferenzierung und von neuen Arbeitsformen das Maß der Dinge. Entscheidend ist, dass für die Schülerinnen und Schüler die Qualität der Abschlüsse jedem Vergleich standhält.
Gerade kleinere Systeme verlangen ein erhebliches Maß an pädagogischer Freiheit, die durch die Eigenverantwortlichkeit der Schulen möglich ist. Die guten Erfahrungen in vielen der 24 Verbundschulen, die es bereits heute im Lande gibt, sind hier im Sinne von Best Practice einzubeziehen.
Ganz besonders wichtig ist uns bei diesem Gesetzentwurf auch die verbindliche Regelung der Herstellung des regionalen Konsenses mit einer höheren Verbindlichkeit als heute; denn bei zunehmenden demografischen Veränderungen wird der Wettbewerb um die Schülerinnen und Schüler größer. Wir halten aber einen Schulkannibalismus für schädlich, weil er zulasten der Schülerinnen und Schüler geht. Es kann und darf nicht sein, dass Schülerinnen und Schüler zum Spielball kommunalpolitischer Interessen und Rivalitäten werden.
Sehr geehrte Frau Löhrmann, ohne Ergebnisse der Bildungskonferenz vorwegnehmen zu wollen, kann ich hier feststellen, dass dieser Gesetzentwurf mit dem Diskussionsstand der Bildungskonferenz voll kompatibel ist und dass dieser Gesetzentwurf mit dem Ziel der Schaffung eines Schulfriedens – präziser sollte man vielleicht sogar von einem Schulformfrieden sprechen – vereinbar ist.
Daher gehe ich von einer Zustimmung Ihrerseits zu diesem Entwurf aus. Sowohl Grüne als auch SPD haben sich ja in Stellungnahmen differenziert zu diesem Entwurf geäußert und anerkannt, die CDU habe sich bewegt. Das ist positiv zu bewerten. Beide haben allerdings auch betont, die CDU habe sich noch nicht weit genug bewegt oder sei zu kurz gesprungen.
Hierzu möchte ich deutlich sagen: Die CDU will nicht weiter springen, weil es für uns nur ein Schulsystem mit dauerhaft mehr als einer Schulform geben kann.
In den Pressemeldungen der beiden Koalitionsfraktionen wird implizit der Weg zu einem Einheitsschulsystem beschrieben. In diesem Zusammenhang sagen Sie, die CDU sei noch nicht weit genug gesprungen. Die Frage ist doch: Wohin soll gesprungen werden? Aus Ihrer Sicht zu einem Einheitssystem!
Diesen Weg werden wir definitiv nicht mitgehen. Schulfrieden heißt, dass wir zu einem Kompromiss auf Augenhöhe zwischen vielfältig differenzierten und integrierten Schulformen kommen müssen. Es macht auch Sinn, dies bundespolitisch kompatibel zu machen. Auch da registrieren wir Änderungen und Tendenzen. Ich bin sicher – das lehrt uns Hamburg –, dass ein Schulfrieden nicht zu haben ist, wenn am Ende die Einheitsschule steht. Für uns ist auch klar, dass neben den Sekundarschulen, zu denen die Haupt- und Realschulen gehören, die beliebteste Schulform, das Gymnasium, als selbstständige grundständige Schulform dauerhaft landesweit und ortsnah erhalten bleiben muss.
Die CDU-Fraktion ist sicher: Wenn sich auch die Regierungsseite bewegt, ist ein Schulfrieden möglich. Herr Laumann hat das gestern sehr deutlich gesagt. Ich bin auch sehr sicher, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande dies so sieht und dies auch so will.
Ich begrüße es, dass von Reiner Priggen gestern ein Signal des Aufeinanderzugehens gesendet wurde. Herr Römer hat bei seinen gestrigen Äußerungen zur Schulpolitik allerdings eine ziemlich doktrinäre Position vertreten, bei der ich kein richtiges Konsensbemühen erkennen konnte.
Zu eindeutig war seine Botschaft, dass er am Ende auf dem Weg zur Einheitsschule ist. Das geht nicht. Schulfrieden funktioniert nur auf Augenhöhe; ich habe es gesagt.