Klaus Kaiser
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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Befassung mit diesem Thema stehen für uns drei Fragestellungen im Vordergrund:
Erstens. Ist diese Initiative zum Erhalt kleiner, wohnortnaher Grundschulen die Rückkehr einer nostalgischen Zwergschule, oder ist diese Planung ein moderner pädagogischer Ansatz?
Zweitens. In diesem Zusammenhang ist spannend: Bedeutet das eine Zentralisierung auf Raten, oder kann durch diesen Ansatz ein beständiges, zukunftssicheres Grundschulsystem organisiert werden?
Drittens. Ist die weitere Bestärkung der staatlichkommunalen Verantwortungsgemeinschaft – also des gemeinsamen Handelns von kommunalem Schulträger und staatlicher Handlungsebene – zum Wohl der Kinder, und unter welchen Gelingensbedingungen kann das funktionieren?
Zunächst ist deshalb folgende Frage zu stellen: Können nach den Erkenntnissen der Bildungsforschung in Deutschland und der internationalen Bildungsforschung kleine Systeme die gleiche Qualität bieten wie größere?
Wie wir alle wissen, sind die Herausforderungen der demografischen Entwicklung Bedrohung und Chance in gleicher Weise. Entscheidend ist, ob und wie wir uns aufmachen, um diese Herausforderungen zu gestalten. Deshalb ist die Absicherung der Qualität ein ganz entscheidender Punkt.
Die Forschung zu kleinen Schulen hat in Deutschland insbesondere in den 90er-Jahren in den Ländern der ehemaligen DDR stattgefunden.
Spätestens mit Blick auf Sachsen wird deutlich, dass kleine Schulen sehr erfolgreich sein können; denn Sachsen ist eines der PISA-Siegerländer.
Ein grundlegendes Werk zu den kleinen Grundschulen kommt zu dem Ergebnis – ich zitiere –:
„Kleine Grundschulen – als selbstständige Schule oder als Teil eines Schulverbundes – stellen unter pädagogischen, schulplanerischen und
ökonomischen Gesichtspunkten zweckmäßige Lösungen dar.“
Weiter heißt es darin – ich zitiere noch einmal –:
„Die mittel- und langfristige Akzeptanz der Kleinen Grundschule ist daran geknüpft, dass sie in ihrer pädagogischen Leistungsfähigkeit der jahrgangsdifferenzierten Grundschule gleichwertig sind. Voraussetzung dafür ist aufseiten der Lehrer die Fähigkeit, die Bandbreite von Möglichkeiten der Unterrichtsdifferenzierung in altersgemischten Lerngruppen einzusetzen.“
Nach den heutigen Erkenntnissen der pädagogischen Forschung legt die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler nahe, dass der jahrgangsübergreifende Unterricht häufig der modernere Ansatz ist. Daher können gerade die kleinen Grundschulen einen entscheidenden Beitrag zur pädagogischen Innovation des Unterrichts leisten.
Schon allein aus diesem Grunde ist diese Initiative, die Teil des historischen Schulkompromisses ist, ein wissenschaftlichen Erkenntnissen folgender richtiger Schritt. Er nimmt die Erkenntnis auf – die wir auch aus Wales kennen, wo man mit ähnlichen Herausforderungen zu tun hat –, dass die Schulgröße kein Qualitätsfaktor ist. Wir wissen: Schulen aller Größen können hohe Qualität garantieren. Entscheidend dafür, ob Schülerinnen und Schüler das Ziel erreichen können, ist, wie sie organisiert sind
Deshalb sind, wie der Wuppertaler Bildungsforscher Horst Weishaupt sagt, kleine Grundschulen kein „Defizitmodell“. Offen ist aber bisher, ob die Erfolgsfaktoren für die kleinen Systeme eher in der Persönlichkeit des Lehrers bzw. der Lehrerin zu suchen sind – was für mich naheliegt – oder innerhalb der Struktur begründet liegen. Ich halte es für sinnvoll, hier eine wissenschaftliche Begleitung vorzunehmen.
Daher greift das heute vorgestellte Modell manche Fragestellung auf, die zu einem dauerhaften Gelingen beitragen kann; denn künftig wird den einzelnen Standorten der Grundschulen im Verbund mehr Leitungszeit gegeben. Das ist absolut richtig, weil so erreicht wird, dass gerade im Bereich von Organisation und Management der Schule zusätzliche Ressourcen in die Teilstandorte kommen.
Damit besteht auch der Anreiz, einen Teilstandort auf Dauer vorzuhalten. In der Vergangenheit und heute tendiert das Mutterhaus eher dazu, die Dependance zu vereinnahmen. Dem wird durch diese Steuerung genau entgegengewirkt. Deshalb besteht für die Kommunen auch Zuverlässigkeit dahin gehend, dass sie Teilstandorte auf Dauer planen können, weil sie wissen, dass es kein Verschieben und keinen Abbau auf Raten geben wird. Das halte ich für ganz wichtig.
Wichtig finde ich außerdem, dass die Lehrerinnen und Lehrer, die an den Teilstandorten tätig sind und dort in der Regel jahrgangsübergreifend arbeiten müssen, dies auch wollen. Frau Beer ist ähnlich wie ich gerne unterwegs. Reisen bildet nämlich; das wissen wir beide. Insbesondere gilt dies natürlich im Hochsauerlandkreis, weil wir Tourismusregion sind und auch gute Schulen vor Ort haben.
Ich erwähne das, weil man vor Ort hier und da erlebt, dass Schulen oder Schulträger, die mehr Geld ausgeben, um einen Standort zu erhalten, plötzlich Probleme bekommen, weil die Lehrerinnen und Lehrer vor Ort erklären, jahrgangsübergreifender Unterricht sei mit ihnen nicht zu machen. Seitens der Verwaltung muss man einen Weg finden, damit Lehrerinnen und Lehrer, für die das nicht infrage kommt, an einer der zahlreichen Schulen Platz finden, an denen sie jahrgangsbezogen arbeiten können. Auf der anderen Seite müssen die ebenso vorhandenen Lehrerinnen und Lehrer, die gerne und engagiert jahrgangsübergreifend arbeiten, die Möglichkeit haben, an entsprechende Standorte zu wechseln. Wenn deren Bestand auf Dauer gesichert ist, ist es auch attraktiv, dort in den kleinen Einheiten zu arbeiten.
Die neue Regelung, dass die Stammschule Bekenntnisschule sein kann, ist schon im letzten Schulrechtsänderungsgesetz nachvollzogen worden und eröffnet manche Möglichkeit genauso wie die Idee, dass Stammschule und Dependance mit unterschiedlichen Konzepten arbeiten können: eine jahrgangsübergreifend, eine jahrgangsbezogen.
Das eröffnet mehr Möglichkeiten und kann dazu führen, dass der Teilstandort das Schnellboot ist, das den Tanker bei der Navigation auf Dauer ein Stück weit unterstützen kann. Ich glaube, dass das schon richtig ist.
Durch dieses Verfahren wird insgesamt mehr Gerechtigkeit zwischen den Kommunen geschaffen. An dieser Stelle geht es um die kommunale Klassenrichtzahl, die die Vorredner angesprochen haben; auch die Ministerin ist darauf eingegangen. Das wird dafür sorgen, dass es insgesamt zu mehr Gerechtigkeit kommt.
Die Kommune kann die Größe der Klassen aber auch selber ein Stück weit steuern. Daran sieht man, dass die Kommune mehr Verantwortung übernehmen will und auch mehr Freiräume hat. Deshalb werden wir vonseiten der Landesebene keine Kommune zwingen, einen Standort dichtzumachen. Wir werden die Kommunen auch nicht zwingen, Standorte zusammenzulegen.
Daher ist es richtig – das ist wiederholt gesagt worden –, dass die Mindestzahl für eine selbstständige Schule auf 92 Schülerinnen und Schüler festgelegt worden ist. Eine selbstständige einzügige Grundschule mit 92 Schülerinnen und Schülern hat also
Bestand. Das gibt große Sicherheit für viele Grundschulen, die bisher eher im Tolerierungsbereich lagen.
Der Teiler 23 ist als Rechnungsgröße hier und da sicherlich groß.
Eine Zahl, die ebenfalls genannt worden ist und über die wir uns mit Blick auf Ausnahmesituationen noch einmal im Detail unterhalten sollten, sind die 46 Schülerinnen und Schüler als Mindestgröße für den Teilstandort. Diese Zahl stand so nicht im Eckpunktepapier. Für meine Fraktion kann diese Zahl nicht in Stein gemeißelt werden, weil wir heute schon sehr gut funktionierende Teilstandorte zum Beispiel in Südwestfalen oder im Münsterland haben. Dort laufen Schulen mit 36. Wir müssen uns das genau ansehen. Für diese Ausnahmen müssen wir auch eine Lösung finden.
Dass dies ein besonderes Anliegen des Redners und seines Vorsitzenden ist, das ist kein Geheimnis.
Allerdings bin ich auch sicher, dass wir da zu einer Lösung kommen.
Abschließend ein herzliches Dankeschön an Frau Ministerin Löhrmann und die zuständigen Mitarbeiter im Ministerium für ihre zügige Arbeit. Die CDUFraktion ist zuversichtlich, dass wir schnell Rechtssicherheit für die kleinen Schulen im Land schaffen und dass wir nach dem Motto „Kurze Beine, kurze Wege“ ein qualitativ gleichwertiges Angebot und ein demografiefestes Grundschulsystem schaffen, das sogar in Gänze noch für mehr Gerechtigkeit für alle Kinder in Nordrhein-Westfalen sorgen wird. Das ist nicht wenig.
Deshalb, Sigrid Beer, zum Abschluss: Reisen bildet – auch in die Provinz. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich diesen Antrag gelesen habe, habe ich zunehmend Spaß daran gekriegt. Man kann ihn ja zweimal interpretieren – beide Male mit „dumm“: Entweder ist er dumm gestellt, oder wir sollen für dumm gehalten werden. Eine Alternative dazu gibt es nicht.
Sie stellen ja folgende Frage, Frau Böth: Wie ist das mit der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer? – Nachdem ich Ihren Antrag gelesen hatte, habe ich auch Spaß daran gehabt, diese Dienstordnung selber zu lesen. Ich muss sagen: Sie entspricht einer demokratischen Tradition. In der Dienstordnung werden sehr abgewogene Festlegungen zwischen Freiheit und Pflicht für den einzelnen Lehrer und die einzelne Lehrerin getroffen.
Wenn man sich anschaut, was in § 3 Abs. 6 der Dienstordnung steht, wird deutlich, dass von Ihnen – Sie neigen ja gelegentlich dazu, Ihre reichliche Praxis als Lehrerin im Parlament widerhallen zu lassen – das Thema komplett verfehlt wurde. In § 3 Abs. 6 ist nämlich Folgendes geregelt:
„Lehrer und Lehrerinnen sind verpflichtet und müssen von dem Schulleiter oder der Schulleiterin die Möglichkeit erhalten, sich über die für sie maßgebenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu informieren. Hierzu gehört insbesondere die Kenntnisnahme der im Amtsblatt … und in der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften des Landes Nordrhein
Westfalen (BASS) veröffentlichten schulbezogenen Vorschriften.“
Das heißt, dass der Teil der amtlichen Bekanntmachungen, der Steuerungsinstrument der Landesregierung ist, von Lehrerinnen und Lehrer zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten ist. Das halte ich auch für sehr sinnvoll.
Der Teil, den Sie ansprechen, ist davon aber nicht betroffen. Sie sagen: „Dessen Lektüre gehört zu den Dienstverpflichtungen der Lehrkräfte und aller weiteren Beschäftigten.“ Das ist schlichtweg Unsinn.
Ich möchte zusammenhängend ausführen.
In Ihrem Antrag heißt es außerdem – ich zitiere –:
„Diese ,Sonderausgabe‘ verstößt gegen fundamentale Regeln eines Amtsblatts, da weder Lehrkräfte noch weitere Beschäftigte verpflichtet sein können, politische Stellungnahmen zu parlamentarischen Beratungen von Parteien zur Kenntnis zu nehmen.“
Auch das widerspricht vollkommen dem Sinn der ADO. In einem demokratischen Rechtsstaat ist es doch selbstverständlich, dass ein Lehrer parteipolitische Meinungen zur Kenntnis nehmen kann oder nicht zur Kenntnis nehmen kann. Da hat er volle Freiheit, auch im Unterricht.
Deshalb würde ich jedem politischen Bildner nahelegen, Ihren Antrag als Exempel dafür zu verwenden, dass man voll am Thema vorbei irgendwelche Propaganda und irgendwelche Hirngespinste verbreitet, ohne etwas zur Sache zu sagen. Das ist wirklich ein schlechtes Beispiel.
Ihre politische Forderung verrät auch Ihr Bürokratie- und Ihr Administrationsverständnis und macht deutlich, dass diese wie alle Ihre Positionen ewig gestrig sind. Ein modernes Bürokratie- und Steuerungsverständnis in Schule geht nämlich nicht davon aus, dass man von oben herunter alles zentralistisch machen kann. Zu fordern, die Landesregierung solle die ausgelieferten Exemplare des Amtsblattes NRW zurückfordern und vernichten, zeigt ein Schulverständnis, das mich wirklich stark amüsiert hat. Ich habe es wirklich unter schallendem Gelächter meiner eigenen Frau vorgelesen und zu ihr gesagt: Du bist ja auch dienstverpflichtet. – Sie geht nämlich auch diesem ehrenwerten Beruf nach.
Was Sie mit diesem Antrag bieten, ist also vollkommen daneben.
Gut ist – in dem Zusammenhang möchte ich Frau Ministerin Löhrmann danken –, dass, wenn ein historischer Schulkompromiss aus der Mitte des Parlaments heraus verabschiedet worden ist, Fraktionen aus dem Parlament dazu Stellung nehmen können. Das ist der Unterschied zu Parteipolitik: Wir reden hier von Fraktionen, die Teil der Administration sind. Ich bitte, diesen kleinen, aber feinen Unterschied zu beachten.
Es mag sein, dass das an anderer Stelle nicht so genau eingehalten wird. Für uns ist das aber schon wichtig. Die Fraktionen nehmen Stellung, wie sie in einem parlamentarischen Verfahren zu einem Beschluss gekommen sind. Das finde ich aller Ehren wert.
Es steht Ihnen ja frei, dafür zu sorgen, dass Ihre Stellungnahmen bekannt werden. Ich habe Sie noch mal nachgelesen. Ob ich die unbedingt veröffentlichen würde, das würde ich mir an Ihrer Stelle genau überlegen. Aber das ist eine politische Wertung. Das grundsätzliche Recht besteht.
Frau Löhrmann, lassen Sie das ruhig noch im Internet stehen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der FDPFraktion ist gestellt, aber inzwischen auch erledigt. Durch das G8 ist über die Jahre der Aufwuchs gekommen, und damit kam im Jahre 2011 zum ersten Mal die Frage der Ungerechtigkeit auf: Wie kann es sein, dass Schülerinnen und Schüler in der Klasse 10, wenn sie in der Oberstufe sind, falls sie vom Wohnort aus mehr als 3,5 und nicht mehr als 5 km mit dem Bus fahren mussten, keine Fahrtkosten erstattet bekommen? Das war eine Ungerechtigkeit, die zu beseitigen war. Wir haben darauf hingewiesen. Es ist gut, dass diese Landesregierung das übernommen hat. Damit ist der Antrag erledigt. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beratungen waren sehr ausführlich. Ich glaube, wir haben sehr gut und sehr sachlich zusammengearbeitet, um zu diesem Schulkonsens zu kommen. Man fragt sich, welche neuen Aspekte in der dritten Lesung noch zu erwähnen sind. Ich glaube, im Laufe der Zeit ist alles besprochen worden. Ich habe zehn Punkte, die man zusammenfassend noch einmal darstellen kann.
Erstens. Es ist durch die Verfassungsänderung gelungen, ein Nebeneinander von gegliederten und integrierten Schulen festzulegen.
Damit ist es uns zweitens gelungen, auch für Realschulen und Gymnasien Zukunftsperspektiven aufzuzeigen und ihnen Möglichkeiten zu geben, sich weiterzuentwickeln. Das ist aus unserer Sicht wichtig, und es ist auch als erfolgreich einzustufen.
Drittens haben wir gesagt, dass jede Schule, die funktioniert und genügend Schülerinnen und Schüler hat, weiterexistieren und sich weiterentwickeln kann. Auch das ist etwas, was Ruhe in die Schullandschaft bringen kann und wird.
Vierter Aspekt: Wir haben die kommunale staatliche Verantwortungsgemeinschaft gestärkt. Wir haben deutlich zur Kenntnis genommen, dass die Kommunen immer stärker bereit sind, für ihre Bildungslandschaft Verantwortung zu übernehmen und sich auch inhaltlich damit auseinanderzusetzen. Dafür ist hierdurch der Rahmen gegeben.
Ich möchte aber einen kritischen Hinweis in Richtung der Kommunen nicht unerwähnt lassen: Wir müssen den Kommunen jetzt sagen, dass sie nun ausreichend Zeit haben, um in Ruhe Entscheidungen herbeizuführen. Man sollte keine Unsicherheit in die Schulen und in die Schullandschaft tragen; denn übereilte Beschlüsse sind nicht notwendig. Im Gegensatz zu dem, was vorher gesagt worden ist – gestern hat Prof. Sternberg darauf hingewiesen –, haben wir hiermit ein verlässliches Gesetz, das auf Dauer Handlungsmöglichkeiten gibt. Also keine Eile! Das wollte ich in Richtung der kommunalen Familie sagen.
Wir haben fünftens durch die Schaffung der neuen Schulform der Sekundarschule auf die demografischen Erfordernisse und auf das veränderte Elternwahlverhalten richtig reagiert.
Das hat sechstens zur Folge, dass diese neue Sekundarschule von einem neuen Geist geprägt ist; denn es gibt mehr Freiräume in pädagogischer Hinsicht, und man setzt dabei auf die Kompetenz der Lehrerinnen und Lehrer vor Ort. Ich glaube, das ist etwas, was gelebt wird und wodurch zunehmend Perspektiven entwickelt und Klarstellungen ermöglicht werden. Wir setzen auf die Kompetenz der Lehrerinnen und Lehrer und darauf, dass sie ihre Kompetenz, die sie in den bisherigen Schulformen erworben haben, nämlich in Hauptschulen und Realschulen, in die neue gemeinsame Schulform einbringen.
Siebtens. Bei dem Erhalt der kleinen Grundschulen ist, glaube ich, ein Durchbruch gelungen. Wir sichern vieles rechtlich ab, was von der Vorgängerregierung bereits toleriert worden ist, als man gesagt hat, wir müssten etwas tun. Wir haben auch Handeln toleriert bzw. durch Verwaltungen umsetzen lassen, was aber eben keine Absicherung bedeutet hat. Deshalb muss die Idee es Erhalts kleiner Grundschulen, die schon unter der Vorgängerregierung stark nach vorne gebracht worden ist, jetzt auf ein solides Fundament. Das passt hier zusammen.
Achtens. Wir müssen Sorge tragen für die Lehrerinnen und Lehrer, um sie bei diesem Umstrukturierungsprozess, der kommen wird, mitzunehmen. Wir müssen ihnen Perspektiven bieten. Das gilt insbesondere für Hauptschullehrerinnen und Hauptschullehrer, weil wir wissen, dass eine Großzahl der Hauptschulen nicht mehr die Mindestschülerzahl und die Eingangsklassen bilden kann. Deshalb ist es wichtig, dass wir dort sorgfältig zuhören und dass diesen Lehrerinnen und Lehrern klare Perspektiven geboten werden, indem sie Übernahmeangebote erhalten genauso wie die Lehrerinnen und Lehrer an Realschulen.
Neuntens. Wir müssen auch die Eltern ernst nehmen. Die Sorge, dass dann, wenn eine Schule ausläuft, die Qualität vielleicht nicht abgesichert ist, stellt ja keine Marginalie oder Petitesse dar. Deshalb muss deutlich werden, dass die Umsetzung auf eine Weise erfolgt, bei der Qualität für beide Systeme, für das auslaufende System die gleiche Qualität wie für das neu entstehende System, garantiert wird.
Zehntens. Ich glaube, wir haben ein Schulgesetz auf den Weg gebracht – das ist sicherlich so –, bei dem es Gewinnerinnen und Gewinner gibt. Das sind nämlich die Schülerinnen und Schüler in NordrheinWestfalen, weil unsere Leitidee der individuellen Förderung Kern aller Reformüberlegungen ist. Von daher stimmen wir als CDU-Fraktion gerne zu.
Den Dank haben wir gelegentlich schon ausgesprochen. Ich habe heute in einem Kommentar gelesen, wir hätten uns genug auf die Schultern geklopft. Das ist so genug. Ich glaube, die neue Schulwirklichkeit wird gut. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute geht es darum, den historischen Schulkonsens in NordrheinWestfalen zu verabschieden. Mit der sechsten Schulrechtsänderung und der Änderung der Verfassung wird dieser parlamentarisch umgesetzt. Wir beweisen damit als Parlament unsere Handlungsfähigkeit und den Anspruch auf Zukunftsgestaltung. Mit diesen Gesetzen beschließen wir das Ende jahrzehntelanger schulideologischer Auseinandersetzungen und gehen den Weg eines neuen Pragmatismus.
Wir geben eine Antwort auf die Herausforderungen der Demografie und auf verändertes Wahlverhalten der Eltern. Wir beschließen das Nebeneinander gegliederter und integrierter Schulformen. Die eine Seite hat das Ziel aufgegeben, allein integrierende
Schulen ersetzend einzuführen; die andere Seite akzeptiert integrierende Schulformen als Angebot. Dieser Konsens und das Nebeneinander müssen nicht zuletzt auch in der Schuladministration gelebt werden.
Der Konsens ist so angelegt, dass das Wohl des einzelnen Kindes in den Mittelpunkt rückt, dass der Erfolg des Kindes wichtiger ist als die Struktur, dass die von der letzten Regierung in die Schulgesetzgebung eingebrachte individuelle Förderung zum Leitbild des schulischen Lebens wird.
Sicherlich ist der Schulkonsens dadurch erleichtert worden, dass die erforderliche Umsetzung eine Änderung der Verfassung notwendig macht. Dazu ist bekanntlich eine Zweidrittelmehrheit nötig, die ohne die CDU nicht zu erreichen ist. Gerade für die Opposition ist dies auf der anderen Seite auch wieder eine Art Gewissensfrage; denn Populismus ist immer leichter zu organisieren als die Übernahme von Verantwortung, die letztlich vielleicht doch mehr Regierenden nützt. Wir haben uns trotzdem für Letzteres entschieden und fühlen uns durch die Anhörungen darin sehr bestätigt.
Denn selten hat es in einer Anhörung so viel Zustimmung wie zum Schulkonsens gegeben. Betrachten wir den Teil der Verfassungsänderung: Wir garantieren künftig ein öffentliches Schulwesen mit gegliederten Schulsystem, integrierten Schulformen sowie anderen Schulformen. Uns ist wichtig, dass die Schulstruktur durch die Vielfalt der Schulformen und Bildungsgänge geprägt bleibt. Absicht dieser Änderung ist es, dass der Schulträger künftig eine stärkere Bedeutung hat.
Frau Professorin Faber hat in der Anhörung – ich zitiere – nämlich richtig festgestellt:
„Vor Ort soll dann die Kommune schauen, was sie braucht, welche Schulform die Eltern nachfragen.“
Hieraus leitet sich aber nicht ausdrücklich das individuelle Recht auf Errichtung einer bestimmten Schulform in jeder Kommune ab. Daher erfolgt auch die Klarstellung im gemeinsamen Änderungsantrag: Durch das Streichen von – ich zitiere – „in allen Landesteilen“ wollen wir gesichert wissen, dass nicht überall jede Schulform angeboten werden muss. In diesem Zusammenhang verstehe ich die FDP-Argumentation nicht so richtig, kann sie nicht nachvollziehen.
Es kann künftig nämlich auch Kommunen geben, die nur gegliederte Schulformen anbieten, wie in Kommunen ebenso beispielsweise nur eine weiterführende integrierte Schulform angeboten werden kann.
Noch einmal Frau Professorin Faber – ich zitiere –:
„… das Land ermöglicht …, der kommunale Schulträger entscheidet, allerdings nicht ganz alleine, sondern auf der Basis von Elternbefragungen und Abstimmungen mit den Schulen.“
In diesem Zusammenhang ist sehr wichtig: Es soll nicht gegen Schulen, sondern ausdrücklich mit den Schulen – vor allem den betroffenen Schulen – entschieden werden. Das ist, glaube ich, die Kernidee, die dafür sorgen wird, dass wir zu einer vernünftigen Entwicklung kommen.
Daher ist auch die zweite Änderung wichtig, nämlich „umfasst“ durch „ermöglicht“ zu ersetzen. Die staatlich-kommunale Verantwortungsgemeinschaft wird so deutlich. Beide spielen Hand in Hand. Gemeinsam trägt man Verantwortung für das Ganze.
Professor Ennuschat hat sich in der Anhörung mit dem Begriff „gegliedert“ befasst. Das gegliederte System muss seiner Meinung nach – übrigens auch unserer Meinung nach – mindestens zwei Schulformen umfassen. Das heißt in der Praxis: Zunächst einmal das Gymnasium, das als beliebteste Schulform durch diese Verfassungsänderung abgesichert wird. Das bezieht sich aber auch auf die Realschule, weil sie ebenfalls leistungsstarke Schule des gegliederten Schulsystems bleibt. Weiterhin heißt das: Hauptschulen bleiben dort, wo sie eine entsprechende Nachfrage haben, Teil unseres gegliederten Schulsystems.
Wichtig ist uns zu unterstreichen, dass die Sekundarschule eine neue Schule ist. Denn sie überwindet die klassische Alternative zwischen gegliederten und integrierten Schulformen insofern, als sie den Schülerinnen und Schülern alle Abschlüsse der Sekundarstufe I anbietet.
Die neuen Freiräume der Sekundarschule und des Schulträgers ermöglichen, zu diesen Abschlüssen eher durch die aus dem gegliederten System bekannte äußere Differenzierung oder eben auch durch integrierte Methoden zu kommen. Die teilintegrierte Variante ist sicherlich die pragmatischste aller Lösungen aus äußerer Leistungsdifferenzierung und gemeinsamem Unterricht. Diese pragmatische Vielfalt wird es erleichtern, die Kollegien der Schulen mitzunehmen, die zu einer neuen Sekundarschule zusammengefasst werden.
Die Zustimmung zur neuen Sekundarschule wird davon abhängen, dass die beteiligten Kolleginnen und Kollegen. umfassend über den möglichen Weg informiert werden. Für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen gibt es die Möglichkeit zu einem völlig neuen pädagogischem Weg oder eher zu einer evolutionären Weiterentwicklung je nach Sichtweise
und je nach lokalem Erfordernis. Auf die näheren Einzelheiten wird gleich Thomas Sternberg in seinem Beitrag noch eingehen.
Ich möchte aber hier auch noch einen Aspekt des Schulkonsenses aufgreifen, den wir mit dem heutigen Entschließungsantrag eingebracht haben. Wir verabschieden heute Eckpunkte zum Erhalt kleiner Grundschulen vor Ort. Damit schaffen wir einen Durchbruch. Denn wir geben damit verlässliche Rahmenbedingungen für die Schulen auf dem Lande. Wir garantieren damit das Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“, soweit es eben möglich ist. Denn für die Zukunftsentwicklung des ländlichen Raumes in unserem Land sind auch in dieser Frage Verlässlichkeit und Planungssicherheit unerlässlich.
Ich danke an dieser Stelle der Kollegin Sigrid Beer, die sich, selbst als noch nicht so sehr über den Schulkonsens gesprochen wurde, in dieser Frage immer sehr aufgeschlossen gezeigt hat. Wir müssen eine Lösung für den ländlichen Raum bieten, und ich denke, dass die Eckpunkte dafür eine sehr gute Grundlage sind.
Auch bei dieser Fragestellung wird die Verantwortung der Kommunen größer, denn sie können hier künftig von einer klassisch kommunal-staatlichen Verantwortungsgemeinschaft sprechen. Durch die Einführung einer Klassenrichtzahl, die die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen festlegt, erhalten die Kommunen einen verlässlichen Rahmen und können verlässlichere Prognosen und Planungen anstellen als heute.
Durch diese Eckpunkte geben wir ein klares Signal: Grundschulen mit 92 oder mehr Schülerinnen und Schülern können künftig als selbstständige Schule weitergeführt werden. Schulen mit weniger als 92 Schülerinnen und Schülern können als Teilstandort bestehen bleiben. Und für die Verbesserung der Möglichkeiten zum Erhalt der Schulteilstandorte – das sind ja insbesondere die kleinen Systeme – sind einige Details wichtig: Die Kombinationsmöglichkeiten zwischen Stammschule und Teilstandort werden spürbar verbessert. Dadurch werden Teilstandorte als attraktive Dauerlösungen möglich. Heute haben wir eher die Situation, dass ein Teilstandort akzeptiert wird, aber eigentlich die Zentrale häufig darauf achtet, den Teilstandort möglichst umgehend aufzulösen, weil er nicht ganz beliebt ist.
Wir werden die Bedingungen so schaffen, dass es von sich aus auch ein Interesse gibt, diese Teilstandorte auf Dauer zu halten. Das ist, denke ich, der entscheidende Durchbruch.
Wir bekräftigen in dem Entschließungsantrag auch die Absicht, gerade kleineren Standorten Wege zu pädagogischen Innovationen freizumachen. Wir wissen zum Beispiel, dass jahrgangsübergreifender Unterricht dafür gute Chancen bietet und neue We
ge möglich macht. Die Rückmeldungen von Schulen, die ihn eingeführt haben, sind überaus positiv. Gerade an kleinen Teilstandorten ist eine Einführung eher leichter.
Ich sage aber genauso: Wer den jahrgangsübergreifenden Unterricht allein aus Demografiegründen einführt und das Konzept nicht will, wird nicht erfolgreich sein.
Deshalb ist das Anliegen des Entschließungsantrages, gerade auch für die kleinen Standorte alles zu tun, um die Qualität zu halten und zu verbessern, weil Eltern eine schlechte Schule im Dorf nicht akzeptieren werden, sondern dann im Zweifel die – in Anführungszeichen – „bessere“ in der Stadt vorziehen.
Insgesamt sehen wir aber hier für den Grundschulbereich erhebliche Qualitätsverbesserungen. Im Einzelnen heißt das: keine Klassen mit mehr als 29 Schülern, verlässliche Regelungen zur Klassenbildung und damit faktisch im Schnitt kleinere Klassen und drittens die Senkung des Klassenfrequenzrichtwertes auf 22,5. Wir wollen garantieren, dass bis zur Umsetzung dieser Eckpunkte, die in einem detaillierten Gesamtkonzept erfolgen muss, durch die Schulaufsicht keine Fakten geschaffen werden, die bei neuer Rechtslage das Überleben von Standorten absichern könnte.
Abschließend noch einmal herzlichen Dank für die Zusammenarbeit, insbesondere auch für die gute, faire und sachliche Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums. Frau Löhrmann, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie es weitergeben würden.
Ich bin mir sicher: Heute ist ein guter Tag für die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen.
Im Juli ist dem Parlament eine Vorlage zum weiteren Umgang mit dem Thema „Promotionsrecht“ zugeleitet worden. Ist das vorher mit den Fachhochschulen besprochen worden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sicher: Mit der Verabschiedung dieses Schulrechtsänderungsgesetzes schaffen wir einen großen Schritt für die zukünftige Bildungspolitik nicht nur in NordrheinWestfalen, sondern in ganz Deutschland. Genauso wie das von Schwarz-Gelb in NRW verabschiedete Gesetz zur neuen Lehrerausbildung für Furore in ganz Deutschland gesorgt hat, wird dieser Bildungskonsens dies tun. Er ist gut für uns in NRW. Und er ist ein gutes Beispiel gegen Politikverdrossenheit, belegt er doch die Handlungsfähigkeit unseres Parlamentes über die üblichen Parteigrenzen hinaus.
Es geht darum, Kinder und Jugendliche stark zu machen. Leider sind dies viel zu wenige. Deshalb gilt umso mehr, dass jedes Kind entsprechend seinem Potenzial gefördert und unterstützt wird. Mit diesem Gesetzentwurf verfolgen wir das Prinzip der Wohnortnähe und sorgen zugleich dafür, dass Kinder weder unter- noch überfordert werden. Deshalb gibt es künftig in den Klassen 5 und 6 der Sekundarschule gymnasiale Standards für diejenigen Kinder, die dadurch besser gefördert werden, aber eben nicht verpflichtend für alle. Deutlich wird dies daran, dass die zweite Fremdsprache in der Klasse 6 ein Angebot ist, eben nicht für alle verbindlich.
Es ist wichtig, dass unsere Kinder gleich gut auf eine Berufsausbildung vorbereitet werden und auf die Möglichkeit, die Hochschulreife zu erwerben. Wir dürfen nicht dem Dünkel unterliegen, als sei eine berufliche Karriere nur mit dem Abitur möglich. Der genaue Blick auf die Möglichkeiten und Perspektiven, die das duale Ausbildungssystem bietet, zeigt deutlich, wie wichtig die Berufsvorbereitung ist.
Diejenigen Kinder, die Gymnasien und Gesamtschulen besuchen, werden von der Reduzierung der Klassenfrequenzrichtwerte profitieren. Auch von dem Verzicht auf die gymnasiale Oberstufe bei den neuen Sekundarschulen werden die Kinder und Jugendlichen profitieren, weil wir eben nicht neue Kleinstoberstufen mit keinen oder geringen Differenzierungsmöglichkeiten schaffen. Durch den Verzicht auf die gymnasiale Oberstufe wird erreicht, dass die Wahl- und Differenzierungsmöglichkeiten an den bestehenden Oberstufen der Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs nicht eingeschränkt werden. Insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels erhalten wir so unsere leistungsstarken Oberstufen mit vernünftigen Größen.
Wir schaffen Rechtssicherheit für die Schülerinnen und Schüler, die jetzt zum Schuljahresbeginn an den Schulen des Versuchs der Gemeinschaftsschule teilnehmen. Gleichzeitig gilt es festzustellen, dass es keine neuen Gemeinschaftsschulen geben wird. Im Gegenzug dazu schaffen wir für die mehr als 20
Landtag
09.09.2011
bestehenden Verbundschulen die Möglichkeit,
durch Umwandlung auch in den Genuss der besseren materiellen Ausstattung zu kommen.
Uns ist es ganz wichtig, festzustellen: Durch dieses Gesetz wird keine Hauptschule und keine Realschule aufgelöst. Im Gegenteil: Dort, wo sie erfolgreich sind und Zuspruch haben, gibt es weiterhin Entwicklungsperspektiven und Chancen zur Profilbildung.
Ganz wichtig ist aber auch: Das Know-how der Hauptschulen bei der Berufsorientierung, die speziell von der schwarz-gelben Regierung vorangetrieben und weiterentwickelt wurde, wird zum elementaren Bestandteil jeder Sekundarschule.
Ebenso wird die Stärke der heutigen Realschule, die bekanntlich erreicht, dass über 50 % ihrer Schülerinnen und Schüler die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erlangen, zum Pflichtprogramm jeder Sekundarschule. Wir müssen darauf achten, dass die Ergebnisse der klassischen Aufsteigerschule „Realschule“ für die duale Ausbildung und für das Abitur auch von jeder Sekundarschule erreicht werden.
Die drei verschiedenen Typen der Sekundarschule geben mehr Freiheit an die Schulen und an die Schulträger – aber auch mehr Verantwortung. Gerade hierdurch wird die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer gestärkt und wertgeschätzt. Die kooperative Variante der Sekundarschule nimmt die heutigen Differenzierungsniveaus der Hauptschulen und Realschulen auf und gewährleistet für jeden Schüler Aufstiegsmöglichkeiten bis hin zum Abitur.
Der teilintegrierte Ansatz nimmt die Möglichkeit äußerer Leistungsdifferenzierung auf und bürgt für entsprechende Leistungsqualität. Erfolgreich kann die integrierte Variante, die ja viele Elemente der heutigen Gesamtschulen aufnimmt, dann sein, wenn ein Kollegium dies möglichst geschlossen will und vorbereitend entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten wahrgenommen werden können. Denn durch die Zusammenführung von zwei Schulen des gegliederten Systems entsteht keine Erfolgsautomatik, da die Ansätze bekanntlich durchaus verschieden sind.
Insgesamt ist uns wichtig, dass dieser ganze Prozess wissenschaftlich begleitet wird und die Neuorientierung durch passgenaue Fortbildungsangebote erleichtert wird. Wir werden verstärkt darauf achten, dass die Qualitätsentwicklung, die wir bekanntlich insbesondere im Zusammenhang mit der inneren Schulentwicklung sehen, im Vordergrund steht. Der Schulkonsens bietet die einzigartige Möglichkeit, dass Schulen dies planungssicher angehen können. Das legitimiert den Schulkonsens in besonderer Weise. Das Recht auf individuelle Förderung, das
bekanntlich Schwarz-Gelb ins Schulgesetz geschrieben hat, kann so zur Praxis an jeder Schule werden.
Voraussetzung für den Schulkonsens war für uns die Anerkennung des gegliederten Schulsystems in der Verfassung. Denn nicht umsonst hatten gerade Vertreter der Gymnasien und Realschulen Sorge um die langfristige Absicherung ihrer Schulformen. Das ist jetzt garantiert. Mein Kollege Thomas Sternberg wird gleich näher auf die Fragen zur Verfassung eingehen.
Ein weiterer Punkt dieser Vereinbarung bedarf der ausdrücklichen Herausstellung: Es wurde ein entscheidender Schritt in Richtung kleinerer Klassen in allen Schulformen gegangen. Denn die Vereinbarung, die Klassenfrequenzrichtwerte für die bestehenden und bewährten Schulformen Gesamtschule, Realschule und Gymnasium von 28 auf 26 abzusenken, ist ein großer Fortschritt und eine echte Verbesserung für alle Schulen in unserem Lande.
Gerne.
Ich will gerne dazu Stellung nehmen. Frau Ministerin Löhrmann stand ja vor der Situation, dass sie Schulen eröffnete, die zunächst einmal Auslaufmodelle sind. Das war in Ascheberg der Fall. Das heißt, bei der Eröffnung war klar, dass diese Schulform auf Dauer keine Regelschule wird.
Punkt 2: Wenn wir sehen, dass zum Beispiel die verpflichtenden gymnasialen Standards – dies wird beispielsweise an der zweiten Fremdsprache deutlich, die in Klasse 6 eingeführt wird – im Rahmen des Schulkonsenses wegverhandelt wurden, dann wird deutlich, dass die Sekundarschule etwas anderes ist als die Gemeinschaftsschule, wie sie von Rot-Grün angestrebt worden ist.
Nur an dem kleinen Beispiel wird es deutlich.
Ein weiterer Punkt dieser Vereinbarung war der, dass in Richtung kleinere Klassen etwas überlegt wird, was für alle Schulen gilt. Ich habe darauf hingewiesen. Das heißt, gemeinsam wurde vereinbart: Für alle Schulen wird eine Qualitätsverbesserung in der Breite erreicht.
Aber wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass wir für die Schulentwicklung in den Kommunen einen Schulkannibalismus verhindern. Allein die
Diskussion um einige der Standorte für die Versuchsschulen zur Gemeinschaftsschule haben verdeutlicht, dass es nicht zu einem Schülerklau kommen darf.
Unser Vorsitzender, Karl-Josef Laumann, hat das auf der Pressekonferenz zum Schulkonsens sehr treffend beschrieben, als er sagte, früher habe man sich in den Dörfern die Kühe geklaut, jetzt klaue man sich die Schüler. Dieses Bild macht plastisch deutlich, wie die Situation aussieht und wofür man vernünftige Lösungen finden muss. Deshalb begrüßen wir hier nachdrücklich, dass wir zu einem geordneten Verfahren kommen. Der Städte- und Gemeindebund hat hierzu gute Vorschläge gemacht.
Meine Empfehlung an die Kommunen ist, vor Veränderungen die beteiligten Schulen mit ins Boot zu nehmen. Dann wird das Ganze erfolgreicher. Kommunalpolitischer Egoismus ist bei diesem Reformprojekt ein schlechter Wegbegleiter.
Weiterhin halten wir es für einen wichtigen Punkt, dass die Ungerechtigkeiten beim Schüleransatz im Gemeindefinanzierungsgesetz abgeschafft werden. Es ist bezeichnend und erfreulich, dass alle Lehrerverbände und fast alle Elternverbände diesem Konsens zustimmen und ihn begrüßt haben, nur zwei Fraktionen hier im Landtag nicht. Bei der Linken wundert es mich nicht, denn sie ist bis heute in der Wirklichkeit unseres Landes noch nicht angekommen.
Bei der FDP wundert es mich schon, denn, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, wenn Sie sich Ihr Konzept der regionalen Mittelschule – damit haben Sie uns in den letzten fünf Jahren gelegentlich geärgert – genauer ansehen
und dies noch ernst meinen, dann kann man dem Geist dieses Schulgesetzes nicht widersprechen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
Eine Empfehlung möchte ich Ihnen mit auf den Weg geben: Nutzen Sie Ihre Chancen im weiteren Verfahren, um sich von der Gestaltung der Schulzukunft in Nordrhein-Westfalen nicht auszuschließen.
Das weitere Verfahren ist klar: Die notwendigen Verordnungen werden bis zur Verabschiedung des Gesetzes vorliegen. Es wird also keine Katze im Sack gekauft. Die Antwort auf die Frage des Erhalts der kleinen Grundschulen, die Teil des Schulkonsenses ist, wird mit Eckpunkten vorgelegt und ebenfalls mit verabschiedet.
Zum Schluss ist es für mich keine notwendige Pflichtübung, mich bei Sigrid Beer und Sören Link für die vertrauensvolle, zielgerichtete und sachliche Zusammenarbeit zu bedanken.
Das gilt genauso für Sie, Frau Ministerin Löhrmann, persönlich, stellvertretend aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums, deren Unterstützung bei unseren Fragen und Anliegen von uns als konstruktiv und hilfreich empfunden wurde.
Bleibt die Frage nach dem Sieger. Sieger bei diesem neuen Schulgesetz sind die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern in NRW,
die Planungssicherheit und Perspektiven für einen in der Bildungspolitik als ultralang empfundenen Zeitraum von zwölf Jahren garantiert bekommen. Allerdings gilt auch: Auch nach zwölf Jahren muss man nicht in alte Grabenkämpfe zurückfallen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Information der Ministerin gehört der Dank zuallererst allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bildungskonferenz. Denn durch ihren Einsatz und ihr Engagement ist es gelungen, die wesentlichen Fragestellungen der aktuellen Bildungspolitik zusammenzutragen und in den allermeisten Fällen gemeinsame Perspektiven zu entwickeln. Dank gebührt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums, die diesen Prozess engagiert begleitet haben. Ebenso bedanke ich mich bei der Ministerin, die diesen Prozess geleitet hat.
Wenn der Bericht heute den parlamentarischen Bereich erreicht, so gilt zunächst festzustellen, dass es gelungen ist, für eine Vielzahl von Fragestellungen Konsens und gleiche Sichtweisen zu erreichen. Es gilt natürlich auch festzustellen, dass auf einer Vielzahl von politischen Initiativen und Reformmaßnahmen aus der Zeit der schwarz-gelben Landesregierung aufgebaut wird und diese ausgebaut werden. Damit wird klar, dass entgegen der von RotGrün öffentlich postulierten Rollback-Politik eine Vielzahl von Neuerungen der Vorgängerregierung Bestand hat. Das stellen wir seitens der CDUFraktion natürlich auch mit Freude fest.
Exemplarisch können wir da anfügen: Das von uns in die Schulgesetzgebung eingebrachte Anrecht auf individuelle Förderung behält oberste Priorität und ist gesellschaftlich unbestritten. Das war vor fünf Jahren längst keine Selbstverständlichkeit. Die Ansätze der Umsetzung in die unterrichtliche Praxis werden weiter verfeinert und konkretisiert, erfreulicherweise aber nicht infrage gestellt.
Auch die neu eingeführten Instrumente wie die Qualitätsanalyse oder die Kompetenzteams zur
Lehrerfortbildung sind Grundlage zukunftsgewandter Vorschläge der Bildungskonferenz.
Die von uns eingeführten Sprachstandsfeststellungen in den Kindergärten sind unbestritten.
Die Verbesserung des Übergangsmanagements und die stärkere Berufsorientierung in den weiterführenden Schulen sind weitere Belege für die unter Schwarz-Gelb begonnenen Reformbestrebungen und materiellen Verbesserungen im Schulsystem.
Explizit werden die von uns eingebrachten Vernetzungsstrategien erwähnt und zur Weiterentwicklung herangezogen. Genannt seien auch die Initiative gegen das Sitzenbleiben „Komm mit!“ oder die Gütesiegelschulen. Auch der Stufenplan zum Ausbau des Ganztags an allen Schulformen ist zu begrüßen, zumal ja unter der schwarz-gelben Regierung
erst damit begonnen wurde, den Ganztag praktisch für alle Schulformen der Sekundarstufe I möglich zu machen, statt faktisch das Privileg einer Schulform zu sein.
An dieser Stelle möchte ich den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bildungskonferenz ein großes Kompliment machen, weil sie es verstanden haben, ihren Part als Politik beratend zu definieren und durchzustehen und sich nicht politisch vereinnahmen zu lassen. Als CDU-Fraktion haben wir die Bildungskonferenz als Ort des Zuhörens und Informierens verstanden und nicht als Ort der Positionierung konkreter parteipolitischer Forderungen der bildungspolitischen Tagespolitik.
Das beste Beispiel für das intelligente Zurückspielen an die Politik mit ihrem Gestaltungsauftrag sind die Empfehlungen zur weiteren Entwicklung der künftigen Schulstruktur. Denn in sehr intelligenter Weise gelang es hier, einen Rahmen für einen politischen Aushandlungsprozess vorzugeben, der Polarisierung überwand und den Ball in das Spielfeld des Parlaments gespielt hat. Bei genauem Betrachten kann man feststellen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz es klug hinbekommen haben, das Verbindende zu betonen und auch einen Weg aus alten Frontstellungen herauszuweisen.
Der Blick auf die verschiedenen Textentwürfe zu diesem Bereich verdeutlicht, dass offensichtlich in den Anfangsversionen aus der Administration doch eher in eine bestimmte ideologische Richtung gesteuert werden sollte. Daher bedanke ich mich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bildungskonferenz, dass sie uns diese Polarisierung erspart haben.
Die CDU-Fraktion nimmt den Appell der Bildungskonferenz sehr ernst und verfolgt ihn weiter, nämlich – ich zitiere: „in einem breiten Konsens zu einer dauerhaft tragfähigen Schulstruktur zu finden.“
Nach dem Urteil zu Finnentrop erscheint es nötiger denn je, hier zu einem Konsens zu kommen. Denn, Frau Löhrmann, trotz aller Notwendigkeit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit gilt es, zunächst einmal festzustellen: Rot-Grün hat den Schulversuch „Gemeinschaftsschule“ voll vor die Wand gefahren.
Sie haben mit Ihrer Schulpolitik am Parlament vorbei Schiffbruch erlitten. Sie haben für Unruhe und Ungerechtigkeiten im Land gesorgt. Ihre Schulpolitik nach einem Jahr Rot-Grün hat jede Menge Unruhe geschaffen.
Eines allerdings hat sie nicht: Sie hat nicht unsere Schullandschaft befriedet.
Das Gegenteil ist richtig: Sie haben in der Schullandschaft Gewinner und Verlierer geschaffen. Sie haben billigend in Kauf genommen, dass Kommunen gegeneinander in Frontstellung gebracht wurden. Sie haben durch Ihre Schulpolitik jahrzehntelang gewachsene kommunale Strukturen und Kooperationen gefährdet und zerstört.
Es ist genauso eingetreten wie vorhergesagt: Sie haben alle juristischen Bedenken und unsere ausdrücklichen Warnungen beiseitegeschoben und trotz mancher Hinweise versucht, mit dem Kopf durch die Wand Ihre Politik durchzusetzen. An vielen Stellen haben Sie den Schulfrieden beendet und neue Rivalitäten geschaffen.
Sie haben durch die einseitige Privilegierung Ihres Prestigeobjekts neue Ungerechtigkeiten im Schulsystem geschaffen. Das ist das Gegenteil einer nachhaltigen und verlässlichen Politik. Symbol dafür ist das Scheitern der Gemeinde Finnentrop vor dem Oberverwaltungsgericht, weil es eben nicht nur eine Niederlage der 17.000-Einwohner-Gemeinde ist, vielmehr ist es eine herbe Niederlage für diese Landesregierung und ihr schulpolitisches Prestigeobjekt.
Das ist wichtig klarzustellen, ehe wir über die Empfehlung der Bildungskonferenz zu einem Konsens über eine dauerhaft tragfähige Schulstruktur kommen.
Es ist uns allen bekannt, dass Sie aus der bildungspolitischen Sackgasse nur dann herauskommen, wenn es Ihnen gelingt, Ihr Prestigeobjekt der sogenannten Gemeinschaftsschule auf eine verlässliche gesetzliche Grundlage zu stellen. Dazu führt nach allem, was juristisch bekannt ist und was wir wissen, kein Weg an einer Änderung des Art. 12 der Landesverfassung vorbei.
Sie wissen: Die CDU-Fraktion ist bereit, an der Lösung der Probleme, die insbesondere durch den demografischen Wandel entstehen, mitzuwirken. Das geht aber eben nur auf Augenhöhe. Ein Schulkonsens in der Bildungspolitik in NordrheinWestfalen kann doch nicht bedeuten – wie es derzeit in vielen Medien propagiert wird –, dass die CDU ohne ein Entgegenkommen von Rot-Grün Ja und Amen zur Gemeinschaftsschule sagt. Das eben nicht!
Es kann nicht darum gehen, dass wir Ihnen Ihr Prestigeobjekt absegnen. Deshalb ist es unser Anliegen, besonders über die folgenden Punkte zu reden, weil sie uns ganz besonders wichtig sind:
Erstens. Die CDU-Fraktion will für Eltern und Kinder dauerhaft die Möglichkeit der Wahl zwischen verschiedenen Schulformen abgesichert wissen.
Wir wissen um die Sorgen um die Zukunft vieler Gymnasien und Realschulen. Zahlreiche besorgte Mails haben uns dazu in den letzten Tagen erreicht. Um es klar zu sagen: Eine Politik, die schleichend zur Etablierung nur einer Schulform führt, wird es mit uns nicht geben.
Zweitens. Die gängige Floskel „Diese Landesregierung schafft keine Schulform ab“ schafft bei Anhängern gegliederter Schulen keine Beruhigung. Denn sie schließt eine schleichende Erosion eines mehrgliedrigen Schulsystems explizit nicht aus.
Deshalb bestehen wir auf einem klaren Bekenntnis und entsprechenden Entwicklungsmöglichkeiten für Realschulen und Gymnasien mit den spezifischen Bildungsabschlüssen. Nach Auffassung der CDU geschieht dies am Besten in der Verfassung.
Drittens. Alle Schulen und Schulformen brauchen gleiche Bedingungen. In einem Schulkonsens kann es keine Privilegierung einzelner Schulformen geben. Dadurch werden neue Ungerechtigkeiten für Eltern, Lehrer und Schüler geschaffen. Es ist beispielsweise ungerecht, wenn am Regelgymnasium in den Anfangsklassen 30 Schüler sind, an einer Gemeinschaftsschule aber nur 23. Jedes Kind an einem Gymnasium oder auch an einer Realschule mit großen Klassen wird dadurch benachteiligt.
Es ist ungerecht, wenn eine Realschullehrerin an einer Regelrealschule 28 Wochenstunden unterrichtet, an einer Gemeinschaftsschule aber nur 25,5. Das sind fast 10 % Arbeitszeitverkürzung. Die gleiche Ungerechtigkeit gilt übrigens auch für die Hauptschullehrerinnen und Hauptschullehrer.
Viertens. Bei einem Schulkonsens müssen die einseitigen Vorteile für bestimmte Schulen im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes aufgehoben werden. Es ist ungerecht, wenn eine Kommune für einen Gesamt- oder Gemeinschaftsschüler erheblich höhere Zuweisungen erhält als für einen Realschüler oder Gymnasiasten. Alle Schüler sind gleich viel wert.
Wenn man sich das modellhaft in einigen Städten durchrechnen lässt, sieht man, dass es sehr schnell um Millionenbeträge und nicht um Marginalien geht.
Fünftens. Ein Schulkonsens muss dafür sorgen, dass es vor Ort keinen Schulkannibalismus gibt. Der regionale Konsens ist so verbindlich zu gestalten,
dass eine Konfliktsituation wie in Finnentrop, Attendorn und Lennestadt gelöst wird und Konfrontationen verhindert werden. Das Gleiche gilt für die weiteren Beispiele in Blankenheim im Konflikt mit freien Trägern. Diese müssen voll einbezogen werden. Das gilt auch für die münsterländischen Gemeinden, die ihren Protest öffentlich formuliert haben.
Sechstens. Wir wollen gleiche Bedingungen für das Zusammengehen von Haupt- und Realschulen zu Verbundschulen bis hin zu einer Zweizügigkeit. Nur so ist eine wohnortnahe oder auch quartiersnahe Schulversorgung möglich, ohne Standorte von Gymnasien gefährden zu müssen. Ich weiß, dass dies von vielen Kommunen als die beste Lösung für den demografischen Wandel angesehen wird. Nur so ist dauerhaft ein wohnortnahes Angebot mit selbstständigen Gymnasien möglich. Die Verbundschulen müssen die gleichen Bedingungen wie Gemeinschaftsschulen erhalten, sodass Kommunen eine echte Wahlfreiheit haben. Diese müssen auch für die bestehenden 23 Verbundschulen übertragen werden.
Siebtens. Schulen in freier Trägerschaft sind gleichberechtigt zu unterstützen und haben ein Anrecht auf langfristige Planungssicherheit. Sie sind in dem regionalen Konsens zur Schulentwicklung voll zu berücksichtigen und dürfen nicht übergangen werden. Ich nenne das Beispiel Blankenheim.
Achtens. Die Forderung der Bildungskonferenz nach einer gründlichen Evaluation der neuen Formen wird unterstützt, dies insbesondere vor dem Hintergrund der Maßnahmen zur Qualität.
Neuntens. Die Beratungsfunktion der Schulaufsicht und Bildungsverwaltung gegenüber Eltern, Lehrern und Schülern sowie Kommunen zur Weiterentwicklung der Schulstruktur hat neutral und in Alternativen zu erfolgen. Das Verwaltungshandeln kann nicht so aussehen, dass über lediglich eine mögliche Schulform informiert wird. Landesweit gibt es ja durchaus einen ganzen Strauß an Schulentwicklungsplanern.
Zehntens. Für die vom demografischen Wandel besonders gefährdeten Grundschulen sind neue Rahmenbedingungen zu definieren, die gerade kleinere Schulen, insbesondere in ländlichen Gemeinden, aber auch in eigenständigen städtischen Wohnquartieren ermöglichen – zu den Fragen der Qualität wird sich gleich mein Kollege Thomas Sternberg in seinem Beitrag noch detailliert äußern –; denn wir alle wissen, Grundlage für den Schulerfolg ist die individuelle Förderung eine jeden Schülers, einer jeden Schülerin.
Die Bildungskonferenz gibt uns als Politik den Auftrag, zu einem Konsens zu finden. Udo Beckmann vom VBE hat den sicherlich gut gemeinten Rat gegeben, einen „kampferprobten“ – das habe ich hinzugefügt – Schlichter bereitzustellen. Ich bin aber
fest überzeugt, dass Politik und gerade auch Bildungspolitik dies ohne Schlichter leisten kann,
weil so das Beste für unsere Kinder erreicht wird.
Die CDU hat sich stark bewegt, jetzt ist die Landesregierung am Zuge. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, wir sind alle sehr gespannt, wie nach diesem offenen Dialog in einem wenig transparenten System plötzlich die Schlussfolgerungen auf uns herunterrasseln und wie man die dann parlamentarisch begleiten soll. Ob das sehr spannend wird oder ob das eine trockene Veranstaltung wird, werden wir sehen.
Was passiert, wenn innerhalb dieses offenen Dialoges gegenteilige Meinungen zu dem, was Sie vielleicht denken, kundgetan werden? Das, was Sie denken, bleibt ja offen. Das ist auch der Unterschied zu Frau Löhrmann, die relativ konkrete Vorstellungen hatte, was eine solche Bildungskonferenz soll, und die Diskussionsprozesse sehr strukturiert geleitet hat, sodass das Ergebnis auch für alle transparent war.
Die Frage ist: Wie werden Sie uns als parlamentarische Entscheider über Ihre später im Gesetzgebungsverfahren abweichende Meinungen informieren? Wie ist das mit der Transparenz? Wie soll dieser offene Dialog an uns als Parlamentarier, die wir das Gesetz zu verabschieden haben, herangetragen werden? Nachfrage dazu: Könnten Sie vielleicht drei, vier Stichwörter dazu nennen?
Okay. Ich nehme das an, Frau Präsidentin.
Zur Klarstellung möchte ich noch einmal auf die Protokolle zu sprechen kommen. Sie haben eingangs davon gesprochen, Frau Ministerin, dass keinerlei Protokolle angefertigt werden, und in einer weiteren Stellungnahme gesagt, dass keine Wortprotokolle angefertigt werden. Das habe ich nicht ganz verstanden. Ich möchte von Ihnen präzise wissen: Stimmt Ihre Aussage, dass keinerlei Protokolle oder Protokollnotizen von Ihnen oder von Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Ihnen angefertigt worden sind, oder gibt es doch Ergebnisprotokolle oder Protokollnotizen einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion legt hiermit einen Gesetzentwurf vor, der eine pragmatische Weiterentwicklung unseres vielfältigen Schulsystems möglich macht und der dafür sorgt, dass die Verbundschule als neue Schulform sowohl in Städten als auch in Gemeinden gebildet oder neu gegründet werden kann.
Die Verbundschule ist eine Weiterentwicklung des gegliederten Schulsystems mit dem Zusammenführen von Haupt- und Realschule, insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung. Damit gibt es künftig auch für größere Städte die Chance, in einzelnen Stadtteilen oder Sozialräumen ein ortsnahes Schulangebot vorzuhalten.
Verbunden mit dem Vorschlag, auch künftig eine Zweizügigkeit zu ermöglichen, ist nach heutigem Stand eine Mindestschülerzahl von 24 je Klasse bei der Errichtung erforderlich. Unser Bestreben besteht aber darin, diese Schulen mit einer Mindestschülerzahl von 40 zu ermöglichen. Dabei werden die Bildungsgänge der Haupt- und Realschule in der Regel auch weiterhin äußerlich differenziert. Bei Zweizügigkeit sind natürlich verstärkt Möglichkeiten von Binnendifferenzierung und von neuen Arbeitsformen das Maß der Dinge. Entscheidend ist, dass für die Schülerinnen und Schüler die Qualität der Abschlüsse jedem Vergleich standhält.
Gerade kleinere Systeme verlangen ein erhebliches Maß an pädagogischer Freiheit, die durch die Eigenverantwortlichkeit der Schulen möglich ist. Die guten Erfahrungen in vielen der 24 Verbundschulen, die es bereits heute im Lande gibt, sind hier im Sinne von Best Practice einzubeziehen.
Ganz besonders wichtig ist uns bei diesem Gesetzentwurf auch die verbindliche Regelung der Herstellung des regionalen Konsenses mit einer höheren Verbindlichkeit als heute; denn bei zunehmenden demografischen Veränderungen wird der Wettbewerb um die Schülerinnen und Schüler größer. Wir halten aber einen Schulkannibalismus für schädlich, weil er zulasten der Schülerinnen und Schüler geht. Es kann und darf nicht sein, dass Schülerinnen und Schüler zum Spielball kommunalpolitischer Interessen und Rivalitäten werden.
Schlechte Beispiele können genügend angeführt werden. Zwei davon liegen bekanntlich vor Gericht.
Sehr geehrte Frau Löhrmann, ohne Ergebnisse der Bildungskonferenz vorwegnehmen zu wollen, kann ich hier feststellen, dass dieser Gesetzentwurf mit dem Diskussionsstand der Bildungskonferenz voll kompatibel ist und dass dieser Gesetzentwurf mit dem Ziel der Schaffung eines Schulfriedens – präziser sollte man vielleicht sogar von einem Schulformfrieden sprechen – vereinbar ist.
Daher gehe ich von einer Zustimmung Ihrerseits zu diesem Entwurf aus. Sowohl Grüne als auch SPD haben sich ja in Stellungnahmen differenziert zu diesem Entwurf geäußert und anerkannt, die CDU habe sich bewegt. Das ist positiv zu bewerten. Beide haben allerdings auch betont, die CDU habe sich noch nicht weit genug bewegt oder sei zu kurz gesprungen.
Hierzu möchte ich deutlich sagen: Die CDU will nicht weiter springen, weil es für uns nur ein Schulsystem mit dauerhaft mehr als einer Schulform geben kann.
In den Pressemeldungen der beiden Koalitionsfraktionen wird implizit der Weg zu einem Einheitsschulsystem beschrieben. In diesem Zusammenhang sagen Sie, die CDU sei noch nicht weit genug gesprungen. Die Frage ist doch: Wohin soll gesprungen werden? Aus Ihrer Sicht zu einem Einheitssystem!
Diesen Weg werden wir definitiv nicht mitgehen. Schulfrieden heißt, dass wir zu einem Kompromiss auf Augenhöhe zwischen vielfältig differenzierten und integrierten Schulformen kommen müssen. Es macht auch Sinn, dies bundespolitisch kompatibel zu machen. Auch da registrieren wir Änderungen und Tendenzen. Ich bin sicher – das lehrt uns Hamburg –, dass ein Schulfrieden nicht zu haben ist, wenn am Ende die Einheitsschule steht. Für uns ist auch klar, dass neben den Sekundarschulen, zu denen die Haupt- und Realschulen gehören, die beliebteste Schulform, das Gymnasium, als selbstständige grundständige Schulform dauerhaft landesweit und ortsnah erhalten bleiben muss.
Die CDU-Fraktion ist sicher: Wenn sich auch die Regierungsseite bewegt, ist ein Schulfrieden möglich. Herr Laumann hat das gestern sehr deutlich gesagt. Ich bin auch sehr sicher, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande dies so sieht und dies auch so will.
Ich begrüße es, dass von Reiner Priggen gestern ein Signal des Aufeinanderzugehens gesendet wurde. Herr Römer hat bei seinen gestrigen Äußerungen zur Schulpolitik allerdings eine ziemlich doktrinäre Position vertreten, bei der ich kein richtiges Konsensbemühen erkennen konnte.
Ich bin ja lernbereit, das wissen Sie. Ich höre gleich zu.
Zu eindeutig war seine Botschaft, dass er am Ende auf dem Weg zur Einheitsschule ist. Das geht nicht. Schulfrieden funktioniert nur auf Augenhöhe; ich habe es gesagt.
Konkret heißt das auch: Es kann nicht sein, dass die Gemeinschaftsschule einseitig erhebliche Verbesserungen bei der Lehrerarbeitszeit, bei Klassengrößen usw. zugebilligt bekommt, im Regelsystem aber alles beim Alten bleibt.
Ich weiß aus Gesprächen, dass für nicht wenige Interessenten an der Gemeinschaftsschule nicht die Qualität oder die Organisation oder die Inhalte oder die Schulform im Vordergrund stehen, sondern dass insbesondere die Möglichkeiten für erhebliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für die Lehrerinnen und Lehrer besprochen werden.
Kurzum: Wir wollen vergleichbare und gerechte Bedingungen für alle Schulformen.
Mit Interesse habe ich gelesen, dass die Koalition kurzfristig einen Gesetzentwurf zur gesetzlichen Verankerung der Gemeinschaftsschule einbringen möchte. Das bestätigt im Übrigen auch das Arnsberger Urteil zur Gemeinschaftsschule in
Finnentrop. Offensichtlich ging es Ihnen ja nicht um einen Schulversuch, sondern der Schulversuchsparagraf diente dazu, das Einfallstor zur Umwandlung des Schulsystems zu erlangen.
Wir warten gespannt auf das Urteil in Münster.