Protokoll der Sitzung vom 29.06.2011

Ich wiederhole gerne noch einmal: Das Angebot des Neuschreibens richtete sich in diesem Jahr ausschließlich an die Schülerinnen und Schüler, die sich bei der Lösung der Aufgabe irritiert sahen. Im Sinne einer zweiten Chance, nicht im Sinne einer

Freischussregelung. Insofern war der Kreis der Betroffenen definiert.

Die Tatsache, dass 85 % der betroffenen Schülerinnen und Schüler nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, bestätigt das Handeln der Landesregierung.

Ihrer letzten Forderung liegt offenbar die Überlegung zugrunde, durch den Versand einer korrigierten Seite per E-Mail an die Dienstpostfächer der Schulen sei die Vertraulichkeit nicht mehr gewährt gewesen. Dabei wird offenbar unterstellt, dass die Bediensteten an den Schulen, Schulleitungs-, Lehr- oder auch Sekretariatspersonal vertraulich zu behandelnde Dienstpost an Schülerinnen und Schüler weiterleiten. Nur so ist zu erklären, dass die Fraktion der FDP befürchtet, es habe für einige zu Wettbewerbsvorteilen kommen können.

Die oben genannten Personen unter einen solchen Generalverdacht zu stellen weise ich entschieden zurück.

Im Übrigen ist der Versand einer unverschlüsselten korrigierten Seite an die Dienstpostfächer der Schulen eine Maßnahme, die bereits in früheren Abiturverfahren zur Anwendung gekommen ist. So ist zum Beispiel im Jahr 2009 eine Seite einer Biologieaufgabe am Tag des Downloads überarbeitet und anschließend in korrigierter Fassung per E-Mail an die Schulen verschickt worden. Manchmal geht es eben um schnelles und effektives Reagieren und insbesondere darum, sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler eine korrekte Abituraufgabe vorgelegt bekommen.

Meine Damen und Herren, abschließend kann ich Ihnen zwei erfreuliche Mitteilungen machen.

Erstens. Im Zentralabitur sind nach der Sitzung des Schulausschusses keine weiteren Vorfälle mehr bekannt geworden, die ein Nachsteuern erfordert hätten.

Zweitens. Bei den zentralen Prüfungen nach Klasse 10 hat, soweit wir das wissen, alles reibungslos funktioniert. Das freut mich nicht nur als Behördenchefin, sondern insbesondere für alle betroffenen Schülerinnen und Schüler. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, liebe Kolleginnen und Kollegen, sodass wir die Beratung abschließen und zur Abstimmung kommen.

Der Ältestenrat empfiehlt in diesem Fall die Überweisung des Antrags Drucksache 15/2149 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Möchte sich je

mand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir den Antrag so überwiesen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

14 Kommunen, Hauseigentümerinnen und Haus

eigentümer bei der landesweiten Umsetzung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen unterstützen

Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/2165

Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/2256

Ich eröffne die Beratung und erteile für die erste antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Deppe das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kanäle müssen dicht sein, zum Zeitpunkt ihrer Fertigstellung und so lange, wie sie in Gebrauch sind. Dies war in Deutschland bisher unstrittig, und dies gilt auch jetzt und für die Zukunft – übrigens unabhängig davon, ob dies in einer EURichtlinie, in einem Gesetz, in einer Verordnung, in einer Satzung oder in der DIN steht. Selbst wenn es nirgendwo stehen würde, bliebe der Grundsatz bestehen, Abwasser wird ordnungsgemäß und vollständig erfasst, über Leitungen bis zur Kläranlage geleitet und dort nach dem Stand der Technik gereinigt. Ich gehe davon aus, dass dies alle im Landtag vertretenen Fraktionen genauso sehen.

Seit 1995 ist im Landtag unstrittig, dass die 70.000 km öffentlicher Kanäle und die 200.000 km privater Kanäle vom Grundsatz her im Rhythmus von 20 Jahren überprüft werden, ob sie nach wie vor dicht sind. Bei der Abwägung, ob jede Kommune eine eigene und damit von Stadt zu Stadt unterschiedliche Regelung erlässt oder nicht oder ob es eine einheitliche Handhabung in ganz Nordrhein-Westfalen gibt, hat sich der Landtag seit 1995 durchgehend entschieden, einheitlich, weil dies im Interesse der Bürger ist.

Basis des heutigen Antrages ist der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache

15/1650 vom 30. März dieses Jahres. Wenn der neue Antrag eine Doktorarbeit wäre, handelte es sich bei der Drucksache 15/2165 klar um ein Plagiat und die Urheberschaft wäre unzweifelhaft festzustellen.

Dass sich die Regierungsfraktionen unseren Vorschlägen angeschlossen haben, war nach der Schärfe der Debatte im März nicht zu erwarten, ist aber positiv.

Für die Kommunen und Bürgerinnen und Bürger haben wir in unserem Antrag ganz entscheidende Verbesserungen erreicht.

Erstens. Den Bürgern dürfen keine schärferen Auflagen gemacht, keine kürzeren Fristen auferlegt werden, als sie die öffentliche Hand gegen sich selbst gelten lässt.

Zweitens. Die Bürger haben das Recht, selbst zu entscheiden, welches der zugelassenen Prüfverfahren sie für ihre Abwasserleitungen wählen.

Drittens. Bei mittleren Schäden konnten wir erreichen, dass die Bürger statt weniger Monate nun bis zu fünf Jahren Zeit für eine Sanierung haben. Sogenannte Bagatellschäden müssen überhaupt nicht saniert werden.

Viertens. Es gibt Klarheit über die Einstufung durch einen Bild-Referenzkatalog, es gibt eine einheitliche Bescheinigung und eine umfangreiche Aufklärung im Internet und durch die Kommunen. Ganz wichtig ist, dass die Bürger durch Aufklärung und Beratung vor schwarzen Schafen und überteuerten Angeboten geschützt werden. Hier verlangen wir von der Landesregierung, dass sie die Bürger wirksam vor ungerechtfertigter Abzocke und vor sogenannten Kanalhaien schützt.

Uns ist wichtig, dass die Bürger von diesen erheblichen Verbesserungen, die in den letzten Wochen erzielt wurden, so schnell wie möglich profitieren können. Jeder Monat, jede Woche des Zuwartens hätten für die Bürger weiterhin Unsicherheit und zum Teil überhöhte Anforderungen bedeutet. Deshalb ist es richtig, dass die Regelungen, die klar sind und die Verbesserungen für die Bürger bedeuten, unverzüglich in Kraft gesetzt und nicht weiter verzögert werden.

Meine Damen und Herren, es kursieren immer wieder Horrorzahlen. Die Praxis sieht ganz anders aus. Ich möchte Ihnen dazu aus meiner Heimatstadt Overath berichten.

Die Stadt hat frühzeitig die Bürger informiert und das Stadtgebiet in fünf Untersuchungsgebiete eingeteilt. Im ersten Gebiet sind die Dichtheitsnachweise bis zum 31.12.2012 zu erbringen. Heute, also eineinhalb Jahre vor dem Endtermin, sind bereits 62 % der Hausanschlüsse überprüft; 95 % davon übrigens mittels Kamerabefahrung. 67 % der überprüften Hausanschlüsse waren ohne Beanstandung und 4 % hatten nur geringfügige Schäden. Also die ganz überwiegende Mehrheit der Kanalanschlüsse, nämlich 71 %, ist in Ordnung.

Bei einer Sanierung ist es uns ganz wichtig, dass der Bürger wie bei der Art der Prüfung frei entscheiden kann, auf welche Art und Weise er seine Abwasserleitung in Ordnung bringt. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie alle Bestrebungen, dass der Staat vorschreiben soll, wie zu sanieren ist, zurückweist. Die Leitung muss dicht sein. Wie

das geschieht, entscheidet der Bürger mit seinem Sachverständigen.

Herr Kollege Deppe, beachten Sie bitte die Redezeit.

Ich komme zum Schluss. Die CDU ist der Anwalt der Bürger. Deshalb ist es uns wichtig, dass die Dichtheitsprüfung überall in Nordrhein-Westfalen gleichermaßen bürgerfreundlich umgesetzt wird. Wir werden darauf achten, dass die Landesregierung das auch tatsächlich so handhabt. Wir bleiben unserem Grundsatz treu: Wir machen Umweltschutz mit den Bürgern und nicht gegen sie. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Deppe. – Für die SPD-Fraktion nun der Kollege Stinka.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein funktionierendes Abwassersystem ist eine der größten Errungenschaften unserer Zivilisation. – Warum beginne ich meine kurzen Ausführungen mit diesem Satz? Damit uns noch einmal klar wird, über was wir eigentlich in den letzten Wochen und Monaten in vielen Landteilen von Nordrhein-Westfalen gestritten haben.

Ein System muss funktionieren. Wir vergessen häufig, wie wichtig die Errungenschaften sind, die wir mit einem solchen System haben, nämlich sauberes Trinkwasser, weniger Krankheiten und weniger Seuchen.

Die Systeme, die wir vorhalten, bedürfen jedoch ständiger Pflege wie viele andere Dinge auch, die wir in unserem täglichen Leben haben. Kommt es zu einer Vernachlässigung, haben wir Bodengefährdungen. Wir zerstören die Qualität des Abwassersystems.

Bei 4 Millionen Hausanschlüssen in NRW ist jedem, der sich damit beschäftigt, klar, dass dieses System der Überprüfung bedarf. Wir überprüfen in unserem Land auch – das habe ich in den letzten Monaten häufig vermisst – Autos und Schornsteine regelmäßig, um Standards beim Gesundheitsschutz und bei der Unfallvorsorge zu erhalten.

In den vergangen Monaten hatten wir häufig eine sehr emotionale und nicht immer nur von Sachlichkeit geprägte Debatte. Es gab viele Eigenheimbesitzer, aber auch Kommunen, die berechtigte Sorgen vor entstehenden Kosten hatten und uns das auch deutlich gemacht haben. Diese Sorgen werden ernst genommen.

Dabei muss noch einmal deutlich gemacht werden, dass wir hier über Dichtheitsprüfungen sprechen. Herr Deppe hat das vorhin deutlich gemacht. Erst wenn eine Überprüfung massive Mängel und möglicherweise Reparaturbedarf aufdeckt, entsteht

Handlungsbedarf und der jeweilige Eigentümer muss handeln. Er tut das aber auch, Kolleginnen und Kollegen, um den Werterhalt seiner Immobilie langfristig zu sichern. Es gibt viele Dinge in diesem Bereich, die immer schon erzielt werden.

Die Schäden liegen häufig unter der Erde. Es ist unverständlich, dass die Debatte, die wir in den letzten Wochen und Monaten geführt haben, oft am Thema vorbeiging. Ich bin froh, dass wir im Haus eine breite Debatte führen konnten, die zur Sachlichkeit zurückgeführt hat. Ich bin froh, dass wir bei diesem emotionalen Thema einen breiten Konsens in den Fraktionen gefunden haben. Ich bin auch froh, feststellen zu können, dass CDU, SPD und Grüne nicht den einfachen Weg des Populismus gehen, sondern die hohen Standards der Abwasserentsorgung in Nordrhein-Westfalen anerkennen und die Verantwortung dafür deutlich machen. Das ist oft nicht populär. Das konnten wir Kollegen, die wir vor Ort dafür kämpfen, ganz deutlich feststellen.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang gerne daran, dass ich in der vergangenen Wahlperiode mit Herrn Uhlenberg, unserem ehemaligen Umweltminister, zusammenarbeiten konnte, der immer deutlich gemacht hat, wie wichtig ihm der Schutz des Grundwassers ist.

Wir haben im Rahmen des Konsenses deutlich gemacht – Kollege Deppe hat das gerade festgestellt –, dass wir auf der Seite der Verbraucher sind, wenn es darum geht, sie vor Kanalhaien zu schützen. Wir machen deutlich, dass die kommunale Verantwortung auch insoweit greift, dass bei sozialen Härten, über die wir häufig in diesem Haus gestritten haben, mit Augenmaß vorgegangen wird, und dass kein Zweifel daran besteht, dass Menschen nicht um ihr Haus gebracht werden, wie uns hier häufig dargestellt wurde.

Wir sind offen für weitere Prozesse – das hat dieser Prozess gerade gezeigt –, wenn es darum geht, eine kommunalfreundliche und eine für die Menschen in unserem Land freundliche Lösung zu erreichen.

Abschließend lassen Sie mich sagen, dass mich und meine Fraktion die breite Mehrheit in diesem Haus freut, denn so wird noch einmal staatliches Handeln und die Verlässlichkeit von Gesetzen untermauert, sodass diejenigen, die sich daran halten, keine Nachteile zu ertragen haben, weil sie eine Prüfung eventuell aussetzen wollen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)