Protokoll der Sitzung vom 21.07.2011

Behindertenrechtskonvention, der handfest greift, und keine weiteren Willensbekundungen. Auf diesen Aktionsplan und die Beratungen darüber bin ich gespannt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Butterwegge. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Schneider das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Romberg, vielen Dank für Ihre Anmerkung, dass ich beim Redebeitrag der Kollegin Asch Zeitung gelesen habe. Ich konnte das tun, weil wir in allen Fragen der Inklusionspolitik lückenlos übereinstimmen.

(Heiterkeit und Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Wenn Sie ans Rednerpult treten, gehen bei mir rote oder blaue Lampen an, weil ich dann immer gespannt bin, wie sich gerade die liberale Haltung zu politischen Gegenständen in diesem Hause entwickelt.

Eine für Sie gute Nachricht – Sie haben das Projekt „kombabb“ angesprochen –: Wir werden morgen um 9:30 Uhr hier auf dem Flur den Zuwendungsbescheid für die nächsten Jahre übergeben.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Sie sind herzlich eingeladen! 9:30 Uhr! Sie sehen: Wir reden nicht nur, wir liefern auch – was man nicht allen politischen Kräften in Deutschland unterstellen sollte.

(Heiterkeit und Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, es ist schon darauf hingewiesen worden: In Nordrhein-Westfalen leben mehr als 2,5 Millionen Menschen mit Behinderungen. Sie sind damit keine Randgruppe, sondern integraler Bestandteil unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit.

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Politik für und mit Menschen mit Behinderungen stärker als bisher auf eine menschengerechte – so könnte man sagen – Grundlage gestellt worden. Damit wird eine Abkehr von eher gesundheitlich und fürsorgerechtlich orientierten Leitbildern in der Politik für diese Menschen vollzogen.

Erklärtes Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist die volle, gleichberechtigte und wirksame gesellschaftliche Beteiligung der Menschen mit Behinderungen. Die Umsetzung dieser UN-Konvention ist deshalb eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Diese Aufgabe kann nur in Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Gruppen, insbesondere unter gleichberechtigter Beteiligung der Menschen mit Behinderungen, bewältigt werden.

Mit der Beteiligung der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderungen sichern wir aber nicht nur ihre Rechte auf Teilhabe. Wir sichern uns damit gleichzeitig die Kompetenz dieser Menschen für die Gestaltung notwendiger Projekte und Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung dieser UN-Konvention.

Nordrhein-Westfalen hat die Herausforderungen dieser UN-Konvention frühzeitig angenommen. Frau Dr. Butterwegge, nehmen Sie zur Kenntnis: Alle Fachleute, alle Organisationen, die sich mit diesem Thema beschäftigen, attestieren der nordrheinwestfälischen Landesregierung, dass sie an der Spitze aller Bundesländer liegt, wenn es um das Thema „Inklusion“ geht – im Übrigen auch der Senat von Berlin, der ja eine bestimmte politische Farbenlehre widerspiegelt.

Ziel der bisherigen Arbeit ist ein Aktionsplan zur Umsetzung der Anforderungen an diese UNKonvention. Er soll in Nordrhein-Westfalen unter der Überschrift „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ die erforderlichen Maßnahmen und Projekte zusammenfassen.

Meine Damen und Herren, die Lebenswelten und die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen sind, wie wir alle wissen, sehr unterschiedlich und meist auch sehr komplex. Die Lebenswirklichkeit ist in ihrer ganz konkreten Ausprägung für die Menschen mit Behinderungen nicht teilbar. Die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen ist daher nur in einem inklusiven Gemeinwesen zu verwirklichen.

An den Maßnahmen und Projekten zur schrittweisen Verwirklichung des inklusiven Gemeinwesens wird gegenwärtig im Rahmen der Vorbereitung des Aktionsplanes der Landesregierung mit Hochdruck gearbeitet. Hier geht Sorgfalt vor Geschwindigkeit. Wir wollen alle kompetenten Organisationen in diesen Diskurs einbeziehen. Wir wollen ihren Sachverstand nutzen, um zu besten Regelungen zu kommen. Gerade die Orientierung am Grundsatz des inklusiven Gemeinwesens verdeutlicht noch einmal,

dass wir sehr viele und sehr unterschiedliche Gesichtspunkte bei der Vorbereitung unseres Aktionsplanes zu beachten haben.

Im inklusiven Gemeinwesen sind die Rahmenbedingungen so gestaltet, dass alle Menschen unabhängig davon, ob sie Beeinträchtigungen haben oder nicht, in gleicher Weise an unserer Gesellschaft teilhaben können. Die Erwartung der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderungen, dass es trotz dieser Komplexität einen gemeinsamen Aktionsplan der Landesregierung geben soll, wird – ich sprach schon davon – erfüllt werden.

Der Aktionsplan wird ein dynamisches und im Zeitverlauf fortschreibungsfähiges Konzept sein. Auch hier gehen wir prozesshaft vor. Darüber hinaus wird er die verschiedenen Lebensbereiche und Lebensphasen der Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.

Wie groß die damit verbundenen Herausforderungen sind, wird daran deutlich, dass es hier unter anderem um folgende Fragestellungen geht: Frühförderung, frühkindliche Erziehung, Inklusion in der Schule – ein äußerst schwieriges Terrain –, Gestaltung der Übergänge von Schule in Ausbildung und Beschäftigung, von der Schule in ein Studium – das betrifft das eben angesprochene Projekt – bis hin zum Thema Lebenssituation alter Menschen mit Behinderungen.

Daneben werden Schwerpunkt- und Querschnittsaufgaben Thema unseres Plans sein. Hier steht ganz oben an das Thema Barrierefreiheit, aber nicht nur auf der Straße, vor allem auch in den Köpfen, meine Damen und Herren.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir wollen Selbstbestimmung gewährleisten. Geschlechtergerechtigkeit, Bewusstseinsbildung, Interessenvertretung und – sehr wichtig – politische Partizipation werden ebenfalls Gegenstand unseres Aktionsplanes sein. Ich begrüße es deshalb ausdrücklich, dass der Antrag der Regierungsfraktionen diese Komplexität der Herausforderungen aufgreift und uns hierzu auch konstruktive Vorschläge – ein Teil davon ist referiert worden – unterbreitet. Dies gilt insbesondere für die Erwartungen hinsichtlich der Struktur des Aktionsplans.

Die damit verbundenen Hinweise zur kontinuierlichen Beteiligung der Menschen mit Behinderungen, zur Normenprüfung sowie zur Entwicklung eines Maßnahmenkataloges sind für uns sehr wichtig. Wir nehmen diese Anregungen sehr gerne auf.

Sie können sicher sein: Die Landesregierung wird den Prozess der weiteren Vorbereitung des Aktionsplanes zügig fortführen. Alle sind eingeladen, am notwendigen und gewünschten Diskurs teilzunehmen. Er ist offen für alle. Wir werden uns auch zu gegebener Zeit über eine Zeitschiene unterhalten müssen. Natürlich hat dies etwas mit den finanziel

len Möglichkeiten zu tun. Angesichts der finanziellen Situation sage ich Ihnen: Inklusion wird ein Projekt über Jahrzehnte. Auch dies gehört zur politischen Wahrheit.

Eine letzte Bemerkung: Ich sehe mich in der Tradition der in diesem Hause gepflegten, immer gewünschten fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit in der Behindertenpolitik. Daran wird sich nichts ändern. Wir werden, wenn es darum geht, auch hart unsere Standpunkte vertreten. Aber die Übereinstimmung muss im Vordergrund stehen und nicht die Herausarbeitung eines Dissenses im Interesse der Menschen, im Interesse dieser Gesellschaft, die inklusiv werde muss. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Minister Schneider. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Kollege Scheffler.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich muss Ihnen gestehen: Ich kann die Enttäuschung der Kollegin Doppmeier, die sie eben hier geäußert hat, nicht verstehen. Ich glaube, es ist doch Aufgabe der Politik und auch Aufgabe der Landtagsabgeordneten, den Aktionsplan der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen zu begleiten und hier entsprechende Anregungen im Vorfeld mit einzubringen.

Einen weiteren Grund kann ich auch noch nennen, warum wir uns entschieden haben, diesen Antrag hier heute vorzulegen. Wir mussten zur Kenntnis nehmen, dass die Bundessozialministerin der OECD einen Bericht zur UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt hat, der, schlicht gesagt, eine Enttäuschung war, der inhaltlich nichts enthalten hat außer Plattitüden und der die Situation in Deutschland nicht so geschildert hat, wie wir sie wahrnehmen, und auch nicht das geschildert hat, was auf den Weg gebracht werden muss, meine Damen und Herren.

Ich kann Ihnen nur sagen: Auf dem Landesverbandstag des Sozialverbandes am vorigen Freitag ist unser Antrag völlig anders bewertet worden, als das eben die Kollegin Doppmeier gemacht hat. Dr. Aichele von der Monitoring-Stelle in Berlin hat diesen Antrag außerordentlich begrüßt. Er hat gesagt, das wäre ein Antrag, der deutlich macht, dass die Politik verstanden hat, welcher Unterschied zwischen Integration und Inklusion besteht, und dass wir damit wesentlich weiter wären als andere Landtage in der Bundesrepublik Deutschland.

Meine Damen und Herren, das ist doch etwas, worüber wir uns freuen sollten: Hier macht die Politik einen Aufschlag, der auch von der Fachwelt begrüßt wird.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Kollegin Doppmeier, es geht nicht darum, zum Thema Sondereinrichtungen Ängste zu schüren – das machen wir nicht, und das wollen wir auch nicht. Aber es geht darum, auch mit der Umsetzung der UN-Konvention dafür zu sorgen, dass den Eltern ein Wahlrecht eingeräumt wird. Und das haben sie heute nicht. Heute werden die Kinder immer noch, egal, welche Behinderung sie haben, in Kästchen einsortiert, aus denen sie ihr ganzes Leben lang nicht mehr herauskommen.

Ihre ganze Bildungskarriere richtet sich danach aus, wo sie frühzeitig einsortiert worden sind. Und das wollen und das werden wir ändern, sodass die Eltern die Wahlmöglichkeit haben, und dass ihre Kinder auch die Möglichkeit haben, weiterführende Schulen zu besuchen.

(Zuruf von Ursula Doppmeier [CDU])

Ich denke, dazu steht auch viel in dem Antrag, den wir gemeinsam auf den Weg gebracht haben.

Kollege Neumann hat in seiner Rede eben deutlich gemacht: Es handelt sich hier auch um ein Menschenrecht, das umgesetzt werden muss und auch umgesetzt werden soll. Deswegen reden wir auch nicht mehr über das „Ob“, sondern über das „Wie“. Das ist eine ganz zentrale und wichtige Aussage, die wir uns immer wieder vor Augen führen müssen.

Ansonsten, meine Damen und Herren, will ich deutlich machen: Wir haben die Überweisung und nicht, wie das andere Fraktionen hier im Hause praktizieren, direkte Abstimmung beantragt. Diese Überweisung macht deutlich, dass die Tür auch für andere Fraktionen offensteht. Wir sind gern bereit, im Ausschuss zu diskutieren und hinterher einen gemeinsamen Antrag zu formulieren, in dem sich alle Fraktionen des Landtags wiederfinden.

Ich bin mir sicher: Das würden die Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen außerordentlich begrüßen. Wir sind dazu bereit. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Scheffler. – Für die grüne Fraktion spricht nun Frau Paul.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist jetzt bereits mehrfach angesprochen worden: Am 10. Dezember 2010 haben wir in diesem Parlament bereits einen ersten Schritt in Richtung inklusives NRW getan. Damals ging es in erster Linie um die Umsetzung der UNKonvention im Bildungsbereich. Dieser Antrag hatte eine ganz breite Mehrheit im Hause gefunden.

Ich denke, wir werden uns bei dem Thema weiterhin aufeinander zubewegen können, weil uns das Glei

che bewegt, nämlich Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Seitdem entwickelt eine Projektgruppe im MSW einen Inklusionsplan für unser Schulsystem.

In der heutigen Diskussion geht es um mehr: Es geht um ein NRW, das wir insgesamt inklusiv gestalten wollen. Die Schule ist dabei aus unserer Sicht ein wichtiger Ausgangspunkt, wenn auch bei Weitem nicht der einzige; denn vielfach müssen Kinder und Jugendliche bereits in der Schule erkennen, dass sie aufgrund einer Behinderung, aber auch aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft oder sexuelle Identität auf Hindernisse und Barrieren stoßen, die sie von einer vollständigen gesellschaftlichen Teilhabe ausschließen oder sie daran hindern. Diese Erfahrung kann sie unter Umständen das ganze Leben lang begleiten und sie sogar das ganze Leben lang negativ prägen.

Um solche negativen Entwicklungen zu vermeiden, ist es von großer Bedeutung, die entscheidenden Weichenstellungen bereits in der Kindheit vorzunehmen. Hierfür müssen in den Schulen Perspektiven geboten und die entsprechenden Barrieren abgebaut werden.

Eine inklusive Schule muss natürlich die Behinderungen und Beeinträchtigungen in den Blick nehmen – das ist ganz klar – und auch den Ängsten, die damit unter Umständen verbunden sind, Rechnung tragen. Darüber hinaus darf man aber nicht vergessen, dass es auch um die Potenziale und die individuellen Talente geht. Diese zu erkennen und zu fördern ist in erster Linie die Aufgabe eines inklusiven Schulsystems.