zweitens, wie es erreicht werden soll, wie der Weg dahin geht, und drittens, bis wann es verwirklicht werden soll, also das Festlegen einer Zeitschiene. – Da Sie aber auf diese Fragen in Ihrem Antrag bisher alle Antworten schuldig geblieben sind, enttäuscht er nicht nur uns, sondern vor allem alle Betroffenen. Denn die fühlen sich von Ihnen nicht ernst genommen, wenn Sie nur Forderungen stellen, aber nicht sagen, wie sie verwirklicht werden sollen.
Darum noch einmal der Appell an uns alle, speziell auch an Sie, Herr Neumann und Frau Asch: Verlassen Sie bitte nicht unseren gemeinsamen, realistischen Weg zur inklusiven Gesellschaft! Das haben diese Menschen, die Betroffenen, nicht verdient. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Liebe Kollegen! Der Sozialminister scheint jetzt ein bisschen aufmerksamer zu sein als beim Koalitionspartner in Person von Frau Asch. Dort hat er nämlich noch in der Tageszeitung von Frau Böth geblättert.
Ich hoffe, dass das nur mit dem Koalitionspartner und nicht mit dem Thema zu tun hat. Aber es war schon irgendwie auffällig.
Inklusion ist sicher kein neues Thema, was Sie hier aufgreifen. Frau Doppmeier hat zu Recht daran erinnert, dass schon zuzeiten der schwarz-gelben Landesregierung bedeutsame Grundlagen für die Weiterentwicklung hin zu einer inklusiven Gesellschaft in NRW gelegt wurden. Im Programm „Teilhabe für alle“, das in dieser Zeit entstanden ist, wurden bereits ressortübergreifende Aktivitäten gebündelt und zielorientiert weiterentwickelt. Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde außerdem im Mai 2008 eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet.
Der vorliegende Antrag von Rot-Grün enthält die zutreffende Bewertung, dass sich die gesetzlichen Regelungen in Deutschland bereits auf einem hohen Niveau befinden. Trotz dieser Voraussetzung und vieler erfolgreicher programmatischer Ansätze
Ein Beispiel ist etwa die noch immer zu geringe Inanspruchnahme des persönlichen Budgets, was Sie auch ansprechen. Hier muss man die Ursachen analysieren und gemeinsam mit Betroffenen und Trägern überlegen, wie man dennoch die Autonomie in der Lebensführung mittels dieses Instrumentes stärken kann.
Zum Hochschulbereich: Eine Sonderauswertung der 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes von 2006 hat ergeben, dass es sich bei 3,8 % der Studierenden in Nordrhein-Westfalen um Menschen mit Behinderungen handelt. Als bedeutsamer Schritt kann die Tatsache gelten, dass die Bestimmung des Hochschulgesetzes, wonach besondere Bedürfnisse von Studierenden und Beschäftigten mit Behinderung berücksichtigt werden müssen, im Hochschulfreiheitsgesetz ergänzt worden ist. Danach muss diese Berücksichtigung auch für chronisch kranke Studierende und Beschäftigte gelten.
Die bauliche Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Anlagen wird bis auf geringe Ausnahmen den gesetzlichen Anforderungen gerecht.
Ein wichtiger Aspekt betrifft dabei auch die psychosoziale Betreuung. Wie man dem Zwischenbericht des MAIS zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW vom April entnehmen kann, wurde ein hoher Bedarf bei den Studierenden mit Behinderung und auch bei Studierenden mit chronischen Erkrankungen festgestellt.
Die gute Arbeit des „Kompetenzzentrums Behinderung – akademische Bildung – Beruf“ in NRW, das mit vielfältigen Beratungsangeboten eine Orientierung bietet, ist leider im Moment verunsichert, weil die Finanzierung anscheinend nicht geklärt ist. Es wäre gut, wenn der Minister dazu einige Dinge sagen könnte.
Aus Sicht der UN-Behindertenrechtskonvention kommt der Arbeitswelt ein zentraler Stellenwert bei der Inklusion zu. Eine besondere Erwähnung verdienen in diesem Zusammenhang die Integrationsunternehmen, die ja fraktionsübergreifend wirklich auf Zustimmung stoßen. Diese sind Bestandteil des allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarktes. Das heißt, es handelt sich um Wirtschaftsunternehmen, in denen Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten.
Zu bedenken ist, dass Menschen mit Behinderungen immer noch überproportional von Arbeitslosigkeit und fehlenden Berufsausbildungsmöglichkeiten betroffen sind. Nach Informationen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe waren im Mai dieses Jahres über 46.000 Menschen mit Schwerbehinderung in Nordrhein-Westfalen arbeitslos.
Die Koalitionsfraktionen betonen, dass das Land gefordert sei, gemeinsam mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern der beiden Landschaftsverbände mehr Arbeitsmöglichkeiten außerhalb der Werkstatt in dem, wie es im Antrag heißt, „echten“ Arbeitsmarkt zu erschließen. Allerdings muss man sich dann fragen, auf welche Weise eine Abgrenzung zwischen diesem allgemeinen und dem sozialen Arbeitsmarkt erfolgen soll, den SPD und Grüne – das haben wir gestern noch beraten – hier in Nordrhein-Westfalen schaffen wollen.
Zu unterstützen ist die Feststellung, dass die medizinische Versorgung für Menschen mit Behinderungen verbesserungsbedürftig ist. So hat die frühere Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, Frau Gemkow, sich intensiv dafür eingesetzt, dass Arztpraxen in Nordrhein-Westfalen nach Möglichkeit barrierefrei werden. Dort ist noch viel zu tun.
Außerdem ist es notwendig, dass Ärzte ebenso wie das nichtärztliche Personal im Gesundheitswesen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung mehr über die unterschiedlichen Formen und Ausprägungen von Behinderungen erfahren. Dazu gehören nicht nur Kenntnisse über angemessene Behandlungsformen, sondern auch präventive und rehabilitative Maßnahmen, die dazu beitragen, die selbstständige Lebensführung wiederzuerlangen oder diese möglichst dauerhaft zu erhalten.
Weil Behinderungen überwiegend im höheren Alter erworben werden, gibt es in einer älter werdenden Gesellschaft viele Schnittmengen zwischen einer Politik für ältere Menschen und einer Politik für Menschen mit Behinderungen. Damit ist nicht zuletzt die Frage verbunden, wie sich die Ausgestaltung der Eingliederungshilfe in Zukunft zur pflegerischen Versorgung verhalten wird. Dies betrifft sowohl die Zielsetzung als auch die Umsetzung.
Eine zentrale Forderung des Antrags besteht in der Aufhebung des Kostenvorbehalts des § 13 SGB XII. Diese Regelung besagt, dass der Vorrang der ambulanten Leistung nicht gilt, wenn eine Leistung für eine geeignete stationäre Einrichtung zumutbar und eine ambulante Leistung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.
Aus Sicht von Rot-Grün ist dies mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar. Jeder, der einigermaßen realistisch ist, weiß aber, dass sich das Wünschenswerte nicht automatisch mit dem Finanzierbaren deckt.
Hier muss man offen nach anderen Lösungen suchen. In NRW haben wir so etwas mit dem Projekt „Selbstständiges Wohnen – Individuelle Hilfen aus einer Hand“ hinbekommen. Mit der damit verbundenen Zusammenführung für die Zuständigkeit für
ambulante und stationäre Wohnformen bei den beiden Landschaftsverbänden war es möglich, vielen Menschen erstmals ein Leben in den eigen vier Wänden und somit außerhalb von stationären Sonderwohnformen zu ermöglichen.
Minister Schneider hat noch vor wenigen Tagen darüber informiert, dass sich die Zahl der ambulant betreuten Menschen in Nordrhein-Westfalen von 2004 bis 2009 mehr als verdoppelt hat und mittlerweile bei über 36.000 Personen liegt. NordrheinWestfalen nimmt demnach bundesweit einen Spitzenplatz ein. Eine Streichung der Regelung ist demnach aus unserer Sicht nicht notwendig.
Abschließend möchte ich daran erinnern, dass man eine Kultur der Inklusion nicht alleine verordnen kann, sondern dass sie gelebt werden muss. Es ist ein Lernprozess für die ganze Gesellschaft. Dieser bedarf eines gemeinsamen Willens zur Veränderung sowie guter Rahmenbedingungen und guter praktischer Beispiele. Dort wollen wir mithelfen. – Danke schön.
Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen und erfordert entsprechend von allen gesellschaftlichen Kräften, Politik und öffentliche Hand, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und viele mehr, große Anstrengungen.
Zu Recht wird im vorliegenden Antrag auf den gemeinsamen überparteilichen Konsens hingewiesen, der bei dem Ziel der Inklusion vorherrscht. Allerdings ist Papier geduldig, und gemeinsame Ziele sind schnell formuliert. Entscheidend ist, was von all den Willensbekundungen der Politik, wie im Landtag oder im Berliner Bundestag, dann anschließend vor Ort bei den Menschen mit und ohne Handicaps ankommt.
Hier muss man leider feststellen, dass diese Landesregierung seit einem Jahr im Amt ist und die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention auch schon seit 2009 eingefordert wird bzw. überfällig ist. Eigentlich wäre es schon sehr viel früher nötig gewesen, wenn man Art. 3 des Grundgesetzes ernst nimmt.
Die zeitlichen und inhaltlichen Voraussetzungen, endlich tätig zu werden und eine barrierefreie Gesellschaft zu schaffen, sind also schon lange gegeben. Sie sind jüngst allerdings nochmals untermauert worden. Bisher haben Sie, werte Antragstellende, aber noch nichts Konkretes vorgelegt. Auch der von Sozialminister Schneider im Mai vorgelegte Zwischenbericht zum Stand der Vorbereitung dieses Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ enthielt bloß eine Beschreibung des Status quos – nichts Neues, keinerlei inhaltliches Konzept.
Für diese inhaltliche Leere des Zwischenberichts sind Sie zu Recht kritisiert worden. Ich verweise nur auf die Stellungnahme des SoVD NRW.
Und nun, kurz vor der Sommerpause, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grüne, schieben Sie diesen Antrag nach. Immerhin, diesmal skizzieren Sie zumindest, wie der Aktionsplan für ein inklusives NRW aussehen soll, wobei ich darauf verweise, dass wir uns tatsächlich erst damit auseinandersetzen können, wenn er auch vorliegt, und nicht schon heute, wenn in diesem Antrag lediglich einige Bereiche grob skizziert werden.
Immerhin, die Skizze dieses Aktionsplans ist Ihnen stellenweise gut gelungen. Ein Beispiel: Die Prüfung aller Normen verschiedener Ressorts auf ihre Vereinbarkeit mit der Behindertenrechtskonvention ist richtig und wichtig.
Auch die aufgezeigten Wege zur Stärkung der politischen Partizipation weisen in die richtige Richtung. Allein: Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht. Wenn es denn an die Konkretisierung und schließlich auch an die Umsetzung im Einzelnen geht, wird sich zeigen, ob Ihren Worten auch Taten folgen.
Ähnlich verhält es sich mit der an und für sich richtigen Forderung, in Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern Beauftragte für Menschen mit Behinderungen zu benennen. In meiner Heimatstadt Köln und anderen großen Städten sind dies zwar hauptamtliche Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung. Vor allem in kleineren Städten wird die Aufgabe in der Regel aber ehrenamtlich ausgeübt.
Mit den wachsenden Aufgaben, die sich auch aus der Umsetzung des angekündigten Aktionsplanes ergeben werden, stoßen auch diese engagierten Menschen schnell an ihre Grenzen, so vermute ich. Hier müssen Sie also vorsorgen.
Ich möchte noch auf einen besonders wichtigen Punkt eingehen, die Inklusion in der Elementarerziehung. Auch hier nennen Sie richtige und wichtige Punkte. Aber warum sind diese nicht schon mit dem ersten KiBiz-Änderungsgesetz angegangen worden? Sie fordern beispielsweise, dass die Frühförderung in Regeleinrichtungen verstärkt vom Land gewährleistet werden muss. Diese Forderung wird durch Ihr eigenes Handeln als Landesregierung konterkariert:
Ich habe schon im April, also vor mehr als drei Monaten, mit einer Kleinen Anfrage darauf aufmerksam gemacht, dass das Förderprogramm des LVR, das den Namen „Einzelintegration in Regelkindergärten“ trägt, vom Land unterstützt werden muss, da der Bedarf weit über dem Angebot liegt. Die Antwort der Familienministerin war, dass sie sich nicht zuständig fühlt, dass dieses ein reines Angebot des LVR sei.
Meine Damen und Herren, offensichtlich hat sich der Leitgedanke der Inklusion noch nicht allerorts herumgesprochen. Wir werden jedenfalls sehr genau darauf achten, dass es nicht bei wohlfeilen Ankündigungen bleibt. NRW braucht unverzüglich einen Aktionsplan zum Umsetzung der UN
Behindertenrechtskonvention, der handfest greift, und keine weiteren Willensbekundungen. Auf diesen Aktionsplan und die Beratungen darüber bin ich gespannt. – Herzlichen Dank.