Protokoll der Sitzung vom 21.07.2011

Mit der Konvention wurde ein Paradigmenwechsel eingeleitet. Inklusion ist nämlich keine schlichte Übersetzung von Integration. Das wird manchmal falsch interpretiert. Das Neue ist vielmehr, dass ein Rechtsanspruch auf Teilhabe und Selbstbestimmung festgeschrieben wird.

Wir wissen: Das stellt uns, alle staatlichen Ebenen, vor große Herausforderungen. Denn Inklusion fängt zunächst einmal in den Köpfen an. Damit ist auch ein Bewusstseinswandel in der Grundhaltung jedes Einzelnen verbunden.

Da haben wir – das muss an dieser Stelle immer wieder gesagt, und es muss daran erinnert werden – in Deutschland eine ganz besondere Verantwortung. Denn es war in Deutschland, dass Menschen mit Behinderungen in den sogenannten T4-Aktionen getötet wurden, dass ihnen das Recht auf Leben abgesprochen wurde. Das sollten wir uns immer wieder bewusst machen. Heute gibt es die erste Generation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland, die tatsächlich alt werden dürfen. Das stellt uns vor eine ganz besondere Verantwortung.

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Inklusion fängt bei den Kindern in der Kita an, sie muss in der Schule fortgesetzt werden und muss im gesamten Lebenslauf bis ins Alter hinein dann auch möglich gemacht werden.

Ein großer Bereich, den wir regeln müssen, betrifft die Barrierefreiheit. Dabei geht es nicht nur um Barrieren, die sich in Gebäuden befinden und die im Bereich der Mobilität liegen, sondern wir müssen uns alle sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereiche anschauen. Ganz besonders wichtig ist, dass die Barrieren im Bereich der Kommunikation und der Information abzubauen sind.

Es sind auch alle politischen Bereiche gefordert. Das gilt vor allen Dingen für den Bund, der die Rahmengesetzgebung durch das SGB IX und das SGB XII normiert. Es gibt dabei einen ganz besonderen Bereich, in dem wir Veränderungen vornehmen müssen und wo korrigiert werden muss.

Es ist nicht hinreichend bekannt, dass als erwachsener Mensch eine Behinderung zu haben und auf Hilfe angewiesen zu sein, in Deutschland automatisch bedeutet, zum Sozialhilfeempfänger oder zur Sozialhilfeempfängerin zu werden. Das ist dann mit allen negativen Folgeerscheinungen verbunden. Die Menschen müssen ihr Erspartes offenlegen, ihre Angehörigen werden zu Zuzahlungen herangezo

gen, und die Hilfen für die Assistenz unterliegen dem sogenannten Kostenvorbehalt.

Dieser Kostenvorbehalt besagt: Wenn das richtige und gute Heim zu teuer wird, wenn die eigene Wohnung mit Assistenz zu teuer wird, dann kann der Sozialhilfeträger über die Köpfe der Betroffenen hinweg den Wohnort festlegen. Das hat nichts mit Selbstbestimmung zu tun, das widerspricht dem Menschenrecht auf Teilhabe und Selbstbestimmung diametral. Deswegen müssen wir das ändern. Da müssen wir auch bundespolitisch in einen Veränderungsprozess eintreten.

Uns als Koalition ist sehr wichtig, dass wir diesen Prozess der Erstellung des Inklusionsplans, aber natürlich auch der Umsetzung des Inklusionsplans gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen gestalten. Der Kollege Neumann hat bereits dieses Prinzip und auch die Forderung der Menschen mit Behinderungen erwähnt: Nichts über uns ohne uns. – Das wollen wir sehr ernst nehmen. Wir wollen, dass in dem gesamten Prozess Beteiligung wirklich gelebt wird.

Wir hoffen, dass wir wie bisher diesen Bereich in gutem Miteinander aller Fraktionen – auch mit der Opposition – regeln. Wir haben das gute Vorbild der schulischen Inklusion, wo wir einen gemeinsamen Antrag hatten. Wir haben festgestellt, dass wir im Bereich der Arbeit, das heißt der Integrationsfirmen, letztendlich die gleichen Ziele verfolgen. Ich wünsche mir sehr, dass die Erstellung des Inklusionsplans, dieser Prozess und dieser Weg, auf den wir uns jetzt begeben, nicht im Gegeneinander der politischen Fraktionen, sondern im Miteinander im Interesse der Menschen mit Behinderungen erfolgen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass Inklusion nicht nur auf dem Papier steht, sondern dass sie in unserem Land Nordrhein-Westfalen tatsächlich tagtäglich gelebt und in die Praxis umgesetzt wird. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die CDU-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Doppmeier.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen mich heute sehr überrascht und zum Teil auch enttäuscht, muss ich sagen.

Das Thema „Inklusion“ hat uns in diesem Hohen Hause zuletzt im Dezember vergangenen Jahres gemeinsam beschäftigt. Damals – Frau Asch wies schon darauf hin – ist es uns gelungen, einen fraktionsübergreifenden Antrag für den Bildungsbereich auf den Weg zu bringen. Dieses Signal ist überall sehr positiv aufgenommen worden.

Die Menschen mit Behinderungen in unserem Land erwarten auch weiterhin zu Recht, dass wir ihre Belange jenseits der parteipolitischen Interessen diskutieren.

Warum dann dieser Alleingang, verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen? Und vor allen Dingen: Warum gerade jetzt, wo die Landesregierung ihren Aktionsplan für die Zeit nach der Sommerpause angekündigt hat? Ich frage mich: Welche neuen Erkenntnisse veranlassen Sie zu einem solchen Antrag im Alleingang kurz vor der Sommerpause?

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Dann habe ich mit großer Erwartung Ihren Antrag gelesen und muss jetzt leider sagen: Was Sie hier anbieten, ist eine herbe Enttäuschung, und zwar nicht nur für mich, sondern für alle, die sich für das Thema „Inklusion“ einsetzen, vor allen Dingen für die Betroffenen.

Was wir hier von Ihnen bekommen haben, ist ein Gemischtwarenladen – aber leider ohne Preise; denn immer dann, wenn es konkret werden müsste, wenn es um Zuständigkeiten und vor allen Dingen um die Finanzierung geht, geht Ihr Antrag ins Leere. Dazu sagen Sie nämlich leider nichts.

Auch enthält Ihr Antrag nicht viel Neues. Es fällt doch auf, dass viele Forderungen, die hier erwähnt werden, bereits unter der Regierungsverantwortung von CDU und FDP initiiert und vorangetrieben wurden.

Als Beispiel nenne ich zunächst die ressortübergreifende Überprüfung aller landesrechtlichen Vorschriften – Herr Neumann wies schon darauf hin –, die bereits im Mai 2008 durch den damaligen Minister Laumann in Auftrag gegeben wurde.

Auch das Programm „Teilhabe für alle“ der vormaligen Landesregierung enthielt eine Vielzahl von konkreten Maßnahmen. Damals wurden vier Schwerpunkte – Arbeit, Bildung und Familie, Wohnen sowie Abbau von Barrieren – in den Mittelpunkt gestellt und mit Leben gefüllt.

Der Ansatz, dass es nicht den Behinderten oder die Behinderte gibt, sondern verschiedene Menschen mit verschiedenen Bedarfen, war für uns alle immer handlungsbestimmend, glaube ich. Denken Sie einmal zurück.

Im Bereich Arbeit konnte bereits viel erreicht werden: zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Behinderung, die unterstützte Beschäftigung, das Werkstattjahr NRW, der Ausbau der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, die Verbesserung des Übergangs von der Werkstatt in den ersten Arbeitsmarkt, die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen, unterstützt durch das Modell Kombilohn NRW, und nicht zuletzt die Förderung von Integrationsunternehmen.

Alles das sind konkrete Projekte, die von uns zwischen 2005 und 2010 durchgeführt bzw. angestoßen wurden.

Das geschah aber nicht nur im Schwerpunkt Arbeit, sondern, wie Sie sich alle erinnern, auch im Schwerpunkt Bildung.

Hier nenne ich nur kurz das Pilotprojekt „Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung“, die besondere Förderung von Kindern und Jugendlichen mit autistischen Störungen sowie den weiteren Stellenausbau an Förderschulen.

Mit dem Kinderbildungsgesetz haben wir dann die Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen erstmals gesetzlich abgesichert sowie eine Pauschale gewährt, die deutlich über der Pauschale für ein nicht behindertes Kindes liegt. Das gab es zuvor nicht.

Ebenfalls zum Maßnahmenkatalog gehörte die Förderung unterschiedlicher und an den individuellen Bedürfnissen orientierter Wohnformen für Menschen mit Behinderungen.

Alles das waren konkrete Aktivitäten für die Menschen mit Behinderungen in unserem Land. Leider vermisse ich das in Ihrem heute vorgelegten Antrag.

Lassen Sie mich jetzt einmal konkret auf einige Punkte in diesem Antrag zu sprechen kommen, und zwar zunächst einmal auf das Thema „schulische Bildung“. Hier fiel mir auf, dass Ihr neuer Antrag doch hinter den Forderungen unseres gemeinsamen Antrags vom Dezember vergangenen Jahres zurückbleibt. Erst haben Sie nämlich einen großen Teil des damaligen Papiers 1:1 übernommen. Dann fehlt aber ein meiner Meinung nach ganz entscheidender Satz, auf den wir uns damals gemeinsam geeinigt hatten, nämlich dass Eltern weiterhin für ihr Kind eine Förderschule wählen können.

Auch in den schulpolitischen Leitlinien, die wir erst am Dienstag aufgestellt haben, bekennen sich CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu den Förderschulen.

Jetzt möchte ich doch gerne einmal wissen, warum das in Ihrem Antrag fehlt. Ich denke, dass wir uns alle einheitlich für die Wahlfreiheit der Eltern ausgesprochen haben.

(Günter Garbrecht [SPD]: Wir können keine 20 Seiten schreiben, Frau Kollegin!)

Das möchte ich auch erhalten wissen.

(Beifall von der CDU)

Man darf in diesem Zusammenhang auch einmal gespannt sein, welche Ergebnisse uns der Arbeitskreis Inklusion im Schulministerium demnächst präsentieren wird. Wir warten gespannt darauf.

Lassen Sie mich noch einen weiteren Punkt ansprechen. Sie erwähnen in Ihrem Antrag an mehreren Stellen den Abbau von Barrieren. Wie Sie wis

sen, wird das Signet „Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren“, welches Gebäude auszeichnet, die bestimmten baulichen Anforderungen genügen, derzeit von der Landesregierung im Hinblick auf seine Vergabekriterien überprüft und dadurch leider erst einmal ausgebremst.

Ich hoffe – darüber würde ich mich sehr freuen –, dass vom Ministerium zeitnah eine Möglichkeit gefunden wird, dieses in der Praxis bewährte Instrument weiterhin fortzuführen; denn wir wissen alle, dass die Kennzeichnung eines Gebäude als Positivbeispiel und somit nachahmenswert doch gerade ein wichtiger Schritt hin zu einem neuen Selbstverständnis ist. Alles andere wären Rückschritte auf dem Weg zur Barrierefreiheit.

Lassen Sie mich nun noch einen letzten, mir persönlich wichtigen Punkt aus Ihrem Antrag aufgreifen. Ich finde es befremdlich, wenn Sie hier sagen, wir bräuchten Schritte zur Überwindung von Sondereinrichtungen; denn diese Forderung geht vollkommen an der Realität und den Bedürfnissen der Menschen vorbei. Sie machen den Menschen damit Angst.

Es ist auch nicht richtig, dass die UN-Behindertenrechtskonvention dies verlangt. Lesen Sie einmal nach. Die UN-Konvention fordert eben nicht ein System für alle. Vielmehr ist in der Konvention von individuell angepassten Unterstützungsmaßnahmen und geeigneten Maßnahmen die Rede.

Darum bitte ich Sie: Lassen Sie die Finger von den Einrichtungen, und spielen Sie dort jetzt nicht mit den Ängsten der Betroffenen und der Angehörigen. Unser gemeinsamer Anspruch muss es doch sein, die Verschiedenheit von Menschen anzuerkennen, ihre jeweilige Lebenssituation in den Blick zu nehmen und dann die dafür passenden Angebote zu machen. Nur so eröffnen Sie den behinderten Menschen Gestaltungsmöglichkeiten, welche dann wiederum die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben in Zukunft sind.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassend sagen: Das Thema „Inklusion“ ist zu bedeutend, um es hier als Lückenfüller für die bisherige Untätigkeit der Landesregierung zu nutzen.

(Beifall von der CDU)

Ich glaube, nichts anderes versuchen Sie mit Ihrem Antrag. Darum: Einen rot-grünen Schnellschuss zulasten der Betroffenen wird es mit uns nicht geben. Ich würde mir wünschen, dass in diesem Hohen Hause beim Thema „Inklusion“ weiter ein Konsens möglich ist. Darauf sollten auch Sie sich besinnen.

(Andrea Asch [GRÜNE]: Kleinkarierte Mäke- lei!)

Man kann nicht nur Forderungen stellen, ohne zu sagen, erstens, wer es bezahlen soll – also: Konnexität –,

(Andrea Asch [GRÜNE]: Sagen Sie es doch mal! Sie haben bisher noch gar nichts ge- sagt!)