Ursula Doppmeier

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Vielen Dank, Frau Ministerin. Ihre große Lösung ist also die Taskforce. Taskforce ist erst einmal nur ein Begriff. Der Begriff kommt aus der englischen Militärsprache und heißt so viel wie Kampfgruppe/ Einsatzverband zur Durchführung eines bestimmten Auftrages mit Sonderkompetenzen. Meine Frage ist: Welche Sonderkompetenzen und -rechte wird die Taskforce denn von Ihnen bekommen?
Frau Ministerin, Sie haben jetzt dargestellt, wie sich die Taskforce zusammensetzt.
Wann sehen Sie sich bzw. Ihr Ministerium wieder in der Lage, diese Aufgabe allein zu übernehmen, das heißt: Wie sieht der Arbeitszeitplan für die Taskforce aus?
Frau Ministerin, ich muss nachfragen: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gerade gesagt, dass im Moment Anträge aus den Kommunen in einem Volumen von 710 Millionen € vorliegen. Sie gehen davon aus – egal, aus welchem Geld diese Anträge bedient werden –, dass wir 32 % erreichen.
Heißt das gleichzeitig, dass ich meinen Kommunen vor Ort sagen muss, sie brauchten keine Anträge mehr zu stellen, weil es sowieso keine Genehmigungen mehr geben wird, da mit den bisher vorliegenden Anträgen 32 % erreicht sind?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute liegt uns ein Antrag mit der sehr klangvollen Überschrift „Aus Erfahrungen lernen – Konzept der Familienzentren stärker an den unterschiedlichen Bedarfen von Familien ausrichten“ vor. Wie so oft, verbirgt sich aber leider etwas ganz anderes dahinter. Würden Sie nämlich wirklich aus Erfahrung lernen, dann würden Sie die Familienzentren weiterhin flächendeckend so ausbauen, wie es vorher angedacht war.
Sie sagen in Ihrem Antrag, Familienzentren sollten qualitativ weiterentwickelt und ihre präventive Arbeit vor Ort solle gestärkt werden. Da haben Sie uns voll mit an Bord. Was Sie weiterhin in Ihrem Antrag und Tun zeigen, kann man aber unter den Stichworten zusammenfassen: bisherige Erfahrungen ignorieren und weiteren Ausbau von Familienzentren stoppen. – Sie legen den flächendeckenden Ausbau auf Eis und konzentrieren sich nur noch auf den Ausbau von Familienzentren in sozialen Brennpunkten. Wissen Sie, was das ist? Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Akteure, die sich vor Ort auf den Weg gemacht haben, um Familienzentrum zu werden.
Sie wissen doch, wie es vor Ort ist. Es gab Absprachen der Träger untereinander. Sie haben im Konsens untereinander die Reihenfolge festgelegt, wer mit dem Ausbau beginnt und wer folgt. Jetzt sagen Sie einfach, Pech gehabt, jetzt werdet ihr nicht mehr gefördert. Das ist ein ganz fatales Zeichen von Ihnen an die Kommunen im Land.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns zusammenarbeiten und die landesweiten Familienzentren nicht ad acta legen. Wir brauchen sie wirklich überall. Familien profitieren davon ebenso wie die kommunale Infrastruktur überall im Land. Entwickeln Sie unser bewährtes Konzept weiter. Wir haben mit dem Aufbau der Familienzentren mit dem Ziel begonnen, 2012 flächendeckend über das Land 3.000 Familienzentren zu haben. Jetzt haben wir 2.000 Zentren; denn es stagniert seit Sommer 2010. Sie haben angekündigt, dass Sie die Zahl der Familienzentren erst dann ausbauen wollen, wenn Sie die zweite Stufe der KiBiz-Revision überprüft und eine Evaluierung durchgeführt haben. Davon haben wir bisher überhaupt noch nichts von Ihnen gehört. Eine Evaluierung hat noch gar nicht begonnen. Sie sagen einfach von vornherein, die Gelder kommen in die sozial benachteiligten Gebiete; die anderen gehen leer aus. In diesem Punkt können wir Ihnen nicht zustimmen.
Auch der Kinderschutzbund stimmt Ihnen nicht zu. Vielleicht erinnern Sie sich. Der Kinderschutzbund hat gesagt, dass auch Kinder in normalen und gehobenen Wohngebieten Förderbedarf und ihre Eltern Beratungsbedarf haben. Das ignorieren Sie völlig.
Frau Asch, Sie sprechen von Chancengleichheit für alle Kinder. Aber es ist doch keine Chancengleichheit, wenn Sie sagen, den Kindern und jungen Familien in den ländlichen Gebieten gönne ich keine Familienzentren mehr; ich stecke alles in die Ballungszentren.
Lassen Sie sich gesagt sein, Familien brauchen überall vor Ort Unterstützung: im Ballungsgebiet und im ländlichen Raum. – Wir bitten Sie, Ihr Handeln danach auszurichten, so wie wir es vorher auch getan haben. – Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Landauf, landab hält die Betreuung der unter Dreijährigen die Kommunen in Atem. Das vorhandene Angebot und die Zielmarke, die wir bis 2013 erreichen müssen, klaffen leider immer noch weit auseinander. Um von der derzeitigen Betreuungsquote hier in Nordrhein-Westfalen von 15,9 % auf die angestrebten 32 % zu kommen, muss sicherlich noch viel passieren. Ich denke, Sie geben mir recht: Viel Zeit bleibt dabei nicht. Zwei Jahre sind ein wirklich enges Zeitfenster.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, ich halte es eingangs für unumgänglich, auch Ihnen mal einen Spiegel vorzuhalten. Ähnlich wie heute sprachen wir schon im Januar 2007 hier im Plenum über den U3-Ausbau. Damals sagten Sie, Frau Asch, mir zu Beginn Ihres Redebeitrags – ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin –:
„Aber, Frau Doppmeier, es hilft überhaupt nicht, wenn Sie zum wiederholten Male die Verantwortung auf die Vorgängerregierung schieben. Sie sind jetzt dran! Sie müssen jetzt endlich einmal Ihre Verantwortung übernehmen und sich nicht nach mehr als anderthalb Jahren immer noch hinter der Vorgängerregierung verstecken.“
Das haben Sie im Januar 2007 wörtlich zu mir gesagt.
Herr Jörg, Sie legten noch mal zu und sagten:
„Wir wollen Taten sehen. Unser Land braucht die Plätze dringend. Erklären Sie uns hier und heute, wie Sie die nötigen Plätze schaffen wollen.“
So Ihre Worte im Jahr 2007!
Was ist denn nun? Gelten heute plötzlich andere Maßstäbe für Sie? Wie können Sie mir sonst erklären
genau! –, dass Sie das, was Sie 2007 von der damals noch schwarz-gelben Landesregierung
ausdrücklich verlangten, heute selber nicht erfüllen können oder nicht erfüllen wollen?
Im Grunde genommen liegt die Antwort auf der Hand: Tragen andere die Verantwortung, nehmen Sie den Mund immer voll und verlangen die tollsten Dinge. Aber sobald Sie in die Pflicht genommen werden, backen Sie kleine Brötchen.
Das ist entlarvend. Mal ehrlich: Was ist mit Ihrer Glaubwürdigkeit? Genau wie Sie 2007 sagten, liegt der U3-Ausbau in der Pflicht der amtierenden Landesregierung. Und das sind – noch! – Sie.
Kommen wir zum Thema zurück: U3-Ausbau. Ich halte nichts davon, unterschiedliche Zählweisen von Statistiken zu besprechen. Worauf kommt es denn an? Die Eltern brauchen einen Betreuungsplatz, sie brauchen Verlässlichkeit. Hierfür sollten wir alle großes Verständnis haben.
Angesichts der unbefriedigenden Situation beim U3Ausbau muss doch wirklich alles Erdenkliche dafür getan werden, dass junge Eltern nicht mehr in die Röhre schauen, sondern ihre individuelle Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirklich vollziehen können. Rechtfertigungen und Vorwürfe wie „alte Landesregierung – neue Landesregierung“ haben wir hier häufig genug ausgetauscht. Dieses Schwarze-Peter-Spiel ist man im Endeffekt leid.
Es geht jetzt darum, dass wir den Menschen im Lande sagen, wie es weitergeht, wie wir den Eltern helfen. Da brauchen wir Lösungen, und zwar schnell. Der Ausbau muss jetzt mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln energisch vorangetrieben werden. 44.000 U3-Plätze wachsen doch nicht innerhalb von zwei Jahren einfach aus dem Boden.
Erschwerend kommt hinzu, dass wir schon heute wissen, dass das anvisierte Ziel von 32 % noch nicht mal reichen wird. Die Nachfrage wird noch höher sein, wie uns alle Befragungen deutlich machen.
Fakt ist, dass es neben der U3-Ausbauoffensive plötzlich noch einen anderen Druck gibt, nämlich den weiteren Ausbau der Plätze für über Dreijährige. Dies betrifft zum einen die Städte, die immer noch steigende Kinderzahlen haben. Zum anderen hängt das damit zusammen, dass Sie die geplante frühere Einschulung gestoppt haben. Kinder verbleiben länger auf Kitaplätzen, weil sie nicht frühzeitig in die Schule kommen. Somit können diese Plätze nicht an die jüngeren Kinder vergeben werden.
Unter diesem Gesichtspunkt droht die große Gefahr, dass Eltern, die ihren Rechtsanspruch 2013 nicht einlösen können, klagen werden. Das wäre für uns alle fatal und bedeutet, dass wir die Ausbaudynamik deutlich vorantreiben müssen. Dafür überdenken Sie bitte Ihre Prioritäten.
Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, dass Sie angesichts dieser Ausgangslage auch nur
ansatzweise über die Befreiung von Gebühren für weitere Kindergartenjahre nachdenken. Es kann doch nicht Ihr politischer Wille sein, dass Sie den Ausbau hintanstellen und weitere Beitragsfreiheit nach vorne stellen. Es muss doch wichtiger sein, dass alle Eltern zuerst mal einen Betreuungsplatz für ihre Kinder bekommen, bevor die Eltern, die einen Platz für ihre Kinder erhalten, diesen auch noch beitragsfrei zur Verfügung gestellt bekommen.
Lassen Sie mich ein einfaches Beispiel geben. Es ist so, als ob Sie Gäste zum Mittagessen einladen wollen, aber nicht viel Geld haben und deshalb überlegen, wie Sie es machen können: Entweder alle bekommen etwas, oder ein Teil der Gäste bekommt gar nichts – das ist wie bei den Eltern, die ich außen vor lasse – und der andere Teil der Gäste bekommen Vorspeise und Nachtisch. Das geht nicht! Ich appelliere dringend an Sie, die Prioritäten anders zu setzen: also zügiger U3-Ausbau gegenüber Beitragsfreiheit.
Ich möchte gerne im Zusammenhang vortragen.
Lassen Sie mich noch zu einem anderen Punkt kommen. Sie haben keine genaue Übersicht, wie der U3-Ausbau in den Kommunen stattfindet. Inzwischen haben wir die Absicht der Bundesfamilienministerin gehört, die eine Ausbaukontrolle haben möchte. Ich denke, das ist ganz wichtig. Seien Sie doch mal initiativ und fragen Daten bei den Landesjugendämtern ab. Diese sollen eine aktuelle Abfrage bei allen Kommunen darüber starten, wie der U3Ausbau konkret aussieht, welche Zahlen vorliegen, wie viele Plätze es gibt und wie viele geplant sind. Dann hört es auch auf, ewig diese Statistiken gegeneinander aufzubauen, weil Sie eine regelmäßige Ist- und Sollkontrolle haben. Das würde uns wohl viel mehr helfen, als immer wieder Wolkenkuckucksheime aufzubauen.
Zum Abschluss: Wir brauchen Ausbaudynamik und bitte keine weiteren Rechenbeispiele. Unsere jungen Eltern warten auf diese Plätze für ihre Kids. Tun Sie jetzt endlich das Ihrige dazu!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die frühkindliche Erziehung und Bildung stellt Weichen für das ganze Leben. Frühkindliche Bildung hat den Anspruch, allen Kindern faire Chancen für gleichberechtigte Teilhabe zu geben. Sie bietet schon den Vorschulkindern die Möglichkeit, das Miteinander mit Gleichaltrigen zu lernen, und sie erleichtert natürlich auch den Eltern, das heißt den Vätern und Müttern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Doch müssen wir natürlich dafür Sorge tragen, dass unsere Kinder von den besten Fachkräften erzogen werden, und auch dafür, dass das Verhältnis der Fachkräfte im Bereich der Erziehungsberufe aus
gewogen ist. Leider ist das zurzeit nicht so. Eine aktuelle Studie der Katholischen Hochschule für Sozialwesen in Berlin zur Situation von Männern in Kindertagesstätten und in der Ausbildung zum Erzieher zeigt ganz deutlich, dass der Anteil männlicher pädagogischer Fachkräfte in Kindertagesstätten lediglich bei 2,4 % liegt. Wir meinen, dieser Anteil ist nicht hinnehmbar. Darum hat die CDU-Fraktion auch diesen Antrag eingebracht.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir sind uns alle einig: Die Notwendigkeit männlicher Bezugspersonen für Kinder ist durch die Erkenntnisse der Forschung hinreichend gesichert und sicherlich auch unter uns allen unstrittig. Männliche Bezugspersonen fehlen aber nicht nur in unseren Kindertagesstätten und in den Schulen, sondern oft auch im privaten Umfeld. Bei vielen alleinerziehenden Müttern fehlt den Kindern einfach ein männlicher Ansprechpartner. Gerade Jungen mangelt es an männlichen Vorbildern. Deshalb wäre ein höheres Engagement von Männern in erzieherischen Berufen sehr zu begrüßen.
Auf Bundesebene ist unsere Bundesfamilienministerin Kristina Schröder bereits auf diese Schieflage eingegangen.
Mit einem bundesweiten Umschulungsprogramm will das Ministerium jetzt mehr Männer als Erzieher für Kindertagesstätten gewinnen. Dieses Programm soll es Männern ermöglichen, sich auch noch in späteren Jahren in einer zweijährigen Ausbildung für den Erzieherberuf umschulen zu lassen.
Meine Damen und Herren, diesem Beispiel sollte NRW folgen. Denn gerade im Zuge des Ausbaus der Krippenplätze bis zum Jahr 2013 sind rund 40.000 zusätzliche Vollzeitstellen in Kindertageseinrichtungen und nochmals 25.000 in der Tagespflege in Deutschland zu besetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen, denke ich, alle gemeinsam geeignete Maßnahmen umsetzen, um hier mehr Männer für erzieherische Berufe zu gewinnen. Ich freue mich übrigens auch, dass gerade vonseiten der Grünen für das geplante Programm aus Berlin Zustimmung kam. Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik der Grünen im Bund, sagte hierzu – ich zitiere –:
„Deutschland braucht mehr Männer für die Arbeit in Kitas. Viel zu oft fehlen Jungen und Mädchen männliche Bezugspersonen sowie positive und vielfältige Rollenvorbilder.“
Die Problematik des Männermangels wurde daher in dem Programm auch anerkannt. Ziel des neuen Programms auf Bundesebene ist die Erprobung neuer, innovativer Konzepte, um mehr männliche Erzieher zu gewinnen, die Arbeitszufriedenheit dieser männlichen Erzieher zu steigern und dadurch
natürlich auch eine geschlechtssensible Erziehung im Vorschulalter zu fördern.
Hier kann natürlich auch nicht das Argument der zu niedrigen Entlohnung gelten; denn nach den aktuellen Zahlen der Arbeitsagentur liegt das Mindestgehalt für einen Erzieher im Durchschnitt nur um 39 € niedriger als bei einem Kfz-Mechatroniker. Und wie Sie alle wissen, liegt bei den Kfz-Mechatronikern die Männerquote bei 98 %.
Also müssen wir unbedingt das Image der Erzieher aufpolieren. Wir haben in Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Jahren bereits mit der Schaffung des KiBiz eine Teilreform im Bereich der Bildung geschaffen.
Genau dieses KiBiz hat nämlich dazu geführt, bestehende Arbeitsplätze im Erziehungsbereich zu sichern und neue zu schaffen.
Eine der wichtigsten Neuerungen des Gesetzes ist die finanzielle Sicherung des Ausbaus der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Junge Erwachsene, die sich jetzt in der Ausbildung zum Erzieher oder zur Erzieherin befinden, können somit eine gesicherte berufliche Zukunft erwarten. Hierfür müssen wir offensiv werben.
Entgegen Ihrer Äußerung, Frau Ministerin Schäfer, im Jahre 2003, wo Sie sich noch darauf beriefen, dass die geschützte Freiheit der Berufswahl es verbiete, Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils männlicher Erzieher zu ergreifen, hoffe ich doch sehr, dass Sie jetzt auch das bestehende Problem des Fehlens männlicher Bezugspersonen erkannt haben und bereit sind, etwas gegen diesen Missstand zu tun.
Lassen Sie mich kurz zusammenfassen. Unsere Anstrengungen aus den vergangenen Jahren haben viele positive Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt gebracht. Aber wir brauchen dringend noch mehr Männer in den traditionell von Frauen dominierten Berufen des Erziehungswesens.
Ich komme jetzt zum Ende.
Darum fordern wie Sie mit dem Antrag auf, ein Konzept zur Steigerung der Attraktivität von Erziehungsberufen und zur Nachfrage von Männern zu entwickeln und spezielle Schulungsprogramm für Tagesväter zu erarbeiten. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen mich heute sehr überrascht und zum Teil auch enttäuscht, muss ich sagen.
Das Thema „Inklusion“ hat uns in diesem Hohen Hause zuletzt im Dezember vergangenen Jahres gemeinsam beschäftigt. Damals – Frau Asch wies schon darauf hin – ist es uns gelungen, einen fraktionsübergreifenden Antrag für den Bildungsbereich auf den Weg zu bringen. Dieses Signal ist überall sehr positiv aufgenommen worden.
Die Menschen mit Behinderungen in unserem Land erwarten auch weiterhin zu Recht, dass wir ihre Belange jenseits der parteipolitischen Interessen diskutieren.
Warum dann dieser Alleingang, verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen? Und vor allen Dingen: Warum gerade jetzt, wo die Landesregierung ihren Aktionsplan für die Zeit nach der Sommerpause angekündigt hat? Ich frage mich: Welche neuen Erkenntnisse veranlassen Sie zu einem solchen Antrag im Alleingang kurz vor der Sommerpause?
Dann habe ich mit großer Erwartung Ihren Antrag gelesen und muss jetzt leider sagen: Was Sie hier anbieten, ist eine herbe Enttäuschung, und zwar nicht nur für mich, sondern für alle, die sich für das Thema „Inklusion“ einsetzen, vor allen Dingen für die Betroffenen.
Was wir hier von Ihnen bekommen haben, ist ein Gemischtwarenladen – aber leider ohne Preise; denn immer dann, wenn es konkret werden müsste, wenn es um Zuständigkeiten und vor allen Dingen um die Finanzierung geht, geht Ihr Antrag ins Leere. Dazu sagen Sie nämlich leider nichts.
Auch enthält Ihr Antrag nicht viel Neues. Es fällt doch auf, dass viele Forderungen, die hier erwähnt werden, bereits unter der Regierungsverantwortung von CDU und FDP initiiert und vorangetrieben wurden.
Als Beispiel nenne ich zunächst die ressortübergreifende Überprüfung aller landesrechtlichen Vorschriften – Herr Neumann wies schon darauf hin –, die bereits im Mai 2008 durch den damaligen Minister Laumann in Auftrag gegeben wurde.
Auch das Programm „Teilhabe für alle“ der vormaligen Landesregierung enthielt eine Vielzahl von konkreten Maßnahmen. Damals wurden vier Schwerpunkte – Arbeit, Bildung und Familie, Wohnen sowie Abbau von Barrieren – in den Mittelpunkt gestellt und mit Leben gefüllt.
Der Ansatz, dass es nicht den Behinderten oder die Behinderte gibt, sondern verschiedene Menschen mit verschiedenen Bedarfen, war für uns alle immer handlungsbestimmend, glaube ich. Denken Sie einmal zurück.
Im Bereich Arbeit konnte bereits viel erreicht werden: zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Behinderung, die unterstützte Beschäftigung, das Werkstattjahr NRW, der Ausbau der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, die Verbesserung des Übergangs von der Werkstatt in den ersten Arbeitsmarkt, die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen, unterstützt durch das Modell Kombilohn NRW, und nicht zuletzt die Förderung von Integrationsunternehmen.
Alles das sind konkrete Projekte, die von uns zwischen 2005 und 2010 durchgeführt bzw. angestoßen wurden.
Das geschah aber nicht nur im Schwerpunkt Arbeit, sondern, wie Sie sich alle erinnern, auch im Schwerpunkt Bildung.
Hier nenne ich nur kurz das Pilotprojekt „Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung“, die besondere Förderung von Kindern und Jugendlichen mit autistischen Störungen sowie den weiteren Stellenausbau an Förderschulen.
Mit dem Kinderbildungsgesetz haben wir dann die Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen erstmals gesetzlich abgesichert sowie eine Pauschale gewährt, die deutlich über der Pauschale für ein nicht behindertes Kindes liegt. Das gab es zuvor nicht.
Ebenfalls zum Maßnahmenkatalog gehörte die Förderung unterschiedlicher und an den individuellen Bedürfnissen orientierter Wohnformen für Menschen mit Behinderungen.
Alles das waren konkrete Aktivitäten für die Menschen mit Behinderungen in unserem Land. Leider vermisse ich das in Ihrem heute vorgelegten Antrag.
Lassen Sie mich jetzt einmal konkret auf einige Punkte in diesem Antrag zu sprechen kommen, und zwar zunächst einmal auf das Thema „schulische Bildung“. Hier fiel mir auf, dass Ihr neuer Antrag doch hinter den Forderungen unseres gemeinsamen Antrags vom Dezember vergangenen Jahres zurückbleibt. Erst haben Sie nämlich einen großen Teil des damaligen Papiers 1:1 übernommen. Dann fehlt aber ein meiner Meinung nach ganz entscheidender Satz, auf den wir uns damals gemeinsam geeinigt hatten, nämlich dass Eltern weiterhin für ihr Kind eine Förderschule wählen können.
Auch in den schulpolitischen Leitlinien, die wir erst am Dienstag aufgestellt haben, bekennen sich CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu den Förderschulen.
Jetzt möchte ich doch gerne einmal wissen, warum das in Ihrem Antrag fehlt. Ich denke, dass wir uns alle einheitlich für die Wahlfreiheit der Eltern ausgesprochen haben.
Das möchte ich auch erhalten wissen.
Man darf in diesem Zusammenhang auch einmal gespannt sein, welche Ergebnisse uns der Arbeitskreis Inklusion im Schulministerium demnächst präsentieren wird. Wir warten gespannt darauf.
Lassen Sie mich noch einen weiteren Punkt ansprechen. Sie erwähnen in Ihrem Antrag an mehreren Stellen den Abbau von Barrieren. Wie Sie wis
sen, wird das Signet „Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren“, welches Gebäude auszeichnet, die bestimmten baulichen Anforderungen genügen, derzeit von der Landesregierung im Hinblick auf seine Vergabekriterien überprüft und dadurch leider erst einmal ausgebremst.
Ich hoffe – darüber würde ich mich sehr freuen –, dass vom Ministerium zeitnah eine Möglichkeit gefunden wird, dieses in der Praxis bewährte Instrument weiterhin fortzuführen; denn wir wissen alle, dass die Kennzeichnung eines Gebäude als Positivbeispiel und somit nachahmenswert doch gerade ein wichtiger Schritt hin zu einem neuen Selbstverständnis ist. Alles andere wären Rückschritte auf dem Weg zur Barrierefreiheit.
Lassen Sie mich nun noch einen letzten, mir persönlich wichtigen Punkt aus Ihrem Antrag aufgreifen. Ich finde es befremdlich, wenn Sie hier sagen, wir bräuchten Schritte zur Überwindung von Sondereinrichtungen; denn diese Forderung geht vollkommen an der Realität und den Bedürfnissen der Menschen vorbei. Sie machen den Menschen damit Angst.
Es ist auch nicht richtig, dass die UN-Behindertenrechtskonvention dies verlangt. Lesen Sie einmal nach. Die UN-Konvention fordert eben nicht ein System für alle. Vielmehr ist in der Konvention von individuell angepassten Unterstützungsmaßnahmen und geeigneten Maßnahmen die Rede.
Darum bitte ich Sie: Lassen Sie die Finger von den Einrichtungen, und spielen Sie dort jetzt nicht mit den Ängsten der Betroffenen und der Angehörigen. Unser gemeinsamer Anspruch muss es doch sein, die Verschiedenheit von Menschen anzuerkennen, ihre jeweilige Lebenssituation in den Blick zu nehmen und dann die dafür passenden Angebote zu machen. Nur so eröffnen Sie den behinderten Menschen Gestaltungsmöglichkeiten, welche dann wiederum die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben in Zukunft sind.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassend sagen: Das Thema „Inklusion“ ist zu bedeutend, um es hier als Lückenfüller für die bisherige Untätigkeit der Landesregierung zu nutzen.
Ich glaube, nichts anderes versuchen Sie mit Ihrem Antrag. Darum: Einen rot-grünen Schnellschuss zulasten der Betroffenen wird es mit uns nicht geben. Ich würde mir wünschen, dass in diesem Hohen Hause beim Thema „Inklusion“ weiter ein Konsens möglich ist. Darauf sollten auch Sie sich besinnen.
Man kann nicht nur Forderungen stellen, ohne zu sagen, erstens, wer es bezahlen soll – also: Konnexität –,
zweitens, wie es erreicht werden soll, wie der Weg dahin geht, und drittens, bis wann es verwirklicht werden soll, also das Festlegen einer Zeitschiene. – Da Sie aber auf diese Fragen in Ihrem Antrag bisher alle Antworten schuldig geblieben sind, enttäuscht er nicht nur uns, sondern vor allem alle Betroffenen. Denn die fühlen sich von Ihnen nicht ernst genommen, wenn Sie nur Forderungen stellen, aber nicht sagen, wie sie verwirklicht werden sollen.
Darum noch einmal der Appell an uns alle, speziell auch an Sie, Herr Neumann und Frau Asch: Verlassen Sie bitte nicht unseren gemeinsamen, realistischen Weg zur inklusiven Gesellschaft! Das haben diese Menschen, die Betroffenen, nicht verdient. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Dr. Butterwegge, bereits im November vergangenen Jahres – daran sollten Sie sich erinnern – haben wir auf Antrag der Linken an gleicher Stelle über die Kosten der Unterkunft diskutiert, damals noch auf Basis des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zum
SGB II.
Das Plenum hat den Antrag der Linken damals bei Enthaltung der regierungstragenden Fraktionen abgelehnt. Der Entschließungsantrag von SPD und Grünen wurde angenommen, wobei die Linke sich in bewährter Weise enthalten hat.
Die CDU hat damals beiden Anträgen aus guten Gründen nicht zugestimmt. Das werden wir dieses Mal auch nicht machen, wenn wir demnächst im Ausschuss darüber diskutieren.
Aber lassen Sie mich Ihnen sagen: Wir tun das sicher nicht, weil uns die Menschen und ihre Wohnsituation gleichgültig sind, meine Damen und Herren. Wir alle wissen, dass die Wohnung für einen Menschen viel mehr bedeutet als nur das sprichwörtliche Dach über dem Kopf. Es geht aber auch um das persönliche und soziale Umfeld und gewachsene Bindungen und Kontakte. Da stimmen wir Ihnen zu.
Aber worüber diskutieren wir heute eigentlich? Streitgegenstand ist doch eine sogenannte Arbeitshilfe des Ministeriums für Arbeit, Integration, und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 1. Oktober 2010. Nach mehr als einem halben Jahr fällt ihnen, den Damen und Herren der Linken, plötzlich auf, dass es da doch für Sie Änderungsbedarf gibt.
Es ist ja in diesem Hohen Haus nichts Neues, dass Sie als Linke reflexartig alle Regelungen im Kontext des SGB II an den Pranger stellen. Ich finde es hier aber wirklich unverantwortlich, wenn Sie Horrorszenarien malen, die den Menschen vor Ort Angst machen.
Wollen Sie wirklich den Verantwortlichen in den Behörden vor Ort unterstellen, dass sie leichtfertig mit den Bedürfnissen und mit den Ängsten der Menschen umgehen? Ich meinerseits bin überzeugt davon, dass die Frage der Angemessenheit einer Wohnung in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft und entschieden wird. Diese Überprüfung muss auch stattfinden. Denn es schließlich ist es die Gemeinschaft, das heißt wir sind es, die für die Kosten der Unterkunft aufkommen. Das muss hier natürlich auch einmal gesagt werden.
Ihr zweiter Punkt ist die Satzungsermächtigung des § 22a SGB II. Dazu an dieser Stelle nur so viel: § 22a SGB II sagt doch ganz klar, die Länder können die Kreise und kreisfreien Städte durch Gesetz ermächtigen und verpflichten usw. Lassen Sie uns diese Debatte bitte erst dann führen, wenn uns ein Gesetzentwurf vorliegt. Bisher sind das doch nur Annahmen und es ist keine Realität, was Sie hier vorführen.
Insofern werden wir sicherlich der Überweisung des Antrags in den Ausschuss zustimmen und ihn dort ablehnen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Die Haushaltsplanberatungen 2011 im Bereich Familie, Kinder und Jugend sind wieder mal ein klarer Beweis Ihrer rot-grünen Unzulänglichkeit.
Insgesamt ist das aktuelle Haushaltsberatungsverfahren doch eine Zumutung für das Parlament: Aus Angst vor ordnungsgemäßen parlamentarischen Beratungen hat die Abstimmungsmehrheit hier im Landtag die Gesamtberatungsdauer auf gerade mal dreieinhalb Wochen begrenzt
und gegen jeglichen fachlichen Rat flächendeckende Sondersitzungen in allen Ausschüssen durchgesetzt. Der Haushaltsentwurf und die erste Ergänzung waren bei der Einbringung bereits Altpapier.
Nein, ich möchte das erst im Gesamtzug vortragen.
Bis heute ist der Haushaltsentwurf 2011 in der vorliegenden Fassung noch immer nicht beratungsfähig. Unter dem Aspekt der Generationengerechtigkeit und gerade mit Blick auf das Verfassungsgerichtsurteil vom 15. März haben wir bereits im Ausschuss klargestellt: Wir werden keinen Haushalt mittragen, der nur Wahlgeschenke enthält, die Sie über Neuschulden finanzieren wollen. Eine Erhöhung der Nettoneuverschuldung bedeutet gleichzeitig eine Erhöhung der Schuldenlasten, die demnächst unsere Kinder und Enkel tragen müssen. Auch wenn einige Vorhaben sicherlich durchaus wünschenswert wären, gehört zur Wahrheit, dass sie nicht realisierbar sind, solange der finanzielle Spielraum begrenzt ist. Schulden zu machen hat nämlich gar nichts mit positiver Nachhaltigkeit zu tun. Das sollten Sie auch wissen.
Ihre Schuldenmacherei geht generationenpolitisch gesehen völlig am Ziel vorbei. Die Kinder von heute sind diejenigen, die unsere Schulden später abtragen müssen. Wissen Sie das? Bedenken Sie, dass wir schon heute täglich 13 Millionen € an Zinsen zahlen. Dies wollen Sie noch weiter erhöhen? Nicht mit uns, meine Damen und Herren.
Wegen des begrenzten Redezeitfensters kann ich heute nicht auf alle Positionen eingehen. Ich möchte
mich beispielhaft auf den Bereich der frühen Bildung beschränken. Dieser nimmt schließlich im Einzelplan 07 großen Raum ein. Wir alle wissen mittlerweile, dass die vorzeitige Revision ein Schnellschuss war. Zuerst wurden Erwartungen und Verunsicherungen geweckt. Später fehlte der Dialog mit den Beteiligten. Heute steht die gesamte Umsetzung unter einem enormen Zeitdruck, damit sie bis zum nächsten Kindergartenjahr wirksam wird, wenn Sie es überhaupt schaffen.
Ihr Entwurf für eine angeblich bessere Kleinkinderförderung ist wirklich kein großer Wurf. Noch im November 2010 verkündeten SPD und Grüne, man werde im KiBiz keinen Bereich unverändert lassen und ein gänzlich neues Gesetz erlassen. Im Wahlkampf haben Sie sich dann als Anwalt besorgter Eltern und überlasteter Erzieher präsentiert. Für den Fall der Regierungsübernahme versprachen Sie deutlich mehr Qualität und deutlich mehr Personal in den Kitas. Doch jetzt belegt Ihr Gesetzentwurf zur Kinderbildung, dass Sie weit hinter den damals bei Eltern, Kindern und Fachleuten geweckten Erwartungen zurückbleiben. Sie stecken nämlich viel weniger Geld in die Qualitätsverbesserung als angekündigt. Für die SPD war es wichtiger, das letzte Kita-Jahr beitragsfrei zu machen. Somit opfern Sie die Qualitätsverbesserung der fixen Idee der Beitragsfreiheit für das dritte Kita-Jahr, obwohl sich alle Experten dafür aussprechen, das erste Kita-Jahr beitragsfrei zu stellen.
Zu diesem Zeitpunkt gehen nämlich erst 75 % der Kinder in die Kita. Im dritten Jahr sind bereits 98 % der Kinder in der Kita.
Sie wollten den Elementarbereich so ausgestalten, dass ein Höchstmaß an Förderung erreicht werde. Ich frage mich an dieser Stelle natürlich, wo Ihr versprochenes Höchstmaß an Förderung ist. Das kann doch wohl nicht Ihr mickriger Fünf-Punkte-Plan sein.
Meine Damen und Herren, schnell wird klar, die rotgrüne Realität geht an den eigenen Ankündigungen vorbei; denn diese mageren Erneuerungen werden von einer kostspieligen Beitragsfreiheit in den Kitas dominiert. Zusammenfassend lässt sich somit sagen:
Erstens: Die CDU hat damals mit dem KiBiz eine gute Grundlage zur Frühförderung geschaffen. Sie behalten wichtige Teile bei: sprachliche Frühförderung, individuelle Kinderpauschale je nach nötigem Betreuungsaufwand und Einrichtung von Familienzentren. – Das ist die Erfolgsgeschichte der CDU. Dies mussten Sie schließlich anerkennen. Deswegen bleibt das in Ihrer Gesetzesnovelle grundlegend auch erhalten. Somit müssen Sie zugestehen, dass Ihre Slogans „KiBiz ist Mumpitz“ oder ein „Spargesetz“ einfach nicht stimmen.
Zweitens: Die Landesregierung macht es sich zu leicht, wenn sie die Beitragsfreiheit haushälterisch in einem völlig intransparenten Sammeltopf anlegt. Auf Kosten der Qualität in den Kitas wird die Beitragsfreiheit über das Knie gebrochen. Das ist für uns alle nicht hinnehmbar. Qualität muss absoluten Vorrang haben, zumal die unteren Einkommensschichten bereits heute aus sozialen Gesichtspunkten von den Beiträgen befreit sind. Eines müsste auch Ihnen klar sein: Wer meint, eine Gratis-Kita ist automatisch eine gute Kita, liegt völlig falsch.
Das wirkt wie ein Karussellbetreiber, der sagt: Ich biete kostenlosen Fahrtenspaß und kümmere mich nicht um die Sicherheit des Karussells.
Ich muss mich einmal an die Grünen wenden: Von Ihrer Seite hätte ich mir andere Prioritäten gewünscht.
Wir werden den vorliegenden Haushalt nicht mittragen, solange das Sparen immer noch hintansteht. Wieder einmal versuchen Sie riesige Schuldenberge in die Rucksäcke unserer Kinder zu packen. Wenn es nach Ihnen geht, sollen diese zusehen, wie sie demnächst damit klarkommen. Aber nicht mit uns!
Frau Kraft, es tut mir leid, aber Ihr Haushalt ist zutiefst unsozial. Dafür geben wir niemals unsere Zustimmung. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der gemeinsam gefundene Kompromiss im Schulausschuss zeigt, dass wir die Aufgabe der Inklusion sehr ernst nehmen. Doch – wie bereits hier von mehreren betont – ein inklusives Bildungssystem stellt uns hinsichtlich der Umsetzung vor ganz neue Herausforderungen.
Anders als das bisher praktizierte integrative System bedeutet Inklusion nämlich, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in Zukunft von Anfang an ohne Vorbedingung an allem teilhaben, bei allem dazugehören, und dass sie nicht im Nachhinein – erst nachträglich – integriert werden müssen. Ich denke, das ist ein schöner Gedanke und auch ein guter Ansatz, und wir alle sind uns klar darüber, dass wir bis dahin noch einen weiten Weg vor uns haben.
Lassen Sie mich kurz die drei wichtigen Punkte zusammenfassen. Es geht zum einen um die Erstellung eines Inklusionsplans, es geht zum Zweiten darum, die Qualität der sonderpädagogischen Förderung zu erhalten, und es geht zum Dritten darum, der Beachtung des Elternwillens Zeit zu geben.
Zu Punkt 1: Zuerst einmal ist es jetzt die Aufgabe des Schulministeriums, einen Inklusionsplan zu entwickeln. Wir brauchen hier eine Neuorientierung in der sonderpädagogischen Förderung, denn wir sind uns alle darüber klar: Die heutigen Strukturen sind kaum auf die Unterschiedlichkeit von Schülern und Schülerinnen mit individueller Förderung und Forderung ausgerichtet.
In bereits – es wurde gerade erwähnt – 50 Pilotprojekten kooperieren Förderschulen mit allgemeinbildenden Schulen, wo sicherlich sehr wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, aber das ist noch viel zu wenig. Genau das belegt jetzt auch die aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung, worin gesagt wird, in Deutschland stockt der Ausbau des gemeinsamen Unterrichts. In den Kitas nehmen 60 %, in den Grundschulen 34 % der Kinder mit Behinderungen am gemeinsamen Unterricht teil, aber in den weiterführenden Schulen sinkt diese Quote auf unter 15 %. Es gilt also, in einer gut bedachten Übergangsphase wichtige Anstrengungen zu unternehmen, um hier die Inklusion voranzutreiben.
Weiterhin ist es für mich ganz wichtig zu betonen, dass es auch die Kommunen mitzunehmen gilt. Sie brauchen Sicherheit, dass die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen für einen schrittweisen Ausbau des gemeinsamen Unterrichts an allen Schulformen gewährleistet werden und dieser Inklusionsplan dann kommunal auch möglichst zeitnah in den Schulentwicklungsplan eingesetzt wird.
Ich denke, hier darf es nicht zu neuen Belastungen der Kommunen kommen, sondern die Kommunen müssen sich darauf verlassen können, dass wir als Land sie unterstützten.
Kommen wir zu Punkt 2: kein Qualitätsverlust. Um einen gemeinsamen Unterricht mit allen positiven Auswirkungen für Schüler und Schülerinnen zu ermöglichen, müssen wir es so gestalten, dass alle optimal gefördert werden. Das heißt, man braucht Sonderpädagogen an allen allgemeinbildenden Schulen. Denn sie stellen aus unserer Sicht erst sicher, dass bei der Förderung aller Schüler und Schülerinnen kein Qualitätsverlust eintritt. Hier müssen wir auch zu einer Fortbildungsoffensive für die jetzt tätigen Lehrer und Lehrerinnen kommen, damit auch sie entsprechende Elemente der Sonderpädagogik in ihren Unterricht aufnehmen.
Lassen Sie mich zum dritten Punkt kommen: den Elternwillen respektieren. Es ist seit Jahrzehnten bekannt, dass es Eltern von Kindern mit Behinderungen gibt, die sich sehr nachdrücklich dafür einsetzen, dass die Zugehörigkeit ihrer Kinder zur Gesellschaft anerkannt und ihnen die volle Teilhabe am allgemeinbildenden Unterricht ermöglicht wird. Hierfür setzen wir uns jetzt auch mit unserem Antrag ein.
Zusätzlich möchten wir aber, dass der Elternwille in der anderen Richtung auch beachtet und respektiert wird. Das heißt, Eltern müssen auch weiterhin frei wählen können, ob sie ihr Kind in eine allgemeine Schule oder in eine Förderschule schicken.
Auch hier wollen wir Eltern bei ihrer Entscheidung unterstützen. Ich denke hier zum Beispiel an eine Vernetzung mit den Inklusionsfachverbänden und Elterninitiativen, um wirklich eine fachgerechte Elternberatung zu haben.
Wenn diese Eltern dann entscheiden, dass für ihr Kind der beste Förderort die Förderschule ist, dann sollten wir diesen Elternwillen auch beachten.
Ich denke, es ist wichtig für uns, herauszustellen, dass unser Land auch weiterhin Förderschulen im Land haben wird.
Meine Damen und Herren, mit unserem gemeinsamen Antrag haben wir jetzt einen zukunftsweisenden Weg eingeschlagen. Lassen Sie uns diesen Weg fortführen, damit wir erfolgreich zum Ziel kommen – zum Wohle aller unserer Kinder und Jugendlichen in unserem Land. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Richtigerweise fängt Ihr Antrag mit der Erkenntnis an, dass alle wesentlichen Studien unmissverständlich nachweisen, dass eine frühkindliche Bildung einen hohen Stellenwert für die spätere Entwicklung der Kinder hat. Ich denke, darin sind wir uns sicherlich alle in diesem Hohen Hause einig.
Wir von der CDU haben das bereits früh erkannt und anders als Sie vor 2005 in unserer Regierungszeit entsprechend gehandelt. Wir haben mit dem Kinderbildungsgesetz im Jahre 2008 endlich etwas umgesetzt, das Sie in Ihrer vorherigen Regierungszeit nie geschafft haben. Wir von der CDU haben in 2008 mit dem KiBiz frühkindliche Bildung in NordrheinWestfalen auf ein neues Fundament gestellt, das es bei Ihnen damals überhaupt nicht gab.
Lassen Sie uns einmal kurz zurückschauen: Als wir 2005 das Ruder in NRW übernommen haben, fanden wir bezüglich der frühkindlichen Bildung im Land einen Zustand vor, der uns auf die letzten Plätze verwies.
Das hat sich inzwischen verändert: Wir spielen wir in der oberen Liga mit.
Das Kita-Gesetz hat das bewirkt. Sie meinen nach ein paar Tagen im Amte schon alles umkrempeln zu müssen. Ich sage Ihnen: Sachorientierte Politik zum Wohle der Menschen und vor allen Dingen zum Wohle der Kinder hier im Land sieht anders aus!
Sie unterstellen, meine Damen und Herren, dass qualitative und quantitative Ziele mit dem KiBiz bisher nicht erreicht worden sind. Diese Unterstellung ist nicht hinnehmbar. Zu Ihrer Erinnerung: Wie sah es denn 2005 aus? Mit unzureichenden 11.800 U-3Plätzen waren wir Schlusslicht unter den westlichen Bundesländern. Das war Ihr Erbe an uns. Und nun unser Erbe an Sie? Heute sind es 7,5mal mehr Plätze, als es damals waren!
Und ab August 2010 werden wir über 90.000 Plätze zur Verfügung gestellt haben. Zum erneuten Mal konnten wirklich alle von den Kommunen gemeldeten U3-Bedarfe für das am 1. August beginnende Kindergartenjahr erfüllt werden. Ich frage mich: Wann gab es das jemals zu Ihrer Zeit?
Wir in NRW haben damals im Jahr 2005 erkannt, dass wir neue Wege gehen müssen. Diese sind wir auch gegangen. Wir haben mehr Mut bewiesen als Rot-Grün in zehn Jahren gemeinsamer Regierungszeit. Als bisher einziges Bundesland haben wir mit den Familienzentren und der Sprachförderung einen ganz neuen Kurs in der frühkindlichen Bildung eingeschlagen.
Gerade diese Familienzentren haben doch gezeigt, dass hier eine innovative Vernetzung von Kompetenzen realisierbar ist. Mit aktuell rund 1.750 Familienzentren – ab August werden es rund 2.000 sein – haben wir eines sehr deutlich gemacht: Immer mehr Familien vor Ort erfahren hier eine notwendige, niederschwellige Hilfe und Beratung.
Dieser Bedarf ist groß, die Plätze werden nachgefragt. Sie sehen: Unsere politische Richtung wird von den Menschen im Lande unterstützt.
Auch die erwähnte Sprachförderung möchte ich noch einmal ins Gedächtnis rufen: Dank einer jetzt erfolgten gesetzlichen Verankerung der Sprachförderung, die – im Gegensatz zu früher – heute systematisch und zielgerichtet greift, werden mehr Kinder als je zuvor mit den zusätzlichen Maßnahmen in der deutschen Sprache gefördert. Hierzu haben wir nicht wie Sie damals 7 Millionen €, sondern 24 Millionen € zur Verfügung gestellt. Auch das ist ein wichtiger Teil Bildungsgerechtigkeit.
Meine Damen und Herren, Bildungsgerechtigkeit beinhaltet aber nicht nur die frühkindliche Bildung, sondern auch die integrative Kinderbetreuung. Sie alle werden mir recht geben: Diese ist ein wichtiges Element im Lernprozess junger Menschen. Sie prägt nämlich maßgeblich den späteren Umgang der Kinder miteinander.
Und wir haben es erreicht, dass die Zahl der Kinder mit Behinderungen, die in den Kindertagesstätten
betreut werden, stetig zunimmt. Gerade diese positive Entwicklung ist auch wieder eine Folge der Verankerung im Kinderbildungsgesetz. Diese sieht nämlich zum ersten Mal vor, dass Kinder mit Behinderung und Kinder ohne Behinderung grundsätzlich gemeinsam gefördert werden.
Ich darf Sie noch an einen anderen Punkt unserer Regierungszeit erinnern: die Kindertagespflege. Wir haben umgesetzt, dass die Kindertagespflege erstmalig durch das Land gefördert wird. Damit erhält diese sicherlich sehr flexible und stets wachsende Betreuungsform endlich die verdiente Anerkennung und passt sich den Bedarfen der Eltern vor Ort an.
Es fällt Ihnen sicher schwer zu glauben, aber wir haben solides Wirtschaften, Haushaltskonsolidierung und dennoch mehr Personal für die Jüngsten in der Gesellschaft miteinander vereinbart.
Im Vergleich zum alten Kindergartengesetz, dem GTK, gibt es nämlich durch das neue Kinderbildungsgesetz einen verbesserten Schlüssel. Personalschlüssel 1:5,5 im U3-Bereich oder 1:8,6 im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen. Gegenüber dem alten GTK hat er sich in Nordrhein-Westfalen erheblich verbessert.
Ich gebe zu: Das Kinderbildungsgesetz in NordrheinWestfalen war 2008 sicherlich keine leichte Geburt. Vor allen Dingen aber war es kein Schnellschuss: Wir haben stets dazu gestanden, dass wir im Rahmen der KiBiz-Revision mit gesetzgeberischer Aufmerksamkeit hinschauen und kritisch prüfen müssen, was sich im KiBiz bewährt hat und ob nachgesteuert werden muss.
Wir müssen uns aber auch in Erinnerung rufen, dass KiBiz ein junges Gesetz ist. Gesetze brauchen einen angemessenen Zeitraum, damit sie ihre Stärken festigen können und auftretende Schwächen erkennbar werden.
Schauen Sie doch mal in die Wirklichkeit Ihrer Kommunen vor Ort: Ein Teil der Kitas, unterstützt durch die Konjunkturprogramme des Bundes, ist gerade aktiv beim Ausbau der U3-Betreuung.
Ein anderer, schnellerer Teil hat diesen Ausbau bereits hinter sich und lernt gerade, mit diesen neuen Gegebenheiten zu arbeiten. Die dritte Gruppe der Kitas
wartet vor Ort sehnsüchtig auf das weitere Geld. Die Bagger stehen sozusagen vor der Tür. Als Beispiel nenne ich nur Königswinter.
In dieser jetzt vorhandenen Gemengelage sagen Sie: Jetzt beginnen wir die Revision. – Wissen Sie eigentlich, was das für die vor Ort Tätigen bedeutet?
Jetzt zahlreiche zeitfressende Befragungen vor Ort, Auflistungen der unterschiedlichen Auswirkungen, Abfragen der Reaktionen bei Eltern, Abfragen bei Kindern und Erzieherinnen: Was ist das denn?
Sie wollen jetzt, gerade in dieser Phase des Um- und Aufbaus, einen Riesenbürokratieaufbau schaffen. Das machen wir nicht mit.
Sie wissen wohl gar nicht, was Sie den Kitas zumuten. Es ist unzumutbar, diese Revision in 2010 durchzuführen.
Diese Revision wäre überstürzt, verfrüht und nicht zielführend. Sie ist von Ihnen doch nur als parteipolitischer Schnellschuss gedacht; denn eigentlich sollten Sie aus Ihrer Regierungszeit die nötige Erfahrung mitbringen und wissen, wann man ein Gesetz und seine Wirkung wirklich seriös beurteilen kann. Erfahrung kann ich Ihrem Antrag aber leider nicht erkennen. Vielmehr bekomme ich das Gefühl, dass Sie hier ein gutes Gesetz völlig unüberlegt noch vor der Sommerpause korrigieren wollen, nur, weil es nicht von Ihnen stammt.
Weitsichtig haben wir schon damals die Revision für Ende 2011 angesetzt. Die Ergebnisse der Revision wären dann im Kindergartenjahr 2012/2013 wirksam.
Das ist ein Zeitraum, der nicht nur verlässliche Informationen liefert, sondern auch Planungssicherheit für Eltern, Mitarbeiterinnen und die Betreiber der Kindergartenstätten bedeutet.
Darum lade ich Sie ein:
Statt auf die Revision des Gesetzes im Januar 2011 hinzuwirken, versuchen wir gemeinsam – wie im Gesetz vorgesehen –, die Revision mit verlässlichem Datenmaterial Ende 2011 durchzuführen
und dann, wenn erkannt wird und belegt ist, wo Nachsteuerung nötig ist, diese vorzunehmen.
Somit muss ich Ihnen leider sagen, dass wir Ihren aktuellen Antrag gerade wegen des Vorziehens der Revision ablehnen müssen; denn damit ist den Kleinsten in unserem Lande nicht gedient.