Protokoll der Sitzung vom 21.07.2011

Vielen Dank, Herr Minister. – Die Landesregierung hat ihre Redezeit um zwei Minuten überzogen. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 15/2353 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend –, an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zu:

7 „Auf dem Weg in ein inklusives NRW“

Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen voranbringen

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/2361

Ich stelle fest, dass sich die Fraktionen hier auf Block II verständigt haben.

Ich eröffne die Beratung. – Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Neumann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Bei diesem Thema geht es um Menschenrechte, hier um das Menschenrecht von Menschen mit Behinderungen, das in der UN-Konvention festgelegt wurde.

Da ich weiß, dass Menschen mit Behinderungen jetzt auch diese Debatte verfolgen, versuche ich, einigermaßen langsam zu sprechen und die Fremdwörter, die ich benutze, auch zu übersetzen.

Menschen mit Behinderungen sind Teil gesellschaftlicher Normalität und Vielfalt. Menschen mit Behinderung sind in der Tat anders als der durch

schnittliche Bürger. Das rechtfertigt aber nicht den Status, das Etikett der Besonderheit, das ihnen von der Gesellschaft ungefragt angeheftet wird, und dies jeden Tag aufs Neue als Teil unseres alltäglichen Lebens.

Ich möchte ausdrücklich den Verbänden und Selbsthilfeorganisationen von und für behinderte Menschen danken, die durch Eigeninitiativen in den vergangenen 20 Jahren als Reformmotor die Rechte von Menschen mit Behinderungen vorangetrieben haben.

Diesen Empowerment-Initiativen – Empowerment heißt: Experten in eigener Sache – ist es gelungen, Behinderung erstmals nicht als Krankheitskategorie, sondern als gesellschaftliches Problem zu definieren. Die erzielten Erfolge sind durchaus ansehnlich.

1994 wurde das Benachteiligungsverbot aufgrund von Behinderung ins Grundgesetz aufgenommen.

2001 wurden die rechtlichen Grundlagen für die Selbstbestimmung und Teilhabe im Neunten Sozialgesetzbuch geschaffen.

Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz von 2002 wurde Barrierefreiheit für alle Träger und Einrichtungen zur Pflicht.

Schließlich sorgte 2006 das von den Initiativen angestrebte Gleichstellungsgesetz für einen weitreichenden Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben.

Dieses Empowerment-Konzept – das heißt, eigene Interessen zu vertreten – muss auch auf der Landesebene mehr Einzug halten.

Der zweite Ansatz – der im Englischen DiversityAnsatz heißt –, der die Achtung von Entscheidungsautonomie und Unterschiedlichkeit verlangt, muss ebenso ein Konzept der Leitlinien sein.

Beide Grundsätze sind richtungsweisend für die Behindertenpolitik und definieren Behinderung als Teil unserer Normalität. Die Stimme der Betroffenen muss nicht nur gehört werden, sondern einen gestaltenden Einfluss erhalten.

Derzeit leben in Nordrhein-Westfalen 2,5 Millionen Menschen mit Behinderungen, wobei davon mehr als die Hälfte als schwerstbehinderte Menschen definiert wird.

Menschen mit Behinderungen werden auch heute noch als Kostenfaktor stigmatisiert. Viel zu häufig wird ihnen eine Chance auf Teilhabe – sei es in Kindertagesstätten, allgemeinen Schulen oder in der Arbeitswelt – verwehrt. Nicht selten wird das Recht auf Selbstbestimmtheit, den Lebenslauf zu gestalten, eingeschränkt und ihre Mündigkeit infrage gestellt.

Relativ wenige Kinder mit Behinderung besuchen eine Regelschule, obwohl wesentlich mehr dazu in der Lage wären. Ähnlich wie im Schulbereich blei

ben das Potenzial und die Chancen eines großen Teils unserer Gesellschaft häufig unentdeckt, was auf Kosten der Gesellschaft und vor allem zulasten der Betroffenen selbst geht.

Das gesellschaftliche Bild wird durch die institutionelle Trennung der Lebenswelten von Menschen mit und ohne Behinderung zementiert. An dieser Stelle ist der Ausdruck „verschlimmbessern“ angebracht, denn die Absicht ist ohne Frage gut und lobenswert, aber oftmals nicht zielführend.

Der voranschreitende Paradigmenwechsel, der sich sowohl auf zivilgesellschaftlicher als auch auf politischer Ebene vollzieht, sieht die Aufhebung der institutionellen Barrieren für Menschen mit Behinderungen vor. Barrierefreiheit ist nicht nur augenscheinlich als physische Freiheit von Barrieren zu verstehen, sondern als ein umfassender zentraler Begriff. Barrierefreiheit garantiert die volle Zugänglichkeit in allen Bereichen der Kommunikation und Mobilität unter besonderer Berücksichtigung geschlechterspezifischer und interkultureller Unterschiede.

Die Bandbreite der Herausforderungen ist enorm. Konkret sind beispielsweise barrierefreies Wohnen, die entsprechende Ausstattung öffentlicher Infrastruktur und Lebensräume, der gleichberechtigte Zugang zu Medien und das Recht auf gemeinsame Bildung sowie eine diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung zu nennen.

Dieser neue Ansatz ist das Resultat einer grundlegenden Richtungsentscheidung in der Gesellschaftspolitik. Der Inklusionsgedanke tritt an die Stelle bisheriger Integrationsbemühungen. Im Sinne der UN-Konvention wird mit Inklusion die Aufhebung der Barrieren gefordert, welche die Lebensbereiche von Menschen mit und ohne Behinderung trennen.

Die Überwindung der Sondereinrichtungen soll schrittweise durch die Erweiterung spezialisierter Angebote im Regelsystem gelingen. Die allgemeingültige Daseinsvorsorge muss für Menschen mit Behinderungen um ein Recht auf gemeinsames Miteinander erweitert werden, was Chancen für alle Teile der Gesellschaft mit sich bringt.

Das Konzept der alle Bereiche umfassenden Inklusion senkt nicht nur Barrieren, sondern revidiert die Sichtweise der meistens als Einbahnstraße dargestellten Politik für Menschen mit Behinderungen. Pointiert ausgedrückt: Richtig umgesetzt profitieren nicht nur die Betroffenen, sondern wir alle.

Der gesellschaftliche Wandel im Umgang mit behinderten Menschen, welcher sich nach den Prinzipien der Gleichstellung, Toleranz und insbesondere der aktiven Teilhabe vollzieht, findet auf politischer Ebene im langfristig angelegten Inklusionsprozess sein Ebenbild.

Inklusion kann weder als etwas Isoliertes noch als nur ein einziges Politikfeld betreffendes Konzept er

fasst werden. Inklusion ist mehr als bloße Behindertenpolitik. Der Inklusion und daher dem Konzept der unmittelbaren gesellschaftlichen Zugehörigkeit liegt die Art und Weise zugrunde, wie wir als soziale Gemeinschaft mit förderungsbedürftigen und leistungsgeminderten Menschen umgehen. Insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird die Aktualität der Problematik deutlich. Inklusion geht auch hier alle an.

Dieser Verpflichtung nachkommend hat die Bundesregierung im Juni dieses Jahres einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen beschlossen. Das Land NRW ist nun gefordert, seinen Verpflichtungen nachzukommen und aktiv den Inklusionsprozess in der Gesellschaft voranzubringen.

Die gelungene Landesinitiative „Integration unternehmen!“ und die daraus resultierende landesweite Verbreitung von Integrationsunternehmen haben gezeigt, dass wir die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben erreichen können. Dies können wir auch in vielen anderen Bereichen. Ein weiterer Erfolg für mehr Teilhabe ist wünschenswert und machbar.

Bereits mit dem parteiübergreifenden Beschluss zur Umsetzung der Inklusion im Schulbereich im Dezember letzten Jahres wurde zukunftsweisend bewiesen: Auch im Schulkonsens NRW findet Inklusion ihren Niederschlag. Anknüpfend an die positiven Erfahrungen mit den Programmen „Mit gleichen Chancen leben“ und „Teilhabe für alle“ hat das Land Nordrhein-Westfalen eine gute Bilanz vorzuweisen. Lassen Sie uns dafür Sorge tragen, dass diese Geschichte fortgesetzt werden kann.

Das hohe Niveau und die menschenrechtlichen Standards, die in Nordrhein-Westfalen nicht nur theoretisch, sondern vor allem in der Praxis geachtet werden, müssen nicht nur erhalten, sondern auch im Sinne eines neuen gesellschaftlichen Miteinanders reorganisiert werden. Mein Dank gilt allen haupt- und ehrenamtlich tätigen Menschen, die sich täglich um die Belange von Menschen mit Behinderungen kümmern.

Durch das kürzlich fertiggestellte Gutachten zu den Möglichkeiten des Transformationsprozesses im Bildungswesen haben wir nun eine wissenschaftliche Grundlage, die uns eine effizientere Umsetzung und Problemlösung aufzeigt. Auch die Hochschulen werden stärker als bisher durch praxisorientierte Forschung in den Evaluationsprozess einbezogen. Ziel ist die Verwirklichung eines inklusiven Gemeinwesens, wobei bereits der Prozess nach dem Grundsatz der Teilhabe zu gestalten ist: nichts über uns ohne uns.

In allen Lebensbereichen und Sozialräumen – in der Politik, in der Wirtschaft und im öffentlichen Leben – ist das Zusammenleben mit Menschen mit Behinderungen als Normalität zu etablieren.

Sowohl dieser Antrag als auch der noch in diesem Jahr fertigzustellende Aktionsplan fordern klar und deutlich eine Beteiligung der Betroffenen als Experten in eigener Sache. Auf kommunaler Ebene sollen in Zukunft verbesserte Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte gelten. Auf Landesebene wird der Dialog fortgesetzt und durch einen Inklusionsbeirat institutionalisiert.

Darüber hinaus müssen wir zur erfolgreichen Umsetzung der Inklusion einen Bewusstseinsbildungsprozess in der Gesellschaft in Gang setzen. In der öffentlichen Verwaltung sowie in allen Entscheidungsfeldern der Politik muss inklusives Denken verankert und zu einem festen Bestandteil jeder Planung, Durchführung und Evaluation von Maßnahmen werden.

Wichtiger Aspekt der Umsetzung sind die ressortübergreifende Zusammenarbeit und die Anpassung der Regelungen an den Inklusionsgedanken. Die Landschaftsverbände werden aufgefordert und beauftragt, Strategien und Konzepte zu entwickeln und weiterhin die Koordinatorenrolle in der Zusammenarbeit mit den Kommunen zu übernehmen.

Die Landesregierung ist auch im Rahmen des Aktionsplanes dazu aufgefordert, gesetzliche Neuregelungen auf Bundesebene anzustreben. Ohne die Überarbeitung der Sozialgesetze und die Schaffung eines eigenständigen Leistungsrechtes für Menschen mit Behinderungen ist die vollständige Umsetzung der Inklusion trotz aller Anstrengungen auf der Landesebene schwerlich zu verwirklichen.

Dieser Antrag wird in vielen Ausschüssen diskutiert und debattiert. Wie eben ausgeführt, sind alle gesellschaftlichen Bereiche betroffen. Wir werden auch über die Frage von Ressourcen, insbesondere von finanziellen Ressourcen, sprechen müssen.

Ein langfristig erfolgreicher Prozess der Inklusion erfordert Nachhaltigkeit und Kontinuität bei der Umsetzung und daher zwingend die Unterstützung durch eine breite konsenswillige politische Mehrheit. Die Erfolge der Zusammenarbeit der letzten Jahre müssen in dieser Frage gemeinsam fortgeführt werden. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Neumann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Abgeordnete Asch.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Unterzeichnung der UNKonvention am 26. März 2009 ist mit einem Auftrag an alle staatlichen Ebenen – auch an die kommunale Ebene – verbunden. Diesen Auftrag nehmen wir als rot-grüne Koalition sehr ernst, weil es unserer Grundhaltung und unserem gemeinsam verabschiedeten Programm entspricht, Inklusion, das

heißt vollständige Teilhabe für alle Menschen mit Behinderungen, zu verwirklichen. Inklusion bedeutet: Alle gehören dazu, und wir müssen unsere Gesellschaft, wir müssen unsere Quartiere, die Wohnungen, die Medien und die Bildungseinrichtungen so gestalten, dass die Teilhabe wirklich gelebt werden kann.

Mit der Konvention wurde ein Paradigmenwechsel eingeleitet. Inklusion ist nämlich keine schlichte Übersetzung von Integration. Das wird manchmal falsch interpretiert. Das Neue ist vielmehr, dass ein Rechtsanspruch auf Teilhabe und Selbstbestimmung festgeschrieben wird.