tieren. Deshalb freue ich mich auf die Überweisung, der wir zustimmen werden. Wir werden anhand dieses Antrags prüfen, wo wir Kultur im Land vernünftig fördern und vor allen Dingen systematisch, nachhaltig und für die Zukunft gesichert übertragen können.
Der Antrag erwächst ein Stück weit aus der Arbeit der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, die im Bundestag lange getagt hat und die uns Ländern eine ganze Reihe Aufgaben übertragen hat, weil die Kulturförderung in die Länderhoheit fällt und deshalb vom Land aus zu initiieren und anzustoßen ist – analog zu unserem Auftrag nach Art. 18 Abs. 1 der Landesverfassung.
Die Kommunen aber tragen den Löwenanteil. Kollege Bialas hat zu Recht darauf hingewiesen: Die malade Situation unserer Kommunen ist für die Kulturförderung von großem Nachteil. Deshalb beschäftigt sich ein Detail des Antrags ganz entscheidend damit, wie wir Kommunen, die in der Haushaltssicherung sind oder in den Nothaushalt geraten könnten, davor bewahren können, dass gleich der Zugriff auf die wenigen freien Mittel, nämlich die Kulturmittel, erfolgt.
Also: mehr Systematik, mehr Transparenz und natürlich auch mehr Nachhaltigkeit gerade im Hinblick auf Projekte, die wir noch aus der Kulturhauptstadt kennen. Ich erinnere an Projekte im Rahmen der EMSCHERKUNST, an Initiativen, die vor Ort entstanden sind, an Netzwerke, an Bürgerinnen und Bürger, Künstlerinnen und Künstler, die sich engagiert haben, animiert durch die Kulturhauptstadt auf Europaebene „Ruhr 2010“, die wir künstlerisch, kulturell, fördertechnisch jetzt natürlich nicht einfach im Regen stehen lassen können. Deshalb freue ich mich, dass wir auch da konsequent weiterarbeiten wollen.
Aber es ist wichtig, anzuerkennen – das ist der Inhalt dieses Gesetzes –: Kunst und Kultur sind systemrelevant. Ich glaube, dass wir genau dieses im Blick haben müssen, wenn wir uns mit den Fragen befassen. Es ist der Aufschlag zu einer großen kulturpolitischen Debatte, parallel zu den sehr zu begrüßenden kulturpolitischen Dialogen, die die Ministerin angestoßen hat. Der erste fand gerade erfolgreich statt. Der nächste folgt – das habe ich schon registriert – am 8. Oktober. Dafür können wir gleich Werbung machen. Einige gucken zu, wie ich weiß. Das ist ein guter Weg. Wir werden das von den Fraktionen aus mit entsprechenden Debatten zu unserem Antrag für ein Kulturfördergesetz begleiten.
Wir freuen uns auf eine intensive Diskussion mit denen, denen wir den Auftrag erteilen: Das ist die Verwaltung, das ist die Landesregierung, die am besten weiß, was sie bisher getan hat. Und wir wissen, was sie noch besser tun könnte. Das wollen wir mit ihr gemeinsam diskutieren. Anschließend wollen wir versuchen, es in ein Fördergesetz zu fassen, das uns die Möglichkeit gibt, gründlich und grund
Es ist Bürgerkultur, es ist partizipativ gedacht. Ich freue mich deshalb, dass bereits der Westdeutsche Rundfunk eine Website geöffnet hat unter
www.wdr.de/themen/kultur/3/kulturfoerdergesetz. Wer will, kann also bereits diskutieren und dort online einen Beitrag leisten mit seiner Meinung, mit seinen Eindrücken, vor allen Dingen mit seinen Anregungen, seiner Kritik, den Bedenken und den Vorschlägen für ein Kulturfördergesetz NordrheinWestfalen.
Das ist nicht etwas, was von heute auf morgen entsteht. Wir werden eine längere Zeit gemeinsam in die Diskussion treten. Auf diese Debatte freue ich mich. Ich hoffe, dass alle, die hier im Saal, aber auch außerhalb zuhören und sich mit dem Thema beschäftigen wollen, erkennen, wie wichtig es ist,
dass Kunst und Kultur auch weiterhin breit und in ihrer Vielfalt gefördert werden. Das hat dem Land bisher gut getan, und es wird uns allen auf dem Weg in eine Wissensgesellschaft auch weiterhin gut tun. – Danke schön, dass Sie zugehört haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute bringen Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den erwähnten Antrag ins Plenum ein. Es sollen in einem Gesetz Grundsätze und Standards für die Kulturpolitik in unserem Land festgelegt werden.
Eingangs darf ich sagen, dass die CDU-Fraktion mehr als nur befürchtet, dass wieder einmal nach dem Gießkannenprinzip vorgegangen wird. Wer ansatzweise die Kulturinstitutionen und die Kulturschaffenden in Nordrhein-Westfalen kennt, der weiß, dass die Vielfalt und die Unterschiedlichkeit das kulturelle Leben in unseren Städten und Gemeinden prägt.
Was vielleicht als Standard in Mülheim oder Duisburg richtig ist, ist es in Münster oder Siegen eben nicht – ganz zu schweigen von unseren ländlichen Regionen, in denen sich die Förderung von Kultur noch einmal ganz anders darstellt. Wir sind der Auffassung, dass der komplette Bereich der Kultur sich nicht in ein Gesetz packen lässt. Aber wenn man diesen Versuch startet, dann muss man auch gleichzeitig sagen, wie viel Geld man dafür bereitstellen will. Dazu finde ich in Ihrem Antrag kein einziges Wort. Man darf den Mund nicht nur spitzen, sondern man muss auch pfeifen.
Ein bisschen hinterlässt Ihr jetziges Vorgehen schon ein Geschmäckle. Gerade vorgestern Abend saß ich in einer Runde mit Vertretern aus dem kulturellen Bereich zusammen. Die einhellige Meinung dieser Damen und Herren war: Es riecht alles sehr nach Spielen auf Zeit.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von RotGrün, dieses Eindrucks kann auch ich mich nicht ganz erwehren. Da bringt die CDU-Fraktion ein Bibliotheksgesetz ein, wir machen eine Expertenanhörung, bei der sich bis auf einen Vertreter alle für ein Bibliotheksgesetz aussprechen, und es könnte jetzt genau das geschehen, was Sie in der letzten Wahlperiode nicht müde wurden, immer wieder zu fordern, nämlich in Nordrhein-Westfalen ein Bibliotheksgesetz einzuführen, sogar hinterlegt mit einer Finanzierung.
Stattdessen legen Sie uns heute viel Prosa vor, aber nichts Konkretes. Nur, meine Damen und Herren, das hilft der Kultur in unserem Land nicht. Wo sind Ihre klaren Aussagen, zum Beispiel JeKi auf das ganze Land auszuweiten?
Wo sind Aussagen dazu, der Kulturpolitik im Land einen hohen Stellenwert einzuräumen und den jährlichen Aufwuchs im Kulturetat weiter fortzusetzen? Wo gibt es klare und mit Finanzierung hinterlegte Aussagen zu Ihrem Kulturrucksack?
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, reden allein hilft nicht. Lassen Sie uns pragmatisch, zielorientiert und vor allem zeitnah Beschlüsse herbeiführen. Den Kulturträgern in unserem Land muss jetzt geholfen werden. Da hilft es auch nicht so richtig, dass der verehrte Kollege Bialas von der SPD nicht müde wird zu erwähnen, dass unsere Kommunen besser ausgestattet werden müssen. Ja, die Kommunen tragen einen wichtigen Teil der Aktivitäten im kulturellen Bereich, aber das Land ist auch unmittelbar in der Verantwortung.
Übrigens: Ich habe die Kommune noch nicht gefunden, die mir gezeigt hat, dass von dem Mehr an Finanzausstattung in 2010 und 2011 etwas in den Kulturbereich geflossen ist. Aber unisono wird mir gesagt, dass die Verdoppelung des Kulturhaushaltes unter der Regierung Rüttgers auch kommunal sehr hilfreich war.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Land Nordrhein-Westfalen hat derzeit die höchsten Steuereinnahmen in der Geschichte des Landes. Und dass Haushaltskonsolidierung und Schwerpunktsetzung in der Landespolitik kein Gegensatz sind, das hat die schwarz-gelbe Landesregierung in der vergangenen Wahlperiode bewiesen.
Es bleibt mir jetzt nicht mehr die Redezeit, Ihnen im Einzelnen die rot-rot-grünen Maßnahmen des vergangenen Jahres aufzuzählen, die aus meiner Sicht falsch waren. Aber auf Anhieb fallen mir mehr als ein Dutzend ein. Und nur ein minimaler Bruchteil dieser verausgabten Mittel könnte die Kulturlandschaft in unserem Land auf sichere Füße stellen.
Wir werden der Überweisung Ihres Antrags in den Ausschuss selbstverständlich zustimmen, wenngleich wir uns gewünscht hätten, dass dieses Hohe Haus den Mut hätte, sich wenigstens ganz pragmatisch für kleine konkrete Schritte in der Kulturpolitik zu entscheiden. – Danke fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Ich danke im Übrigen für die Kollegialität. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die letzte Rede, die ich hier im Parlament zum Thema „Kultur und Bibliotheksgesetz“ gehalten habe, habe ich sinngemäß mit den Worten geschlossen: Die CDU-Fraktion hat mit ihrem Gesetzentwurf zum Bibliotheksgesetz einen Anstoß zu einer hoffentlich fruchtbaren Diskussion geliefert. Wir freuen uns auf diese Diskussion.
Der vorliegende Antrag bzw. die enthaltene Aufforderung – oder, um es freundlicher zu formulieren, diese Bitte des Parlaments; es ist eben noch kein Gesetz, Herr Kollege Bialas – an die Landesregierung, entweder eine Fraktionsinitiative für den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen konstruktiv zu begleiten oder selbst einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen, wird ein weiterer Schritt in diesem hoffentlich fruchtbaren Diskussionsprozess sein.
Insofern freue ich mich über diesen weiteren Schritt und darüber, dass wir in der detaillierten Ausschussberatung eine Konkretisierung dahin gehend vornehmen, was aus unserer Sicht für die Verbesserung der kulturellen Bildung, der Kultur und der Kunst in Nordrhein-Westfalen zu tun ist.
Wir haben uns darüber schon verschiedentlich kollegialiter ausgetauscht – auch bei der Diskussion über das Bibliotheksgesetz – und sind der Auffassung, dass wir eines vermeiden müssen: dass verschiedene Sparten der Kultur gegeneinander ausgespielt oder gegeneinander positioniert werden. Das wäre nicht hilfreich. Insofern müssen wir diesen ganzheitlichen Ansatz in der Tat stärker in den Vor
dergrund stellen, statt Einzelgesetze zu verabschieden. Darüber haben wir auch schon beim letzten Mal diskutiert, als es um das Bibliotheksgesetz ging.
Allerdings möchten wir – das ist eine Erwartungshaltung der FDP-Fraktion, die ich an der Stelle durchaus formulieren will –, dass ein solches Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in NRW wirklich ermöglicht, dass zum Beispiel Programme wie „Jedem Kind ein Instrument“ oder „Kultur und Schule“,
die von der vorherigen Landesregierung mit initiiert und aufgegriffen worden sind, weiterentwickelt und in Nordrhein-Westfalen flächendeckend ausgebaut werden können.
Weiterhin ist es ein ganz wichtiger Punkt, dass wir zum Beispiel bei wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen mit den Schwerpunkten Kulturwirtschaft und Kreativwirtschaft eine stärkere Verzahnung vornehmen und auch diese Elemente in der kulturellen Bildung und in der Kulturförderung mit aufgreifen. Ich glaube, dann wird viel Bewegung hineinkommen.
Es gibt begonnene Dialogveranstaltungen und viele angekündigte Initiativen, zum Beispiel die Initiative „Kulturrucksack“. Ich will es einmal positiv formulieren: Die Kultur für Kinder ist unser aller gemeinsames Ziel. Bei uns heißt es „Jedem Kind Kultur“, bei Ihnen „Kulturrucksack“. Nur, wir müssen das tatsächlich mit Inhalt füllen. Was in diesen Kulturrucksack hineinkommen soll, ist leider immer noch unbestimmt.
Der Inhalt soll nach der Sommerpause geliefert werden. Das wird hoffentlich ein guter, konstruktiver Beitrag.
Da es hier angesprochen worden ist und da wir über Kulturinhalte und kulturpolitische Konzepte zwar immer von der fachlichen Seite her diskutieren, im Ergebnis komischerweise aber doch immer wieder bei Fragen des Haushalts und des Geldes landen, will ich sagen, dass wir uns gemeinsam überlegen müssen, wie die Prioritätensetzungen im Haushalt für die Kultur auszusehen haben.
Kollegin Brunert-Jetter hat gerade sehr deutlich darauf hingewiesen, dass wir den Kulturförderetat des Landes in den Jahren 2005 bis 2010 auf 140 Millionen € mehr als verdoppelt – es sind über 70 Millionen € hinzugekommen – und trotz alldem auch eine Haushaltskonsolidierung vorgenommen haben. Sie hat auch zu Recht darauf hingewiesen, wie fruchtbar diese Anerkennung im Hinblick darauf war, dass das Bild Nordrhein-Westfalens als attraktivem Kulturstandort in Kommunen, bei jungen Menschen weit über die Landesgrenzen hinaus verbreitet wur
de. Es ist gelungen, junge Menschen für Kultur zu begeistern, mit all den Auswirkungen auf die eigene Kreativität.
Ich hoffe, dass wir diesen Weg gemeinsam weitergehen. In diesem Sinne freue ich mich auf die konstruktiven Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.