Angela Freimuth

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Börschel, wenn es denn so einfach wäre und sich nach dem Motto regeln ließe: „Wir brauchen das Geld, hier müssen wir ein Signal setzen!“ Und, Kollege Mostofizadeh, die Anlehnung an den Unfall der Costa Concordia in dieser Debatte ist völlig daneben!
Ich will versuchen, mich mit dem Thema des Antrags auseinanderzusetzen.
In den vergangenen Jahren haben uns Fehlentwicklungen – vielleicht kann man sogar „Exzesse“ sagen – an den Finanzmärkten und deren Bekanntwerden in eine globale Finanz- und zum Teil auch Wirtschaftskrise gestürzt. Deswegen ist es sicherlich richtig und notwendig, die begangenen Rechts- und Regelverstöße tatsächlich zu sanktionieren und dann darüber nachzudenken und zu überprüfen, an welchen Stellen wir zum Beispiel als Gesetzgeber oder in internationalen Verträgen – Wirtschaft und insbesondere der Finanzsektor agieren in besonderer Weise international – die Spielregeln für die Marktteilnahme nachjustieren müssen.
Sehr schnell tauchte in dieser ganzen Debatte die Finanztransaktionssteuer als eine Weiterentwicklung des seinerzeit 1972 von dem US-amerikanischen Wissenschaftler James Tobin entwickelten Instruments einer Devisentransaktionssteuer zur Eindämmung kurzfristiger Spekulationen auf Währungsschwankungen auf. Damals, so die Theorie, sollten Wechselkurse eben stärker die langfristigen realwirtschaftlichen Phänomene widerspiegeln als kurzfristige spekulative Erwartungen. Dieser Ansatz blieb Theorie. Aber der Ansatz ist nach wie vor unter anderem die ideelle Grundlage der globalisierungskritischen Organisation Attac, und die TobinSteuer ist nach wie vor auch zentrale Forderung von zahlreichen Globalisierungskritikern.
Die nun in der Debatte befindliche Finanztransaktionssteuer auf alle Transaktionen an Finanzmärkten, Devisen, Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Rohstoffe und Derivate wird in Wissenschaft, in Wirtschaft und auch in der FDP kritisch gesehen.
Eine Finanztransaktionssteuer – erst recht, wenn sie alleine auf den Euroraum bezogen ist – überzeugt mich jedenfalls nicht. Ich will auch gerne die vier wesentlichen Gründe dafür nennen.
Wie jeder weiß, ist es letztlich auch entscheidend von den Marktbedingungen abhängig, ob eine Steuer wirtschaftlich von dem Händler, dem Intermediär getragen wird, der die Steuer dann abführen muss, oder ob sie an die Kundinnen und Kunden weitergereicht wird. Alles spricht dafür, dass eine Steuer auf Finanztransaktionen entweder über direkte Gebühren oder über eine Verschlechterung der Konditionen an die Kundinnen und Kunden weitergereicht wird.
Es ist zwar richtig, dass die wenigsten Menschen direkt an der Börse mit Aktien handeln, aber es gibt viele Sparer, die einen großen Teil ihres Ersparten in Aktien oder Investmentfonds angelegt haben und ihre Altersvorsorge ganz oder teilweise auf solche Produkte aufgebaut haben.
Das taten sie im Übrigen auch auf ausdrückliches Anraten der Politik. Walter Riester, ehemaliger SPD-Bundesminister, und Bert Rürup, Vorsitzender der Maschmeyer Rürup AG, stehen dafür ja auch heute noch mit ihren Namen.
Eine Finanztransaktionssteuer, wie sie derzeit auf der europäischen Ebene diskutiert wird, würde damit genau die Menschen belasten, die sich eigenverantwortlich – und ich sage: damit auch vorbildlich – verhalten und über ihre Ersparnisse auch Investitionen in unserem Land ermöglichen.
Natürlich werden auch indirekt die Bürgerinnen und Bürger belastet, weil eine Finanztransaktionssteuer auch nicht differenzieren kann zwischen den sogenannten guten, volkswirtschaftlich wünschenswerten Transaktionen und den „schlechten“, die nur der kurzfristigen Gewinnmitnahme und Gewinnerzielung dienen. Sie kann nicht unterscheiden.
Die Folge ist, dass natürlich deswegen auch sinnvolle Geschäfte wie zum Beispiel die Absicherung von Wechselkursschwankungen im internationalen Handel verteuert werden. In der Folge steigen dann natürlich auch die Preise von Waren und Produkten. Wer zahlt es? – Richtig, der Bürger.
Das zweite Argument, das mich an dieser Finanztransaktionssteuer nicht überzeugt: Die Lenkungswirkung, die damit erreicht werden soll, halte ich für nicht gegeben. Eine Lenkungswirkung könnte eine solche Finanztransaktionssteuer eventuell haben, wenn es gelänge, tatsächlich alle Geschäfte zu besteuern, insbesondere die mit spekulativem Charakter, wobei natürlich auch die Frage ist: Ist denn nicht
alles Handeln im Wirtschaftsleben in einer gewissen Weise Spekulation auf eine Wertentwicklung?
Nach den europäischen Plänen sollen in der Tat ja die sogenannten Over-the-Counter-Geschäfte in das Konzept mit eingeschlossen werden. Aber in der Praxis, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist doch genau das der Punkt, an dem es kritisch wird. Denn es wird vielfältige Schwierigkeiten bereiten, diese freien Transaktionen außerhalb von Börsen und anderen Handelsplattformen tatsächlich in eine solche Besteuerung mit einzuschließen.
Es gibt auch Beobachtungen, dass Finanzmärkte durch eine Abgabe nicht beruhigt werden, sondern eher unruhiger werden, da sich die sehr kleinen Transaktionen oftmals nicht mehr lohnen und sich deswegen die Transaktionen letztlich gerade in großem Rahmen vollziehen. Damit würden Schwankungen eher verstärkt als beruhigt.
Drittes Argument, weil auch immer wieder auf die Krise 2007 ff. abgestellt wird: Mit der Transaktionssteuer wäre die Krise 2007 ff. weder verhindert noch im Verlauf gemildert worden.
Es ist immer leicht, die Schuld bei kurzfristigen Spekulanten zu suchen. Vielleicht oder wahrscheinlich haben die auch ihren Beitrag geleistet. Aber aus meiner Sicht wären ganz wesentliche Faktoren wie zum Beispiel die bilanzielle Bewertung und das Rating strukturierter Finanzprodukte, wie etwa der mit Hypothekenkrediten unterlegten Collateralized Dept Obligation – CDOs – oder der Credit Default Swaps – CDS –, von einer solchen Finanztransaktionssteuer nicht gehindert oder gebremst worden.
Vierter Punkt: Das ist der Bereich der Verlagerungseffekte und damit auch die Sorge um den Wirtschaftsstandort und die Arbeitsplätze hier in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen. Darauf haben wir schon verschiedentlich hingewiesen.
Wenn es in der Tat international eine solche Transaktionssteuer gäbe, wäre Sinn und Zweck vielleicht immer noch fraglich. Aber wenigstens würde es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen unter den Wirtschaftsstandorten kommen und kein Nachteil für den deutschen Wirtschaftsstandort entstehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, umso problematischer ist ein nationaler Alleingang oder ein Alleingang nur in der Eurozone oder in der Europäischen Union. Aber Letzteres ist auch das Mindeste. Gerade mit Blick auf die schon erwähnte – ich will jetzt nicht sagen: Problematik – Tatsache, dass die City of London der größte Finanz- und Handelsplatz in Europa ist, wäre es jedenfalls sinnvoll, eine andere Regelung zu finden als die, die sich bislang in der Debatte befindet.
Da wir auch – ich will es diplomatisch formulieren – in etwa eine klare Erwartung haben müssen, dass die Briten und im Übrigen auch einige andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union und auch der
Eurozone bei dieser sogenannten Finanztransaktionssteuer nicht mitmachen, ist es aus unserer Sicht wirklich sinnvoll, über den Vorschlag der FDP nachzudenken, ob man nicht mit einer Annäherung des kontinentaleuropäischen Ansatzes an das, was die Briten mit der sogenannten Stempelsteuer schon haben, hier zu einer Regelung kommen kann, die insbesondere den Finanzplatz London mit einschließt, damit wir das Minimum an Wettbewerbsverzerrungen wenigstens für unseren Wirtschaftsstandort erreichen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag wird durchaus ein wichtiges Thema aufgegriffen, nämlich die Kontrolle der NRW.BANK. Aber das Thema ist keineswegs neu. Die Parallelen zu früheren Debatten sind gerade schon hinreichend skizziert worden.
Bereits bei der Umstrukturierung der Landesbank 2003/2004 sind ähnliche Debatten in diesem Parlament geführt worden. Damals haben wir mit den Stimmen aller zu dieser Zeit im Parlament vertretenen Fraktionen das zugrundeliegende Gesetz verabschiedet. Es war seinerzeit nach der Anhörung, bei der sich der Landesrechnungshof, der damals durch Frau Präsidentin Scholle vertreten wurde, für weitergehende Prüfungsrechte des Rechnungshofes bei der neuen NRW.BANK ausgesprochen hat, ebenfalls ein großer Konsens, den heutigen § 13 in das NRW.BANK-Gesetz aufzunehmen, nachdem es im ursprünglichen Regierungsentwurf keine solche Regelung gegeben hat.
Ausweislich der Aufzeichnungen zu dem Verfahren hat der Landesrechnungshof damals auch diese Änderung des Gesetzes durch die Fraktionen ausdrücklich begrüßt. Vertrauen ist natürlich gut, Kontrolle ist besser. Aber es verwundert vor dem heutigen Hintergrund schon, dass jetzt ein Rechtsstreit anhängig ist, über den gerade schon vielfach gesprochen wurde. In der Tat muss man den Ausgang und die Entscheidung des Gerichts abwarten, um weitere Beratungen sinnvoll zu führen.
Insofern: Wenn es einen Beschluss zugunsten der Antragsteller geben wird, müssen daraus natürlich – das ist das Selbstverständlichste von der Welt – auch geeignete politische Konsequenzen gezogen und die Rechtsgrundlagen entsprechend angepasst werden.
Ich will noch einige Bemerkungen machen, ohne das konkrete Gerichtsverfahren zu streifen. Wir haben 2004 bewusst eine parlamentarische Entscheidung auch für § 13 in der heutigen Form getroffen. Wir waren uns damals einig – das war großer Konsens –, dass es mit der Umstrukturierung des Fördergeschäfts nicht dahin gehen kann, eine geringere Kontrolle als vorher zum Beispiel bei der NRW.BANK zu haben. Konsequenterweise darf der Rechnungshof in NRW daher alle Fördervergaben kontrollieren: von der
konkreten Anwendung des Förderrechts durch die Bank bis hin zur Verwendung durch die Fördermittelempfänger.
Die Passiv- und Refinanzierungsseite der Bilanz gehört aber – das war damals ebenfalls auch großer Konsens – ausdrücklich nicht dazu. Denn was diesen Teil angeht, handelt es sich in der Tat um eine vergleichsweise normale Bank, die im Wettbewerb steht und deswegen konsequenterweise von der BaFin und der Bundesbank kontrolliert wird. Denn auch bei diesen Institutionen gibt es aus meiner Sicht nach wie vor Anhaltspunkte, dass dort der spezifische Sachverstand vorhanden ist, um derartige Kontrollen vornehmen zu können. Gleichzeitig sind sie ausreichend geschützt, um zum Beispiel eine andauernde Beeinflussung der Kontrolle durch politische Tagesstimmungen auszuschließen.
Das Land hat natürlich auch bei der Anstalt öffentlichen Rechts die allgemeine Aufsicht. Meine liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, es ist natürlich legitim, immer wieder und gerade angesichts der Finanzkrise 2008/2009 zu hinterfragen, ob ein gewähltes Kontroll- oder Aufsichtsgerüst wirklich zukunftsfest ist und bestmöglichen Schutz vor Kontrollverlusten bietet. Das tun wir auch an anderen Stellen in diesem Parlament.
Der Antrag der Linken ist aus unserer Sicht wirklich kein nachhaltiger Beitrag zu dieser Debatte, weil er sich von vornherein auf einen bestimmten Weg festlegt, den wir jedenfalls nicht für allein seligmachend und geeignet halten. Ich will gar nicht auf die Beschreibung in der Sachverhaltsskizze eingehen.
Wir jedenfalls wollen diesen Weg konstruktiv und klar mitbegleiten. Deswegen stimmen wir der Überweisung an den Ausschuss zu. Allerdings halten wir den Antrag für keine geeignete Beratungsgrundlage. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich noch zwei Anmerkungen zur Genese machen.
Anfang Februar 2009 hat die sogenannte Föderalismuskommission vorgeschlagen, das Haushaltswesen dahin gehend zu verändern, eine sogenannte Schuldenbremse ins Grundgesetz aufzunehmen. Das wurde im Mai 2009 umgesetzt. Ich sage: völlig zu Recht. Denn lange bevor andere Staaten das für sich erkannt haben, haben wir uns in Deutschland damit ein strenges Schuldenregime auferlegt.
Bei allen Unterschieden, die man vielleicht in Detailbewertungen haben kann, ist es für uns mittlerweile allgemeingültiges Gedankengut, dass wir in Sachen Staatsverschuldung nicht so weitermachen können, wie es über viele Jahre und Jahrzehnte gelaufen ist. Wir müssen endlich umswitchen und die staatlichen Aufgaben und damit auch die Ausgaben mit dem auskömmlich finanzieren, was wir tatsächlich einnehmen. Wir dürfen nicht ständig weitere Schuldenberge anhäufen. Zu Recht hat deshalb auch eine Mehrheit im Deutschen Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP diese Grundgesetzänderung herbeigeführt.
Wir diskutieren seit in etwa gleicher Zeit auch darüber, ob wir in der Landesverfassung oder in anderen Regelungen des Landesrechts eine solche Schuldenbremse und damit letztendlich in verantwortungsbewusster Weise Möglichkeiten verankern wollen, die die Grundgesetzregelung für landesgesetzliche Ausgestaltungen gibt.
Im Mai 2009 haben CDU und FDP einen Antrag in den Landtag eingebracht, über den wir bis Dezember 2009 intensiver diskutiert haben. Ziel des Antrages war eine solche Gesetzesinitiative zur Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung. Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss damals die erste größere Anhörung zu diesem Themenbereich durchgeführt. Damals war es unisono die Meinung aller Sachverständigen, dass wir eine solche strenge Schuldenbremse auch in der Landesverfassung brauchen, es aber auch Sinn macht, eine eigene Regelung zu treffen.
In der Plenardebatte ist das seinerzeit von SPD und Grünen abgelehnt worden. Ich will mich gar nicht weiter zu der Debatte äußern. Es zeichnete sich ab,
dass die Einsicht in die Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung und Schuldenbegrenzung damals noch nicht so allgemein bei SPD und Grünen verbreitet war. Möglicherweise sind wir alle heute etwas weiter.
Lange Rede, kurzer Sinn: Zurzeit ist wiederum ein Gesetzentwurf der Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion zur Änderung der Landesverfassung im Beratungsverfahren. Im Haupt- sowie im Haushalts- und Finanzausschuss findet nächste Woche eine Anhörung dazu statt. Dieser Gesetzentwurf ist durchaus eine geeignete und aus unserer Sicht gute Grundlage, um über diese Regelungen der Schuldenbremse zu diskutieren. Dafür scheint es leider keine Mehrheit zu geben; das muss jeder mit sich selbst ausmachen.
Für die FDP-Fraktion habe ich immer klar gesagt, dass wir diese Spielräume im Landesrecht nutzen wollen.
Ich sage aber auch ausdrücklich: Es findet nicht unsere Zustimmung, wenn einfach nur auf Zeit gespielt werden soll. Weil wir aber optimistisch sind und daran glauben, dass sich Menschen in der Tat verändern und weiterentwickeln können, hoffen wir, dass eine wenn auch formalisierte Kommission tatsächlich mehr Weisheit und Erkenntnis in die Beratung bringt. Zwingend notwendig ist die Kommission insbesondere in dieser formalisierten Form nicht, weder in der größeren noch in der kleineren Form.
Gleichwohl wollen wir auch in der Hoffnung, dass hier nicht der Versuch unternommen wird, auf Zeit zu spielen, sondern dass wir dort zu einer guten Lösung für unser Land kommen wollen, dieses nicht blockieren. Wir werden dem Antrag von SPD und Grünen nicht zustimmen, aber uns der Stimme enthalten. In der Kommission werden wir konstruktiv mitarbeiten.
Wir weisen aber auch darauf hin, dass der im Beratungsgang befindliche Gesetzentwurf eine gute und konkrete Grundlage für die Beratungen ist. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, vielen Dank für die bisher gegebenen Antworten. Gestatten Sie mir eine Nachfrage zu der Kultusministerkonferenz, die am 04.03.2010 diese Förderstrategie für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler beschlossen hat, die eine Weiterqualifizierung des Personals im Bereich der individuellen Förderung und Individualdiagnostik vorsieht.
Insofern ist es für mich naheliegend, zu fragen, welche Maßnahmen seitens Ihres Hauses zum Beispiel im Bereich der Lehrerausbildung bzw. Lehrerfortbildung speziell in Bezug auf den Umgang mit diesen Rechenschwächen bereits ergriffen wurden. Denn irgendwie muss man ja sicherlich mit dem KMKBeschluss und auch den wissenschaftlichen Kenntnissen, die Sie hier schon angesprochen haben, umgehen.
Guten Morgen. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Beschluss der Koalition aus CDU/CSU und FDP in Berlin haben die Partner eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Aufschwungdividende verabredet und einer Verbesserung der Steuergerechtigkeit den Weg bereitet. In zwei Schritten werden vor allem die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen bis zum Jahr 2014 durch den Verzicht auf heimliche Steuererhöhungen um insgesamt 6 Milliarden € entlastet, das heißt, die Steuermehreinnahmen fallen entsprechend geringer aus.
Ich sage „heimliche Steuererhöhungen“, weil es zur stärkeren Belastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eben keiner gesetzlichen Änderung bedarf, sondern diese heimliche Steuererhöhung regelmäßig, schleichend und weitgehend öffentlich unbemerkt erfolgt.
Die Beschlüsse der Berliner Koalitionsspitzen tragen zum einen einem verfassungsrechtlichen Gebot Rechnung, weil nämlich der Grundfreibetrag die steuerliche Seite des sogenannten Existenzminimums darstellt und nach dem Kindergeldurteil regelmäßig vom Gesetzgeber zu überprüfen ist. Mit
dem Entlastungsschritt Anhebung des Grundfreibetrags um 110 € für das Jahr 2013 und dann für 2014 um weitere 240 € auf zukünftig 8.354 € werden gerade die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen, die von den steigenden Energiekosten zum Beispiel, aber auch von der seinerzeitigen Mehrwertsteuererhöhung auf 19 % in der Vergangenheit besonders hart betroffen sind, steuerlich gerechter behandelt.
Zum Zweiten wurde die Verschiebung des Tarifverlaufs, also die Verschiebung der Eckwerte um 1,4 % bzw. dann noch einmal um 3 % im Jahr 2014, und damit ein Einstieg in die Reduzierung der kalten Progression verabredet.
Das ist wichtig, richtig und notwendig, denn durch das Zusammenwirken von Inflation, Lohnanpassung und progressiv steigendem Steuertarif kommen Steuerpflichtige zum Beispiel bei einer Nominallohnanpassung, die allein den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung trägt, bereits in eine höhere Steuerstufe. Und das, meine Damen und Herren, hat mit Steuergerechtigkeit wirklich absolut nichts zu tun.
Weil das immer wieder in Zweifel gezogen wird, lassen Sie mich das an einem einfachen Beispiel darstellen. Laut Statistischem Bundesamt steigen die Gehälter der Beschäftigten in Deutschland durchschnittlich um 1,8 %. Die Inflationsrate beträgt 2,5 %. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer allein aufgrund dieser Entwicklung real weniger verdient. Damit aber noch nicht genug: Die Steuern werden auf der Grundlage des Nominaleinkommens berechnet. Dadurch erhöht sich der Betrag, der an das Finanzamt abgeführt werden muss.
Bei einem Arbeitnehmer, der im Jahr 30.000 € verdient, also kein Großverdiener ist, Steuerklasse III, zwei Kinder wirkt sich das zum Beispiel wie folgt aus: Sein Bruttoeinkommen erhöht sich durch die Tariferhöhung von 30.000 € auf 30.540 €. Um real keinen Kaufkraftverlust zu erleiden, bräuchte dieser Arbeitnehmer aber bereits 30.750 €, also 210 € mehr.
Nicht genug, dass er auf den Reallohnausgleich verzichten muss, auch das Finanzamt verlangt mehr Steuern, und zwar aufgrund des progressiven Steuersystems. Es wird hier also nichts noch zusätzlich erhöht. Konkret bedeutet das, dass diese Person in dem Beispiel 114 € mehr Steuern zahlt. Der persönliche Durchschnittssteuersatz steigt von 5,2 % auf 5,5 %, und am Ende des Jahres hat der Arbeitnehmer 324 € weniger als am Anfang des Jahres in der Tasche – trotz Lohnerhöhung.
Ich kann nur ganz klar sagen: Unsere Vorstellung von Gerechtigkeit ist es, dass sich der Staat nicht noch zusätzlich an den Reallohnverlusten der Bürgerinnen und Bürger beteiligt.
Wir setzen auf einen Kurs des Ausgleichs zwischen der sozialen Verantwortung auf der einen Seite und der weiterhin notwendigen Stärkung der Wachstumskräfte auf der anderen Seite.
Debatten über die Anpassung von Hartz-IVRegelsätzen und anderer Sozialtransfers sind richtig und wichtig. Das will ich überhaupt nicht infrage stellen, aber ich erlaube mir schon den Hinweis, dass genau diese Transferleistungen von der Solidargemeinschaft der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erwirtschaftet werden müssen. Diese Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die Wachstumskräfte, tragen zu Arbeit und Wohlstand bei. Ohne sie ist eine Grundlage für Transferleistungen überhaupt nicht gegeben.
Ich bekenne mich dazu – es ist richtig und wichtig –: Erwirtschaften geht vor Verteilen.
Ohne die Aufmerksamkeit auf das Erwirtschaften zu richten und ohne eine gerechte Beteiligung der Leistungserbringer, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch der Unternehmer, am Aufschwung, gefährden wir den sozialen Frieden in unserem Land. Deshalb sage ich klar: Die FDP ist auch die Interessenvertretung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Ich lade alle politischen Kräfte in unserem Land herzlich ein, endlich wieder einmal nicht nur die Transferleistungsbezieher, sondern auch die Gruppe der vernachlässigten Mitte, der steuerzahlenden Bevölkerung in unserem Land, in den Fokus der Politik zu rücken; denn eine Politik der sozialen Gerechtigkeit, wie sie in der sozialen Marktwirtschaft angelegt ist, bedeutet einen fairen Ausgleich zwischen der Gruppe der Steuerzahler auf der einen Seite und der Gruppe der Transferleistungsempfänger auf der anderen Seite.
Auf keinen Fall wollen wir, dass die Eigenverantwortung und die Initiative der Bürger durch einen Versorgungsstaat gefährdet oder abgelöst werden. Das darf nicht passieren. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Direkt im Anschluss an den Kollegen Engstfeld zu reden, hat, was die Höhe des Rednerpultes angeht, einigen organisatorischen Aufwand zur Folge.
Ich wollte gerade sagen: Ich will auch nicht in die Tischkante beißen. Wir kriegen das ja alles hin.
Wenn ich schon gerade beim Kollegen Engstfeld bin, Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es eine ganze Reihe von zustimmenden Feststellungen, die er zu diesem Antrag gemacht hat. Es wird nicht überraschen: Ich teile seine Einschätzung und Bewertung des Antrages in vielen Punkten. Das ist halt wieder einmal eine schon müßige Befassung des Hohen Hauses nicht mit Bezug auf die Thematik, aber in der Art und Weise, wie dieses sehr ernste und die Öffentlichkeit interessierende Thema in diesem Antrag aufgegriffen wird.
Im Antrag wird zum einen natürlich sehr langatmig etwas beschrieben, von dem direkt im nächsten Satz quasi festgestellt wird, dass das alles nicht mehr aktuell ist. Dann fragt man sich schon gelegentlich: Okay, wo ist da der Nutzen und der Mehrwert?
Dann sind da noch so ein paar Forderungen enthalten, auf die man im Einzelfall noch eingehen kann.
Ein Punkt direkt vorweg: Die von den Linken geforderte Vermögensabgabe wird in diesem Haus so oft für alle möglichen Gegenfinanzierungen irgendwelcher virtuellen linken Projekte verfrühstückt, dass ich mich langsam aber sicher wirklich frage, in welcher Höhe die denn ausfallen soll, um alle Ihre traumtänzerischen Vorstellungen finanzieren zu können. Also ein Grund mehr, sie abzulehnen.
Zunächst einmal dazu, dass Sie keine Information über die NRW.BANK und die Erste Abwicklungsanstalt bzw. über die dort gehaltenen Griechenlandanleihen erhalten haben. – Der guten Ordnung halber will ich, weil es zur Fairness dazu gehört, daran erinnern, dass der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen in der letzten Haushalts- und Finanzausschusssitzung am Donnerstag der vergangenen Woche dazu Stellung bezogen und Zahlen genannt hat.
Das ist aber in angemessener, sprich: in vertraulicher Art und Weise geschehen, wie das auch richtig ist, wenn es sich um Geschäftsgeheimnisse betroffener Banken und Institute bzw. auch der Ersten Abwicklungsanstalt handelt. Die öffentliche Debatte über diese Informationen trägt auch nicht gerade – was für uns alle auch ein sehr hohes Ziel ist – zur Beruhigung der Märkte und der Situation an den Märkten durch rationale Erwägungen, rationale Betrachtungsweisen und pragmatischen Umgang bei.
Deswegen haben wir hier ein klassisches Dilemma zwischen auf der einen Seite dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit und auf der anderen Seite einem in dieser Sache gerechtfertigten Interesse, dem Parlament die Informationen in der gebotenen und vertraulichen Art und Weise zu geben.
Bezüglich der freiwilligen Beteiligung der privaten Gläubiger an dem Schuldenschnitt von 50 % sind in der Tat noch viele Fragen offen. Ich meine, dass die Einbeziehung alternativlos ist. Der Kollege Engstfeld hat gerade einige Punkte etwas zugespitzter, aber dennoch in der Sache zutreffend angesprochen. Unklar ist insbesondere, zu welchen Modalitäten dieser Schuldenschnitt genau erfolgen soll. Es muss noch geklärt werden, wer an der Entschuldung ansonsten noch alles teilnimmt. Das ist ein nicht ganz unerheblicher Faktor.
Die Tatsache, dass die NRW.BANK und die Erste Abwicklungsanstalt öffentlich-rechtliche Eigentümer bzw. Garantiegeber haben, ändert auch nicht grundsätzlich etwas an der Tatsache, dass diese sich bei ihrer Anlagepolitik genauso verhalten wie private Banken und andere Investoren und einen Teil ihrer Bilanzsumme eben auch in diesen Staatsanleihen angelegt haben.
Von Anfang an eine Nichtteilnahme der Ersten Abwicklungsanstalt und der NRW.BANK zu verkünden oder zu fordern, könnte eben auch zum Beispiel dazu führen, dass andere Investoren sich dazu animiert fühlen, sich dem anzuschließen und ebenfalls
auf eine Teilnahme zu verzichten. Dann könnte das angestrebte Gesamtziel, die teilweise Entschuldung Griechenlands und damit letztlich auch die Stabilisierung unserer gemeinsamen Währung und des Euroraumes, verfehlt werden.
Das würde in der Konsequenz die Gefahr einer ungeordneten Insolvenz eines Staates wie Griechenland mit weitreichenden Auswirkungen auf den übrigen EU-Währungsraum bedeuten. Das kann nicht unser gemeinsames Interesse sein.
Auch die Kritik am Entschuldungsverfahren für Griechenland ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Banken und Staaten teilen das Interesse an der Vermeidung einer ungeordneten Insolvenz Griechenlands. Insofern halte ich in der Gesamtbetrachtung die gewählte Lastenverteilung für angemessen.
Es ist nicht zu vernachlässigen, welche Folgen eine ungeordnete Insolvenz Griechenlands auf die Banken und damit auch – nicht weil es die Banken sind – auf die Kreditversorgung der Bürgerinnen und Bürger, des Mittelstandes, der Wirtschaft, eben auf die Finanzdienstleistung, den Wirtschaftsfaktor hätte. Es gibt sicherlich gute Gründe für die vorgezogene Einführung zum Beispiel einiger Basel-IIIKriterien, was unter anderen die Eigenkapitalausstattung der Institute, die Aufstockung auf 9 %, angeht. Das sind alles wirklich gewaltige Herausforderungen. Ihre Bewältigung ist aber sinnvoll und wird helfen, zukünftig Krisen zu vermeiden. Das führt wahrscheinlich auch dazu, dass die Banken in einer anderen Verantwortung bei der Kreditvergabe tätig werden.
Meine Damen und Herren, für den Fall, dass eine Bank die Belastung nicht stemmen könnte, möchte ich an die Debatten dazu in diesem Hause erinnern. Die FDP ist eine Partei, eine Fraktion gewesen,
die eine kritischere Haltung dazu eingenommen hatte, die nur mit großem Zähneknirschen mitgetragen und anerkannt hat, dass dann eben die Staaten eintreten und einspringen, um letztlich einen Bankenrun und den Verlust von Ersparnissen der Volkswirtschaft zu verhindern.
In der Diskussion ist außerdem der Aspekt „EuroBonds“ angesprochen worden. Dazu haben wir, Herr Kollege Engstfeld, in der Tat eine ganz andere Auffassung. Wir wollen keine Haftungsunion in Europa,
wir wollen keine Vereuropäisierung der Schulden aller Mitgliedsländer, die dadurch immer mehr Zuständigkeiten verlieren.
Erwähnt werden muss darüber hinaus das Stichwort „Finanztransaktionssteuer“. Hier will ich ganz klar sagen, dass durch eine Finanztransaktionssteuer aus meiner Sicht im Ergebnis Anreize, die virtuelle Zocke einzuschränken, nicht erreicht werden können. Diese Zocke kann dadurch eben nicht verhindert werden. Die Steuer führte nur zu einer Weiterberechnung von Kosten und Verteuerung von Finanzdienstleistungsprodukten, zum Beispiel der Lebensversicherungen oder Alterssicherungen, die sich viele Menschen in diesem Land aufgebaut haben.
Im Übrigen: Wer allen Ernstes glaubt, dass ein nationaler Alleingang, den wir auch bei anderen Themen im europäischen Kontext nicht für richtig halten, bei der Finanztransaktionsteuer tatsächlich ein Gewinn wäre, der verkennt völlig die Realität. Mit Verlaub: Das große Volumen an Finanztransaktionen findet leider nicht in Deutschland statt. Wir würden damit noch den Standortnachteil unterstreichen und unseren Standort schwächen. Das, meine Damen und Herren, lehnt die FDP-Landtagsfraktion ab. – Vielen Dank.
Guten Morgen, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Schuldenkrise europäischer Staaten ist zu ernst. In Verbindung mit den seit Wochen stattfindenden Demonstrationen in den USA und in anderen Ländern, auch in Europa, eine populistische Kampagne zu stricken, verbietet sich.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen – das auch mit Ernsthaftigkeit –, dass es in der gesamten westlichen Welt und auch in unserem Land zahlreiche Menschen gibt, die gegen eine voraussichtlich geplante Rekapitalisierung der Banken, gegen die Kosten der Finanzkrise und den Kapitalismus ganz allgemein demonstrieren. Wir nehmen diese Proteste auch ernst, weil darin weit mehr zum Ausdruck gebracht wird als eine schlichte Kritik an einzelnen Maßnahmen irgendeiner Regierung.
Die Mehrzahl der Protestierenden drückt damit Skepsis, Sorge, vielleicht sogar Angst davor aus, dass die demokratisch legitimierten Regierungen nicht mehr die Handelnden, die Regierenden sind, sondern die von den Märkten getriebenen und vielleicht sogar erpressten Reagierenden.
Trotz guter Konjunktur und steigender Beschäftigungszahlen in Deutschland wächst bei den Menschen die Unsicherheit über die Zukunft, die Sicherung unseres Wohlstandes, die Zukunft unserer Währung oder überhaupt unsere Zukunftschancen.
Das Verständnis für diese Sorgen darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich viele Menschen natürlich nicht ganz zufällig dort zusammengefunden haben, sondern dass das Ganze durchaus auch das Ergebnis wohlorganisierter Gruppen ist, die es gezielt – das ist vom Versammlungs- und Meinungsfreiheitsrecht und dem daraus resultierenden Demonstrationsgrundrecht auch geschützt – als Möglichkeit nutzen, ihre pauschale Kapitalismus- und Globalisierungskritik dort generalstabsmäßig zu transportieren.
Ich glaube, es gehört dazu, dass es neben den ganzen friedlichen Demonstranten, die wir zur Kenntnis nehmen können, leider auch einige gibt, die mit Gewaltanwendung, mit Körperverletzung und Sachbeschädigung – und das sind in besonderer Weise Linksautonome – dort ihr eigenes Süppchen kochen und die mit den ernsten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger nicht allzu viel zu tun haben.
Zum Beispiel in Rom, Herr Kollege. Wenn Sie heute schon hier den internationalen Intellektuellen geben, dann können Sie wenigstens auch nach Rom gucken.
Gerade habe ich schon bemerkt, dass sich das Ganze aufgrund der Vielschichtigkeit der angesprochenen Herausforderungen nicht für populistische Kampagnen eignet. Genauso ist es nicht gerade hilfreich, wenn zum Beispiel der Bundesvorsitzende der Sozialdemokratischen Partei, Herr Gabriel, einfach hergeht und mit undurchdachten Vorschlägen den Eindruck erweckt, die Patentlösung gegen die Euro- und Schuldenkrise locker für sich reklamieren zu können.
Herr Kollege, vielleicht liegt es ja auch daran – darauf ist gerade schon zu Recht hingewiesen worden –, dass es eine sozialdemokratisch geführte Bundesregierung war, die als erste in Europa die MaastrichtKriterien gerissen hat und damit ein schlechtes Beispiel gegeben hat.
Es war auch eine sozialdemokratisch geführte Bundesregierung, die sich aus politisch motivierten
Gründen für die Aufnahme von Griechenland in die Euro-Zone eingesetzt hat, obwohl es damals – sagen wir es einmal freundlich – genügend ernst zu nehmende Hinweise gegeben hat, dass man noch einmal genauer hätte prüfen müssen, ob Griechenland denn überhaupt in der Lage war, die Stabilitätskriterien der Euro-Zone zu erfüllen.
Aber geschenkt! Es ist ja das natürliche Recht der Opposition im Deutschen Bundestag, Regierungshandeln besonders kritisch zu hinterfragen. Das nehmen wir für uns hier in Nordrhein-Westfalen auch in Anspruch.
Allerdings ist es völlig daneben, daraus in einer solchen Situation noch populistische Kampagnen zu bedienen; denn die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land erwarten von der Politik in einer solchen Zeit der großen Herausforderungen zu Recht Leadership, also Haltung und Führung, im wohlverstandenen Sinne, Transparenz und Erläuterung.
Wir müssen an Lösungen arbeiten sowie ernsthafte, durchdachte und ausgewogene Maßnahmen ergreifen, um dieser Krise Herr zu werden und den Euro zu stabilisieren, ohne dass dies zum Abbau des Sozialstaates oder einer Gefährdung der Ersparnisse führt.
Vor allen Dingen müssen wir – der Kollege Laschet hat ja gerade darauf hingewiesen, dass man selbstkritisch hinterfragen muss – diese Maßnahmen auch noch besser erläutern.
Ich will nicht auf die völlig unsinnigen, ideologischen Vorschläge der Linken eingehen, doch alles zu verstaatlichen; denn man braucht wirklich nur einmal auf das „Ruhmesblatt“ der WestLB zu schauen, um den sicheren Beweis dafür zu haben, dass weder die Bankierseigenschaft der öffentlichen Hand davor schützt, dass irgendwo gezockt wird, noch dass das Ganze dann auch noch irgendwie gut ausgeht.
Aus der Eigentümerstellung heraus muss nämlich immer auf Kosten der Steuerzahler abgewickelt werden.
Auf einen Punkt will ich aber eingehen, und zwar auf die Trennung von Geschäftsbanken und Investmentbanken, die in vielen Wirtschaftsordnungen teilweise auch praktiziert wird, in jedem Fall aber ausgesprochen lebhaft diskutiert wird. Das mag im ersten Moment in der Tat verlockend klingen. Es ist aber wohl zu bedenken, dass eine entsprechende Umstellung, die wir in Deutschland dann in jedem Fall hätten, zum einen zu einer massiven Unruhe führen würde, zum anderen aber auch zu massiven negativen Auswirkungen auf die Kreditbedingungen für Haushalte und Unternehmen und damit letztlich auch für die Realwirtschaft.
Wenn man diesem Gedanken denn nähertreten wollte, bräuchte man in jedem Fall ein regulatives Umfeld, das sehr präzise durchdacht und abgesichert ist. Darauf weisen Bankenvereinigungen, Sparkassenverbände und Genossenschaftsban
ken – durchaus mit unterschiedlichen Akzentsetzungen, aber im Ergebnis übereinstimmend – hin.
Die Trennung alleine gibt im Übrigen auch keine Sicherheit. Das muss man ganz klar sehen. Diese Konsequenz ergibt sich nämlich aus der LehmanPleite. Dort ist eine Investmentbank in die Pleite gegangen und hat sehr wohl andere Finanzinstitute, aber auch die Realwirtschaft mit in den Abgrund gezogen – oder zumindest an den Rand desselben.
Meine Damen und Herren, ich halte es für ganz entscheidend, dass wir uns wieder auf die Fundamente der sozialen Marktwirtschaft zurückbesinnen. Dazu gehört auch, dass wir Handeln und Haften zusammenbringen.
Ich habe „sozialen“ gesagt, Herr Kollege Sagel.
Wenn Sie Probleme mit Ihrer akustischen Wahrnehmungsfähigkeit haben, empfehle ich den Besuch eines HNO-Arztes.
In der internationalen Finanzwelt ist das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft in der Tat bislang nicht sonderlich verbreitet. Hier können wir Deutsche diesen Wert, dieses Markenzeichen in den anstehenden internationalen Verhandlungen stärker in den Mittelpunkt stellen.
Meine Damen und Herren, bei den Maßnahmen, die jetzt bei dem EU-Gipfel zu treffen sind, ist neben Regeln der Eigenkapitalunterlegung der Banken und zum Beispiel Fragen der Managerhaftung natürlich zwingend auch die Schuldensituation der Staaten zu berücksichtigen. Zu Recht hat der Kollege Laschet sehr präzise darauf hingewiesen, dass es sich doch nicht nur um privates Kapitalzocken gehandelt hat.
Damit komme ich auch zum Schluss. – Vielmehr liegt es ganz entscheidend auch an den Staaten mit einer unseriösen Haushaltspolitik, mit einer hemmungslosen Verschuldung. Sie haben einen großen Anteil daran, dass es
überhaupt zu diesen Risikogeschäften gekommen ist.
Deswegen ist es zwingend erforderlich, dass auf dem EU-Gipfel Maßnahmen getroffen werden, um zu einer Verankerung der Schuldenbegrenzung in den EU-Staaten zu kommen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln hat Ende des vergangenen Monats in der Tat viel Aufmerksamkeit bei uns in NRW erregt und aufgrund des Themas auch zu Recht Interesse erhalten. Sie trifft eine Aussage dazu, wie gut sich die einzelnen Länder auf das ab 2020 grundgesetzlich geltende Schuldenverbot vorbereiten.
Im Wesentlichen ist Nordrhein-Westfalen das einzige Bundesland mit einem Rot bei der von dem Institut verwendeten Ampelkennzeichnung.
Ursächlich dafür ist ein hohes strukturelles Defizit – das darf auch hier im Haus keine Überraschung sein, das haben wir immer wieder und seit Jahren kritisiert – sowie eine Finanzplanung der amtierenden Landesregierung, die im Planungszeitraum keine Reduktion des strukturellen Defizits mit Blick auf 2020 vorsieht.
Die Studie – bei allen Schwächen, zu denen ich gleich noch etwas sagen möchte – bestätigt damit, was wir Liberalen in diesem Haus seit Jahren anmahnen: Nordrhein-Westfalen hat über Jahrzehnte hinweg mehr Geld ausgegeben, als es eingenommen hat – auch in Zeiten guter Konjunktur und guter Steuereinnahmen –, und sich selbst ein strukturelles Haushaltsdefizit aufgebaut.
Das Ergebnis ist ein Schuldenberg in fast der dreifachen Höhe des Jahresetatvolumens. Meine Damen und Herren, mit dem Nachtragshaushalt 2010 und vor allem mit dem Haushalt 2011, in dem keine Konsolidierungsbemühungen enthalten sind, hat sich Nordrhein-Westfalen besonders in jüngster Zeit den Platz der roten Laterne, der in der Studie vergeben wird, verdient, und zwar leider berechtigt.
Das ändert sich auch unter Berücksichtigung erlaubter Kritik an den Ansätzen der Studie nicht.
Die CDU weist in dem Antrag bereits auf das Problem der veralteten Zahlen hin, die der Untersuchung zugrunde liegen. – Hier kann man in der Tat anmerken, dass die Regierung selbst schuld ist; sie hätte ja schon aktualisierte Zahlen vorlegen können. – Herr Kollege Zimkeit, mit noch älteren Zahlen zu argumentieren, ist dann allerdings auch nicht gerade ein besserer methodischer Ansatz.
Ein weiteres Problem der Studie ist methodischer Natur. Sie bezieht sich auf die Finanzplanung der Länder zur Bewertung der Prognose zur Beseitigung der strukturellen Defizite. Die Finanzplanung bildet jedoch nicht allein einen erwarteten Entwicklungspfad ab, sondern in vielen Fällen auch politisches Planungsprogramm. Damit lässt sich die Studie auf der Grundlage von Regierungsversprechen ein. Abweichungen von Planzahlen, zum Beispiel durch sich gut entwickelnde Wirtschafts
leistungen, früheres Vorgehen in der Haushaltspolitik und Verlässlichkeit des Handelns bleiben in der Studie unberücksichtigt.
Allerdings – darüber muss man sich im Klaren sein – wird es auch eingedenk dieser Tatsache nicht besser für Nordrhein-Westfalen. Denn eine Regierung, die sich eine Absenkung des strukturellen Defizits – jedenfalls bisher – erkennbar nicht vorgenommen hat, muss sich auch gefallen lassen, von den Wissenschaftlern an den Pranger gestellt zu werden. Der Verfassungsgerichtshof hat hier im Übrigen ebenfalls treffende Worte gefunden.
Außer der Ankündigung, dass im noch nicht vorgelegten Haushaltsentwurf 2012 750 Millionen € über eine globale Minderausgabe eingespart werden sollen, ist nichts erkennbar. Vor dem Hintergrund der von Rot-Grün beschlossenen Steuermehreinnahmen und einer im Durchschnitt der letzten Jahre tatsächlich zu verzeichnenden Minderausgabe zwischen 800 Millionen € und 1 Milliarde € – so ungefähr war die Schwankungsbreite – ist das keine angemessene und erst recht keine ehrgeizige Zielbeschreibung.
Es bleibt in der Tat abzuwarten, ob das gelegentlich verbal angedeutete zaghafte Anknüpfen insbesondere der SPD-Fraktion an eine frühere Politik mit der Besinnung auf die Notwendigkeit, den Haushalt strukturell zu konsolidieren und einen Sparkurs einzuschlagen, Bestand hat. Mit Ihrer früheren Kollegin Gisela Walsken habe ich gern darüber gestritten, ob die Konsolidierungsanstrengungen weit genug reichten.
Mit Blick darauf, dass die Schuldenbremse ab 2020 auch in Nordrhein-Westfalen gilt, und zwar unabhängig davon, ob und in welcher Form Sie diese auf Landesebene ausgestalten wollen oder können, ist eine verantwortliche Haushaltspolitik in 2012 ohne eine Perspektive auf den Pfad zur Einhaltung der Schuldenbremse nicht vorstellbar. Das wird unstreitig eine Kraftanstrengung fordern.
Der Etatentwurf liegt in der Tat nicht vor. Wir hätten uns das auch anders gewünscht. Es kommt aber weniger darauf an, ob der Etat ein paar Wochen früher vorgelegt wird – entscheidend ist vielmehr der Inhalt. Bereits in der Debatte vor drei Wochen habe ich hier für die FDP-Fraktion angemerkt, dass, wenn sich die Landesregierung tatsächlich dem Abbau des strukturellen Defizits und der Senkung der Ausgaben widmen würde, die Zeit nach dem Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ gut investiert wäre. Diese Bewertung kann und muss dann zu gegebener Zeit vorgenommen werden.
Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU – damit komme ich auch zum Schluss –, lassen Sie doch einfach die Ziffer 1 in Ihrem Beschlussteil, zu dem wir uns schon vor drei Wochen enthalten haben, weg. Den eigentlich entscheidenden Forderungen unter den Punkten 2 und 3 des
CDU-Antrages stimmt die FDP-Fraktion gerne und mit Überzeugung zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. –
Guten Morgen, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ablehnungsfront der SPD-geführten Länder gegen das seit Anfang 2010 verhandelte Steuerabkommen mit der
Schweiz ist nicht nachvollziehbar und der Sache auch nicht dienlich. Die Blockadefront stürzt sich auf das Besteuerungsabkommen, versucht Zerfledderung und Schürung eines Neidgedankens. Das ist weder angemessen noch zielführend.
Ich will es in aller Deutlichkeit sagen: Die FDPLandtagsfraktion unterstützt Landes- und Bundesregierung in der Bekämpfung von Steuerhinterziehung ohne Wenn und Aber.
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern schädigt unsere Gesellschaft und ist zudem ein Schlag in das Gesicht aller ehrlichen Steuerzahler.
Richtig ist, dass es gerade mit Blick auf die Schweiz und das Fehlen eines entsprechenden Steuerabkommens zwischen den beiden gleichberechtigten, souveränen Staaten, der Schweizer Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland – das sollte man sich auch in diesem Haus gelegentlich vergegenwärtigen –, immer wieder zu Fragen und auch zu Problemen der Durchsetzung berechtigter Steuerforderungen des deutschen Fiskus gekommen ist. Das ist Fakt.
Der nun verabredete Vertrag beendet diese aus Sicht der FDP-Fraktion unbefriedigende Situation
der Vergangenheit. Auch wenn für den einen oder anderen vielleicht noch mehr wünschenswert gewesen sein mag, so sind Verträge aber oftmals Abkommen auf der Basis eines Kompromisses zweier Interessenssphären.
Gerade wenn man sich diesen letzten Punkt in Erinnerung ruft, ist das Abkommen mit der Schweiz aus unserer Sicht als Erfolg zu werten: In Zukunft werden in der Schweiz erzielte Zinserträge deutscher Kunden mit dem gleichen Steuersatz besteuert, wie er fällig würde, wenn das Geld in Deutschland angelegt wäre. Das bedeutet einen großen Fortschritt; denn bis heute wird dieses Geld in vielen Fällen gar nicht versteuert.
Auskunftsersuchen der deutschen Steuerbehörden zu Einkünften deutscher Bürger in der Schweiz werden wesentlich vereinfacht. Bisher musste zum Beispiel ein ganz konkreter Verdacht gegen eine Person vorliegen, um überhaupt eine Auskunft von einer Schweizer Bank zu erhalten.
Korrespondierend mit dem Mehr an Steuergerechtigkeit entwickeln sich natürlich auch die Perspektiven für den deutschen Fiskus: Bis zu zehn Milliarden € zusätzlicher Einnahmen werden für die öffentliche Kasse wohl zu erwarten sein. Das alleine würde für Nordrhein-Westfalen geschätzt ungefähr 1 Milliarde € bedeuten, die zusätzlich für Bildung und Chancengerechtigkeit sowie zum Abbau der Neuverschuldung zur Verfügung stünden. Wer gegen das Steuerabkommen ist, muss erklären, warum er gegen diese Mehreinnahmen aus einer Durchsetzung des rechtmäßigen Besteuerungsrechtes ist.
Es ist schon verwunderlich, dass der Chor der Kritiker gerade aus den Reihen der SPD so laut ist, allen voran der ehemalige Finanzminister des Landes und des Bundes, Peer Steinbrück. Denn insgesamt, meine Damen und Herren, trug die SPD elf Jahre, nämlich bis 2009, Verantwortung gerade für das Finanzressort. Die Bilanz dessen, was dort die Herren Eichel und Steinbrück zum Thema Steuerflucht und zum Thema Steuergerechtigkeit gerade mit Blick auf die Schweiz erreicht haben, ist beschämend. Gerade einmal zwei Auskunftsersuchen bezüglich Daten deutscher Bankkunden an die Schweiz hat es in diesem Zeitraum überhaupt gegeben.
Der Höhepunkt dieser SPD-Tätigkeiten in diesem Bereich wurde 2009, kurz vor der Bundestagswahl, erreicht, als Peer Steinbrück die Kavallerie in die Schweiz schicken wollte, um sie zum Eintreiben hinterzogener Steuern zu bewegen. Seine Ausdrucksweise von damals, der gesamte Duktus und die Haltung, die seinerzeit durch den Finanzminister zum Ausdruck gekommen sind, haben nicht nur zu diplomatischen Verstimmungen geführt – das mag man ja noch verschmerzen –, sondern ich will ganz klar und deutlich sagen: Eine solch kriegerische Rhetorik ist wohl kaum geeignet, das Terrain für ein
solches Besteuerungsabkommen irgendwie positiv zu bereiten.
Meine Damen und Herren, wenn es nach der SPD geht – diesen Eindruck kann man haben –, können die Steuerhinterzieher weiter die Gesellschaft schädigen. Zwar scheint es wohl sinnvoll, dem Häuslebauer mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer tiefer in die Tasche zu greifen, aber dort, wo der Staat auf der Grundlage dieses Besteuerungsabkommens rechtmäßige Ansprüche durchsetzen kann, soll ihm diese Möglichkeit genommen werden. Das, meine Damen und Herren, weckt schon viele Fragen.
Herr Kollege Mostofizadeh, Sie mögen sagen, Sie hätten lieber die Taube auf dem Dach. Ich will es aber ganz deutlich sagen: Ohne ein Steuerabkommen mit der Schweiz hätten wir an der Stelle überhaupt keine Möglichkeit, unsere Ansprüche durchzusetzen.
Ich will jetzt noch auf diese CD eingehen, die offensichtlich das Allheilmittel ist, wie man es alternativ machen kann. Was die Frage der Deals und die Frage angeht, wie man Strafverfolgungsinteressen auf höchst unterschiedliche Art und Weise durchsetzen kann, ist schon gesagt worden: Gerade mit Blick auf Daten-CDs mit Steuerdaten, die ohne jeden Zweifel nicht rechtmäßig erlangt worden sind, begeben wir uns – ich habe es hier in diesem Hause mehrfach erwähnt -sehr nahe in die Sphäre der Hehlerei, auch wenn das in der Abwägung von der Rechtsprechung anders gesehen wird.
Ich finde, mit Blick auf die Rechtsstaatlichkeit sind nach wie vor viele Fragen offen. Es kann nicht sein, dass an dieser Stelle mit Amnestien gearbeitet wird, das aber an anderen Stellen, zum Beispiel in dem in Rede stehenden Abkommen, als Teufelszeug gebrandmarkt wird.
Meine Damen und Herren, die FDP zieht ein legales und ordentlich zustande gekommenes zwischenstaatliches Abkommen zwischen zwei souveränen Staaten der Verwendung fragwürdiger von Banken, ihren Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern erhaltenen Daten ebenso vor wie die Entsendung der Kavallerie in ein befreundetes Nachbarland.
Abschließend kann ich noch sagen, dass der Vergleich, der vorhin zu den Vereinigten Staaten von Amerika gezogen worden ist, an jeder Stelle an den Größen und Realitäten völlig vorbeigeht und hinkt. Im Übrigen sollte das auch nicht Vorbild dafür sein, wie wir mit europäischen Nachbarländern umgehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich vorab zwei Feststellungen treffen. Die eine ist: Mir geht es gut. Die zweite lautet: Herr Kollege Mostofizadeh, aus
Sicht der Linken möchte ich weder die Welt noch das Thema in den Blick nehmen. Da haben wir alle viel bessere Perspektiven.
Ich habe bereits im Haushalts- und Finanzausschuss für meine Fraktion deutlich gemacht, dass ich die Begründung der späten Einbringung des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2012 durch die Landesregierung nur schwer nachvollziehen kann, und ich halte sie nicht für stichhaltig.
Zum Initiativrecht der Landesregierung – leider hat sie ja das alleinige Initiativrecht, was das Haushaltsgesetz angeht – ist vieles gesagt. Natürlich spiegelt sich das Initiativrecht der Landesregierung in § 30 der Landeshaushaltsordnung wider, wo es heißt, dass der Entwurf des Haushaltsgesetztes und des Haushaltsplans dem Landtag bis zum 30. September des vorherigen Jahres vorgelegt werden soll.
Es ist allerdings eine Soll-Bestimmung.
Die Landesregierung muss begründen, warum sie von dieser Soll-Vorschrift abweicht.
Schauen wir uns Art. 81 unserer Landesverfassung an, so stellen wir fest, dass es sich dort nicht um eine Soll-Bestimmung handelt, sondern dort wird festgestellt, dass eben nach Jahren getrennt vor Beginn des ersten Haushaltsjahres ein Haushaltsgesetz durch das Parlament festgestellt wird.
Ich will nur darauf hinweisen, dass wir nicht nur mit großem Konsens und mit Blick auf die jeweiligen Wahljahre von dieser Verfassungsbestimmung abgewichen sind, sondern es im Übrigen – bei welchen Konstellationen auch immer – im Parlament auch immer wieder Verabschiedungen eines Haushaltsgesetzes im jeweils laufenden Haushaltjahr gegeben hat. Das gehört, glaube ich, auch zur Lauterkeit.
Im Haushalts- und Finanzausschuss hat der Finanzminister einige Begründungen vorgetragen. Ich gehe davon aus, dass er sie gleich noch einmal wiederholen wird. Ich habe ihn jedenfalls bisher so kennengelernt, dass er seine Argumentationslinie nicht innerhalb von zwei Tagen ändert.
Bei den Linken scheint das anders zu sein. Im Haushalts- und Finanzausschuss stimmen die Linken erst der Vorlage der Landesregierung zur Genehmigung der Einstellungszusagen zu, dann wird das hier aber kritisiert.
Ich will zur Begründung, die der Finanzminister im Haushalts- und Finanzausschuss gegeben hat, zwei Anmerkungen machen. Wir kritisieren ausdrücklich nicht, dass die Landesregierung in Ruhe das Urteil des Verfassungsgerichts zum Nachtragsetat 2010 ausgewertet hat. Ich hoffe, sie hat es auch wirklich ausgewertet. Die Verfassungsmäßigkeit der Haus
halte ist ein hohes Gut. Auch die Landesregierung hat die Einhaltung der Verfassung zu beachten, insbesondere dann, wenn man zuvor vor dem Verfassungsgericht so krachend gescheitert ist.
Dass es einige neue Überlegungen und Abstimmungsprozesse zwischen den Ressorts geben muss, nachdem auch die Ministerpräsidentin den Schwenk vom Schuldenkurs auf einen vermeintlichen, vielleicht sogar tatsächlichen Sparkurs beschlossen hat, ist aus unserer Sicht ebenfalls verständlich. Wenn es aber um das Thema Sparen beziehungsweise Konsolidieren geht, dann ist das, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ein so wichtiges Ziel, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. Denn mit einem eilig zusammengeschusterten Konzept ist niemandem geholfen. Ob das dann tatsächlich gelingen wird oder auch nicht, das werden wir bei der Einbringung und im Verlauf des weiteren Beratungsverfahren bis zur Abstimmung über den Haushaltsentwurf 2012 beurteilen können.
Die spätere Einbringung des Haushaltsentwurfes, als sie die Landeshaushaltsordnung vorsieht, und eine Verabschiedung des Haushaltsplans im nächsten Jahr hat es, wie gesagt, in der Vergangenheit immer wieder gegeben, auch in unterschiedlichen Konstellationen. Ob der interne Fahrplan, den sich die Regierung für das Verfahren bis zur Einbringung gegeben hat, die kürzeste und schnellste Variante ist, daran haben wir allerdings unsere Zweifel. Ich will aber auch nicht, dass wir mit Sicherheit nicht verurteilen werden, wenn die Landesregierung, wie jetzt angekündigt, tatsächlich Einsparungen und Konsolidierungen im Haushaltsentwurf vornehmen wird.
Meine Damen und Herren, wir bleiben, anders als die Linke, nach wie vor dabei, dass wir im Haushalt strukturelle Konsolidierungen vornehmen müssen. Auch aus diesem Grund lehnen wir den Antrag der Linken ab.
Frau Präsidentin! Ich danke im Übrigen für die Kollegialität. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die letzte Rede, die ich hier im Parlament zum Thema „Kultur und Bibliotheksgesetz“ gehalten habe, habe ich sinngemäß mit den Worten geschlossen: Die CDU-Fraktion hat mit ihrem Gesetzentwurf zum Bibliotheksgesetz einen Anstoß zu einer hoffentlich fruchtbaren Diskussion geliefert. Wir freuen uns auf diese Diskussion.
Der vorliegende Antrag bzw. die enthaltene Aufforderung – oder, um es freundlicher zu formulieren, diese Bitte des Parlaments; es ist eben noch kein Gesetz, Herr Kollege Bialas – an die Landesregierung, entweder eine Fraktionsinitiative für den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen konstruktiv zu begleiten oder selbst einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen, wird ein weiterer Schritt in diesem hoffentlich fruchtbaren Diskussionsprozess sein.
Insofern freue ich mich über diesen weiteren Schritt und darüber, dass wir in der detaillierten Ausschussberatung eine Konkretisierung dahin gehend vornehmen, was aus unserer Sicht für die Verbesserung der kulturellen Bildung, der Kultur und der Kunst in Nordrhein-Westfalen zu tun ist.
Wir haben uns darüber schon verschiedentlich kollegialiter ausgetauscht – auch bei der Diskussion über das Bibliotheksgesetz – und sind der Auffassung, dass wir eines vermeiden müssen: dass verschiedene Sparten der Kultur gegeneinander ausgespielt oder gegeneinander positioniert werden. Das wäre nicht hilfreich. Insofern müssen wir diesen ganzheitlichen Ansatz in der Tat stärker in den Vor
dergrund stellen, statt Einzelgesetze zu verabschieden. Darüber haben wir auch schon beim letzten Mal diskutiert, als es um das Bibliotheksgesetz ging.
Allerdings möchten wir – das ist eine Erwartungshaltung der FDP-Fraktion, die ich an der Stelle durchaus formulieren will –, dass ein solches Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in NRW wirklich ermöglicht, dass zum Beispiel Programme wie „Jedem Kind ein Instrument“ oder „Kultur und Schule“,
die von der vorherigen Landesregierung mit initiiert und aufgegriffen worden sind, weiterentwickelt und in Nordrhein-Westfalen flächendeckend ausgebaut werden können.
Weiterhin ist es ein ganz wichtiger Punkt, dass wir zum Beispiel bei wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen mit den Schwerpunkten Kulturwirtschaft und Kreativwirtschaft eine stärkere Verzahnung vornehmen und auch diese Elemente in der kulturellen Bildung und in der Kulturförderung mit aufgreifen. Ich glaube, dann wird viel Bewegung hineinkommen.
Es gibt begonnene Dialogveranstaltungen und viele angekündigte Initiativen, zum Beispiel die Initiative „Kulturrucksack“. Ich will es einmal positiv formulieren: Die Kultur für Kinder ist unser aller gemeinsames Ziel. Bei uns heißt es „Jedem Kind Kultur“, bei Ihnen „Kulturrucksack“. Nur, wir müssen das tatsächlich mit Inhalt füllen. Was in diesen Kulturrucksack hineinkommen soll, ist leider immer noch unbestimmt.
Der Inhalt soll nach der Sommerpause geliefert werden. Das wird hoffentlich ein guter, konstruktiver Beitrag.
Da es hier angesprochen worden ist und da wir über Kulturinhalte und kulturpolitische Konzepte zwar immer von der fachlichen Seite her diskutieren, im Ergebnis komischerweise aber doch immer wieder bei Fragen des Haushalts und des Geldes landen, will ich sagen, dass wir uns gemeinsam überlegen müssen, wie die Prioritätensetzungen im Haushalt für die Kultur auszusehen haben.
Kollegin Brunert-Jetter hat gerade sehr deutlich darauf hingewiesen, dass wir den Kulturförderetat des Landes in den Jahren 2005 bis 2010 auf 140 Millionen € mehr als verdoppelt – es sind über 70 Millionen € hinzugekommen – und trotz alldem auch eine Haushaltskonsolidierung vorgenommen haben. Sie hat auch zu Recht darauf hingewiesen, wie fruchtbar diese Anerkennung im Hinblick darauf war, dass das Bild Nordrhein-Westfalens als attraktivem Kulturstandort in Kommunen, bei jungen Menschen weit über die Landesgrenzen hinaus verbreitet wur
de. Es ist gelungen, junge Menschen für Kultur zu begeistern, mit all den Auswirkungen auf die eigene Kreativität.
Ich hoffe, dass wir diesen Weg gemeinsam weitergehen. In diesem Sinne freue ich mich auf die konstruktiven Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerpräsidentin, Sie haben vorhin gesagt, eine Entscheidung sei nötig, man müsse sich der Verantwortung bewusst sein, es gehe nicht um politisches Spiel. Bei allen Aussagen bin ich völlig bei Ihnen. Aber es geht gerade um Verantwortung. Ich reklamiere für meine Fraktion ausdrücklich, dass wir uns der Verantwortung bewusst sind und uns ihr stellen. Ich habe gestern schon deutlich gemacht, dass dies ein Entscheidungs- und Abwägungsprozess ist, der vielen in diesem Hause offensichtlich nicht ganz leicht fällt. Ich konnte heute erkennen, dass es nicht nur Jubel gibt. Deshalb will ich mir schon noch drei Anmerkungen erlauben.
Erste Anmerkung! Vorhin ist gesagt worden, Eigentümer der WestLB seien die Bürgerinnen und Bürger. In dieser Klarheit und insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen auf die Haftungsfrage hätte ich das gerne schon zu früheren Zeitpunkten gehört. Ob die Bürgerinnen und Bürgern zu Geschäften wie Boxclever und der damit verbundenen Milliardenhaftung ihre Zustimmung gegeben hätten?
Ich will in aller Ausdrücklichkeit noch einmal festhalten, dass die FDP-Fraktion im nordrhein
westfälischen Landtag seit 2001 immer wieder davor gewarnt hat, dass es nicht verantwortbar ist, wenn die WestLB als international agierende Großbank tätig ist. Wir haben klar gesagt: Wir erwarten, dass der Landesanteil an der WestLB verkauft wird; denn wir wollten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von der Eigentümerhaftung freistellen.
Zweite Anmerkung! Der Finanzminister hat gerade vorgetragen, dass die Lasten auf die aufzuspaltenden Teilbereiche ungleich verteilt seien. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Beschäftigten. Schauen wir uns das an:
400 Beschäftigte bei der Verbundbank; sie nimmt klar umrissene Aufgaben wahr. Das ist ziemlich präzise konturiert.
Bei der SPM ist das Land alleiniger Eigentümer. Die Fragen Mitarbeiterausstattung, Mitarbeiterbedarf
sind völlig offen. Die Aufgaben, die die SPM wahrnehmen soll, sind offen. Es gibt Spekulationen en gros. Die zweijährige Kooperationsvereinbarung mit der Verbundbank und EAA ist über drei Jahre hinaus verlängert. Danach fehlt es an Konzeptionen, was bei der SPM verbleiben bzw. von ihr und ihren Mitarbeitern gemacht werden soll. Es ist kein Geschäftsmodell erkennbar.
Es ist weiter von Verkaufserlösen gesprochen worden. Ja, wir freuen uns, wenn sich das so realisiert. Aber wenn nicht? Dazu gibt es keine Aussagen. Das ist fehlende Transparenz auch mit Blick auf die Risiken für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, letztlich für den Landeshaushalt.
Wir sollen heute Eckpunkten zustimmen, die zwar wohl lange verhandelt worden sind; aber das Ergebnis ist aus der Sicht der FDP-Fraktion nicht zureichend, mit Blick auf die Lastentragung des Eigentümers Land nicht akzeptabel.
Dritte Anmerkung! Wenn ich höre, das alles habe nichts mit dem Landeshaushalt zu tun, erschreckt mich das wirklich, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. An dieser Stelle habe ich noch größere Fragezeichen, was die Verantwortung gerade mit Blick auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und die Belastung für nachfolgende Generationen angeht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will den Versuch unternehmen, mich bei diesem Tagesordnungspunkt kurzzufassen.
Es handelt sich in gewisser Weise um eine Fortsetzung der Diskussion im Haushalts- und Finanzausschuss und im Haushaltsberatungsverfahren, als es um einen Entschließungsantrag von SPD und Bündnisgrünen ging, der aus irgendeinem Grund zurückgenommen wurde, vielleicht weil sich das Finanzministerium nicht so fürchterlich danach gedrängt hat, die mittelfristige Finanzplanung vorzeitig zu überarbeiten. Ich glaube, wir sind völlig d’accord, dass ihre Anpassung an die aktuellen Sachverhalte, ihre Fortschreibung dringend notwendig ist und dass sie schon bei der Beratung und Verabschiedung des Haushalts am 18. Mai das Papier nicht mehr wert war, auf dem sie gedruckt war. Sie diente dokumentarischen Zwecken, ansonsten aber war sie völlig veraltet.
Man kann natürlich die Frage stellen, welchen besonderen Erkenntnisgewinn man daraus ziehen mag, dass uns möglicherweise Anfang statt Ende September eine mittelfristige Finanzplanung vorgelegt wird. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, man muss festhalten, dass die Ziele, die wir mit Blick auf die Haushaltskonsolidierung und das Erreichen der Ziele der Schuldenbremse vielleicht doch noch gemeinsam verfolgen, ambitioniert sind. Im Hinblick darauf sollten wir eine mittelfristige Finanzplanung für die Beratungen der Fraktionen möglichst frühzeitig vorgelegt bekommen.
Insofern mag man vielleicht über die Frage des Zeitpunktes diskutieren, aber der Sachverhalt als solcher ist klar und eindeutig, sodass wir der Forderung nach einer aktualisierten Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung nur unsere Zustimmung geben können. Je eher wir sie bekommen, umso besser. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn die Versuchung sicherlich naheliegt, Herr Kollege Börschel, wollen wir unseren Kindern Plenarreden als Gutenachtgeschichten doch lieber ersparen. Und, Herr Kollege Laumann, wir Westfalen sind sicherlich trotzdem beide froh, dass Köln auch zur Familie des Landes Nordrhein-Westfalen gehört.
Es ist auch richtig, dass wir eine Verpflichtung eingegangen sind, Schaden von den Menschen in Nordrhein-Westfalen abzuwenden.
Die FDP-Fraktion – und zwar jeder Abgeordnete und jede Abgeordnete – ist sich der Verantwortung für die Menschen in Nordrhein-Westfalen, für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, für den Finanzplatz Nordrhein-Westfalen, für die Versorgung von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen mit Finanzdienstleistungen, letztlich auch für die Beschäftigten der WestLB und im Übrigen auch für aller anderen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen sehr wohl bewusst. Es ist auch zugestanden, dass es vorliegend eine schwierige Abwägung ist, die wohl niemandem in diesem Hause leicht fällt.
Jetzt haben gerade die Kollegen Papke, Weisbrich und Körfges schon einiges Zutreffendes zur Historie vorgetragen. Es ist auch bereits sehr deutlich ge
worden – und ich bin dem Kollegen Körfges dankbar dafür, dass er aus dem Koalitionsvertrag 2005 zwischen CDU und FDP zitiert hat –, dass im Koalitionsvertrag ein besonderes Anliegen der FDP war, dass der Landesanteil an der WestLB AG zum Wohle letztlich des Finanzplatzes Nordrhein
Westfalen auch unter Einbeziehung des Kapitalmarktes veräußert – landläufig: verkauft – werden kann. Ich will ausdrücklich sagen, dass dies Ausdruck eines notwendigen ordnungspolitischen Verständnisses ist, dass es deswegen aber nicht die WestLB insgesamt als Bank diskreditiert hat. Es war und ist unser ordnungspolitisches, dass der Staat, die öffentliche Hand, nicht als Banker, noch dazu im internationalen Kapitalgeschäft, auftreten soll.
Ich will zugestehen, dass die Sparkassen – und das ist in diesem Hause sowohl von Herrn Dr. Papke als auch von mir wiederholt zum Ausdruck gebracht worden – in Nordrhein-Westfalen einen sehr wichtigen Beitrag bei der Versorgung mit Finanzdienstleistungen erbringen. Es hat sich in den Jahren 2008/2009 sehr deutlich gezeigt, dass die Sparkassen auch ein großes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger genießen. Im Übrigen gilt das für die Genossenschaftsbanken und andere Finanzdienstleister im privaten Bankensektor auch.