Protokoll der Sitzung vom 21.07.2011

Hier wird immer wieder dieser Brief zitiert und gesagt, es sei doch alles harmlos. – Man muss sich aber den Brief genau anschauen. Ich möchte aus diesem Brief – von den Bediensteten – noch einmal einen Satz zitieren:

„Auch hier möchten wir die Frage stellen, wie es sein kann, dass uns Schülern suggeriert wird, eine Kollektivbestrafung unter den Gefangenen zu vermeiden, wir jedoch an dieser Institution nichts anderes erfahren haben.“

Hier sagen die Schülerinnen und Schüler, sie würden kollektiv bestraft. – Was ist denn das, meine Damen und Herren? – Ist das nicht etwas von Angst, von Drill? Ein solches Schreiben muss man doch genau lesen.

Insofern war ich ähnlich wie die CDU enttäuscht und auch entrüstet darüber, dass wir am Ende der Debatte im Rechtsausschuss, nachdem die Rednerliste geschlossen war und als der Vertreter des Ministeriums seinen letzten Wortbeitrag zu diesem Tagesordnungspunkt begonnen hat, auf einmal hören:“ Ach wie, Sie haben gar keine Vorlage?“ – Wir konnten auf diese Vorlage nicht mehr eingehen und mussten erfahren, dass das Ministerium schon seit einer Woche Post im Hause hatte, in der zwar nicht von Ohrfeigen, nicht von Gewalt geredet worden ist, aber immerhin von Themen wie Kollektivbestrafung. Meine Damen und Herren, das war nicht in Ordnung. Das musste hier heute noch einmal gesagt werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Danke, Herr Dr. Orth. – Jetzt spricht für die Fraktion Die Linke Frau Conrads.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich würde mich freuen, wenn der Minister, der gleich noch einmal das Wort hat, konkret etwas sagte. Am Ende wurde gerade mitgeteilt, es werde evaluiert. Evaluationen dauern aber oft sehr lange. Dann werden Arbeitsgruppen und Arbeitskreise gebildet.

Ich wüsste ganz gerne, welche konkreten Schritte Sie vorhaben und ob Sie beispielsweise dem Rechtsausschuss oder dem Parlament nach der Sommerpause einen Überblick geben können, wie Sie die jetzt von vielen und auch von uns kritisierten

offenbaren Missstände bei der Qualifizierung und bei der Einstellungspraxis beim Personal beheben wollen. Es verliert sich nämlich sonst wieder. Es wäre sehr gut, hierzu einmal eine konkrete Ansage zu bekommen.

(Beifall von der LINKEN)

Ich wollte dann noch Folgendes ansprechen: Es wurde hier viel gesagt, was ich nicht wiederholen will. Mir geht es eher um etwas Grundsätzliches. – Es steht jetzt ja die Sommerpause an. Ich möchte Ihnen, insbesondere aber den Mitgliedern des Rechtsausschusses, empfehlen, sich ein Buch zu kaufen – falls Sie es noch nicht kennen – und in die Sommerpause mitzunehmen.

Vor 35 Jahren hat Michel Foucault das Buch „Überwachen und Strafen“ geschrieben. Es hat bis heute nichts von seiner Gültigkeit und Wahrheit verloren. Er untersucht die Entstehung der großen Einschließungsmechanismen mit dem Schwerpunkt Gefängnis. Er untersucht die Zusammenhänge zwischen Macht, Herrschaft und Strafen und kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass sich die Strafe nicht so sehr als Läuterungsinstrument bewährt hat und deswegen durchgeführt wird, sondern als Machtstrategie.

Er bewertet das überhaupt nicht. Er analysiert die Einrichtung. Er analysiert die Funktionen von Strafe und von Herrschaft. Das, wir hier tun, hat auch etwas mit Herrschaft zu tun. Es ist legitimierte Herrschaft; aber es ist Herrschaft.

Ich glaube, wenn wir dieses Buch lesen, entsteht ein Gesamtbild. Das führt dann vielleicht dazu, dass Vorgänge, die wir immer noch schlimm finden und für nicht richtig halten, besser nachvollziehbar werden und wir sie verstehen, weil sie teilweise auch etwas mit den Institutionen, in denen sie passieren, zu tun haben.

Deswegen kann ich Ihnen nur empfehlen, dieses Buch zu lesen. Vielleicht können wir uns danach einmal grundsätzlich darüber unterhalten, welche Problematiken wir im Strafvollzug, im Strafsystem und in den bei uns bestehenden Institutionen sehen und wie wir dieses System gemeinsam gut reformieren können. – Viel Spaß!

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Conrads. – Da wir uns noch in der zweiten Runde befinden, erteile ich jetzt Herrn Markert für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns noch einmal zu Wort gemeldet, weil hier – ähnlich wie im Rechtsausschuss – bei Teilen der Opposition ein erschreckendes Maß an Defiziten in Sachen Rechtsstaatlichkeit zutage tritt.

(Theo Kruse [CDU]: Unglaublich! Nicht zu fassen!)

Herr Orth, wir haben diese Diskussion auch schon einmal im Rechtsausschuss geführt. Es ist eben die Frage, wann man welche Fakten aus welchen Gremien öffentlich macht. Sie haben zwar völlig recht: Es ist in der Tat unsere Aufgabe als Abgeordnete, für Transparenz zu sorgen und an der Aufklärung mitzuwirken. Es ist aber nicht die Aufgabe von Abgeordneten, die Inhalte, die in nichtöffentlichen Gremiensitzungen vertraulich besprochen werden, nach außen zu tragen. Wer soll denn jemals wieder darauf vertrauen können, sich in solchen nichtöffentlichen Sitzungen, bei denen es auch um Personalangelegenheiten geht,

(Manfred Palmen [CDU]: Das müssen gera- de Sie sagen!)

offenbaren zu können?

(Erneuter Zuruf von Manfred Palmen [CDU])

Hören Sie doch mit den Kugeln auf! Jetzt geht es um Rechtsstaatlichkeit. Hier geht es darum, dass Menschen, die sich in nichtöffentlichen Sitzungen in Personalangelegenheiten offenbaren, damit rechnen müssen, dass Abgeordnete wie Herr Biesenbach in Dampfplauderer-Manier nach außen treten und diese wirklich sehr vertraulichen Dinge an die Öffentlichkeit bringen. Mit Aufklärung und Transparenz hat das nichts mehr zu tun!

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Wenn wir schon darüber reden, was zur Rechtsstaatlichkeit dazugehört, möchte ich noch einen weiteren Punkt anführen, den wir auch gemeinsam im Rechtsausschuss diskutiert haben. Kann man in öffentlichen Internetforen unter Pseudonymen wie „Ute, Schnute, Kasimir“ eingestellte Beiträge denn wirklich als Belege anführen? Jeder weiß doch, wie diese Foren bestückt werden. Jeder von uns könnte sich auch hinsetzen und Beiträge für solche Foren schreiben.

Genau das ist das Problem. Diese Beiträge sind nicht beweiskräftig. Kein Gericht würde sie anerkennen. Weil sie nicht beweiskräftig sind, können sie weder in der rechtlichen noch in der sachlichen und damit tatsächlichen Auseinandersetzung angeführt werden. Sind diese Aussagen denn tatsächlich glaubwürdig und glaubhaft? Das würde Sie jeder Richter fragen, Herr Orth. Jeder Richter würde auch Ihnen diese Frage stellen, Herr Biesenbach, wenn Sie diese Beweismittel anführen.

Was dieses sensible Thema betrifft, erinnere ich mich noch sehr gut an einen sehr sachlichen Beitrag des Kollegen Engel im Rechtsausschuss. Ja, es muss Raum geben, dass Menschen, die Gewalt erfahren haben, sich offenbaren können. In einem Rechtsstaat muss es diese Räume aber eben auch unter dem Prinzip der Sensibilität geben können. Wir sind alle aufgefordert, mit diesen Menschen

sensibel umzugehen und solche vertraulichen Dinge nicht sofort nach außen zu tragen, um darauf unser politisches Süppchen zu kochen.

Lassen Sie uns die anstehende Sommerpause auch dafür nutzen, die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit wieder miteinander zu vereinbaren.

Es war unserer Fraktion wichtig, diese beiden Aspekte noch einmal in die Debatte einzubringen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Markert. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Kutschaty.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Drei Punkte möchte ich gerne noch ansprechen und mich einmal Herrn Giebels, einmal Frau Conrads und einmal Herrn Dr. Orth zuwenden.

Herr Giebels, Sie kritisieren hier, dass Ihnen dieses Schreiben erst am Ende des Tagesordnungspunktes im Rechtsausschuss ausgehändigt worden sei. – Ich darf Ihnen versichern, dass dahinter keine bewusste Planung steckt.

Im Übrigen hat kein Abgeordneter dieses Schreiben angefordert. Vielmehr habe ich es von mir aus den Abgeordneten zur Verfügung gestellt, um Transparenz zu schaffen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Und dann beschweren Sie sich noch über den Zeitpunkt, zu dem Sie es bekommen? – Es ist schon ganz erstaunlich, in dieser Art und Weise zu argumentieren.

Ich erinnere mich auch noch gut an die letzte Legislaturperiode. Damals habe ich als Oppositionsabgeordneter kein einziges Schreiben aus dem Ministerium bekommen, obwohl wir nachgefragt haben. Das ist ebenfalls ein Unterschied in unserem Stil.

Frau Conrads, vielen Dank dafür, dass Sie Ihren Blick auch in die Zukunft gerichtet haben. Alles das ist Bestandteil unserer Evaluierung. Dabei untersuchen wir auch die Frage, ob das Verhältnis von hauptamtlichen Lehrkräften und nebenamtlichen Lehrkräften sinnvoll und ausgewogen ist. Dazu existieren unterschiedliche Auffassungen. Auch der Bezug zur Praxis ist durchaus sinnvoll. Die Rotation, die Herr Kollege Engel im Rechtsausschuss noch einmal ausdrücklich gelobt hat, ist gleichfalls ein Thema, mit dem wir uns beschäftigen müssen – ebenso die Frage, wie sich die Umstellung von der fächerbezogenen zur themenbezogenen Ausbildung tatsächlich ausgewirkt hat.

Alles das werten wir aus. Ich gehe davon aus, dass ich Ihnen in einer der nächsten Rechtsausschuss

sitzungen nach den Sommerferien schon Erkenntnisse präsentieren kann, sodass wir dann gemeinsam nach vorne schauen können, was die Frage angeht, wie die Ausbildung zukünftig stattzufinden hat.

Herr Dr. Orth, ja, die Schulleiterstelle war zu dem fraglichen Zeitpunkt nicht besetzt. Sie unterliegen aber zwei Missverständnissen; denn Sie unterstellen zwei Dinge: erstens, dass die Situationen tatsächlich so gewesen sind, wie sie bislang in den Vorwürfen diskutiert worden sind, und zweitens, dass das irgendeinen Zusammenhang mit der Besetzung der Schulleiterstelle hat.

Ich weise hier auch noch einmal deutlich darauf hin, dass die Schule einen Schulleiter hatte. Es gibt einen qualifizierten Schulleiter, der diese Stelle ausgefüllt hat. Dabei handelt es sich um eine erfahrene Kraft, die seit 1977 im Vollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen tätig ist.

Herr Dr. Orth, dann haben Sie gefragt: Warum wird er denn nicht Leiter dieser Vollzugsschule, wenn er denn so gut ist? –

Herr Dr. Orth, ich komme nicht aus der Ministerialverwaltung, ebenso wenig wie Sie. Ich musste mich erst umstellen bei der Frage, wie Stellen besetzt werden. Aber es ist nicht in der Hand eines Ministeriums oder eines Ministers, einfach mal so einen rauszupicken und eine Schulleiterstelle zu besetzen. Das wissen Sie eigentlich auch. Solche Stellen müssen ausgeschrieben werden, es muss Beurteilungen geben, alle Bewerber – wir haben im Moment einen Bewerberkreis von fünf Leuten – müssen von ihren Dienstvorgesetzten beurteilt werden, dann muss ein Auswahlverfahren stattfinden, es gibt Besetzungsvorschläge.

Ich darf Ihnen sagen, Herr Dr. Orth, meine Damen und Herren: Wir sind guter Dinge, zu Beginn des neuen Schuljahres im September mit einer neuen Leitung an den Start zu gehen.

Abschließend noch, Herr Dr. Orth: In Ihrem Antrag kommt zart zum Ausdruck, dass wir uns gemeinsam bemühen müssten, die Schule in Zukunft gut und vernünftig zu führen und einen vernünftigen Unterricht anzubieten. Aber das, was Sie gerade ausgeführt haben, Herr Dr. Orth, ist extrem kontraproduktiv. Denn Sie haben gerade mit einem lockeren Satz ein Pauschalurteil über die Lehrkräfte dort abgegeben, indem Sie gesagt haben, die Lehrkräfte an dieser Schule seien nicht qualifiziert. – Herr Dr. Orth, ich fordere Sie auf: Nehmen Sie das zurück! Woher haben Sie die Erkenntnisse, dass die Lehrkräfte pauschal nicht qualifiziert sind?

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Das ist eine ungeheuerliche Beleidigung der Lehrerinnen und Lehrer an dieser Schule, die tatkräftig ihren Dienst verrichten. Ob der eine oder andere in diesem Bereich möglicherweise Fehler gemacht

hat, prüfen wir; da greifen wir auch ein. Aber ein Pauschalurteil über diese Schule, über diese Lehrkräfte dient in keinster Weise einer vernünftigen Ausrichtung dieser Schule für die Zukunft, Herr Dr. Orth.