Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Butterwegge. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir am Ende der Beratungen, und wir kommen zur Abstimmung:
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/21 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dem so zu? – Wer stimmt dagegen? – Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist einstimmig so überwiesen.
4 Viertes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (4. Schulrechtsänderungsgesetz)
Zur Einbringung der Gesetzentwürfe erteile ich den antragstellenden Fraktionen das Wort. Als Erster spricht für die SPD-Fraktion der Kollege Große Brömer.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist gerade knapp vier Jahre her, dass das zurzeit noch gültige schwarz-gelbe Schulgesetz in einer bis dahin beispiellosen Art und Weise durch die Gremien des Landtags gepeitscht wurde und das gerade einmal ein Jahr gültige Schulgesetz der rot-grünen Vorgängerregierung ersetzte. Eingebracht wurde es am 5. April und bereits am 22. Juni nach nur wenigen Wochen Zeit für Beratung inhaltlich nahezu unverändert von der CDU/FDP-Koalition hier im Landtag verabschiedet.
Insgesamt sieben Expertengespräche und eine große ganztägige Anhörung hatten stattgefunden. Von allen Seiten, von Eltern- und Lehrerverbänden, von der Landesschüler- und Landesschülerinnenvertretung, von den kommunalen Spitzenverbänden, wurde der Gesetzentwurf seinerzeit zum Teil scharf und massiv kritisiert. Das alles hat damals nichts, überhaupt nichts bewirkt. Schwarz-Gelb war beratungsresistent. Das Schulgesetz wurde durchgepeitscht, und die Schulen wurden pünktlich zu
Meine Damen und Herren, ich habe mir die alte Vorlage noch einmal herausgesucht. Dabei ist mir eine Textstelle aufgefallen, die seinerzeit in der Kürze der Debatte gar nicht entsprechend gewürdigt worden ist. Im Absatz A eines Gesetzentwurfs mit der Überschrift „Problem“ wird üblicherweise eine Problemsituation beschrieben, die es durch das eingebrachte Gesetz zu mildern bzw. zu lösen gilt. In Ihrem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren von CDU und FDP, lautet die Problembeschreibung:
In der Regierungserklärung von Herrn Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers vom 13. Juli 2005 ist angekündigt worden, eine grundlegende Schulreform in Nordrhein-Westfahlen durchzuführen und die hierfür notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Textpassage ist bezeichnend und gleichsam entlarvend. Hier ist nicht die Rede von Schulentwicklung, von pädagogischen, methodischen oder didaktischen Herausforderungen, von Zukunftschancen für unsere Kinder, nein, der Ministerpräsident hat – ideologisch motiviert – die Änderung des rot-grünen Schulgesetzes als Programm angekündigt. Alleine deswegen wurde eine Gesetzesvorlage erarbeitet und eingebracht, klassisch von oben nach unten aufoktroyiert. Das, meine Damen und Herren in der Opposition, war Ihre Vorgehensweise.
Seitdem, seit Juni 2006, reißt die Kritik am schwarzgelben Schulgesetz nicht ab. Das ist nur konsequent und logisch, denn mit diesem Schulgesetz wurden keinerlei Probleme gelöst, sondern – im Gegenteil – zahlreiche Probleme erst geschaffen. Ein paar dieser Probleme haben Sie selbst erkannt und inzwischen geändert. Ich erinnere nur an die unsägliche nachträgliche Reduzierung der Anzahl der Kopfnoten von ursprünglich sechs auf drei. Ministerin Sommer hatte zwei vorgeschlagen, die FDP wollte vier. Und so einigte man sich schließlich auf drei. Das war Ihre pädagogische Basis des Schulgesetzes.
Deswegen werden wir, die rot-grüne Regierungskoalition, dieses Schulgesetz grundlegend überarbeiten und in wesentlichen Punkten revidieren. Das machen wir eben nicht im Schnelldurchgang oder mit einer Überrumpelungstaktik, sondern wir werden die Betroffenen, die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern, in diesem Prozess mitnehmen, und wir werden sie am
Heute geht es zunächst um eine kleine Reform: um die ersten notwendigen Schritte zur Beseitigung der gröbsten Fehler des alten schwarz-gelben Schulgesetzes.
Erstens. Wenn man den Elternwillen ernst nehmen will, muss man auch der Entscheidungskompetenz der Eltern vertrauen. Wir werden das Aushebeln des Elternwillens rückgängig machen und die sogenannten verbindlichen Grundschulempfehlungen abschaffen.
Zweitens. Die Praxis belegt, dass Ziffernnoten zur Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens völlig ungeeignet und praktisch ohne Aussagekraft sind. Pädagogisch notwendig ist eine Art der Rückmeldung, die der individuellen Vielfalt der Schülerinnen und Schüler gerecht wird und einen eventuell notwendigen Entwicklungsbedarf beschreibt. Wir werden deshalb die Kopfnoten abschaffen und im Dialog mit den Beteiligten eine mehr anerkennende und wertschätzende Beurteilungsform des Arbeits- und Sozialverhaltens entwickeln.
Drittens. Schule ist keine Veranstaltung einer einzelnen Gruppe der am Schulleben Beteiligten, sondern sie ist ein Ort, an dem Demokratie nicht nur erlernbar, sondern auch erfahrbar sein muss. Schule kann sich nur entwickeln, wenn notwendige Entscheidungen von allen Gruppen gemeinsam diskutiert, getroffen und gestaltet werden können. Wir werden deshalb die innerschulische Demokratie, die gleichwertige und gleichberechtigte Mitwirkung aller Beteiligten, durch die Wiedereinführung der Drittelparität in der Schulkonferenz stärken.
Viertens. Die Abschaffung der Schulbezirke ist auf die einhellige Ablehnung der kommunalen Spitzenverbände gestoßen. Nicht nur die fehlende Planungssicherheit für die Schulträger ist Teil dieser Kritik, sondern auch die Erkenntnis, dass durch die Aufgabe des Prinzips der wohnortnahen Schule soziale Schieflagen in den einzelnen Grundschulen drohen.
(Ralf Witzel [FDP]: Heute sind die früheren Kritiker klüger und wissen, dass die freie Schulwahl bestens funktioniert!)
Wir werden es deshalb den Schulträgern ermöglichen, die Schuleinzugsbereiche wieder einzuführen, wenn es aus Sicht der Kommune aufgrund der lokalen Gegebenheiten sinnvoll ist.
Meine Damen und Herren, dies sind die ersten vier Schritte auf dem Weg zu einer grundlegenden Überarbeitung des noch gültigen Schulgesetzes. Wir freuen uns auf die Diskussion im Fachausschuss und stimmen selbstverständlich der Überweisung aller Anträge und Gesetzesvorlagen zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir legen Ihnen bereits heute einen ersten Gesetzentwurf vor, um das Schulgesetz zu novellieren. Der Kollege Große Brömer hat schon in einigen Punkten dargelegt, warum wir das für unerlässlich erachten.
In diesem schulrechtlichen Sofortprogramm gehen wir zunächst an die Punkte heran, die Ihnen bekannt sind und die bei den Eltern sowie bei den Schülerinnen und Schülern für viel Aufregung und in den Kollegien und in den Kommunen für großen Unmut gesorgt haben: die verbindliche Schulformempfehlung, die Option auf Schulbezirke, die Drittelparität und auch das Thema Kopfnoten.
Wer von Ihnen gestern Abend im WDR die Sendung „Was läuft falsch? NRWs Schulen bekommen schlechte Noten“ gesehen hat, konnte noch einmal einen Eindruck davon gewinnen, was Sie mit Ihren Regelungen angerichtet haben und welche Blüten diese Regelungen treiben.
Da hat sich gestern Abend eine Mutter zum Thema Kopfnoten gemeldet und geschildert, dass ihr Kind aus finanziellen Gründen nicht an einer Klassenfahrt teilnehmen konnte, was von der Lehrerin mit der Bemerkung quittiert worden sein soll, die Nichtteilnahme werde sich auf die Kopfnoten auswirken. Ein Schüler hat noch einmal bestätigt, wie die Kopfnotenvergabe in den Schulen vielfach vonstatten geht. Es gibt nämlich in der Regel eine Einheitsnote. Damit behelfen sich die Kolleginnen und Kollegen, auch was die Mehrarbeit angeht. Mit Notengerechtigkeit hat das überhaupt nichts zu tun. Wenn die Einheitsnote in Köln ein „Sehr gut“ und in Dortmund ein „Gut“ ist, dann haben wir genau da schon ein Gerechtigkeitsgefälle. Dabei dachte ich, Sie seien früher gegen die Einheitslösung gewesen.
Ich will daran erinnern, was wir hier in Sachen Kopfnoten erleben mussten. Mit sechs Kopfnoten sind Sie an den Start gegangen. Das war weder trennscharf noch ausgegoren. Die Proteste aus den Schulen waren gewaltig.
Dann sollte Prof. Bos, weil das Schulministerium keine eigene Evaluation gemacht hat, mit dem Auszug aus einer zu anderen Zwecken angefertigten Erhebung dafür herhalten. Das ist leider auch schiefgegangen. Dann hat Schwarz-Gelb versucht, auf den Druck zu reagieren, und Sie haben sich hier auf diesem Flur quasi wie auf dem Basar getroffen: „Was bietest du, vier oder zwei? Wo treffen wir uns? Antwort: „Bei drei.“ Man einigt sich auf drei.
Weder für die erste Version mit sechs Kopfnoten noch für die zweite Version mit drei Kopfnoten gab es jemals eine belastbare pädagogische Begründung. Die hat es niemals wirklich gegeben. Es gibt auch keine – das kann gar nicht sein –, weil es in der Tat nicht richtig ist, zu versuchen, mithilfe von Kopfnoten, von Ziffernnoten, Persönlichkeitsmerkmale zu beschreiben. Das ist ein grundlegend falscher Ansatz.
Allerdings brauchen wir für die Entwicklung des Arbeits- und Sozialverhaltens Rückmeldungen an die Schülerinnen und Schüler, die ihnen wirklich helfen, diese Kompetenzen zu entwickeln. Kopfnoten als Disziplinarinstrument – von der Kollegin Pieper-von Heiden damals als solches angepriesen –, als Beurteilung von Persönlichkeit, als Momentaufnahme, Kopfnoten, die, wenn sie auf dem Abschlusszeugnis erscheinen, dann auch noch ein Leben lang mit sich herumgeschleppt werden –