Protokoll der Sitzung vom 15.07.2010

(Beifall von GRÜNEN, SPD und LINKEN)

all das ist pädagogischer Unfug. Kopfnoten sind ein untaugliches Instrument zur Entwicklung von Arbeits- und Sozialverhalten.

Ich möchte aber an dieser Stelle auch hinzufügen, dass die Kompetenzentwicklung nicht allein dadurch verbessert werden kann, dass es mehr Schulbibliotheken gibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken-Fraktion, es geht auch um die Haltung, um die Einstellung zur Arbeit und zum Lernen. Diese Verquickung in Ihrem Antrag habe ich nicht verstanden. Darüber werden wir aber in der Ausschussberatung sicherlich noch einmal reden.

Die Verbindlichkeit der Grundschulgutachten werden wir in der Tat aufheben; denn die Eltern sollen Beratung und Unterstützung erhalten. Das, was Sie praktiziert haben, war doch letztlich die Zwangszuweisung zu Schulformen, wenn Schüler und Schülerinnen den Prognoseunterricht nicht erfolgreich absolviert haben. Zudem haben Sie einen ungeheuren Druck in die Grundschulen getragen, der zu einem Nachhilfeboom geführt hat; denn die Eltern wollten sicherstellen, dass ihre Kinder die Eintrittskarte für eine höhere Schullaufbahn erhalten. Auch das ist kontraproduktiv und hat einen enormen Druck auf die Grundschulpädagogik ausgeübt.

Deswegen ist es nicht erstaunlich, dass mehr als 1.000 Grundschulleitungen – das heißt, fast ein Drittel der Grundschulen in Nordrhein-Westfalen – gegen diese verbindlichen Grundschulempfehlungen protestiert und Position für das längere gemeinsame Lernen bezogen haben. Sie sagen: Wir können diese Entscheidung nicht treffen, die über Lebenskarrieren, über Berufskarrieren von Kindern bestimmt.

Ich erinnere noch einmal an Jürgen Baumert und daran, was ich bereits eben zitiert habe: Die un

gewöhnlich große Leistungsstreuung unter den Schülern in Deutschland wird zu einem nicht unerheblichen Teil in der Sekundarstufe I institutionell erzeugt – nach der Auslese der Schüler am Ende der vierten Klasse in unterschiedliche Schulformen. Oder kürzer gesagt: Eine frühe Auslese fördert die soziale Ungleichheit. Genau damit werden wir jetzt Schluss machen.

Die Gesamtschulverbände haben Ihnen auch noch einmal einen Beleg darüber vorgelegt, wie aussagekräftig die Übergangsempfehlungen sind. Wenn es Tatsache in Nordrhein-Westfalen ist, dass man mit der Durchschnittsnote von 2,7 eine Übergangsempfehlung sowohl zur Hauptschule als auch zur Realschule oder zum Gymnasium bekommen kann, dann zeigt das, wie wenig belastbar dieses Instrument ist. Denn maßgeblich ist dann doch die soziale Herkunft, aufgrund derer dann entschieden wird, zu welcher Schulform das Kind überwiesen wird.

Mit Interesse habe ich noch auf einen anderen Antrag der FDP geguckt, nämlich den zur Jugendbeteiligung. Warum Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, daran mitgewirkt haben, die Drittelparität in den Schulen so abzuwürgen, hat mich dann doch gewundert.

(Beifall von der LINKEN)

Denn da ging es um Beteiligung in einem maßgeblichen Feld. Das betrifft die Lebenszeit von Kindern und Jugendlichen ganz erheblich. Das haben Sie einfach mal eben so gecancelt und im Handstreich am Anfang Ihrer Legislatur gekippt.

Wir setzen auch auf eine andere Debattenkultur in den Schulkonferenzen. Es geht nicht mehr darum, zu überstimmen, sondern darum, zu überzeugen und eine breite Basis für die Schulentwicklung und für die Entscheidungen zu finden. Das ist eine andere demokratische Qualität, das ist eine andere Beteiligungsqualität. Das wirkt sich auch auf das Schulklima insgesamt aus. Das werden wir wirken lassen, Herr Sieveke. Dann werden Sie das erleben. Gehen Sie in die Schulen in Paderborn, die auch für die Drittelparität sind. Reden Sie mit denen vor Ort. Dann wissen auch Sie, worüber wir hier wirklich reden müssen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Bezüglich des Gesetzentwurfs der Linken zum Thema „Besetzung der Schulkonferenzen“ habe ich wahrgenommen, dass Sie die Eltern nicht richtig mitdenken. Ich meine, auch darüber müssen wir noch einmal gezielt reden. Sie sollten nicht ausgebremst werden. Denn sie sind ein wesentliches Moment in der Schulentwicklung. Sie tragen Schulentwicklung mit. Das sollen sie auch. Dann müssen sie auch entsprechend beteiligt werden und dürfen nicht außen vor gelassen werden. Auch das ist ein Punkt, über den wir diskutieren müssen.

Der letzte Punkt ist die Option für die Kommunen, dass sie die Ausweisung von Schulbezirken wieder als Instrument nutzen können. Damit können vor allen Dingen zwei Probleme angegangen werden. Es geht um die Verlässlichkeit gerade auch von Grundschulangeboten und die gleichmäßige Lehrerzuweisung, damit Eltern nicht ständig neue Situationen mit unterschiedlichen Klassenstärken an verschiedenen Standorten vorfinden. Und es ist auch ein Instrument, um dafür zu sorgen, dass die soziale Segregation, die Sie mit der Zwangsauflösung der Grundschulbezirke vorgenommen haben, nicht weiter betrieben wird.

Wenn man in die Ballungsräume und in die einzelnen Standorte schaut, dann sieht man, welche Wanderungsbewegungen es gibt. Die soziale Schere geht weiter auseinander. Deshalb brauchen wir diesen schulpolitischen Wechsel, an dem Eltern, Schülerinnen und Schüler, die Kollegien und auch die Kommunen partizipieren können. Das bringen wir jetzt auf den Weg, damit es schnellstmöglich geht.

Mit einer weiteren Schulgesetznovelle werden wir die anderen Punkte angehen, die wir in unserem Wahlprogramm versprochen haben, die auf der Agenda sind. Da werden wir noch interessante Diskussionen haben.

Wir stimmen der Überweisung des Gesetzentwurfs in den Fachausschuss zu und freuen uns auf die Diskussion mit Ihnen.

(Beifall von GRÜNEN, SPD und LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Für die Fraktion Die Linke spricht nun Frau Kollegin Böth.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist interessant, dass SPD und Grüne genau die gleichen Ideen hatten wie wir.

(Zurufe und Lachen bei der CDU)

Die Tatsache, dass es in allen drei Landtagswahlprogrammen so stand und ein heißes Diskussionsthema während des Landtagswahlkampfes war, zeigt, dass es ein großes Bedürfnis in diesem Land gibt, daran dringend etwas zu ändern.

(Beifall von LINKEN und GRÜNEN)

Ich möchte jetzt nicht die Argumente wiederholen, die schon genannt worden sind, sondern sage noch zwei andere Dinge zu den Kopfnoten – neben dem, was zum Beispiel Kollegin Beer gerade genannt hat.

Zur Feststellung der Leistungsfähigkeit und Arbeitsbereitschaft von Schülerinnen und Schülern gehört auch so etwas wie die Ausstattung von Schulen, weil nämlich die Arbeitsbereitschaft und die Leis

tungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern auch daran gekoppelt sind, wo und wie sie arbeiten können. Wir sind uns, glaube ich, alle einig, dass wir nicht wollen, dass das davon abhängig ist, ob ich zuhause 3.000 Bücher stehen habe, wie das bei vielen Eltern der Fall ist, oder ob ich zuhause nichts stehen habe. Das ist der Grund, warum die Ausstattung der Schule auch dazu gehört. Wir stimmen hier aber nicht über die Begründung von Anträgen ab, sondern über die Anträge.

Bezüglich der Kopfnoten habe ich es – ich war ja bis vor kurzem noch Lehrerin – immer als besonders absurd empfunden, dass insbesondere so etwas wie das Konfliktverhalten von Schülerinnen und Schülern gerade dann besonders positiv benotet wurde, wenn es nie einen Konflikt gegeben hat – dann wurde das mit 2 oder 1 benotet –, wohingegen diejenigen, die Konfliktthemen in der Schule angesprochen haben, eher als renitent galten und durch diese Kopfnoten diszipliniert werden sollten. Diesem Unsinn muss Einhalt geboten werden.

(Beifall von LINKEN und GRÜNEN)

Zu dem Gesetz zur Stärkung der Mitbestimmung von Schülerinnen und Schülern: Wir halten daran fest, dass wir dem durch Schwarz-Gelb immer weiter eingeschränkten Politikunterricht und der politischen Bildung wieder mehr Gewicht geben wollen. Unsere Schülerinnen und Schüler in diesem Land sind durchaus in der Lage, sehr verantwortungsbewusst mitzubestimmen. Und zur Mitbestimmung gehört auch die Übertragung von Verantwortung. Deshalb wollen wir Schülerinnen und Schülern mehr Verantwortung geben.

Zur Aufhebung der verbindlichen Grundschulgutachten ist schon eine Menge gesagt worden. Insbesondere möchte ich noch einmal darauf verweisen, dass nach den Erhebungen der IGLU-Studie 40 % aller Grundschulgutachten falsch sind. Bei gleicher Intelligenz und gleicher Leistungsfähigkeit werden die Kinder nicht den richtigen Schulen zugeordnet. Wenn das dann zwangsweise geschieht und die Eltern gar nichts mehr machen können, ist das ziemlich katastrophal.

Bei der Einführung der Grundschuleinzugsbezirke ist – über das, was schon gesagt worden ist, hinaus – für uns die Stärkung der Selbstständigkeit von Kindern ein ganz wichtiges Argument. Bereits im Kindergarten und in der Kindertagesstätte wird auf die Selbstständigkeit von Kindern hingearbeitet. In der Grundschule ist das ein ganz großes Ziel bis zum Ende der vierten Klasse. Dieses wird konterkariert, wenn Eltern ihre Kinder durch die halbe Stadt fahren und Kindern selbstständige Sozialkontakte, die sie am Nachmittag oder am Wochenende praktizieren können, und zwar ohne das Taxi der Eltern und ohne die Möglichkeiten, die dahinter stehen, nicht mehr möglich sind. Das ist fatal, weil es eines der wesentlichen Lernziele der Grundschule konterkariert. Dies muss geändert werden.

Ansonsten möchte ich noch Folgendes bemerken: Wie Sie wissen, sind wir neu hier und lernen noch. Deshalb haben wir mehrere einzelne Artikelgesetze eingebracht. Beim nächsten Mal machen auch wir wie SPD und Grüne ein Paket daraus. Wir haben jetzt verstanden, wie das geht.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Böth. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Kaiser.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir, ehe ich auf den vorliegenden Gesetzentwurf eingehe, ein paar allgemeine Bemerkungen zum Koalitionsabkommen von Rot-Grün, das ich mit großer Freude gelesen habe. Selten habe ich ein solches Sammelsurium von Einzelforderungen gesehen, bei dem keine übergeordneten Zielsetzungen erkennbar sind.

Aus meiner Sicht ist bei diesem Koalitionsvertrag vollkommen blamabel, dass gerade im Hinblick auf den Bildungsbereich nicht eine einzige konkrete Angabe zur Finanzierung gemacht wird und alle substanziellen Forderungen im Allgemeinen bleiben. Ein paar Beispiele – ich zitiere –:

… wollen wir einen Inklusionsplan entwickeln …

Da sind wir schon lange dran. –

Wir wollen den Ganztag ausbauen … Die Qualität des Unterrichts steht im Zentrum unserer Bemühungen.

Die Schulleitungen werden wir in ihrer Führungsrolle stärken.

Das ist alles lange in der Diskussion, das ist nichts Neues, und das steht in keinem richtigen Kontext.

Auffallend an dem Koalitionsvertrag ist weiterhin, dass sich viele Forderungen aus den Wahlprogrammen von Rot-Grün nicht darin wiederfinden. Er ist eine wahre Fundgrube vergessener Wahlversprechen, angefangen bei verbindlich zugesagten kleineren Klassen bis hin zur Unterstützung bei Lese-Rechtschreib-Schwächen. Man fühlt sich an den Schröder-Witz erinnert: Vor der Wahl – nach der Wahl.

Kleinere Klassen: Im Wahlkampf Thema Nummer eins, im Koalitionsvertrag nach Kassenlage – sobald Demografiegewinne es erlauben. Aber es gibt, wie Frau Löhrmann in der „FAZ“ mitteilte, eine Ausnahme: Die neuen Gemeinschaftsschulen werden durch kleine Klassen von maximal 25 Schülerinnen und Schülern vorab privilegiert und besser als andere Schulen gestellt. Wir werden eine solche Ungleichbehandlung unserer Schulen nicht mitmachen.

(Beifall von CDU und FDP)

Werfen wir einen Blick auf den vorliegenden Gesetzentwurf. Frau Löhrmann, Sie können doch nicht ernsthaft glauben, dieser Entwurf könne als Einladung an CDU und FDP verstanden werden, ernsthaft mit Ihnen in einen bildungspolitischen Diskurs einzutreten. Das ist keine Einladung, sondern das Gegenteil: Durch dieses Vorhaben haben Sie Ihre erste Chance auf die Herstellung von Konsens vollkommen vor die Wand gefahren. Dieser Entwurf ist als Tribunal über die Bildungspolitik der letzten Landesregierung angelegt. Aber wir lassen uns die Erfolge unserer Bildungspolitik von Ihnen nicht zerreden.

(Beifall von CDU und FDP)

Ich sehe Sie weit davon entfernt, ähnlich erfolgreich zu sein; unsere Steigerungsraten im Bildungsetat müssen Sie erst einmal erreichen, und zwar ohne Rekordschuldenhaushalte aufzustellen.

Setzen wir uns inhaltlich mit dem Entwurf auseinander. Zunächst ist auffällig, dass mit politischen Formeln und Schuldzuweisungen und nicht mit einer sachorientierten Sprache gearbeitet wird. Das ist wahrhaftig neuer Stil und belegt die politische Absicht. Inhaltlich ruft er vor allem eines hervor, nämlich erbitterte Opposition, insbesondere gegen Ihr Vorhaben, das Elternrecht auf freie Grundschulwahl wieder einzuschränken.

(Beifall von CDU und FDP)

Die Verankerung des Elternrechts auf freie Grundschulwahl, das durch den Wegfall der Grundschuleinzugsbezirke ermöglicht wurde, hat zum Beispiel in der Stadt Arnsberg, auf die ich mich wegen ihrer Aufgeschlossenheit bekanntlich gerne beziehe, nur zu positiven Effekten geführt. Die Zufriedenheit der Eltern bei der Wahl der Grundschule hat deutlich zugenommen. Die Profilierung der pädagogischen Konzepte der einzelnen Grundschulen hat sich spürbar verbessert. Eltern begrüßen nachdrücklich die Möglichkeit, zum Beispiel zwischen jahrgangsübergreifend und jahrgangsbezogen unterrichtenden Grundschulen frei wählen zu können.