Protokoll der Sitzung vom 09.09.2011

Kommen wir zur schulgesetzlichen Änderung. Die drei Konsensparteien sind sich einig, dass die Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt unserer Schulpolitik stehen. Wir setzen auf das Prinzip der individuellen Förderung und wollen neben allen gesetzlichen Regelungen und Änderungen dafür sorgen, dass diesem gesetzlichen Anspruch tatsächlich die Realität im Unterricht folgt.

Klar ist – das ist mir als Sozialdemokrat wichtig –, dass die soziale Herkunft der Kinder keinesfalls eine Rolle für den Bildungserfolg spielen darf. Jedes Kind hat Anspruch auf bestmögliche Förderung seiner Begabungen und Talente – unabhängig vom angestrebten Schulabschluss und davon, ob es dick oder dünn, arm oder reich, deutsch oder ausländisch ist. SPD, Grüne und CDU geben den Schulträgern mit der Sekundarschule ein passgenaues Instrument an die Hand, damit sie ihr Angebot vor Ort den veränderten Anforderungen der Eltern anpassen können.

Wir bieten den Eltern eine Schule, bei der sie sicher sein können, dass ihre Kinder zu allen Schulabschlüssen optimal gefördert werden: vom sogenannten Hauptschulabschluss bin hin zur Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe.

Schließlich bieten wir den Schülern eine Schule der bestmöglichen Förderung und Bildung, an der sie länger gemeinsam lernen und ihre Begabungen und Talente voll und frei entfalten können.

Ich will kurz auf einzelne Aspekte eingehen, die mir wichtig sind. Die Sekundarschule umfasst die Jahrgänge 5 bis 10 und bietet Klassengrößen von 25 Schülern. Sie hat keine eigene Oberstufe, bietet aber eine verpflichtende Kooperation und damit die

Gewissheit für Eltern und Schüler, dass ein durchgehender Bildungsgang bis zum Abitur nach 13 Jahren (G 9) durch eine verpflichtende Kooperation mit mindestens einem Gymnasium, einer Gesamtschule und/oder einem Berufskolleg erreicht werden kann.

Ich bin mir sicher: Der fachliche und personelle Austausch zum gegenseitigen Nutzen wird dabei elementarer Bestandteil jeder Vereinbarung sein. Gymnasiale Standards sind dabei in jeder Jahrgangsstufe und in allen Organisationsformen zu gewährleisten. Beispielsweise bietet die Sekundarschule – Herr Kaiser hat es gerade erwähnt – bei den Fremdsprachen dennoch genügend Flexibilität, um individuelle Bildungsgänge erfolgreicher zu gestalten. Die zweite Fremdsprache kann in Klasse 6 oder in Klasse 8 gewählt werden.

In der Sekundarschule gilt das Prinzip des längeren gemeinsamen Lernens. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird gemeinsam und binnendifferenzierend im Klassenverband gelernt und unterrichtet. Die frühzeitige Aufteilung nach Jahrgangsstufe 4, die für viele Eltern nicht mehr zeitgemäß ist, gehört damit der Vergangenheit an. Bildungswege und Bildungschancen werden für alle Kinder länger offengehalten.

Ab Jahrgangsstufe 7 kann der Unterricht kooperativ, teilintegriert oder integriert fortgesetzt werden. Diese Entscheidungsfreiheit stärkt die Organisationskompetenz der Schulträger sowie die Beteiligung der Eltern im Rahmen der Schulkonferenz. Ich bin mir sicher: Nur so kann gute Schule heute funktionieren.

Gleiches gilt übrigens für die Errichtung. Dabei ist es wichtig, dass der Bedarf vorher abgefragt wird, insbesondere der Bedarf an der Sekundarstufe II mit Blick auf den Bildungsweg der Kinder. Sofern die Eltern eine Sekundarstufe II möchten, ist vor Ort eine Gesamtschule zu gründen, die ebenfalls mit 25er-Klassen aufwarten kann.

Kurz möchte ich noch erwähnen, dass auch Teilstandortlösungen im Gesetz verankert werden – Herr Kaiser hat gerade darauf hingewiesen –, damit vor Ort ein wohnortnahes und qualitativ hochwertiges Schulangebot vorgehalten werden kann. Wichtig ist, dass die bestehenden zwölf Gemeinschaftsschulen nun eine gesetzliche Grundlage haben und damit rechtlich abgesichert sind.

Ich fasse abschließend zusammen: Wir haben gemeinsam die Verfassung verlässlich und flexibel neu gestaltet, damit sie den heutigen und künftigen Bedürfnissen der Schulträger, der Eltern und der Schüler gerecht werden kann.

Wir haben ein neues Schulangebot geschaffen, das es Schulträgern erlaubt, künftig mehr Bildungsgänge, die zu höheren Abschlüssen führen, vor Ort anzubieten und so die geänderte Elternnachfrage zu bedienen. Wir stärken das längere gemeinsame

Lernen im Klassenverband. Wir stärken das Prinzip der individuellen Förderung aller Schüler durch kleinere Klassen, flexible Bildungsgänge und Organisationsformen.

Ich möchte abschließend sagen: Mit dem heutigen Tag – da bin ich mir ziemlich sicher – beginnt nicht nur in Nordrhein-Westfalen eine neue schulpolitische Zeitrechnung zum Wohl der Kinder, zum Wohl der Eltern und zum Wohl der Kommunen. Wir haben allen Grund, darauf stolz zu sein, und wir haben allen Grund, uns darüber zu freuen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Glück auf!

(Beifall von der SPD, von der CDU und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Link. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Abgeordnete Beer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt drei gute Gründe, warum wir uns heute Morgen hier versammelt haben.

Erstens sind das die vereinbarten Ziele in der Bildungskonferenz Nordrhein-Westfalen. Das Schulwesen soll sich entwickeln. Es soll gerechter und leistungsfähiger werden sowie das Schulangebot vor Ort sichern. Initiiert von Sylvia Löhrmann, einberufen von der Ministerpräsidentin und der Schulministerin gemeinsam, hat die Bildungskonferenz eindrücklich vorgemacht, wie Konsensbildung in lange strittigen Fragen in Nordrhein-Westfalen gelingen kann. Allen, die in der Bildungskonferenz dazu beigetragen haben, sage ich hier ausdrücklich noch einmal ein herzliches Dankeschön.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Zweitens. Der Schulversuch „Gemeinschaftsschule“ hat Blockaden in der Schullandschaft von Nordrhein-Westfalen aufgelöst. Bei der Zahl von zwölf Gemeinschaftsschulen, die jetzt an den Start gegangen sind, ist immer die große Zahl der Schulträger mitzudenken, die deutlich gemacht haben, dass sie mehr Gestaltungsmöglichkeiten brauchen, damit Schule vor Ort Bestand haben kann – immerhin ein Viertel der Schulträger in Nordrhein-Westfalen. Das braucht eine grundlegende gesetzliche Änderung. Natürlich ist dabei auch an das OVG-Urteil zu denken.

Wer gestern den ersten Schultag an den Gemeinschaftsschulen aufmerksam beobachtet hat, der weiß: Es geht an diesen Schulen nicht um Quantitäten und das Köpfezählen. Es geht vor allem um eine neue Schulqualität. Es geht darum, ernst zu machen mit der individuellen Förderung, das Kind in den Mittelpunkt zu stellen, der Vielfalt der Kinder gerecht zu werden und sie wertzuschätzen, Lernbarrieren zu vermeiden und Potenziale zu entwickeln.

Und, Herr Papke, das gilt selbstverständlich auch für die neuen Sekundarschulen im Land NordrheinWestfalen. Es sollte für jede Schule in NordrheinWestfalen gelten, dass so gearbeitet wird.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Mein besonderer Dank gilt deshalb auch den engagierten Kolleginnen und schulischen Wegbereitern für diesen pädagogischen Aufbruch.

Und es tut gut, wenn für eine solche Entwicklung auch Lob kommt. Besonders freut es mich, wenn das von außen geschieht und so renommierte Persönlichkeiten wie Rita Süssmuth das aussprechen, die am Mittwoch beim ersten Schultag der Gemeinschaftsschule in Ascheberg sagte: Es ist gut, dass es Sie gibt. – Wir wussten das schon immer, was wir an Sylvia Löhrmann haben. Aber es ist schön, dass das auch in dieser Weise noch einmal zum Ausdruck gekommen ist. Rita Süssmuth ist eine Verfechterin des längeren gemeinsamen Lernens, die wir auch schon auf einem Parteitag zu Gast hatten. Sie hat in Ascheberg auch ihrer Freude Ausdruck verliehen, dass ihre Partei den Schulkonsens mit möglich gemacht hat.

Da sind wir beim dritten Punkt: Der Schulkonsens und die vorgelegten Gesetzentwürfe sind der Grundüberzeugung der drei beteiligten Fraktionen geschuldet, dass gute Schule vor Ort gemacht wird, dass Schulen entsprechende Entwicklungsbedingungen sowie schulorganisatorische und pädagogische Freiheit brauchen. Wir wollen für Eltern, für Kollegien und Schulträger Verlässlichkeit schaffen und mit unerquicklichen, ideologiebefrachteten Diskussionen ein Ende machen, damit die Energien wirklich dahin gehen können, wo sie gebraucht werden, nämlich in die individuelle Förderung der Kinder.

Weil es in der Schule um die Förderung der Kinder geht und nicht um die Förderung von Parteien, Lehrerverbänden oder Schulformen, ist dieser Schulkonsens gut für Nordrhein-Westfalen. Meine Kollegen haben dem schon Ausdruck verliehen: Gewinner sind die Kinder in Nordrhein-Westfalen.

Auch ich bin den Kollegen für die vertrauensvolle, sachliche und zielorientierte Zusammenarbeit sehr dankbar, wie ich auch dem Haus dankbar bin, wo wir immer unsere Fragen loswerden konnten.

Ich will auch dies nicht verschweigen: Es ist sicherlich ein Fakt, dass dieser Schulkonsens gerade aus der Situation einer Minderheitsregierung möglich werden konnte, weil die alten Regierungs- und Oppositionsreflexe nur noch bedingt taugen. Diese andere Dialogkultur ist sicherlich auch dadurch gestiftet worden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Verfassung wird die institutionelle Garantie der Hauptschule gestrichen. Damit wird endlich die Verfassungswirklichkeit der Schulwirklichkeit angepasst. Wir ermög

lichen eine Weiterentwicklung der Schulstruktur in der Sekundarstufe I. Den Realitäten musste endlich Rechnung getragen werden. Vom allgemein drastischen Schülerrückgang sind die Hauptschulen überproportional betroffen. Eltern wollen, dass die Schullaufbahnentscheidungen länger offengehalten werden. Ungünstige Lernausgangslagen der Schülerinnen konzentrieren sich immer mehr, und das wirkt sich auf Lernmilieus aus, wie es die Wissenschaft seit Langem beschreibt.

Gegen diese empirisch belegten Faktoren können auch die engagiertesten Hauptschulkolleginnen und -kollegen nicht anarbeiten. Über 50 % der Hauptschulen in NRW haben nur noch eine Eingangsklasse.

In Anbetracht dieser Faktenlage betrachte ich es allerdings als Frechheit, dass der FDP-Kollege Witzel jüngst in Solingen verkündete, die Hauptschule als Schulform habe eine Chance, wenn sie gut geführt sei. – Was sollen denn da Hauptschulleitungen denken, die von den beschriebenen Entwicklungen besonders betroffen sind? Das heißt doch: Jungs, Mädchen, ihr habt euren Job nicht vernünftig gemacht! – Das ist keine Anerkennung für die engagierte Arbeit von Kollegien in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Aber das ist noch nicht der Gipfel der Äußerungen des Kollegen. Dass gemeinsames Lernen für die FDP sowieso nur schwer vollstellbar ist, wissen wir. Aber wirklich entlarvend ist ein anderer Satz – ich zitiere –: Unter ihresgleichen können Schüler eine andere Motivation entwickeln. – Wer sind denn „ihresgleichen“ auf der anderen Seite? Kinder aus gut situierten Elternhäusern können am besten unter ihresgleichen lernen – lass‘ die anderen nicht in meine Schule! Das ist doch „Spiel-nicht-mit-den Schmuddelkindern“-Rhetorik, Herr Witzel, ganz eindeutig!

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Wenn wir jetzt die Schulformkorsettstangen für die Schulentwicklung vor Ort lockern, vertrauen wir in die Schulentwicklung vor Ort. Gleichzeitig bleiben wir bei dem Grundsatz, dass von Landesseite aus keine Schulform abgeschafft wird. Es ist doch das Gemeinsame der Ablehnungsfront von FDP und Linken, wie sie sich hier formiert, dass sie den kommunalbasierten Weg nicht mitgehen wollen.

Die einen wollen ihn nicht mitgehen, weil sie Angst vor der Entwicklung haben, dass Eltern, Schulen und Schulträger unideologisch Schule für ihre Kinder gestalten und sie keinen Ankerpunkt mehr für eine Politik haben, die nur noch verbohrt, aber längst nicht mehr liberal und freiheitlich ist. – So liefert man nicht, so ist man geliefert, meine lieben Kollegen und Kolleginnen von der FDP.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das hat Herr Pinkwart offensichtlich rechtzeitig erkannt. Er ist nicht mehr Mitglied dieser Fraktion und hat die Freiheit, den Schulkonsens zu begrüßen.

Auf der anderen Außenposition des Parlaments herrschen Misstrauen und Nichtzutrauen der kommunalen Ebene gegenüber sowie das immer noch zentralistisch geprägte Verordnungsdenken vor. Wenn man den Hebel einmal umlegt, dann ist die linke Welt in Ordnung, dann ist die Schulwelt gedreht.

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Sie haben es richtig erkannt!)

Wir setzen mit dem Schulkonsens auf die Ermöglichung, und ich bin schon lange davon überzeugt, dass das der richtige Weg ist. Mit der Streichung der Hauptschulgarantie nehmen wir auch den Volksschulbegriff aus der Verfassung; auch das ist längst überfällig.

Wir erläutern das in der Verfassung bereits bestehende Gliederungsgebot – es war bislang nicht allen hier im Hause präsent –, dass die Gliederung des Schulwesens insgesamt durch die Mannigfaltigkeit der Lebens- und Berufsaufgaben bestimmt wird, durch einen neuen Satz. In dem Erläuterungssatz steht, dass nun auch integrative Schulformen aufgenommen sind. Das gegliederte Schulwesen wird noch einmal erläuternd genannt.

Ich wüsste im Übrigen kein Bundesland mit Regierungsbeteiligung der Linken – wenn ich jetzt die Geräuschentwicklung auf dieser Seite hier richtig deute –, das das gegliederte Schulsystem abgeschafft hätte. Das ist doch sehr interessant und sollte vielleicht auch bei der Frage mitreflektiert werden, wie man sich hier positioniert.

(Bärbel Beuermann [LINKE]: NRW ist eben Vorreiter, und zwar links!)

Mit der Änderung des Schulgesetzes etablieren wir eine neue Schulform. Das ist ein gutes Signal für das neue Denken in Nordrhein-Westfalen. Die Sekundarschule wird gesetzlich verankert – so, wie wir es von Anfang an auch für die Gemeinschaftsschulen formuliert haben. Und so, wie sie es jetzt praktizieren, gilt der Grundsatz: Die Stärken aller Schulformen sollen in der neuen Schule wirken!

Kollege Link hat schon zu den Bedingungen der Sekundarschule etwas ausgeführt. Das will ich nicht wiederholen. Aber wichtig ist: Sie gewährleistet natürlich in allen Organisationsformen gymnasiale Standards. Eine verbindlich ausgestaltete Kooperation mit gymnasialen Oberstufen ist verpflichtend, und in den Klassen 5 und 6 wird länger gemeinsam gelernt.

Wir gehen davon aus, dass wir mehr Freiheit und Vertrauen in die pädagogische Souveränität und Gestaltung der Kolleginnen und Kollegen vor Ort zulassen. Wir geben ihnen Gestaltungsmöglichkei

ten, die sich auch in den neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen wiederfinden werden.