Protokoll der Sitzung vom 09.09.2011

Was nun jedoch im Antrag der Koalition von SPD, Grünen und CDU vorliegt, das ist genau das Gegenteil.

(Beifall von der LINKEN)

Es soll nicht nur die Hauptschule als grundständige Schulbildung vom Land garantiert werden, sondern gleich das gesamte gegliederte Schulsystem. Es zählt nicht der Elternwille, sondern es zählen Parteienentscheidungen in den Kommunen.

Durch die vorliegende Verfassungsänderung werden die Ergebnisse der Bildungskonferenz konterkariert, da das gesamte – hören Sie! –, das gesamte gegliederte Schulwesen festgeschrieben werden soll. Ob die Eltern das wünschen oder nicht, spielt keine Rolle. Ob Streit zwischen den Kommunen produziert wird oder nicht, ist den antragstellenden Parteien herzlich egal.

(Beifall von der LINKEN)

Herzlichen Glückwunsch! So viel zur Demokratie und zur Beteiligung.

Was hatte die Regierung in diesem Zusammenhang nicht alles versprochen? – So heißt es im Koalitionsvertrag zu der kommunalen Schulentwicklungsplanung:

„Die Kommunen im Land verstehen sich immer mehr als bildungspolitische Akteure. Wir wollen ihnen deshalb einen größeren Gestaltungsspielraum für ihr bildungspolitisches Angebot geben.“

Das wäre ja schön, wenn die Kommunen nicht auf die neue Verfassungsgarantie festgelegt würden, sondern tatsächlich als bildungspolitische Akteure planen könnten. Das ist aber nicht der Fall.

(Beifall von der LINKEN)

Gestatten Sie mir, SPD und Grüne weiter zu zitieren: Das mehrgliedrige Schulsystem verschwendet Talente. Gemeinsam lernen bis zum Ende der Pflichtschulzeit! Wir müssen an den Schulen Schluss machen mit dem Abschulen, Aussortieren und Beschämen!

Das sind in der Tat richtige Erkenntnisse. Aber was machen Sie daraus? Ich kann nur sagen: Nee, so nicht!

(Beifall von der LINKEN)

Meine Damen und Herren von SPD und Grünen, Sie haben sich mit diesem faulen Kompromiss, der auch noch „Schulkonsens“ genannt wird, so weit von Ihren hehren Wahlversprechen entfernt, dass dies ein Hohn für diejenigen ist, die an Ihre Wahlversprechen geglaubt und Sie gewählt haben.

(Beifall von der LINKEN)

Im Koalitionsvertrag wurden den Eltern folgende Versprechungen gemacht: Wir wollen dafür sorgen, dass der Elternwille wieder Vorrang hat. Zukünftig sollen die Eltern beraten werden und dann selber entscheiden, welche Schule ihr Kind besuchen soll.

Aus diesem Grunde müsste die Landesregierung eigentlich der Fraktion Die Linke folgen und die Schulentwicklungsplanung nach dem Willen der Eltern ausrichten, aber nicht nach den überkommenen Ideen der NRW-CDU.

(Beifall von der LINKEN)

Zudem versprechen SPD, Grüne und CDU einen sogenannten Schulfrieden, der zwölf Jahre halten soll. Wie soll das gehen? Warum steht in diesem Antrag nicht, dass die Verfassung nach zwölf Jahren in diesem Punkt überarbeitet werden muss? Wie soll man denn garantieren können, dass sich in zwölf Jahren eine Mehrheit findet, die diese Festschreibung den gesellschaftlichen Willensbildungsprozessen anpasst? Schließlich haben Eltern und Kommunen mit der Hauptschulgarantie bisher schon viele schlechte Erfahrungen gemacht.

Entschuldigung, aber wenn ich in die Runde blicke und mir den Altersdurchschnitt der hier Anwesenden vergegenwärtige, habe ich Zweifel, dass sich in zwölf Jahren überhaupt noch jemand an diese Absprache erinnern kann.

(Beifall von der LINKEN – Zurufe)

Ausnahmen bestätigen die Regel. – Aber, zum Thema „Erinnerung“: Es gibt ein NRW-Bündnis „Eine Schule für alle“. Dieses Bündnis hat aktiv alle angeschrieben und zur Mitarbeit aufgefordert, dass es tatsächlich eine Schule für alle in NRW geben soll. Ja, auch Kollegin Beer gehört zu den Unterstützerinnen.

(Hamide Akbayir [LINKE]: Hört, hört!)

Ich glaube, Sie sollten mit dem Bündnis einmal darüber sprechen, wie Ihre Position jetzt aussieht.

Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass ich Ihnen die inhaltslose, comichafte und qualitativ minderwertige Broschüre, auch „Schmähschrift der CDU“ bezüglich einer

SPD/Grünen-Minderheitsregierung, noch einmal vor Augen halte.

(Die Abgeordnete hält eine Broschüre hoch.)

Der Titel hat mit der heutigen Vorlage an bildungspolitischer Bedeutung gewonnen. Nämlich: Versagt in NRW! Welch ein Sieg für die CDU! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Beuermann. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Löhrmann.

(Minister Johannes Remmel: Die Broschüre wird ja überarbeitet! – Bärbel Beuermann [LINKE]: Ich frage mich nur, wann!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Für Wunder muss man beten, für Veränderungen muss man arbeiten, sagte Thomas von Aquin. Wir haben gearbeitet, weil wir wissen, dass Veränderungen in der nordrhein-westfälischen Schullandschaft nötig sind. Dafür, dass diese möglich werden und in einem rechtlich abgesicherten Rahmen stattfinden können, wird das Parlament nun sowohl mit einer Verfassungsänderung als auch einer Änderung unseres Schulgesetzes die Weichen stellen.

Die Landesregierung und auch ich persönlich begrüßen ausdrücklich die von den Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen hierzu vorgelegten Gesetzentwürfe. Es handelt sich dabei um ein Gemeinschaftswerk. Das zeigt, wozu wir als Politikerinnen und Politiker fähig sind, wenn wir die Interessen derjenigen in den Mittelpunkt stellen, für die wir Politik machen. In diesem Fall sind das vor allem die Kinder und Jugendlichen unseres Landes.

Die Vorgeschichte dieser Entwürfe zeigt aber auch, dass Menschen außerhalb der Politik bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, wenn man sie ernst nimmt und einbindet. Das ist in der Bildungskonferenz sehr deutlich geworden.

Mein Dank gilt all denen, die dort in einem offenen und ernsthaften Diskurs um eine Einigung über die Weiterentwicklung unseres Schulsystems gerungen haben. Das hat sich gelohnt. Die Bildungskonferenz hat den Boden für den Schulkonsens in NordrheinWestfalen bereitet.

Ich danke ausdrücklich allen, die den Schulkonsens verhandelt haben – Frau Ministerpräsidentin, Herr Laumann, Herr Link und Sigrid Beer sind da – und den Fachpolitikern, die aus diesem Konsens heraus, mit dem wir in die Ferien gegangen sind, die Gesetzentwürfe zum Ende der Ferien vorgelegt haben. Ich habe es vor Ort vielfach gesagt: Die Politik hat Überstunden gemacht, weil ihr das so wichtig war. Auch das hat sich gelohnt.

(Beifall von der CDU, von der SPD und von den GRÜNEN – Rüdiger Sagel [LINKE]: Was ist dabei herausgekommen? Mist!)

Meine Damen und Herren, das neue Schulgesetz wird den Schulträgern mehr Möglichkeiten zur Gestaltung ihres Schulangebots geben. So ist es zum Beispiel auch in Skandinavien vorangegangen: mit der Stärkung der örtlichen Schulträgerschaften. So ist es zum Beispiel auch in Kanada.

Auch viele unserer Schulträger haben längst erkannt, dass Schulentwicklungsplanung heute viel mehr sein muss, als Schulgebäude vorzuhalten und darauf zu hoffen, dass sie alleine dadurch angenommen werden, dass sie am Ort vorhanden sind. Sie wollen und müssen ihr Schulangebot so gestalten, dass es zum Bedarf in der jeweiligen Kommune passt. Dafür muss das Land den gesetzlichen Rahmen schaffen. Mit dem geplanten Schulgesetz wird das geschehen.

Ich betone es ausdrücklich: Von Landesseite aus wird keine Schulform abgeschafft. Wer eine gut funktionierende Haupt- oder Realschule erhalten will, der kann das tun. Es werden auch keine Schulen zwangsfusioniert. Wer das behauptet, der schürt bewusst und ohne Not Verunsicherung.

(Beifall von der CDU, von der SPD und von den GRÜNEN)

Ja – das ist neu –: Künftig können die Kommunen sich entscheiden, ob sie vorhandene Schulen zu einer Sekundarschule zusammenführen oder im Bedarfsfall eine Gesamtschule einrichten wollen. Sie werden dies nicht autoritär von oben herab verfügen, sondern die Eltern mittels Befragung in die Entscheidungsfindung einbinden. Diese Einbindung ist nicht nur dem demokratischen Prozess geschuldet, sondern folgt auch dem Gesetz von Angebot und Nachfrage. Es macht nämlich keinen Sinn, ein Angebot vorzuhalten, das nicht angenommen wird. Das quittieren die Eltern damit, dass sie ihre Kinder an anderen Schulen in anderen Kommunen anmelden. Daran kann kein Schulträger interessiert sein, der die Schule als wichtigen Standortfaktor und vielleicht auch als Seele der Kommune versteht.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Carina Gödecke)

Unsere Regierung achtet nicht nur das Gestaltungsrecht der Gemeinden – wir haben hohes Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung. Dass die Kommunen das mehr als verdienen, habe ich einmal mehr bei meinen Besuchen der Gemeinschaftsschulen gespürt, die in dieser Woche an den Start gegangen sind. Ich bin wirklich beeindruckt, wie intensiv sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die kommunalpolitischen Gremien mit der inneren Gestaltung ihrer Schulen auseinandergesetzt haben. Das ist wirklich beeindruckend, und das ist ein neuer Qualitätsschub in NordrheinWestfalen, der in den letzten Jahren entstanden ist. Dem geben wir Raum, dem kommen wir mit dieser Gesetzgebung nach.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Die kommunal Verantwortlichen begrüßen die Gestaltungsspielräume, die wir ihnen geben. Sie können „individuelle Förderung“ buchstabieren – anders als Sie, Frau Pieper-von Heiden.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Ich weiß nicht, was Sie sich dabei gedacht haben, als Sie das ins Gesetz geschrieben haben. – Sie, die kommunal Verantwortlichen, können individuelle Förderung buchstabieren vom fachlichen und überfachlichen Lernen über Segelstunden, also selbstgesteuertes Lernen, bis hin zu Lernausgangsanalysen und Portfolios. Sie, die Kommunalpolitikerinnen und -politiker, gestalten die Schule vor Ort, die Schule der Zukunft – vielfältig, leistungsstark und gerecht.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Ja, mit diesem Gesetz ermöglichen wir innovative, nachhaltige Schulentwicklungsprozesse.

Wir sichern trotz rückläufiger Schülerzahlen attraktive, wohnortnahe Schulen, die auch in kleineren Kommunen zu allen Bildungsabschlüssen führen. Durch die erweiterten Möglichkeiten zur Bildung von Teilstandorten in gemeinsamer Schulträgerschaft – Herr Kaiser hat darauf hingewiesen – wird die interkommunale Zusammenarbeit intensiviert und die Konsensbildung gefördert. Das wird nicht nur einen weiteren Entwicklungsschub vor Ort auslösen, nein, er ist in vollem Gange. Da kommt viel Arbeit auf uns zu – Arbeit, auf die ich mich freue.