Meine Damen und Herren, die Veränderungen, die sich in Art. 9 bis Art. 12 in der Landesverfassung ergeben, führen dazu, dass die Hauptschule aus der Landesverfassung gestrichen wird. Da die Verfassung aus gutem Grund nicht mit einfachen Mehrheiten geändert werden kann, hoffen wir, dass wir mit den jetzt gefundenen Änderungen nachhaltig und perspektivisch für das Land Nordrhein-Westfalen handeln und die richtigen Entwicklungsmöglichkeiten für das Schulwesen in den Kommunen bieten. Dazu dient auch die Neufassung des Art. 10.
Ich möchte daran erinnern, dass es 1968 die letzte Verfassungsänderung zum Thema „Schule“ gegeben hat – damals übrigens auch mit einer großen Mehrheit von SPD und CDU auf den Weg gebracht –, in der die Gliederung der Volksschule in Grund- und Hauptschule und gleichzeitig neue Regelungen zur Bekenntnisschule vorgenommen wurden, weil nämlich die Akzeptanz der konfessionellen Bindung im Land Nordrhein-Westfalen zurückging und es deshalb notwendig war, dass man damals eine Verfassungsänderung vornahm.
Die Geschichte der Verfassung in NordrheinWestfalen macht deutlich, dass insbesondere die großen Parteien sich gesellschaftlichen Entwicklungen nicht verschließen und mit einer Verfassungsänderung auf gesellschaftliche Entwicklungen reagieren. Neu in der Verfassung steht jetzt, dass nicht nur der geordnete Schulbetrieb für die Grundschulen und für die Hauptschulen gilt, sondern dass er auch zukünftig für alle Schulen gelten soll.
Und mit dieser Verfassungsänderung wird auch deutlich, dass die Entwicklungsmöglichkeiten, die wir dem Schulwesen und dem Schulsystem geben, nun von den Kommunen übernommen werden können. Sie erhalten die Gestaltungsspielräume, ein passgenaues Schulangebot vor Ort vorzuhalten, entsprechend übrigens auch dem Recht der Eltern, das sich aus Artikel 8 der Landesverfassung ableitet, der da heißt:
„Jedes Kind hat Anspruch auf Erziehung und Bildung. Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bildet die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens.“
Wir stärken die Elternrechte in Nordrhein-Westfalen. Damit wirken die Eltern an der Entwicklung des Schulwesens mit.
Meine Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Land dieser Republik. Es ist ein Flächenland. Es besteht aus drei Landesteilen: Rheinland, Westfalen und Lippe. Diese Landesteile wiederum umfassen viele Regionen, die kulturell unterschiedliche Ausprägungen haben. Allein 396 selbstständige Städte und Gemeinden, 22 kreisfreie Städte und 30 Kreise finden sich in Nordrhein-Westfalen wieder – jede oder jeder mit einer eigenen Geschichte und mit unterschiedlichen Entwicklungen und Traditionen, jede oder jeder mit einer eigenen Schullandschaft.
Es kann also nicht darum gehen, das gleiche Schulsystem für alle Regionen in NordrheinWestfalen vorzuschreiben. Die Träger der öffentlichen Schulen sind vielmehr gehalten, eine spezifische Schulentwicklungsplanung zu betreiben und nach den Bedürfnissen der Regionen Schulen zu errichten und zu unterhalten.
Meine Damen und Herren, mit der Sekundarschule bringen wir eine neue Schule auf den Weg, die in der Klasse 5 und 6 längeres gemeinsames Lernen zulässt, die darüber hinaus kooperativ, teilintegriert oder integrativ arbeiten kann und die damit auch die Möglichkeit eröffnet, längeres gemeinsames Lernen in Nordrhein-Westfalen weiter auszubauen.
Mit ihrer großen Flexibilität bietet diese Sekundarschule die Möglichkeit, passgenau eine Schule nach den gegebenen Bedingungen der jeweiligen Region, der jeweiligen Kommune zu sein. Aufgabe des Landes wird es sein, durch entsprechende Ressourcen – da haben wir Vereinbarungen getroffen – die Arbeitsfähigkeit und die Qualität in den Schulen zu sichern und Entwicklungsprozesse zu unterstützen.
Bei aller Unterschiedlichkeit muss es Ziel sein, für die jungen Menschen vergleichbare Bildungsergebnisse zu sichern und Abschlüsse zu vergeben. Herr Sternberg, an diesem Punkt bin ich mit Ihnen einig, dass wir natürlich schauen müssen, dass alle jungen Menschen den gleichen Stand des Bildungsinhaltes mitbekommen und ihre Abschlüsse auch garantiert bekommen.
Wir, die SPD, gehen davon aus, dass Schülerinnen und Schüler verschiedene Begabungen, Fähigkeiten und Interessen haben. Davon ausgehend gilt es, jeweils individuell so zu fördern, dass sich ihre Persönlichkeit, ihre Leistungen, ihre Produktivität bestmöglich entwickeln kann. Dabei sind nicht die Schüler und Schülerinnen dem System anzupassen, sondern die Schulen müssen sich den Schülern und Schülerinnen anpassen.
Wie erfolgreich das funktionieren kann, beweisen die skandinavischen Länder, beweist Kanada, wo Hannelore Kraft gerade gewesen ist. Das beweisen aber auch funktionierende Schulen bereits in unserem Land. Ich wünsche uns und unseren Schulen, aber vor allen Dingen der jungen Generation, dass wir mit dem Konsens, den wir gefunden haben, ein zukunftsfähiges Schulsystem mit guter Qualität auf den Weg bringen können.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die FDPLandtagsfraktion ist Schulfrieden ein hoher Wert. Deshalb werden wir uns selbstverständlich konstruktiv in das Beratungsverfahren einbringen. Wir werden Ihnen unsere Änderungsanschläge,
Aber es gibt für uns keinen Schulkonsens um jeden Preis. Das, was Sie hier als sogenannten Schulkonsens vorlegen, ist ein Pakt von drei Fraktionen zum Ausbau des integrierten Schulwesens in NordrheinWestfalen und damit auch einer Schwächung von heute gut funktionierenden Realschulen und Gymnasien. Das werden Sie alles in den nächsten Jahren in der Entwicklung vor Ort erleben.
Der sogenannte Schulkonsens im Land verlagert die Schulkonflikte in die Kommunen vor Ort. Auch Sie werden intensiv in den nächsten Jahren studieren können, dass dort die Ressourcenkonflikte ausbrechen, dass zwischen den Gemeinden eine Kannibalisierung der Schullandschaft stattfindet, so wie das auch von nicht geringen Teilen dieses Parlaments bei der Gemeinschaftsschule zuvor kritisiert wurde.
Wenn die antragstellenden Fraktionen sagen, der sogenannte Schulkonsens sei ein guter Tag für Nordrhein-Westfalen, dann haben Sie in einem Punkt Recht: Es ist ein guter Tag für das integrierte Schulwesen in Nordrhein-Westfalen, aber zugleich auch schlecht für die Bildungsqualität in NRW.
Sie bringen eine Gesamtschulgründungsoffensive auf den Weg mit solch hohen Ausstattungsstandards und Privilegien, die wir, historisch gesehen, in diesem Land so weit noch nie hatten.
Frau Ministerin Löhrmann, es hat schon etwas von Hohn, wenn Sie hier stehen und an marktwirtschaftliche Prinzipien appellieren.
Ja, dazu sage ich etwas. – Niemand von uns hat etwas gegen marktwirtschaftliche Prinzipien, auch wenn man Schule sicherlich nicht nur über den Markt definieren kann.
Nicht nur. – Wenn Sie hier von Angebot und Nachfrage sprechen, dann müssen wir Sie schon darauf hinweisen, dass das, was Sie hier vorlegen, nichts mit einer fairen, ideologiefreien Nachfrage zu tun hat. Sie privilegieren eine bestimmte Schulform. In allen Bereichen sorgen Sie dafür, dass es keine faire Entscheidungsgrundlage auf Augenhöhe gibt. Es gibt daher nicht für jede Schule vor Ort die gleichen fairen Chancen, sich im Markt zu behaupten. Vielmehr wird hierbei natürlich politisch gesteuert. Deshalb ist Ihr Angebot ein vergiftetes Angebot.
Frau Ministerin Löhrmann, eine Stelle können Sie noch präzisieren. Ich habe gerade Ihre Äußerungen ad hoc in der Debatte so verstanden, dass Sie gesagt haben: Auch in dem neuen Sekundarschulmodell ist hundert Prozent der Verbundschule.
Ich lese die Gesetzesvorlage anders: Wenn vor Ort eine Hauptschule oder eine Realschule schwächelt, überlegt man sich vor Ort, dass man diese beiden Schulen als Verbundschule bisherigen Typs, wie sie jetzt rechtlich im Schulgesetz geregelt ist, zusammenlegt, damit sie zukunftsfähig wird.
Genau dies ist eben nicht mehr möglich, wenn ich Ihren Gesetzentwurf richtig lese. Sie schaffen die Verbundschule ab und ermöglichen es einer Haupt- und Realschule eben nicht mehr, zusammengelegt zu werden, sondern Sie sehen immer neue Schulformen vor, …
… die immer zwingend einen gymnasialen Bildungsgang vorsehen, auch wenn überhaupt kein Gymnasium mit in diesen neuen Schulverbund eingehen soll.
Frau Ministerin, ich bitte Sie sehr, diesen Widerspruch zwischen Ihrer mündlichen Darlegung und Ihrer Gesetzesvorlege klar zu präzisieren. Wir werden uns ins weitere Beratungsverfahren konstruktiv einbringen.