Renate Hendricks
Sitzungen
15/9
15/10
15/11
15/13
15/15
15/17
15/19
15/20
15/22
15/24
15/26
15/30
15/35
15/36
15/41
15/42
15/45
15/50
15/52
Letzte Beiträge
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Ziel ist ein wohnortnahes und vor allen Dingen hochwertiges qualitatives Schulangebot in Nordrhein-Westfalen. Mit dem jetzt vorgelegten Konzept, das in den drei Fraktionen von CDU, SPD und Grünen angelegt worden ist und das auch ein Ausfluss aus dem Schulkonsens ist, sind wir dem heute ein ganzes Stück nähergekommen. Ich finde sehr schön, dass die Fraktion der FDP und die Fraktion der Linken dieses Konzept im Grundsatz gut finden und ihm auch zustimmen wollen. Das zeugt davon, dass wir
mit einer hohen Einigkeit die Situation für die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen verbessern.
Die gefundenen Lösungen haben auch etwas damit zu tun, dass wir in einem Flächenland wie Nordrhein-Westfalen mit sehr starken urbanen Gegenden und einem Stadt-Land-Gefälle große Schwierigkeiten haben, sodass wir vor Ort unterschiedliche Lösungen anbieten müssen. Das hat Frau Ministerin Löhrmann noch einmal sehr deutlich gemacht, aber auch der Kollege Kaiser, der auch noch weitergehende Lösungen einfordert. Dabei müssen wir aber sehen, Herr Kollege Kaiser – das gilt auch für den Flächenindex, den Ihr Kollege Sternberg eben gefordert hat –, dass die Personalressourcen in Nordrhein-Westfalen nicht unendlich, sondern endlich sind. Auch die Kriterien Finanzierbarkeit und Effizienz, die wir beim Einsatz der Personalressourcen beachten, sind eben von Bedeutung.
Angesichts der laufenden Haushaltsberatungen und dem Druck, der gerade von der CDU auf uns ausgeübt wird, finde ich es schon ein bisschen problematisch, wenn in dieser Debatte sogar weitergehende Forderungen gestellt werden. Dabei wissen wir noch nicht einmal, ob Sie dem Schulhaushalt überhaupt in Gänze zustimmen werden. Voraussetzung dafür, dass wir das Konzept, das heute vorgestellt wird, umsetzen können, ist, dass der Schulhaushalt auch die Zustimmung der CDU-Fraktion findet.
Ich bitte das zu bedenken und zwischen Worten und Handeln eine Kohärenz herzustellen.
Grundlegende Ziele sind die Stärkung der Bildungsgerechtigkeit, die Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Schulsystems und die Sicherung der Zukunftsfähigkeit der wohnortnahen Schulangebote. Das ist mit diesem Konzept möglich.
Frau Böth, ich will auch darauf hinweisen, dass es wohl nicht der Anträge der Linken bedurft hat, die Demografieeffekte im System zu belassen. Das war nämlich bereits eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag und damit perspektivisch angelegt, dass die Demografieeffekte im System bleiben sollten.
Natürlich wussten wir, dass wir kleine Standorte sichern müssen, wenn wir in der Breite wirklich Schulstandorte für alle Kinder vorhalten wollen. An dieser Stelle möchte ich an die Empfehlungen der Enquetekommission „Chancen für Kinder“ anknüpfen. Herr Kollege Kaiser war mit mir gemeinsam in der letzten Legislaturperiode in dieser Enquetekommission. Wir haben dort bereits deutlich gesagt, dass wir kleine Standorte sichern wollen, weil Schulen auch als kultureller Mittelpunkt von Orten unendlich wichtig sind, um Orte in ihrem Bestand nicht zu gefährden.
Dass wir für die Grundschulen jetzt Lösungen gefunden haben und diese auch mit Teilstandorten
und Mindestgrößen festgelegt haben, ist ein Teil des Schulkonsenses.
Zudem möchte ich in Erinnerung rufen, dass wir im Schulkonsens vereinbart haben, den Prozess „inklusive Schule“ voranzutreiben. Wenn wir uns über Qualität von Lernprozessen, Frau Pieper-von Heiden, und nicht nur über Qualität von Unterricht unterhalten, dann müssen wir uns über die Qualität von Lernprozessen der einzelnen Kinder unterhalten, wenn wir individuelle Förderung wirklich ernst nehmen. Dazu ist es erforderlich, dass Modelle der Differenzierung für die jeweiligen Klassen von den Lehrern erarbeitet werden, die dann die individuelle Förderung möglich machen. Wir müssen uns Gedanken machen, wie wir den Gedanken „inklusive Schule“, den wir laut UN-Konvention umsetzen müssen, gemeinsam verwirklichen.
Meine sehr geehrten Kollegen von der CDU, wir haben verabredet, dass wir den Prozess der Inklusion weiterhin gemeinsam gestalten werden. Mit dem gemeinsamen Antrag von 2010 haben wir verabredet, dass es ein Recht auf den Besuch der allgemeinbildenden Schule für alle Kinder mit Behinderung geben soll.
Ich habe eben davon gesprochen, dass die Demografieeffekte, die wir im System haben, nicht unendlich sind und dass wir auch die Inklusion ausreichend mit Stellen werden hinterlegen müssen. Das heißt aber auch, dass wir – das gilt sowohl für die Grundschulen, die dafür ausreichend Stellen brauchen, als auch für die weiterführenden Schulen – es uns nicht werden leisten können, Doppelstrukturen im Land vorzuhalten.
Vor dem Hintergrund der Haushaltsdebatte, aber auch wegen der Notwendigkeit der individuellen Förderung und der Umsetzung der Inklusion lautet meine eindringliche Bitte an die Kollegen der CDU, diesen Weg weiterhin gemeinsam mit uns zu gehen. Der Weg, die Frage der Inklusion zu einer parteipolitischen Auseinandersetzung werden zu lassen, ist – auch angesichts der Einigkeit bei diesem gemeinsamen Papier, das wir heute verabreden werden – sicherlich nicht der richtige. Wir brauchen den Konsens in einer so wichtigen Frage wie der Inklusion genauso wie wir den Konsens dort brauchen, wo es um die Frage der Förderung von kleinen Grundschulen geht.
Meine Damen und Herren, dieses Thema eignet sich auch nicht, Positionen gegeneinander auszuspielen, zumal wir uns schon relativ weit angenähert haben.
Ich möchte Sie ausdrücklich bitten, dass wir auch in Sachen „Inklusion“ wieder an einen Tisch kommen und damit die Rahmenbedingungen für die Grundschulen, und zwar nicht nur für die kleinen, sondern für alle Grundschulen, so gestalten können, damit die Ausstattung für diese Schule ausreichend ist,
weil in einer Gesellschaft, die in der Zwischenzeit auch ein inklusives Bewusstsein hat, der Druck auf die Schulen, alle Kinder aufzunehmen, weiter zunehmen wird.
Da sind wir in der Verantwortung.
Ich möchte mich ganz herzlich für die vom Ministerium geleistete Arbeit bedanken. Ich möchte mich für die vielfältigen in der Vergangenheit geführten Gespräche, auch mit Frau Ministerin Löhrmann, bedanken. Es war ein konstruktiver Prozess, den wir mit der CDU gemeinsam durchlaufen haben. An diesen konstruktiven Prozess würde ich gern zukünftig anknüpfen. – Ich bedanke mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie man den Reden meiner Vorredner entnehmen kann, sind wir uns einig, dass muttersprachlicher Unterricht wichtig ist. Es gibt eine Empfehlung des Europarates, die das zum Ausdruck bringt, die aber auch deutlich macht, dass es keine bindende Wirkung gibt.
Wenn ich richtig informiert bin, haben wir am 18. Januar noch ein Expertengespräch im Schulausschuss zu diesem Thema. Ich würde gerne dieses Expertengespräch, das Ausfluss einer Anhörung zum Integrations- und Teilhabegesetz ist, abwarten und die Debatte dann lieber weiter im Schulausschuss führen als jetzt an dieser Stelle, weil ich glaube, dass wir insgesamt eine große Einigkeit haben. Das gilt, Frau Birkhahn, übrigens auch für unsere Aussage: Wir wollen die deutsche Sprache
vermitteln. – Das ist kein Gegensatz. Wir wollen gleichzeitig die Muttersprache sichern.
Ich denke, dass wir dies dann mit dem Ministerium gemeinsam überlegen können. – Ich bedanke mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen dritten Lesung des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Verfassungsänderung für Nordrhein-Westfalen schließen wir einen Prozess nach intensiver Arbeit, vielen Hintergrundgesprächen und zahlreichen Abstimmungsrunden ab.
Wir schließen aber auch eine 40-jährige Auseinandersetzung um die richtige Ideologie zur Schule ab. Ich glaube, es ist die eigentlich wichtige Botschaft, dass wir uns pragmatisch zusammengefunden haben, um zukünftig Bildungs- und Schulpolitik in Nordrhein-Westfalen gemeinsam auf den Weg zu bringen.
Dass dies gelungen ist – erst recht in Zeiten einer Minderheitsregierung – liegt vielleicht wirklich an den speziellen Ausgangsvoraussetzungen einer Minderheitsregierung. Wir sind nämlich darauf angewiesen, zu sprechen und eine neue Vertrauenskultur herzustellen, auch wenn manchmal der Eindruck entsteht, dass sie doch noch nicht entstanden ist. Aber speziell in diesem Fall ist sie sicherlich zustande gekommen.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich sagen: Dass dieses möglich gewesen ist, liegt daran, dass Hannelore Kraft als Ministerpräsidentin des Landes gemeinsam mit Sylvia Löhrmann dazu eingeladen hat, diesen Schulkonsens auf den Weg zu bringen. Die beiden Damen haben das klug und geschickt gemacht. Ich glaube, es ist ihnen ausdrücklich dafür zu danken, dass dies möglich war.
Ich will aber in diesen Dank auch Herrn Laumann einschließen. Er hat sozusagen die Fäden zusammengebunden. Das ist nämlich nur möglich gewesen, indem wir zusammengearbeitet haben. Also auch ein herzliches Dankeschön, Herr Laumann. Das war nur mit Ihrer Hilfe und mithilfe Ihrer Fraktion möglich.
Die Verfassungsänderung stellt das gegliederte Schulsystem und integrierte Schulen nebeneinander. Damit passiert auch ein Novum, weil nämlich integrierte Schulen zum ersten Mal in dieser Weise in einer Verfassung in Deutschland auftauchen. Wir sind damit sozusagen an dem Punkt, dass wir die Erkenntnis, die wir aus den Schulentwicklungen der letzten Jahrzehnte gewonnen haben, nun hoffentlich in eine zukunftsfeste Verfassung eingliedern und damit auch deutlich machen, dass die Verfassung den Rahmen gibt, in dem dann gemeinsam mit dem Schulgesetz vor Ort Schulentwicklung erfolgen kann.
Diese Schulentwicklung wird in die Hände der Kommunen gelegt. Die Kommunen sind dafür verantwortlich, was vor Ort passiert. Sie müssen die Eltern mitnehmen, sie müssen die Eltern befragen. Die Eltern haben eine ganz neue Bedeutung. Es ist eine demokratische Form von Schulentwicklung. Man könnte geradezu meinen, dass diese Schule, die wir mit der Sekundarschule auf den Weg bringen – eine neue Schule, die neu ins Schulgesetz aufgenommen wird –, eine Schule ist, die eine Erkenntnisschule ist, nämlich die Erkenntnis aus den letzten 40 Jahren der Schulentwicklung aufnimmt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute verabschieden wir auch den Entschließungsantrag zum Thema „Kurze Beine – kurze Wege“, mit dem wir Planungssicherheit für die Grundschulen schaffen und damit auch die kleinen Grundschulen im ländlichen Raum sichern. Wir verabschieden aber auch den Schulkonsens, in dem wir noch einmal
ganz deutlich ausgedrückt haben, dass es bei der Frage der Entwicklung der Schule darum geht, das wir Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt stellen. Sie sind das Maß unserer Handlungen. Es geht darum, dass wir auf der einen Seite individuelle Förderung praktizieren und dann ein Schulsystem schaffen, das dies auch ermöglicht, und dass wir auf der anderen Seite pädagogische Grundprinzipien und pädagogische Innovationen in die Schulen hineinbringen.
Nach Verabschiedung des Schulgesetzes und der Verfassungsänderung wird es dann die Kärrnerarbeit vor Ort sein. Ich bin aber guten Mutes angesichts der Entwicklung, die wir bei den Gemeinschaftsschulen hatten, dass auch in den Lehrerkollegien die Aufbruchsstimmung Fuß fasst.
Ich bedauere an dieser Stelle ausgesprochen, dass das, was als historische Chance in diesem Landtag zurzeit möglich ist, von der FDP und von der Linken nicht mit auf den Weg gebracht wird. Das ist eigentlich schade. Es gibt ein chinesisches Sprichwort, das heißt: Wenn der Wind der Veränderung weht, dann setzen die einen die Segel und die andern bauen Mauern. – Schade, dass es hier auch Mauerbauer gibt.
Meine Damen und Herren, mit der Verfassungsänderung und der Schulrechtsänderung schaffen wir den Rahmen für neue Wege. Franz Kafka hat gesagt: „Neue Wege schafft man nur, indem wir sie gehen.“
Ich wünsche uns, dass wir gemeinsam diese neuen Wege gehen und diese neuen Wege auch erfolgreich gehen.
Lassen Sie mich noch diese Anmerkung machen: Im Schulkonsens ist darauf hingewiesen worden, dass die Förderschulen so lange Bestand haben, wie sie durch die Inklusion bestehen bleiben müssen. Unsere erste derzeitige Baustelle besteht darin, die Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit uns die Schulreform auch gelingt. Das heißt: Aus-, Fort- und Weiterbildung. Das heißt aber auch, dass wir uns mit dem Thema Inklusion ausdrücklich weiter auseinandersetzen müssen, weil auch dies eine der Herausforderungen sein wird, die wir in der nächsten Zeit bewerkstelligen müssen.
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich die CDU, aber auch alle anderen Parteien einladen,
mit uns ein inklusives Schulsystem für NordrheinWestfalen auf den Weg zu bringen. – Ich bedanke mich.
Herr Dr. Brinkmeier, nach Ihren Ausführungen würde ich Sie gerne fragen, ob Sie gerne Studiengebühren einführen möchten und dann auch in einer Größenordnung von 20.000 €. Erste Frage: Wollen Sie sie wieder einführen? Zweitens. Wollen Sie sie in Höhe von 20.000 € einführen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Kollege Hauser hat gerade schon darauf hingewiesen: Fast alle Jahre wieder kommt die Diskussion um die Frage des Bonn/Berlin- oder des Berlin/Bonn-Gesetzes auf die Tagesordnung, weil es offensichtlich Menschen gibt, die nicht verstehen können, dass Gesetze auch Bestand haben.
Das Berlin/Bonn-Gesetz von 1994 legt im Geist und im Text eine faire Arbeitsteilung zwischen der Hauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn fest. Dieser Vertrag, der damals geschlossen worden ist, ist einzuhalten. Er beinhaltet beides, nämlich die Festlegung auf Berlin als Hauptstadt und auf Bonn als Bundesstadt mit Sitz und Personal von Ministerien. Beide Bestandteile müssen bewahrt werden. Oder – um es mit den Worten von Johannes Rau von 1995 zu sagen –: Es darf kein Zweifel daran entstehen, dass dieser Beschluss in allen Punkten gilt. – Die Zusagen des Bundes für Bonn und für die Region müssen genauso verbindlich sein wie der Wille, den Bundestag und die Kernbereiche der Regierungsfunktionen nach Berlin zu verlagern. Nur mit diesen beiden Pfeilern ist der Beschluss tragfähig. Wer einen der Pfeiler als Attrappe begreift, bringt die gesamte Konstruktion zum Einsturz.
Im Zuge der Wehr- und Ministeriumsreform hat nun der Verteidigungsminister de Maizière eigentlich den Sitz des Verteidigungsministeriums in Bonn zur Disposition gestellt. Seine Ankündigung, den Großteil der Arbeitsplätze nach Berlin zu verlagern, hat in der Region einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Der Minister selbst sagte weiter: Die Bonner und Bonnerinnen schadeten ihren eigenen Interessen, wenn sie sich auf die Buchstaben des Berlin/BonnGesetzes beriefen.
Meine Damen und Herren, Menschen brauchen Vertrauen. Dazu dienen Verträge. Ja, es ist richtig, dass sich die Menschen in Bonn auf die Buchstaben des Gesetzes beziehen.
Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich dafür bedanken, dass wir in der Region einen Schulterschluss zwischen allen Fraktionen haben herstellen können.
Ich danke auch der Landesregierung, die unter der Führung der Ministerin Schwall-Düren noch einmal deutlich gemacht hat, dass wir auch in einem gemeinsamen Gespräch haben festlegen können, dass wir auch mit dem Kreis Ahrweiler und mit dem Rhein-Sieg-Kreis zusammenstehen und für die Region eintreten und dass der Hauptsitz des Verteidigungsministeriums ebenso wie die Sitze der anderen Ministerien in Bonn bleiben.
Für Nordrhein-Westfalen hätte der Verlust von Arbeitsplätzen in der Region insgesamt – das kann man dem Teilungsbericht der Bundesregierung entnehmen – riesige Folgen. Es ist bereits heute so, dass mehr Bundesbedienstete in Berlin sind als in Bonn. Anders war es im Gesetz festgelegt: Der Großteil der Arbeitsplätze soll in Bonn verbleiben.
Die Bedeutung der Arbeitsplätze hat aber nicht nur eine Bedeutung für Bonn, sondern hat eine Bedeutung für Nordrhein-Westfalen, für die gesamte Region. Denn davon, dass diese Region prosperierend ist, profitiert auch Nordrhein-Westfalen. Insofern
freut es mich, dass wir diesen gemeinsamen Antrag heute auf den Weg bringen.
Ich möchte aber auch daran erinnern, dass diejenigen, die den Vertrag damals geschlossen haben, das Leitbild des Föderalismus vor Augen hatten, in dem die Struktur des Staates so dargelegt ist, dass sie nicht zentral aufgebaut ist. Es ging darum, keine Konzentration vorzunehmen, sondern den Föderalismus zu stärken. Ich glaube, es ist im Sinne der Demokratie für Deutschland wichtig, dass wir uns das auch in der Zukunft vor Augen führen.
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Bonn in der Zwischenzeit eine Stadt ist, die auch im Wandel ist. Der 20. Juni 1991 war für Bonn der Beginn einer großen Herausforderung. An diesem Tag beschloss der Bundestag mit knapper Mehrheit, den Sitz der Regierungsfunktionen nach Berlin zu verlegen.
Der Gedanke, Bonn zum Zentrum für internationale Zusammenarbeit und zum Wissenschaftsstandort auszubauen, ist schon im Bundestagsbeschluss von 1991 vorhanden. Zahlreiche internationale Organisationen konnten seitdem in die Stadt geholt werden. Die UN und alleine 150 Nichtregierungsorganisationen sind in der Stadt. Gleichwohl ist der Verbleib dieser Organisationen nicht zuletzt an die Korrespondierung mit den Ministerien gebunden. Das heißt, wir können nicht davon sprechen, dass wir zusätzliche Organisationen haben. Diese möchten und brauchen auch das Gespräch mit den Ministerien. Deshalb ist es erforderlich, dass die Ministerien in Bonn verbleiben.
Die Entwicklung zum internationalen Standort ist auf den Weg gebracht. Wir haben die Hochschulrektorenkonferenz und die Kultusministerkonferenz in Bonn. Wir haben caesar in Bonn. Bonn entwickelt ein neues Gesicht. Ich möchte Sie alle ganz herzlich einladen, sich dieses neue Gesicht auch am Nationalfeiertag anzuschauen. Bonn wird sich präsentieren. Ich glaube, es wird sich gut präsentieren. Ich hoffe, ich darf Sie demnächst auch alle in Bonn sehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die erste Rednerrunde heute hat deutlich gemacht, dass der Konsens zwischen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD aus einer großen gesellschaftlichen Verantwortung heraus gefunden und dass auch damit auf gesellschaftliche Entwicklungen reagiert worden ist.
Das Schulrechtsänderungsgesetz und die Verfassungsänderung machen eine zeitgemäße und zu
kunftsorientierte Weiterentwicklung des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen möglich. Dazu trägt dieser Kompromiss bei. Dass FDP und Linke heute auch in ihren Redebeiträgen noch einmal deutlich gemacht haben, dass sie diesen Konsens nicht mittragen,
bedauern wir. Wir laden Sie aber ausdrücklich ein, sich an der Weiterentwicklung zu beteiligen. Denn ich glaube, dass es das Thema Schulfrieden in Nordrhein-Westfalen wert ist, dass sich alle Parteien beteiligen.
Insgesamt, meine Damen und Herren, findet dieser Konsens eine breite Zustimmung in der Bevölkerung, bei den Beteiligten, bei den Verbänden und in der Presse. Ich glaube, man muss wahrnehmen, dass das, was wir wollen, nämlich einen Konsens in Nordrhein-Westfalen auf den Weg zu bringen, bei den Menschen auch ankommt, und dies bietet uns die Chance, dass wir ihn vor Ort tatsächlich umsetzen können.
Gleichwohl – dieses wird deutlich, und das haben wir auch gesagt – haben bei dieser Kompromissfindung nicht alle Positionen umgesetzt werden können. Das ist in einer Demokratie allerdings so, und das sage ich in Richtung der beiden Parteien Die Linke und FDP:
Aushandlungspositionen und Aushandlungsprozesse sind nun einmal demokratisch und bedeuten nicht, dass man Optimalforderungen umsetzen kann.
Extrempositionen, Herr Sagel, sind in der Gesellschaft in der Regel nicht akzeptiert
und führen auch nicht dazu, dass wir die Gesellschaft vernünftig weiterentwickeln können.
Meine Damen und Herren, die Veränderungen, die sich in Art. 9 bis Art. 12 in der Landesverfassung ergeben, führen dazu, dass die Hauptschule aus der Landesverfassung gestrichen wird. Da die Verfassung aus gutem Grund nicht mit einfachen Mehrheiten geändert werden kann, hoffen wir, dass wir mit den jetzt gefundenen Änderungen nachhaltig und perspektivisch für das Land Nordrhein-Westfalen handeln und die richtigen Entwicklungsmöglichkeiten für das Schulwesen in den Kommunen bieten. Dazu dient auch die Neufassung des Art. 10.
Ich möchte daran erinnern, dass es 1968 die letzte Verfassungsänderung zum Thema „Schule“ gegeben hat – damals übrigens auch mit einer großen Mehrheit von SPD und CDU auf den Weg gebracht –, in der die Gliederung der Volksschule in Grund- und Hauptschule und gleichzeitig neue Regelungen zur Bekenntnisschule vorgenommen wurden, weil nämlich die Akzeptanz der konfessionellen Bindung im Land Nordrhein-Westfalen zurückging und es deshalb notwendig war, dass man damals eine Verfassungsänderung vornahm.
Die Geschichte der Verfassung in NordrheinWestfalen macht deutlich, dass insbesondere die großen Parteien sich gesellschaftlichen Entwicklungen nicht verschließen und mit einer Verfassungsänderung auf gesellschaftliche Entwicklungen reagieren. Neu in der Verfassung steht jetzt, dass nicht nur der geordnete Schulbetrieb für die Grundschulen und für die Hauptschulen gilt, sondern dass er auch zukünftig für alle Schulen gelten soll.
Und mit dieser Verfassungsänderung wird auch deutlich, dass die Entwicklungsmöglichkeiten, die wir dem Schulwesen und dem Schulsystem geben, nun von den Kommunen übernommen werden können. Sie erhalten die Gestaltungsspielräume, ein passgenaues Schulangebot vor Ort vorzuhalten, entsprechend übrigens auch dem Recht der Eltern, das sich aus Artikel 8 der Landesverfassung ableitet, der da heißt:
„Jedes Kind hat Anspruch auf Erziehung und Bildung. Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bildet die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens.“
Wir stärken die Elternrechte in Nordrhein-Westfalen. Damit wirken die Eltern an der Entwicklung des Schulwesens mit.
Meine Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Land dieser Republik. Es ist ein Flächenland. Es besteht aus drei Landesteilen: Rheinland, Westfalen und Lippe. Diese Landesteile wiederum umfassen viele Regionen, die kulturell unterschiedliche Ausprägungen haben. Allein 396 selbstständige Städte und Gemeinden, 22 kreisfreie Städte und 30 Kreise finden sich in Nordrhein-Westfalen wieder – jede oder jeder mit einer eigenen Geschichte und mit unterschiedlichen Entwicklungen und Traditionen, jede oder jeder mit einer eigenen Schullandschaft.
Es kann also nicht darum gehen, das gleiche Schulsystem für alle Regionen in NordrheinWestfalen vorzuschreiben. Die Träger der öffentlichen Schulen sind vielmehr gehalten, eine spezifische Schulentwicklungsplanung zu betreiben und nach den Bedürfnissen der Regionen Schulen zu errichten und zu unterhalten.
Meine Damen und Herren, mit der Sekundarschule bringen wir eine neue Schule auf den Weg, die in der Klasse 5 und 6 längeres gemeinsames Lernen zulässt, die darüber hinaus kooperativ, teilintegriert oder integrativ arbeiten kann und die damit auch die Möglichkeit eröffnet, längeres gemeinsames Lernen in Nordrhein-Westfalen weiter auszubauen.
Mit ihrer großen Flexibilität bietet diese Sekundarschule die Möglichkeit, passgenau eine Schule nach den gegebenen Bedingungen der jeweiligen Region, der jeweiligen Kommune zu sein. Aufgabe des Landes wird es sein, durch entsprechende Ressourcen – da haben wir Vereinbarungen getroffen – die Arbeitsfähigkeit und die Qualität in den Schulen zu sichern und Entwicklungsprozesse zu unterstützen.
Bei aller Unterschiedlichkeit muss es Ziel sein, für die jungen Menschen vergleichbare Bildungsergebnisse zu sichern und Abschlüsse zu vergeben. Herr Sternberg, an diesem Punkt bin ich mit Ihnen einig, dass wir natürlich schauen müssen, dass alle jungen Menschen den gleichen Stand des Bildungsinhaltes mitbekommen und ihre Abschlüsse auch garantiert bekommen.
Wir, die SPD, gehen davon aus, dass Schülerinnen und Schüler verschiedene Begabungen, Fähigkeiten und Interessen haben. Davon ausgehend gilt es, jeweils individuell so zu fördern, dass sich ihre Persönlichkeit, ihre Leistungen, ihre Produktivität bestmöglich entwickeln kann. Dabei sind nicht die Schüler und Schülerinnen dem System anzupassen, sondern die Schulen müssen sich den Schülern und Schülerinnen anpassen.
Wie erfolgreich das funktionieren kann, beweisen die skandinavischen Länder, beweist Kanada, wo Hannelore Kraft gerade gewesen ist. Das beweisen aber auch funktionierende Schulen bereits in unserem Land. Ich wünsche uns und unseren Schulen, aber vor allen Dingen der jungen Generation, dass wir mit dem Konsens, den wir gefunden haben, ein zukunftsfähiges Schulsystem mit guter Qualität auf den Weg bringen können.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast ein halbes Jahr hat die Diskussion in der Bildungskonferenz gedauert. Flankiert von 16 Sitzungen in fünf Arbeitsgruppen haben sich über 50 Organisationen mit den Themenschwerpunkten beschäftigt und Empfehlungen auf den Weg gebracht, die sich an drei Leitlinien orientieren, nämlich Stärkung der Bildungsgerechtigkeit, Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Schulsystems und Sicherung eines wohnortnahen Schulangebotes.
Die Empfehlungen der Bildungskonferenz – Frau Ministerin Löhrmann hat eben schon darauf hingewiesen – sind sehr umfassend und haben eine riesige Spannweite. Sie gehen von Elternpartizipation über die Vernetzung von Schulen auf regionaler Ebene, über die Kompetenz der Kindertageseinrichtungen bei der Sprachstandsförderung, die gestärkt werden soll, bis hin zur Frage der Potenzialanalyse für Schüler und Schülerinnen in der Jahrgangsstufe acht, aber schließlich auch zur Schulstruktur.
Diese letztere Empfehlung, die, wie ich finde, sehr weise und moderat von der Bildungskonferenz formuliert worden ist, beschäftigt uns im Nachgang dieser Bildungskonferenz sehr intensiv. Die Kommunen sollen nach Auffassung der Bildungskonferenz eine größere Gestaltungsfreiheit bekommen, und es sollen organisatorische Verbünde von Schulen unterschiedlicher Schulformen und integrative Zusammenschlüsse unterschiedlicher Schulformen möglich sein.
An dieser Stelle möchte auch ich mich bei allen, die an der Bildungskonferenz beteiligt waren, für die SPD ausdrücklich bedanken. Dieser Dank richtet sich an die Verbände, an die, die mitgestritten haben, auch an die Mitarbeiter des Ministeriums und natürlich auch an Sylvia Löhrmann und Hannelore Kraft, die nicht nur den Impuls gegeben haben, sondern auch die Bildungskonferenz über die gesamte Zeit unterstützt und mitgetragen haben.
Der VBE fordert von den politisch Verantwortlichen im Nachgang der Bildungskonferenz, die Ergebnis
se ernst zu nehmen und damit die Schulpolitik des Landes zu gestalten. Die KED vertraut auf eine fortlaufende Informationspolitik seitens der Landesregierung, um nachvollziehen zu können, was aus den Vorschlägen wird. In die gleiche Richtung weisen die Äußerungen der GEW. Jetzt ist die Landesregierung am Zug. Wir sind uns der politischen Verantwortung sehr wohl bewusst. Die KED formuliert, vielleicht könnte dieser vorläufige Abschluss der Auftakt für die Politik sein, einen Schulfrieden für Nordrhein-Westfalen zu erreichen. Dann hätten wir einen hoffnungsvollen Anfang für eine längerfristige konstruktive Arbeit zum Vorteil aller Beteiligten.
Auch bei der evangelischen Kirche stoßen die Ergebnisse der Bildungskonferenz auf große Zustimmung. Das jetzt vorliegende Gesamtpaket schaffe Voraussetzungen für eine stärkere Bildungsgerechtigkeit und für ein leistungsfähiges Schulsystem, lässt sich von der evangelischen Kirche vernehmen.
Auch die Beteiligten der Bildungskonferenz haben ganz deutlich formuliert, sie hofften, dass mit den Ergebnissen der Bildungskonferenz ein leistungsfähiges und sozial gerechtes Schulsystem in Nordrhein-Westfalen möglich werde.
Dies, meine Damen und Herren, ist umso höher zu bewerten, als die Ausgangspositionen der mehr als 50 in der Bildungskonferenz vertretenen Organisationen teilweise sehr unterschiedlich und darüber hinaus teilweise von einem seit Jahrzehnten währenden politischen Streit geprägt waren. Selbst das Thema „Schulstruktur“, das ist den vergangenen Jahrzehnten auch hier im Parlament die größten Auseinandersetzungen hervorgerufen hatte und in einer Art Lagerdenken erstarrt war, wurde in der Bildungskonferenz pragmatisch und richtungsweisend formuliert.
Im Nachgang zur Bildungskonferenz ist von fast allen Fraktionen vom Schulfrieden gesprochenen worden. Diesen brauchen wir auch, um ein zukunftsfähiges Schulsystem zu gestalten. Die Grundlagen dafür wären mit den Ergebnissen der Bildungskonferenz vorhanden.
Leider ist jedoch vom Schulfrieden in NRW bisher nur relativ wenig zu erkennen, obwohl – das möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen – Rot-Grün von Anfang an mit dem Ziel angetreten ist, den Schulfrieden in Nordrhein-Westfalen auf den Weg zu bringen. Das war der Grund, warum zur Bildungskonferenz eingeladen worden ist.
Aber wir haben zurzeit eine etwas orientierungslose CDU, der das bildungspolitische Navi fehlt.
Das macht die Diskussion durchaus schwierig und auch nicht so richtig konstruktiv. Deshalb bin ich
auch über Ihre Rede froh, Herr Kaiser, die deutlich macht, dass Sie sich nun doch positionieren und dass es vielleicht möglich ist, mit der CDU in Gespräche einzutreten;
denn das würde diesem Land und vor allen Dingen der jungen Generation in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen gut tun.
Allerdings – das ist an dieser Stelle vielleicht auch anzumerken – hat der Beschluss des Bundesvorstandes der CDU möglicherweise auch ein bisschen für eine Neuorientierung und für Ordnung in den Köpfen der Kollegen gesorgt. Deshalb ist zu wünschen und zu hoffen, dass die CDU erkennt, dass ihr Wunsch, das Gymnasium in der Verfassung festzuschreiben, unsere Verfassung von den Füßen auf den Kopf stellt. Es schiene mir schwer zu vermitteln, wenn der Geist der Verfassung, nämlich eine volksbildende Schule als Basis- oder Kernschule für alle, zukünftig vom Gymnasium getragen werden sollte.
Es geht aus unserer Sicht genauso wenig darum, die Gemeinschaftsschule in die Verfassung zu schreiben. Die Gemeinschaftsschule ist aus unserer Sicht eine Möglichkeit für ein optimales Schulangebot vor Ort. Sie ermöglicht es den Kommunen, ein umfassendes Angebot vorzuhalten und dem
Wunsch nach längerem gemeinsamem Lernen zu entsprechen. Dass dieser Wunsch besteht, zeigen die Umfragen, die zurzeit bundesweit gemacht werden. In den „Ruhr-Nachrichten“ gibt es übrigens eine Abstimmung darüber, ob die Menschen die Gemeinschaftsschule weiterhin wollen. Der überwiegende Teil der Menschen ist für die Fortsetzung der Gemeinschaftsschulen. Es ist also anders, Herr Kaiser, als Sie es dargestellt haben. Wir haben keine Unruhe in die Landschaft gebracht.
Wir haben einen Katalysator auf den Weg gebracht, der die längst überfälligen Reformen ein Stück weit freigibt.
Meine Damen und Herren gerade von der CDU, aber auch von der FDP, Schulstrukturen sind nämlich kein Wert an sich. Sie sind auch nicht unveränderlich. Schulstrukturen stehen nicht unter Artenschutz. Wir haben nicht Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien zu verteidigen, sondern den Anspruch der Schüler und Schülerinnen auf eine optimale Bildung.
Strukturen haben sich so zu verändern, dass sie den Kindern und den Jugendlichen in diesem Land die bestmögliche Bildung garantieren. Der Be
schluss der Bundes-CDU macht nun besonderes deutlich klar, was auch an vielen anderen Stellen – auch in unserem Bundesland – erkennbar ist: Auch die CDU verschließt sich nicht mehr der Realität, dass die Hauptschule nicht mehr nachgefragt ist.
Die Hauptschule hat ihren Status als Hauptschule längst verloren. In vielen Städten und Gemeinden besucht mehr als die Hälfte der Kinder das Gymnasium. Früher war es die Volksschule, von der die Hauptschule ehemals abgeleitet worden ist: Die Schule für alle Kinder. Aber, meine Damen und Herren, diese Zeit ist unwiederbringlich vorbei. Wir müssen mit unserem Schulsystem auf die Veränderungen reagieren.
Deshalb hat Herr Wittke auch recht, wenn er feststellt, dass die Hauptschule nicht in der Landesverfassung verankert sein sollte. Ich bin froh, Herr Kaiser, dass auch Sie darauf noch einmal Bezug genommen haben, sodass es offensichtlich an dieser Stelle bei der CDU Bewegung gibt.
Herr Wittke stellt auch fest, dass die Kommunen selber entscheiden sollen, ob sie eine Gemeinschaftsschule oder einen Zusammenschluss von Haupt- und Realschule haben wollen. Das genau sind die Empfehlungen der Bildungskonferenz, meine Damen und Herren. Nichts anderes haben wir vor. Das wollen wir ihnen auch ermöglichen.
Aber an dieser Stelle sage ich ganz deutlich: Wenn Sie sich den Bürgermeistern vor Ort unterhalten, sagen sie Ihnen, dass eine Schule, die nicht nachgefragt ist, nämlich die Hauptschule, im Verbund nicht funktioniert. Das heißt, Sie schaffen einen Verbund, der nach wenigen Jahren – wahrscheinlich nach einem Jahr oder zwei Jahren – nicht mehr existiert. Dann bleibt eine Rumpfrealschule übrig. Das kann doch für Sie keine Zukunftsperspektive für ein Schulsystem vor Ort sein, in dem Eltern für ihre Kinder alle Abschlüsse vorfinden werden.
Aber in der CDU finden sich immer noch die Verteidiger des gegliederten Schulwesens. Das konnten wir auch in den letzten Wochen erfahren.
Das wird mit dem Argument untermauert, dass es unterschiedliche Schulformen gibt, weil es unterschiedliche Talente gibt. Herr Prof. Dr. Sternberg, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie
behauptet, dass es die Hauptschule geben muss, damit die praktisch begabten Kinder einen Platz haben, an dem sie ausgebildet werden.
Tatsache ist jedoch, dass es bei der Aufnahme in die Hauptschule nicht um die praktische Begabung, sondern um die Frage geht, ob ein Kind in Mathematik eine Zwei oder eine Vier, in Lesen eine Zwei oder eine Vier hat. In der Hauptschule treffen sich also nicht die Kinder, die praktisch begabt sind, sondern diejenigen, die schlechter lesen und schlechter schreiben können. Genau diese Kinder sind heute in der Hauptschule. Sie treffen nicht mit den Kindern zusammen, die das Gymnasium, die Realschule oder die Gesamtschule besuchen, obwohl sie eigentlich auf diese Schulform wollten.
Viele dieser Kinder haben zudem belastete soziale Hintergründe. Diese Form der Beschulung führt zu problematischen Lernmilieus. Dass diese Form der problematischen Lernmilieus an unseren Schulen existiert, wissen wir spätestens seit PISA. So werden übrigens die sozialen Ungerechtigkeiten und die Bildungsmisserfolge von Kindern fortgeschrieben, ohne dass wir über die Schule kompensatorisch eingreifen können. Das ist ein Skandal. Hier müssen wir etwas tun. Das wollen wir mit unserer Reform in Nordrhein-Westfalen auf den Weg bringen.
Wenn Sie, meine Damen und Herren von der CDU, es mit der Vielfalt wirklich ernst meinen,
gehen Sie mit uns den Weg zu einer Schule, die vielfältige Potenziale fördert und fordert. Das ist eine Schule, die mit Enrichment arbeitet. Genau das sollen die gymnasialen Standards in der Gemeinschaftsschule erreichen.
Herr Laumann ist leider nicht da, aber ich gebe ihm recht: Wir müssten uns auch mehr über praktisches Lernen in den Schulen unterhalten und das dort verankern. Aber praktisches Lernen ist nicht nur für Hauptschülerinnen und Hauptschüler da, sondern für alle Schüler und Schülerinnen. Denn sonst verkümmern in unserer Gesellschaft die handwerklichen Fähigkeiten. Das können wir uns nicht leisten.
Wichtig ist, dass es zukünftig bedarfsgerechte und gleichwertige Schulen in Nordrhein-Westfalen gibt. Dabei ist die Gemeinschaftsschule mit ihrer integrierten Schulform, die alle Abschlüsse anbietet, ei
ne Schule, die von Eltern und Kommunen gewünscht wird. Die Landesregierung hat immer wieder betont, dass sie keine Schule schließt. Aber die Korrosion des Schulsystems, die Sie gerade beklagt haben, Herr Kaiser, hat dort schon lange eingesetzt.
Unser Schulsystem ist doch nicht starr. Ein Schulsystem verändert sich doch. Das wissen wir, sonst müssten wir uns nicht über eine Verfassungsänderung in Nordrhein-Westfalen unterhalten. Insofern können Sie doch nicht Schulformen festschreiben, wenn Eltern etwas anderes wünschen.
Insofern gebe ich Ihnen durchaus Recht: Wir müssen beim Finden eines Konsenses auf kommunaler Ebene eine Lösung herbeiführen. Die können wir aber nicht daran festmachen, Schulformen zu schützen, sondern wir müssen optimale Bildungsgelegenheiten für Kinder und Jugendliche schaffen.
Meine Damen und Herren, Sie haben angemahnt, das Parlament sei jetzt an der Reihe. Ja, das sehen wir auch so.
Der Schulfriede, den wir brauchen, muss vom Parlament herbeigeführt werden. Die Ergebnisse der Bildungskonferenz sind dazu eine gute Grundlage.
Lassen Sie uns vielleicht einmal in den saarländischen Landtag schauen, der in diesem Monat eine Verfassungsänderung und eine Schulgesetzänderung vorgenommen hat, sodass die Gemeinschaftsschule als organisatorische und pädagogische Einheit von den Klassen 9 und 10 bis hin zur Oberstufe und zum Abitur auf den Weg gebracht worden ist. Das übrigens mit den Stimmen von CDU und FDP. Mit anderen Worten: Es geht doch, meine Damen und Herren!
Nicht zu vergessen: Die Linke hat natürlich mitgestimmt, Frau Böth. Ich gebe Ihnen Recht.
Auch der Generalsekretär der FDP, der uns allen wohl bekannte Herr Lindner, hat in der „FAZ“ vom 25.06. behauptet: Wir brauchen keine Reisbrettplanung, sondern mehr Autonomie für die einzelne Kommune und Schule. Es brauche neue Konzepte. Das könne aber nur von unten her wachsen und müsse nicht von oben oktroyiert werden. – Das genau, meine Damen und Herren von der FDP, ist die Politik, die wir in Nordrhein-Westfalen angelegt haben.
Es gibt Weiterentwicklungen im Bund. Es gibt einen Beschluss der CDU. Es gibt in der Zwischenzeit Gemeinschaftsschulen in vielen anderen Ländern. Auch in vielen anderen Ländern außerhalb
Deutschlands gibt es Gemeinschaftsschulen. Vor diesem Hintergrund und im Nachgang zur Bildungskonferenz denke ich: Es wäre für die Menschen in NRW ein historischer Tag, wenn wir aus der Bildungskonferenz heraus den Schulfrieden in Nord
rhein-Westfalen gesichert bekämen. Es täte nicht nur diesem Land gut, sondern würde vor allen Dingen auch dazu führen, dass wir uns in NordrheinWestfalen zukünftig nicht mehr über Schulsysteme, sondern über Qualität, Lehrerbildung, über Ressourceneinsatz auseinandersetzen. Das wäre sozusagen ein Tag für die Kinder und Jugendlichen des Landes. Das wäre auch ein Tag für NordrheinWestfalen. Insofern freue ich mich, dass wir in gemeinsame Gespräche eintreten können, und hoffe, dass wir Erfolg haben werden. – Ich bedanke mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns heute im Parlament mit den Beziehungen von Nordrhein-Westfalen zu Israel beschäftigen, so ist uns allen bewusst, dass die Beziehungen eines deutschen Bundeslandes zum Staat Israel immer besondere Beziehungen sind.
Deutsch-israelische Beziehungen beinhalten immer auch das Gedenken an die Schoah, an das Unrecht an Jüdinnen und Juden, das von Deutschen begangen worden ist.
Herr Laschet, mit Ihrer Rede und Ihrem Antrag machen Sie deutlich, dass es Ihnen gar nicht um die Sache, sondern um etwas ganz anderes geht.
Das tut der Sache nicht gut. Sie haben Bezug auf Johannes Rau genommen. Er hat in der Tat als nordrhein-westfälischer Ministerpräsident und später als Bundespräsident dem Erinnern und Gedenken der Schoah eine zentrale Bedeutung gegeben.
Er sprach als Erster auf Deutsch in der Knesset. Seine Worte gelten auch heute noch für uns:
„Im Angesicht des Volkes Israel verneige ich mich in Demut vor den Ermordeten, die keine Gräber haben, an denen ich sie um Vergebung bitten könnte. Ich bitte um Vergebung für das, was Deutsche getan haben, für mich und meine Generation, …“
Meine Damen und Herren, Raus Worte sind uns Verpflichtung, allen antisemitischen Tendenzen und Strömungen in unserer Gesellschaft entschieden entgegenzutreten.
Antisemitismus kann nicht geduldet werden: weder in den Schulen noch in den Verbänden noch in den Parteien noch im Parlament.
Ein entschlossenes Auftreten gegen Antisemitismus sind wir Deutschen den Juden und Jüdinnen sowie dem Staat Israel schuldig.
Antisemitismus kann am besten bekämpft werden, wenn der Austausch zwischen den Menschen aus Deutschland und Israel vorangetrieben wird. Der Dialog verhindert Stereotypen. Wichtig ist uns dabei übrigens auch der trilaterale Dialog mit Palästina.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Ausbau und das Pflegen der Beziehungen zu Israel besonders intensiv betrieben. Bereits in den 60er-Jahren begann unser Ministerpräsident Heinz Kühn die ersten Schritte zum gegenseitigen Austausch.
Johannes Rau war es, der dies maßgeblich ausbaute und zum Brückenbauer zwischen NordrheinWestfalen und Israel wurde. Die Ministerpräsidentin hat das Erbe von Rau aufgenommen, ist im März dieses Jahres vier Tage in Israel gewesen, ganz in der Tradition von Johannes Rau, und hat sich auch ganz deutlich für Israel und gegen Antisemitismus positioniert.
Dabei konnte sie zahlreiche Projekte der nordrheinwestfälischen Zusammenarbeit vor Ort erleben. Die Gedenkstätte Yad Vashem, die sie besuchte, arbeitet etwa in der Lehrerfortbildung und in der Polizeiausbildung mit dem Land Nordrhein-Westfalen zusammen. Damit ist das Land Nordrhein-Westfalen übrigens das einzige Bundesland mit einer derartig intensiven Zusammenarbeit.
Die bilateralen Austausch- und Begegnungsmaßnahmen sind von besonderer Bedeutung, vor allem für den sehr wichtigen Dialogprozess. 2010 konnten 20 außerschulische Jugendaustauschmaßnahmen gefördert werden. Es existieren zahlreiche Schulpartnerschaften. Auch der wissenschaftliche Austausch in Form von Kurzzeitstipendien für Nachwuchswissenschaftler ist vital.
Meine Damen und Herren, wir wollen mit unseren israelischen Freunden und Freudinnen sprechen und arbeiten. Wir wollen ihrer gedenken, und wir wollen an sie denken.
Dazu haben wir eine Verantwortung. Aus dieser Verantwortung, die wir Deutsche tragen, gehen wir entschieden gegen alle antisemitischen Stimmen vor.
Wir stehen für den Staat Israel ein – um noch einmal mit den Worten von Johannes Rau zu sprechen und damit auch zu enden –,
der nach 2000 Jahren wiedergeboren wurde und den Juden in der Welt, vor allem aber den Überlebenden der Schoah, Zuflucht gegeben hat.
Meine Damen und Herren, wir haben zu Ihrem Antrag einen Entschließungsantrag vorgelegt, der differenziert und argumentativ sauber die Position zu Israel darlegt. Ich möchte Sie bitten, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. – Ich bedanke mich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Als ich den Gesetzentwurf der CDU gelesen habe, habe ich mich natürlich gefragt: Warum bekommen wir diesen Gesetzentwurf genau einen Tag, bevor die Bildungskonferenz den Abschluss Ihrer Beratungen in diesem Plenarsaal vorlegt? Die Antwort, Herr Kaiser, habe ich auch nach dieser Diskussion und nach Ihrem Vortrag im Grunde genommen nicht gefunden – außer vielleicht, dass Sie – anders, als der Gesetzentwurf der Landesregierung – einen Erstaufschlag haben wollten.
Ich finde es schade, dass Sie denjenigen, die nun über ein halbes Jahr in fünf unterschiedlichen Arbeitsgruppen in der Bildungskonferenz gearbeitet haben – insgesamt mehr als hundert Menschen –, keine Fairness entgegenbringen und dass Sie auch nicht den Mut haben, abzuwarten, wie die Ergebnisse der Bildungskonferenz aussehen, die morgen vorgetragen werden. Ich finde, es wäre eine Frage des Anstands gewesen, das zu tun.
Gleichwohl haben wir natürlich die feste Absicht, dem Schulfrieden in Nordrhein-Westfalen einen
Weg zu ebnen. Es ist doch die Bildungskonferenz gewesen, die das ein Stück weit vorbereitet hat. Die Empfehlungen der Bildungskonferenz sollen nämlich in den Schulfrieden miteinfließen, Herr Kaiser. Dazu gehört auch die Frage, wie wir damit umgehen, was die Beteiligten den Schulen in NordrheinWestfalen am Ende an Entwürfen, an Vorstellungen, an Entwicklungen mit auf den Weg geben wollen.
Natürlich sind es die demografischen Veränderungen und das veränderte Elternwahlverhalten, aber auch die wissenschaftlichen Ausgangslagen, die eine Veränderung des Schulsystems in NordrheinWestfalen erforderlich machen. Das wissen Sie, das wissen wir. Deshalb bin ich Herrn Laumann ausgesprochen dankbar, dass er gestern hier in diesem Hohen Hause das Angebot zum Schulfrieden, zum Schulkonsens noch einmal bestätigt hat.
Ich kann Ihnen versichern: Uns liegt viel am Schulkonsens. Die Debatte um ein soziales, leistungsfähiges Schulsystem in NRW ist in der Tat mehr als 40 Jahre alt. Sie findet ihre Anfänge in den Empfehlungen des Bildungsrats, sie setzt sich in der KoopInitiative fort, übrigens auch in der Verfassungsänderung von 1968. 1992 unternahm Johannes Rau einen neuen Versuch mit der Bildungskommission „Schule der Zukunft“, deren Empfehlungen bis heute Gültigkeit haben. Viele der Empfehlungen finden sich auch in den Ergebnissen der Bildungskonferenz wieder. PISA und die Folgedebatten haben uns dann vieles in einem anderen Licht betrachten lassen.
Inzwischen hat sich die Einstellung zum Bildungssystem in Deutschland verändert. Nur noch 10 % eines Jahrgangs besuchen die Hauptschule, während gleichzeitig mehr als 39 % das Gymnasium besuchen. Immer mehr Eltern wünschen für ihre Kinder eine integrative Schulform. Wir haben es in Nordrhein-Westfalen aber immer noch nicht geschafft, allen Kindern einen integrativen Platz anzubieten. 11.000 Kinder mussten auch dieses Jahr wieder abgewiesen werden.
Herr Kaiser, wir sind uns mit Ihnen einig darin, dass wir ein Schulsystem haben wollen, in dem alle Kinder sich begabungsgerecht, individuell an ihren Potenzialen orientieren und gefördert werden sollen.
Ich hatte übrigens in der Bildungskonferenz
ich glaube, da sind wir nicht im Dissens; das können wir sogar in die Verfassung hineinschreiben; ich könnte mir vorstellen, da hätten wir eine breite Mehrheit – persönlich den Eindruck, dass sich auch bei Ihrem Vertreter Einsichten anbahnen, die über das hinausgehen, was Sie hier heute mit Ihrem Gesetzentwurf vorgelegt haben. Insofern finde ich es bedauerlich, dass Sie hinter Ihren Einsichten, die wir vermutet hatten, mit dem Gesetzentwurf zurückbleiben.
Mit der Verbundschule, Herr Kaiser, greifen Sie eine Begrifflichkeit auf, die bereits im rot-grünen Schulgesetz enthalten war, das 2005 hätte eingeführt werden müssen. Sie haben mit der Schulgesetzänderung 2006 die Begrifflichkeit der Verbundschule leicht verändert und haben von Schulen im organisatorischen Zusammenschluss gesprochen. Es ist schön, dass Sie nun wieder zu einer Begrifflichkeit zurückkehren, die unsere Begrifflichkeit war.
Ich habe vorhin mit Interesse gehört, dass Sie mit der Verbundschule Binnendifferenzierung, pädagogische Freiheit und Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort realisieren wollen – eben genau das, was wir mit der Gemeinschaftsschule bereits jetzt angelegt haben. In der Gemeinschaftsschule, Herr Kaiser, könnten Sie bei Erreichung der Vierzügigkeit sogar eine eigenständige gymnasiale Oberstufe bilden. Das bedeutet für viele Gemeinden, dass sie eine Haltebindung für ihre Schüler und Schülerinnen vor Ort erzeugen, die sonst möglicherweise abgewandert wären.
Es bieten sich aber auch ganz neue Gestaltungsmöglichkeiten für einen Schulträger, der nunmehr hingehen und ein umfassenderes Schulangebot für seine Schüler vorhalten kann, wie es zum Beispiel in der Stadt Hamminkeln gerade auf den Weg gebracht wird, weil die Schulträger nämlich auf einmal feststellen, dass sie so mehr anbieten können als mit einer Verbundschule von Haupt- und Realschule. Damit wird auch das Bildungsangebot vor Ort für eine Kommune, aber auch für die Wirtschaft interessanter, denn gerade diese weichen Standortfaktoren sind heute immens wichtig bei der Frage der Ansiedlung von Wirtschaftsbetrieben.
Unsere Gemeinschaftsschule ist ein attraktives Angebot, Herr Kaiser, wie wir an den Nachfragen, an den Interessensbekundungen und an den reellen Anträgen, die im Ministerium vorliegen, feststellen. Und die Interessensbekundungen und die Überlegungen in den Gemeinden vor Ort gehen weit über das hinaus, was bisher an Anträgen im Ministerium vorliegt. Immer noch haben wir Anfragen – ich gehe davon aus, dass es der grünen Fraktion genauso geht –, nach denen wir ins Land hinausfahren und beraten, wie man eine Gemeinschaftsschule auf den Weg bringen kann. Es werden alle Optionen durchgespielt; die Kommunen haben nämlich die Kreativität, vor Ort gemeinsam mit den Partnern das passgenaue Schulangebot für die Kinder auf den Weg zu bringen.
Herr Kaiser, wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie angesichts der immer weiter sinkenden Anmeldezahlen an den Hauptschulen von der Bestandsgarantie für diese Schulform abrücken. Mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf versuchen Sie aber eine erneute Reanimierung der Hauptschule. Wie ernst Ihnen das wirklich ist, das müssen wir uns bei Gelegenheit noch anschauen. Es kann nicht um eine Reanimierung der Hauptschule gehen, sondern es
kann nur darum gehen, was Eltern für ihre Kinder wollen und wie wir Kinder am Ende optimal fördern. Auch Sie haben in Ihrem Parteitagsbeschluss stehen, dass das Nonplusultra für Sie die Frage des Elternwillens ist.
Schauen wir uns doch einmal die konkreten Situationen vor Ort an. Es hat, obwohl es im Schulgesetz die Möglichkeit der Verbundschulen gibt, bisher – anders als bei den Gemeinschaftsschulen – keine Anträge gegeben, Verbundschulen auf den Weg zu bringen, Herr Kaiser. Jetzt frage ich mich ganz ernsthaft, ob sich das mit Ihrer Gesetzesinitiative zukünftig ändern wird. Ich sage Ihnen: Nein. Die Eltern wollen ein alle Abschlüsse umfassendes Schulangebot, das Sie mit der Verbundschule bisher nicht leisten können.
In Baden-Württemberg ist unlängst, nämlich im April, eine Bildungskommission abgeschlossen worden, die unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Baumert, der auch von der FDP immer gerne zitiert wird, zu dem Ergebnis gekommen ist, das ich mir erlaube, hier zu zitieren:
„Zudem sinken die Qualifikationsleistungen der Schule, wenn sehr kleine Einheiten vor Ort gehalten werden, in denen die Fachlichkeit des Unterrichts nur schwer aufrechtzuerhalten ist und damit auch die Akzeptanz der Abschlüsse gefährdet wird.“
Soweit Prof. Baumert zu zweizügigen und einzügigen Schulen in Baden-Württemberg, der Ihnen damit eine klare Absage erteilt, weil Sie nämlich von den Ressourcen her auf diese Art und Weise die notwendige Fachlichkeit nicht sicherstellen können.
An dieser Stelle, Herr Kaiser, möchte ich auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen. Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf, es entstünden keine Kosten. Das ist nun wirklich eine Lachnummer. Wenn Sie mit diesem Gesetzentwurf Ressourcen verteilen, die uns eigentlich gar nicht zur Verfügung stehen, und sich gleichzeitig darüber aufregen, dass die Gemeinschaftsschule die Ressourcen bekommt, die die Hauptschule vorher schon bei Ihnen bekommen hat, dann ist das, finde ich, die Unwahrheit und zeigt auch, wie Sie mit Haushaltsberatungen umgehen, wobei Sie uns gleichzeitig den Vorwurf machen, dass wir Haushaltsberatungen nicht könnten.
Mit den Gemeinschaftsschulen können viele kleine Kommunen in interkommunalen Zusammenschlüssen ein wohnortnahes Angebot erhalten. Und das wollen Sie auch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns die Grabenkämpfe beenden, die Ergebnisse der Bildungskonferenz auswerten und sie dazu nutzen, unser Bildungssystem zu verändern.
Dazu ist es aus unserer Sicht auch erforderlich, dass wir die Landesverfassung ansprechen. Diese bildet die gesellschaftliche Realität nicht mehr ab. Ich weiß, Herr Kaiser, dass es bei Ihnen Überlegungen gibt, in die Landesverfassung das Gymnasium und die Realschule aufzunehmen. Das halten wir nicht für sinnvoll. Eine Landesverfassung muss so offen formuliert sein, dass sie auch die nächsten Jahrzehnte besteht. Eine Festlegung der Schulformen in der Landesverfassung ist für uns nicht haltbar. Wir müssen endlich die Grundsätze einer Schule formulieren, aber nicht Schulformen in der Landesverfassung festschreiben.
Lassen Sie uns die Probleme also ideologiefrei lösen, so wie die Gemeinden vor Ort es schon tun: pragmatisch, zielgerichtet, sich am Elternwunsch orientierend, dabei den gesellschaftlichen Änderungen Rechnung tragend und das Wohl der jungen Generation im Auge behaltend.
Ich freue mich auf einen hoffentlich konstruktiven Dialog zum Schulfrieden in Nordrhein-Westfalen.
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dr. Sternberg, ich hatte während Ihrer Rede ein bisschen das Gefühl, dass das, was Herr Kaiser als Konsens angeboten hat, bei Ihnen noch nicht angekommen ist.
Ich will noch einmal ganz deutlich machen, dass die CDU-Bürgermeister in Nordrhein-Westfalen zurzeit die Gemeinschaftsschule und nicht die Verbundschule umsetzen wollen. Das müsste Sie doch eigentlich sehr zum Nachdenken anregen. Es ist einfach so. Der regionale Konsens wird nicht, wie von Ihnen dargestellt, mit der Verbundschule umgesetzt, sondern in der Gemeinschaftsschule umgesetzt.
Auch was die zurückgehenden Schülerzahlen angeht, muss man einfach einmal sehen: Der Verlust der Hauptschule hat nichts mit der Arbeit in den Hauptschulen zu tun, sondern mit der Frage, wie sich Elternwahlverhalten verändert hat und wie Eltern für ihre Kinder Bildungsoptionen heute entscheiden.
Das will ich an einem Beispiel klarmachen. 2001 saß ich in der Qualitätskommission für den Qualitätswettbewerb von Nordrhein-Westfalen und habe Schulen in Nordrhein-Westfalen besucht. Ich war unter anderem in der Hauptschule Wermelskirchen. Zu diesem Zeitpunkt gingen 31,1 % aller Schüler aus Wermelskirchen auf die Hauptschule. Heute haben wir dort noch eine Übergangsquote von 8 %.
Das macht deutlich, dass es nicht um die Frage geht, ob wir Schulformen retten müssen, sondern darum, dass wir für Kinder die optimalen Ausbildungsangebote vorhalten müssen. Gleichzeitig, Herr Kaiser, haben Sie eben darauf hingewiesen, dass bei den Realschulen, die Sie genannt haben, über 50 % den Qualifikationsvermerk machen. Aber warum können diese Schüler, die den Qualifikationsvermerk erhalten, nicht auch direkt nach gymnasialen Standards unterrichtet werden? Warum müssen Sie den Umweg gehen?
Natürlich. Das Problem ist doch, Herr Kaiser – das wissen Sie genauso gut wie ich –, dass es für viele deutlich schwieriger ist, in der gymnasialen Oberstufe mitzuhalten, weil sie nicht unbedingt mit
den gleichen Voraussetzungen kommen. Das sagen Ihnen diese Schülerinnen und Schüler auch, die mächtig nacharbeiten müssen.
Das heißt, wenn wir früh feststellen, dass es eine gymnasiale Eignung gibt, wollen wir diese gymnasiale Eignung doch von Anfang an optimal fördern. Die Gemeinschaftsschule ist eine Möglichkeit, das zu tun.
Herr Prof. Dr. Sternberg, ja, wir sind auch der Auffassung, dass es Kinder mit unterschiedlichen Begabungen und nicht nur akademische Kinder gibt. Aber es kann nicht sein, dass diese Kinder in unterschiedliche Schulsysteme sortiert werden, weil wir dieses Sortieren von vorherein nicht ordentlich hinbekommen und wir damit Kinder von Bildungsoptionen abschneiden. – Ich bedanke mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Nachdem Herr Laumann Drive in die Debatte gebracht hat, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es offensichtlich eine falsche Schlussfolgerung bei der CDU gibt. Wir haben die Prognos-Studie nicht deshalb vorgelegt, um unsere Verschuldungstheorie zu untermauern, sondern weil wir wissen, dass wir nur dann, wenn wir den präventiven Ansatz erhöhen, den Menschen in
diesem Land gerecht werden. Herr Laumann, den Bezug, den Sie heute Morgen hergestellt haben bzw. haben herstellen wollen, ist Ihr und nicht unser Bezug. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass Sie die Debatte heute beantragt haben und nicht wir.
Aber lassen Sie uns noch einmal in die PrognosStudie hineingehen: Wenn Sie sie aufmerksam gelesen hätten, Herr Sternberg, dann wüssten Sie, dass zum Beispiel die Daten der OECD-Studie Eingang in die Studie gefunden haben. Sie wüssten, dass Prognos mit den Daten, die sie erhoben haben, alle zurzeit vorliegenden Daten umfänglich ausgewertet und in Bezüge gesetzt haben. Genau das ist der Vorteil der Prognos-Studie: Sie hat die Maßnahmen, die Kosten und die Renditen gegeneinandergestellt. Das ist durchaus hilfreich für eine verantwortungsvolle präventive Sozial- und Bildungspolitik.
Meine Kollegen von der CDU, ich würde mir dringend wünschen, dass Sie, nachdem wir in diesem Landtag zwei Enquetekommissionen gemeinsam bestritten haben, die Chancen, die sich aus der Prognos-Studie ergeben, nun auch endlich wahrnehmen. Denn es gibt viele wichtige Empfehlungen – Frau Kollegin Löhrmann hat es eben schon angedeutet, aber auch Frau Kollegin Hanses heute Morgen –, die wir jetzt umsetzen wollen. Sie haben sie doch gemeinsam mit uns verabschiedet. Alle Beschlüsse in den Enquetekommissionen sind einstimmig verabschiedet worden.
Wieso distanzieren Sie sich heute davon?
Wenn wir dann auch noch eine Hinterlegung der Beschlüsse der Enquetekommissionen bekommen, welche Renditen sie für das Land bringen,
dann sollten Sie doch mit uns in eine Debatte darüber eintreten, wie wir die Renditen für das Land generieren können, und nicht solche NonsensDebatten wie heute Morgen führen, die flach und im Grunde genommen auch unqualifiziert gewesen sind.
Herr Laumann, als Arbeitsminister haben Sie das Werkstattjahr eingeführt. Sie haben auch darauf hingewiesen, dass die Warteschleifen unnötig sind und viel Geld kosten. Wenn wir heute wissen, dass 33.000 Jugendliche immer noch in Maßnahmen sind, die das Land alleine 15 Milliarden € kosten, dann ist dies doch ein deutlicher Hinweis darauf, dass man hier im Grunde genommen nachsteuern
müsste, und zwar nicht – das wissen Sie – bei den Warteschleifen, sondern viel früher im System.
Das heißt, wir müssen unten beginnen. Wir müssen allen Bildungsbenachteiligten die Chance geben, an Bildung partizipieren zu können. Das heißt auch, wir müssen das Kindergartenjahr beitragsfrei stellen.
Ja, wir müssen es beitragsfrei stellen, damit alle Kinder in den Kindergarten gehen, damit alle Kinder eine Kita besuchen.
Herr Laumann, die erste Qualitätsverbesserung ist, dass wir kein Kind außen vor lassen.
Die zweite Qualitätsverbesserung ist, dass wir dadurch eine effiziente Sprachförderung praktizieren und nicht nur mit Delfin 4 im Jahre X, nämlich im vierten Jahr, testen. Wir müssen viel früher anfangen. Prävention beginnt unten, bei den Kleinen. Da haben wir die größten Effekte, Herr Laumann.
Ich würde mir sehr dringend wünschen, dass wir uns auch über das Schulsystem vernünftig unterhalten können. Die Hauptschule hat keine Akzeptanz mehr. Wir brauchen eine Schule, die Kinder mitnimmt, die sie motiviert, die sie stärkt. Auch dafür wollen wir eine Änderung in diesem Land haben.
Lassen Sie uns die Prognos-Studie doch zum Anlass dafür nehmen, gemeinsam weiterzudiskutieren und uns nicht den Kopf im Parlament heißzureden. Wir brauchen eine produktive Wende für die Menschen in unserem Land. Denn die jungen Menschen haben nichts davon, wenn der Haushalt konsolidiert ist, aber sie selber zum Bruttoinlandsprodukt nichts beitragen können. Davon hat übrigens auch der Haushalt nichts. – Ich bedanke mich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es vorweg zu sagen: Ich tue mich mit dem Antrag der Linken schwer, denn er kommt eigentlich zur Unzeit. Die inhaltliche Stoßrichtung des Antrags – so müssen wir feststellen – läuft den Ereignissen hinterher.
Am 10. März einigten sich die Tarifgemeinschaften deutscher Länder und ver.di auf ein Tarifergebnis. Dieses sieht eine Einmalzahlung von 360 € sowie zusätzlich eine Gehaltserhöhung von 1,5 % zum 1. April sowie eine weitere Erhöhung von 1,9 % und einen Sockelbetrag von 17 € zum 1. Januar 2012 vor.
Ja.
Liebe Frau Kollegin Böth, wie Sie wissen, hat die Tarifverhandlung stattgefunden. Die Lehrer im Angestelltenverhältnis sind nicht berücksichtigt worden. Sie können sich jetzt mit den Tarifpartnern auseinandersetzen, aber es gibt ein Tarifrecht, das wir nicht brechen können.
Der Vorsitzende von ver.di sagte in seiner Stellungnahme – ich zitiere –, es sei ein ordentliches Ergebnis erzielt worden, mit dem aus heutiger Sicht die Reallöhne der Beschäftigten gesichert werden können. Dem schließe ich mich gerne an. Auch aus meiner Sicht ist das Ergebnis ordentlich.
Bestandteil des Tarifvertrages war nicht die tarifliche Eingruppierung der angestellten Lehrer und Lehrerinnen. Ganz gleich, wie man zum Antrag der Linken steht, muss man realistisch feststellen: Der Antrag kommt nicht zur rechten Zeit und ist populistisch, Frau Böth. Sie hätten ihn früher stellen müssen. Der Tarifabschluss steht. Es gibt keine sofortigen Heilungschancen. Das wissen Sie auch.
SPD und Grüne haben im Koalitionsvertrag zugesagt zu prüfen, wie die Benachteiligung der angestellten Lehrer und Lehrerinnen in der Bezahlung abgebaut werden kann. Dazu stehen wir auch.
Es soll eine Arbeitsgruppe gegründet werden. Da die Geschichte relativ komplex ist – wir haben unterschiedliche Bezahlung, unterschiedliche Arbeitszeiten, unterschiedliche Verträge –, wird es ein bisschen dauern, bis wir die Angleichung hinbekommen. Eine erneute Diskussion wird allerdings erst zur nächsten Tarifrunde möglich sein, die nach Auslaufen des jetzt ausgehandelten Tarifvertrags Ende 2012 beginnen wird. Dann werden die beteiligten Tarifpartner wie auch die politischen Akteure noch einmal alle Argumente auf den Tisch legen können. Bis dahin aber wird ein Aufweichen des gefundenen Tarifkompromisses nicht möglich sein, Frau Böth.
Völlig außer Acht gelassen werden aber sollte in dem Zusammenhang nicht, dass die Landesregierung bereits zugesagt hat, die Tariferhöhung des öffentlichen Dienstes auf die Landesbeamten zu übertragen. Jahrelang gab es eine Entkopplung bei den Tarifentwicklungen von Angestellten und Beamten. Finanzminister Borjans hebt die Entkopplung nun auf. Lohnentwicklungen werden damit angeglichen. Auch das ist ein Aspekt der Gerechtigkeit. – Ich bedanke mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zeiten der Anmeldung an weiterführende Schulen sind auch immer eine Art von Überprüfung des Systems. Genau diese Zeiten erleben wir gerade, denn die Viertklässler werden derzeit an den weiterführenden Schulen angemeldet. Es ist festzustellen, dass die Hauptschulen nicht nur in Duisburg – dort wird keine einzige Hauptschule mehr die Zügigkeit erreichen, um anschließend einen geordneten Schulbetrieb aufrechtzuerhalten –, sondern auch sonst im Land die entsprechenden Anmeldungen nicht mehr haben. Das ist übrigens eine Entwicklung, die seit Jahren feststellbar und nachvollziehbar ist, die aber in diesem Hohen Haus in den letzten Jahren zumindest vonseiten der CDU ausgeblendet worden ist.