Ralf Witzel

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Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe noch eine Nachfrage an Herrn Innenminister Jäger, der freundlicherweise die Beantwortung für Frau Dr. Schwall-Düren übernimmt und hier
schon in guter Tradition als stellvertretender Medienminister bekannt ist.
Insofern darf ich zu dem Aspekt, den Sie gerade angesprochen haben, noch mal eine Nachfrage stellen, nämlich zu dem Abstimmungsverhalten zwischen den Bundesländern in dieser Frage. Denn Sie haben auch deutlich gemacht, dass auf Bundesratsebene logischerweise unterschiedliche Interessen vorliegen. Meine Frage an Sie lautet: Mit welchen anderen Ländern als Partner im Vorgehen ist NRW im Geschäft? Mit wem bestehen Allianzen, und wo verlaufen die Linien? Gibt es nicht anders herum auch gemeinsame länderübergreifende Interessen mit der Ebene Bund?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Minister Jäger, dass Sie angeboten haben, zu dem ganz aktuellen Thema dieser
Fragestunde, bei dem in der Tat mit allen wesentlichen Entscheidungen in dieser Woche im Bund zu rechnen ist, umgehend das Parlament und die Abgeordneten zu informieren, wenn die Ergebnisse vorliegen und damit auch die konkrete Haltung der Landesregierung feststeht.
Ich habe eine Nachfrage zu den Ausführungen, die Sie eingangs zu den Bestimmungen von § 41a TKG gemacht haben. Ihnen wird bekannt sein, dass § 41a TKG im Nachhinein mit aufgenommen worden ist, um die spezifischen Länderinteressen mit abzubilden und ihnen Rechnung zu tragen. Ist die Regelung von § 41a TKG für die nordrheinwestfälische Landesregierung ein gangbarer Weg, die Landesinteressen mit abzubilden, um auf der Basis zeitnah zu einem Abschluss des TKG zu kommen?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Jäger, Sie haben gerade zu Recht darauf hingewiesen, dass man selten einen so aktuellen Sachverhalt hat, der fast schon parallel zur Fragestunde auch noch in der Bundespolitik eine gewichtige Rolle spielt.
Meine Frage ist aber unabhängig von dem Ergebnis, das heute oder diese Woche möglicherweise im Bund mit den Ländern gefunden wird. Gibt es eigene Akzente, Aktivitäten und Initiativen, die speziell das Land Nordrhein-Westfalen bei der Netzneutralität verfolgt? Gibt es da Ansätze, Konzepte, um das Verständnis, das auch die Landesregierung von
dem Anliegen der Netzneutralität hat, unabhängig von der heutigen Entscheidung zum TKG zu befördern und das Thema politisch in der Weise zu beeinflussen, wie man sich das vorstellt?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Minister Voigtsberger, mir sind auch verschiedene Sachverhalte ähnlich wie der, den hier Kollege Jostmeier vorgetragen hat, bekannt, wonach eine neue Vorsicht im Umgang mit Anfragen aus der Politik festzustellen ist. Mir scheint es so zu sein, dass es hier eine neue dienstliche Anweisung, Routine oder Vorgehensweise gibt.
Mich würde deshalb Ihre Antwort auf die Frage interessieren: Was ist wann neu entschieden worden, dass sich die Auskunftsfreudigkeit des Landesbetriebs Straßen.NRW im Vergleich zur Kultur der letzten Jahre verändert hat? Was und auf welcher Grundlage ist da der neue Sachverhalt?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man muss sich doch etwas wundern, warum die Landesregierung von ihrem Recht Gebrauch gemacht und diese kleine Regierungserklärung so prominent mit zwei Stunden Beratungszeit an den Anfang dieser Plenarwoche gesetzt und damit andere Themen nach hinten geschoben hat.
Über weite Teile dieser Debatte waren Sie, Frau Ministerin Löhrmann, zusammen mit Ihrem Staatssekretär das einzige Haus dieser Landesregierung, das mit Minister oder Staatssekretär vertreten war. Das zeigt, wo das Thema von der Priorität her innerhalb der Regierung angesiedelt ist.
Dabei hätte es im Rahmen des Schulkonsenses wirklich interessante Fragestellungen gegeben, die durchaus eine Debatte gerechtfertigt hätten. Dazu gehört die gerade von Frau Hendricks zu hören gewesene Aussage, es sei doch klar, dass man sich Doppelstrukturen im Schulbereich zukünftig nicht werde erlauben können.
Eine spannende Debatte wäre auch die darüber, wie die Umsetzung der Inklusion vor Ort läuft.
Eine ebenfalls spannende Debatte für dieses Haus wäre, wie viele heute intakte Schulen in den nächsten Monaten schließen werden, weil Sie 21 neue Gesamtschulen und 50 neue Sekundarschulen auf den Weg bringen und die Schullandschaft vor Ort im Umbruch ist.
Das wären kontroverse Themen, die hier eine Debatte verdient hätten.
Der Grundsatz, dass in jeder Kommune eine Grundschule vorhanden sein soll, ist richtig und wird
ausweislich dieser Debatte heute in diesem Hohen Hause von allen fünf Fraktionen geteilt.
Wir nehmen durchaus wahr, dass sich Rot-Grün an einigen Punkten bewegt hat, etwa wenn wir hören, wie Sie heute über den Sozialindex reden, den wir – belegbar mit unseren Landtagsdrucksachen – bereits in der 13. Legislaturperiode beantragt hatten und der von SPD und Grünen abgelehnt worden ist.
Ich gebe Ihnen die Drucksachennummer, Frau Hendricks. Wir, Schwarz-Gelb, haben diesen Sozialindex dann in der 14. Legislaturperiode auf den Weg gebracht.
Schauen Sie sich an, wie wir zu Beginn der letzten Legislaturperiode mit schwarz-gelber Mehrheit deutlich gemacht haben, dass die Stabilisierung kleiner Schulstandorte eine wichtige Fragestellung ist und wie insbesondere die Grünen über unseren Ministerpräsidenten hergefallen sind und vorgeworfen haben, das sei eine Scheindebatte, es dürfe doch auch einzügige Grundschulen geben, das alles wäre ein Thema ohne Relevanz! Sie sollten einmal nachlesen, wie Sie sich noch in der letzten Legislaturperiode dazu verhalten haben.
Es gibt in diesem Hause Konsens, dass wir wohnortnahe Grundschulangebote erhalten wollen und es eine Frage der Gerechtigkeit ist, für eine faire Ressourcenverteilung zwischen den einzelnen Standorten zu sorgen.
Dennoch gibt es im Detail verschiedene Fragestellungen, die auch von meinen Vorrednern beleuchtet worden sind.
Das ist zum einen die Frage: Wie gehen Sie zukünftig mit jahrgangsübergreifendem Unterricht um? – Frau Ministerin Löhrmann, was Sie dazu der Presse gegenüber erklärt haben und was auch in Ihren Papieren enthalten ist, sind klare Hinweise darauf, dass Eltern, die ihr Kind an einer Schule in dem Wissen anmelden, es gibt eine Schuleingangsphase mit jahrgangsübergreifendem Unterricht, aber gleichwohl in der Erwartung, es gäbe ab Klasse 3 einen jahrgangsbezogenen Unterricht, auf einmal feststellen müssen: Es geht trotzdem jahrgangsübergreifend weiter. Diese Möglichkeit, dass Eltern ihr Kind mit anderen Erwartungen an einer Grundschule anmelden, als sie später in der weiteren schulischen Realität eintreten, sehen Sie ausdrücklich vor.
Sie müssen sich auch die Frage stellen lassen, warum Sie, wie es die durch Sie für die Kommunen kürzlich wieder geschaffene Möglichkeit, Grundschulbezirke einzurichten, zeigt, Angst vor einem fairen Wettbewerb zwischen schulischen Angeboten haben. Es gab immer schon, auch in unserem schwarz-gelben Modell der letzten Legislaturperiode, für Kommunen die Möglichkeit, für Kapazitäts
grenzen zu sorgen, damit hier nicht unnötige neue bauliche Aktivitäten stattfinden. Aber im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten durften die Eltern wählen. Sie haben gerade Regulierungsinstrumente eingeführt, die diesem Gedanken einer freien Auswahl wieder einen Riegel vorschieben und dem im Wege stehen.
Interessanter noch ist: Sie wollen – was von uns unterstützt wird –, dass Demografiegewinne im System bleiben; das ist hier im Haus Konsens; das sagen auch wir seit Jahren. Wir finden es ebenfalls gut und richtig, dass wir für die nächsten Jahre 1.700 Stellen für den Grundschulbereich haben. Das steht außer Zweifel. Aber wenn Sie das hier richtigerweise für Grundschulen schaffen, warum dann nicht auch für andere Schulformen? Bei denen bleibt das Ganze entsprechend im Nebel.
Konkrete Zusagen für eine bessere Ressourcenausstattung zugunsten von kleineren Klassen, von kleineren Lerngruppen geben Sie den Sekundarschulen und jetzt den Grundschulen. Alles das, was mit Recht auch für andere schulische Angebote in Aussicht zu stellen wäre, bleibt bei Ihnen im Nebulösen. Da gibt es keine konkreten Zeitpläne, keine konkreten quantitativen Zusagen, wann welche Realschule und wann welches Gymnasium in diesem Land auch einmal in den Genuss von Demografiegewinnen kommt, damit auch dort größere Lerngruppen kleiner werden.
Deshalb müssen Sie in diesen Tagen reihenweise Anfragen über die Verhältnisse vor Ort damit beantworten, dass eine große Anzahl von Realschulen und Gymnasialklassen 30 oder mehr Schüler hat. Das Engagement, das Sie zu Recht bei den Grundschulen zeigen, Demografiegewinne zu nutzen, Lerngruppen kleiner zu gestalten und das System zu stabilisieren, sollten Sie genauso für die Realschulen und Gymnasien in unserem Land zeigen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe in der Tat zu der gerade gegebenen Antwort eine Nachfrage an Frau Ministerin Löhrmann, und zwar zu dem Gesamteindruck, den Sie aus der bisherigen Tätigkeit von Bildungseinrichtungen, die auch nach Einschätzung Ihrer Bezirksregierungen eine Nähe zur Gülen-Bewegung aufweisen, gewinnen konnten.
Meine Frage lautet angesichts des Umstandes, dass es bereits einzelne vorhandene Schulstandorte gibt, die auch vonseiten des Landes in der Nähe der Gülen-Bewegung gesehen werden: Wie ist Ihr Eindruck, was die dort geleistete Arbeit angeht? Ist es im Schulbetrieb zu Problemen gekommen? Gab
es Gründe für Beanstandungen, oder ist das ein regulärer, den üblichen Usancen entsprechender Schulbetrieb, der dort stattfindet?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich wollte gern noch eine Nachfrage an Frau Ministerin Löhrmann richten. Sie haben das ja – so war mein Eindruck – so dargestellt, dass für Sie eine abschließende Klärung der Nähe des Trägers, um den es hier in der Anfrage geht, zu der Bewegung nicht evident ist.
Völlig unabhängig davon ist ja bekannt und auch hinreichend öffentlich berichtet worden, dass sich der Rhein-Ruhr-Bildungsverein mit einer von ihm bekundeten guten Absicht in der Ruhrregion auch alternativ in mehreren Ruhrgebietsstädten um Standorte für Schulgründungen bemüht.
Meine Frage an Sie ist, wie sich das bisherige Verfahren gestaltet, da der Träger ja erklärt hat, er wolle zeitnah, am liebsten zu Beginn des nächsten Schuljahres, spätestens aber ein Jahr darauf, an den Start gehen. Welche Erkenntnisse haben Sie? Wie ist Ihr Eindruck von der Suche nach Standorten in anderen Ruhrgebietskommunen? Gab es da Konflikte mit den Städten, mit möglicherweise betroffenen Eltern? Wie hat sich das in den letzten Wochen und Monaten aus Ihrer Sicht dargestellt?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin Löhrmann, wir wissen, dass Sie in der Art und Weise, wie Sie die Fragen sonst beantworten, frei sind. Das ist Ihre Freiheit. Wer hätte dafür sonst Verständnis, wenn nicht die FDP, auch wenn wir uns vielleicht etwas mehr Erkenntnistiefe gewünscht hätten?
Ich habe die Bitte – Sie haben es eben schon leicht angedeutet –, dass Sie aus Sicht der betroffenen kommunalen Schulträger, die möglicherweise be
reits mit Anfragen zur Gründung dieser privaten Schulen konfrontiert worden sind oder in den nächsten Wochen und Monaten konfrontiert werden, darstellen, wie sich – differenziert nach Zuständigkeit Ministerium und Zuständigkeit Bezirksregierung – das Verfahren gestaltet. Wie sieht der verfahrensmäßige Ablauf der Prüfung der Kriterien aus, wenn ein privater Anbieter mit dem Ziel einer Privatschulgründung der hier dargestellten Art bei einem kommunalen Schulträger vor Ort vorstellig wird?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe zu den eingangs getätigten Ausführungen des Innenministers eine Nachfrage. Herr Minister Jäger, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass Sie in der Rolle als Mitglied der Landesregierung hier im Hohen Haus nicht das Verhalten von Abgeordneten als Personen bewerten. Da die Anfrage auch auf Aktivitäten der Partei Die Linke gerichtet ist, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, meine Frage an Sie: Welche Erkenntnisse lie
gen Ihnen zu zwischen der Partei Die Linke in Nordrhein-Westfalen und extremistischen Netzwerken und Organisationen bestehenden Kontakten vor? Was sind Ihre Befunde?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte Ihren Appell ganz ausdrücklich aufgreifen und einen explizit in der textlichen Beantragung der Mündlichen Anfrage angesprochenen Sachverhalt thematisieren. Mich interessiert der zukünftige Umgang des Landes Nordrhein-Westfalen mit der im Raum stehenden politischen Forderung nach Aufhebung des PKK-Verbots. Das ist ein Thema, zu dem mich die Haltung des Landes interessiert. Das würde – käme es zu einer Neubewertung – auch die IMK betreffen.
Deshalb an Sie, Herr Minister Jäger, meine Frage gerichtet: Teilen Sie die aus dem linken politischen Spektrum in letzter Zeit wiederholt vorgetragene Forderung nach Aufhebung des PKKVerbots? Oder teilen Sie unsere Einschätzung, dass es allen vorliegenden Erkenntnissen entsprechend für längere Zeit keinen Grund gibt, zu einer Neubewertung zu kommen?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe eine Nachfrage an Herrn Innenminister Jäger. Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, dass ich die politische Aussage oder Folge dieses Gerichtsurteils für außerordentlich positiv halte, nämlich die Feststellung von Gerichts wegen, dass wahrheitswidrige Darstellungen von Amtsträgern im Vorfeld von Wahlen zur Ungültigkeit von Wahlergebnissen führen – also nicht nur moralisch zu verurteilen sind, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben.
Ich bin aber – das ist Grund für meine Nachfrage – anders als Sie sehr wohl der Auffassung, dass hier im Parlament der richtige Ort ist, mit Ihnen im Zuständigkeitsbereich der Kommunalaufsicht über die rechtlichen Konsequenzen zu sprechen, auch wenn noch nicht alle Fragen gerichtlich entschieden sind.
Deshalb meine Frage an Sie, auch wenn Sie die Debatte eben offenkundig vermeiden wollten: Wie sehen Sie es als Kommunalaufsicht, hat die Stadt Dortmund, wenn sie das so sieht, eine berechtigte Rechtsgrundlage, für die unnötig anfallenden
1,2 Millionen € pro Wiederholungswahlgang Oberbürgermeister a. D. Dr. Langemeyer oder die damalige Kämmerin Dr. Uthemann in Regress zu nehmen? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage aus Sicht der Kommunalaufsicht?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Jäger, wir haben zu Beginn dieser Frage schon gemeinsam festgestellt, dass man nach der Geschäftsordnung eine Bandbreite an Möglichkeiten hat, wie man antwortet. Da ich glaube, dass Sie gegenüber dem Parlament einen seriösen Eindruck hinterlassen wollen und Interesse haben, in der Sache zur Klärung beizutragen, möchte ich wie mehrere andere Vorredner zu dem Thema „Prozesskosten und Fraktionskasse der Ratsfraktion der SPD Dortmund“ eine Nachfrage stellen.
Unabhängig davon, ob Sie dazu einen konkreten Aktenvorgang auf dem Tisch haben oder nicht: Halten Sie es von Ihrer Rechtsauffassung als Kommunalminister des Landes Nordrhein-Westfalen in dem Ihnen bekannten Fall, dem Klageverfahren in Dortmund, für zulässig, aus einer Fraktionskasse Gelder für die Prozessführung zu nehmen, wenn dieses Verfahren von einzelnen Abgeordneten so betrieben wird? Ist das rechtlich – egal, wie Sie es persönlich politisch bewerten – zulässig, oder sagen Sie als Kommunalminister des Landes: „Nein, lass lieber die Finger davon!“?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Innenminister Jäger, Sie sehen, ich bin an die
ser einen Stelle hartnäckig und muss jetzt eine weitere Frage darauf verwenden, bei Ihnen noch mal nachzufragen. Ich nehme auf meine letzte Frage und den vom Kollegen Ellerbrock zitierten Artikel der „Westfälischen Rundschau“ vom heutigen Tag mit dem Titel „Sierau droht SPD-Fraktion mit Klage, falls sie die 120.000 € nicht erstattet“ Bezug.
Sie sagen, Sie sind für die heutige Fragestunde auf die von uns gestellte rechtliche Frage, ob dieser Sachverhalt aus einer kommunalen Fraktionskasse reguliert werden darf, nicht vorbereitet. Wären Sie denn bereit, diesem Parlament zeitnah im Nachgang zu dieser Fragestunde – unabhängig davon, ob Sie einen konkreten Vorgang auf dem Tisch haben – zu der rechtlichen Bewertung der grundsätzlich gestellten Frage „Können diese Kosten an sich aus einer kommunalen Fraktionskasse bezahlt werden?“ schriftlich Ihre Einschätzung und Antwort zu geben?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es handelt sich bei dieser Ausgabe des Amtsblattes wirklich um einen ausgesprochen bemerkenswerten Vorgang in der Kommunikation einer Regierung und ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Die Zeit reicht nicht, in Vollständigkeit all das vorzutragen, was sich an notwendigen und berechtigten rechtlichen Fragestellungen stellt. Das können Sie in meiner Kleinen Anfrage Drucksache 15/3721 nachlesen.
Ich fand es außerordentlich bemerkenswert – und das ist ja das Schöne, dass es zu dieser Plenardebatte schon morgen das komplette Wortprotokoll gibt, sodass man das nachlesen kann, auch in der Zukunft –, welches Verständnis gerade meine Vorrednerin von den Grünen hat, wenn es um Transparenz und Pluralismus in der Kommunikation von Meinungen geht.
Darauf werden wir sicherlich an anderer Stelle noch zurückkommen.
Wie wir es bei der Sekundarschule sehen, ist es ja nichts Besonderes, sondern gerade Stil der amtierenden Landesregierung und der drei Fraktionen, die das hier verabredet haben, mit Ressourcenprivilegierungen Politik zu machen und eigene politische Interessen zu verfolgen.
Auch dort werden nicht alle Akteure auf Augenhöhe fair behandelt. Insofern passt das zu Ihrem Stil sehr gut. Im Politikunterricht wäre es jedem Lehrer beim Thema „Politische Bildung“ verboten, so selektiv mit nur einer Facette, die Sie hier darstellen, eine Unterrichtsreihe aufzulegen, um über den sogenannten Schulkonsens in Nordrhein-Westfalen zu berichten.
Warum ist das entscheidend? Es geht hier doch nicht um irgendeine Publikation, um irgendeinen Flyer, worin anlässlich irgendeiner Veranstaltung eine Regierung beschreibt, was sie in der Umsetzung vorhat, worin einzelne Stimmen – zugegebenermaßen selektiv ausgewählt – zu Wort kommen, wobei man es dann bewenden lässt. Nein! Es handelt sich hier um – genau so schreiben Sie es ja auch – das amtliche Bekanntmachungsorgan.
In diesem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Regierung äußern sich drei von fünf Fraktionen. Zwei sind gar nicht erst gefragt worden, weil sie an dieser Stelle eben nicht die Meinung der Regierung hatten. Und diejenigen, die sich äußern, machen parteitaktische Ausführungen, warum sie sich – das können Sie alles wörtlich nachlesen in den Protokollen der Parteitage, wann was wie beschlossen wurde und wie Ihre parteipolitischen Motive aussahen – zu dem Schulkonsens in der einen oder anderen Weise verhalten.
Der Vorsitzende der Fraktion, die die grüne Schulministerin trägt, nimmt das direkt als verbalen Rundumschlag und als Generalabrechnung mit schwarz-gelber Bildungspolitik der letzten Legislaturperiode. Auch das alles ist nachlesbar. Er schreibt:
„Die schwarz-gelbe Landesregierung versuchte, das alte, dreigliedrige Schulsystem zu stützen, mit einer Hauptschuloffensive den Abwärtstrend zu stoppen und mit der Verbundschule ein Lösungsmodell für zurückgehende Schülerzahlen anzubieten.“
„Die Ergebnisse waren für die Regierung mehr als enttäuschend: Noch nie war der Ansturm auf die Gesamtschule so groß wie unter SchwarzGelb. …“
[Sören Link [SPD]: Das tut bitter weh, Herr Witzel! Aber es ist trotzdem richtig! – Sigrid Beer [GRÜNE]: Jeder Satz ist richtig, Herr Witzel!)
„Zahlreiche Kommunen hatten Konzepte für solche Schulen entwickelt, wurden aber unter Schwarz-Gelb blockiert.“
Was diese Abrechnung, Frau Ministerin Löhrmann, mit der Politik der Vorgängerregierung im Amtsblatt
einer Landesregierung zu tun hat – selbst wenn Sie es nicht geschrieben haben, sondern Ihren Fraktionsvorsitzenden haben schreiben lassen –, weiß ich nicht. Das finden Sie in keinem anderen Bundesland.
Anderenfalls zeigen Sie uns: Wo gibt es beim Stil der Kommunikation einer Landesregierung vergleichbare Sachverhalte in anderen Bundesländern? Wo gibt es bei früheren Landesregierungen in unserem Bundesland entsprechende Vorgehensweisen? Das ist nicht in Ordnung.
Und das Ganze wird auch noch in einen pseudowissenschaftlichen Rahmen eingebettet, indem man dort bestimmte Wissenschaftler schreiben lässt, andere nicht, bestimmte Verbände berichten lässt, andere nicht.
Das können Sie auf Parteitagen machen, das können Sie auch in Fraktionspublikationen machen, aber nicht in einem amtlichen Bekanntmachungsorgan einer Landesregierung, das Sie auch noch so titulieren.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Frau Ministerin Löhrmann, ich muss noch einmal reagieren auf die letzten Ausführungen, die Sie hier getätigt haben, und zwar deshalb, weil hier vonseiten einer Regierung selbstverständlich wertend vorgegangen wird, allein schon durch die Auswahl derer, die schreiben, und derer, die nicht schreiben. Ich bin nun wirklich inhaltlich nicht der Auffassung, die die Landesschülervertretung einnimmt. Aber auch die sollte nicht nur lesen, was Elternvertreter und Bildungsverbände hier denken, sondern auch selber die Chance bekommen, etwas dazu beizutragen.
Deshalb: Gerade mit Blick auf die Auseinandersetzung, die Sie mit Ihrer Amtsvorgängerin geführt haben, darf ich Ihnen raten, etwas mehr Gerechtigkeit zu praktizieren
und dafür etwas weniger Selbstgerechtigkeit im Umgang mit eigener Politik. Ich erinnere daran, wie Sie mit Frau Sommer umgegangen sind. Die hat in
Publikationen ihre fachlichen Einschätzungen abgegeben. Da haben Sie sie mit Ihrer „SommerPrawda“ verballhornt, was das alles für eine Politik sei von der Regierung Rüttgers, einseitig und sonst was. – Und jetzt gehen Sie im Amtsblatt, im offiziellen Verkündungsorgan dieser Regierung, so selektiv vor in Ihrer Auswahl!
Halten Sie sich einmal vor Augen, wie Sie die letzten fünf Jahre argumentiert haben. Es wäre eigentlich die Aufgabe der CDU, das hier vorzutragen. Aber ich übernehme das auch gerne. Darüber sollten Sie einmal nachdenken.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe auch eine Nachfrage an Frau Ministerin Schäfer zum Konkretisierungsgrad der Zusagen. Man hört in den Berichterstattungen Unterschiedliches zu der Verlässlichkeit auch von den Gesprächsergebnissen des Krippengipfels.
Weil die Durchführung dieses Krippengipfels an sich keine neue Rechtslage schafft und dadurch auch keine neuen Haushaltsbudgetmittel bewilligt werden, die noch eine Woche vorher nicht da waren, wäre meine Frage an Sie – ich bitte, das darzulegen –: Welche Verbindlichkeit haben die dort geführten Gespräche und Verabredungen? Ändert sich dadurch etwas am Kurs des weiteren Vorgehens in der Landespolitik?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe eine Nachfrage an Herrn Minister Voigtsberger. Ich kenne natürlich die Baustellenproblematik auch aus meiner Heimatregion im Ruhrgebiet. Bei der dortigen Verkehrsdichte führt alles, was im Baustellenmanagement nicht optimal läuft, stärker noch als in ländlichen Regionen sofort zu sehr großen Auswirkungen in Form von Verkehrsbeeinträchtigungen.
Ich habe Ihre einleitenden Bemerkungen so verstanden, dass Sie noch nicht mit allem zufrieden sind und noch an Verbesserungen arbeiten. Welche Optimierungsstrategien verfolgen Sie? Arbeiten Sie mit Kooperationspartnern zusammen, die Ihnen helfen, bestimmte Zielsetzungen für Verbesserungen im Management in den nächsten Jahren zu erreichen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das vorgezogene Anmeldeverfahren für einzelne Schulformen der Sekundarstufe I führt nach unserer Auffassung nicht zu einer Entzerrung in den Kommunen, sondern zur Ungleichbehandlung einzelner Schulformen. Frau
Ministerin Löhrmann suggeriert damit ein erleichtertes Verfahren und erweckt bei den Eltern den Eindruck, dass diese bisher oftmals im Regen gestanden hätten.
Richtig ist aber ausdrücklich: Nach den bisherigen Regelungen konnte für stark nachgefragte Schulformen ein verkürztes Anmeldeverfahren festgelegt werden. Kommunen hatten so die Gelegenheit, chancengerecht für alle Schulformen zu planen. Es gab einen übereinstimmenden Anmeldebeginn und bei Bedarf im Falle besonders nachgefragter Schulformen ein verkürztes Verfahren, sodass jeder nach seinen Wünschen optimal untergebracht werden konnte.
Natürlich ist es kein Zufall, dass SPD und Grüne genau dieses verkürzte Verfahren verbieten und das Schulministerium den Kommunen explizit erklärt, dass ein solches Verfahren nicht mehr gestattet ist. Das passt gut zu den Ankündigungen, man wolle mehr Wahlfreiheit vor Ort und mehr Entscheidungsoptionen schaffen. Das müssen Sie hier einmal erklären.
Da – wie bisher auch – Schüler nicht zugleich an mehreren Schulen angemeldet werden können, werden die Schülerströme damit zukünftig gesteuert. Rot-Grün will in Wahrheit also nicht ein Anmeldeverfahren entzerren, sondern es geht um die Bevorzugungsmöglichkeit für bestimmte Schulformen. Insbesondere werden damit in nächster Zeit integrierte Schulformen bevorzugt. Die Grünen haben ja dankenswerterweise in ihrer begleitenden Pressemeldung herzerfrischend deutlich gemacht, dass die Landesregierung hier auch integrierten Schulformen die Arbeit erleichtern will. Es geht also gerade nicht um die Nachfrage, die sich vonseiten der Eltern ergibt, sondern um einen politisch beeinflussten Effekt.
So sind auch interessante Stellungnahmen, beispielsweise vom Verband Bildung und Erziehung, an die Presse gegangen. Er erwähnt zu Recht, dass dieses Verfahren mit vorgezogenen Anmeldeterminen vorrangig zugunsten der Gesamtschulen eingesetzt wird. Der bildungspolitische Sprecher der SPD, Sören Link, erklärt, bei dem, was das MSW auf den Weg gebracht habe, handele es sich nur um eine Übergangslösung. – Diese „Übergangslösung“ bedarf deshalb hier einer Erörterung.
Wir gehen fest davon aus: Ihr Ziel ist es, Schulverwaltungen künftig die Möglichkeit zu geben, ein Anmeldeverfahren dahin gehend gezielt zu beeinflussen, dass bestimmte Schulformen bevorzugt werden. Eltern werden nämlich zuerst die Schulformen des vorgezogenen Termins aufsuchen, aus Sorge, dass nachher keine hinreichende Anzahl von Plätzen an anderen Schulen zur Verfügung steht. Das ist alles andere als ein fairer Wettbewerb und als faire Chancenverteilung von Schulformen auf Augenhöhe.
Das ist eine politische Steuerung von Anmeldeströmen.
Deshalb werden Sie mit Ihrer Vorgehensweise bestimmte Schulformen ganz gezielt benachteiligen. Wenn bestimmte Schulformen künftig weniger Schülerzahlen haben, wie Sie es in der begleitenden Kommentierung Ihrer rechtlichen Änderungen und Ankündigungen derselben deutlich machen, kann ich mir schon bildlich vorstellen, wie man dann mit Krokodilstränen hier steht und klagt: Mensch, bestimmte Schulformen haben zum letzten Anmeldetermin doch Schülerzahlen verloren.
Das mag alles so eintreten, ist dann aber das Ergebnis einer politischen Entscheidung und nicht ausschließlich deshalb der Fall, weil sich Eltern von der Nachfrageseite her anders entschieden hätten. Das gehört zu einer fairen Bewertung dazu.
Insofern kann es nicht der Grundsatz sein, zu sagen, freier Elternwille ist dann gut, wenn er politisch beeinflusst werden kann. Wir wollen ausdrücklich, dass alle Schulformen auf Augenhöhe die gleichen Chancen bekommen, sich um Anmeldungen zu bemühen.
In dem Augenblick, in dem die Entscheidung von Eltern und Schülern bestimmte Ergebnisse liefert, wird es auch in Zukunft an der einen oder anderen Stelle Veränderungsbedarf in der Schullandschaft geben. Es ist absolut richtig und nachvollziehbar, wenn ein kommunaler Schulträger auf die Entwicklungen reagiert. Der Veränderungsbedarf ist objektiv auch nicht zu bestreiten. Er muss aber immer das Ergebnis eines fairen Prozesses, eines Wettbewerbs auf Augenhöhe sein und darf nicht durch die politische Besetzung einer Schulverwaltung oder eines kommunalen politischen Schulträgers im Rat der Stadt zustande kommen.
Bereits in den letzten Jahren ist immer wieder versucht worden, abweichend von der durch CDU und FDP geschaffenen Rechtslage zu verfahren. Ich kenne das auch aus meiner eigenen Heimatstadt Essen. Dort wurde in bestimmten Jahren im Hinblick auf den Schulanmeldetermin anders und damit gegen die zuletzt gültige Erlasslage verfahren. Es gibt durchaus Schulträger mit einem großen Interesse daran, mit diesen Bevorzugungen zu arbeiten. Zukünftig wird das bei einem gleichzeitigen Verbot der Option, so vorzugehen, wie es mit dem verkürzten Verfahren bislang der Fall war, noch regierungsamtlich legalisiert. Das hat nichts mit mehr Entscheidungsfreiheit vor Ort zu tun, sondern mit der politischen Steuerung von Schulanmeldeströmen – in der Hoffnung, ein Anmeldeverhalten im eigenen Sinne zu provozieren, mit dem man dann politisch arbeiten kann.
Wir wollen das nicht. Wir wollen faire Chancen auf Augenhöhe. Dafür treten wir ein. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Auch ich möchte noch eine Nachfrage an Frau Ministerin Löhrmann richten. Sie gestatten sicherlich zunächst den Hinweis, dass ich sehr dafür werbe, dass wir uns beide wechselseitig nicht absprechen, dass jeder für sich, auch wenn wir unterschiedliche Wege gehen und unterschiedliche Ziele verfolgen, das Beste für Menschen im Schulalltag will, auch wenn die Ansätze unterschiedlich sind. Mir geht es jedenfalls darum und finde es eine Frage des Respekts gegenüber dem Parlament, dass man als Minister Abgeordneten nichts anderes unterstellt.
Ihre Äußerungen in der 15. Legislaturperiode weichen nach meinem Verständnis von denen in der 14. Legislaturperiode ab. Von daher frage ich nach den konkreten Forderungspunkten der Landtagsdrucksache 14/1663, die Sie gerade als weiterhin unterstützenswert erwähnt haben. Meine Frage lautet: Was haben Sie bislang konkret unternommen, um die von Ihnen auch eben als wünschenswert dargestellten Maßnahmen, nämlich die zur Beratung von Schulen und Eltern und zur Erstellung neuer Materialien zur Förderung und zum Umgang mit Dyskalkulie, auf den Weg zu bringen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe in der Tat noch eine Nachfrage an Frau Ministerin Löhrmann, weil ich glaube, dass wir trotz unterschiedlicher Positionen gerne den Austausch suchen. Das ist ja auch wichtig, um sich unterschiedlicher Vorgehensweisen bewusst zu werden.
Ich möchte gerne auf Ihren Hinweis auf die KMKEmpfehlung aus dem Jahre 2007, die Sie angesprochen haben, zurückkommen. Experten und Betroffene befürchten: Wenn sich ein Land sehr eng an die Umsetzung der KMK-Empfehlungen hält, führt dies insbesondere bei Schülern dazu, dass ihnen der Weg zum Abitur verbaut wird und dass sie aufgrund gesammelter Defizite in der Oberstufe keine Hochschulzugangsberechtigung erhalten; und wenn sie diese erwerben, dann mit einem ganz miserablen Schnitt. Teilen Sie diese Sorge von Experten und Betroffenen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, noch eine Frage an Frau Ministerin Löhrmann zu richten. Denn ich bin der Auffassung, dass die Fragestunde die Möglichkeit zur Befragung von Regierungsmitgliedern durch das Parlament ist – und nicht umgekehrt.
Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass in der damaligen Konstellation die FDP den Antrag, der hier in Rede steht, nicht in Gänze unterstützt hat. Trotzdem enthält er interessante Ansätze.
Ich möchte deshalb sehr eng fragen, auch in Beantwortung zu meiner Frage nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und unter Bezugnahme auf die in Rede stehende Kleine Anfrage. Sie hatten dort auch Ausführungen zum Bereich Testverfahren gemacht. Sie hatten darauf hingewiesen, dass es da eine sehr große Eigenverantwortung der Schulen gäbe, auch bei den Diagnoseinstrumenten. Sie hatten auf den DEMAT-Test verwiesen. An anderer Stelle taucht
zum Beispiel – Lehrerfortbildung NRW – der Heidelberger Rechentest HRT auf.
Meine Frage an Sie lautet deshalb: Ist bei unterschiedlichen Testverfahren und Diagnoseinstrumenten nicht eine Art Standardisierung Ihrerseits oder sind Empfehlungen beabsichtigt, um für Vergleichbarkeit zu sorgen? Oder besteht nicht die Gefahr, dass bei zu unterschiedlichen Ansätzen vielleicht die Ergebnisse und Analysen nicht vergleichbar sind?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Voigtsberger, Sie haben gerade in Ihrer ursprünglichen Antwort auf Unfallrisiken im Falle der Einführung des Feuerwehrführerscheins hingewiesen. Meine Frage lautet: War das bei Ihnen eine Plausibilitätsüberlegung? Oder gibt es darüber auch Statistiken bzw. gemachte Erfahrungen bezüglich Unfallhäufigkeit im Zusammenhang mit diesem Berechtigtenkreis beim Führen von Rettungsfahrzeugen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Möglichkeit, noch eine Nachfrage an Herrn Minister Voigtsberger zu richten. – Sie haben dargestellt, dass es Ihnen um eine qualitative Weiterentwicklung von Ansätzen aus der Vergangenheit geht. Argumente dafür haben Sie genannt und in Aussicht gestellt, finanzielle Ressourcen für eine qualitative Verbesserung in den einzelnen Diensten bereitzustellen.
Mich würde interessieren, wie Sie die Entwicklung in anderen Bundesländern im Vergleich zu NordrheinWestfalen einschätzen. Gibt es dort ähnliche Überlegungen? Ist das eine konzertierte Aktion? Oder geht NRW einen Sonderweg? Haben Sie möglicherweise Ideen aus anderen Ländern?
Wenn Sie zu dem Komplex, wie sich die neuen Planungen der Landesregierung für Nordrhein
Westfalen mit Blick auf benachbarte Bundesländer verhalten, etwas sagen könnten!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Vorredner hatten mit ihrer Vermutung recht – der Entschließungsantrag wirft auch seine Schatten voraus –: Wir werden heute dem Staatsvertrag in dieser Form nicht zustimmen können. Ich darf daran erinnern: Ursprüngliches Ziel der Reform war ausdrücklich eine bürokratiearme und gerechte Gebühr, die für den Verbraucher geschaffen werden sollte. Ferner ging es darum, bestehende Irritationen auch im Vorgehen der Gebührenbeitreibung bei der Gebühreneinzugszentrale beim Verbraucher zu beseitigen. Alles sollte einfacher und gerechter werden.
Nach unseren Schätzungen ist von den hehren Zielen, die zu Beginn des Prozesses da waren, nicht mehr viel übrig geblieben. Insofern ist es nur folgerichtig, dass wir die rot-grüne Landesregierung, die diesen Vertrag ausverhandelt hat, dafür kritisieren, dass sie die berechtigten Punkte in den Runden, die es dort vor einer endgültigen Einigung über das Vertragswerk gegeben hat, nicht unterbringen konnte.
Deswegen: Schauen wir uns die Ziele an, die es mal gegeben hat! Ziel war ein Modell ohne Doppelbelastung für die Bürger. Jetzt haben wir im neuen Staatsvertragsentwurf ein System, das diese Einfachheit nicht gebracht hat, dafür aber für verschiedenste Branchen der Wirtschaft Mehrbelastungen.
Uns sagt die Landesregierung: Unter dem Strich wird es für die Wirtschaft billiger. Dann sagen wir, dann müsste sich die Wirtschaft im eigenen Interesse freuen und von einem guten Vertrag sprechen, wenn die Belastungen sinken. Nur: Die Wirtschaft kommt selber zu ganz anderen Berechnungen und warnt ausdrücklich ganz breit davor, dem Entwurf zu folgen. Alle Dachorganisationen der nordrhein
westfälischen Wirtschaft verlangen von der Politik: Helft uns, lehnt diesen Staatsvertrag ab! Es wird für uns um hohe zweistellige Millionenbeträge teurer.
Die sind ja nicht alle dumm und unökonomisch und wollen sich nur nicht von der Politik helfen lassen. Zumindest in einer Reihe von Branchen mittelständischer Unternehmen wird es Gründe dafür geben. Gerade besonders personalintensive Unternehmen werden zukünftig bestraft. Wer das Gewünschte tut, Leute zu beschäftigen und sie in Arbeit, in Lohn und Brot zu bringen, auch in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen, der wird in Zukunft vom System mehr belastet und bestraft.
Natürlich sehen auch wir einen wesentlichen Kritikpunkt beim Datenschutz: bei den Defiziten, die es in diesem Bereich gibt. Bürokratiearmut, Datenschutz und Verbraucherfreundlichkeit – auch das waren einmal Ziele im Rahmen einer Systemreform.
Gestatten Sie mir deshalb, dass ich mit einem Zitat aus dem 20. Datenschutzberichts des Landesdatenschutzbeauftragten beginne, dessen Arbeit sicherlich auch in diesem Haus wertgeschätzt wird. Er schreibt:
„Durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll eine grundlegende Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vollzogen werden. Anstelle der bisherigen gerätebezogenen Abgabe soll ab 2013 ein wohnungs- bzw. betriebsbezogener Pauschalbeitrag treten. Ziel des Systemwechsels ist eine Vereinfachung des Verfahrens zur Beitragserhebung. Dabei ist zu befürchten, dass die Chance verpasst wird, die Befugnisse beim Beitragseinzug datenschutzrechtlich zu begrenzen und die Grundsätze der Direkterhebung, der Datensparsamkeit und -vermeidung bei der Beitragserhebung umzusetzen.“
Er warnt davor, den Staatsvertrag in dieser Form umzusetzen. Wir haben an der Anhörung teilgenommen und gehört, wie vor der Rasterfahndung gewarnt wurde sowie vor Methoden, die angedacht sind und die man eigentlich eher im Zusammenhang mit anderen Sachverhalten des Strafrechts kennt, aber nicht, wenn es darum geht, die richtige Gebührenhöhe festzusetzen.
Was ist konkret gemeint? Die GEZ bekommt die Befugnis, Daten aus privaten Quellen zu erheben. Sprich: Es können zukünftig beliebig viele Adressbestände, selbst von dubiosen, windigen Adresshändlern, erworben werden, ohne dass man sich näher mit der Herkunft dieser Daten und der Datenqualität beschäftigt. Es gibt jetzt die Zusage, diese Regelung wird für zwei Jahre ausgesetzt. Wir fragen: Wenn man es doch gar nicht will, warum nimmt man es dann nicht direkt aus dem Vertrag heraus?
Es geht um den Grundsatz der Direkterhebung der Daten. Zukünftig werden die Mitarbeiter der GEZ
weniger vor der Haustür eines Betroffenen stehen, sondern sich eher bei Arbeitgebern, bei Versicherungen und bei Vermietern erkundigen, um Lebenssachverhalte auszuforschen. Wir glauben nicht, dass dies die Akzeptanz der GEZ und der Rundfunkgebühren steigern wird.
Ein weiterer Punkt: Die Aufgabe einer Wohnung, also der Auszug, muss mit Inkrafttreten der neuen Regelungen leider gesondert begründet werden. Da fragen wir uns allen Ernstes: Was gehen die GEZ die privaten Wohnverhältnisse an?
Weiterhin gilt, Befreiungstatbestände müssen durch die Vorlage von Originalbelegen und bei Leistungsträgern beglaubigten Kopien übermittelt werden. Das geht über das hinaus, was wir zum Beispiel von den Arbeitgeberbefugnissen kennen. Da gibt es den Arbeitnehmerdatenschutz im Umgang mit der Vertraulichkeit von Krankendaten und Originalbescheiden. Der Arbeitgeber bekommt eben nur einen informationsreduzierten Durchschlag – datensparsamer als das, was, wie der Landesdatenschutzbeauftragte und die Experten befürchten, zukünftig bei der GEZ vorhanden sein wird.
Das Problem ist: Der Landesdatenschutzbeauftragte als die eigentlich geborene Instanz, der auch hier seine Aufgaben wahrnehmen soll, darf dies eben nicht bei der in Nordrhein-Westfalen angesiedelten GEZ mit ihren über 42 Millionen Datensätzen. Wir kommen an einer anderen Stelle dieser Tagesordnung darauf zurück. Es wäre sicherlich ein vertrauensstiftendes Signal, wenn die Kontrolle der GEZ nicht nur durch den WDR-Datenschutzbeauftragten erfolgte.
Da wir, die FDP-Landtagsfraktion, hier keine Verweigerungshaltung einnehmen, sondern durchaus die positiven Ziele, die es einmal gab, bei der auf uns zukommenden Reform umsetzen wollen, sagen wir ausdrücklich: Die Gründe, warum wir die Reform der Rundfunkfinanzierung in Angriff nehmen müssen, bleiben für uns weiterhin gültig. Wir müssen – das ist von meinen Vorrednern völlig zu Recht dargestellt worden – weg vom Gerätebezug. Dieser ist in der multimedialen Welt nicht mehr zukunftsfähig. Da muss es mehr Gerechtigkeit geben. Es gibt neue Anknüpfungspunkte als Bemessungsgrundlagen. All das steht für uns außer Frage.
Aber wir wollen eben ein besseres Modell. Einfach, niedrig und gerecht – das ist aus unserer Sicht das Modell einer personenbezogenen Medienabgabe in Form einer Flatrate. Die Berechnungen des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages besagen, dass das geht und dass man es mit einer Abgabe von 9 € pro Person problemlos hinbekommt, wenn es von etwas Sparsamkeit in den Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begleitet wird. Deshalb sagen wir: Es kommt nicht automatisch zu einer Gebührenerhöhung in dem Fall, dass man ein besseres Modell wählt, um die Rund
funkfinanzierung zu modernisieren. Die Frage ist vielmehr: Wie macht man das letzten Endes?
Die Medienkonvergenz ist wichtig. Ein neues, zukunftsfähiges Finanzierungsmodell muss sie berücksichtigen. Wir sagen aber auch, wir müssen zu Strukturreformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbst bereit sein. Wir brauchen einen öffentlichrechtlichen Rundfunk, der Zukunft hat, der Qualität hat und werbefrei ist.
Es ist schön, dass es in so wesentlichen Fragen der Ausrichtung in diesem Haus doch eine große Einigkeit gibt. Vielleicht werden wir uns auch darin einig, dass zur Grundversorgung und zur Wahrnehmung des öffentlich-rechtlichen Auftrags nicht unbedingt eine Palette von 100 einzelnen Angeboten passt, wie es heute der Fall ist. In den Strukturen findet sich sicherlich noch eine kleine Effizienzreserve.
In diesem Sinne werden wir den Vertrag ablehnen und werben bei den anderen Fraktionen dafür, dies ebenfalls zu erwägen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist allgemein bekannt: Die GEZ verfügt derzeit über rund 42 Millionen personenbezogener Datensätze. Das ist eine ganz erhebliche Datenmenge, die auch eines besonderen Schutzes bedarf.
Wir haben heute erlebt, dass ein insbesondere auch vor dem Hintergrund des Datenschutzes problematischer Rundfunkänderungsstaatsvertrag verab
schiedet worden ist. Das macht natürlich das artikulierte Anliegen dieses Gesetzentwurfs umso wichtiger.
Wie wir in der diesem Antrag vorangegangenen Fragestunde erfahren haben, ist der WDR mit dem eigenen WDR-Datenschutzbeauftragten, der auch die Überwachung des Datenflusses der GEZ vornimmt, eine sich selbst datenschutzrechtlich kontrollierende Behörde. Der WDR-Datenschutzbeauftragte übernimmt nicht nur die Aufgaben des innerbetrieblichen Datenschutzbeauftragten beim Sender, sondern ist auch eine Art Hilfs-Landesdatenschutzbeauftragter bei der GEZ. Das ist gesetzlich so geregelt.
Deshalb darf ich sagen: Ohne der konkret handelnden Person – darum geht es nicht, es geht auch nicht um Verfehlungen, sondern es geht um strukturelle Fragen – des WDR-Datenschutzbeauftragten irgendetwas an Nachlässigkeit im Amt zu unterstellen, geht es darum, Strukturen glatt zu ziehen und in datenschutzrechtlicher Hinsicht zu Fortschritten zu kommen. Aus diesem Grunde wäre es angebracht, dass der WDR-Datenschutzbeauftragte nicht zugleich die Zuständigkeit für die GEZ mit diesem großen Volumen an Datensätzen hat.
Wir halten die Ämter grundsätzlich für strukturell inkompatibel, weil sie eben auf gegenseitige Kontrolle angelegt sind. Die Gründe für eine solche Inkompatibilität liegen auf der Hand. Sich selbst neutral zu kontrollieren, fällt nicht nur äußerst schwer, sondern birgt automatisch mindestens potenzielle Interes
senskonflikte. Deshalb macht es Sinn, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Beim WDR scheint das in den Strukturen anders zu sein, so wie die jetzige Rechtslage ist. Gerade deshalb, wenn die große Anzahl an personenbezogenen sensiblen Daten zukünftig noch mit erweiterten Befugnissen dort verwaltet wird, macht es sehr viel Sinn, hier zu einer strukturellen Entzerrung und Glättung zu kommen.
Der WDR-Datenschutzbeauftragte ist selbstverständlich vom Buchstaben des Gesetzes her bei all seinen Schutzaktivitäten weisungsfrei. Aber entbindet ihn das letzten Endes von einer Nähe zu seinem eigenen Arbeitgeber? Wir haben da eher Zweifel. Er steht nach wie vor in einem direkten Zuordnungsverhältnis. Das ist schon schwierig bei der Kontrollfunktion, um die es hier eben geht.
Um solche Interessenskonflikte für die Zukunft auszuschließen, haben wir uns entschieden, die Änderung des WDR-Gesetzes zu beantragen. Ziel ist es, den WDR-Datenschutzbeauftragten – übrigens auch im eigenen Interesse – auf die innerbetrieblichen Vorgänge beim Sender, bei der öffentlichrechtlichen Anstalt, zu fokussieren und den Schutz der Daten, die die GEZ betreffen, an eine neutrale Instanz weiterzugeben.
Das Land verfügt bereits über eine solche neutrale Stelle, die gerade auch durch Gesetzesinitiative der Mehrzahl der Fraktionen in diesem Haus noch im laufenden Jahr in ihren datenschutzrechtlichen Kompetenzen gestärkt worden ist, und zwar auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der EU: Das ist der Landesdatenschutzbeauftragte. Er hat das Vertrauen dieses Parlamentes, wird hier von der ersten Gewalt in seinem Amt eingesetzt, ist jetzt als Behörde sui generis gestärkt durch die europäischen Rechtsvorgaben und hat deshalb am ehesten die Neutralität und Unabhängigkeit, sich im Interesse all der Bürger, um deren Daten es hier geht, zu kümmern.
Das Ganze wird umso wichtiger, als wir mehrheitlich in diesem Landtag den neuen Rundfunkstaatsvertrag und damit eine Wohnungssteuer beschlossen haben, der sich keiner entziehen kann, sodass automatisch jeder potenziell betroffen ist, sobald er das Kriterium erfüllt, irgendwo zu wohnen.
Deshalb ist die zusätzliche Anwendungsbandbreite des Gesetzes, des Rundfunkstaatsvertrages und der Betroffenen umso wichtiger. Deshalb setzen Sie heute mit anderen Fraktionen gemeinsam mit uns ein Zeichen für datenschutzrechtlich klare und saubere Strukturen auch bei der GEZ. Lassen Sie uns Interessenskonflikte vermeiden. Stimmen Sie dieser Initiative im weiteren Beratungsverfahren in den Ausschüssen für eine Neuordnung der datenschutzrechtlichen Kompetenzen zu!
Wir haben eine gute, vertrauenswürdige und sehr kompetente, öffentlich angesehene und unser Ver
trauen als Parlament findende Instanz, den Landesdatenschutzbeauftragten.
Deshalb komme ich zum Ende, Herr Präsident.
Er wäre der Richtige, um zukünftig die Kontrolle für die Daten bei der GEZ zu übernehmen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Derzeit finden wir im Internet rund 350 Millionen registrierte Websites. Deren Anzahl steigt voraussichtlich weiter rapide. Was die Namensgebung angeht, ist selbstverständlich viel Kreatives, manchmal auch einiges Kryptische zu finden.
Bereits im Jahr 2009 hat dieser Landtag auf Initiative von Schwarz-Gelb beschlossen, sich mit der rechtzeitigen Erweiterung der Top-Level-Domains zu befassen, neue Möglichkeiten in dieser Hinsicht zu nutzen und zu erschließen, und aus diesem Grunde damals einen Antrag zur Erweiterung des Internetraums um regionale Top-Level-Domains gegen die Stimmen von SPD und Grünen verabschiedet.
Seit diesem Jahr bestehen endlich auch die von uns damals avisierten neuen Bewerbungsregeln für die Vergabe der TLDs bei der zuständigen ICANN, sodass nun auch tatsächlich eine faktische Umsetzungsmöglichkeit für den seinerzeitigen Beschluss des Hohen Hauses besteht. Deshalb muss jetzt innerhalb eines vorgegebenen Bewerbungszeitraums gehandelt werden.
Der im Jahr 2009 von CDU und FDP gefasste Landtagsbeschluss ist damit weiterhin gültig und war selten so aktuell wie in diesen Tagen. Deshalb ist es auch nur folgerichtig, dem Anliegen des heute vonseiten der CDU-Fraktion vorgelegten Antrags zu folgen.
Die Landesregierung, die sich heute im Amt befindet, hat sich mit ihren Fraktionsvertretern der letzten Legislatur anders aufgestellt und verhalten. Deshalb freut es uns natürlich, wenn jetzt unserem Anliegen in der Sache nachträglich entsprochen wird, nachdem man sich damals anders positioniert hatte. Aber man kann ja auch dazulernen, liebe Kollegen von Rot-Grün.
Schauen Sie einmal in die Debattenprotokolle von damals, und Sie werden einiges lesen: Was CDU und FDP an komischen Vorschlägen mit neuen TLDs hätten, sei alles nicht gewünscht. Es reichte sogar bis zu dem Vorwurf, das Ganze sei – das fand ich bemerkenswert – kommunalfeindlich, weil es für ein solches Dickicht an neuen Anmeldewünschen im Worldwide Web sorge, sodass dann die Identität tatsächlich verlorengeht.
Wir haben das immer anders gesehen und gesagt: Es wird ja niemand dazu gezwungen, mit seiner Adresse umzuziehen, sondern jedem freiwilligen zusätzlichen neuen Angebot, das Menschen wollen, sollen keine staatlichen Zwänge entgegenstehen. Wenn es Bürger, Kommunen und Unternehmen gibt, die ihre regionale Identität – sei es die zu ihrem eigenen Bundesland oder die zu ihrer Heimatstadt – dadurch deutlich machen wollen, dass sie das auch in der Endung ihrer eigenen Internetadresse oder abgeleitet davon in Mailadressen deutlich machen
wollen, spricht dagegen doch überhaupt nichts. Das halten wir auch für den richtigen Umgang. Wir müssen uns doch von politischer Seite aus keine Sorge machen, weil das doch letzten Endes keine staatliche Entscheidung ist.
Zielsetzung muss immer sein, dass Politik das ermöglicht, was einigen, die es wollen, nützt, mehr Freiheiten erlaubt und zugleich niemand anderen schädigt. Genau so ist es in diesem Fall.
Wie ist die Situation denn heute, und wie ist es in den letzten Jahren gewesen? Es gibt nicht wenige Internetnutzer, die sich ganz bewusst überlegt haben, welche anderen Länderbezeichnungen ihren eigenen Vorstellungen am nächsten kommen, und sich dann Adressen aus ganz anderen Teilen der Welt gesucht haben, weil sie die entsprechende Abkürzung wiederum mit regionaler Identität verbunden haben. Beispielsweise wurden E-MailAdressen in der Dominikanischen Republik angekauft, weil sie auf „.do“ enden. Das war für viele Dortmunder so identifikationsstiftend, dass sie sich um solche Adressen bemüht haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das geht einfacher, indem wir zukünftig neue Freiheiten, die international möglich sind, durch entsprechende Bedarfsanmeldungen auch dieser Regierung für eine verbesserte regionale und meinetwegen auch kommunale Identität nutzen und uns darum bemühen, dass alle diejenigen, die sich – unter gewissen Kriterien, die natürlich erfüllt sein müssen – für neue Top-Level-Domains interessieren und dafür auch eine entsprechende Nachfrage nachweisen können, nicht in ihren Bemühungen behindert, sondern vonseiten der Politik entsprechend unterstützt werden.
Deshalb freue ich mich, dass Sie sich heute insbesondere von rot-grüner Seite komplett anders äußern, als Sie noch vor zwei Jahren an dieser Stelle in diesem Hohen Haus mit diesem Thema umgegangen sind. Wenn wir uns durch den Diskussionsprozess, der auch bei Ihnen in den letzten zwei Jahren vorangeschritten ist, heute einig sind, dass das neu zu bewerten ist, und Sie nicht mehr behaupten, das sei eine kommerzielle Spielwiese für Unternehmen oder irgendwelche anderen Interessen,
sondern mit uns gemeinsam die Vorteile sehen, die sich für Bürger, für Nutzer und für Kommunen und deren eigene Identität genauso wie für die Länder und auch das Bundesland Nordrhein-Westfalen ergeben, sind wir auf einem guten Weg.
Wir verstehen die Ankündigungen der Landesregierung in den letzten Tagen, nun auch „.nrw“ anzumelden, als ersten Schritt in diese Richtung, aber nicht als das Ende der Fahnenstange. Ich glaube, dass es in den nächsten Jahren weitere Bedarfe für regionale Identitäten von Internetadressen gibt. Dort
muss weiter gehandelt werden. Insofern ist das ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht das Ende aller Tage.
Genau in diesem Sinne sollten wir gemeinsam weiter mehr Menschen mehr Wünsche erfüllen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich habe mich gemeldet, um auf die Äußerungen von Frau Beer zu erwidern.
Frau Beer, ich habe die sehr herzliche Bitte, dass Sie, bevor Sie falsche Behauptungen tätigen, in das Protokoll der letzten Ausschusssitzung hineinschauen. Ich weise den von Ihnen hier verbreiteten Eindruck ausdrücklich zurück, dass uns alles, was hier im Hinblick auf das Thema „Fahrtkosten“ passiert sei, egal gewesen ist. Ich habe in der letzten Ausschusssitzung gesagt, dass Ihre Skandalisierung des Themas sachlich nicht gerechtfertigt ist, weil eine rechtliche Systematik, die seit Jahren bestanden hat, hier nicht geändert worden ist und fortbestanden hat,
dass sich aber in der Praxis gezeigt hat, dass diese Änderung notwendig ist und vollzogen werden muss.
Diesbezüglich bestand auch Einigkeit. Ich bitte Sie sehr herzlich, das im Protokoll der letzten Ausschusssitzung nachzulesen, wenn es vorliegt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir lehnen ausdrücklich die Geisteshaltung, die hinter diesem Antrag der Linken steht, ab. Das sagen wir in aller Klarheit.
Auf unterschiedlichsten Ebenen – von der Kommune über das Land bis zum Bund – und völlig unabhängig von der politischen Farbenlehre in den jeweiligen Ländern ist es üblich, dass man prüft, ob es Möglichkeiten gibt, Unterstützungsleistungen Dritter in Anspruch zu nehmen, um die Durchführung von Veranstaltungen zu erleichtern.
Zwei Voraussetzungen sind zu prüfen. Und natürlich müssen diese ernsthaft geprüft werden. Das ist völlig unstrittig.
Das eine ist: Es darf keine Korruptionsdimension haben, wenn jemand Leistungen erbringt. Es darf niemand sagen, das mache ich nur deshalb, weil ich mir davon politisch einen Vorteil verspreche. Das geht nicht. Das wäre unanständig. Das ist klar. Und das Zweite ist, dass jede Form von Sach-, Dienst- oder Geldleistung transparent ausgewiesen sein muss,
damit sich jeder Bürger selber ein Urteil bilden kann, ob das, was passiert, in Ordnung ist.
Solange diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, ist überhaupt nichts dagegen einzuwenden, wenn Leistungen angenommen werden.
Worüber reden wir denn? – Wir reden über einen Berlinale-Empfang. Wir reden über das Fest des
Westens des Landes NRW beim Bund. Wir reden über verschiedene Veranstaltungsformate des Landes auf Ebene der EU in Brüssel. Dabei ist es unabhängig von der jeweils aktuellen Landesregierung gängige Praxis, dass mit einem mehrheitlichen Satz größer 50 % bei einzelnen Veranstaltungen
teilweise nahe an 100 % herangehend – Sponsoringmittel angenommen werden.
Im Normalfall handelt es sich um größere bekannte nordrhein-westfälische Unternehmen, die diese Gelder zur Verfügung stellen, weil sie sich mit dem Standort Nordrhein-Westfalen und dem Land Nordrhein-Westfalen identifizieren und zum Gelingen einer Veranstaltung ihren Beitrag leisten wollen, ohne dafür im Gegenzug irgendein Handeln zu erwarten.
Deshalb sage ich Ihnen sehr klar: Das, was Sie insinuieren – dass nämlich parteipolitische Ziele verfolgt werden, dass es Vorteile für Parteien gäbe oder das Thema „Parteispenden“ im Raum stünde –, ist doch gar nicht angesprochen, wenn logistische Unterstützungsleistungen für die Veranstaltungsdurchführung von der Landesregierung in Anspruch genommen werden.
Deshalb weisen wir die Analogie zu dem, was Sie im Bereich der Parteienfinanzierung andeuten, ganz ausdrücklich zurück. Es gibt sicherlich ganz andere Prüfmaßstäbe, die anzulegen wären.
Entscheidend ist deshalb Transparenz. Ich darf in diesem Zusammenhang noch einmal klar unterstreichen, dass es Verbesserungen gegeben hat, die wir als Schwarz-Gelb in der letzten Legislaturperiode eingeleitet haben. Das Thema „Sponsoring“ spielt heute zugegebenermaßen eine größere Rolle für Repräsentationsveranstaltungen als noch vor einigen Jahren.
Wir haben Konsequenzen gezogen und zu Zeiten schwarz-gelber Mehrheiten von der schwarz-gelben Landesregierung 2009 mit einem Grundlagenerlass die Sachverhalte klar geregelt. Kriterien sind benannt worden. Jedem Geldgeber gegenüber ist deutlich gemacht worden, dass er wissen muss: Dinge werden publiziert und sind im Internet abrufbar. Die Zahlen und weitere Fakten werden den Abgeordneten in Parlamentspapieren mitgeteilt. Nur dann, wenn jemand seine Einwilligung gibt, dass eine solche Transparenz herrscht und klare Richtlinien für den Einsatz dieser Mittel bestehen, kommt überhaupt eine Prüfung infrage, ob man davon Gebrauch macht.
Dass Sponsoring immer auch eine Frage von Sensibilität ist und man nicht von jedem, der einem Geld anbietet, Geld annehmen muss oder auch nicht in jedem Fall sollte, ist in der Tat die richtige Ermessensentscheidung der jeweiligen Regierung,
mit Fingerspitzengefühl zu schauen, wie man entsprechend vorgeht.
Um es ganz klar zu sagen: Wenn ein Getränkehersteller einen Teil seiner Ware zur Verfügung stellt, damit Gäste verköstigt und bewirtet werden können, ist das sicherlich keine politisch heikle Frage.
Ich komme zu meiner letzten Bemerkung: Sie als Antragsteller müssen die Frage beantworten, wie denn – wenn Sie wollen, dass man diese Dienstleistung nicht annimmt – die Alternative aussieht. Die Alternative ist nämlich, dass das Land entweder weniger repräsentative Veranstaltungen durchführt oder die Neuverschuldung steigt, weil ein noch größerer Anteil an Geldern kreditfinanziert aus dem Landeshaushalt kommt. Das aber ist nicht die bessere Alternative. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich greife auch angesichts belegter Stimme Ihre Anregung auf, zu einer leisen Fragestunde zu kommen.
Frau Ministerin Schulze, ich möchte zu Ihren Ausführungen zur KEF wie folgt nachfragen: Ihnen ist bekannt, dass in diesem Parlament ein Antrag der FDP-Landtagsfraktion mit Drucksache 15/2898 vorgelegen hat. In ihm war inhaltlich das abgebildet, was die KEF als Entscheidungsbegründung hierzu anführt, nämlich einerseits substanziell, die Gebührenerhöhungsanliegen der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten inhaltlich nicht nachvollziehen zu können, und andererseits prozedural, jetzt nicht den richtigen Beschlusszeitpunkt für Erhöhungen zu sehen, da ja, wie von Ihnen eben auch angesprochen, völlig offen ist, wie die zukünftige Entwicklung auch abhängig vom Finanzierungsmodell aussieht. Warum hat die Landesregierung, wenn Sie sich doch heute so äußern, wie Sie das tun, in dieser besagten Plenarsitzung noch klar Position gegen den FDP-Antrag Drucksache 15/2898 bezogen, der doch eigentlich genau das abbildet, was die KEF gesagt hat?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Schulze, ich wollte gerne noch einmal auf den letzten Aspekt eingehen, was das Bewertungsverfahren in der KEF betrifft. Das Land Nordrhein-Westfalen ist seit langen Jahren durch einen eigenen benannten Experten, Herrn Röper, in der KEF vertreten. Diese Personalie ist von der rotgrünen Landesregierung erst kürzlich bestätigt worden. Weil der Vertreter Nordrhein-Westfalens sich nach meinem Kenntnisstand nicht anders verhalten hat als die von anderen Ländern benannten Experten, darf ich Sie fragen: Entspricht es damit auch der Haltung der Landesregierung, dass die Mehrbedarfsanmeldungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten von Ihrer Seite aus für nicht berechtigt gehalten werden? Sie haben ja zu Recht ausgeführt, dass in der Substanz über 90 % der Erhöhungsbegehrlichkeiten zurückgewiesen worden sind.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe noch eine Nachfrage an Frau Ministerin Schulze zu dem letzten Aspekt, den auch Kollege Brockes angesprochen hat, nämlich der Frage, wie im Rahmen des Evaluationsverfahrens dann, wenn die Medienabgabe denn staatsvertraglich beschlossen werden sollte und auch eingeführt wird und sich dadurch positive Finanzierungsergebnisse für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ergeben, damit umgegangen wird. Deshalb möchte ich Ihnen die Nachfrage stellen: Führen Mehreinnahmen im Falle eines finanziell positiven Verlaufs bei der Einführung der Medienabgabe dazu, dass wir auch mal über das Thema „Beitragssenkungen“ sprechen können, wenn durch die erhebliche Verbreiterung der Bemessungsgrundlage – die Medienabgabe stellt ja eine allgemeine Haushaltsabgabe dar – hier Mehreinnahmen zu erzielen sind? Oder ist das dann einfach zusätzliche Finanzierungsmasse des öffentlichrechtlichen Rundfunks? Wie sehen Sie das?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Schneider, ich habe eine Frage zu dem, was Sie eingangs zur Qualität der Arbeit ausgeführt haben, weil mir da Ihr Verhältnis zum Wert von Arbeit und auch zu der Überbrückungsfunktion staatlicher Maßnahmen noch nicht ganz klar ist. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, es sei nicht an sich wertvoll, dass ein Mensch eine Arbeit hat, sondern es komme vor allem darauf an, dass dies eine gute Arbeit sei.
Ich frage Sie deshalb: Auch wenn wir natürlich gemeinsam abstrakt wie konkret das Ziel teilen, dass Arbeit möglichst gute Arbeit sein sollte – ist es gerade dann, wenn temporäre Maßnahmen eine Brückenfunktion haben, Menschen langfristig wieder Perspektiven zu schaffen, nicht auch zukünftig für
die Arbeitsverwaltungen sinnvoll und richtig, auch Einsätze zu Entlohnungen, die nicht regulärem Tarifniveau entsprechen, und auch Praktikantentätigkeiten vorzusehen, wenn Menschen so den Eintritt in reguläre Beschäftigungen auf Dauer finden?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe auch noch eine Frage an Frau Ministerin Löhrmann zum Datenschutz in dieser Angelegenheit: Gerade auch in der Schulpraxis wird es als problematisch angesehen, dass Sie einem Vertragswerk zu einem Zeitpunkt zugestimmt haben, als eben noch nicht genau feststand, was die Software technisch kann und wie sie funktioniert.
Deshalb meine Frage an Sie: Wie sieht die Evaluation und Qualifizierung der noch in Entstehung befindlichen Software aus? Wie stellen Sie sicher, dass nicht eine Software auf Schulrechner gebracht wird, die nachher mehr kann als das, was zum Zeitpunkt Ihrer Unterschrift die kommunizierte Absicht war?
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Ich möchte noch eine Nachfrage an Frau Ministerin Löhrmann richten, und zwar zu den Ausführungen betreffend die Leitfunktion, die Bayern hier einnimmt. – Frau Ministerin Löhrmann, Sie haben es eben ein wenig als – so war mein Eindruck – Zwangsläufigkeit dargestellt, dass NRW mitbeteiligt ist und darauf verwiesen, dass Bayern Verträge schließt und die Softwareentwicklung begleitet. Sie wissen zugleich, dass Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger große rechtliche Bedenken gegen die Vorgehensweise hegt und deutlich macht, dass es keine Zwangsläufigkeit für die Länder ist, diesen Weg gewählt zu haben.
Deshalb frage ich Sie: Warum haben Sie durch eigenes Entscheidungshandeln des Landes in der KMK diesen Weg der Vorgehensweise so gewählt?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei diesem Antrag zum Presse-Grosso geht es uns allen hier um funktionierende Marktwirtschaft. Es ist erfreulich, dass eine Initiative, mit der wir die nötigen Schritte für unser Land in der Zukunft beschließen wollen, so breit getragen wird.
Das Thema ist, wie in der Überschrift auch zu Recht genannt, „Netzneutralität“. Das, was also wie selbstverständlich als Grundsatz in der Telekommunikation oder auch in Energiemärkten gilt, dass man faire Chancen haben muss, Produkte an den Verbraucher zu bringen, gilt natürlich insbesondere auch im Bereich von Meinungsfreiheit, von Presseerzeugnissen und damit auch bei der Pressevielfalt in unserem Land.
Gerade dort ist es eine Voraussetzung für funktionierende Marktwirtschaft, dass auch kleinere mittelständische Verlage die Gelegenheit haben, nicht dominiert zu werden von einem Verlagsvertriebssystem, sondern dass es ein verlagsunabhängiges Presse-Grosso-System gibt. In Nordrhein-Westfalen sind gegenwärtig die Verhältnisse diesbezüglich sehr gut sortiert. Nachdem auch bestimmte Konzentrationsprozesse in den letzten Jahren stattgefunden haben, haben wir mittlerweile zwölf leistungsfähige Presse-Grossisten. Alle sind verlagsunabhängig. So soll es nach unseren Vorstellungen auch zukünftig bleiben.
Es entspricht unseren liberalen Grundsätzen, dass zu einer funktionierenden, transparenten Demokratie auch Schutz und Förderung von Meinungsvielfalt, Presse- und Informationsfreiheit gehören. Deshalb hat das Presse-Grosso eine sehr wichtige Sicherungsfunktion. Es wird der diskriminierungsfreie Zugang von Printmedien in den Verkaufsstellen gewährleistet. Dieses System hat Vorteile für alle Seiten.