Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen, der 42. Sitzung des Landtages von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung hat sich eine Abgeordnete entschuldigt; ihr Name wird in das Protokoll aufgenommen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, am 24. September ist der ehemalige Landtagsabgeordnete Prof. Paul Mikat im Alter von 86 Jahren gestorben.
Mit Paul Mikat verlieren wir in Nordrhein-Westfalen einen herausragenden und über die Parteigrenzen hinweg hoch geschätzten und geachteten Christdemokraten, der die Politik unseres Landes, insbesondere die Bildungspolitik, in den 1960er-Jahren geprägt hat.
Dem Landtag Nordrhein-Westfalen gehörte Paul Mikat von 1966 bis 1969 an. Im zweiten und dritten Kabinett von Ministerpräsident Meyers leitete er von 1962 bis 1966 das Kultusministerium in der nordrhein-westfälischen Landesregierung.
Mit dem Mut zu unkonventionellen Maßnahmen hat er wichtige bildungspolitische Reformen in unserem Lande eingeleitet. Die Universitätsgründungen in Bochum, Düsseldorf, Bielefeld und Dortmund sind mit seinem Namen verbunden.
Unvergessen sind auch seine Aktivitäten nach der aktiven Zeit in der Politik. Immer wieder war sein Rat gefragt. So entwickelte Paul Mikat mit einer von Ministerpräsident Rau beauftragten Expertenkommission ein Zukunftsprogramm für die Montanregionen in Nordrhein-Westfalen. Ebenso entwarf er im Auftrag von Bundeskanzler Kohl Modelle für die Zukunft der Kohle nach dem Auslaufen des Jahrhundertvertrages.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen dankt Paul Mikat für sein verdienstvolles Wirken zum Wohle unseres Landes und wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/2894
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben mit Schreiben vom 26. September 2011 gemäß § 90 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu der genannten aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner vonseiten der antragstellenden Fraktionen Herrn Abgeordneten Körfges von der SPD-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe, dass es für dieses Thema eine große Aufmerksamkeit gibt. Das ist bei der Wichtigkeit dieses Tagesordnungspunktes auch angemessen.
Wir haben den Antrag auf eine Aktuelle Stunde gestellt, weil am 21. September 2011 die Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz ein Steuerabkommen unterzeichnet haben, mit dem sich der Bundesrat noch befassen muss und wird. Dabei geht es um ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mein Kollege Ulrich Hahnen wird sich gleich bezogen auf die Begrifflichkeit sicherlich mit der einen oder anderen Detailfrage noch intensiv auseinandersetzen. Ich kann und darf Ihnen für die SPD-Landtagsfraktion sagen, nein, sogar versprechen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir alles dafür tun werden, dieses Abkommen in der vorliegenden Form zu verhindern.
Dieses Abkommen sieht vor, dass ab 1. Januar 2013 auf Kapitalanlagen deutscher Staatsbürger in der Schweiz eine Abgeltungssteuer zu erheben ist.
Ich habe als junger Rechtsanwalt verschiedentlich Rechtskundeunterricht in Gymnasien und in anderen weiterführenden Schulen gehalten. Eines der Beispiele, das ich immer für den Strafanspruch der Allgemeinheit angeführt habe, ist die Kriminalität im Umgang mit Steuern gewesen.
Prinzipiell ist es richtig und angemessen, fällige Steuern einzutreiben. Es ist aber genauso richtig und angemessen, diejenigen, die verbrecherisch Steuern hinterzogen haben, auch einer angemessenen Bestrafung zuzuführen.
Fall an. Das gilt nämlich insbesondere im Verhältnis zur Schweiz. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ verweist in ihrer Ausgabe vom 22. September 2011 darauf, dass etwa 280 Milliarden € von deutschen Kunden auf Schweizer Konten deponiert sind. Bei der Hälfte dieses Betrages soll es sich um private Vermögen handeln. Laut der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ wird geschätzt – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen –, dass davon 80 %, also rund 100 Milliarden €, nicht versteuert sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist für sich gesehen schon ein Skandal.
Die mögliche Freude darüber, dass dem Fiskus kurzfristig unter Umständen Beträge zugeführt werden, ist allerdings erheblich getrübt, wenn feststeht, dass dafür dann viele, die unseren Staat, die Allgemeinheit, die Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie die ehrlichen Steuerbürgerinnen und Steuerbürger betrogen haben, ganz offensichtlich straflos davonkommen werden. Das werden wir nicht mitmachen.
Es ist doch bezeichnend, dass erst nach der Unterzeichnung der Text dieses Abkommens bekannt gemacht wurde. Meine Damen und Herren, das steht in der Tradition krimineller Vereinigungen und ist eines demokratischen Rechtsstaats absolut unwürdig.
Nachdem wir nun wissen, was darin steht, kann ich allerdings auch verstehen, weshalb das so lange geheim gehalten worden ist. Denn tatsächlich sollen Schwarzgeldmillionäre weiterhin geschützt werden.
Im Fernsehmagazin „Monitor“ – ich kann nur empfehlen, sich den entsprechenden Bericht im Internet noch einmal anzuschauen oder sich die Texte herunterzuladen – ist zu Recht festgestellt worden, dass das mit deutscher Rechtstradition nicht vereinbar ist. Ein Ermittler, der Mitglied im Bund Deutscher Kriminalbeamter war und ist, hat es auf den Punkt gebracht und wörtlich gesagt – ich zitiere –:
Deutschland und der Schweiz. Nämlich die Schweizer Finanzindustrie, die seit Jahrzehnten im Grunde ein breites Dienstleistungsspektrum für Steuerhinterzieher und Schwerstkriminelle bereitstellt.“
Jedem ehrlichen Steuerzahler muss doch die Galle hochkommen, wenn Steuersünderinnen und -sünder weiterhin ungeschoren davonkommen, ja sogar damit rechnen dürfen, dass die Steuer-CD, aufgrund derer sich der Verdacht ergeben hat, künftig nicht mehr ausgewertet werden darf.
Darüber hinaus soll in Deutschland im Gegenzug auch noch auf die Strafverfolgung von Schweizer Bankmitarbeiterinnen und Bankmitarbeitern verzichtet werden, die die Steuerflüchtigen angelockt und ihnen zum Teil mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben.
Dem Fass den Boden schlägt aber die Tatsache aus, dass diejenigen, die entweder als Mittäter oder als Anstifter bei der Steuerhinterziehung tätig waren, nachher auch noch diejenigen sind, die die Ergebnisse ihrer Überprüfung dann den deutschen Finanzbehörden im Wege der Zahlung mitteilen. Das ist für sich gesehen mehr als ein Skandal! Das ist ein billiger Ablasshandel,
Ich will an dieser Stelle ganz vorsichtig andeuten, dass sich auch verfassungsrechtlich, wenn man es mit dem Strafverfolgungsanspruch der Allgemeinheit ernst nimmt, ganz erhebliche Zweifel daran ergeben, ob im Wege eines zwischenstaatlichen Abkommens tatsächlich eine Amnestie ausgesprochen werden darf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Caspar von Hauenschild, Vorstandsmitglied von Transparency International Deutschland, weist zu Recht darauf hin, dass der absolute Mindeststandard eines Abkommens der automatische Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden sein muss.
Damit bin ich auch beim Zwischenrufer von eben. Das ist alles nicht neu; das ist bekannt. Ich bin dem Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Norbert Walter-Borjans, dafür dankbar, dass er die Kritik schon im Vorfeld auf den Punkt gebracht hat.
Wir werden die Landesregierung dabei unterstützen, an dieser Stelle einen harten Kurs beizubehalten.
Wie es besser geht, zeigen die Kolleginnen und Kollegen aus den Vereinigten Staaten. Die Amerikaner haben es geschafft, dass unter Wahrung ihrer staatlichen Autorität Steuerdaten 1:1 übermittelt werden.
Meine Damen und Herren, wenn Peer Steinbrück darauf anspielt, hat er nicht weniger als recht. Deshalb müssen der Landtag und die Landesregierung alles tun, damit dieses skandalöse Abkommen nicht Rechtskraft erlangt. – Vielen Dank.