Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Steuerabkommen ist die Kapitulation Deutschlands vor dem Schweizer Bankgeheimnis. Das ist das, was hier tatsächlich passiert. Es ist ein unglaublicher Ablasshandel, der jedem ehrlichen Steuerzahler die Zornesröte ins Gesicht treibt.
Von 300 Milliarden € wird ausgegangen, die auf Schweizer Konten am Fiskus vorbei hinterzogen worden sind. Der Alpenstaat Schweiz hat sich die Taschen durch deutsche Steuerhinterzieher vollgemacht. Ich sage – ich glaube, zu Recht –: Das ist eine Gangsterrepublik, was diese Politik angeht, die in diesem Bereich gemacht wird.
Herr Sieveke, das war das maximale Lob für die Frau Ministerpräsidentin. Offensichtlich ist die vielzitierte Kavallerie bei Ihnen durchgegangen. Denn ich weiß nicht, ob Sie wissen, wer Pallas Athene eigentlich war.
Genau das wollen wir in dieser Angelegenheit von der Landesregierung und von der Ministerpräsidentin an der Spitze sehen. Denn Linke, Grüne und SPD sind sich in dieser Frage sehr einig. Ich muss schon sagen: Ich bin sehr überrascht, denn so ein großes Lob an die Ministerpräsidentin hat man von Ihrer Seite noch nie gehört.
Der am 21.09.2011 endlich veröffentliche Vertragstext des Deutsch-Schweizer Abgeltungssteuerabkommens bestätigt die schlimmsten Befürchtungen. Das Einzige, was an diesem Abkommen wirklich funktionieren wird, sind die Amnestie und die Einstellung der laufenden Strafverfahren.
Wie schon die niedrige Garantiesumme zeigt, werden sich die künftigen jährlichen Zahlungen an den deutschen Fiskus auf einen Bruchteil der vom deutschen Finanzministerium vermuteten Summe belaufen, zumal der geltende EU-Steuersatz auf Zinserträge von 35 % mit dem Abkommen rechtswidrig auf 26 % gesenkt wird. Auch das ist eine Folge dieser Vereinbarung.
Die Schlupflöcher des Abkommens im Hinblick auf die Zahlstellen, die erfassten Vermögenswerte und die betroffenen Personen sind riesig. Auch das ist eine Konsequenz dieses Abkommens.
Die Zahlungsverpflichtung kann durch Kostenverlagerungen in ausländische Niederlassungen umgangen werden. Die Vermögenswerte sind unvollständig erfasst oder werden gar nicht mehr besteuert. Die Abgeltungssteuer verstößt insofern auch gegen europäisches Recht.
Vor allem ist ein ganz wesentlicher Punkt: Das Abkommen schwächt massiv die Strafverfolgung von Steuerstraftätern. Wenn man sich das in der Realität anschaut, sieht man: Die von den Ländern erworbenen Daten-CDs werden durch eine Amnestieklausel in Art. 17 für die Steuerfahndung weitgehend unbrauchbar.
Die Amnestieklausel zusammen mit dem langen Zeitfenster bis 2013 lässt dem deutschen Steuerhinterzieher die Wahl: Entweder er behält sein Bankkonto in seinem Namen, zahlt die rückwirkende Abgeltungssteuer und genießt damit die Amnestie, oder aber er geht den oben beschriebenen Weg über Stiftungen oder Trusts und spart sich die Abgeltungssteuer in Zukunft, ohne sein Geld weißgewaschen zu haben.
Dagegen muss massiv vorgegangen werden. Dass das in der Realität umgesetzt wird, muss verhindert werden;
das ist völlig inakzeptabel. Ich kann nur sagen: Bisher konnte man den Eindruck haben, dass es nur in Hessen so sei, dass regierende Politik engagierte Steuerfahnder für verrückt hält, aber offensichtlich scheint dies auch im Bundesfinanzministerium der Fall zu sein. Anders kann man nicht erklären, dass es jetzt ein unterschriebenes Abkommen mit der Schweiz gibt, bei dem die Bundesrepublik keine Möglichkeit mehr hat, nachzuprüfen, ob alle Steuerpflichtigen ihre Steuern ordentlich gezahlt haben. Es ist wirklich ein Skandal, was an dieser Stelle passiert.
Im Klartext heißt das: Dieses Abkommen mit Genehmigung der CDU ist die Steuersenkung der FDP für Reiche und Superreiche.
Davon profitieren wieder nur die Banken in der Schweiz und deutsche Steuerverbrecher. Bezahlen werden dann wieder die ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie diejenigen, die von der Kürzung öffentlicher Leistungen getroffen werden. Das ist die Realität.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Sagel. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Dr. Walter-Borjans.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Sieveke, welche Not Sie bei der Vorbereitung Ihrer Rede gehabt haben müssen, wird aus jedem Satz deutlich.
Wie macht man es, dass man dieses Abkommen verteidigt und zu kaschieren versucht, dass man sich damit zum Gehilfen der Steuerhinterzieher in der Bundesrepublik macht?
Das macht man, indem man auf andere Spielfelder geht, die nichts mehr mit dem Thema zu tun haben, das wir hier diskutieren,
und indem man meint, dass das, was hier besprochen wird, nur bundespolitischen Charakter habe, und sich nicht bewusst ist, dass der größte Teil des Schadens, der durch diese Hinterziehungen entsteht, bei den Ländern und den Kommunen anlandet.
Ich will eine Bemerkung vorwegschicken – ich habe sie auch in der Öffentlichkeit schon häufiger gemacht –: Es geht nicht um einen Konflikt zwischen Schweizern und Deutschen, sondern es geht um einen Konflikt zwischen deutschen Steuerbetrügern und Schweizer Helfershelfern auf der einen Seite
und auf der anderen Seite um Menschen, die sich hier wie dort daran stören, das für ungesetzlich halten und wollen, dass sich daran etwas ändert.
Diese steuerzahlenden Schweizer und Deutschen wissen, dass Infrastruktur, Bildung und Sicherheit mit Steuern bezahlt werden müssen, und sie müssen sich durch so ein Abkommen verhohnepiepelt fühlen.
Wir streiten in Parlamenten erbittert darüber, wie die Ansprüche der Menschen und der Unternehmen an diesen Staat zu finanzieren sind, und lassen dann jene gewähren, die die Leistungen gern in Anspruch nehmen und sich den damit verbundenen Pflichten zu entziehen versuchen.
Wir stellen auf der einen Seite mit Zufriedenheit fest, dass das Verständnis dafür wächst, dass Leistungen und auch die Leistungen des Staates ihren Preis haben. Für alle diejenigen, die eine wachsende Bereitschaft zeigen, Steuern zu zahlen, damit wir diese Leistungen finanzieren können, und eine Steuerlast zu tragen, damit wir eben nicht in die Situation der Schuldenstaaten kommen, ist dieser Ablasshandel ein Schlag ins Gesicht. Dafür gibt es keine andere Bezeichnung.
Man muss vielleicht auch noch mal auf eines hinweisen: Die ehrlichen Steuerzahler zahlen im Gegensatz zu denen, die ihr Geld in der Schweiz geparkt haben, nicht nur ihre Steuern, sondern sie zahlen auch für den Steuerausfall, der durch die anderen entsteht. Denn dieser Ausfall verursacht zu einem erheblichen Maß unsere Kreditaufnahme, für die die Ehrlichen mit ihren Steuern dann auch noch Zins und Zinseszins bezahlen.
Das Wichtigste zu diesem Steuerabkommen – offenbar im Unterschied zu Ihnen spreche ich darüber auch mit dem Kollegen Schäuble – ist schnell gesagt: Das Wichtigste ist nämlich, dass die Kontrolle von morgen den Tätern von heute obliegt und dass hier der Bock zum Gärtner gemacht wird.
Herr Mostofizadeh hat es schon gesagt: Die Nachprüfungsmöglichkeiten sind auf eine extrem kleine Zahl beschränkt. Aber nicht nur das: Das muss auch erst noch von einem paritätisch besetzten deutsch-schweizerischen Gremium genehmigt werden. Künftig prüfen dann diejenigen die Steuerzahlungen, die jetzt gerade mit 150 Millionen die Schuldigen in ihren eigenen Reihen – neun Beschäftigte einer großen Schweizer Bank – von weiterer Verfolgung freigekauft haben. Man kann sich vorstellen, welcher Schaden wohl verursacht worden ist, wenn eine Bank bereit ist, 150 Millionen dafür zu zahlen, dass ein Verfahren gegen neun Beschäftigte eingestellt wird.
Wer beim Hinterziehen geholfen hat – das ist der nächste Punkt, der zu diesem Abkommen zu nennen ist –, der bleibt künftig ebenso straffrei wie der, der hinterzogen hat. Die Schweizer Bankangestellten, die beim Aufdecken geholfen haben, dürfen dagegen weiter verfolgt werden. In vielen Fällen bleibt die Wiedergutmachung weit hinter dem zurück, was ein ehrlicher Steuerzahler in einem vergleichbaren Fall bezahlt hat. Man kann die Regel