Ich sehe aus arbeitsmarktpolitischer Sicht also noch viel Diskussionsbedarf. Das betrifft aber nicht die Anerkennung von Schulabschlüssen. Das ist mir wichtig, weil ich jetzt kritisch mit dem Antrag umgegangen bin. In dieser Frage bin ich weniger kritisch.
Natürlich finde ich es gut, dass wir diese Thematik im Ausschuss diskutieren – hoffentlich sehr differenziert und mit sehr viel Sachverstand. Das wünsche ich mir jedenfalls. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bischoff. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Ünal das Wort.
Okay. Das hat uns erst jetzt erreicht. – Nun gibt es noch eine Wortmeldung von Frau Dr. Butterwegge für die Fraktion Die Linke. Sie haben das Wort, Frau Kollegin.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Mai dieses Jahres trat die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Menschen aus acht EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Vielleicht erinnern Sie sich noch an die Warnung mancher Experten vor einer vermeintlichen Zuwanderungsflutwelle, die den deutschen Arbeitsmarkt zu überschwemmen drohe.
Inzwischen wissen wir, dass diese ausgeblieben ist. Im Mai 2011 gab es nach Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit nur einen moderaten Zuwachs von gerade einmal 24.000 Beschäftigten aus diesen Ländern.
Der Grund dafür ist neben der deutschen Migrationspolitik auch der besonders für Hochqualifizierte völlig unattraktive deutsche Arbeitsmarkt.
Wer aber Arbeitnehmer aus anderen Ländern in Deutschland anwerben und beschäftigen möchte, sollte über Arbeitsbedingungen, Lohnniveaus, Mindestlöhne, Bedingungen für den Familiennachzug etc. nachdenken. Er sollte auch bereit sein, Geld für Ausbildung und Qualifizierung in die Hand zu nehmen. Dazu gehören zum Beispiel Ergänzungs- und Anpassungsqualifizierungen für zugewanderte Arbeitnehmer, die feststellen, dass ihnen für die Anerkennung noch Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen.
Bei der Forderung, dass Studierende nach Abschluss einer deutschen Hochschule die Möglichkeit bekommen sollen, hier zu leben und zu arbeiten, sind wir natürlich voll an Ihrer Seite, liebe Kolleginnen von der FDP – allerdings nicht, wenn es darum geht, dass es zu einem „Return on Investment“ kommt, wie es in Ihrem Antrag wörtlich heißt, wobei Sie wohl von Menschen sprechen. Wir sollten es den jungen Leuten schon selbst überlassen, ob sie hierbleiben wollen oder sich in ihren Herkunftsländern sinnvoll und besser aufgehoben fühlen.
Schon im Vorfeld und während des Studiums brauchen wir einen Abbau von Barrieren für Studierende. Wir plädieren dringend für die Wiedereinführung von Studienkollegs mit individueller Beratung und Unterstützung, für Vorbereitungskurse und für einheitliche Aufnahmekriterien.
Manche Hürden sind ja erst von der Vorgängerregierung aufgebaut worden, und zwar durch ihre Weigerung, für Bildung und Qualifizierung auch Geld in die Hand zu nehmen.
nützlichen fertig ausgebildeten Fachkräfte abzuschöpfen, wie es das Vokabular des Braindrains ausdrückt, entspricht der neoliberalen Logik eines FDP-Entwicklungsministers,
der sogar die Entwicklungshilfe unter das Primat der Nützlichkeit für die deutsche Wirtschaft stellt. Diese Form von neokolonialem Braindrain lehnen wir ab.
Wir sehen es aber als Grundrecht eines jeden Menschen, ob zugewandert oder nicht, sich einen Arbeitsplatz suchen zu können, der seinen eigenen Neigungen und Qualifikationen entspricht.
Insofern ist, wie mein Kollege Atalan bereits ausgeführt hat, das Anerkennungsgesetz natürlich ein wichtiger und längst überfälliger Schritt.
Wir finden es in diesem Zusammenhang sehr bedauerlich, dass unser Vorschlag nicht aufgegriffen wurde, die Hürden für die Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Bildungsabschlüsse zu senken, indem man sie grundsätzlich für die Antragstellenden gebührenfrei macht. Neben dem DGB haben auch andere darauf hingewiesen, dass wir es nicht mit Gebühren von 20 € zu tun haben werden, sondern eher mit Gebühren von 1.000 bis 5.000 €. Dass es etliche – auch hochqualifizierte – Menschen endgültig abschrecken wird, wenn sie das aus eigener Tasche finanzieren sollen, ist doch unmittelbar einleuchtend.
Im Hinblick auf den Antrag lässt sich daher für uns nur festhalten, dass wir mit manchen der Forderungen zwar mitgehen können, mit der ganzen Geisteshaltung und Herangehensweise aber überhaupt nicht übereinstimmen.
Eine Präzisierung für Herrn Dr. Romberg: Eine ökonomisierte Migrationspolitik, wie Sie sie hier beschreiben, die Zuwanderung allein dann fördert und fordert, wenn sie nützt, aber ansonsten keine Verbesserung für sogenannte humanitäre Migration, zum Beispiel in Form eines erleichterten Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber, einfordert, ist für uns äußerst problematisch.
Wir freuen uns auf eine hoffentlich auch inhaltlich spannende Diskussion im Ausschuss. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Dr. Butterwegge. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind.
Daher kommen wir nun zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, der uns empfiehlt, den Antrag Drucksache 15/2858 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration – federführend –, an den Ausschuss für
Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll in öffentlicher Sitzung im federführenden Ausschuss erfolgen. Darf ich die Zustimmung des Hauses feststellen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich hier die Zustimmung aller Fraktionen zu dieser Überweisungsempfehlung fest.
Entgegen dem Ausdruck in der Tagesordnung haben sich die Fraktionen darauf verständigt, zu dem Tagesordnungspunkt heute keine Debatte zu führen, sondern erst nach Vorlage der Beschlussempfehlung aus dem Fachausschuss.
Somit kommen wir unmittelbar zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, den Antrag Drucksache 15/1691 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration zu überweisen. Die Beratung und Abstimmung soll dann nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Sehe ich hierzu Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Erhebt sich Widerspruch, wenn ich die Zustimmung aller Fraktionen zu dieser Überweisungsempfehlung feststelle? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Schneider das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, den ich heute für die Landesregierung einbringe, bringt gute Nachrichten für Kommunen in Nordrhein-Westfalen. In den nächsten beiden Jahren werden die Kreise und
kreisfreien Städte jährlich rund 64 Millionen € zusätzlich erhalten. Damit halten wir uns an das Versprechen, die Entlastung des Landes bei den Wohngeldkosten eins zu eins an die Kommunen weiterzugeben.
Empfänger den Kommunen übertragen. Dadurch sparte das Land NRW bei den Wohngeldkosten rund 500 Millionen € jährlich ein. Seinerzeit wurde politisch verabredet, die Entlastungen des Landes bei den Wohngeldkosten an die Kommunen weiterzugeben.
Abweichend von dieser Grundregel wurde gleichzeitig vereinbart, den ostdeutschen Kommunen einen jährlichen Ausgleich zu gewähren für die besonderen finanziellen Belastungen, die diese durch die Übertragung der Unterkunftskosten zu schultern hatten.
1 Milliarde € wurde bislang vom Westen in Richtung Osten überwiesen. Dieser Betrag konnte nun für 2011 und bis 2013 auf 807 Millionen € abgesenkt werden. Insgesamt 220 Millionen € mussten die Kreise und kreisfreien Städte in NRW für diesen kommunalen Ost-West-Ausgleich aufbringen, eine bemerkenswerte Zahl, die sicherlich an welchen Orten auch immer zu hinterfragen ist.
Für 2011 bis 2013 sind es für die NRW-Kommunen noch etwas über 156 Millionen € jährlich. Das ist immer noch zu viel, wenn man bedenkt, dass heutzutage ost- und westdeutsche Kommunen oftmals mit denselben Problemen zu kämpfen haben.
Möglich macht dies eine Einigung auf der Finanzministerkonferenz Mitte 2011, den derzeit noch gezahlten Ausgleich an die ostdeutschen Kommunen für die höheren Aufwendungen im Rahmen der Aufgabenerledigung des SGB II deutlich zu reduzieren.
Ein besonderer Dank gilt hier meinem im Moment nicht anwesenden Kollegen Norbert Walter-Borjans, der mit viel Verhandlungsgeschick diese für uns so wichtige Regelung im Hinblick auf die Finanzausstattungen der Kommunen mit herbeigeführt hat.
2013 soll es eine weitere Überprüfung geben. Das Ziel kann für die Verhandlungen nur lauten, den Betrag weiter zu verringern.
Meine Damen und Herren, eine weitere entscheidende Änderung ergibt sich aus den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses vom Februar dieses Jahres. Dort wurde eine Erhöhung der Beteiligungsquote des Bundes an den Unterkunftskosten von 24,5 auf 26,4 % vereinbart. Hintergrund dieser Erhöhung ist die neue Warmwasserregelung im SGB II. Diese Kosten musste der SGB II