„Der Gesetzgeber hat Vorsorge dafür zu treffen, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk seine Funktion unbeeinflusst von jeglicher Indienstnahme für außerpublizistische Zwecke, seien sie politischer oder ökonomischer Natur, erfüllen kann. Die Festsetzung der Rundfunkgebühr muss frei von medienpolitischen Zwecksetzungen erfolgen. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 22. Februar 1994 Grundsätze aufgestellt, die weiter Bestand haben.“
„Dem wird ein gestuftes und kooperatives Verfahren der Bedarfsfeststellung am ehesten gerecht, das der Eigenart der jeweiligen Teilschritte entspricht und die Möglichkeiten politischer Einflussnahme begrenzt. …“
Bedarfskonkretisierungen die Grundlage der Bedarfsermittlung und der ihr folgenden Gebührenfestsetzung bilden. … Bei dieser Kontrolle“
„handelt es sich nicht um eine politische, sondern um eine fachliche Aufgabe. Dem fachlichen Charakter dieser Prüfungs- und Ermittlungsaufgabe entspricht die Übertragung an ein sachverständig zusammengesetztes Gremium. …“
„Das schließt Abweichungen von der Bedarfsfeststellung nicht aus. Doch kommen dafür nur Gründe in Betracht, die vor der Rundfunkfreiheit Bestand haben. Programmliche und medienpoli
tische Zwecke scheiden, wie dargelegt, in diesem Zusammenhang aus. Die Abweichungsgründe werden sich daher im Wesentlichen in Gesichtspunkten des Informationszugangs und der angemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer erschöpfen.“
Hier beende ich die Zitiererei. All das stammt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2007. Frau Verpoorten, das ist der sehr enge Rahmen, in dem wir uns bewegen. Herr Witzel weiß all das schon; er ist länger im Parlament.
Aber der entscheidende Punkt ist für mich, dass der Antrag, den Sie hier vorlegen, all dem im Grundsatz widerspricht.
Doch, natürlich. Sie sagen das nur nicht mehr so offen, weil Sie im Moment an vielen Stellen Schwierigkeiten haben und ein bisschen herumwabern. Aber de facto haben wir in diesem Hohen Hause zwei Lager: ein ideologisch verblendetes – ich werde das gleich an anderer Stelle nachweisen –
und eines, dessen Auffassungen sich auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bewegen. So einfach ist das.
Ich freue mich, dass dies mit Amüsement zur Kenntnis genommen wird. Aber ich sage Ihnen auch: Wer zuletzt lacht, lacht am besten.
weil Sie Mitglied im Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks und sogar, wenn ich das richtig im Kopf habe, Mitglied des Haushaltsausschusses sind.
Sie kennen also die Entwicklung dieser Unternehmung, und Sie wissen ganz genau, dass Sie die Verfahren nicht so, wie Sie es jetzt getan haben, vermengen dürfen und dass wir ein Gebührenermittlungsverfahren haben, das seit vielen Monaten läuft. Ich wusste schon seit drei Jahren, dass die Anmeldung im April erfolgen würde.
Nein. Aber Sie müssen mich nicht dauernd unterbrechen; denn das nützt Ihnen nichts. Ich wusste, dass da angemeldet würde, und ich wusste auch ungefähr, in welcher Größenordnung sich das bewegt, nämlich in einem Rahmen irgendwo unterhalb der Inflationsrate. Auch ich weiß nämlich, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten in den letzten 20
Jahren 4.500 Stellen abgebaut haben. Ich weiß, dass sie in den fünf Jahren 1,4 Milliarden € eingespart haben. Ich weiß, dass sie in den nächsten fünf Jahren, noch einmal rund 1 Milliarde € einsparen werden.
Auch Sie wissen das alles. Der Rest ist üble Polemik und Stimmungsmache auf Kosten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und damit für meine Begriffe ein völliges Untergraben dessen, was wir hier bisher gemeinsam demokratisch für richtig gehalten haben.
Machen Sie so weiter! Wir feiern in diesen Tagen nämlich zwei Geburtstage: den 60. Geburtstag unseres Bundesverfassungsgerichts und den eines Menschen, der heute 15 Jahre älter geworden ist als das Bundesverfassungsgericht. Das ist Herr Berlusconi. Was der mit den Medien anstellt und wie ein Land aussieht, das so regiert wird und medial so ausgestattet ist wie Italien, erleben wir in diesen Tagen und Wochen leider auch.
Unser Votum ist klar. Das ist ein unsinniger Antrag; er hilft uns überhaupt nicht weiter. Er vermischt die Dinge. Er gehört abgelehnt, und das werden wir mit der Mehrheit, die wir hoffentlich auch diesmal in diesem Hohen Hause dafür finden werden, gleich tun.
Ich hoffe sehr, dass wir zu einer sachlichen Debatte zurückkehren, wenn es um die Frage der Rundfunkgebühren geht. An der Stelle, wo wir in diesem Hohen Haus gefragt sind, sind wir nämlich noch gar nicht. Herr Witzel, das wissen Sie auch. Frau Verpoorten weiß all das noch nicht. Aber sie hat noch Zeit, es zu lernen. Wir helfen ihr auch gern weiter. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die FDP nimmt eine nicht autorisierte Verlautbarung aus einer Zeitung über eine höhere Mittelanforderung des öffentlich
rechtlichen Rundfunks von ca. 1,4 Milliarden € zum Anlass, um uns zweieinhalb Seiten Prosa vorzulegen, und versucht, den Gebührenstaatsvertrag, dessen Neufassung im Dezember ansteht, damit in Verbindung zu bringen. Das scheint wieder einmal dem schlechten Standing der FDP in der Wählergunst geschuldet zu sein. Wer im Spiegel immer das Projekt 18 % – jetzt allerdings geteilt durch zehn – vor Augen hat, verliert schon einmal das Ziel.
1,7, nicht 1,8. – Zur Sache: ARD und ZDF haben offensichtlich ca. 1,4 Milliarden € mehr an Spielgeld beantragt. Ob den Gebührenzahlern weiteres Geld abgeknöpft wird und, wenn ja, in welcher Höhe, entscheidet die KEF. Das war auch in der Vergangenheit so, und früher wurde den Anforderungen nie in vollem Umfang stattgegeben. Warten wir also ab, wie die Entscheidungen ausgehen.
Lassen Sie uns an anderer Stelle über die Qualität des Rundfunks reden, über notwendige Einsparungen, über den Irrweg des Outsourcings und auch darüber, dass der Fisch in der Regel vom Kopf her stinkt.
Über den Gebührenstaatsvertrag sprechen wir noch ausführlich. Doch wenn wir schon einmal dabei sind: Wir halten es für falsch, dass pauschal jeder Haushalt in Nordrhein-Westfalen zahlen soll, unabhängig davon, ob überhaupt Empfangsgeräte irgendeiner Art vorhanden sind.
Wir wollen nicht, dass das Datenmonster GEZ personell weiter aufgebläht wird und neue Kompetenzen erhält. Wir halten den Datenschutz für gefährdet und die Regelungen für den Datenumgang der GEZ für nicht ausreichend.
Wir sehen insbesondere auch bei § 9 großes juristisches Konfliktpotenzial. Diese Streitfrage kann man nicht beschließen, um dann über die Gerichte nachzubessern.
Der Forderung unter Ihrem zweiten Spiegelstrich unter „Der Landtag stellt fest“ können wir überhaupt nicht zustimmen. Deshalb können wir das auch bei Ihrem gesamten Antrag nicht tun und lehnen ihn deshalb ab.
Im Übrigen ist es so: Die Sozialistengesetze des vorletzten Jahrhunderts und die daraus resultierenden Verfolgungen waren falsch. Die Beobachtung der Grünen in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts war falsch, und die derzeitige politisch motivierte geheimdienstliche Beobachtung der Linken ist ebenso falsch. – Ich danke Ihnen sehr!
Ich möchte, weil ich noch drei Minuten Zeit habe, Ihnen den § 9 des Gesetzes vorlesen oder zumindest daraus zitieren:
„Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen.