Herr Kollege Löttgen, ich werde Ihnen im zweiten Beitrag noch einige Zitate vom 29. Oktober vortragen, wonach Sie der Auffassung waren, überhaupt keinen Euro an die Kommunen auszuzahlen. Aber eines kann ich mir an dieser Stelle nicht verkneifen. Der ehemalige Finanzminister Linssen hat 2006, als die Grunderwerbsteuerbeteiligung der Kommunen abgeschafft wurde, gesagt: Jeder muss seinen Teil zur Konsolidierung der Landesfinanzen beitragen. – Offensichtlich war Finanzminister Linssen der Auf
fassung, den Kommunen gehe es bedeutend besser als dem Land. Er sagte weiter: Es ist überhaupt nicht zu prognostizieren, dass die Lage der Kommunen verheerend sein könnte, ganz im Gegenteil.
Im März 2010 – ich war selbst anwesend – gab es eine Versammlung der Memorandum-Kommunen. Da hat der damalige Finanzminister Linssen gesagt: Sie werden von mir keinen Stärkungspakt bekommen, den Sie hier einfordern, und auch keinen Entschuldungsfonds. Solange der Bund nicht handelt, wird es kein Landesgeld zur Entschuldung der Kommunen geben. Der Bund hat bis heute nicht gehandelt. Nicht einen Cent hat der Bund bis heute zur Entlastung beigetragen. Die erste Entlastung gibt es 2012.
Ist es also weiterhin Ihre Linie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, kein Landesgeld zu geben, oder ist es doch wieder die geübte Schizophrenie, auf der einen Seite die Landesregierung dafür zu geißeln, dass nicht genug Geld fließt, und auf der anderen Seite zu fordern, dass der Bund erst handeln muss? – Da müssen Sie sich schon entscheiden.
Was noch schärfer ist, Herr Kollege Palmen – ich finde es beeindruckend, dass Sie als Finanzausschussvorsitzender das tun –, ist: Sie sagen hier immer, dass wir von den hohen Steuermehreinnahmen locker die 350 Millionen € bezahlen können. Sie wissen doch, ein Haushalt wird im Rahmen eines Haushaltsverfahrens aufgestellt und anschließend verabschiedet. Es gilt, was im Haushaltsgesetz steht, und den Verfassungsrichter interessiert nur, was im Gesetz steht, und nicht der Haushaltsvollzug.
Eines sei Ihnen gesagt: Sie klagen gegen diesen Haushalt und sagen, wir, Rot-Grün, hätten mit 900 Millionen € zu hohe Ausgaben und müssten zunächst einmal 1,25 Milliarden € zusätzlich konsolidieren.
Das kleine Problem besteht darin, dass Kollege Palmen und die gesamte CDU-Fraktion keinen Konsolidierungsvorschlag machen, der in sich schlüssig ist – ich habe eben etwas zu den Themen „Studienbeiträge“ und „Kita-Gebühren“ gesagt –. Darüber hinaus enthalten Sie sich hinsichtlich der Problemlösung und wollen sogar dazu beitragen, dass die 350 Millionen €, die dieses Jahr bereitgestellt sind, in Gefahr kommen. Denn das Geld verfällt, wenn wir nicht in diesem Jahr ein Gesetz beschließen. Ich hoffe, Sie werden noch zur Vernunft kommen. – Vielen Dank.
Manchmal reicht schon ein geflüstertes Wort, und es ist weg. – So der Volksmund. Das bedeutet für uns, man kann auch eine Kreditklemme oder die Verteuerung der Kommunalkredite herbeireden.
Deshalb stellt sich die Frage, welchen Erkenntnisgewinn diese Debatte noch bringen soll, wo doch bereits in der Aktuellen Viertelstunde des Kommunalausschusses am letzten Freitag alles von allen gesagt wurde.
Der Fall der WL Bank ist bislang einzigartig. Noch gibt es keine Kommune, die keine Kreditgeber mehr findet. Es liegen keine Erkenntnisse über eine generelle Verweigerungshaltung der Banken vor. Für kritische Fälle gibt es immer noch die NRW.BANK.
Hat sich an diesen Fakten seit dem letzten Freitag etwas geändert? – Vermutlich nicht. Dies besagt auch der gestrige aktuelle Bericht in den ZDFAbendnachrichten. Gleichwohl gilt, dass das Angebot an Kommunalkrediten in der Vergangenheit geringer geworden ist. Schon während der Finanz- und Wirtschaftskrise hieß es beispielsweise in einem Artikel des „Handelsblatts“ vom 26. November 2008:
Ein drastisches Beispiel kommt aus Wuppertal. Die Stadt wollte jüngst 80 Millionen € leihen und schrieb 13 Banken an. Nur vier Banken antworteten, nur eine Bank machte – Zitat – ein akzeptables Angebot.
Nun lässt sich darüber streiten, ob es eine neue Qualität hat, wenn Banken offiziell beschließen, keine Kredite mehr an Nothaushaltskommunen zu vergeben, oder ob sie gemäß ihrer bisherigen Geschäftspraxis einfach nur keine Kreditangebote mehr unterbreiten.
Grundsätzlich haben wir es aber nicht mit einem neuen Phänomen zu tun. Ich kann nur eindringlich davor warnen, die jüngste WL-Bank-Entscheidung zu überhöhen und falsche politische Signale an die Finanzmärkte zu senden.
Im Klartext heißt das, Kommunen sind Landeskinder und können nicht pleitegehen. Kommen sie in eine finanzielle Schieflage, dann muss das Land für sie einspringen. Sie sind dadurch quasi unbegrenzt zahlungsfähig.
Nur aus diesem Grund sind Kommunalkredite bankenrechtlich mit der sogenannten Nullgewichtung privilegiert und müssen nicht mit Eigenkapital hinterlegt werden. Nur deshalb erhalten unsere Städte und Gemeinden überhaupt so unglaublich günstige Kredite.
Die Gültigkeit der Annahme, dass Bund, Länder und Kommunen füreinander einstehen, wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Es muss daher vorläufig nicht damit gerechnet werden, dass der Grundsatz des sogenannten bündischen Prinzips durch bankeninterne Ratings oder durch Entscheidung einer Bank ausgehebelt wird.
Gefährlich kann allerdings die Politik werden, insbesondere dann, wenn sie Zweifel an den eigenen Maßnahmen aufkommen lässt. Unsere Botschaft muss deshalb klipp und klar lauten: Die Bonität unserer Kommunen ist gesichert; das Land steht zu seiner Verantwortung; die Kreditwürdigkeit des Haftungsverbundes nicht schlechtreden. Das gilt übrigens auch für die heutige Aktuelle Stunde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Grund für rückläufige Kreditangebote ist nicht allein die Verschuldung der öffentlichen Hand. Das Problem ist viel komplexer und trägt den Namen Basel III
Wer am vergangenen Sonntag die Sendung „Westpol“ gesehen hat, weiß, wovon ich rede. Hier hieß es – Zitat –: Das Problem sind auch die neuen Regeln, die die Banken vor einer weiteren Krise schützen sollen. Denen macht gerade die Kommunalfinanzierung zu schaffen. –
Wendels sagt, dass dieses Geschäft bisher als risikolos galt. Dementsprechend wenig Eigenkapital brauchte man. Doch das würde sich dank der neuen Bankenregulierung künftig ändern. Die Banken bräuchten deutlich mehr Eigenkapital, welches sie so schnell gar nicht aufbringen könnten, sodass sie gezwungen seien, ihre Kredite zurückzufahren. – Zitat Ende.
In Zukunft werden die Banken nur noch das 33fache ihres Kernkapitals verleihen dürfen. Es liegt dabei in der Natur der Sache, dass sie sich auf
In den vergangenen Jahren haben wir uns an sagenhaft günstige Konditionen gewöhnen dürfen. Die Zinsen für Kommunalkredite liegen seit gefühlter Ewigkeit um die 2 %, ich muss sagen, teilweise auch deutlich darunter, wenn ich die Kassenkredite im Auge habe.
In dieser komfortablen Situation hatten sie sich sozusagen eingerichtet. Genau hier liegt das Problem. Denn vor dem Hintergrund von Basel III wird es mit den Traumzinsen bald vorbei sein. Um überhaupt noch Kredite angeboten zu bekommen, muss sich die öffentliche Hand auf ein höheres Zinsniveau einstellen. Das ist übrigens allen Betroffenen schon lange bekannt, nur wurde es bislang offenbar einfach ignoriert.
Für Bund, Länder und Kommunen gibt es auf diese Entwicklung nur eine einzige Antwort: Wir müssen weg von der Verschuldungspolitik. Wir müssen hin zu einem effizienteren Staat. Wir müssen für eine drastische Reduzierung der Neuverschuldung sorgen. Wir müssen unsere Altschulden abbauen. Denn die einzige Chance, einem geringen Kreditangebot mit deutlich höheren Zinsen zu entgehen, liegt darin, keine weiteren Kredite in Anspruch zu nehmen.
Dabei haben wir einen sehr langen und extrem steinigen Weg vor uns. Mit Blick auf die kommunale Ebene wurde der erste Schritt auf diesem Weg bereits zum Ende der vergangenen Legislaturperiode gegangen, als die damalige Regierung von CDU und FDP das Gutachten „Haushaltsausgleich und Schuldenabbau“ bei den Professoren Lenk und Junkernheinrich in Auftrag gab.
Zu Beginn der neuen Wahlperiode hat die FDPFraktion für den uneingeschränkt freiwilligen Bereich das Meilensteinkonzept in den Landtag eingebracht. Seit einiger Zeit liegen zudem noch das Stärkungspaktgesetz und das KomPAsS-Konzept auf dem Tisch. All diese Konzepte verfolgen das Ziel, den weiteren Schuldenaufwuchs in den Kommunen zu verhindern und den Kommunen zu helfen, Schulden auch abzubauen.