Und wir haben auch keine Probleme, guten Vorschlägen der FDP – auch in Gesetzesform – unsere Stimme zu geben. – Das einmal ganz klar vorweg. Das haben wir auch immer so erklärt.
Dann ein aus der vorangegangenen Debatte übrig gebliebener Punkt: Kollege Laumann hat die Kommunen als „unsere kleinen Griechenlands“ bezeichnet. Ich hoffe, er hat es so gemeint, dass man den Kommunen ebenso helfen muss wie man dafür sorgen muss, dass Griechenland wieder zahlungsfähig wird, weil sonst die europäische Finanzwirtschaft möglicherweise zusammenbrechen könnte. Hätte er es aber so gemeint, dass die Kommunen genauso fahrlässig mit ihrem Haushalt umgegangen sind wie Griechenland, dann ist das ein völlig unzulässiger Vergleich.
Die Kollegen haben eben verschiedene Komplexe angesprochen, bei denen es Reformbedarf geben könnte. – Eines möchte ich vorweg betonen: Alle im Landtag vertreten gewesenen Fraktionen – außer den Linken, die damals nicht dem Landtag angehörten – haben diesem NKF-Weg zugestimmt. Wir haben auch alle einen Bedarf für Nachjustierung anerkannt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Stadt, eine Gemeinde eben kein Konzern ist – auch wenn wir das in der Sprache immer gern fordern.
Eine Stadt kann nicht aufgelöst werden, auch wenn ein Kämmerer der Auffassung ist, dass das ein guter Weg wäre. Denn die Menschen bleiben da, und es gibt – anders als bei Unternehmen – auch keine zusätzlichen Sicherungssysteme. Wenn ein Unternehmen pleitegeht, ist das möglicherweise tragisch. Aber es gibt Sozialversicherungssysteme, die die Menschen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auffangen. Und die Werte werden entsprechend der Gläubigerhaftung verteilt oder eben nicht verteilt, aber es gibt dann auch eine Haftung.
Das stellt sich bei öffentlichen Konstrukten völlig anders dar. Und das müssen wir auch sehr deutlich in unser Bewusstsein rufen, weil immer wieder über die Insolvenz von Gebietskörperschaften oder gar Ländern und Staaten geredet wird. Es ist nicht so einfach. Auch Griechenland wird sich nicht in Luft
Was die Fortentwicklung des NKF anbetrifft, ist die Dynamisierung der Ausgleichsrücklage angesprochen worden. Da sind wir sehr gesprächsbereit, gar keine Frage. Auch verschiedene andere Problematiken – Verhältnis Kreis:kreisangehöriger Raum, die liquiditätswirksame Rückstellungsproblematik, beispielsweise für größere Vermögen, auch des Umlageverbandes – sind thematisiert worden. Dort wird man sich Modelle überlegen müssen, dass es eben nicht sein kann, dass man einerseits RWE-Aktien – dieses Stichwort ist ja gefallen – abwertet und das dann die Kommunen bezahlen lässt, aber gleichzeitig von den Erträgen dieser RWE-Aktien dann auch noch profitiert. Da haben wir noch Handlungsbedarf.
Bis jetzt ist es aber noch keinem Finanzwissenschaftler gelungen, ein vernünftiges Modell auf den Tisch zu legen. Deswegen müssen wir das diskutieren. Vielleicht schaffen wir das gar nicht jetzt sofort, sondern eventuell später. Das ist aber nicht schlimm, da müssen wir ran – keine Frage.
Vorsicht walten lassen würde ich bei der Frage der generellen Aussetzung von Rückstellungsnotwendigkeiten. Wenn eine Kommune eine Schule mit einem hohen Wert in eine Bilanz schreibt, diese Schule dann nicht mehr benötigt, es ihr aber nicht gelingt, sie zu verkaufen, muss sie sich natürlich fragen, warum sie sie mit einem so hohen Wert bilanziert hat.
Also: Das Kind mit dem Bade ausschütten und dann so tun, als ob die Verbindlichkeiten in der Zukunft nicht mehr auftreten würden, sprich: Reparaturkosten nicht entstehen oder Pensionslasten nicht existieren, so einfach sollten wir es uns nicht machen, weil die Kosten auf uns zurückschlagen werden.
Wir haben viele Kämmerer, die auf uns zukommen und sagen: Es ist notwendig, die Rückstellungen einmal auszusetzen. Das würde uns als Land massiv entlasten. Das wäre mit einem Federstrich eine Entlastung um viele Millionen Euro. Die Frage ist allerdings: Was ist in fünf Jahren, wenn wir es jetzt fünf Jahre aussetzen? Zahlt ihr das dann? Wer bezahlt dann die Rechnung am Ende? Die Pensionäre werden da sein. Die Reparaturkosten werden auch da sein. Darauf muss man eine Antwort finden. Trotzdem sind wir selbstverständlich bereit, über diese Punkte zu reden.
Ein Punkt muss in dem Zusammenhang geklärt werden. Die FDP schlägt in dem Verfahren verschiedene Änderungen auch der Gemeindehaushaltsverordnung vor. Bereits 2004 hat es einen Vorgang gegeben, bei dem auch der Landesgesetzgeber eine vergleichbare Änderung vorgenommen hat. Es wird eine Frage im weiteren Gesetzgebungsverfahren sein, ob wir das hier über das Parlament machen sollten, ob das der Innenminister macht. Wir haben nur ein Interesse daran, dass am Ende des
Tages die Ergebnisse, die wir als kommunalpolitischer Ausschuss und als Parlament vereinbaren, auch zielgenau umgesetzt werden.
Insofern, Herr Kollege Engel, vielen Dank für die Vorlage des Gesetzentwurfs. Wir werden ihn selbstverständlich angemessen beraten.
Vielen Dank, Herr Mostofizadeh. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Demirel das Wort.
Danke schön, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Wimmer, Sie haben eben netterweise noch einmal darauf hingewiesen, dass wir in diesem Parlament und im Plenum schon zweimal über das Thema diskutiert haben. Sie haben darauf hingewiesen, dass Ihr Antrag von SPD, Grünen und unserer Fraktion im vergangenen Jahr abgelehnt wurde.
Ich möchte nur – damit nicht im Raume steht, als ob wir nicht für die Evaluierung gewesen wären – noch einmal erläutern, wie die Ausgangslage war. Es war so, dass wir in einem Obleutegespräch die Diskussion darüber geführt haben, ob die Evaluierung und der Bericht auf die Tagesordnung des Kommunalausschusses kommen sollen. Daraufhin hat Ihre Fraktion gesagt: „Wir haben Beratungsbedarf.“ Wir würden es nicht gerne jetzt thematisieren.
Zwei Wochen sind vergangen, dann hatten wir auf einmal einen Antrag der CDU-Fraktion dazu. Daraufhin habe ich hier gesagt, dass ich nicht glaube, dass es einem fairen Umgang miteinander entspricht, zu sagen, man habe Beratungsbedarf, und gleichzeitig einen Antrag im Schnellschussverfahren einzubringen. Deshalb haben wir das damals abgelehnt.
Wenn es darum geht, dass wir im Sommer wieder darüber beraten haben, dann ist es so, dass unsere Fraktion den Antrag der FDP damals nicht abgelehnt hat, weil wir gesagt haben: Er ist richtig in der Sache. – Ich kann Sie noch darauf hinweisen, wer denn bei dieser Abstimmung von Ihnen explizit gefehlt hat, warum man vielleicht auch keine Mehrheit zustande bekam. Das war Herr Laschet, der die Abstimmung einfach vergessen hat und oben auf der Zuschauertribüne saß.
Meine Damen und Herren, die Einführung des NKF und dann auch noch in unterschiedlicher Ausprägung in den verschiedenen Bundesländern bis hin zu einer Wahlmöglichkeit zwischen Kameralistik und Doppik hat vor allem eines gebracht: Chaos, Zahlensalat, unglaublichen Mehraufwand und hohe Mehrkosten für die kommunale Buchführung.
Ein hessischer Kämmerer schreibt sogar in der Kommunal-Kassen-Zeitschrift, Ausgabe 2009: Die Doppik sei der – ich zitiere jetzt – „finanztechnisch größte Nonsens in der Geschichte Hessens. Vielleicht sollte man sogar einen doppikschen Generalstreik anstreben, sagt ein Kämmerer aus Hessen.“
Viele Kämmerer haben sich schon zum NKF geäußert, die meisten mehr als kritisch. Man kann ihre Meinungen so zusammenfassen: aufwendig, teuer, unnütz. Heute wird seltener hinterfragt, warum die Doppik überhaupt eingeführt werden musste. Viele Kämmerer führen als Begründung Folgendes aus: um Aufträge zu beschaffen für Berater und Consultingfirmen oder auch für Softwareunternehmen.
In der Tat: Allein die Umstellung hat die öffentliche Hand dreistellige Millionenbeträge, wenn nicht gar einen Milliardenbetrag gekostet, von den Kosten durch den dauerhaften Mehraufwand ganz zu schweigen. Damit haben sich Firmen, die davon profitiert haben, sicher eine goldene Nase verdient. Aber, meine Damen und Herren, ich glaube, dass die Betrachtung, dies allein sei das Motiv für die Einführung der Doppik, zu kurz greift. Ich würde eher sagen: Auch wenn es Wahnsinn ist, so hat es doch auch Methode.
Diesen Paradigmenwechsel mit viel Ausdauer und Bretterbohren durchgesetzt zu haben, gehört zu den genialsten Streichen der Bertelsmann Stiftung. Was steht drin? Die Stadt wird zum Konzern. Alles wird zur Ware. Alles wird unter dem Kosten-NutzenAspekt gesehen. Alles wird betriebswirtschaftlich betrachtet.
Städtisches Vermögen muss taxiert werden. Den Wert eines städtischen Grundstücks braucht aber nur jemand zu kennen, der es verkaufen oder kaufen will. Doppik ist also auch ein Instrument zur Vorbereitung von Privatisierung und zum Verkauf von Tafelsilber.
Die Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge sind Produkte. Der Souverän, die Wählerinnen und Wähler, kommen nur noch als Kunden vor. Der neue Souverän ist anscheinend die Bilanzrechnung. Immer wieder hervorgehoben als Vorteil der Doppik wird die Erfassung des Ressourcenverbrauchs. Aber die hätte man auch ohne Umstellung auf die Doppik haben können, nämlich durch die erweiterte Kameralistik.
In den letzten Tagen haben wir erlebt, dass Ratingagenturen wie zum Beispiel Fitch jetzt auch schon zur Jagd auf die Kommunen blasen. Sie bieten an, Rankings der Kommunen durchzuführen. Banken
haben das intern schon. Fürs Ranking sind die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der NKF natürlich ideal, um nicht zu sagen: geradezu wie geschaffen.
Insgesamt geht es bei der Doppik darum, die kapitalistische Verwertungslogik ins kommunale Rechnungswesen einzuführen, Dienstleistungen und Vermögensteile rasch zu erkennen, die profitabel und privatwirtschaftlich nutzbar gemacht werden können und Kommunen mit dem Benchmarking auf Grundlage betriebswirtschaftlicher Kennzeichen unter Kürzungsdruck zu setzen.
Mit anderen Worten: Die ganze neoliberale Ideologie sollte mit der Doppik in ein kommunales Zahlenwerk gegossen werden.
Meine Damen und Herren, die Menschen sind gerade dabei, sich von den neoliberalen Gehirnwäschen zu befreien. Das zeigen die Demonstrationen der Occupy-Bewegung vom Wochenende, die einen vielversprechenden Anfang darstellen. Auch die Kommunen sollten sich von neoliberalem Unfug befreien. Nichts anderes ist die Doppik in dieser Form.
Ich weiß, dass wir damit sicher viel Zustimmung bei den Mitarbeiterinnen in den Kämmereien haben, aber leider nicht in diesem Parlament. Wir werden uns in den parlamentarischen Beratungsprozess so einbringen, dass wir jede Erleichterung für die kommunale Buchführung, jede Abschaffung auch kleiner Unsinnigkeiten mittragen, auch mit der FDP. Dabei werden wir uns aber mit unserer grundsätzlichen Kritik am NKF nicht zurückhalten. – Danke schön.
Das war Frau Abgeordnete Demirel für die Fraktion Die Linke. – Nun hat für die Landesregierung Herr Minister Jäger das Wort. Bitte schön, Herr Minister.
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will damit beginnen, dass der vorgelegte FDP-Gesetzentwurf sicherlich eine gute Arbeitsgrundlage für das Parlament, für den Ausschuss für Kommunalpolitik und für die Landesregierung darstellt, um in der Frage der Fortentwicklung des kommunalen Finanzmanagements weiterzukommen.
Ich will jedoch vorweg eines sagen: Seit der Regierungsübernahme hat diese Landesregierung intensiv daran gearbeitet, das, was fünf Jahre lang liegen geblieben ist,
Das haben wir sukzessiv nach Prioritäten gemacht, sei es die Wiederherstellung eines vernünftigen Gemeindewirtschaftsrechts, sei es in den Schritten 2 und 3, nämlich Gemeindefinanzierungsgesetz 2011, Stärkungspakt und Gemeindefinanzierungsgesetz 2012.
Ich habe vorhin schon in einer anderen Debatte angemerkt: In den letzten zehn Tagen haben wir in Veranstaltungen, die wir in den Bezirksregierungen durchgeführt haben, mit den Kommunalvertretern, im Wesentlichen mit den Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten, intensive Diskussionen darüber geführt, wie es um die Kommunalfinanzen steht. Ein Thema war immer wiederkehrend die Frage des NKF, des kommunalen Finanzmanagements, und einer möglichen Evaluierung.
Das ist ein Thema, das in den Kommunen diskutiert wird, wobei – Frau Demirel, dem möchte ich deutlich widersprechen – die Kommunen das nicht als eine Last empfinden,
sondern dieses kommunale Finanzmanagement inzwischen Alltag in den Kommunen ist, im Übrigen auch im Umgang mit der Auswertung angeht. Gleichwohl bestehen auch Wünsche, hier zu Veränderungen zu kommen. Dass hier ein Veränderungsbedarf besteht, ist unumstritten. Das haben übrigens alle Fraktionen hier im Landtag 2005 bei der Beschlussfassung festgestellt.
Aber, Herr Wimmer, es ist nicht so, dass Veränderungen im GFG 2012 auf notwendige Modernisierungsmaßnahmen des NKF hinweisen. Dieser von Ihnen hergestellte Zusammenhang passt schlichtweg nicht.
Allein die Tatsache, dass Dormagen Schlüsselzuweisungen verloren hat, ist überhaupt kein Hinweis darauf, dass durch Umstellung im Gemeindefinanzierungsgesetz Sie persönlich oder Ihre Stadt benachteiligt worden wären, im Gegenteil. Dass Dormagen Schlüsselzuweisungen verloren hat, kann nur zwei Gründe haben: entweder einen systematischen Grund. Der systematische Grund ist der, dass mit der Aktualisierung der Soziallastendaten festgestellt worden ist, dass Dormagen in den vergangenen Jahren zu Unrecht zu hohe Schlüsselzuweisungen bekommen hat und die Wirklichkeit draußen eine andere ist.