Protokoll der Sitzung vom 19.10.2011

Es ist schlicht und einfach eine familienpolitische Fehlsteuerung, das Geld so auszuschütten. Und der ehemalige Ministerpräsident Jürgen Rüttgers sagte dem „Spiegel“ gegenüber, es mache keinen Sinn, noch zusätzliche Geldleistungen auszuschütten; vielmehr sollten wir stärker in Strukturen investieren; die Strukturen müssten verbessert werden. – Wo er recht hat, hat er recht.

Dieses Betreuungsgeld konterkariert nach meinem Dafürhalten alle bisherigen Maßnahmen und Versuche des Bundes und des Landes zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wenn es dazu beitragen soll, dass sich Familien entscheiden, mehr Kinder zu bekommen, oder wenn es ein Anreiz sein soll, dann kann ich Sie nur noch einmal an die OECD-Studie „Doing better for families“ erinnern, wo sich klar nachlesen lässt, dass Deutschland mit der Geburtenrate auf dem viertletzten Platz von 34 OECD-Ländern ist, obwohl es mit den staatlichen Leistungen für Familien insgesamt über dem OECD-Schnitt liegt.

Das heißt also: Alle unsere Fördermaßnahmen und vor allen Dingen alle unsere Geldleistungen unmittelbar in die Familien haben nicht den Effekt, dass sich Familien für mehr Kinder entscheiden. Es ist eine Fehlsteuerung, wenn man das Geld so ausschüttet.

Ich erinnere auch daran, dass es dieses Betreuungsgeld in Thüringen schon seit dem Jahr 2006 gibt und die FDP in Thüringen gerade versucht, es dort wieder auszusetzen, weil man erkannt und erfahren hat, dass es keinerlei sinnvolle Effekte gebracht hat.

Dann will ich noch einmal das Geld ansprechen. Es ist ja auch schon diskutiert worden, was das finanzpolitisch bedeutet. Wenn man davon ausgeht, dass man, so wie es jetzt geplant ist, für ein Jahr ungefähr 2,2 Milliarden € braucht, dann würden wir uns doch wohl alle in Nordrhein-Westfalen wünschen können, dass dieses Geld tatsächlich in die Strukturen unserer Kindertageseinrichtungen fließt. Denn wir wissen alle, wie groß die Wünsche der Eltern hier im Land sind, wie groß die Sorgen der Kommunen sind, die Rechtsansprüche 2013 auch umsetzen zu können. Wir brauchen das Geld. Aber wir brauchen es dringend für den U3-Ausbau und für mehr Qualität in den Kitas. Das möchte ich noch einmal deutlich betonen.

(Beifall von der SPD)

Wir als Landesregierung investieren auch in die Strukturen. Wir wollen, dass alle Kinder die Chance auf Bildung in einer Bildungseinrichtung haben, auch in einer Kindertageseinrichtung. Wir entlasten dauerhaft Familien und geben den Familien Perspektiven und vor allen Dingen – ich muss es einfach einmal so sagen – den Müttern Perspektiven. Denn das ist auch eine Tatsache, dass die Art, wie Frauen bei uns erwerbstätig sind, häufig dazu führt, dass …

Herr Präsident, das ist mir ein bisschen zu unruhig hier.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, wenn Sie jetzt den Plenarsaal betreten, Ihre Plätze einzunehmen und

die Gespräche einzustellen. Denn das stört in der Tat.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Ich wollte noch einmal deutlich auf die Situation von Frauen in dem Kontext eingehen. – Wir beobachten, dass in den herkömmlichen Strukturen Frauen dazu neigen, Teilzeitarbeitsplätze anzunehmen und oft aus diesen Teilzeitarbeitsplätzen nicht wieder herauskommen, weil es eine Falle ist und eine Treppe nach unten für die gut qualifizierten Frauen. Für diese gut qualifizierten Frauen müssen wir andere Maßnahmen ergreifen als ein sogenanntes Betreuungsgeld. Darum sprechen wir uns auch noch einmal eindeutig dagegen aus, weil diese Teilzeitfallen in Altersarmut für Frauen in NordrheinWestfalen und in Deutschland führen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Das können wir doch nicht wollen!

Deswegen kann ich von hier aus nur dazu ermutigen – ich hoffe, der Landtag tut das auch –, dass der Bund noch einmal umdenkt. Inzwischen haben wir ja zwei Familienministerinnen. Die beiden Familienministerinnen, Frau von der Leyen und Frau Schröder oder Frau Schröder und Frau von der Leyen, sollten sich noch einmal zusammensetzen und sich dafür stark machen, dass dieses Betreuungsgeld nicht zum Tragen kommt. NordrheinWestfalen, denke ich, haben sie da an ihrer Seite. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.

Über den Eilantrag ist wie immer direkt abzustimmen. Wir haben zudem zwei Änderungsanträge. Wir stimmen zunächst über die Änderungsanträge ab.

Erstens stimmen wir ab über den Änderungsantrag Drucksache 15/3040 der Fraktion der FDP. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPDFraktion und der Fraktion Die Linke gegen die Fraktion der CDU angenommen.

Wir haben einen weiteren Änderungsantrag, und zwar von der Fraktion Die Linke, Drucksache 15/3041. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der CDU- und der FDP-Fraktionen bei Enthaltung der

SPD-Fraktion und der Fraktion der Grünen abgelehnt.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Inhalt des Eilantrages Drucksache 15/3022 der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Eilantrag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linken gegen die Fraktion der CDU angenommen.

Wir sind damit am Ende des Tagesordnungspunktes 5.

Wir kommen zu:

6 Fragestunde

Drucksache 15/2994

Mit der Drucksache 15/2994 liegen Ihnen vor die Mündlichen Anfragen 47, 48 und 49 aus der letzten Fragestunde sowie die Mündliche Anfrage 50.

Ich rufe auf die

Mündliche Anfrage 47

des Herrn Abgeordneten Ralf Witzel von der Fraktion der FDP:

Welche zukünftigen rechtlichen Implikationen ergeben sich im Einzelnen für den Bestandsschutz der nordrhein-westfälischen Schullandschaft aus dem sogenannten Schulkonsens und der geplanten Änderung der nordrhein-westfälischen Landesverfassung?

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen streben die Fraktionen der CDU, SPD und Grünen eine umfangreiche Umgestaltung der bisherigen schulrechtlichen Vorgaben der Landesverfassung an. Die Landesregierung hat frühzeitig ihre Zustimmung zu diesem Vorhaben signalisiert und den bisherigen Prozess intensiv begleitet. Als exekutive Gewalt werden die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden voraussichtlich die von den genannten drei Fraktionen als Gesetzentwurf geplanten Änderungen in Verwaltungshandeln umzusetzen haben.

Die Landesverfassung hat neben der Grundschule bisher die Verankerung der Hauptschule als Bestandteil der Volksschule vorgesehen. Somit besteht aktuell eine verfassungsrechtliche Garantie zur Vorhaltung dieser Schulform. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll zukünftig die Verankerung einzelner Schulformen der Sekundarstufe I aus der Landesverfassung gestrichen

werden. In Artikel 10 der Landesverfassung soll folgende neue Formulierung eingefügt werden:

„Das Land gewährleistet in allen Landesteilen ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Bildungs- und Schulwesen, das ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere andere Schulformen umfasst.“

Der Diskussionsprozess im nordrhein-westfälischen Landtag hat sich in den vergangenen Jahren oftmals auf die Frage der Sicherung eines vielfältigen und flächendeckenden Schulangebots und des Schutzes nachgefragter Schulen einzelner Schulformen für die Schüler, Eltern und Lehrer konzentriert. Die vorgelegte Verfassungsänderung sieht jedoch keine institutionelle Garantie und damit auch keine langfristige Sicherung einer einzelnen Schulform wie beispielsweise des Gymnasiums oder der Realschule vor, wie dies die CDU noch zu Beginn des Verhandlungsprozesses über einen Schulkonsens zur Bedingung gemacht hat.

Damit wird zukünftig die Verantwortung des Landtags als Schulgesetzgeber und der Landesregierung als ausführender Gewalt deutlich ansteigen, um die Ausgestaltung für ein „in allen Landesteilen (...) ausreichendes und vielfältiges öffentliches Bildungs- und Schulwesen, das ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere andere Schulformen umfasst“ zu sichern. Da ein Schutz bestehender Schulformen explizit für jedwede Schulform der Sekundarstufe I aus der Landesverfassung gestrichen werden soll, kann zukünftig auf einfachem schulgesetzlichen Wege die Abschaffung einzelner Schulformen vollzogen werden. Gleichzeitig

muss ein Erhalt eines gegliederten Schulwesens nicht automatisch die Sicherung bestimmter heute bestehender Schulformen wie zum Beispiel von Realschule oder Gymnasium bedeuten. Eine Gliederung an sich könnte ebenfalls durch die Einführung mehrerer neuer oder pädagogischorganisatorisch umgestalteter Schulformen hergestellt werden.

Die von CDU, SPD und Grünen geplante Verfassungsänderung wird einer Zweidrittelmehrheit des Landtags bedürfen. Im Falle einer solchen erfolgten Änderung wird selbstverständlich auch zukünftig für alle denkbar weiteren Verfassungsänderungen eine neue Zweidrittelmehrheit zwingend erforderlich sein. Umfassende Veränderungen der Schulstruktur durch die Abschaffung einzelner Schulformen können hingegen bereits im Rahmen der Schulgesetzgebung mit einfacher Mehrheit umgesetzt werden. Bestehende, erfolgreich arbeitende und bei den Menschen nachgefragte Schulformen werden damit nicht auf Dauer geschützt. Keine Schulform und kein Bildungsgang erhalten demnach eine rechtlich abgesicherte Bestandsgarantie.

Die Landesregierung hat mehrfach erklärt, dass von Landesseite keine Schulform rechtlich abgeschafft werden solle. Der sogenannte Schulkonsens ist jedoch lediglich auf einen Zeitraum von zwölf Jahren angelegt. Bereits vor Ablauf dieses Konsenses könnte nach dem Wortlaut der vorgelegten Verfassungsänderung jede bestehende Schulform der Sekundarstufe I nicht mehr angeboten werden, da keinerlei institutionelle Garantie mehr besteht.

Dies wäre nur anders, wenn die Landesregierung die Formulierungen der Verfassungsänderung so versteht und umsetzt, dass sich diesbezüglich individuell subjektive Rechte gegenüber der öffentlichen Hand aus der Formulierung der Verfassung ableiten lassen würden. Nur dann wäre für Schüler, Eltern und Lehrer ein flächendeckender Schutz einer vielfältigen Schullandschaft mit dem Fortbestand der gewünschten heutigen Schulformen rechtssicher gegeben.

Die Schulministerin wird daher aufgefordert, dem Landtag transparent und vollständig darzulegen, welche zukünftigen rechtlichen Konsequenzen sich für das heute bestehende vielfältige Schulangebot und die Wahlrechte von Schülern und Eltern im Detail aus den schul- und verfassungsrechtlichen Änderungsvorhaben im Falle ihrer Beschlussfassung ergeben.

Welche zukünftigen rechtlichen Implikationen ergeben sich im Einzelnen für den Bestandsschutz der nordrhein-westfälischen Schullandschaft aus dem sogenannten Schulkonsens und der geplanten Änderung der nordrheinwestfälischen Landesverfassung?

Ich bitte Frau Ministerin Löhrmann um Beantwortung.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Witzel, die hier gestellte Frage …

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch hier gilt der gleiche Hinweis wie eben, die Gespräche einzustellen und sich an der Parlamentssitzung zu beteiligen oder den Plenarsaal zu verlassen. Aber so ist es nicht möglich, diese Fragestunde durchzuführen. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Danke schön, Herr Präsident. – Die hier gestellte Frage, die schon zum letzten Plenum eingereicht worden ist, betrifft gleich zwei miteinander zusammenhängende Gesetzentwürfe und ihre Auslegung.

Es geht um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung unserer Verfassung und um den Entwurf für das 6. Schulrechtsänderungsgesetz. Beides sind gemeinsame Gesetzentwürfe der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

Gesetzentwürfe, zumal wenn sie von den Fraktionen dieses Hauses eingebracht werden, sollten aus Sicht der Landesregierung in dem dafür vorgesehenen Verfahren im Parlament behandelt werden. Es scheint mir merkwürdig, wenn hier Mündliche Fragen gestellt werden, die in den vorgesehenen Beratungsprozess eingreifen sollen. Schließlich sollten wir alle Respekt vor dem Gesetzgebungsverfahren haben, das das Parlament selbst so festgelegt hat.

Der Landtag hatte das Gesetz zur Verfassungsänderung zur Beratung an den Haupt- und Medienausschuss und das Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung und den Ausschuss für Kommunalpolitik überwiesen.

Die Ausschüsse haben Anhörungen durchgeführt. Diese wurden ausgewertet und das Votum dem Landtagsplenum vorgelegt. Heute Vormittag haben wir in der zweiten Lesung darüber beraten und abgestimmt. Morgen wird es eine dritte Lesung geben.

Der Fragesteller, der Kollege Witzel, erwartet nun eine Stellungnahme durch die Exekutive zur künftigen Handhabung eines Gesetzes, das noch gar nicht abschließend verabschiedet worden ist. Das verbietet der Respekt vor dem Gesetzgeber. Ich lese die einschlägigen Artikel aber gerne noch einmal vor. Wenn Sie mögen, lese ich Ihnen auch die Begründung der entsprechenden Artikel vor. Die Gesetzentwürfe werden von der Landesregierung gestützt.