Protokoll der Sitzung vom 19.10.2011

(Holger Ellerbrock [FDP]: Keine Übersicht? Oh!)

Die Frage wurde nicht gestellt: Wie viele Anträge liegen der Landesregierung vor, und welche Anträge liegen in den Bezirksregierungen vor? So lautete Ihre Fragestellung nicht. Ihre Fragestellung bezieht sich auf das letzte Plenum.

Die Kollegin Pieper-von Heiden hatte zwischenzeitlich noch gefragt. Aber der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion hatte Wert darauf gelegt, dass diese Frage erst heute beantwortet

wird. Insofern verstehe ich Ihre Irritation nicht. Ich könnte eine Irritation zum Ausdruck bringen. Ich habe nach Recht und Gesetz den mir vorliegenden Anträge – Wettringen, Neuenkirchen und Beverungen – zugestimmt, weil sie der geltenden Rechtslage entsprochen haben. Ich habe auch nichts unternommen, die Anträge vielleicht noch einmal zurückzugeben. Es hat nämlich noch zusätzliche Prüfungen gegeben, es hat auch noch eine Nachsteuerung gegeben, was Wettringen und Neuenkirchen angeht. Das hätte ich, wenn ich gewollt hätte, im Rechtsrahmen sogar verhindern können. Ich habe das ausdrücklich nicht gemacht, weil ich mich in keiner Weise gegenüber der Schulentwicklung angreifbar machen wollte und mir eine konsensuale Schulentwicklung in diesem Lande sehr wichtig ist. Es ist mir ausdrücklich wichtig, das noch einmal festzuhalten.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen, Kolleginnen und Kollegen, liegen nicht vor, sodass ich feststellen kann, dass die Mündliche Anfrage 48 beantwortet ist.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 49

des Herrn Abgeordneten Dietmar Brockes von der Fraktion der FDP auf. Sie lautet:

Welche Konsequenzen hat der Beschluss eines neuen Glücksspielgesetzes durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag für das weitere Vorgehen und die inhaltliche Positionierung Nordrhein-Westfalens bei der Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags?

Am 14. September 2011 hat der Landtag von Schleswig-Holstein nun sein seit Längerem angekündigtes eigenständiges Glücksspielgesetz verabschiedet. Hiernach verbleibt zwar das Lottomonopol allein in staatlicher Verantwortung, jedoch werden insbesondere der Sportwettenmarkt sowie auch die Vertriebs- und Werbemöglichkeiten liberalisiert. Dieses Gesetz ist bereits im Vorfeld von der EU-Kommission notifiziert worden, wohingegen der Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages der restlichen Bundesländer an dieser Hürde bislang gescheitert ist.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat in diesem Zusammenhang immer wieder darauf hingewiesen, dass es auch in Schleswig-Holstein noch mögliche Veränderungen im Hinblick auf diesen Alleingang bei der Regelung des Glücksspielwesens geben werde. Diese Option ist nach der Kieler Entscheidung nun offenkundig hinfällig.

Das Glücksspielmonopol ist in der bestehenden Form europarechtswidrig. Eine Neuregelung ist

daher zwingend erforderlich. Der bestehende Staatsvertragsentwurf ist in wesentlichen Punkten zu ändern, wie bei der zu restriktiven Begrenzung der Zahl der Konzessionen oder durch den Verzicht auf Netzsperren. Es macht nämlich keinen Sinn, die eine europarechtswidrige Regelung durch eine neue zu ersetzen, die auch wieder gegen europäisches Recht verstoßen wird.

Die schwarz-gelbe Koalition in Schleswig-Holstein hat jetzt vorgemacht, wie eine europarechtskonforme Neuregelung des Glücksspielmarktes möglich ist. Das Land Schleswig-Holstein hat damit eine tragfähige, europarechtskonforme und von der EU notifizierte Rechtsgrundlage geschaffen.

Wenn das Land Nordrhein-Westfalen jetzt nicht schleunigst wieder Bewegung in die Verhandlungen bringt, würde vor allem der Finanzierung der Wohlfahrtsverbände, des Breitensportes und der Kultur der Boden unter den Füßen weggezogen. Schleswig-Holstein hat eine gute Regelung vorgelegt. In diese Richtung gilt es nun zügig weiter zu verhandeln.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat daher ein berechtigtes Interesse daran, von der Landesregierung zu erfahren, wie der aktuelle Verhandlungsstand bei der Überarbeitung des Staatsvertragsentwurf zur Neuregelung des Glücksspielwesens aussieht, mit welcher inhaltlichen Position sich das Land NRW angesichts der neuen Sachlage in die bevorstehenden Entscheidungen auf MPK-Ebene einbringt und wie sich das weitere Vorgehen zeitlich und prozedural gestaltet.

Welche Konsequenzen hat der Beschluss eines neuen Glücksspielgesetzes durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag für das weitere Vorgehen und die inhaltliche Positionierung Nordrhein-Westfalens bei der Novellierung des

Glücksspielstaatsvertrags?

In Vertretung von Frau Ministerin Angelica SchwallDüren wird Herr Minister Jäger antworten.

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die inhaltliche Positionierung der Landesregierung hinsichtlich der zukünftigen Regulierung des Glücksspielwesens hat durch den Gesetzbeschluss des Landtags Schleswig-Holstein keine Veränderungen erfahren. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass das Glückspiel kein Produkt wie jedes andere ist und dass es wegen der mit ihm verbundenen Gefahren der Begrenzung und der Einhegung bedarf.

Casinospiele im Internet, Livewetten bei Dutzenden Veranstaltern auf die nächste Gelbe Karte, auf Spiele von U16-Mannschaften oder Ähnliches – das ist das genaue Gegenteil von Begrenzung, nämlich ei

ne nicht hinnehmbare Kommerzialisierung und Ausweitung des Glücksspiels.

Wenn Schleswig-Holstein glaubt, solche Angebote nun möglich machen zu sollen, so kann und wird dies nicht unser Weg und nicht der Weg der anderen Länder sein. Wir arbeiten daher weiterhin an dem Entwurf eines Staatsvertrages, der zunächst im Rahmen einer Experimentierklausel und nur unter engen Voraussetzungen die Zulassung privater Sportwettenanbieter mit einem seriösen, engmaschig kontrolliertem Angebot vorsieht.

Die Jahreskonferenz der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien und Senatskanzleien im September hat gezeigt, dass wir auf einem gutem Weg sind, was die Fortentwicklung des entsprechenden Vertragstextes angeht. Es ist in Aussicht genommen worden, den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder einen überarbeiteten Textentwurf des Staatsvertrages zur Konferenz vom 26. bis 28. Oktober dieses Jahres vorzulegen.

Die Ministerpräsidentinnen- und Ministerpräsidentenkonferenz wird dann abschließend darüber zu befinden haben, in welchem Umfang private Sportwettenkonzessionäre zugelassen werden und in welcher Höhe sie mit einer Abgabe bzw. Steuer belastet werden sollen. In diesem Vertragsentwurf wird, wie bereits mehrfach erläutert, auch die bislang im Staatsvertrag verankerte Option für sogenannte Netzsperren nicht mehr enthalten sein.

Es bleibt abzuwarten, ob es gelingt, Schleswig-Holstein auf der MPK zu einer Zustimmung zu diesem Modell zu bewegen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird dem Land zumindest die Möglichkeit eröffnet, dem Staatsvertrag zu einem späteren Zeitpunkt beizutreten.

Sollte Schleswig-Holstein daran festhalten, auf der Grundlage des dort verabschiedeten Gesetzes Konzessionen zu erteilen, die frühestens ab dem 1. März 2012 wirksam wären, so würden diese Erlaubnisse den Konzessionsinhabern im Übrigen nicht das Recht verleihen, Glücksspiele in anderen Bundesländern zu veranstalten oder zu vermitteln. Außerhalb Schleswig-Holsteins würde es sich vielmehr um ein illegales Glücksspiel handeln, das entsprechend zu bekämpfen und zu unterbinden wäre.

Soweit die Antwort der Landesregierung.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Brockes zur ersten Nachfrage.

Vielen Dank, Herr Minister. Mich haben Ihre Ausführungen insbesondere zu Beginn sehr verwundert, als Sie sagten, dass der Beschluss in Schleswig-Holstein für Sie keine Relevanz habe. Es muss ja doch festgehalten werden, dass das Gesetz von Schleswig-Holstein

im Gegensatz zu Ihrem bisherigen Gesetzentwurf eine Notifizierung durch die EU erfahren hat, während Sie damit ja gescheitert sind. Deshalb wäre es, denke ich, doch angebracht, wenn man den eigenen Entwurf an den Entwurf anpasst, der die Genehmigung der Kommission erfahren hat.

Daher meine Frage: Welche Veränderungen hat es denn bisher an Ihrem Entwurf gegeben?

Herr Minister.

Mich verwundert Ihre Einleitung insofern, als wir, glaube ich, in der dritten Runde, was Plenartage und Fragestunden angeht, über diesen Glücksspielstaatsvertrag miteinander sprechen und die Landesregierung – in meiner Person stellvertretend – überaus deutlich gemacht hat, was unsere Position zum Glücksspiel in Deutschland ist. Ich kann nicht nachvollziehen, dass Sie tatsächlich erwarten, dass sich diese Position durch die Beschlussfassung in Schleswig-Holstein geändert hätte.

Im Gegenteil: Wenn ich mich richtig erinnere, war es die vorletzte oder vorvorletzte Plenarrunde, in der ich Ihnen deutlich dargelegt habe, welche Entwicklung beispielsweise das Glücksspiel in England nach einer völligen Liberalisierung genommen hat. Es gab dort nämlich einen drastischen Anstieg an Sportwetten einerseits und andererseits einen ebenfalls drastischen Rückgang an Steuereinnahmen des Königreichs. Von daher wundert mich, dass Sie der Auffassung sind, dass sich durch die Beschlussfassung in Schleswig-Holstein an der Haltung dieser Landesregierung irgendetwas geändert hätte. Im Gegenteil: Wir fühlen uns nahezu täglich zunehmend darin bestätigt.

Zur Frage, welche Veränderungen jetzt der Gesetzentwurf enthält, Herr Brockes: Das ist ein fließender Prozess. Wenn man mit 15 Bundesländern einen Staatsvertrag schließen will, bedeutet das, in einer permanenten Kommunikation mögliche Änderungen immer miteinander zu besprechen.

Die Ministerpräsidentenkonferenz wird sich in diesem Monat – ich glaube, am 26. oder am 28. Oktober – mit dem neuen Entwurf auseinandersetzen, und wenn hier ein Beschluss erfolgt sein sollte, werden wir mit den Änderungen natürlich an das Parlament herantreten.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kollege Abruszat.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Jäger, ich möchte wissen, ob der Landesregierung Bestrebungen im Glücksspielmarkt bekannt sind, die darauf hindeuten, dass es bereits Verlagerungen der Geschäfte nach

Schleswig-Holstein gibt. Es wäre für uns interessant, zu erfahren, wie Sie das bewerten.

Mir ist ad hoc nichts bekannt, was darauf hindeutet, dass sich der Markt bereits verändert hat. Sollte sich der Markt zukünftig verändern, etwa weil die Gesetzesänderung in Schleswig-Holstein Be

standskraft hat, weil sich das Land aus welchen Gründen auch immer einer Initiative der anderen 15 Bundesländer nicht anschließen kann oder will, wäre das – ich will Ihnen damit die nächste Frage vorwegnehmen – für die Landesregierung auch kein Anlass, denselben Weg zu beschreiten, den Schleswig-Holstein geht.

Diese Landesregierung ist nämlich nach wie vor der Auffassung – ich habe vorhin versucht, das deutlich zu machen –, dass das Glücksspiel kein Produkt üblicher Art ist, zu dem man den Bürgerinnen und Bürgern der EU einen freien Zugang gewährleisten sollte, sondern dass der Staat aufgrund der damit einhergehenden Suchtgefahren verpflichtet ist, sie durch eine Begrenzung des Glücksspielmarktes zu schützen. Selbst wenn es also ein Eldorado im Norden gäbe, würde das nicht zwangsläufig zu einer Blaupause in Nordrhein-Westfalen führen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Witzel.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich wollte Herrn Minister Jäger Nachfragen zu den beiden letzten Antworten stellen, die er im Plenum gegeben hat. Ich glaube nämlich, der Unterschied zwischen der Behandlung des Sachstands heute und der Behandlung des Sachstands der letzten Wochen ist der – diese Frage ist von Ihnen indirekt aufgeworfen worden –, dass vor einigen Wochen zumindest unklar war, ob das Land SchleswigHolstein tatsächlich diesen Weg geht oder sich doch noch in die anderen Bundesländer einreiht. Mittlerweile sind Entscheidungen gefallen.

Deshalb frage Sie – ich unterstelle, dass uns weiterhin die Zielsetzung verbindet, dass die Erlöse aus dem Glücksspiel für die Destinatäre, auch für die aus Nordrhein-Westfalen, zur Verfügung stehen –: Sehen Sie die Gefahr, dass wir auch, was die Einnahmen von ODDSET oder KENO angeht, in Nordrhein-Westfalen mit einem Rückgang rechnen müssen, weil Produkte, die von West Lotto vertrieben werden und haushalterisch unseren Destinatären in Nordrhein-Westfalen zugutekommen, zukünftig aufgrund von Abwanderungsbewegungen Einnahmeausfälle aufweisen werden? – Daher muss uns, auch wenn wir die Veränderungen an anderer Stelle nicht verursacht haben, der Trend mit den Auswirkungen für NRW interessieren.

Herr Witzel, diese Sorge ist sicherlich grundsätzlich begründet – neben der Sorge, dass eine Zunahme des Glücksspiels auch eine Zunahme der Spielsucht bedeuten würde. Eine seriöse Einschätzung, inwieweit dem Bundesland Nordrhein-Westfalen zukünftig Einnahmen aus Glücksspielen nicht mehr zur Verfügung stehen – in welcher Größenordnung auch immer –, ist zum gegenwärtig Zeitpunkt nicht möglich.

Was das Verhalten des Landes Schleswig-Holstein angeht, will ich darauf hinweisen – ich habe bereits eingangs versucht, das deutlich zu machen –: Grundsätzlich besteht für das Land SchleswigHolstein natürlich nach wie vor die Möglichkeit, diesem Staatsvertrag im Zuge der Beratung des Staatsvertrags bei der Ministerpräsidentenkonferenz in diesem Monat und in den darauf folgenden Monaten, also bevor das eigene Gesetz Wirkung entfaltet, noch beizutreten. Es sind der Wille und das Ziel dieser Landesregierung, Schleswig-Holstein noch dazu zu bewegen, diesem Staatsvertrag beizutreten, sodass mögliche Marktverlagerungen in Richtung Norden obsolet wären.

Danke schön, Herr Minister. – Herr Kollege Ellerbrock.

Herr Minister, mir geht es um etwas ganz Profanes: um die finanzielle Ausstattung der Destinatäre, die natürlich auch eine Kalkulationssicherheit haben wollen. Überlegt sich die Landesregierung, falls die Einnahmen zurückgehen, den Verteilungsschlüssel zu ändern oder Prioritäten zu setzen? Wie sehen Sie die Notwendigkeiten, hier aktiv zu werden?

Grundsätzlich greift erst einmal das Steuer- und Abgabengesetz des Bundes. Eine Möglichkeit, da aktiv zu werden, könnte in einer Bundesratsinitiative der Bundesländer bestehen, die einem solchen Staatsvertrag zukünftig beitreten, und dadurch möglicherweise zu Veränderungen zu kommen.