Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 15/2747
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder ausdrücklich. Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen wurde die Möglichkeit zum Gebrauch elektronischer Aufenthaltsüberwachung, sogenannter Fußfesseln, im Strafvollzug und der dazu notwendigen Speicherung personenbezogener Daten geschaffen.
Die Nutzung dieses Instruments der Führungsaufsicht macht eine Überwachungsstelle erforderlich, welche sämtliche Meldungen des Systems aufnimmt, auswertet und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen einleitet.
Da die Führungsaufsicht im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt, wäre die Einrichtung von Überwachungsstellen durch alle Bundesländer erforderlich.
Es ist daher zu begrüßen, dass sich zunächst die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen zur Einrichtung einer Gemeinsamen Überwachungsstelle entschieden haben. Denn nur so werden Kompetenzen gebündelt und Ressourcen gespart.
Es ist jedoch auf einen wichtigen Aspekt hinzuweisen: Da die Landesregierung für ihre WeichspülerRechtspolitik bekannt ist – ich nenne nur den Besitz und den Konsum illegaler Drogen als Beispiel –, mache ich Sie darauf aufmerksam, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung kein Ersatz für den geschlossenen Justizvollzug ist. Oft wird ja ausschließlich der offene Vollzug gefordert.
Mit der Fußfessel können Straftäter nur in begrenztem Umfang überwacht werden. Eine permanente Echtzeitbeobachtung ist nicht gegeben. Somit können Wiederholungstaten und auch andere Straftaten mithilfe der Aufenthaltsüberwachung nicht ausgeschlossen werden; in ähnlicher Weise hat sich der Minister im Rechtsausschuss geäußert. Das kann ausschließlich der geschlossene Vollzug leisten. Von daher mahne ich die Landesregierung schon heute, die elektronische Aufenthaltsüberwachung nicht als Allheilmittel zu begreifen. Ihr Einsatz muss in jedem einzelnen Fall gründlich geprüft und gerechtfertigt werden. Der Schutz der Bevölkerung muss in jedem Fall Priorität behalten und im Zweifel der geschlossene Vollzug der elektronischen Aufenthaltsüberwachung vorgezogen werden.
Es stellt sich zudem die Frage, welche weiteren Zwecke und Ziele die Landesregierung mithilfe der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder verfolgt. Paragraf 4 des Staatsvertrages erlaubt es den beteiligten Ländern, der GÜL weitere Aufgaben bei der elektronischen Überwachung des Aufenthaltsorts von Personen zu übertragen. Es werden unter anderem die Außervollzugsetzung eines Haftbefehls, die Vermeidung der Vollstreckung
von kurzen Freiheitsstrafen oder von Ersatzfreiheitsstrafen, Bewährungsanweisungen und Gnadenerweise als Einsatzmöglichkeiten genannt.
Für meine Fraktion darf ich bereits an dieser Stelle ausdrücklich festhalten, dass ein Fußfesseleinsatz zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls oder zur Vermeidung von Kurz- und Freiheitsstrafen kaum infrage kommen wird. Von Ihrer Seite, Herr Minister, würde ich mir deshalb klare Aussagen wünschen.
Wie Sie sehen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wir kommen heute einen guten Schritt voran. Es bleiben zwar einige Fragen offen. Da der Minister aber bei der Vorstellung der Strafverfolgungsstatistik vor wenigen Tagen noch die Erfolge der Vorgängerregierung lobte, hoffe ich, dass er nicht nur aus der damaligen schwarz-gelben Politik etwas gelernt hat, sondern sich auch für Empfehlungen von Unionspolitikern offen zeigt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Lehne, für jeden guten Vorschlag ist der Justizminister dieses Landes zu haben – egal, von wem er kommt, er muss nur gut sein.
Ich finde es beruhigend, dass wir so viel Einigkeit hier im nordrhein-westfälischen Parlament haben. Denn dieser Tagesordnungspunkt, den wir heute haben, hat das verdient.
Da wir ja noch mehrere Besuchergruppen zu Gast auf der Tribüne haben, will ich sagen: Wir reden jetzt über das Thema „elektronische Überwachungsstelle“. Für Sie alle aus dem Volksmund: Das ist die sogenannte Fußfessel. Das ist das Ding, das man am Fuß trägt, um überwacht zu werden. Darum geht es hier heute.
Es geht darum, einen Staatsvertrag zu ratifizieren. Ich bin beruhigt, dass wir hier erstmals unter der Minderheitsregierung im Parlament einem Staatsvertrag zustimmen werden. Ich hoffe, das ist auch ein gutes Beispiel für die anderen aktuell anstehenden und die zukünftig noch anstehenden Staatsverträge.
Ich bin ebenso beruhigt, dass in diesem Fall Nordrhein-Westfalen durch die zügige Reaktion des Justizministers die Gelegenheit genutzt hat – der Kollege Lehne hat darauf hingewiesen –, Kosten zu spa
Ich will auch betonen: Es geht hierbei nicht nur um Geld. Die Kolleginnen und Kollegen, die gemeinsam mit uns die Diskussion über Menschen verfolgt haben, die mit mehreren Polizeibeamten 24 Stunden am Tag kontrolliert werden, wissen natürlich, dass es in solchen Fragen auch um Geld geht. Aber letztlich geht es ebenso um Menschenwürde und die Frage: Was für andere Eingriffsmöglichkeiten gibt es?
Kollege Lehne, ich sehe es genauso wie Sie: Falls wir in Nordrhein-Westfalen der Auffassung sein sollten, dass wir die Fußfessel auch bei anderen Gelegenheiten, die sich im Vertrag finden, anwenden wollen, sollten wir das hier im Parlament diskutieren. Diesen Ansatz finde ich genau richtig.
Letztlich will ich hier – zumindest für meine Fraktion – anregen, dass wir als Rechtsausschuss gemeinsam vielleicht im Frühjahr 2012 nach Bad Vilbel in Hessen fahren und uns vor Ort anschauen, wie das rein praktisch, aber auch theoretisch funktioniert. Bei dem Besuch würde mich auch interessieren, ob die bisherige Grundausstattung von 500 Fußfesseln tatsächlich ausreicht oder ob man da etwas anderes braucht. Das wäre ja auch eine finanzielle Frage, an der wir uns vielleicht beteiligen müssen.
Ich freue mich, dass wir diesen Staatsvertrag hier gleich in so breiter Übereinstimmung verabschieden werden. – Besten Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Lehne, Sie haben beschrieben, was die elektronische Aufenthaltsüberwachung nicht ist. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ersetzt keine Haft. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist kein Allheilmittel. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ersetzt keine Observierung. Wir wissen einfach nicht, ob sie Straftaten vermeidet oder vorbeugt, weil wir nicht wissen, wie sie sich auf die Betroffenen, die damit leben, tatsächlich auswirkt.
Wir wissen aber schon, dass die Betroffenen selber sagen, dass es für sie im Alltag hilfreich sein kann. Dass wäre das, was wir beispielsweise im Umweltrecht als Beweislastumkehr diskutieren, dass Betroffene sagen können: Zu der und der Tatzeit kann ich es nicht gewesen sein. – Das ist ein Aspekt, der für uns ganz besonders wichtig war, der auch wirklich hilft. Da gibt ein Staatsvertrag der Justiz ein Instrument an die Hand, dass kein anderes ersetzt, sondern als ein Mosaiksteinchen die Handlungspa
lette erweitert. Deshalb begrüßen wir diesen Staatsvertrag ausdrücklich und freuen uns, dass wir da einen Schritt weiterkommen.
Ansonsten bin auch ich froh über den breiten Konsens und die konstruktiven Gespräche in diesem Zusammenhang. Nach den Gesprächen und nach den Ausführungen des Ministers und der Fachabteilung des Hauses im Ausschuss sind wir uns sicher, dass es eine sorgfältige Einzelfallprüfung gibt. Es wurde schon eine Menge mehr beschrieben, als Herr Lehne hier angedeutet hat.
Herr Kollege Stotko, gerne möchten wir den Vorschlag aufgreifen und uns die zentrale Stelle in Hessen gemeinsam anschauen. Es gibt technische Details, die uns interessieren. Aber die Zielrichtung und die Methodik sind absolut wichtig. Wir freuen uns, dass dieser Staatsvertrag hier gelungen ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema haben wir jetzt in kürzester Zeit mehrfach debattiert, einmal im Plenum, einmal im Ausschuss, nun wieder hier. Ich glaube, seit der ersten Beratung sind keine zwei Wochen ins Land gegangen. Die Themenlage hat sich seitdem nicht geändert. Wir sind nach wie vor kritisch, was das Instrument der Fußfessel als solches anbelangt. Gleichwohl sehen wir, dass es hier eine bundesgesetzliche Regelung gibt und dass es auch den Bedarf unter den Ländern gibt, das Ganze zu koordinieren und abzustimmen.
Wir meinen, dass die Fußfessel jedenfalls nicht dort eingesetzt werden kann, wo es gilt, gefährliche Täter davon abzuhalten, Taten zu begehen. Es ist eher ein Instrument bei denen, die Argumenten noch zugänglich sind. Wir glauben daher nicht, dass die Polizei entlastet wird von der Beobachtung derjenigen, die nach der Sicherungsverwahrung hier herumlaufen; da ist die Tätigkeit der Polizei weiter notwendig.
Wir werden uns nicht sperren. Wir haben aber die Erwartung – das haben wir schon im Ausschuss und auch beim letzten Mal im Plenum gesagt, dass wir in Nordrhein-Westfalen dieses Instrument nur sehr begrenzt einsetzen und nicht alle Möglichkeiten des Staatsvertrages ausnutzen. Diese Zusage haben wir bisher vom Minister. Darauf bauen wir. Und dementsprechend stimmen wir heute auch zu. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es bereits in den Ausschüssen gesagt: Wir werden diesen Staatsvertrag heute ablehnen, vor allem deshalb, weil in diesem Staatsvertrag klar wird, dass dieses Mittel eben nicht schwerpunktmäßig auf freiwilliger Grundlage, zum Beispiel zur Haftvermeidung, eingesetzt werden soll, sondern auch als eine Art „Sicherungsverwahrung light“ zur Totalüberwachung von entlassenen Straftätern, auch ehemaliger Sicherungsverwahrter.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat den Justizbehörden in allererster Linie die Aufgabe übertragen, alles dafür zu tun, dass einstmals gefährliche Straftäter in ein Leben ohne Straftaten entlassen werden können. Der Schwerpunkt muss auf der Ausrichtung des Strafvollzuges und des Systems der Bewährungshilfe auf die eigentliche gesetzliche Aufgabe liegen: die Reintegration von Straftätern, auch von gefährlichen Straftätern.
Stattdessen konzentrieren sich in vielen Bundesländern – wir reden über einen Staatsvertrag, der in allen Bundesländern verabschiedet wird, die dann eine solche Überwachungsstelle einrichten – die Anstrengungen leider darauf, eine Art „Sicherungsverwahrung light“ zu schaffen. Diese Fußfessel ist dann am Ende nichts anderes als die Totalüberwachung von Straftätern, die ihre Strafe bereits verbüßt haben. Und das ist mit dem im Grundgesetz verankerten Schutz der Menschenwürde schwerlich vereinbar.
Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht bereits eine Beschwerde zur Entscheidung angenommen, die gegen die Fußfessel eingereicht wurde. Auf das Urteil kann man gespannt sein.
Im Begründungstext ist außerdem angegeben, dass die Fußfessel zur Resozialisierung beitragen soll bzw. kann. Das bezweifelt die Linke ganz entschieden, denn es handelt sich nicht nur – das hatten wir schon mal hier im Plenum – um eine Stigmatisierung des Betroffenen, sondern gerade in einem dicht besiedelten großstädtischen Gebiet können zahlreiche Verbotszonen dazu führen, dass sich der Betreffende nicht mehr aus der Wohnung heraus bewegen kann und Vermeidungsstrategien findet, die der Resozialisierung gegebenenfalls entgegenstehen. – Das alles haben wir im Rechtsausschuss sehr deutlich dargestellt.
Zu guter Letzt verhindert die Fußfessel auch keine Straftaten. Das sagen alle, das sagen auch Sie alle, das sagen unisono Polizeigewerkschaften, Strafvollzugsbedienstete. Im Gegenteil: Die Fußfessel darf einen nicht in dem Glauben wiegen, schwere Straftaten verhindern zu können.
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, wir haben außerdem die Befürchtung, dass dieses Instrument, wenn es denn so geschaffen ist, künftig auch extensiv eingesetzt wird. Neulich hatten wir eine Anhörung zur Abschiebungshaft. Da kam von einem Kollegen der Vorschlag, vielleicht könne man auch die Abschiebehaft durch die Fußfessel ersetzen. Solche Überlegungen werden angestellt, wenn dieses Instrument geschaffen wird. Das ist normal, das ist nicht NRW-spezifisch. Solche Gedanken gibt es dann überall, dieses Mittel auch extensiv zu nutzen. Wir finden, einer solchen Entwicklung muss man entgegentreten. Die darf es nicht geben.