Thomas Stotko
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kruse, trotz aller Wertschätzung dafür, wie Sie Innenpolitik beurteilen, möchte ich Ihnen Folgendes sagen:
Sie hatten fünf Jahre Zeit, hier in diesem Land etwas zu verändern, aber gemacht haben Sie nichts! Sie monieren Strukturvorschläge dieser Regierung hinsichtlich der Kürzung der Haushalte, obwohl Sie in den letzten fünf Jahren Ihrer Regierungszeit – der ehemalige Ministerpräsident sitzt ja hier in Reihe eins – die Schulden dieses Landes von
106,8 Milliarden € auf fast 130 Milliarden €, also um 25 Milliarden €, erhöht haben.
Uns werfen Sie aber vor, wir würden nicht genug tun. Sie haben 25 Milliarden € oben draufgelegt, die wir heute mit teuren Zinsen bedienen. Insofern sollten wir ehrlich miteinander umgehen.
Effektive Sicherheit ist von Ihnen angemahnt worden. – Soll ich Sie an Ihr Wahlprogramm erinnern, für das Sie abgewählt worden sind?
Sie wollten eine Hilfspolizei haben. Sie wollten Polizisten, die nicht ordnungsgemäß ausgebildet sind.
Sie wollten eine effektivere Spurensicherung und -auswertung. Ein besseres Eigentor konnten Sie gar nicht schießen. Die knapp 10.000 nicht ausgewerteten DNA-Proben, Kollege Kruse, liegen seit Jahren beim LKA. In Ihrer Verantwortung sind die angehäuft worden. Diese Regierung nimmt jetzt 8 Millionen € in die Hand, um das abzuarbeiten und damit in 10.000 ungeklärten Fällen DNA-Proben ausgewertet werden. Und das kritisieren Sie noch? Das ist doch eine Witznummer! Das muss ich Ihnen einmal deutlich sagen. Sie haben es liegen gelassen, und wir müssen es wegschaffen! So sah es in Fragen der Sicherheit unter Schwarz-Gelb aus, und so sieht es nun unter Rot-Grün hier in NordrheinWestfalen aus.
Sie monieren, wir hätten Lücken, weil der Innenminister für Spezialbereiche, in denen wir Ermittlungskräfte benötigen, diese zusammenzieht. Wir hätten nicht genug Kolleginnen und Kollegen. – Jetzt werden Sie auch noch herausgerufen. Viel Spaß dabei!
Ich will es Ihnen nur deutlich sagen: Sie haben die Zahl der Einstellungen bei der Polizei später erhöht, als Sie es vor der Wahl angekündigt hatten, und dann auch nur auf 1.100. Diese Landesregierung mit den sie tragenden Fraktionen stellt nun 1.400 Polizistinnen und Polizisten ein und sorgt dafür, dass mehr Polizisten auf die Straße kommen und dass mehr Polizisten die Sicherheit gewährleisten.
Letztendlich ist Ihre Zeit nach fünf Jahren zu Recht abgelaufen. Wir legen mit diesem Einzelplan 03 das vor, was erforderlich ist. 4,8 Milliarden € macht dieser Haushaltsplan aus. Der Einzelplan 03 wird um 235 Millionen € aufgestockt – eine wichtige Steigerung.
Im Personalhaushalt kommt es zu einer Erhöhung um 140 Millionen €. Neben klassischen Tariferhöhungen sind es insbesondere 55 neue Stellen für die Bezirksregierungen: für die Bezirksregierungen, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, die Sie in den letzten Jahren haben ausbluten lassen. Die Stellenbesetzungsquote bei den Bezirksregierungen liegt bei unter 90 %. Wir haben sie nach unserem letzten Haushalt inzwischen auf 93 % erhöht. Der Landesdurchschnitt liegt bei 97 %.
Wir sorgen dafür, dass in den Bezirksregierungen wieder ordentlich gearbeitet werden kann. Das gewährleisten wir nicht nur mit diesen 55 neuen Stellen, sondern auch mit der Streichung von 95 kwVermerken. Damit sorgen wir dafür, dass die Kolleginnen und Kollegen, die dort ihre Arbeit machen müssen, gemeinsam arbeiten können und nicht ständig krank werden müssen, weil sie überbelastet sind.
Wir kümmern uns um das Personal in diesem Land, und zwar nicht nur bei der Frage der Mitbestimmung, sondern auch bei der Frage der ordentlichen Arbeitsbedingungen.
Deshalb gehen wir auch bei der Polizei so vor – ich habe darauf hingewiesen –: Wir schaffen 280 neue Stellen und nehmen 1.400 Einstellungen vor. Wir gehen den von Ihnen halbherzig gewählten, aber richtigen Weg – ich meine die 1.100 Einstellungen – weiter und haben die Zahl der Einstellungen sogar auf 1.400 erhöht.
Darüber hinaus haben Sie der Fachhochschule damals nur Geld für diejenigen gegeben, die dort die zusätzlichen Polizistinnen und Polizisten ausbilden. Wir sorgen dafür, dass das jetzt ordentliche Arbeitsverhältnisse sind.
13 neue Stellen an der Fachhochschule bedeuten für die Betroffenen: keine befristeten Arbeitsverhältnisse; ein ordentlicher Job; die Möglichkeit, an Dar
lehen für den Erwerb von Eigentum zu kommen; die Möglichkeit, überhaupt etwas zu machen; sich seines Arbeitsplatzes sicher zu sein. Das ist die Politik dieser Landesregierung, die die soziale Verantwortung für die Menschen in diesem Land wahrnimmt. Dazu stehen wir. Wir stehen auch zu jeder Konsequenz, die das für den Haushalt hat.
Wir nehmen nämlich auch die Verantwortung für die Ausbildung wahr. Das ist ebenfalls ein Metier, das in den fünf Jahren Ihrer Regierung untergegangen ist. Ich will deutlich sagen: Nicht nur wegen des demografischen Wandels, sondern auch aufgrund des Wettbewerbs mit der freien Wirtschaft erhöhen wir die Zahl der Ausbildungsstellen für den gehobenen Dienst auf 117; weitere 49 kommen für den mittleren Dienst hinzu.
Insgesamt sind im Einzelplan 03 mehr als 300 Stellen für Auszubildende verankert. Das sind zukunftssichere Ausbildungsplätze, und das sind Möglichkeiten für die jungen Menschen in unserem Land, eine Ausbildung in einem Beruf zu finden, in dem es Spaß macht, zu arbeiten.
Dann ist der CDU auf einmal die Feuerwehr ganz wichtig. Das wundert uns nicht. Schließlich haben wir vor eineinhalb Monaten im Plenarsaal eine große Feuerwehrkonferenz mit 600 Feuerwehrleuten veranstaltet. Das war Ihnen wohl ein Dorn im Auge. Deswegen beantragen Sie jetzt die Erhöhung der Mittel um 17 Millionen €. Zu Recht hat der Minister – ich glaube, es war beim Kollegen Kruse – dazwischengerufen: Wo soll es denn herkommen? – Darauf hat er gesagt – ich kann das alles hier gerade nicht darstellen –, das komme irgendwie aus der Feuerschutzsteuer. Mir ist nicht klar, woher die 17 Millionen € kommen sollen.
Aber wir haben die Feuerwehr ernst genommen, auch bei der Erstellung des Einzelplans 03. Wir setzen die Förderung des Verbandes der Feuerwehren fort. Ich erinnere noch einmal an das Bild vom Phönix aus der Asche. Wir sorgen dafür, dass dort jemand hauptamtlich arbeiten kann. Wir haben mit diesem Haushalt vier neue Planstellen beim Institut der Feuerwehr eingerichtet.
Außerdem kümmern wir uns um die Feuerwehr – das ist ein wichtiger Punkt, der in diesem Parlament auch umstritten ist –, in dem wir Mittel für 6.100 Führerscheine bereitstellen. Ich will gerne noch einmal daran erinnern: Dieses Land nimmt 5 Millionen € in die Hand, um den Erwerb von 6.100 sogenannten Feuerwehrführerscheinen zu fördern, insbesondere in der ländlichen Region.
Was für einen Popanz haben Sie hier in einer Aktuellen Stunde im Rahmen einer Plenardebatte und im Verkehrsausschuss aufgebaut, als es um die Frage ging, ob das richtig oder falsch ist! Ich kann Ihnen sagen, dass ich in den letzten Wochen und Monaten viel durch das Land gereist bin und gerade die Feuerwehren im ländlichen Raum besucht habe.
Denen ist es eigentlich egal, was man macht: ob man die Führerscheinausbildung oder den Erwerb eines ordentlichen Führerscheins bezahlt. Aber sie wollen Hilfe.
Bevor wir noch lange über diese Frage diskutiert hätten, haben wir im Innenressort gesagt – obwohl das Verkehrsressort federführend ist –: Wir finanzieren das; wir eröffnen den Kolleginnen und Kollegen von den Feuerwehren die Möglichkeit, einen ordentlichen Führerschein zu erwerben, mit dem sie die Befähigung nachweisen, unter Blaulicht und auch unter normalen Bedingungen mit Fahrzeugen bis zu 7,5 t zu fahren. Das ist eine wichtige Anstrengung dieser Landesregierung, die, wie ich meine, in diesen Haushalt gehört.
Jederzeit – wenn er wieder da ist.
Ich habe gar keine Frage gehört. Deshalb habe ich Schwierigkeiten, eine Frage zu beantworten.
Für den Fall, dass die Frage war, ob ich das auch so sehe, sage ich: Ja, es gibt Haushaltsreste; nein, ich halte es nicht für richtig, ständig darüber zu reden, die Reste aufzulösen, die wir über Jahre hinweg für die Feuerwehren benötigen. Ich glaube nicht, dass das der richtige
Schritt ist – falls das Ihre Frage war, Herr Kollege Kruse. Ich musste sie mir jetzt quasi selbst ausdenken.
Im Sachhaushalt – womit wir auch bei dem Thema „Fahrzeuge“ sind – fehlen uns über 17 Millionen €, die in diesem Haushaltsentwurf eingestellt sind. CDU und FDP im Bund haben nämlich beim Katastrophenschutz gespart. Herr Kollege Kruse, im Bund hätte ich Sie gerne an unserer Seite gehabt, als es um den dortigen Haushalt ging. NordrheinWestfalen hat nämlich weniger Geld bekommen, und wir können hier die Sicherheit der Bürger – Lücken im Katastrophenschutz und bei der Sicherheit – nicht gewährleisten.
Deshalb mussten wir in Nordrhein-Westfalen eigenes Geld in die Hand nehmen, um die fehlenden Mittel des Bundes auszugleichen. 17,2 Millionen € sind für Fahrzeuge eingestellt worden. Auch das ist ein richtiger Schritt.
In Bezug auf die DNA-Analysen habe ich gesagt, dass das, was Sie gemacht haben, ein Witz ist. In Ihrer Zeit ist das nämlich liegen geblieben. Deshalb ist es wichtig, dass wir den Etat um 4 Millionen € erhöhen.
Ich will auch noch einmal an die Präventionspolitik erinnern, die Sie für so falsch erachten. Dieser Innenminister hat bereits im letzten Haushalt – in diesem nun ganzjährig – 9 Millionen € für acht Regionen eingestellt, in denen „Kurve kriegen“ das Thema ist, womit wir wieder bei der Frage sind. Die Präventionspolitik ist der richtige Ansatz.
Ich glaube, auch in Zeiten von schwachen Haushalten ist das, übrigens gemeinsam mit kommunalen Präventionsketten, der richtige Ansatz, um auf der einen Seite eine ordnungsgemäße Sozialpolitik zu machen und auf der anderen Seite finanzhaushalterisch dafür zu sorgen, dass die immensen Ausgaben auf Dauer abgesenkt und die Investitionen gefördert werden.
Letztendlich investieren wir aber auch in der Flüchtlingspolitik. Ich will das hier noch einmal betonen, weil das sonst gerne in der Innenpolitik untergeht. Auch in dieser Regierungskoalition wird auf die Flüchtlingspolitik ein wichtiges Augenmerk gelegt.
Wir investieren hier immerhin über 2,6 Millionen €, davon allein 2,2 Millionen € in die freiwillige Leistung der Flüchtlingsberatung vor Ort. Aber wir investieren auch 180.000 € in die Flüchtlingsberatungsstelle und 240.000 € in die Betreuung während der Abschiebehaft. Das geschieht in einer Zeit, in der die Zahl der Asylbewerber in der Bundesrepublik immens ansteigt: In den letzten vier Jahren ist sie von 19.000 € auf 46.000 € pro Jahr gestiegen. Wenn Sie in den Haushalt schauen, sehen Sie, dass wir als diejenigen, die den Kommunen helfen, diese mit
fast 17 Millionen € mehr unterstützen: von 37 Millionen € auf – ich glaube – 54 Millionen € für diese Arbeit vor Ort.
Aber für uns ist es auch wichtig, dass Menschen, die von hier zurückkehren, Rückkehrhilfen bekommen. Auch dafür haben wir die Mittel erhöht, nicht nur in diesem Haushalt, sondern auch schon im letzten.
Insgesamt ist das eine konsequente Politik zugunsten von Polizei, Feuerwehr, Katstrophenschutz, Bezirksregierungen, Prävention und Flüchtlingshilfe. All das befindet sich in den guten Händen dieser Regierung. Deshalb werbe ich dringend dafür, diesem Einzelplan zuzustimmen.
Als Letztes möchte ich sagen: Wer hätte gedacht, dass in der Diskussion dem Einzelplan 03 an diesem Tag eine solch immense Bedeutung zukommt? Sicherlich wird das jeder bei der Abgabe seiner Stimme berücksichtigen. Die Regierungsfraktionen werden diesem Einzelplan zustimmen. – Besten Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Aktuellen Stunde soll ein aktuelles Thema der Landespolitik beraten werden. Vor dem Hintergrund ist man darüber, was die Linken beantragt haben, etwas überrascht. Denn die Information darüber, dass 27 Bundestagsabgeordnete überwacht werden
warten Sie doch einfach ab! –, ist aus dem September 2009, also – ich will es einmal nett formulieren – uralt. Das hätte man schon früher aufgreifen können. Und dann heißt es in Ihrem Antrag, es würden Bundestags- und Landtagsabgeordnete kontrolliert. Sie, Herr Zimmermann, haben gerade noch einen draufgelegt, indem Sie gesagt haben, mit nach Ihrer Schätzung 25 Millionen € NRWGeldern würden NRW-Landtagsabgeordnete der Linken bespitzelt.
Lesen Sie das Protokoll! – Das erstaunt mich ein wenig. Denn auch das ist ja nicht neu für Sie. Ihre Nachfrage, wer hier beobachtet wird,
haben Sie am 10. November 2010, also vor 14 Monaten, an den Innenminister gerichtet. Und wie lautete die Antwort? Ich sage es Ihnen, falls Sie es vergessen haben: Kein Abgeordneter der Landtagsfraktion der Linken wird beobachtet. – So steht es in der Antwort der Landesregierung. Warum fragen Sie dann hier noch mal? Das ist doch eine Witznummer. Dies will ich Ihnen ganz deutlich sagen. Wenn man es besser weiß, sollte man es auch sagen.
Nach dieser Antwort haben Sie selber festgestellt: So ein Mist, wir werden nicht beobachtet. – Vielleicht waren Sie ja enttäuscht,
dass Sie sich gesagt haben: Alle Bundestagsabgeordneten werden beobachtet, nur wir nicht. – Im Januar 2011 haben Sie uns dann einen Antrag gegönnt, wonach das Parlament beschließen möge, Sie seien nicht verfassungswidrig und sollen nicht mehr beobachtet werden. Auch da haben wir uns mit dem Thema beschäftigt und dann gemeinsam gegen Ihre Stimmen beschlossen, es sei ganz in Ordnung, dass Sie weiter beobachtet werden.
Seitdem tragen Sie dieses Thema jeden Monat hier ins Plenum und in die Ausschüsse und bekämpfen den Verfassungsschutz. Das steht Ihnen natürlich frei. Eigentlich aber – wenn wir mal ehrlich sind – skandalisieren Sie doch in dieser Aktuellen Stunde nur einen Punkt: dass 27 Bundestagsabgeordnete Ihrer Partei – also ein Drittel der Fraktion in Berlin – durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden.
Zumindest für die SPD-Fraktion will ich Ihnen sagen: Auch wir finden es wenig nachvollziehbar, in welcher Art und Weise diese Menge an Bundestagsabgeordneten beobachtet wird. Da haben Sie unsere Unterstützung. Aber dann tun Sie doch nicht
so, als würden Sie in Nordrhein-Westfalen kontrolliert. Das ist nicht so.
Herr Sagel, setzen Sie sich wieder auf Ihren alten Platz – da oben als Einzelner hat man Sie schlechter gehört.
Sie können so oft dazwischen schreien, wie Sie wollen.
Ich sage Ihnen: Das ist nicht unsere Aufgabe hier in Düsseldorf. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist hier der Ansprechpartner. Das werden wir hier nach meiner Einschätzung nicht kontrollieren.
Das mag man im Deutschen Bundestag tun; da haben Sie ja Ihre Abgeordneten.
Der Verfassungsschutz hat den gesetzlichen Auftrag, Organisationen und Parteien zu beobachten, die im Verdacht stehen, verfassungsfeindlich zu sein. Lesen Sie einfach die Verfassungsschutzberichte Nordrhein-Westfalens der letzten Jahre durch. Es gibt auch nach unserer Einschätzung erhebliche Hinweise darauf, dass solche verfassungsfeindlichen Tendenzen vorliegen. Wer eine Kommunistische Plattform vorhält, braucht sich nicht zu wundern.
Ich helfe Ihnen aber ein bisschen, weil Sie Ihre eigene Landesvorsitzende offensichtlich nicht gut genug kennen. Ihre Landesvorsitzende sagt in Reden zum Kapp-Putsch und zur Roten Ruhr Armee: „Es ist unsere Aufgabe, den Kampf fortzusetzen.“ Also einen bewaffneten Kampf gegen die Regierung! Diese Landesvorsitzende, die in meiner Heimatstadt Witten wohnt, sagt zum Stärkungspakt: mit normalem Widerstand gegen den Stärkungspakt sei man nicht weitergekommen, jetzt müsse man einen Schritt weitergehen.
Da frage ich Sie natürlich: Was ist der nächste Schritt?
Ja, da mögen Sie sich noch freuen. Was kommt nach „normalem Widerstand“? Das ist meine Frage.
Um mal zum Thema zu kommen, sage ich ganz deutlich: Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist gegen die Beobachtung von Abgeordneten. Da sie häufiger eine Sondermeinung hat, irritiert mich das auch nicht. Es entspricht aber der Ideologie der Linken – im Übrigen aller Menschen –, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Vielleicht gibt es
eine Ausnahme bei Doktorarbeiten und Bundespräsidentendarlehen. Letztendlich gilt dies aber auch für Abgeordnete.
Deshalb halte ich Ihnen vor Augen: Wenn auch für Abgeordnete gilt, dass alle vor dem Gesetz gleich sind, wäre, wenn man Abgeordnete nicht beobachten darf, die Konsequenz, dass man auch keine Abgeordneten der NPD beobachten darf.
Das heißt im Klartext: 14 NPD-Abgeordnete in den Länderparlamenten und 330 Mitglieder in Kommunalparlamenten sollen nach Ihrer Auffassung nicht beobachtet werden dürfen. Ist das das Signal des nordrhein-westfälischen Landtags? Nein! Das machen wir nicht mit. Die NPD muss beobachtet werden. Das ist richtig so. Deshalb setzen wir das auch fort.
Um es noch mal klar zu machen: …
Frau Präsidentin, ich bitte das aufzunehmen und zu hören.
Wir diskutieren derzeit bundesweit die Rolle des Verfassungsschutzes – und kommen vielleicht mal wieder auf den Boden der Tatsachen zurück, Herr Kollege Sagel.
Es ist natürlich absurd, wenn die Kontrolleure des Verfassungsschutzes durch den Verfassungsschutz kontrolliert werden – da gebe ich Ihnen völlig recht, Herr Kollege Zimmermann – und wenn die Exekutive die Legislative ausforscht. Darüber müssen wir als Parlamentarier uns Gedanken machen. Wir müssen uns, glaube ich, auch dringend Gedanken darüber machen, die Rolle des Verfassungsschutzes noch einmal klarer zu definieren und sicherzustellen, dass seine Arbeit nicht nur effizient und wirkungsvoll, sondern auch – das ist der Punkt – durch uns gut kontrolliert wird.
Wenn wir diese Diskussion ohne Herrn Sagel ganz unaufgeregt und unter Wahrung der Rechte der Parlamentarier führen, kommen wir, glaube ich, zu einem guten Ergebnis. Einerseits würde unsere Verfassung geschützt, andererseits würden die Rechte von Parlamentariern nicht beschnitten. Wenn wir Parlamentarier das gemeinsam sachlich diskutieren, kommen wir, glaube ich, zu einem guten Ergebnis. Die SPD-Fraktion freut sich auf eine solche Diskussion. – Besten Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der dieser Beratung zugrundeliegende Antrag hat, wie ich finde, bereits seit Monaten eine umfangreiche Befassung erhalten. Wir haben uns nicht nur im Innenausschuss damit beschäftigt, sondern auch im Rechtsausschuss. Wir haben dazu auch in einer sehr langen Anhörung verschiedene Sachverständige gehört, deren Aussagen unterschiedlich bewertet werden.
Für mich und auch für meine Fraktion war die Stellungnahme der Stadt Köln mit einer der größten Ausländerbehörden hier in Nordrhein-Westfalen sehr aufschlussreich. Sie spricht bei mehr als 180.000 Ausländern von einer Abschiebehaft in 77 Fällen und bei Anordnung und Haftbefehl von 48 Fällen. Das ist im Zehntel-Promille-Bereich – damit wir wissen, worüber wir da ungefähr reden. Das ist eine Summe, bei der man sich fragen muss, ob wir damit tatsächlich Politik in diesem Parlament machen müssen.
Aber die Forderung 2 im Antrag der Linken wird ja weiter aufrechterhalten. Ich will darauf hinweisen, falls das untergegangen ist, dass am 26. November 2011 durch das Richtlinienumsetzungsgesetz genau das geschehen ist, was hier gefordert wird, nämlich dass die Richtlinie 2815 der EG umgesetzt
wird. Dementsprechend ist § 62 geändert worden und geht nun auf die Besonderheiten der Abschiebehaft ein, beispielsweise auf den Vorrang des Kindeswohls oder auch auf die Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Abschiebehaft. Es wäre schön, wenn der Antragsteller das in seinen Beratungen auch noch berücksichtigen würde.
Ich will deutlich sagen, dass auch bei meiner Fraktion das Vertrauen in den Rechtsstaat besteht, auch bei der Frage einer richterlichen Anordnung von Abschiebehaft, die nach fester Auffassung nicht nur der Fraktion, sondern auch der Regierung die Ultima Ratio darstellen soll.
Lange Haftzeiten sind zu Recht unerträglich. Dass man im Schnitt vielleicht auf 39 Tage kommt, es aber tatsächlich Menschen gibt, die 18 Monate in Abschiebehaft sitzen, ist etwas, was ich unabhängig von der Frage, warum die da sitzen, als unerträglich empfinde. Das will ich deutlich sagen.
Man muss aber auch klarmachen, dass es einfacher wäre, wenn unverzüglich abgeschoben würde. Dann käme man auch nicht auf 18 Monate Abschiebehaft. Auch da sind wir bei der Frage: Wie gestattet eigentlich die Verwaltung, wie gestattet die Öffentlichkeit diese Abschiebung?
Insgesamt können wir aber – und das widerspricht leider dem Begehren der Antragsteller – auf Abschiebehaft nicht verzichten. Denn insbesondere bei denjenigen, die aus der Strafhaft entlassen werden, bei Straftätern, bei denen die Gefahr besteht, dass sie weitere Straftaten begehen, oder bei denjenigen, die sich schon mehrfach einer legalen Abschiebung widersetzt haben und untergetaucht sind, müssen wir als Rechtsstaat sicherstellen, dass eine rechtmäßige und vollziehbare Abschiebungsverfügung vollstreckt wird. Darauf haben nicht nur diejenigen einen Anspruch, die diese Abschiebung betrifft, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die fest davon ausgehen: Wenn es eine Verfügung gibt, die rechtskräftig ist, dann muss sie auch vollstreckt werden.
Letztendlich – das ist der Hauptpunkt – ist alles, was Gegenstand dieses Antrags ist, wie so oft leider Bundespolitik. Das können wir hier nicht ändern. Es wäre aber schön, wenn wir uns des Öftern genauso intensiv mit Anträgen der Linken zur Landespolitik beschäftigen würden. Meine Fraktion wird nicht nur aus diesen Gründen diesen Antrag ablehnen. – Danke schön.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ob ich es vorher geahnt hätte, habe ich mir vorhin aufgeschrieben: Parteipolitische Taktik hat bei der Bekämpfung von Terror nichts zu suchen. Denn die Verteidigung der Demokratie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. – Und prompt wird diese Debatte von einzelnen Fraktionen doch wieder dazu genutzt, mit Spielchen zu arbeiten, was mich verwundert.
Herr Dr. Orth, Ihnen wurde es gerade schon erklärt, aber ich will es Ihnen noch einmal sagen: Sie wissen, dass Frau Schäfer als Rednerin angemeldet ist. Ich empfinde es daher als Frechheit, dass Sie hier behaupten, niemand sonst von der Landesre
gierung werde reden. Schauen Sie in die Redeliste. Lesen bildet manchmal.
Dann wissen Sie, dass sich Frau Schäfer dazu äußern wird.
Frau Kollegin Conrads, wir brauchen von Ihnen keine Hinweise, um uns mit dem Thema „Rechtsextremismus“ zu beschäftigen.
Wir müssen nirgendwohin gebracht werden,
und wir haben das Thema auch nicht neu entdeckt. Die Sozialdemokraten wehren sich gegen Rechtsextremismus seit einer Zeit, in der wir beide noch nicht geboren waren,
in der Ihre Partei noch nicht existierte und in der Sie noch nicht in Ihrer Fraktion gesessen haben.
Insofern benötigen wir von Ihnen keine Belehrung in der Frage,
welche Parteien sich mit Rechtsextremismus auseinandersetzen. Ich freue mich, dass der Stachel in Ihrem Fleisch sitzt. Da soll er auch schön stecken bleiben.
Ich gebe Ihnen noch ein Zweites mit, damit Sie sich noch ein bisschen mehr aufregen können, Frau Kollegin Conrads. Wenn Sie später das Protokoll über diese Debatte nachlesen werden, werden Sie feststellen, dass Sie hier im Plenum gesagt haben, dass den Ermittlungsbehörden in Nordrhein
Westfalen der Wille fehle, Straftaten gegen Rechts zu verfolgen.
Ich fordere Sie ausdrücklich auf, das zurückzunehmen, weil Sie damit 45.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der nordrhein-westfälischen Polizei unter Generalverdacht gestellt haben, bei einer Straftat gegen Rechts wegzuschauen. Das lassen wir uns als SPD-Fraktion in diesem Parlament nicht gefallen. Nehmen Sie das zurück!
Herr Kollege Biesenbach, natürlich ist es schön, wenn Sie uns auffordern, wir sollten den Bund auffordern. Ihre Rede passte allerdings in den Deutschen Bundestag. Fordern Sie Ihren eigenen Innenminister auf. Fordern Sie Ihre eigene Justizministerin auf. Es ist ja Ihre Bundesregierung, die dort steht. Die Justizministerin ist zwar nicht aus Ihrer Partei – das weiß ich auch –, aber ich will nur sagen: Es hilft nicht, uns aufzufordern, dass wir uns um die Mindestsperrfrist kümmern sollen. Ihre Partei bzw. Ihre Fraktion im Deutschen Bundestag soll einen Gesetzentwurf einbringen. Es ist nicht Aufgabe des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses zu tun. Halten Sie Ihren eigenen Laden sauber. Dann müssen Sie sich nicht um die Fragen kümmern, um die sich Nordrhein-Westfalen in Ihrem Dienste für die CDU im Bund kümmern soll. Machen Sie Ihre Hausaufgaben dort. So gehört sich das zumindest meiner Auffassung nach.
Wir müssen – und damit möchte ich aufhören, Ihnen hier noch einmal klarzumachen, dass parteipolitische Taktik nichts damit zu tun hat – berücksichtigen – und das gilt auch für Sie –, dass Gewalt von Rechtsextremisten kein rein ostdeutsches Problem ist. Diejenigen von Ihnen, die älter sind als ich, werden sich noch an die 70er- und 80er-Jahre erinnern. Ich meine die Wehrsportgruppe Hoffmann, die Hepp-Kexel-Bande oder die Deutschen Aktionsgruppen. All diese kriminellen Vereinigungen sind in Vergessenheit geraten, weil wir uns in Fernsehfilmen oder in Dokumentationen mehr um Linksextremisten, beispielsweise um die RAF und andere, gekümmert haben.
Natürlich. Er ist ja extra wiedergekommen.
Dann habe ich Sie falsch verstanden. Das lese ich im Protokoll nach.
Das müssen wir allerdings nicht vorlegen. Sie haben schließlich bereits im Zusammenhang mit einer anderen Verlängerung um neun Monate angeboten, etwas vorlegen zu wollen. Wir warten darauf, was von Ihnen kommt. Dann können wir das gerne diskutieren. Es wird ein Thema werden, keine Frage. Ich warte, wie gesagt, auf das, was aus Ihrer Fraktion dazu in den nächsten neun Monaten, die wir noch Zeit haben, entwickelt wird.
Wieso überrascht es eigentlich so viele, dass diese drei Rechtsterroristen so kaltblütig Menschen exekutierten, wo doch die historischen Vorbilder dieser Täter völlig skrupellos Kontinente in Brand gesetzt, Völker ermordet und Menschen hingerichtet haben? Ihre historischen Vorbilder waren verantwortlich für deutsche Gräueltaten, deutsche Verbrechen und deutsche Kriege. Dennoch merkt ein Teil dieser dumpfen Radikalen nicht, dass die Nazis ihrer Träume bedienen, während sie den Albtraum vorbereiten.
Wir haben die Verantwortung, dass Gleiches nicht erneut geschieht. Diese Verantwortung ist uns nicht nur für unsere Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen erwachsen, sondern gleichsam für unsere europäischen Nachbarn, unsere Freunde in Israel und die Völker in der Welt. Wir alle als Demokraten in diesem Parlament werden daran gemessen, ob wir alles unternehmen, dem rechten Terror alles entgegenzusetzen, was wir haben. Ein Teil der heutigen Debatte und eindeutig das Programm der Landesregierung, der ich dafür danke, haben diesen Anspruch erfüllt. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Biesenbach, Sie machen aber auch alles kaputt. Hätten Sie doch an
der Sitzung des Innenausschusses teilgenommen! Dann hätten Sie Herrn Kruse gehört, der etwas ganz anderes erzählt hat. Das verwundert mich ein bisschen. Herr Kruse hat nämlich gesagt, ihm seien die 18 Wochen viel zu viel. Ich wollte nur einmal darauf hinweisen. Sie sollten miteinander reden.
Ich will auch noch einmal deutlich festhalten – der Kollege Link hat es ja dreimal dazwischengerufen –: Wir warten seit Monaten auf Ihre innerparteiliche Verständigung zum Quorum und haben letztendlich gesagt: Jetzt machen wir trotzdem weiter.
Und dann werfen Sie uns vor, wir hätten das nicht in unsere Gesetzesänderung einbezogen! Das ist ein bisschen peinlich.
Weil das hier drei Tage vor Heiligabend aber so eine Epochalrede ist, darf ich mir Folgendes erlauben:
Heut schreiben wir ’ne neue Geschichte,
Die ich auch noch in Worte dichte.
Demokratie stärkt, Mitwirkung schafft
Die starke Minderheitsregierung Kraft.
Die Transparenz von Spenden, Gegeben von falschen Händen: Ein guter Schritt für dieses Land.
Transparency gab dies bekannt.
Zum Sammeln hat man 18 Wochen.
Da kann man zehne mehr malochen
Und ist bei jeder Unterschrift noch frisch – Nicht nur im Rathaus, auch am Tisch.
Die Linken woll’n wie immer mehr,
Doch fehl’n uns Gelder wirklich sehr.
Die FDP hat’s wohl verpennt – Interessiert auch nicht bei 2 %.
Dem Kruse ist es viel zu viel –
Die CDU ohne Profil.
Wir schieben, schieben: lange Schlange. Was macht die CDU so lange?
Jetzt macht sie nix; nun ist es raus.
Umsonst gewartet – aus die Maus.
So stimmen wir dem Antrag zu, Nun eben ohne CDU.
Das war doch kurz! Jedem ist klar:
Bald ist ja schon ein neues Jahr. Deshalb von mir für Sie der Rest:
Ein wunderschönes Weihnachtsfest!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich – das hätte wohl manchen gefreut – wollte ich auf meine Wortmeldung verzichten, Herr Dr. Orth. Aber nachdem Sie gesprochen haben – es tut mir leid –, muss ich noch mal reagieren.
Ich will Ihnen deutlich sagen – der Innenminister hat es gerade auch schon gesagt –, dass ich gehofft hatte, dass wir hier im Parlament übergreifend der Meinung sind: Nazis muss man bekämpfen. Eines von vielen Mitteln ist das Verbot der NPD. – Dann reden Sie über eine Mammutdatei. Das erinnert mich an das Mammut in der Steinzeit.
Genauso agieren Sie auch beim NPD-Verbot. Ihre Aussage, dass wir uns als Demokratie damit auseinandersetzen müssen, und das sei es dann auch, wir seien schon wehrhaft genug, macht deutlich, dass Sie das, was die NPD in dieser Bundesrepublik und in diesem Land Nordrhein-Westfalen symbolisiert, nicht ernst nehmen. Das sind Verfassungsfeinde, deren einziges Bestreben es ist, die Demokratie zu vernichten. Und eine solche Partei gehört nicht in dieses Land.
Ich weiß nicht, wie es in den Städten ist, in denen die FDP eine Rolle spielt – vielleicht sind das auch nicht mehr so viele –, oder wie es in den Städten ist, in denen Sie von der CDU gefragt werden.
In meiner Heimatstadt Witten haben wir seit Jahrzehnten durchgehend 600 bis 1.000 Stimmen für die NPD. Die NPD sitzt seit der Kommunalwahl 2004, da wir keine Klausel mehr haben, mit zwei Mitgliedern im Wittener Rat. Ihr Minister Wolf hat in der letzten Periode – manche werden sich erinnern – unter anderem dafür gesorgt, dass diese zwei NPD-Mitglieder im Rat der Stadt Witten eine Fraktion bilden konnten. Das führte dazu, dass sie von uns, den Steuerzahlern, über 50.000 € für ihre Tätigkeit als NPD in Witten erhalten haben. Ich sage Ihnen: Das stinkt mir!
Die Zuwendung an die NPD aus Steuermitteln kann nur dadurch versiegen, dass es die NPD als Partei nicht mehr gibt. Deshalb wird meine Partei weiterhin mit voller Kraft für ein NPD-Verbot werben, wenn es denn – da sind die Ausführungen eindeutig – gewinnbringend und zielführend auf den Weg gebracht werden kann.
Ich muss Ihnen deutlich sagen, Herr Dr. Orth: Ich hätte mehr von Ihnen und von der FDP insgesamt erwartet, zum Beispiel etwas zum Thema „Freie Räume“, in denen sich die NPD bewegen kann. Im Osten will die NPD Kindergärten anbieten, weil die Städte im Osten kein Geld mehr dafür haben. Wir
reden über Zeltlager, wir reden über Jugendtreffs. Da müssen wir Demokraten zusammenstehen und sagen: Wir schaffen soziale Räume, in denen sich unsere Kinder, unsere Jugendlichen treffen können. Da darf die NPD nicht eindringen. Als Partei gehört sie verboten. Daran halten wir fest.
Besten Dank, Frau Präsidentin! Hätte man einen besseren Überblick über die Fragestunde, hätte man gewusst, dass man im Landtagsradio andauernd seinen Namen hört. Da ich davon so begeistert war, habe ich beschlossen, noch einmal schnell hierhin zu kommen. Keine Angst, ich stelle dem Herrn Minister nur eine Frage:
Herr Minister, stimmt es, dass ich weder mit Ihnen noch mit Ihrem Hause irgendwelche Verhandlungen zum Thema „Feuerwehrführerschein“ geführt habe?
Ich darf Ihnen bestätigen, dass meine Gespräche mit anderen Betroffenen zu einem Papier geführt haben, das der CDU vorliegt. Diese Gespräche sind mit dem Titel „Konsenspapier“ überschrieben worden. Das Papier, das ich selber erstellt habe, bezeichnet einen Konsens zwischen den Politikern der SPD-Fraktion im Verkehrs- und im Innenbereich, die beide betroffen waren. Dementsprechend ist dort der Konsens hergestellt worden; weder mit allen Rettungsorganisationen noch mit den beiden Ministerien.
Herr Kollege Schemmer, ich will es Ihnen auf diesem Wege mitgeben: Teile der Mitglieder des In
nenausschusses sind hier. Der Kollege Exler hat mich im Innenausschuss gebeten, Sie darüber zu informieren, dass es um 12:00 Uhr eine Presseerklärung gegeben hat. Deswegen habe ich den Mitarbeiter der Fraktion gebeten, Ihnen das mitzuteilen.
Wenn Sie dann ein internes Papier der SPD bekommen, finde ich das nicht schlecht. Davon kann man ja lernen. Denn der Minister hat zu Recht gesagt: Das Ergebnis ist gut. – Herr Minister, können Sie bestätigen, dass ich mit Ihrem Haus keine Gespräche geführt habe?
Einen solchen Applaus versuche ich mir auch zu verdienen. Der ist nicht schlecht; ich bin schwer beeindruckt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können es kurz machen. Der Haupt- und Medienausschuss hat in seiner letzten Beratung ohne die Stimmen der Linken, aber mit den Stimmen aller anderen Fraktionen beschlossen, die Geltungsdauer des Gesetzes um neun Monate zu verlängern. Ich will betonen, dass ich das für die richtige Idee halte.
Herr Dr. Orth, ein bisschen verwundert mich, dass Sie mit dem Gedanken gespielt haben, eine Anhörung dazu durchzuführen. Seit dem 21. September kennen Sie den Evaluierungsbericht; seitdem liegt er Ihnen vor. Sie haben trotzdem erst über zwei Monate später Bedenken angemeldet und gesagt, Sie möchten eine Anhörung. Das hat mich irritiert.
Ich freue mich auf die Beratungen in den nächsten neun Monaten. Wir werden die Geltungsdauer des Gesetzes ohnehin verlängern. Herr Kollege Lehne hat das schon gesagt. Von daher toi, toi, toi, alles Gute und einen schönen Feierabend!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem mich die Frau Präsidentin auf die sommerlichen Temperaturen hingewiesen und mir der Innenminister sein Sakko angeboten hat, freue ich mich, aus meiner Besuchergruppe kommend und Sie, Herr Kollege Lehne, beinahe verpassend, Folgendes sagen zu können:
Dass Sie bei einem Punkt, an dem wir einer Meinung sind, trotzdem noch den Versuch unternehmen, die Regierung zu kritisieren, ist nicht ungewohnt, aber trotzdem untauglich. – Ich will das ganz klar sagen.
Wenn Sie schon über die Frage reden wollen, was eine Regierung machen muss, an welchen Stellen
eine Regierung noch hinten liegt und an welchen Stellen etwas erfüllt werden muss, hätten Sie dieses lesen können. Denn wir wissen beide, was auf Bundesebene geregelt werden muss: Es ist die Frage, wie wir mit der Speicherung von Daten umgehen. – Das Bild, das die CDU dort im Verhältnis zur FDP abgibt, ist ein trauriges.
Herr Kollege Lehne, mit Blick auf die heute Morgen geführte Debatte über Rechtsterrorismus und dem diesbezüglichen Austausch von Daten wäre ich sehr froh, wenn Sie Ihr gerade gezeigtes Engagement im Deutschen Bundestag – vielleicht sogar auf europäischer Ebene mit, wenn ich das so sagen darf, brüderlicher Verbindung – einsetzen würden, um auf Bundesebene endlich eine Regelung zu erreichen, auf deren Basis wir dann den Straftätern das Wasser abgraben können, damit sie im Internet keine Straftaten mehr begehen können.
Ich komme auf unsere etwas unspektakuläre Änderung in Bezug auf die gesetzliche Befristung in § 29 Verfassungsschutzgesetz zurück. Nicht umsonst haben wir vor langer Zeit die Befristung von Gesetzen eingeführt. Sie macht auch deshalb Sinn, weil wir im Rahmen der Debatte über die Beibehaltung oder Streichung einer Regelung auch immer noch einmal inhaltlich diskutieren. Das haben wir auch koalitionsintern getan. Das fand ich sehr wichtig.
Die Empfehlung, die heute durch den Gesetzentwurf der Landesregierung gegeben wird, ist letztendlich durch einen Evaluierungsbericht entstanden. Das ist der Punkt. Auch diesen sollte man lesen, lieber Kollege Lehne.
Er kommt zu dem Ergebnis, dass wir mit den Regeln, die wir hier gefunden haben, organisierte Kriminalität bekämpfen. Mit diesen Regelungen verfügen wir über die Möglichkeit – das finde ich wichtig –, bei Finanztransaktionen festzustellen, wohin Gelder fließen. Wir haben die Chance, relativ leicht und ohne großen Aufwand bei den Betroffenen festzustellen, ob sie mit Schwarzgeld arbeiten und ob größere Summen bewegt werden.
Insgesamt ist der Gesetzentwurf der Landesregierung genau der richtige Weg im weiteren Kampf gegen Kriminalität und gegen Terrorismus. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf gerne zustimmen. – Besten Dank, Kollege Lehne.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Engel, ich glaube, Sie hätten sich einen größeren Gefallen damit getan, in der letzten Woche nach der Innenausschusssitzung zu sagen: Ich ziehe den Antrag für das Plenum wieder zurück. Das muss heute schon wehtun. Das Problem ist, dass wir noch et
was obendrauf legen – das tut mir leid für Sie –, aber Sie haben es so gewollt.
Bevor wir das machen, möchte ich ausdrücklich sagen – es ist gerade schon einmal gesagt worden –: Der Chaos Computer Club – unabhängig von der Frage, ob dieser Trojaner eingesetzt wurde, wenn ja, in Bayern und in welcher Form – hat etwas getan, was wir alle loben sollten. Denn er stellt eine aufmerksame und wachsame Zivilgesellschaft dar. Es sind Menschen, die unabhängig von Ministerien, von Verfassungsschutz und anderen die Kontrolle über die Frage ausüben, wie wir mit den Bürger- und den Grundrechten umgehen. Deshalb will ich für unsere Fraktion ausdrücklich ein Lob für diese Wachsamkeit und für die Diskussion, die daraus entstanden ist und uns heute beschäftigt, aussprechen.
Das ist aber auch schon alles an Lob, Kollege Engel, bei dem wir uns vielleicht noch einig sind. Denn das, was Sie im Zusammenhang mit dieser Trojaner-Diskussion im Bund produzieren, ist mehr als peinlich. Am Dienstag sagt der Innenminister: Wir brauchen ein Gesetz. Frau Leutheusser-Schnarrenberger solle das tun. – Am Mittwoch sagt Frau Leutheusser-Schnarrenberger: Das brauchen wir doch eigentlich nicht. – Am Sonntag sagt Herr Friedrich: Ja, ich glaube, wir brauchen es vielleicht doch nicht.
Und all das mit einer FDP, die für Rechtsunsicherheit sorgt. Denn Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Ihre Kollegin, hat doch im Jahr 2008 genau diese Klage gewonnen, die heute Grundlage ihrer Forderung ist, hat aber seit 2009 nichts getan. Denn das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich gesagt: Wir erlauben die Quellen-TKÜ; aber ihr müsst sie auf eine gesetzliche Grundlage stellen. – Seit 2009 macht Ihre Ministerin nichts – außer dem Generalbundesanwalt bei Anträgen zu verbieten, dem nachzugehen. Ja, das tut weh, aber das ist leider so. Das muss man hier mal deutlich sagen.
Dann sind wir bei der Frage: Chaotische Verhältnisse? Neben der Frage, dass Ihre Partei im Verhältnis zur Piratenpartei Auflösungserscheinungen zeigt, ist doch das, was im Freistaat, also in einem besonders freien Staat, in Bayern, passiert, für Sie als FDP doch ein bürgerrechtspolitisches Desaster. Kollege Engel, wer regiert eigentlich in Bayern seit 2008? Die FDP gemeinsam mit der CSU mit drei Staatsministern. Und genau in diesem Land, in Bayern, in dem Sie mitregieren, werden fünfmal vermutlich verfassungswidrige Trojaner eingesetzt. Sie wollen uns in Nordrhein-Westfalen zum Thema „Rechtswidrige Trojaner“ Nachhilfe geben? Geben Sie mal Ihren Parteikollegen, den Liberalen in Bayern, Nachhilfe! Da gehört sie hin, und dabei wünschen wir Ihnen viel Erfolg.
Ich komme zu Ihrem Antrag; ich habe es Ihnen angedroht. Kollege Lohn hat es gerade schon getan; ich mache es deshalb kurz.
Unter Punkt 1 fordern Sie, der Innenminister möge berichten. – Das hat er letzte Woche getan; das ist erledigt.
Unter Punkt 2 fordern Sie, rechtswidrige Software zu verbieten. – Man muss rechtswidrige Software nicht verbieten, sie ist verboten.
Sie wird in Nordrhein-Westfalen auch nicht eingesetzt.
In Punkt 3 sprechen Sie von einem Moratorium. Ich verstehe Ihre Forderung zumindest so: ein Moratorium für möglicherweise rechtswidrige Software.
Die Linken – da sind wir gleich beim Michalowsky; darauf freue ich mich schon – sagen: generell nicht. Wenn Sie rechtswidrige Software meinen, brauchen wir kein Moratorium; rechtswidrige wird nicht eingesetzt. Aber, Herr Kollege Michalowsky, bei Ihnen bin ich mir bei einem sicher: Wenn man die Idee hätte, bei Ihnen Trojaner auf der Festplatte zu installieren, würde man nichts finden. Es würde sich nicht lohnen. Ihre Rede, die Sie gehalten haben, macht das leider deutlich.
Meinen Sie denn Ihren Änderungsantrag ernst? Ich weiß nicht, ob Sie wissen, was drinsteht. Sonst lese ich Ihnen den vorsichtshalber noch mal vor. Sie schreiben in Ihrem Änderungsantrag: NordrheinWestfalen soll sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für ein Verbot aller Überwachungs- und Ausspähsoftware einsetzen. – Wir sollen also gar nicht mehr kontrollieren.
Ich möchte Sie mit einem konfrontieren: Straftäter in der Bundesrepublik und in Nordrhein-Westfalen sprechen sich über Skype ab. Sie organisieren Kriminalität, verschiffen Drogen, verabreden Morde und Terrorismus. – Sie sagen, das ist mir alles egal, weil ich nicht möchte, dass es eine Software gibt, die das abfängt, was da beredet wird. Soll das das Ergebnis sein? Wollen Sie, dass die Kriminellen in Europa sagen: Lasst uns alle in NordrheinWestfalen oder in der Bundesrepublik einen SkypeKontakt herstellen, weil das dort nicht mehr untersucht wird.
Damit Sie die Zahlen kennen – Sie sitzen nicht immer im Innenausschuss –: In 2010 stieg die Computerkriminalität in Deutschland um 12,6 %, in Nordrhein-Westfalen um 27 %. Die Aufklärung aller Kriminalität liegt bei 55 %, bei Computerkriminalität nur bei 37 %. Sie fordern, dass wir bis auf null heruntergehen, sodass wir es gar nicht mehr herausfinden können. Da muss ich Ihnen sagen: Wer so etwas fordert, stellt den Rechtsstaat infrage. Das
passt leider zu anderen Forderungen ihrer Partei und ihrer Fraktion.
Ich sage Ihnen deutlich: Weder Ihrem Änderungsantrag noch dem Antrag der FDP können wir zustimmen. Es ist schlimm genug, dass wir uns heute damit beschäftigen mussten. – Besten Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Lehne, für jeden guten Vorschlag ist der Justizminister dieses Landes zu haben – egal, von wem er kommt, er muss nur gut sein.
Ich will das immer wieder sagen. Es liegt ja auch an Ihnen und Ihrer Fraktion.
Ich finde es beruhigend, dass wir so viel Einigkeit hier im nordrhein-westfälischen Parlament haben. Denn dieser Tagesordnungspunkt, den wir heute haben, hat das verdient.
Da wir ja noch mehrere Besuchergruppen zu Gast auf der Tribüne haben, will ich sagen: Wir reden jetzt über das Thema „elektronische Überwachungsstelle“. Für Sie alle aus dem Volksmund: Das ist die sogenannte Fußfessel. Das ist das Ding, das man am Fuß trägt, um überwacht zu werden. Darum geht es hier heute.
Es geht darum, einen Staatsvertrag zu ratifizieren. Ich bin beruhigt, dass wir hier erstmals unter der Minderheitsregierung im Parlament einem Staatsvertrag zustimmen werden. Ich hoffe, das ist auch ein gutes Beispiel für die anderen aktuell anstehenden und die zukünftig noch anstehenden Staatsverträge.
Ich bin ebenso beruhigt, dass in diesem Fall Nordrhein-Westfalen durch die zügige Reaktion des Justizministers die Gelegenheit genutzt hat – der Kollege Lehne hat darauf hingewiesen –, Kosten zu spa
ren und zusammen mit anderen Ländern diese Gemeinsame Überwachungsstelle einzurichten.
Ich will auch betonen: Es geht hierbei nicht nur um Geld. Die Kolleginnen und Kollegen, die gemeinsam mit uns die Diskussion über Menschen verfolgt haben, die mit mehreren Polizeibeamten 24 Stunden am Tag kontrolliert werden, wissen natürlich, dass es in solchen Fragen auch um Geld geht. Aber letztlich geht es ebenso um Menschenwürde und die Frage: Was für andere Eingriffsmöglichkeiten gibt es?
Kollege Lehne, ich sehe es genauso wie Sie: Falls wir in Nordrhein-Westfalen der Auffassung sein sollten, dass wir die Fußfessel auch bei anderen Gelegenheiten, die sich im Vertrag finden, anwenden wollen, sollten wir das hier im Parlament diskutieren. Diesen Ansatz finde ich genau richtig.
Letztlich will ich hier – zumindest für meine Fraktion – anregen, dass wir als Rechtsausschuss gemeinsam vielleicht im Frühjahr 2012 nach Bad Vilbel in Hessen fahren und uns vor Ort anschauen, wie das rein praktisch, aber auch theoretisch funktioniert. Bei dem Besuch würde mich auch interessieren, ob die bisherige Grundausstattung von 500 Fußfesseln tatsächlich ausreicht oder ob man da etwas anderes braucht. Das wäre ja auch eine finanzielle Frage, an der wir uns vielleicht beteiligen müssen.
Ich freue mich, dass wir diesen Staatsvertrag hier gleich in so breiter Übereinstimmung verabschieden werden. – Besten Dank.
Verehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte nach den ersten zwei, drei Minuten des Kollegen Kruse und nach den ersten 20 Sekunden des Kollegen Engel noch die Hoffnung, die beiden Anträge würden so, wie sie einmal geschrieben waren, vielleicht doch nicht unterstützt. So ist es bei Demokraten: Manchmal glaubt man an das Falsche.
Ich will vorweg deutlich machen – ich hoffe zumindest, das eint uns alle –, dass die Menschen draußen nicht verstehen, dass, egal ob in Witten, Aachen oder in Dortmund, Nazis Versammlungen öffentlich abhalten dürfen, fahnenbeschwingt durch Straßen laufen, laut Lieder und Sprüche skandieren und dann noch von der Polizei geschützt werden.
Dass die Bürgerinnen und Bürger das nicht verstehen – nicht zu früh klatschen! –, erschließt sich mir auf den ersten Blick. Aber wir als Demokraten – jetzt wird es schwierig mit der zweiten Klatschtirade, wenn ich das so sagen darf – müssen denen dann erklä
ren – das gilt auch für Sie, die Linken-Fraktion –, dass das auch eine Form von Freiheit ist, nämlich von Versammlungsfreiheit,
die die Nazis sich zu Eigen machen, um uns alle vorzuführen – keine Frage. Aber das Bundesverfassungsgericht – Herr Kollege Engel, da brauchen wir keine Urteile von Verwaltungsgerichten – hat uns mit zahlreichen Entscheidungen zu verstehen gegeben, dass eine gefestigte Demokratie das aushalten muss, dass es Rechte gibt, mit denen wir uns als wehrhafte Demokraten zur Wehr setzen können.
Jetzt geht tatsächlich unsere rechtliche Auffassung auseinander, denn erst im März diesen Jahres hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass zu diesem Recht von wehrhaften Demokraten auch die Sitzblockaden gehören.
Nichts anderes steht dort. Und weil dieses Spiel mit Links/Rechts durch Sie beide wieder betrieben wurde, was ich bei diesem Thema immer sehr schade finde, möchte ich noch einmal ein paar klare Worte zur Beurteilung von Gewalt sagen. Dieses Parlament, diese Regierung und alle nordrhein
westfälischen Demokratinnen und Demokraten lehnen Gewalt ab, egal ob von links oder von rechts.
Es macht keinen Unterschied, ob es sich um linke, um rechte oder um religiöse Extremisten handelt – und das ist genau der Punkt. Wir müssen gemeinsam für unsere Demokratie einstehen, dürfen nicht zulassen, dass die Gegner eines demokratischen und friedlichen Miteinanders die Macht an sich reißen wollen. Deshalb – das will ich deutlich sagen; darüber haben wir im Innenausschuss letzte Woche schon beraten – müssen dieses Parlament, diese Regierung und unsere Bürgerinnen und Bürger den jeden Tag für uns im Dienst befindlichen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten danken. Das ist doch wohl klar.
Ich will es noch einmal deutlich machen. Ich hoffe, da sind wir zu großen Teilen hier einig: Diese treten für uns Bürger in diesem Land, für uns Abgeordnete bei Demonstrationen auf, sorgen für unsere Sicherheit, stellen den Ablauf jeder genehmigten Demonstration sicher und begeben sich selber dabei in Gefahr, in unserem Auftrag, in Erfüllung der Gesetze, die wir als Parlamente beschlossen haben, verletzt zu werden.
Wie erwarten von diesen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, dass sie Nazi-Demonstranten
schützen, die wir nicht haben wollen. Bürger werfen den Beamten vor, sie würden sich nicht deutlich gegen die Nazis stellen. Am Schluss müssen sich wie
in Dortmund Anfang September fast 50 dieser eingesetzten Kolleginnen und Kollegen in ärztliche Behandlung begeben, teilweise sind sie schwer verletzt. Sie müssen in Polizeiwagen vor gewalttätigen Extremisten fliehen und sich zum krönenden Abschluss den Vorwurf gefallen lassen, ihr Einsatz sei nicht verhältnismäßig gewesen. Das ist nicht in Ordnung in diesem Land. Wir stehen zu den Kolleginnen und Kollegen der Polizei.
Bevor es untergeht: Da, wo Fehler auch von eingesetzten Polizeibeamten gemacht werden, muss das aufgeklärt werden. Das haben wir im Innenausschuss auch sehr deutlich gesagt. Das ist aber auch alte Tradition in Nordrhein-Westfalen. Ich will das auch betonen.
Keiner dieser eingesetzten mehr als 4.000 Beamtinnen und Beamten muss so lange warten, bis eine Faust in seinem Gesicht, ein Messer in seiner Seite oder ein Molotowcocktail auf seinem Körper landet. Meine Fraktion duldet es nicht, dass Straftaten bagatellisiert und Notwehr kriminalisiert wird. Das will ich hier ganz deutlich machen.
Wenn wir uns Dortmund zuwenden, der Grundlage Ihrer beiden Anträge: über 500 Strafanzeigen gegen kriminelle Demonstrationsteilnehmer – ich will sie gar nicht Demonstranten nennen –, aber nur zwei Anzeigen gegen Polizeibeamte, fast fünfzig verletzte Polizeibeamte, bis heute acht festgestellte verletzte Demonstrationsteilnehmer! Diese Zahlen sprechen eine deutliche Sprache über die Verhältnismäßigkeit eines Einsatzes der Polizei.
Und deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, habe ich wenig Verständnis für Ihre beiden Anträge, die wir heute beraten.
Kollege Kruse, ich hoffe, ich habe mich verhört. Ich meine, Sie hätten gesagt, Rot-Rot-Grün würde Gewalttaten von Linksextremen verharmlosen. Ich habe Ihnen gerade deutlich erklärt: Das ist nicht der Fall.
Kollege Engel, Sie haben gesagt, es sei eigentlich üblich, dass kein Blatt zwischen Rot-Rot-Grün
zwischen die Demokraten in diesem Parlament passe. Im nächsten Satz haben Sie erklärt: Rot-RotGrün toleriert Gewalt. – Von den Sozialdemokraten – für die ich hier nur sprechen kann; die anderen mögen das selber machen – hat das keiner getan. Das ist so nicht in Ordnung.
Sie haben gesagt, man habe Sperren überwunden, der Minister sei mit dafür verantwortlich. – Ich will Ihnen deutlich sagen: Mit einer Sitzblockade über
windet man keine Sperre; denn wer sitzt, kann nichts überwinden. Das nur nebenbei.
Kollege Biesenbach, Sie haben sich dazu in der letzten Woche in der Presse geäußert. Es erstaunt mich, wie Sie diesen Antrag, über den heute beraten wird, pressemäßig begleitet haben. Ich finde es beschämend, dass Sie den friedlichen Widerstand Tausender wehrhafter Bürger dadurch kriminalisieren, dass Sie – zusammen mit dem Kollegen Engel – behaupten, deren Sitzblockaden seien rechtswidrig gewesen und hätten Gewalt begünstigt.
Ich betone noch mal: Am 7. März hat das Bundesverfassungsgericht den Beschluss gefasst: Sitzblockaden sind vom Recht auf Meinungsfreiheit umfasst, sofern ihr Zweck die öffentliche Meinungsbildung ist und sofern kein Widerstand geleistet wird. – Völlig richtig! Aber zu genau solchen Sitzblockaden, bei denen kein Widerstand geleistet wird, haben die, die Sie in Ihrem Antrag geißeln, auch nur aufgerufen.