Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es war eine gute Grundlage vonseiten der CDU, diesen Gesetzentwurf einzubringen. Was das Ministerium an Zuarbeit leisten konnte, hat es getan. Am Ende ist etwas Gutes herausgekommen. Ich freue mich, dass das Parlament in so großer Mehrheit das Ganze beschließen wird. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Minister. – Ich möchte mich bei allen Fraktionen und bei der Landesregierung für die Zeitersparnis bedanken, weil wir vorher zeitlich ein bisschen gehangen haben. Damit sind wir am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/2996, den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion Drucksache 15/2371 – Neudruck – in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer möchte dieser Empfehlung folgen? – Alle Fraktionen. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie des Justizministeriums
Wenn ich es richtig sehe, haben sich die Fraktionen entgegen dem Ausdruck in der Tagesordnung darauf verständigt, heute eine Debatte nicht zu führen, sondern die Reden zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage) Gibt es dagegen Widerspruch? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/2891, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/2325 unverändert anzunehmen. Wer möchte der Empfehlung folgen? – Die Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU. Wer stimmt gegen die Empfehlung? – Wer enthält sich? – Die Fraktion der FDP. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
fung, ob § 21 Satz 2 des Gesetzes für den Freistaat Oldenburg betreffend die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg (Staatsbank) vom 22. September 1933 (Gesetzblatt für den Frei- staat Oldenburg – Landesteil Oldenburg – Nr. 144) insofern mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als ein Antrag der Kreditanstalt bei Zwangsvollstreckungen in das bewegliche und das unbewegliche Vermögen den vollstreckbaren Titel ersetzt – Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 17. März 2011(8 U 139/10)
Eine Debatte ist nicht vorgesehen, sodass ich über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses abstimmen lasse, in dem Verfahren keine Stellungnahme abzugeben. Wer möchte dieser Beschlussempfehlung zustimmen? – Alle Fraktionen. Stimmt ein einzelner Abgeordneter dagegen? Enthält sich jemand? – Nein. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 15/2976 einstimmig angenommen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, die mit Vorlagen 15/759 und 15/870 beantragten Genehmigungen zu erteilen. Wer möchte dieser Empfehlung folgen? – Alle Fraktionen. Stimmen einzelne Abgeordnete dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 15/2997 einstimmig angenommen, und die beantragten Genehmigungen sind erteilt.
Die Fraktionen haben sich inzwischen darauf verständigt, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen und die in der Übersicht 13 enthaltenen Beschlüsse in der nächsten Plenarsitzung zur Bestätigung des Abstimmungsverhaltens vorzulegen.
Wird hierzu das Wort gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ist jemand mit den Beschlüssen nicht einverstanden? – Das ist auch nicht der Fall.
Dann stelle ich gemäß § 91 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung fest, dass damit diese Beschlüsse zu Petitionen in der Übersicht 15/16 bestätigt sind.