Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellenden Fraktionen zunächst Herrn Kaiser für die CDU das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute geht es darum, den historischen Schulkonsens in NordrheinWestfalen zu verabschieden. Mit der sechsten Schulrechtsänderung und der Änderung der Verfassung wird dieser parlamentarisch umgesetzt. Wir beweisen damit als Parlament unsere Handlungsfähigkeit und den Anspruch auf Zukunftsgestaltung. Mit diesen Gesetzen beschließen wir das Ende jahrzehntelanger schulideologischer Auseinandersetzungen und gehen den Weg eines neuen Pragmatismus.
Wir geben eine Antwort auf die Herausforderungen der Demografie und auf verändertes Wahlverhalten der Eltern. Wir beschließen das Nebeneinander gegliederter und integrierter Schulformen. Die eine Seite hat das Ziel aufgegeben, allein integrierende
Schulen ersetzend einzuführen; die andere Seite akzeptiert integrierende Schulformen als Angebot. Dieser Konsens und das Nebeneinander müssen nicht zuletzt auch in der Schuladministration gelebt werden.
Der Konsens ist so angelegt, dass das Wohl des einzelnen Kindes in den Mittelpunkt rückt, dass der Erfolg des Kindes wichtiger ist als die Struktur, dass die von der letzten Regierung in die Schulgesetzgebung eingebrachte individuelle Förderung zum Leitbild des schulischen Lebens wird.
Sicherlich ist der Schulkonsens dadurch erleichtert worden, dass die erforderliche Umsetzung eine Änderung der Verfassung notwendig macht. Dazu ist bekanntlich eine Zweidrittelmehrheit nötig, die ohne die CDU nicht zu erreichen ist. Gerade für die Opposition ist dies auf der anderen Seite auch wieder eine Art Gewissensfrage; denn Populismus ist immer leichter zu organisieren als die Übernahme von Verantwortung, die letztlich vielleicht doch mehr Regierenden nützt. Wir haben uns trotzdem für Letzteres entschieden und fühlen uns durch die Anhörungen darin sehr bestätigt.
Denn selten hat es in einer Anhörung so viel Zustimmung wie zum Schulkonsens gegeben. Betrachten wir den Teil der Verfassungsänderung: Wir garantieren künftig ein öffentliches Schulwesen mit gegliederten Schulsystem, integrierten Schulformen sowie anderen Schulformen. Uns ist wichtig, dass die Schulstruktur durch die Vielfalt der Schulformen und Bildungsgänge geprägt bleibt. Absicht dieser Änderung ist es, dass der Schulträger künftig eine stärkere Bedeutung hat.
Hieraus leitet sich aber nicht ausdrücklich das individuelle Recht auf Errichtung einer bestimmten Schulform in jeder Kommune ab. Daher erfolgt auch die Klarstellung im gemeinsamen Änderungsantrag: Durch das Streichen von – ich zitiere – „in allen Landesteilen“ wollen wir gesichert wissen, dass nicht überall jede Schulform angeboten werden muss. In diesem Zusammenhang verstehe ich die FDP-Argumentation nicht so richtig, kann sie nicht nachvollziehen.
Es kann künftig nämlich auch Kommunen geben, die nur gegliederte Schulformen anbieten, wie in Kommunen ebenso beispielsweise nur eine weiterführende integrierte Schulform angeboten werden kann.
„… das Land ermöglicht …, der kommunale Schulträger entscheidet, allerdings nicht ganz alleine, sondern auf der Basis von Elternbefragungen und Abstimmungen mit den Schulen.“
In diesem Zusammenhang ist sehr wichtig: Es soll nicht gegen Schulen, sondern ausdrücklich mit den Schulen – vor allem den betroffenen Schulen – entschieden werden. Das ist, glaube ich, die Kernidee, die dafür sorgen wird, dass wir zu einer vernünftigen Entwicklung kommen.
Daher ist auch die zweite Änderung wichtig, nämlich „umfasst“ durch „ermöglicht“ zu ersetzen. Die staatlich-kommunale Verantwortungsgemeinschaft wird so deutlich. Beide spielen Hand in Hand. Gemeinsam trägt man Verantwortung für das Ganze.
Professor Ennuschat hat sich in der Anhörung mit dem Begriff „gegliedert“ befasst. Das gegliederte System muss seiner Meinung nach – übrigens auch unserer Meinung nach – mindestens zwei Schulformen umfassen. Das heißt in der Praxis: Zunächst einmal das Gymnasium, das als beliebteste Schulform durch diese Verfassungsänderung abgesichert wird. Das bezieht sich aber auch auf die Realschule, weil sie ebenfalls leistungsstarke Schule des gegliederten Schulsystems bleibt. Weiterhin heißt das: Hauptschulen bleiben dort, wo sie eine entsprechende Nachfrage haben, Teil unseres gegliederten Schulsystems.
Wichtig ist uns zu unterstreichen, dass die Sekundarschule eine neue Schule ist. Denn sie überwindet die klassische Alternative zwischen gegliederten und integrierten Schulformen insofern, als sie den Schülerinnen und Schülern alle Abschlüsse der Sekundarstufe I anbietet.
Die neuen Freiräume der Sekundarschule und des Schulträgers ermöglichen, zu diesen Abschlüssen eher durch die aus dem gegliederten System bekannte äußere Differenzierung oder eben auch durch integrierte Methoden zu kommen. Die teilintegrierte Variante ist sicherlich die pragmatischste aller Lösungen aus äußerer Leistungsdifferenzierung und gemeinsamem Unterricht. Diese pragmatische Vielfalt wird es erleichtern, die Kollegien der Schulen mitzunehmen, die zu einer neuen Sekundarschule zusammengefasst werden.
Die Zustimmung zur neuen Sekundarschule wird davon abhängen, dass die beteiligten Kolleginnen und Kollegen. umfassend über den möglichen Weg informiert werden. Für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen gibt es die Möglichkeit zu einem völlig neuen pädagogischem Weg oder eher zu einer evolutionären Weiterentwicklung je nach Sichtweise
und je nach lokalem Erfordernis. Auf die näheren Einzelheiten wird gleich Thomas Sternberg in seinem Beitrag noch eingehen.
Ich möchte aber hier auch noch einen Aspekt des Schulkonsenses aufgreifen, den wir mit dem heutigen Entschließungsantrag eingebracht haben. Wir verabschieden heute Eckpunkte zum Erhalt kleiner Grundschulen vor Ort. Damit schaffen wir einen Durchbruch. Denn wir geben damit verlässliche Rahmenbedingungen für die Schulen auf dem Lande. Wir garantieren damit das Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“, soweit es eben möglich ist. Denn für die Zukunftsentwicklung des ländlichen Raumes in unserem Land sind auch in dieser Frage Verlässlichkeit und Planungssicherheit unerlässlich.
Ich danke an dieser Stelle der Kollegin Sigrid Beer, die sich, selbst als noch nicht so sehr über den Schulkonsens gesprochen wurde, in dieser Frage immer sehr aufgeschlossen gezeigt hat. Wir müssen eine Lösung für den ländlichen Raum bieten, und ich denke, dass die Eckpunkte dafür eine sehr gute Grundlage sind.
Auch bei dieser Fragestellung wird die Verantwortung der Kommunen größer, denn sie können hier künftig von einer klassisch kommunal-staatlichen Verantwortungsgemeinschaft sprechen. Durch die Einführung einer Klassenrichtzahl, die die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen festlegt, erhalten die Kommunen einen verlässlichen Rahmen und können verlässlichere Prognosen und Planungen anstellen als heute.
Durch diese Eckpunkte geben wir ein klares Signal: Grundschulen mit 92 oder mehr Schülerinnen und Schülern können künftig als selbstständige Schule weitergeführt werden. Schulen mit weniger als 92 Schülerinnen und Schülern können als Teilstandort bestehen bleiben. Und für die Verbesserung der Möglichkeiten zum Erhalt der Schulteilstandorte – das sind ja insbesondere die kleinen Systeme – sind einige Details wichtig: Die Kombinationsmöglichkeiten zwischen Stammschule und Teilstandort werden spürbar verbessert. Dadurch werden Teilstandorte als attraktive Dauerlösungen möglich. Heute haben wir eher die Situation, dass ein Teilstandort akzeptiert wird, aber eigentlich die Zentrale häufig darauf achtet, den Teilstandort möglichst umgehend aufzulösen, weil er nicht ganz beliebt ist.
Wir werden die Bedingungen so schaffen, dass es von sich aus auch ein Interesse gibt, diese Teilstandorte auf Dauer zu halten. Das ist, denke ich, der entscheidende Durchbruch.
Wir bekräftigen in dem Entschließungsantrag auch die Absicht, gerade kleineren Standorten Wege zu pädagogischen Innovationen freizumachen. Wir wissen zum Beispiel, dass jahrgangsübergreifender Unterricht dafür gute Chancen bietet und neue We
ge möglich macht. Die Rückmeldungen von Schulen, die ihn eingeführt haben, sind überaus positiv. Gerade an kleinen Teilstandorten ist eine Einführung eher leichter.
Ich sage aber genauso: Wer den jahrgangsübergreifenden Unterricht allein aus Demografiegründen einführt und das Konzept nicht will, wird nicht erfolgreich sein.
Deshalb ist das Anliegen des Entschließungsantrages, gerade auch für die kleinen Standorte alles zu tun, um die Qualität zu halten und zu verbessern, weil Eltern eine schlechte Schule im Dorf nicht akzeptieren werden, sondern dann im Zweifel die – in Anführungszeichen – „bessere“ in der Stadt vorziehen.
Insgesamt sehen wir aber hier für den Grundschulbereich erhebliche Qualitätsverbesserungen. Im Einzelnen heißt das: keine Klassen mit mehr als 29 Schülern, verlässliche Regelungen zur Klassenbildung und damit faktisch im Schnitt kleinere Klassen und drittens die Senkung des Klassenfrequenzrichtwertes auf 22,5. Wir wollen garantieren, dass bis zur Umsetzung dieser Eckpunkte, die in einem detaillierten Gesamtkonzept erfolgen muss, durch die Schulaufsicht keine Fakten geschaffen werden, die bei neuer Rechtslage das Überleben von Standorten absichern könnte.
Abschließend noch einmal herzlichen Dank für die Zusammenarbeit, insbesondere auch für die gute, faire und sachliche Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums. Frau Löhrmann, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie es weitergeben würden.
Ich bin mir sicher: Heute ist ein guter Tag für die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf den Tag genau drei Monate nach dem schulpolitischen Konsens zwischen SPD, CDU und Grünen beschließen wir heute das entsprechende Schulrechtsänderungsgesetz.
Ich stimme Herrn Kaiser ausdrücklich zu: Es ist ein guter Tag für die Schülerinnen und Schüler, für die Eltern, für die Lehrkräfte und für die Kommunen in diesem Land, weil ab heute gesetzliche Klarheit und auch Verfassungsklarheit herrscht über das, was künftig Schulstruktur in diesem Land ausmachen soll.
Die durch uns geänderte Verfassung bietet für das, was sich schulrechtlich ändern wird, den Rahmen. Mein Kollege Rainer Bovermann wird in der zweiten Runde intensiver darauf eingehen. Wir bieten den Kommunen künftig die nötige Handlungsfreiheit vor Ort und gewährleisten gleichzeitig die unterschiedlichsten Angebote durch das geänderte Schulgesetz – einerseits Handlungsfreiheit für die Kommunen, andererseits die entsprechenden Angebote, die wir im Schulgesetz gewährleisten und vorhalten.
Keine Schulform wird durch das Land NordrheinWestfalen abgeschafft, und gleichzeitig kann jeder Schulträger künftig das Schulangebot vorhalten, das den Bedürfnissen und den Wünschen der Eltern entspricht.
Wir – SPD, Grüne und CDU – setzen große Hoffnungen in die Sekundarschule, die wir als unser gemeinsames Kind neu in das Schulgesetz aufnehmen. Denn wir sind überzeugt davon, dass diese Schule das bietet, was viele Kommunen, was viele Eltern sich wünschen.
Die Sekundarschule macht Schluss mit der Aufteilerei nach Klasse 4. Alle Kinder lernen mindestens in Klasse 5 und 6 gemeinsam und bleiben zusammen. Und so bleiben auch die Bildungswege für die Kinder länger offen. Davon profitieren alle Kinder. Ab Klasse 7 entscheidet der Schulträger unter Beteiligung der Eltern darüber, ob es integriert, teilintegriert oder kooperativ, das heißt nach Bildungsgängen getrennt, weitergeht – je nachdem, wie es vor Ort gewollt ist, wie es vor Ort am besten passt.
Dabei ist klar, dass gymnasiale Standards durchgängig und in allen Organisationsformen durch die Schule gewährleistet werden müssen, denn die Sekundarschule bietet alle Abschlüsse und fördert ihre Kinder zum jeweils bestmöglichen Abschluss. Das kann im Einzelfall der bisherige Hauptschulabschluss, der mittlere Schulabschluss oder eben auch die Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe sein, denn die Sekundarschule gewährleistet über die verpflichtende Kooperation – mindestens eine verpflichtende Kooperation – mit einem Gymnasium, mit einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg den durchgehenden Bildungsverlauf bis hin zum Abitur nach neun Jahren. Berufsvorbereitung und die Vorbereitung auf das Abitur: Beides wird also durch die neue Sekundarschule gewährleistet.
Dabei bietet die Sekundarschule mit 25 Kindern pro Klasse sehr gute Unterrichtsbedingungen für die Kinder und für die Lehrkräfte. Sie ist flexibel organisierbar, auch an Teilstandorten, und bietet daher sowohl eine überzeugende Antwort auf den Rückgang der Schülerzahlen einerseits als auch auf das geänderte Elternwahlverhalten andererseits.
Wir bieten mit der Sekundarschule den Eltern und den Schulträgern eine gute, eine verlässliche Alternative für die Schulentwicklung vor Ort. Nach zahlreichen Bürgerversammlungen, nach Gesprächen
mit Eltern, mit Schülern und mit Lehrern bin ich davon überzeugt, dass wir mit der Sekundarschule tatsächlich den Nerv der Zeit getroffen haben.