Protokoll der Sitzung vom 19.10.2011

Ich kann Sie nur einladen, da Sie keine anderen und besseren Konzepte haben, dem Schulrechts

änderungsgesetz und der Verfassungsänderung zuzustimmen.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Beer. – Für die Fraktion der FDP spricht nun Frau Pieper-von Heiden. Ingrid Pieper-von Heiden (FDP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich appelliere an die antragstellenden Fraktionen: Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem Schulkonsens mit allen demokratischen Fraktionen. Die FDP ist dazu bereit. Wir zeigen, dass wir es ernst meinen mit unserem Angebot, indem wir nicht Kritik im Klein-Klein üben, sondern dem Landtag heute nur die inhaltlich und qualitativ notwendigen Änderungsanträge vorlegen.

(Beifall von der FDP)

Wir wollen auch in der neuen Sekundarschule die Qualität differenzierter und individueller Förderung gewährleisten, wie wir sie von der Haupt- und Realschule kennen. Wenn diese beiden Schulformen mancherorts aufgrund rückläufiger Schülerzahlen künftig zu einer Sekundarschule zusammenschmelzen, muss für Eltern, Schüler und Lehrer klar sein, dass es keine Abstriche an der Bildungsqualität geben wird. Deshalb ist die Beibehaltung differenzierter Bildungsgänge eine unverzichtbare Voraussetzung.

Es muss aber auch klar sein, dass die Sekundarschule keine Art Ersatzgymnasium ist, was SPD, CDU und Grüne mit dem zwingenden Angebot gymnasialer Standards suggerieren. Damit streuen Sie einerseits den Eltern Sand in die Augen, und Sie überfordern andererseits die Mehrzahl der Haupt- und Realschüler, die sich an der neuen Sekundarschule wiederfinden werden.

Selbstverständlich soll es Zusatzangebote für leistungsstarke Schüler geben, um die Durchlässigkeit weiter zu erhöhen. Es muss außer Frage stehen – das hat die CDU ja nicht in die Verfassung hineinbekommen –, dass das Gymnasium als eigenständige Bildungssäule in Nordrhein-Westfalen garantiert bleibt, für die große Anzahl besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler, die wie alle anderen auch einen Anspruch auf beste Förderung haben, und damit selbstverständlich auch für unseren Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort, der auf Exzellenz nicht verzichten kann und darf.

Unverzichtbar für einen umfassenden Schulkonsens ist für uns auch, dass es keine Besserstellung integrierter Schulformen gegenüber Schulen

(Beifall von der FDP)

des gegliederten Systems gibt. Das betrifft die Klassengrößen, den automatischen Ganztag, der im Übrigen vielen Elternwünschen widerspricht, weil El

tern mehr Flexibilität wollen, und es betrifft die Entscheidung über das pädagogische Konzept einer Sekundarschule, die in erster Linie von der Schulgemeinde pädagogisch im besten Sinne zu treffen ist und nicht etwa von politischen Räten, wie von Rot, Grün und Schwarz im Gesetzentwurf vorgesehen.

Reduzierte Schulerrichtungsgrößen und Klassenfrequenzrichtwerte müssen für alle Schulformen gelten, ebenso wie die Voraussetzungen für horizontale und vertikale Teilstandortbildungen.

(Beifall von der FDP)

Auch wollen wir bei der Genehmigung von Sekundarschulen und den kleineren Gesamtschulen Konflikte in den Kommunen untereinander verhindern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jede Schulform hat ihre besonderen Herausforderungen. Deshalb darf es bei der Höhe der Unterrichtsverpflichtung der Lehrerinnen und Lehrer keine so eklatante Ungerechtigkeit geben.

(Beifall von der FDP)

Die Angleichung der Unterrichtsverpflichtungen an allen Schulformen gehört in eine große Dienstrechtsreform und darf nicht als Anreiz missbraucht werden, Lehrkräfte von funktionierenden Haupt- und Realschulen an die neue Sekundarschule abzuziehen.

Meine Damen und Herren, nun zum Schulversuch von Klasse 1 bis 10: Für einen Versuch mit einer geringen Anzahl von Schulen brauchen Sie keine zusätzliche gesetzliche Regelung. Hier reicht völlig der § 25 des bestehenden Schulgesetzes. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, wenn Sie dennoch eine Gesetzesänderung vorsehen.

Die FDP will keinen Einstieg in eine bis zur 10. Klasse verlängerte Grundschule – Frau Ministerin, weil Sie so lachen –, die dann tatsächlich als Einheitsschule zu bezeichnen wäre.

(Beifall von der FDP)

Ich rufe Sie dazu auf, liebe Kolleginnen und Kollegen: Gehen Sie mit sich selbst in Beratungen! Geben Sie sich einen Ruck und nehmen Sie die Änderungsanträge der FDP an! Dann haben wir morgen einen umfassenden Schulkonsens im Land, der die Bildungsqualität hochhält und Frieden vor Ort bewahrt. – Danke schön.

(Beifall von der FDP – Sören Link [SPD]: Ich denke, wir verzichten darauf!)

Vielen Dank, Frau Pieper-von Heiden. – Für die Fraktion Die Linke spricht Kollegin Böth.

Danke. – Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir verhandeln heute vor allem die Verfassungsänderung in Kombination mit der Veränderung des Schulgesetzes. Ich will es noch einmal sagen, warum es denn überhaupt zur Verfassungsänderung kommen

musste.

Unstrittig ist doch, dass die Hauptschule, die eine Verfassungsgarantie hat, nicht mehr nachgefragt wurde.

Unstrittig ist, glaube ich, auch, dass die Hauptschulgarantie aus der Verfassung gestrichen werden sollte.

Strittig ist – um das noch einmal deutlich zu sagen – , dass in diese Verfassung jetzt hineinkommen soll, dass das gegliederte Schulwesen auf ewig und drei Tage festgeschrieben wird.

Das ist genau das Problem an diesem Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf heißt ja „zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen“.

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Beer?

Im Moment noch nicht. Ich habe ja noch gar nichts gesagt.

(Beifall von der LINKEN)

Keine Zwischenfrage. Bitte schön.

Die Schwäche an diesem Gesetzentwurf ist, dass SPD, Grüne und CDU einen Formelkompromiss geschlossen haben. Mit Formelkompromissen löst man aber bekanntlich keine Probleme, sondern man verschiebt sie. Genau das ist unsere Kritik daran.

(Beifall von der LINKEN)

Sie hätten doch schlicht und ergreifend die Hauptschulgarantie streichen können, um die Kommunen aus der Misere, in der sie stehen, zu befreien. Selbstverständlich hätten wir da mitgestimmt.

Und: Es sollte weiterhin Aufgabe der Kommunen sein, über das kommunale Schulangebot in Kooperation mit den umliegenden Kommunen zu entscheiden.

Dazu muss man aber nicht festlegen, dass es demnächst integrierte Schulformen, weitere Schulformen, aber vor allem das gegliederte Schulsystem geben sollte.

Denn genau das ist bei der Anhörung herausgekommen. Alle Experten – es waren nur Männer da – und Frau Prof. Faber, die aber nicht als Verfassungsrechtlerin da war, sondern für den Deutschen

Städtetag dort geredet hat, haben sich dazu geäußert, dass der Kompromiss, so wie Sie ihn geschlossen haben, unverständlich ist und den Interpretationen Tür und Tor öffnet.

Das ist genau das Problem. Denn die Nachbarkommunen A, B und C werden auch in Zukunft darüber streiten, egal, ob es ein Mediationsverfahren gibt oder nicht. Der Rechtsweg ist damit auch nicht beendet.

Dann zu dem, was Herr Kaiser vorhin gesagt hat. Es wird doch deutlich, wenn man sich sozusagen die Schwerpunkte der Redebeiträge anguckt. SPD und Grüne wollen natürlich längeres gemeinsames Lernen. Das ist ja auch etwas, was wir als Schnittmenge durchaus gemeinsam haben. Herr Kaiser sagt natürlich: Der Kompromiss ist ganz wunderbar, denn das Gymnasium ist abgesichert. – Das hat Herr Kaiser gesagt.

Es ist nicht das Gymnasium abgesichert, sondern es ist sogar das gegliederte Schulsystem abgesichert.

(Beifall von der LINKEN)

Denn das, was Herr Kaiser vorhin ja zitiert hat, war Ennuschat. Zwei Schulformen des gegliederten Schulsystems müssen da bleiben und dazu kann man dann noch eine integrierte Schulform hinstellen.

Genau das ist doch das Problem der Kommunen, dass sie sich zukünftig so viele Schulformen nicht mehr nebeneinander werden leisten können und nicht leisten wollen, weil auch die Eltern etwas anderes sagen.

Frau Kollegin, gestatten Sie denn jetzt eine Zwischenfrage von Frau Beer?

Bitte schön, Frau Beer.

Danke schön, Herr Präsident. – Danke schön, Frau Kollegin. Sie haben jetzt das, wo ich eben schon einmal einhaken wollte, zum zweiten Mal gesagt. Ich frage Sie, ob Ihnen bekannt ist – das ist in der Anhörung ausgeführt worden, und im Schulausschuss haben Sie zu meinen Ausführungen genickt –, dass das Gliederungsgebot schon in Art. 10 der Landesverfassung verankert ist und außerdem gestützt durch den Art. 8, was die Frage der Elternentscheidung angeht. Also ist nicht die Gliederung neu eingeführt worden, sondern es gibt ein Gliederungsgebot in der derzeitigen Verfassung.

(Beifall von den GRÜNEN)