Es gibt doch überhaupt keinen Grund dafür, dass man das nicht ändern können sollte. Ihre Argumentation lief doch immer darauf hinaus, dass die Kommunen von den Fesselungen der Verwaltungsgerichte, nämlich bestimmte Schulformen vorhalten zu müssen, befreit werden. Darum ging es doch. Das war auch die Begründung der Bildungskonferenz, warum die Hauptschulgarantie heraussoll. Wenn die Hauptschulgarantie in abgeleiteter Form in mehr als einem Verfassungsartikel vorkommt, dann muss man auch den ändern; das ist ein völlig logisches Verfahren. Da kann ich Ihr Monitum überhaupt nicht zuordnen.
Ich muss jetzt noch zu den vielen anderen Punkten kommen, wir beraten heute noch ganz viele neue Anträge in der zweiten Lesung, und will noch einmal sagen, warum ich die Sekundarschule für einen Rückschritt gegenüber dem halte, was Sie vorher begonnen haben, die Gemeinschaftsschule: weil die Sekundarschule keine Oberstufe erhält, auch nicht, wenn es die Eltern wollen, auch nicht, wenn sie im Laufe der Zeit groß genug wird – dann muss man sie als Gesamtschule neu gründen –, und sie nicht inklusiv ist, was ich in der heutigen Zeit schlicht und ergreifend für einen Anachronismus halte, wenn man eine neue …
Wenn man heutzutage eine neue Schule gründet, sollte sie inklusiv sein. Es kann doch überhaupt nicht sein, dass wir zurzeit ohne Inklusion darüber diskutieren.
Zu dem, was sich SPD, Grüne und CDU jetzt noch zum Erhalt der kleinen Grundschulen überlegt haben, es heißt: „Kurze Beine – kurze Wege“. „Kurze Beine – kurze Wege“ finde ich wirklich gut. Ich hatte den Eindruck, Sie haben jetzt doch das aufgenommen, was die Linke in ihrem Antrag Stufenplan „Kleine Klassen“ gesagt hat, der noch im Schulausschuss läuft. Ich bin sehr erstaunt darüber, weil Sie immer so heftig dagegengeredet haben.
Nehmen wir uns den Antrag einmal vor. Dort haben wir folgendes Problem: Wir haben gerade von Frau Beer von der kommunalen Selbstverwaltung gehört und dass es so etwas wie kommunale Klassenrichtzahlen geben soll. Wozu führt das? – Das wird dazu führen, dass einer Kommune eine Summe von Klassen zugewiesen wird, und die Kommune kann sich selber überlegen, wo sie sie hinpackt. Wenn man dann nicht die Klassenrichtwerte entsprechend ändert, hat die Kommune folgendes Problem: Sie
wird in irgendeinem kommunalen Teil – es geht ja um die Schule im Dorf – eine kleine Klasse und in einem anderen Teil eine große Klasse haben, weil sie auf die Summe der Schülerinnen und Schüler kommen muss. Sie verschieben das Problem, das Sie selber nicht finanzieren wollen, also in die Verantwortung der Kommunen. Deshalb brauchen wir tatsächlich einen Stufenplan „Kleine Klassen“.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! In der Tat, am 19. Juli 2011 haben CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen gemeinsame Leitlinien für die Ausgestaltung des Schulsystems verabredet, die einen zwölf Jahre währenden Schulfrieden begründen sollen. Wichtige Vorarbeiten hierzu sind in der Bildungskonferenz geleistet worden. Jetzt, nur drei Monate später, schaffen wir es – heute und morgen –, diese Gesetze zum Abschluss zu bringen. Das ist eine großartige Leistung von allen Beteiligten. Damit gelingt, dass nach jahrzehntelangen Diskussionen Ruhe in die Debatte über die Schulstruktur einkehrt. Auf der Basis eines breiten politischen und gesellschaftlichen Konsenses können nun die notwendigen Reformen in die Wege geleitet werden. Darauf können alle Beteiligten stolz sein.
Die Landesregierung begrüßt noch einmal ausdrücklich den hier vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung für das Land NordrheinWestfalen. Er ermöglicht die Umsetzung des Schulkonsenses, wie er sich in dem ebenfalls von den Fraktionen vorgelegten Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in Nordrhein-Westfalen manifestiert. Beide Gesetzentwürfe sind von den am Schulkonsens beteiligten Fraktionen erarbeitet und von der Landesregierung begleitet worden. Es handelt sich in jeder Beziehung um ein Gemeinschaftswerk. Den Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses gebe ich gerne weiter. Es war allen eine große Freude, weil sie sehen, dass mit der Entscheidung heute und morgen eine jahrzehntelange Schulentwicklungsblockade endlich aufgelöst wird. Ich gebe den Dank zurück an die Kollegen und Kolleginnen sowie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen, die auch beteiligt waren.
Gesetzgebungsvorhaben eine außergewöhnlich breite Zustimmung in der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der Politik erfahren. Offenkundig ist die Zeit einfach reif für grundlegende Veränderungen. Zudem scheint der Wunsch, unser Schulsystem zukunftsfähig zu machen, bei den meisten Beteiligten inzwischen stärker zu sein als das Festhalten an der reinen Lehre, wie immer sie im Einzelfall ausgesehen haben mag. Das Aufgreifen der Expertise von Rechtswissenschaftlern, der kommunalen Familie, von Lehrer, Elternorganisationen und weiteren Verbänden in den gemeinsamen Änderungsanträgen der Fraktionen von CDU, SPD und Grünen ist aus meiner Sicht ein Beleg für die hohe Sachorientierung aller Beteiligten.
Wir sind nun an einem Punkt angekommen, an dem die Schulentwicklung im Interesse der Kinder, Jugendlichen, Eltern sowie der Kommunen im Mittelpunkt des politischen Handelns steht. Wir vertrauen unseren Kommunen, den Schulleitungen und Lehrerinnen und Lehrern, denn wir wissen: Gute Schulentwicklung wird vor Ort im Unterricht gemacht und nicht im Landtag, sondern der Landtag schafft den Rahmen dafür. Sie werden auch nicht im Ministerium gemacht, sondern vor Ort.
Rita Süssmuth hat bei der Eröffnung der Profilschule in Ascheberg eine schöne Aussage getroffen, die ich ausdrücklich an die Adresse der Linken weitergeben möchte, nämlich: Revolutionen, die vor Ort nicht gewollt sind, finden schlicht und ergreifend nicht statt. – Damit hat sie völlig recht.
Die sanfte Revolution von unten für längeres gemeinsames Lernen aber findet statt, weil die Menschen vor Ort sagen: Ja, wir wollen unsere Schule ausgestalten. – Dafür machen wir jetzt den Weg im Landtag endlich frei. Hauptgewinner des Weges werden die Kinder und Jugendlichen sein. Das ist die wichtigste Botschaft des Schulkonsenses und der Gesetze, die wir heute und morgen beschließen. Wir stellen die Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt und nicht Strukturen.
Meine Damen und Herren, was hier mit der Änderung der Landesverfassung geschieht, knüpft im Grunde an eine lange Tradition an. Die Landesverfassung beruht auf historischen Vorläufern, hier insbesondere auf den Regelungen der Weimarer Verfassung. Dort heißt es nämlich, das öffentliche Schulwesen sei – Zitat – „organisch auszugestalten“. Auf einer gemeinsamen Grundschule baue sich das mittlere und höhere Schulwesen auf. Für diesen Aufbau sei – Zitat – „die Mannigfaltigkeit der Lebensberufe maßgebend“.
Dem Verfassungsgeber war die Existenz der Volksschule, später der Hauptschule, als Schule für die große Mehrheit ganz selbstverständlich. Diese
Herr Laumann hat heute Morgen im WDR 2 überzeugend diesen Fortgang der Entwicklung an seiner persönlichen Geschichte belegt. Ich fand sehr nett, heute Morgen das wiederzufinden, was mir in meiner Rede wichtig ist.
Herr Laumann, der Text war schon fertig, und Sie haben den praktischen Beleg geliefert. Das ist aber nichts Schlimmes; Sie brauchen nicht rot zu werden.
Hauptschule im Sinne einer Schule für die Mehrheit eine Schule für eine immer kleiner werdende Minderheit gemacht. Dem Elternwillen wird aber in der Landesverfassung und in den Schulgesetzen ein sehr hoher Rang beigemessen. Art. 8 der Verfassung lautet:
„Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bildet die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens.“
Die Abschaffung der Hauptschulgarantie dient dazu, den Elternwillen und die Vorgaben der Verfassung für die Schulstruktur wieder in Einklang zu bringen. Der Begriff der Volksschule hat im öffentlichen Bereich keine Bedeutung mehr und kann daher entfallen.
„Das Land gewährleistet ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Schulwesen, das ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere andere Schulformen ermöglicht.“
Frau Böth, Sie tun so, als würde jetzt erstmals ein Gliederungsgebot durch SPD und Grünen in diese Verfassung hineingeschrieben. Das tun Sie natürlich, weil Sie uns damit öffentlich angreifen wollen. Das Gliederungsgebot steht aber jetzt schon in der Verfassung. Deswegen geht dieser Vorwurf fehl, und deswegen sollten Sie den nicht immer wiederholen, weil Sie das ganz genau wissen. Sie täuschen hier ganz gezielt die Öffentlichkeit. Das werfen wir Ihnen vor.
Wo haben Sie das abgeschafft, wo Sie beteiligt waren, etwa in Berlin oder im Saarland? Bitte bleiben Sie doch redlich in Ihrer politischen Argumentation. Das ist doch unredlich, was Sie hier betreiben.
Im Saarland ist mit CDU, FDP, Grünen und Linken die Verfassung geändert worden. Die Gliederung findet sich wieder, und dort steht das Gymnasium, aber auch die Gemeinschaftsschule in der Verfassung. Das nur zur Erinnerung aller Beteiligten.
Mit dieser Verfassungsänderung, die wir hier vornehmen, schafft das Parlament einen Rahmen für vernünftige und pragmatische Lösungen vor Ort. Um diesen Rahmen mit Inhalt zu füllen, brauchen wir die geplanten schulgesetzlichen Änderungen, mit denen dann wiederum der Schulträger wird arbeiten können.
Im Windschatten der geänderten Schulstruktur bewegt sich die Garantie der Schulgeldfreiheit im neu gefassten Art. 9 der Landesverfassung. Sie passt die Verfassung an die seit Jahrzehnten garantierte Schulgeldfreiheit für alle Schulformen an. Sie ist auch – worauf in der Anhörung hingewiesen worden ist – im Hinblick auf völkerrechtliche Verpflichtungen nötig.
Diese Änderung erinnert uns daran, dass der kostenlose Schulbesuch in den Anfangsjahren des Landes nicht selbstverständlich war und sich nicht auf die Realschule und das Gymnasium erstreckt hat. Die Älteren von uns wissen das. Manche hat das womöglich selbst noch erlebt, dass man für den Besuch des Gymnasiums zahlen musste.
Meine Damen und Herren, neben den genannten Verfassungsänderungen beraten wir heute auch den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in unserem Land. Dieser enthält als Kernelement die Einführung der Sekundarschule als Regelschule neben den anderen bereits existierenden Schulformen. Die neue Schulform stellt einen Kompromiss zwischen den ursprünglich favorisierten Konzepten der Gemeinschaftsschule und des organisatorischen Zusammenschlusses von Schulen der sogenannten Verbundschule dar. Beide werden zugunsten eines gemeinsamen Kindes, wie Herr Link gesagt hat, aufgegeben. Diese Sachorientierung ist vorbildlich für verantwortliches politisches Handeln.
Meine Damen und Herren, ja, es ist gesagt, die Sekundarschule wird keine eigene Oberstufe haben, sondern mit der Oberstufe mindestens eines Gymnasium, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs verbindlich kooperieren. Ich betone „mit mindestens einer Oberstufe“. Weil es in der Anhörung hier Missverständnisse gab, will ich das hier ausdrücklich noch einmal sagen: Eine Sekundarschule kann mit mehreren Oberstufen verbindlich zusammenarbeiten, zum Beispiel mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule und eines Berufskollegs. Schulträger, die eine integrierte Schule mit eigener Oberstufe errichten wollen, müssen eine Gesamtschule gründen. Auch das negieren Sie von den Linken ständig. Dafür wird es auch eine entsprechende Bedarfserhebung geben, ob eben der
Die Errichtung von Gesamtschulen wird insofern erleichtert, als die erforderliche Schülerzahl von bislang 112 auf 100 gesenkt wird. Das war eben überraschend – das war auch für mich überraschend, Frau Böth –, dass Herr Witzel und ich wohl das erste Mal eine gemeinsame Auffassung hatten. Wir teilen aber nicht, ob das eine gute gemeinsame Auffassung ist.
Der Maßstab für das örtliche Schulangebot ist zweierlei: Wie groß ist das örtliche Bedürfnis für eine Schule? – Das bemisst sich ganz einfach am Elternwillen. Die zweite wichtige Frage lautet: Ist ein geordneter Schulbetrieb möglich? – Dafür ist maßgeblich die Schülerzahl. So einfach ist Schulentwicklung vor Ort. Diesen Pragmatismus brauchen wir.
Das ist aber noch nicht alles. Die Schulträger werden durch die neuen Regelungen zur regionalen Schulentwicklungsplanung, die auf einem Vorschlag des Städte- und Gemeindebundes basieren, in besonderer Weise dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Ich bin mir sicher, dass sie mit den erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten in Abstimmung mit ihren Nachbarn verantwortungsvoll umgehen werden, um langfristig ein gerechtes, leistungsfähiges und wohnortnahes Schulangebot sicherzustellen.