Protokoll der Sitzung vom 19.10.2011

Das ist aber noch nicht alles. Die Schulträger werden durch die neuen Regelungen zur regionalen Schulentwicklungsplanung, die auf einem Vorschlag des Städte- und Gemeindebundes basieren, in besonderer Weise dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Ich bin mir sicher, dass sie mit den erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten in Abstimmung mit ihren Nachbarn verantwortungsvoll umgehen werden, um langfristig ein gerechtes, leistungsfähiges und wohnortnahes Schulangebot sicherzustellen.

Ein wenig an den Rand gedrängt wurden in den bisherigen Beratungen die Fragen zum Thema „Grundschule“. Künftig kann der Hauptstandort eines Grundschulverbundes auch eine Bekenntnisschule sein, wenn der Teilstandort als Gemeinschaftsgrundschule geführt wird. Auch dies ist sicher ein Baustein, der die Angebotspalette des Schulträgers bereichert und der Sicherung von Grundschulstandorten dient.

Als Ergebnis der Ausschussberatungen wird das Schulgesetz künftig auch zulassen, dass größere Grundschulen mit mehr als einem Standort geführt werden können. Das setzt natürlich ein verantwortliches und nachvollziehbares pädagogisches und schulorganisatorisches Konzept voraus.

Herr Kaiser hat eben die Eckpunkte des Entschließungsantrags genannt. Ich teile das ausdrücklich. Mein Haus arbeitet auch sehr gerne an diesem Konzept.

Der Regierung und dem Parlament muss im Übrigen bewusst sein, dass das nicht zum Nulltarif bekommen ist, sondern dass dieses Konzept zur Wahrung und Weiterung, was die kleinen Grundschulen und die Verringerung der Schülerzahlen in den Klassen der Grundschule angeht, immerhin 1.700 Lehrerstellen bindet. Wir geben hier also auch das Signal, dass wir in Bildung investieren, gerade auch

in den Grundschule bei den Kleinsten. Das ist eine gute Botschaft.

(Beifall von den GRÜNEN und von Sören Link [SPD])

Apropos Grundschule: Wir werden mit großem Interesse beobachten, welche Ergebnisse der Schulversuch zum Zusammenschluss von Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe an ausgewählten Standorten haben wird. Das Ministerium wird mit Schulträgern sprechen, die Interesse daran haben, und die Teilnahme im Frühjahr 2012 ausschreiben.

Meine Damen und Herren, aus aktuellem Anlass lege ich Wert auf folgende Feststellung: Ich habe Verständnis für Lehrerinnen und Lehrer, die sich angesichts der aktuellen Diskussion und Entwicklung in den Kommunen um ihre berufliche Zukunft sorgen. Zur Beruhigung möchte ich auf Folgendes hinweisen: Eine generelle Zusage, dass alle Lehrerinnen und Lehrer einer zu schließenden Schule in die neue Schule übernommen werden, ist nicht möglich; allerdings garantiert die seit Jahrzehnten in Nordrhein-Westfalen geübte und bewährte Praxis ein geordnetes Verfahren, in dem niemand untergehen wird – weder die Kolleginnen und Kollegen noch die Schülerinnen und Schüler.

Mit der Errichtung einer neuen Schule läuft die Vorgängerinstitution jahrgangsweise aus. Das gibt betroffenen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, sich ohne Zeitdruck auf freie Stellen zu bewerben. Im Übrigen strebt die Schulaufsicht stets einvernehmliche Lösungen an.

Schülerinnen und Schüler haben die Gewissheit, dass sie den begonnenen Bildungsweg an der gewählten Schule beenden können. Die Schulaufsicht wird darauf achten, dass der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler gesichert ist.

Ich komme zum Schluss. Die Kommunen können nun in Ruhe ihre Schullandschaft vor Ort überprüfen und Überlegungen zu möglichen Änderungen anstellen. Sie sollten dies mit der gebotenen Sorgfalt tun. Das Schulministerium wird zeitnah alle möglichen und notwendigen Informationen zusammenstellen und sie allen Beteiligten zukommen lassen.

Meine Damen und Herren, als Politikerinnen und Politiker können wir immer nur den Rahmen vorgeben. Das Bild malen die Akteure vor Ort. Wie man in den vergangenen Wochen und Monaten aus zahlreichen Medienberichten erfahren konnte, haben sich die Malerinnen und Maler in vielen Kommunen bereits die Farbpaletten zurechtgelegt. Ich bin sehr gespannt auf die Bilder, die hier entstehen werden, und freue mich darauf und darüber, sie rahmen zu dürfen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Kollege Prof. Dr. Sternberg.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Hier liegt ein guter Gesetzentwurf zur Beratung vor. Die Früchte des Konsenses vom Juli werden heute und morgen geerntet.

Was bedeutet „Konsens“ eigentlich? Ich habe das mal nachgeschlagen. Dieses Wort ist vor allen Dingen in der evangelischen Kirchengeschichte vertraut.

(Zuruf von Karl-Josef Laumann [CDU] – Hei- terkeit von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft)

Den Titel „Consensus“ tragen diejenigen Urkunden und Schriften aus dem 16. Jahrhundert, die, wie es im Lexikon heißt, eine erzielte Übereinstimmung bei dogmatischen Streitigkeiten dokumentieren – zum Beispiel in der Abendmahlsfrage, die aber angesichts von Schulsystemdebatten eine Petitesse ist.

(Heiterkeit von der CDU)

Meine Damen und Herren, die ersten Veröffentlichungen zeigen schon jetzt sehr umfänglich Wirkung. Frau Löhrmann, da liegt noch mehr als die Farbpalette bereit. Es gab nach dem Lob von Fachleuten, Verbänden und Betroffenen nicht zuletzt in der Anhörung am 4. Oktober dieses Jahres auch schon geradezu hektische Entwicklungen. Jeder – hat man den Eindruck – will bei den Ersten sein.

Dabei gibt es bei den Trägern auch viel Erstaunliches und Unverständliches. Man hört von Ratsbeschlüssen über die Errichtung einer Schule, die es voraussichtlich erst ab morgen geben wird. Zum Beispiel haben Nümbrecht am 18. Oktober – gestern Abend – und Gelsenkirchen-Hassel am 17. Oktober – vorgestern Abend – beschlossen. Nideggen hat sogar schon am 19. September 2011 den Beschluss für eine Schule gefasst, von der wir am 19. September noch nicht richtig wussten, wie sie eigentlich aussehen wird.

(Heiterkeit – Ministerin Sylvia Löhrmann: Das sind die Frühgeburten! – Gegenruf von Ingrid Pieper-von Heiden [FDP]: Sturzgeburten!)

Auch in meiner Heimatstadt Münster war ursprünglich schon für heute Abend ein Beschluss vorgesehen.

Nun sind solche Schulentwicklungen immer mit sehr viel Aufregung verbunden. Die Beratungsgremien bei der Bezirksregierung wussten oft deutlich mehr als der Gesetzgeber über die neue Schule und trugen damit nicht gerade zur Beruhigung der Landschaft bei.

(Beifall von Armin Laschet [CDU] und von Karl-Josef Laumann [CDU])

Danke übrigens Frau Ministerin für Klarstellungen!

Wir gehen davon aus, dass die Dezernate für Gesamtschulen in den Bezirksregierungen künftig nicht mehr so tun, als handele es sich bei der Sekundarschule um eine Gemeinschaftsschule mit neuem Namen.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, Hektik in der Schulentwicklungsplanung vertragen Schulen und mit ihnen Kinder, Eltern und Lehrer nicht. Es geht jetzt auch nicht um die Sonderangebote der sogenannten Gemeinschaftsschule wie im vorigen Jahr um diese Zeit. Wir erinnern uns an die Hektik, als 50 Schulen als Experimentiereinrichtungen angekündigt waren, von denen dann zwölf übrig blieben, die jetzt übrigens auch rechtlich abgesichert werden.

Regionaler Konsens ist wichtig. Die Zusicherung, dass im kommenden Jahr gefährdete Schulen bei Vorliegen einer konkreten Planung Aufschub erhalten, ist ebenfalls ein wichtiger und friedensstiftender Schritt.

Wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt wird, als sei die Sekundarschule einfach eine Gesamtschule ohne Oberstufe, kommt es einem so vor, als zerrten hier von verschiedenen Seiten Beteiligte und suchten nach der Deutungshoheit, was sie unter der neuen Schule verstehen.

Was ist denn die Sekundarschule? Wir hatten uns auf Folgendes geeinigt – Herr Link, ich kann da ganz folgen; das ist ein gemeinsames Kind –: Sie ist nicht Gesamtschule und nicht Verbundschule, sondern ein neues Drittes.

Die Entwicklung von Kombinationen aus Realschulen und Hauptschulen, auch mit Gesamtschulen, mit einem geregelten Übergang in die Oberstufe der Sekundarstufe gibt es in allen Ländern Deutschlands – zurzeit und schon vor einigen Jahren.

Unsere Übereinkunft hat auch bereits Schule gemacht. Cem Özdemir äußerte in einem Gespräch mit „Welt Online“, er empfehle seinen Parteifreunden, sich in Baden-Württemberg um einen Schulkompromiss wie bei uns in Nordrhein-Westfalen zu bemühen. Zitat:

„Es ist sehr zu wünschen, dass ein solcher Schulkonsens nun auch im Süden der Republik möglich wird … In Baden-Württemberg reichen wir Grünen der CDU die Hand für eine Verständigung, …“

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

In der Sekundarschule wird Gutes aus Hauptschule und Gutes aus der Realschule mindestens genauso gut verbunden. Es geht nicht um die Zerstörung einer Bildungslandschaft für die heute 500.000 Schülerinnen und Schüler unseres Landes – in dem Irr

glauben, man könne allein mit der Schulform eine Verbesserung der Bildungssituation erreichen.

Es wird keine Schulform abgeschafft. Schulen, die gut laufen und keine demografischen Probleme haben, müssen nicht verändert werden. Das Gesetz will nicht erzwingen, das Gesetz will ermöglichen. Das, was heute an guter Förderung sowie begabungs- und interessengerechter Bildung für Hauptschüler und Realschüler passiert, wird gesichert, auch wenn das Dach dann „Sekundarschule“ heißt. Das bedeutet für uns natürlich auch, dass die Lehrerinnen und Lehrer an diesen Schulen ein Angebot zur Übernahme an die neue Sekundarschule bekommen.

Wir geben mit der Sekundarschule dem gegliederten Schulwesen eine demokrafiefeste Form. Die neue Schule ist eine Schule der Sekundarstufe I und kann vom Schulträger in drei Formen errichtet werden: nach Klasse 5 und 6 integriert, teilintegriert und kooperativ nach Anforderungsebenen.

Meine Damen und Herren, die heutigen Veränderungen des Antrags sind Konsequenzen der Anhörung. Vor allem geht es um die Möglichkeit des Erhalts der 25 bestehenden Verbundschulen und der zwölf bestehenden Gemeinschaftsschulen, die nicht bereits 2017 geändert werden müssen, denn das ist jetzt bis 2020 verlängert. Auch das schafft Entlastung vom Termindruck.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie kommen sehr spät mit Ihren Änderungsanträgen. Da liegen fünf Minuten vor 12 mit Datum 18. Oktober, also gestern, sieben Änderungsanträge vor. Diese sieben Änderungsanträge können keinesfalls mehr eingearbeitet werden in einen Konsens, der zwar nicht sehr viel Zeit gebraucht hat, aber eine sehr intensive Erarbeitung hinter sich hat. Deshalb werden wir darauf nicht mehr eingehen können.

(Beifall von der CDU und von Sören Link [SPD])

Sehr verehrte Frau Kollegin Böth, Ihr Selbstbewusstsein in Ehren: Ihre Anträge haben bei der Erarbeitung unserer Stellungnahme ganz sicher keine Rolle gespielt.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, die „Süddeutsche Zeitung“ nannte den Schulkompromiss im Juli historisch. Dieses Wort ist heute allgemein übernommen worden. Vielleicht ist es wirklich ein historischer Tag – aber nicht ohne Vorbild. Schulentscheidungen wurden auch früher schon gemeinsam getroffen. Die Hauptschulentscheidung von 1968 haben alle drei damals im Landtag vertretenen Fraktionen beschlossen. Für solch wichtige Fragen wie das Schulsystem ist das von Bedeutung.

Ich komme zum Schluss. Konsens kommt von consentire. Das heißt auf Deutsch: übereinstimmen, zustimmen. Das werden wir tun.

Vielen Dank allen Beteiligten – besonders nenne ich die Kollegen Beer und Link und das Ministerium – für zielführende Gespräche und gute Arbeit!

Wir stimmen zu und erwarten eine faire Umsetzung mit korrekter Beratung und Information ohne Drängen der Schulträger in eine der drei möglichen Richtungen der Sekundarschule. Wir werden darauf achten, dass Geist und Buchstaben unseres gemeinsamen Gesetzes umgesetzt werden.