kommen von der Landesregierung und auch von Ihnen immer wieder folgende Antworten hierauf – sei es im bereits zitierten Entschließungsantrag, sei es in den Antworten auf die Kleinen Anfragen –:
Für die Landesregierung sei die Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit, insbesondere durch eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen, eine vordringliche Aufgabe in dieser Legislaturperiode. In einem ersten Schritt hätten Sie die Kürzungen im Steuerverbund rückgängig gemacht, das GFG um 300 Millionen aufgestockt. Des Weiteren würden Sie beabsichtigen – wir arbeiten gerade daran – einen Stärkungspakt „Stadtfinanzen“ aufzulegen, um dann in einem dritten Schritt die auf der Basis des NKF-Evaluierungsberichts noch zu erarbeitenden Änderungsvorschläge vorzulegen.
Ich wollte schon sehen, dass wir das ein bisschen vorwegnehmen. Aber schön, sehr geehrter Herr Minister Jäger, dass Sie mich an dieser Stelle auch noch einmal unterbrechen.
Das reicht hier und heute nicht mehr aus. Sie haben sich auf Ihren vermeintlichen Lorbeeren zu lange ausgeruht. In Kombination Ihres verschlimmbesserten GFG 2011 und dem avisierten GFG 2012 drücken Sie insbesondere durch die ausbleibende Umsetzung der Evaluierung des NKF den kreisangehörigen Raum und die Landkreise finanziell an die Wand.
Ich gebe Ihnen – ich bin selbst betroffen – ein aktuelles Beispiel: Meine Heimatstadt Dormagen mit 63.000 Einwohnern hat aktuell einen Doppelhaushalt für die Jahre 2012/2013 gesetzeskonform vorgelegt. Vielen von Ihnen ist Dormagen sicherlich als vorbildlicher Ort für Kinderbetreuung und soziale Vorsorge bekannt. Der Kollege Hilgers war dort lange Zeit Bürgermeister und hat ein entsprechendes Modell getragen. Wir haben also vor Ort schon lange die von Ihnen avisierte soziale Vorsorge betrieben.
Mit folgendem Ergebnis: Der Ergebnisplan 2012 enthält Erträge in Höhe von rund 106 Millionen €, denen aber leider Aufwendungen in Höhe von 122 Millionen € gegenüberstehen.
Für das Jahr 2013 sind ebenfalls Einnahmen in Höhe von 106 Millionen € avisiert, aber Aufwendungen in Höhe von 121 Millionen €.
Unsere Hebesätze, liebe Kolleginnen und Kollegen, entsprechen zumindest denen des vorgegebenen Landesdurchschnitts. Wir haben nach dem GFG
Grund für die von mir gerade beschriebenen Unterdeckungen in einer Größenordnung von 15 Millionen € – im entsprechenden Finanzplan für die nächsten fünf Jahre lässt sich das fortschreiben – sind auf der einen Seite der Wegfall der Schlüsselzuweisungen bis hin zur vermeintlichen Abundanz im Bereich der Erträge von ursprünglich vorgesehenen etwa 13 bis 15 Millionen € allgemeiner Schlüsselzuweisungen, die nach der mittelfristigen Finanzplanung bis 2009 per anno unter anderem noch bei uns ankommen „sollten“ – sage ich einmal. Auf der anderen Seite geht es um Abschreibungen in einer Größenordnung von 6,7 Millionen € sowie zumindest nicht sinkenden Zahlungen auf die Kreisumlage im Bereich der Aufwendungen, ebenfalls teilweise durch entsprechende Abschreibungen bedingt.
Bis zum GFG 2011 hatten wir einen ausgeglichenen Haushalt. Dies war unter anderem durch Sparmaßnahmen und Umstrukturierungen in einem ersten Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2004 bis 2008 erreicht worden. Wir hatten uns aus dem HSK herausgearbeitet. Dies alles wurde und wird durch tatsächliche oder im Falle des NKF unterlassene Federstriche Ihrerseits ad absurdum geführt.
Nochmals zurück zum NKF und den drängenden Fragen in dem Zusammenhang: Werden außerordentliche Wertberichtigungen nicht buchungstechnisch gegen die allgemeine Rücklage gebucht, hat dies voraussichtlich zur Folge, dass die – wegen der dauernden Wertminderung zum Beispiel der kommunal gehaltenen RWE-Anteile ist das spätestens Anfang des kommenden Jahres erforderlich – außerplanmäßig abgeschrieben werden und dann möglicherweise gegen vorhandene letzte Reste der ursprünglich vorhandenen Ausgleichsrücklage – wenn nicht schon längst gegen die allgemeine Rücklage – gebucht werden.
Ein fiktiver Haushaltsausgleich ohne daraus resultierende Umlageerhebungen wäre danach zum Beispiel bei den Kreisen nicht mehr möglich. Infolgedessen wären die entsprechenden Abschreibungsbeträge – obwohl sie nicht liquiditätswirksam sind – über die allgemeine Umlage der Kreise von den Gemeinden aufzubringen. Ich hatte eben erwähnt, dass wir die Kreisumlage in entsprechender Höhe aufbringen müssen.
Ausgehend von Wertberichtigungsvolumina von in vielen Kreisen zwischen 40 und 60 Millionen € – beispielsweise betreffend RWE-Anteile – kämen so landesweit schnell mehrere 100 Millionen € zusammen, um die die Kreis- und Landschaftsumlagen steigen müssten, wenn wir diese Buchungen nicht ermöglichen.
Wenn beispielsweise kein Sonderposten für differenzierte Umlagen gebildet wird, würde dies für die Kreise, in denen die Jugendämter nicht für sämtli
che Gemeinden im Kreis zuständig sind – was eher der Regelfall ist –, bedeuten, dass die wegen erheblicher Kostensteigerungen in diesem Bereich im laufenden Haushaltsjahr eingetretenen Unterdeckung gegen die allgemeine Rücklage der Kreise zu buchen wäre, was dann wiederum dazu führt, dass die Gemeinden, die gar nicht das Jugendamt in Anspruch nehmen, das über die Kreisumlage beziehungsweise das Kreisdefizit nochmals neben der allgemeinen Umlage, die bei den konkret in Anspruch nehmenden Gemeinden anfällt, mitbezahlen müssten.
Auch hierbei handelt es sich häufig um Beträge in Höhe von mehreren Millionen Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls noch entsprechende Defizite aus den Jahresabschlüssen 2009 und 2010. Denn es gibt eine Reihe von Kreisen, die das in der Erwartung darauf geschoben haben, dass das NKF gegebenenfalls evaluiert würde.
Die Zeit ist mehr als reif für eine gesetzgeberische Lösung im Bereich des NKF. Der Verweisung in den Kommunalausschuss sollte dort eine zügige Beratung – möglichst mit einem zeitnahen Abschluss und einer Gesetzgebung – folgen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit hier im Plenum und – soweit vorhanden – an den Empfangsgeräten in den Büros. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Wimmer. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Körfges das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh darüber, dass wir heute ein kommunalpolitisches Thema diskutieren, was man in aller Sachlichkeit und mit einem hohen Maß inhaltlicher Übereinstimmung offensichtlich hinbekommen kann. Allerdings muss ich sagen, Herr Kollege Engel: Als Sie die „Opposition der Einladung“ bemüht haben, ist bei mir ein Spontanfilm abgelaufen – Sie wissen vielleicht, dass ich die eine oder andere cineastische Vorliebe habe. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass das so weit geht, dass dies den Beginn einer wunderbaren Freundschaft markieren würde.
(Zuruf von Vizepräsidentin Angela Freimuth – Minister Ralf Jäger: Die Präsidentin darf nicht dazwischenreden!)
Ich will Ihnen an der Stelle allerdings zugestehen, dass wir uns darüber freuen, dass wir insgesamt in der Realität angekommen sind. Das, was der Kollege Wimmer angesprochen hat, will ich durchaus bestätigen: Uns ist eine Menge hinterlassen wor
den. Es waren nicht nur positive Hinterlassenschaften, die wir von der Vorgängerregierung haben übernehmen dürfen.
Insoweit finde ich, dass es durchaus einer nochmaligen Erwähnung wert ist, dass wir zunächst im Bereich der realen Finanzen das Notwendige eingeleitet und getan haben und uns jetzt gerne mit Ihnen gemeinsam sicherlich auch bei der Darstellung von Finanzflüssen dem Notwendigen unterziehen werden, weil dies natürlich auch einen Ausfluss auf die realen Verhältnisse vor Ort hat.
Ich glaube, dass wir, wenn wir die erforderlichen Anpassungen beim NKF gemeinsam in Angriff nehmen, durchaus in vielen Punkten dem Willen der kommunalen Familie und auch dem, was mit dem Evaluationsbericht vorgelegt worden ist, gerecht werden.
Vor diesem Hintergrund bin ich der Meinung, dass die FDP eine gute Grundlage für eine inhaltliche Diskussion der einzelnen Aspekte geliefert hat.
Ich glaube, wir haben insbesondere bei der Dynamisierung der Ausgleichsrücklage und insbesondere bei der Anpassung an die Abschreibungsregelungen des HGB durchaus sehr ähnliche Ansätze und Vorstellungen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auch die verbesserte Aufteilung der Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen sowie einige andere Dinge werden im kommunalen Raum als dringend regelungsbedürftig angesehen.
Mit Blick auf die Beschleunigung eines Verfahrens sind wir durchaus dazu bereit, die notwendigen Beratungen zügig durchzuführen. Ich denke, wir werden uns zeitnah im kommunalpolitischen Ausschuss über eine Sachverständigenanhörung/ein Sachverständigengespräch unterhalten können, weil uns an einigen Stellen durchaus nachvollziehbar vermittelt wird, dass eine schnelle Entscheidung wünschenswert wäre.
Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ich kann und will dieses schöne Bild der Einheitlichkeit dann doch ein ganz klein bisschen eintrüben. Ich empfinde das, was hier heute im Laufe der Tagesordnung so abgewickelt wird, als den Versuch, Spuren zu verwischen oder – freundlicher ausgedrückt – einen Akt tätiger Reue gegenüber den Kommunen in Nordrhein-Westfalen.
Meine Damen und Herren, wenn es um Kommunalfreundlichkeit geht, ist die Regierungskoalition – und wir sind die sie tragenden Fraktionen – sicherlich von der Opposition nicht zu übertreffen. Ich denke, wir sollten uns der Mühe unterziehen, die Vorschläge, die ganz offensichtlich noch sehr ministerial geprägt sind, zu überprüfen. Das ist ja mehr als eine
Reminiszenz an ehemalige Regierungsverantwortung, was die FDP da liefert. Ich denke vielmehr, dass es sich dabei um einen Zettelkasten handelt, der irgendwo mitgenommen worden ist. Das, was uns da – ich sage einmal – übermittelt worden ist, ist keine große Überraschung, da die Verwaltung des Hauses – durchaus bewährt – fortgeführt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend lassen Sie mich noch dem, was über die positiven Erkenntnisse aus Dormagen ausgeführt worden ist, beipflichten. Ja, gemessen an dem, was wir uns als Prävention vorstellen, ist Dormagen vorbildlich. Es ist gut, dass Sie es erkennen und würdigen.
Darüber hinaus ist das eine Entwicklung, die seit vielen Jahren von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, insbesondere von dem angesprochenen ehemaligen Bürgermeister in Dormagen, getragen worden ist. Auch das finden wir erwähnenswert.
Eins finde ich allerdings, Herr Kollege Wimmer, sehr beachtlich. Ich möchte einmal wissen, wo Ihre Glaskugel, bezogen auf die Prognose der Abundanz Ihrer Heimatgemeinde, steht. Ich will Ihnen jetzt keine Wette anbieten – das wäre unsportlich –, aber manche Prognosen sind deshalb besonders schwierig, weil sie innerhalb von kurzer Zeit durch die Realität eingeholt werden. Ich begrüße, dass FDP und CDU diesbezüglich in der Realität angekommen sind und hoffe, dass wir vernünftige, kurze …
… und zügige Beratungen zu dem Thema haben werden und will jetzt, damit das hier nicht weiter unnötig in die Länge gezogen wird, meinen Wortbeitrag beenden.
Vielen Dank. Das war der Abgeordnete Körfges für die Fraktion der SPD. – Nun hat der Abgeordnete Mostofizadeh für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, zumindest diejenigen, die noch hier sind! Zunächst einmal zum Zeitablauf: Auch wir haben hohes Interesse daran, diesen Gesetzentwurf zügig zu beraten. Insofern, Herr Kollege Engel, vielen Dank für den Entwurf, den Sie ins Parlament eingebracht haben. Wir müs
Sie haben von der „Opposition der Einladung“ gesprochen. Ich will nur darauf hinweisen, wie wir mit Oppositionsanträgen – nicht nur Anträgen, sondern auch mit Gesetzentwürfen – umgehen. Ich erinnere daran, dass wir einem Gesetzentwurf der Linken in veränderter Fassung im Einvernehmen mit den Linken, was die Bürgermeisterinnenabwahl anbetrifft, zugestimmt haben.
Wir werden heute dem Gesetzentwurf der CDU, was die Möglichkeiten der Namenserweiterungen bei den Gemeinden – § 13 Gemeindeordnung – anbelangt, zustimmen.
Und wir haben auch keine Probleme, guten Vorschlägen der FDP – auch in Gesetzesform – unsere Stimme zu geben. – Das einmal ganz klar vorweg. Das haben wir auch immer so erklärt.