Protokoll der Sitzung vom 20.10.2011

Die Anmerkung, dass beim BLB einmal kritisch nachgefragt werden muss, woher die Quadratmetermiete von 24 € in Herne kommt, ist natürlich richtig, Herr Orth. Das sehe ich ganz genauso.

Eines verwundert mich allerdings ein bisschen. Wir diskutieren ja schon seit Längerem und nicht erst seit gestern über den BLB. Inzwischen ist ein PUA zur Untersuchung des Geschäftsgebarens des BLB eingesetzt. Und es ist ursprünglich Ihr Gesetz gewesen.

(Dr. Robert Orth [FDP]: Nein!)

Ist das schon so alt? Aber die Frage bleibt ja trotzdem. Das Geschäftsgebaren des BLB steht in verschiedenen Punkten in der Kritik der öffentlichen Meinung und Wahrnehmung. Das hat sich doch nicht erst seit 2010 so gestaltet. Ich finde es von daher ein bisschen merkwürdig, dass Sie das jetzt, im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Beibehaltung eines Amtsgerichtsstandorts, aufs Tableau bringen. Ich glaube, da hätte es ganz, ganz andere Punkte gegeben, bei denen man das mit hätte aufs Tableau bringen können und müssen.

(Beifall von der LINKEN)

Nun noch zu einem inhaltlichen Punkt. Herr Kutschaty, wir hoffen inständig, dass Sie die Eigenständigkeit der kleinen Amtsgerichte beibehalten und nicht den – ich habe es schon einmal im Ausschuss gesagt, und da gab es großes Bohei – aus unserer Sicht überzogenen Zentralisierungsunsinn der Vorgängerregierung und der Regierung davor fortsetzen.

An diesem Punkt – das können wir hier mit Sicherheit sagen – ist Ihnen auch zukünftig unsere Unter

stützung gewiss, denn gerade die kleinen Amtsgerichte vor Ort stellen für die Bürgerinnen und Bürger eine große Erleichterung bei der Rechtsverfolgung dar. Viele Bürgerinnen und Bürger in Herne haben unsere Fraktionsvorsitzende, Frau Beuermann, angesprochen und angeschrieben und erklärt, wie wichtig für sie das eigene Amtsgericht in HerneWanne ist. Die Linke freut sich daher über die Erhaltung des selbstständigen Gerichtsstandorts HerneWanne.

Wir stimmen dem Gesetz zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN und von der SPD)

Danke, Frau Conrads. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Kutschaty.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir das Justizgesetz den Realitäten anpassen.

Es ist richtig, meine Damen und Herren – auch das gehört zur Wahrheit dazu –, dass in der letzten Legislaturperiode 2007 mit der Mehrheit der damaligen Regierungsfraktionen die Zusammenlegung der Gerichte in den Städten Herne und Gelsenkirchen beschlossen worden ist – im Übrigen verbunden mit der kühnen Absicht, beide neuen Justizzentren schon im Jahre 2012 fertig zu haben.

Meine Damen und Herren, ich räume ein: Ich war damals ein Gegner dieser Zusammenlegung und bin es dem Grunde nach heute auch noch. Aber ich habe mich nach Amtsübernahme dazu entschlossen, dieses Gesetz nicht mehr anzugehen, sondern die Pläne anzugehen und das umzusetzen.

Was habe ich vor einem Jahr festgestellt, als ich die Pläne meiner Vorgängerin im Ministerium übernommen habe? – Sie haben zwar den Beschluss gefasst, aber Sie hatten keinen einzigen Cent für die Finanzierung der Gerichtszentren organisiert und bereitgestellt.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

Uns ist es gelungen, das Justizzentrum Gelsenkirchen mit dem Haushaltsjahr 2011 in eine Finanzierung zu bringen. Dass natürlich der Zeitraum 2012 für die Fertigstellung nicht mehr einzuhalten ist, liegt einzig und allein daran, dass Sie es damals verschlafen haben, mit Ihrem Beschluss auch rechtzeitig die Mittel zur Verfügung zu stellen.

(Beifall von der SPD)

Anders, meine Damen und Herren, sieht es in Herne aus. Auch da war von Ihnen die Planung vorgenommen worden, die ich übernommen und im Übrigen auch nicht mehr großartig geändert habe. Im Gegenteil, ich habe versucht, noch Kosten zu reduzieren. Das ist uns auch gelungen. Aber auch da

haben Sie die Finanzierung in Ihrer Amtszeit nicht sicherstellen können.

Was war das Ergebnis? – Statt – Frau Lüders hat es schön gesagt – für drei Gerichtsstandorte bislang 400.000 € in die Hand zu nehmen, wären es zukünftig 1,9 Millionen €, also 1,5 Millionen € mehr, meine Damen und Herren. Das ist mit mir nicht zu machen; ich gehe vernünftig mit den Finanzen um.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Vergleichen wir einmal die Finanzierung und die Einsparungen. Was spare ich möglicherweise, wenn aus drei Standorten einer wird?

Ein kleiner Vergleich Herr Giebels, Herr Dr. Orth. Wenn wir 1,5 Millionen € pro Jahr – pro Jahr – mehr ausgeben, sind das umgerechnet in Stellen für junge neue Richter – ein junger Richter kostet uns ungefähr 50.000 € im Jahr – 30 Richterstellen. Ich darf Ihnen vor Augen führen, dass alle drei Gerichte in Herne zusammen nur 23 Richter haben.

Meine Damen und Herren, wo wollen Sie da Einsparungen erreichen, die über 30 Richterstellen liegen? Insofern ist es notgedrungen wichtig, hier die Notbremse zu ziehen. – Ich danke dem Rechtsausschuss für die Empfehlung und bitte das Parlament um Zustimmung.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Danke, Herr Kutschaty. Wir sind damit am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/3003, den Gesetzentwurf Drucksache 15/2803 unverändert anzunehmen. Wer möchte der Empfehlung folgen? – Fraktion Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.

Damit, meine Damen und Herren, sind wir am Ende unserer heutigen Sitzung.

Die nächste Sitzung findet statt am Mittwoch, den 16. November 2011, 10 Uhr.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend und denjenigen, die die Herbstferien für eine Reise nutzen, einen schönen Urlaub.

Die Sitzung ist geschlossen.