Die Haltung der CDU hierzu ist klar: Es darf keinen Rückzug aus der Fläche geben, aber in jeder Stadt auch nur ein Amtsgericht. Was in der Millionenstadt Köln funktioniert, würde auch in Duisburg, Essen oder eben auch in Herne funktionieren.
Ich verweise auf die Anhörung, die es zu der Frage der Planung eines neuen Justizzentrums für Herne im Jahr 2008 gegeben hat.
Aus kommunaler Sicht mag die Planung eines Justizzentrums unterschiedlich beurteilt werden. Ein neues Justizzentrum in Herne würde aus Sicht des Landes und der Justiz nach unserer Auffassung einen weiteren Schritt in Richtung Verwaltungsmodernisierung bedeuten. Längst haben sich Justizzentren an anderen Standorten bewährt.
Die Vorteile eines Justizzentrums in Herne sind auch von den Sachverständigen in der damaligen Anhörung festgestellt worden. Unter anderem der Vertreter der Stadt Herne hat in der angesprochenen Anhörung die Einschätzung geäußert, dass sich durch die Zusammenlegung der Amtsgerichte in ein Justizzentrum für den Standort Herne im Hauptzentrum positive Veränderungen und Chancen ergeben würden.
Durch das neue Justizzentrum wäre für die Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Anlaufstelle mit klaren und übersichtlichen Strukturen für alle Geschäftsfelder der Justiz in ihrer Stadt geschaffen worden. Die Schaffung von bürgernahen leistungsfähigen Einheiten würde außerdem eine Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation ermöglichen. Die so gewonnenen Synergieeffekte, sei es gebäudewirtschaftlich – Bewirtschaftungskosten, Energiekosten –, seien es Personalkosten, könnten zur weiteren Stärkung der Rechtspflege eingesetzt werden.
Konkrete Nachfragen nach einem Nachweis der Sinnhaftigkeit des Festhaltens an den alten Gerichtsstandorten und der Aufgabe der Planung des Justizzentrums durch eine gebäude- und personalwirtschaftliche Vollkostenrechnung konnten weder der Minister noch sein Haus in der Beratung des Rechtsausschusses beantworten.
Entschuldigen Sie die Unterbrechung, Herr Giebels. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Giebels spricht schon die ganze Zeit gegen eine ziemliche Geräuschkulisse an. Wir alle sind schon lange bei der Arbeit; das ist keine Frage. Aber ich möchte Sie doch bitten, den Rednerinnen und Rednern auch beim letzten Tagesordnungspunkt, den wir noch debattieren, aufmerksam zuzuhören. – Vielen Dank.
Zur Verwunderung der Anwesenden wurde seitens des Ministeriums sogar die Vermutung geäußert, durch Zusammenlegung
Fazit: Nachvollziehbare Berechnungen der Wirtschaftlichkeit gibt es wohl nicht. Dann ist es eben entgegen anderslautenden Bekundungen doch nur eine politische Entscheidung. Diese können und wollen wir aus den dargelegten Sachargumenten nicht mittragen und werden den Gesetzentwurf daher ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns liegt heute der Gesetzentwurf zur Änderung des Justizgesetzes zur Verabschiedung vor.
Herr Giebels, wenn Sie Punkt 1 zum Justizzentrum Gelsenkirchen nennen und die sachlichen Gründe der Änderung vortragen, dann sollten Sie auch beim Justizzentrum Herne bei der Sachlichkeit bleiben.
Denn sachlich ist die Entscheidung des Justizministeriums außerordentlich richtig. Wir haben im Ausschuss dezidiert gehört, dass wir für die Justizgebäude in Herne derzeit eine Jahresmiete von 400.000 € zahlen. Der Neubau würde eine Jahresmiete von 1,9 Millionen € ausmachen. Wenn dann die Entscheidung, dieses Vorhaben einzustampfen, nicht sachlich sein soll, bitte ich Sie, die Sie immer auf das Sparen im Haushalt hinweisen, mir das zu erläutern. Dass das Projekt gestoppt wird, ist die einzig richtige Entscheidung. Deswegen sollten Sie nicht an irgendwelchen Popanzen und Hirngespinsten aus der Vergangenheit festhalten, sondern sich der Realität stellen und dem Gesetzentwurf, so wie wir es tun, zustimmen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dafür, dass wir ein Rechtsthema besprechen und beim letzten Tagesordnungspunkt angekommen sind, ist der Saal noch erstaunlich gut gefüllt. Deshalb ein kleines Intro für all diejenigen, die nicht im Rechtsausschuss dabei waren:
Eigentlich geht es hierbei um Gebäude, dachte ich zunächst. Es geht um die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der ursprünglichen Planungen. Wie
Sie wissen, wurden diese Planungen nicht von uns, von dieser Regierung oder dem jetzigen Justizminister durchgeführt, sondern von der Vorgängerregierung. Der Minister hat beschrieben, dass er umgehend in die Realisierung der Planung eingestiegen ist, um das Projekt fortzusetzen.
Nun stellt sich auf einmal heraus, dass bestimmte Dinge zeitlich nicht realisierbar und auch nicht wirtschaftlich sind. Dann finden wir es klug und richtig, an der Stelle einzulenken.
Wenn etwas zeitlich nicht möglich ist, Herr Dr. Orth, was möchten Sie dann machen? Möchten Sie den Architektinnen und Architekten, den Bauarbeiterinnen und Bauarbeitern persönlich Beine machen? Es wundert uns schon, dass Sie die Realität einfach nicht anerkennen wollen. Wir wagen zu bezweifeln, dass es unter Fortsetzung durch die alte Regierung zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre. Wir denken, nicht. Wir fragen uns auch, ob es in der Kritik von CDU und FDP wirklich um die Wirtschaftlichkeit und die inhaltliche Planung der Justizgebäude geht oder ob es Ihnen um Ideologie oder gar um Polemik geht.
Im Rechtsausschuss wurde außerdem sehr dezidiert über einzelne Kostenpositionen gerungen, zum Beispiel über Abbruchkosten. – Herr Dr. Orth, wenn Sie mehr wissen, wenn Sie eine breitere Berechnungsgrundlage haben als wir, wären wir sehr daran interessiert, dass Sie uns das zur Verfügung stellen.
Wir als grüne Fraktion begrüßen es – auch angesichts der Haushaltslage – sehr, dass alle stets um Einsparungen bemüht sind, dass von der Errichtung des Justizzentrums Herne und einer damit verbundenen Zusammenführung der beiden Amtsgerichte Herne abgesehen wird. Die grüne Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum sind wir um diese Uhrzeit heute hier noch zusammen?
Das kann ich Ihnen sagen: weil wir inzwischen soweit sind, dass der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen dafür sorgt, dass wir in Nordrhein-Westfalen unsere Gesetze ändern, meine Damen und Herren.
Wir haben im Ausschuss nachgefragt zum Standort Herne. Wir waren uns einig, dass es sinnvoll ist, die
Dann haben wir auf Nachfrage erfahren: Wie teuer soll das Gericht in Herne sein? – Das will ich Ihnen hier nicht vorenthalten.
Wir haben in Herne bisher 6.500 m2 angemietet, verteilt auf verschiedene Gebäude. Es sollen wieder 6.500 m2 angemietet werden. Die bisherige Miete liegt bei 5,13 €/m2. So weit, so gut. Die neue Miete würde bei 24,36 €/m2 liegen, meine Damen und Herren – und das in Herne,
in einer Gegend, in der es viele Brachen gibt, in der Sie viel Platz haben, in der die Mieten relativ niedrig sind.
Für diese 24,36 € bekommen Sie an der Kö, in der Staatskanzlei und im Hafen jede Menge Flächen, meine Damen und Herren.
Das ist das eigentliche Problem, über das wir heute reden. Sie akzeptieren jeden Preis des Bau- und Liegenschaftsbetriebs,
anstatt einen Fremdvergleich vorzunehmen, anstatt sich am Markt umzuschauen. Ich kann Ihnen sagen: Wenn Sie mir 20 € für den Quadratmeter garantieren, dann kenne ich ganz viele Freunde, die Ihnen ein wunderschönes Gericht dorthin bauen, meine Damen und Herren.
Wenn wir nachfragen und ausweichend geantwortet wird, wenn wir dann aber dennoch erfahren, dass in den Preis ein altes Gefängnis, das der Bau- und Liegenschaftsbetrieb loswerden will, weil niemand es mehr braucht, eingerechnet wurde, und dass – überschlägig kalkuliert – quasi die Altlasten in die Miete der Zukunft einfließen, dann muss man sich doch fragen: Können wir als Politiker uns das gefallen lassen, dass der Justiz auf diese Art und Weise Kosten auferlegt werden, die sie am freien Markt nicht tragen müsste?
Ich bin der Meinung: Was am Anfang richtig war, nämlich eine Zusammenlegung, das ist auch weiterhin richtig. Ich kann nur dringend raten: Gehen Sie zukünftig anders mit solchen Projekten um! Suchen Sie sich am Markt Preisvergleiche! Private sind nicht immer des Teufels. Offenbar ist der BLB mehr Teufel, als Sie manches Mal denken. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir begrüßen das Gesetz voll und ganz – sowohl die Regelung für das Justizzentrum Gelsenkirchen als auch die Erhaltung des eigenständigen Amtsgerichts Herne-Wanne. Beides ist sachgerecht.
Was das Justizzentrum Gelsenkirchen betrifft, so ist die eingetretene Verzögerung nachvollziehbar und aus unserer Sicht nicht zu beanstanden.
Zufrieden ist unsere Fraktion aber auch damit, dass die Pläne für das Justizzentrum in Herne verworfen wurden. Wir konnten ja im Rechtsausschuss nachverfolgen – Herr Orth hat es gerade auch noch einmal ausgeführt –, dass sich durch die Beibehaltung der Amtsgerichte Herne und Wanne die Kosten deutlich reduzieren lassen. Mehraufwendungen in Höhe von mindestens 1,5 Millionen € – Frau Lüders hat es auch erwähnt –, die bei einer Zusammenlegung der Gerichtsstandorte entstehen würden, lassen sich so aus unserer Sicht nicht rechtfertigen.
Die Anmerkung, dass beim BLB einmal kritisch nachgefragt werden muss, woher die Quadratmetermiete von 24 € in Herne kommt, ist natürlich richtig, Herr Orth. Das sehe ich ganz genauso.