Protokoll der Sitzung vom 17.11.2011

zulassungen ermöglichen

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/3250

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Die Linke der Abgeordneten Böth das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Danke, Frau Präsidentin. – Heute ist bekanntlich – man muss es schon sagen – wieder einmal „Bildungsstreik“. Schülerinnen und Schüler, vor allem aber Studierende stellen Forderungen, die Situation im Bildungsbereich zu verbessern. Eines der großen Probleme, für die die Studierenden eine Lösung einfordern, ist schlicht und ergreifend die Zulassung zu einem Masterplatz. Die Zulassungen zu einem Masterplatz haben gerade in der letzten Zeit einen – man muss es schon sagen – ganz abenteuerlichen Fall zutage gebracht:

Am 6. November 2011 meldet dpa, dass an der Uni Münster ein merkwürdiges Verfahren eingeführt worden ist, das zur Folge gehabt hat, dass sich Studierende ins laufende Semester klagen mussten.

Man stelle sich vor: Jemand macht seinen Bachelorabschluss und muss an der Universität Münster noch einmal sein Abiturzeugnis einreichen, weil nämlich die Note im Abitur und die Note beim Bachelor sozusagen die einzigen Marken sind, aufgrund derer diese Person einen Masterstudienplatz erhält. Das sind Zustände, angesichts derer man nur sagen kann: Man weiß nicht, worüber man mehr entsetzt sein

soll. – Die Universität Münster muss da natürlich gehörig nachbessern.

Insgesamt 1.800 Studierende wollten für das laufende Semester in Münster in den BWL

Masterstudiengang und ihr Studium qualifiziert fortführen und beenden. Man vergegenwärtige sich: Das ist nur ein einziger Fachbereich.

471 Studierende sollten zugelassen werden. Diese 471 sind eigentlich nur entstanden, weil es diese 1.800 Bewerbungen gab. Denn ursprünglich standen nur 150 Plätze zur Verfügung. Es gibt also 1.800 Menschen, die etwas wollen, aber nur 150 Plätze. In diesem Zusammenhang muss man schlicht und ergreifend sagen: Die Studierenden, die heute auf der Straße sind und eine Masterplatzzulassung fordern, haben einfach Recht.

Denn die Umstellung auf „Bachelor“ und „Master“ von „Diplom“ oder „Staatsexamen“ sollte ja nicht dazu führen, dass wir sehr viel weniger in ähnlicher Art und Weise qualifizierte Studienabgänger haben. Das wäre aber so, wenn die Studierenden die Universität mit dem Bachelor verlassen müssten. Vielmehr wollten wir mehr. Insofern haben wir es mit mehreren Problemen zu tun.

Ein Problem ist, dass es überhaupt keine statistisch belastbaren Zahlen zur Übergangsquote von Bachelor- zu Masterstudierenden gibt. Das Land hat bestimmte Kapazitäten zur Verfügung gestellt, die auch alle ausgeschöpft und zum Teil – wie es das Beispiel Münster zeigt – sogar weit ausgeschöpft sind, indem sie sozusagen um das Dreifache dessen, was zugestanden war, erhöht worden sind. Klar ist doch: Die Hochschulen des Landes müssen mehr Masterstudienplätze zur Verfügung stellen. Das können sie nur, wenn wir im Rahmen der ZielLeistungs-Vereinbarungen die Masterstudienplatzkapazitäten übergangsweise erhöhten und die Hochschulen die Kompensationsmittel dafür erhielten. Denn woher sonst sollen sie die Studienplätze nehmen?

Da wir als Land mit der Bundesregierung gemeinsam die Studienplätze und die Ausweitung der Studienkapazitäten finanzieren wollen und dieses auch so geregelt ist, müsste sich – auch das ist Bestandteil des Antrags – die Landesregierung selbstverständlich dafür einsetzen, dass es zusätzliche Hochschulkapazitäten gibt, und das mit der Bundesregierung verhandeln.

Dies alles ist Bestandteil des Antrags und beschreibt nur eine der vielen Baustellen, die heute im Bildungsstreik deutlich gemacht werden. Aber mir scheint: Diese Baustelle ist absolut vorrangig für die Studierenden, weil es sie in der Ausübung einer späteren Berufstätigkeit doch erheblich behindert. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Böth. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU Herr Dr. Schoser das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was ist Bildungsgerechtigkeit? Bildungsgerechtigkeit ist sicher nicht die Zusicherung, dass Studierende an der Universität den Master an den Bachelor anknüpfen können, an der es für sie am naheliegendsten und am bequemsten ist.

Ich finde es durchaus nachvollziehbar, dass es manchen Studierenden praktisch erscheint, wenn sie einfach am gleichen Ort bleiben können, sich kein neues Zimmer zu suchen brauchen, die Hochschulmitarbeiter schon kennen usw. Der BolognaProzess soll aber gerade mehr Mobilität ermöglichen und auch erreichen. Meine Damen und Herren, das ist dank BAföG auch für alle möglich.

Dass die Hochschulen Auswahlkriterium für das Masterstudium anwenden, muss man ihnen zubilligen. Dabei ist aber ganz wichtig, dass das Zulassungsverfahren für die Studierenden transparent ist und dass nicht willkürliche Entscheidungen zustande kommen. Das Übergangsverhalten und die Wechselbereitschaft der Studierenden werden

dadurch sicherlich auch maßgeblich beeinflusst.

Entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche, Herr Dr. Schoser. Frau Abgeordnete Böth möchte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie sie zu?

Ja. Bitte sehr, Frau Böth.

Bitte schön, Frau Kollegin Böth.

Danke sehr, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Herr Dr. Schoser. – Nach dem, was Sie gerade gesagt haben, gehe ich davon aus, dass Sie Zahlen haben, dass es ganz viele freie Masterplätze in Nordrhein-Westfalen gibt. Und habe ich Sie richtig verstanden, dass die Studierenden der Universität Münster nur zu blöd waren, sich zu erkundigen, wo es die vielen anderen freien Masterstudienplätze gibt, nämlich für 1.400 BWLer in Nordrhein-Westfalen? Und woher nehmen Sie dieses Wissen, wenn es keine Zahlen gibt?

Vielen Dank, Frau Böth. – Ich kann mit der Beantwortung Ihrer Frage nahtlos an das anschließen, was ich ohnehin weiter sagen wollte; denn das größte Problem ist, dass wir

beim Thema „Masterzulassung“ gar nicht wissen, wovon wir quantitativ eigentlich sprechen.

(Gunhild Böth [LINKE]: Ja!)

Das wird im Antrag zu Recht angemerkt. Frau Ministerin, hier wären wirklich einmal mehr Sie gefragt; denn es gibt von der Landesregierung keine Information über die vorhandenen Plätze für Masterstudenten, über das Übergangsverhalten und über die Mobilität der Studierenden. Dazu haben wir keine Unterlagen. Erst wenn wir mehr darüber wissen, können wir über Kapazitäten und auch über Finanzen seriös reden.

Bei den Finanzen – das wissen wir jetzt schon – wird Rot-Grün-Rot den Bund beschuldigen, er zahle zu wenig, obwohl unsere Landesregierung ihre föderale Kulturhoheit immer wieder betont und der Bund kräftig zahlt.

Ich finde aber, dass die Landesregierung uns bei den Zahlen auch endlich einmal mitteilen muss, welcher Anteil der Bundesfinanzierung für jeden Studienanfänger, die ja über vier Jahre läuft, in Nordrhein-Westfalen eigentlich in den Bachelorbereich geht und welcher Anteil in den Masterbereich fließt.

Meine Damen und Herren, nur so bekommen wir einen klaren Überblick über die Zahlen. Nur wenn das zuständige Ministerium dem Parlament dieses Zahlenmaterial liefert, können wir über alles das, was hier angesprochen wurde, seriös reden und müssen nicht länger im Nebel stochern.

Ich bitte Sie auch, sich da nicht hinter der Hochschulautonomie zu verstecken; nach dem Motto: Wir bekommen keine Zahlen mehr. – Das lässt sich regeln.

Diese Zahlen sind meines Erachtens erforderlich, bevor wir eine vernünftige Bewertung vornehmen können und bevor die Linke Forderungen stellen kann. Erst dann können wir wirklich über erforderliche Masterkapazitäten an den Hochschulen von Nordrhein-Westfalen diskutieren.

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion stimmt einer Überweisung des Antrages an den Wissenschaftsausschuss zu, erwartet aber für die Beratungen die notwendigen Zahlen und die nötigen Fakten. – Ich danke Ihnen sehr für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Schoser. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Schultheis das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist wieder Mittagszeit, und wir diskutieren über Hochschulpolitik. Ich habe an

das Präsidium und den Ältestenrat die Bitte, einmal zu überlegen, ob man unsere Themen im Rahmen der Tagesordnung nicht auch etwas anders platzieren kann.

Frau Kollegin Böth, das Thema dieses Antrags der Fraktion Die Linke beschäftigt die Landespolitik in Nordrhein-Westfalen seit der Inkraftsetzung der Bologna-Reform und der Einführung der gestuften Studienstruktur von Bachelor und Master an unseren Hochschulen. Von Anfang an ist dabei auch von den Masterstudienplätzen ein integraler Bestandteil in die Kapazitätsberechnungen unserer Hochschulen eingegangen. Ich erinnere hier insbesondere an das Thema „Lehramtsausbildung“, wo ganz klar ist, dass man sowohl Bachelor als auch Master studieren muss. Deshalb ist das in Ihrem Antrag dargestellte Szenario nicht ganz mit der kompletten Wirklichkeit kompatibel.

Es ist aber sicherlich richtig – Sie haben den Fall Münster genannt; Kollege Schoser hat ihn ebenfalls angesprochen –, dass es an den Hochschulen allgemeinverbindliche Regelungen geben muss. Ich erinnere daran, dass wir im Zusammenhang mit einem anderen Antrag darüber diskutiert haben, wie sehr wir wollen, dass die Masterstudienplätze in das Serviceverfahren, das wir erwarten und ersehnen, einbezogen werden, damit hier auch klare und verlässliche Möglichkeiten für die Studierenden geboten werden.

Uns ist aber auch bewusst, dass es natürlich eines zusätzlichen Engagements und zusätzlicher Anstrengungen bedarf, um weitere Masterstudienplätze aufzubauen – schon alleine wegen der erforderlichen Diskussion zum Anstieg der Studierendenzahlen. Dieses Thema haben wir erst gestern hier im Hause diskutiert. Das verlangt natürlich, dass wir im Rahmen des von uns geforderten Hochschulpakts Plus auch zusätzliche Masterplätze durch Bund und Länder finanzieren.

Frau Kollegin Böth, eine Quotierung im Sinne des vorliegenden Antrags, dass bezogen auf die jeweilige Hochschule für 60 % der Bachelorstudierenden an derselben Hochschule ein Masterstudienplatz zur Verfügung stehen soll, mag zwar auf den ersten Blick eine „schicke und flotte“ politische Forderung sein. Dieser Vorschlag ist aber auf den zweiten Blick, jedenfalls aus unserer Sicht, nicht alltagstauglich und ungeeignet. Wir würden doch an den Hochschulen Kapazitäten aufbauen, die nicht immer im Einklang stehen und auch mit dem sich immer wieder verändernden Wahlverhalten der Studierenden in Konkurrenz geraten. Wir können eben nicht Studienkapazitäten auf Knopfdruck ein- oder ausschalten.

Deshalb ist es wichtig, dass die Masterangebote sehr stark mit den Schwerpunktprofilen der einzelnen Hochschulen verbunden sind – auch wegen der Forschungsaspekte, die mit in die Masterstudiengänge einfließen sollen.

Man muss auch darauf achten, dass man nicht womöglich Bologna konterkariert, indem die konsekutiven Studiengänge Bachelor und Master dann den alten Diplomstudiengang ersetzen. Das würde die Studienreform in der Tat ein Stück konterkarieren.

Ich sage nochmals: Wir wollen auch die Mobilität der Studierenden stärken. Das heißt auch, dass die Studierenden zu einem Studienortwechsel bereit sein müssen. Allerdings – das ist auch ein Auftrag, den wir hier in letzter Zeit mehrfach diskutiert haben – müssen dann auch die Rahmenbedingungen des Sozialraums Hochschule stimmen, dass ein Studienortwechsel auch ein Stück begleitet und einfacher für den Studierenden wird. Das ist sicherlich erforderlich. Wir können eben nicht jedes Studienangebot an jeder Hochschule anbieten, auch nicht in der entsprechenden Qualität.

Wir müssen sehen: Quantität und Qualität müssen in Übereinstimmung gebracht werden. Lassen wir uns das gemeinsam anpacken. Ich gehe davon aus, dass wir dazu eine interessante Diskussion im Fachausschuss haben werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schultheis. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grüne Frau Kollegin Dr. Seidl das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Böth, es ist manchmal gut, wenn man sauber recherchiert, eben auch bei Anträgen für dieses Parlament, denn die Behauptung, die Sie hier aufstellen, es gebe derzeit flächendeckend Engpässe, beruht auf keiner empirischen Grundlage. Sie haben es eben selber gesagt, als Sie gesagt haben, die entsprechenden Zahlen lägen nicht vor.

Was aber vorliegt und was man sich angucken kann, ist die bundesweite Erhebung der KMK für das Wintersemester 2010. Diese zeigt, dass mehr als dreiviertel aller Masterstudiengänge keiner örtlichen Zulassungsbeschränkung unterliegen. Deshalb kann von einem nicht ausreichenden Angebot auch nicht die Rede sein.

Bei den übrigen zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen waren nach dieser Studie selbst nach dem Nachrückverfahren, bei dem die Beschränkungen nicht mehr oder in einem geringerem Maße gelten, noch 20 % dieser Studienplätze unbesetzt. Nur 5 % – so die Studie – sind auf eine mangelnde Koordination, die das dialogorientierte Serviceverfahren beseitigen soll, zurückzuführen.