Bei den übrigen zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen waren nach dieser Studie selbst nach dem Nachrückverfahren, bei dem die Beschränkungen nicht mehr oder in einem geringerem Maße gelten, noch 20 % dieser Studienplätze unbesetzt. Nur 5 % – so die Studie – sind auf eine mangelnde Koordination, die das dialogorientierte Serviceverfahren beseitigen soll, zurückzuführen.
In der Untersuchung gaben im Übrigen 90 % aller Bachelorabsolventinnen und -absolventen des Abschlussjahres 2009 an, einen Masterstudiengang in ihrem Wunschfach an ihrem Wunschort gefunden
zu haben. Das drückt zwar in der Tat keine 100prozentige Zufriedenheit der befragten Studierenden aus; die Unzufriedenheit ist allerdings auch nicht so hoch, wie Sie es hier heute suggerieren wollen.
Wenn wir jetzt nach Nordrhein-Westfalen blicken, so stellen wir fest, dass hier die kapazitative Ausstattung im Bundesvergleich sogar noch besser ist, denn bei uns sind derzeit nur etwa 12 % der Masterstudiengänge mit einem NC belegt.
Da in Nordrhein-Westfalen auch Masterstudiengänge in die Kapazitätsberechnung für das erste berufsqualifizierende Studium einschließen, werden indirekt durch diese Vereinbarung auch die Aufnahmekapazitäten im Masterbereich abgesichert. Das heißt, wir planen bei den Kapazitäten nicht nur die Bachelorstudiengänge, sondern direkt auch den Master an vielen Orten mit ein.
Nun fordern Sie in Ihrem Antrag, dass das Land mit den Hochschulen vereinbaren soll – Herr Kollege Schultheis hat es eben auch angesprochen –, dass mindestens 60 % der Bachelorabsolventinnen und -absolventen einen Masterplatz erhalten sollen. Mit Verlaub, was hieße das alleine für die Lehrerausbildung? Das hieße, dass möglicherweise reihenweise halbfertige Lehrerinnen und Lehrer auf der Straße stünden. Da geht die Landesregierung – Gott sei Dank! – seriöser vor und schafft Planungssicherheit, indem sie mit jeder lehrerausbildenden Hochschule in Nordrhein-Westfalen die notwendigen Studienplätze für den Master of Education vereinbart, um die Deckung des prognostizierten Bedarfs auch sicherzustellen.
Was derzeit fehlt, sind in der Tat empirisch belastbare Informationen für den Übergang vom Bachelor in den Master. Herr Schoser, das ist nicht nur ein NRW-spezifisches Problem. Es betrifft ganz
Deutschland. Punktgenaue Lösungen kann es im Grunde genommen gar nicht geben. Wir können nur für möglichst viele Studierende möglichst viele Studienplätze anbieten, gerade wegen der Flexibilität – Sie haben es dargestellt – und wegen der europäischen Mobilität, die wir mit diesem Bologna-Prozess auch erreichen wollen.
Dann muss es auch schon einmal möglich sein, nach dem Bachelor an eine andere Hochschule zu wechseln. Manchen Studierenden kommt es besonders entgegen, weil sie sich vielleicht einen ganz anderen Masterstudiengang wünschen, der vielleicht woanders attraktiver ist.
Frau Böth, wenn Sie heute fordern, dass wir uns für eine ausreichende Zahl an Masterstudienplätzen und deren Finanzierung auch gegenüber der Bundesregierung einsetzen sollen, dann frage ich mich: Warum unterstützen Sie nicht unseren Antrag zum
Wenn Sie das unterstützen wollen, ist es gut. Ansonsten würde ich sagen: Es geht es Ihnen lediglich um populistische Forderungen, die Ihre Wählerinnen- und Wählerklientel bedienen sollen, wenn Sie einen solchen Alleingang gehen.
Um es deutlicher zu sagen: Es ist empirisch nicht belegbar, von einem Mangel an Masterstudienplätzen zu sprechen oder ihn zu prophezeien. Die Vermutungen basieren auf falschen Annahmen und schüren lediglich unbegründete Ängste. Das sollten wir nicht tun.
In einem Punkt können Sie sicher sein, Frau Böth: Wir sind uns unserer Verantwortung für die jungen Menschen in Nordrhein-Westfalen bewusst. Wir beobachten die Entwicklungen so gut wie möglich und stehen auch in Kontakt mit den Hochschulen, um flexibel und schnell auf Probleme zu reagieren.
Vor dem Hintergrund ist es auch zu begrüßen, dass derzeit eine Erhebung in Nordrhein-Westfalen für das Wintersemester 2011/2012 von der Landesregierung initiiert wurde, die belastbare Daten zur weiteren Entwicklung des Bedarfs an Masterstudienplätzen erbringen soll. Das käme auch Herrn Schoser entgegen, uns natürlich auch. Vielleicht können wir dann die Diskussion noch einmal aufnehmen und das vertiefen, was wir heute diskutieren.
Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Seidl. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Hafke das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken! Um es direkt vorweg zu sagen: Ich kann aus dem vorliegenden Antrag nicht herauslesen, wie Sie zu Ihrer Forderung gekommen sind. Ihre Argumentation ist etwas eindimensional. Damit schießen Sie, wie wir das von Ihnen kennen, weit über das Ziel hinaus. Sie wollen die Hochschulen verpflichten, für mindestens 60 % der Bachelorstudierenden einen Masterstudienplatz vorzuhalten. Es ist schon ein Stück weit
ambivalent, dass Sie in dem Antrag die nicht vorhandenen KMK-Statistiken und -Prognosen der Übergangsquoten kritisieren und gleichzeitig pauschal eine Masterplatzvorhaltequote einfordern.
schluss an. Dies anzunehmen, wäre ein völlig falsches Verständnis des neuen Studiensystems. Es ist aber ohne Zweifel so, dass es in der Vergangenheit in einigen begehrten Masterstudiengängen Engpässe gegeben hat. Sie verweisen explizit etwa auf das Kölner BWL-Beispiel. Hier müssen wir schauen, wie Angebot und Nachfrage angemessen in Einklang gebracht werden können. Die Frage lautet aber auch: Können wir bei hohen Ablehnungsraten an einigen beliebten Hochschulen pauschal darauf schließen, dass es massive Engpässe bei den Masterkapazitäten gibt? Ich meine, nein. Dies belegt auch eine von der Kultusministerkonferenz bundesweit flächendeckend durchgeführte Erhebung für das Wintersemester 2010/2011. Hiernach sind insgesamt überhaupt nur 24 % aller Masterstudiengänge – 21,7 % der universitären Masterstudiengänge und 32,5 % der Masterstudiengänge an Fachhochschulen – mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung belegt. Positiv formuliert: Mehr als Dreiviertel aller 4.713 Masterstudiengänge unterliegen keiner örtlichen Zulassungsbeschränkung.
Fakt ist sicherlich, dass nicht jeder individuelle Masterstudienwunsch an der Hochschule der Wahl für jeden Bachelorabsolventen erfüllbar ist. Dies würde auch bedeuten, dass in erheblichem Maße von den Hochschulen Überkapazitäten vorgehalten werden müssten. Das ist in dieser Form nicht umsetzbar. Ebenso halte ich die Garantie bzw. das Recht auf einen Masterstudienplatz, wie es Die Linken schon auf Bundesebene gefordert haben, für wenig zielführend. Im Grunde genommen gibt es einen transparenten Zugang zum Masterstudium. Dieser Zugang wird an Leistungskriterien geknüpft. Das ist auch gut so; denn das Leistungsprinzip garantiert eine hohe Qualität des Masterabschlusses, und diese Qualität brauchen wir. Deshalb ist der Antrag, in dem eine pauschale Vorhaltequote an Masterstudienplätzen von mindestens 60 % gefordert wird, für uns nicht zustimmungsfähig.
Ich will noch einmal betonen: Auch ich möchte, dass Studierende grundsätzlich selber entscheiden können, ob sie ein Masterstudium absolvieren oder ob sie den direkten Einstieg ins Berufsleben wählen wollen. Diese Entscheidung sollte nicht davon beeinflusst werden, dass keine Masterstudienplätze zur Verfügung stehen.
Eine eindimensionale Betrachtung, bezogen auf eine reine Kapazitätserweiterung, halte ich allerdings für nicht zielführend und nicht sachgerecht. Es geht vielmehr um die Zugangsvoraussetzungen zum
Masterstudium, insbesondere um die zum Teil restriktiven Vorgaben. Dabei geht es um bestimmte Modulpunktvorgaben, wonach eine bestimmte Anzahl an Punkten in einem Fach erbracht werden muss, um überhaupt zum Master zugelassen zu werden. Meines Erachtens sollte es hier eher darauf ankommen, ob die Gesamtnote stimmt bzw. ob der Studierende tatsächlich das beherrscht, was er für den Master mitbringen muss. Wir werden das dann auch so im Ausschuss diskutieren.
Der Überweisung an den Ausschuss stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hafke. – Nun hat für die Landesregierung Frau Ministerin Schulze das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin.
Dies ist eine gute Gelegenheit, noch einmal darauf aufmerksam zu machen, dass heute in 30 deutschen Städten Schülerinnen und Schüler sowie Studierende im Rahmen der „Global Weeks of Action for Education“ protestieren. Ich denke, das ist auch eine gute Gelegenheit, noch einmal zu begrüßen, dass sich junge Menschen für Bildung einsetzen und für ihre Chancen in der Zukunft auch kämpfen. Hier in Nordrhein-Westfalen setzen wir auf eine gute Bildung. Wir nehmen die Sorgen dieser jungen Leute ernst und setzen uns für mehr Bachelorstudienplätze und natürlich auch für mehr Masterkapazitäten ein.
Wir können alle, glaube ich, teilen – das ist kein Problem –, dass der Titel des Antrags richtig ist. Der Antrag spiegelt aber im Text nicht die Realität wider, wie sie sich heute an den Hochschulen darstellt. Wir kümmern uns bereits um die Masterstudienplätze. Es ist sehr klar, dass der Bachelor ein erster berufsqualifizierender Abschluss ist. Wir wissen aber auch, dass sehr viele junge Menschen weiter studieren wollen. Deswegen wird bei den Kapazitätsberechnungen mit den Hochschulen der Masterteil natürlich schon berücksichtigt und ist dort abgesichert. Das muss natürlich ganz besonders für das gestufte Lehramt gelten. Deswegen werden wir in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen die Studienplätze für den „Master of Education“ vereinbaren, die dem prognostizierten Bedarf entsprechen.
Der Antrag suggeriert – das sollten wir nicht von hier aus vermitteln –, dass es schon jetzt ein flächendeckendes Problem bei den Masterstudienplätzen gibt. Das ist nicht der Fall. Es gibt ein breites Angebot in Nordrhein-Westfalen. Im Wintersemester 2010/2011 haben wir 18.500 Masterstudienplät
ze – und das ohne die Fernuniversität Hagen. Wir haben bisher 12 % der Masterstudienplätze mit einem örtlichen NC belegt. Das bedeutet aber, dass es besonders beliebte Fächer an beliebten Orten gibt. Das war übrigens vor der Einführung des Bachelors und des Masters ganz genauso. Zu der Zeit waren zum Beispiel Köln und Münster sehr beliebte Hochschulen.
Wir werden es nicht hinbekommen, dass alle in Köln und Münster studieren können. Wir wollen aber, dass in Nordrhein-Westfalen alle, die das wollen, auch Wirtschaftswissenschaften oder ein verwandtes Fach studieren können. Nicht jeden individuellen Studienwunsch werden wir erfüllen, aber wir wollen, dass alle Studierenden in NordrheinWestfalen sehr erfolgreich studieren können. Und daran arbeiten wir. Alle diejenigen, die hier gesprochen haben, haben Recht: Dafür braucht man natürlich verlässliche Daten. Wir brauchen Fakten für solche Planungen. Deswegen läuft zurzeit eine Abfrage an allen Hochschulen des Landes, in deren Rahmen wir genau wissen wollen, wie die statistische Situation ist und wie sich die Situation im Masterbereich entwickelt hat. Auf Basis dieser Zahlen kann man dann auch gezieltere Maßnahmen entwickeln und gezielter darauf sehen, welche Fächer in welchen Städten ganz besonders nachgefragt sind.
Wir wissen alle – da müssen wir nicht drumherum reden; ich will die Debatte von gestern nicht wiederholen –, dass wir jetzt schon mehr Studierende haben, als die KMK prognostiziert hat. Wir sind von 90.000 ausgegangen. Schon jetzt haben wir 115.000. Wenn die durch den Bachelor „hindurchgewachsen“ sind, werden wir – dass wissen wir – viel mehr Masterplätze brauchen.
Deswegen werbe ich an dieser Stelle noch einmal dafür, dass wir uns gemeinsam für den Hochschulpakt Plus einsetzen. Es ist nicht so, dass wir als Land da nicht mitfinanzieren wollen. Wir werden natürlich unseren Anteil finanzieren. Aber wir brauchen die Verlässlichkeit für die Hochschulen, dass wir auch wirklich die Plätze für die Studienanfängerinnen und Studienanfänger bezahlen, die in das System hineinkommen.
Bund und Länder haben auf Basis alter Zahlen etwas gemeinsam prognostiziert, was so nicht eintritt. Aber wir alle haben gemeinsam gesagt, dass wir den doppelten Abiturjahrgang finanzieren wollen. Von daher ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, dass wir, wenn sich die Zahlen verändern, gemeinsam mehr Plätze fordern. Das haben wir übrigens in der letzten Legislaturperiode gemeinsam getan. Bund und Land müssen diese Plätze gemeinsam finanzieren. Das kann kein Bundesland alleine stemmen.
Wir leisten in Nordrhein-Westfalen für den doppelten Abiturjahrgang Enormes. Von den 11,8 Milliarden €, die dafür investiert werden, sind 10,5 Milliarden € vom Land. Das wurde nicht hälftig finanziert.
Wir werden unserer Verantwortung deutlich gerecht. Trotzdem brauchen wir noch Unterstützung vom Bund. Und trotzdem müssen wir über den Hochschulpakt Plus reden.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind.
Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrats, den Antrag Drucksache 15/3250 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie zu überweisen. In diesem Ausschuss soll die abschließende Beratung und Abstimmung in öffentlicher Sitzung erfolgen. Darf ich die Zustimmung des Hauses feststellen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist die Überweisungsempfehlung mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen.