Marcel Hafke

Sitzungen

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Vielen Dank, Herr Präsident. Ich hatte mich schon vorher gemeldet; das hat das Präsidium nicht gesehen. Ich glaube, es ist entscheidend, das hier auszudiskutieren.
Ich will es nicht jetzt inhaltlich ausdiskutieren, aber es ist natürlich eine Verfahrensfrage. Ich bitte klipp und klar darum, diesen Punkt auf die nächste Plenarwoche zu vertagen, damit offene Fragen noch beantwortet werden können, die nicht im Ausschuss diskutiert werden konnten, weil dort Minderheitenrechte beschnitten wurden. Wir hatten nicht die Möglichkeit, die Fragen an das Ministerium zu stellen, um sie beantworten zu lassen. Deswegen bitte ich, den Punkt in die nächste Plenarwoche zu schieben, damit das Ministerium die Möglichkeit hat, diese Fragen der Opposition zu beantworten. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle haben in den letzten Tagen, Wochen und Monaten die Debatte um die Stiftung für Hochschulzulassung verfolgt, die wir mit unserem Antrag nun auch in den Landtag bringen wollen. Ich finde es sehr wichtig, dass sich das Parlament mit dieser neverending Story befasst. Fast täglich werden neue Entwicklungen bekannt, die vor allem die wirklich Betroffenen, nämlich die Studierenden, verunsichern. Deshalb muss es unser gemeinsames Ziel sein, die offenen Fragen zu klären und zu einer guten Übergangs- und einer noch besseren langfristigen Lösung zu kommen.
Ende letzter Woche verfestigte sich die Nachricht, dass sich die Einführung des zentralen Zulassungssystems weiter verzögert. Das ist sehr unerfreulich. Die Verantwortung für diese massive Verzögerung muss deutlich benannt werden; denn wir alle sind uns einig, dass ein zentrales Zulassungssystem für die Studierenden immens wichtig ist. Deshalb hatten sich Bund und Länder 2008 über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung geeinigt.
Auch hier im Haus wurde ein entsprechendes Gesetz zur Ratifizierung des Staatsvertrages ohne Gegenstimme verabschiedet. Gemeinsames Ziel war es, die unkoordinierte Studienplatzvergabe durch die einzelnen Hochschulen durch ein koordiniertes Verfahren, das die Unsicherheiten und mehrstufigen Nachrückverfahren vermeidet, abzulösen. Das zentrale Hochschulzulassungssystem ZVS sollte durch das dialogorientierte Serviceverfahren ersetzt werden. Mit der Entwicklung und Einführung der für ein zentrales System erforderlichen Software wurde das gemeinnützige Unternehmen Hochschul
Informations-System, HIS, beauftragt, welches von den Ländern und dem Bund finanziert wird.
Der Auftrag war ohne Frage sehr ambitioniert. Es geht um eine komplexe Fragestellung und die komplexe Entwicklung einer Software. Heute müssen wir leider feststellen, dass sich das HIS an der Stelle wohl übernommen hat. Auch hier sage ich ganz deutlich, dass Verantwortung benannt und übernommen werden muss.
Gleichzeitig ist uns klar, dass es nicht hilft, nur die Verzögerungen zu beklagen oder sich mit dem Spielchen gegenseitiger Schuldzuweisungen aufzuhalten. Wir brauchen jetzt einen Plan, wie wir mit dem Problem umgehen und es im Sinne der Studierenden und der Hochschulen lösen. Denn es ist auch klar, dass das Problem noch größer wird, wenn sich im Jahr 2013 in einer weiteren großen Welle viele Studierende an unseren Hochschulen einschreiben wollen.
Wir haben den Auftrag an die Landesregierung klipp und klar formuliert: Erstens muss sich die Landesregierung nachhaltig für die Realisierung eines Sys
tems zur bundesweit einheitlichen Vergabe von Studienplätzen einsetzen.
Zweitens gilt es, solange es kein funktionsfähiges System gibt, die Hochschulen bei der Bewältigung der kommenden Herausforderungen zu unterstützen. Die Ministerin hat angekündigt, dass an einem Plan B gearbeitet wird. – Vielleicht können Sie uns heute schon die Grundzüge dieses Plans nennen. Wir erwarten, dass Sie diesen zusammen mit den Hochschulen erarbeiten und den Hochschulen nichts gegen ihren Willen diktieren.
Wir müssen auch feststellen: Das Problem mit der zentralen Studienplatzvergabe ist für sich genommen bereits sehr unerfreulich. Umso schlimmer ist es, dass natürlich dann, wenn die Rahmenbedingungen insgesamt nicht optimal sind, das Problem noch schlimmer wird.
Frau Schulze, es fehlt noch immer an einem Konzept für die steigenden Studierendenzahlen. Wir erleben im laufenden Semester bereits gezwungenermaßen viele Notlösungen an den Hochschulen. Für die Studierenden ist das mitunter schwierig. Es wird absehbar doch noch mehr Druck geben durch einen noch stärkeren Ansturm der Studierendenzahlen. Wir haben heute bisher nichts von einem Konzept der Landesregierung gehört. Wir erwarten hier eine Lösung der Landesregierung.
Es wäre doch schön, wenn Sie die Probleme mit dem zentralen Koordinierungssystem zum Anlass nähmen, die Probleme insgesamt in den Blick zu nehmen. Ich würde es jedenfalls begrüßen, wenn Sie im Rahmen der nun anstehenden Lösungssuche ein umfassendes Konzept vorlegen, wie Sie die Hochschulen bei der Bewältigung des Studierendenansturms unterstützen wollen.
Parteitaktische Spielchen sind an dieser Stelle vollkommen fehl am Platze. Ich bin der Meinung, dass wir gemeinsam das Notwendige tun sollten, um die Studierenden zu unterstützen und ihnen ein möglichst einfaches Einschreibeverfahren zu ermöglichen. Deswegen sind Sie recht herzlich eingeladen, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Mich würde interessieren, ob Sie mir erklären können, warum der Umweltminister seit September letzten Jahres an einem entsprechenden Leitfaden für die Tagesmütter und Tagesväter in Nordrhein-Westfalen arbeitet, und ob Sie der Auffassung sind, das sei keine Regulierungswut.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anfang des Monats hat die Landesregierung mit der Ankündigung eines Hygiene-Leitfadens die Tagesmütter und -väter aufgeschreckt. Mittlerweile hat sich die Aufregung etwas gelegt. Herr Remmel hat hier wohl etwas viel heiße Luft produziert. Vielleicht hatte er sich aber auch positivere Schlagzeilen erhofft.
Zunächst jedoch riefen die Pläne große Verunsicherung hervor. Der Entwurf des Hygiene-Leitfadens sieht offenbar strenge Regeln für die persönliche Hygiene und für die Zubereitung von Speisen vor. Dass dieser Entwurf auf große Skepsis bei den Beteiligten gestoßen ist, wundert mich nicht.
Viele dieser Regelungen wären in der Praxis weder zeitlich noch finanziell umsetzbar. Zu Recht fielen in diesem Zusammenhang auch die Begriffe „Bürokratieaufwuchs“ und „Regulierungswut“. Sie haben an dieser Stelle die Tagesmütter und Tagesväter enorm verunsichert. Es wäre mehr als ein schlechtes Signal gewesen, wenn in Zukunft statt Spielen und Vorlesen Koch- und Kühlschrankkontrollen in der Kindertagespflege auf dem Programm stehen würden.
Ihr Umweltminister will das anscheinend. Dazu sage ich Ihnen gleich noch zwei Sätze. Das will anscheinend Herr Remmel, der Anfang des Jahres damit an die Medien gegangen ist.
Die Landesregierung hat aber anscheinend ziemlich schnell gemerkt, dass dieses ganze Regelwerk
doch nicht so gut ankommt, und hat es wieder zurückgenommen bzw. ist zurückgerudert. Für mich ist an dieser Stelle überraschend, dass die Landesregierung nun der Bundesregierung Regulierungswut vorwirft.
Frau Aigner ist zwar in der Tat der Auffassung, dass die EU-Richtlinie hier gilt. Das habe ich auch nie bezweifelt. Ich will anfügen, dass ich nicht dieser Auffassung bin. Aber sie hat darüber hinaus keinerlei Aktivitäten entfaltet, ganz im Gegensatz – hören Sie mal gut zu, Herr Zimkeit! – zu Ihrer Landesregierung. Herr Remmel beschäftigt, obwohl das Ganze überhaupt noch nicht abschließend geklärt ist, seit über vier Monaten sein Ministerium mit der Ausarbeitung eines Leitfadens. Das ist vorauseilender Gehorsam, und es ist zumindest Regulierungsfreude, wie sie im rot-grünen Lehrbuch steht.
Dann der Bundesregierung Regulierungswut vorzuwerfen, das ist absolut abwegig. Warum haben Sie eigentlich, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Rechtslage nicht so ist, wie es Frau Aigner sieht, nicht im September probiert, politisch Rechtsklarheit herbeizuführen und eine Initiative ins Parlament einzubringen? Sie beschäftigen Ihr Ministerium vier Monate lang, anstatt hier entsprechend zu handeln. Das ist Regulierungswut und hat nichts mit vernünftiger Politik im Sinne der Tagesmütter und Tagesväter zu tun.
Mittlerweile wissen wir jetzt aber, dass die EUKommission der Auffassung ist, dass die EURichtlinie überhaupt nicht für Tagesmütter und Tagesväter einschlägig sei. Ich bin froh, dass die Landesregierung sich der Auffassung der EU
Kommission angeschlossen hat. Das hat die Familienministerin in der letzten Ausschusssitzung klargestellt. Dafür bin ich ihr ausdrücklich dankbar. Offenbar konnte sie ihren Kollegen aus dem Umweltministerium an der Stelle bremsen. Ich hoffe, dass sich diese Auffassung bundeslandübergreifend durchsetzen wird, denn Tagesmütter brauchen sicher nichts weniger als noch mehr Bürokratie.
Tagesmütter und -väter brauchen Rechtssicherheit. Sie sollten sich statt auf Kühlketten und Kochtemperaturen besser auf die Betreuung ihrer Schützlinge konzentrieren. Es darf keine Regelungen geben, die ihre Arbeit unnötig erschweren. Das könnten wir uns auch vor dem Hintergrund des U3-Platzbedarfs überhaupt nicht leisten.
Vieles, was in den Richtlinien angesprochen wird, ist heute schon selbstverständlich und Bestandteil der täglichen Arbeit. Hierfür braucht es kein ausuferndes Regelwerk. Wo Hilfestellung nötig ist, kann dies im Rahmen von Beratungsangeboten umgesetzt werden.
Wir Liberale vertrauen den Tagesmüttern und Tagesvätern. Sie kennen ihr Handwerk und machen ihre Sache gut. Ich hoffe, dass das Thema bald vom Tisch ist und wir den in der Tagespflege Tätigen an dieser Stelle die Unsicherheit nehmen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von den Linken eingereichte Antrag zeigt uns einmal wieder, dass ein richtiger Ansatz noch lange keine gute Initiative bedeutet. Grundsätzlich wird hier ein wichtiges Thema angesprochen, aber die Umsetzung ist wieder einmal abenteuerlich.
Zunächst zum Thema! Tatsächlich sind die Erhebungen zum Gesundheitszustand unserer Jüngsten alarmierend. Mittlerweile ist jedes fünfte Kind in Deutschland zu dick oder hat eine anderweitige Essstörung entwickelt. Ein Drittel der Kinder und Jugendlichen in Deutschland geht einer neuen Studie der Universität Bielefeld und der Weltgesundheitsorganisation zufolge ohne Frühstück aus dem Haus.
Hier übernehmen vor allem die Kitas und die Schulen eine wichtige Rolle. Für viele Kinder, bei denen die Ernährung im Alltag sonst eher einseitig ist, kann ein ausgewogenes Essensangebot zu festen Zeiten einen Ausgleich schaffen. Deshalb ist es auch wichtig, dass in den Kitas und in der Schule ein entsprechendes Angebot bereitgestellt wird und dass die Gesundheitserziehung dort auch Raum bekommt. Dabei müssen selbstverständlich auch die Eltern mit einbezogen werden.
Ich denke, so weit ist das auch unstrittig. Wir alle wollen ein qualitativ hochwertiges Essensangebot in den Kitas und Schulen. Und wenn hier offenbar noch Defizite festzustellen sind, dann sollten wir in der Tat nach Verbesserungsmöglichkeiten suchen. Insofern freue ich mich, dass wir das Thema im Ausschuss diskutieren können.
Vielleicht hätten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, es besser dabei belassen, diese Probleme konkret zu benennen. Stattdessen werfen Sie die Nachrichten der letzten Wochen einfach in einen Topf, rühren kräftig um und präsentieren dann einen dementsprechend zusammengewürfelten Antrag. Man wird doch schon bei dem Aufhänger etwas stutzig. Als Aufhänger dient der Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung. Dann wird sich an der Qualität des Schulessens abgearbeitet. Danach wird das Problem der Übergewichtigkeit gestreift, und
schließlich wird die pauschale Behauptung aufgestellt, die allermeisten Kitas und Schulen würden ausschließlich die Preisfrage in den Vordergrund stellen. Gibt es dazu aktuelle Erhebungen, Bestandsaufnahmen, laufende Projekte? – Alles Fehlanzeige.
Als Forderung haben Sie sich dann ausgedacht, dass die für Mahlzeiten in Schulen und Kitas zu verwendenden Lebensmittel vollständig aus einer
regionalen, bäuerlich-nachhaltigen und ökologisch korrekten Landwirtschaft stammen sollen. Abgesehen davon, dass es zumindest fraglich ist, ob der Bedarf der Kitas und Schulen überhaupt von regionalen Erzeugern gedeckt werden kann, habe ich mich gewundert, warum Sie in dem Antrag nicht noch gleich das Verbot der konventionellen Agrarwirtschaft fordern.
Aber wenn man die ganz großen Ziele verfolgt, dann hängt natürlich alles mit allem etwas zusammen. Weil Sie sich so viel Mühe geben, will ich Ihren Anspruch hier noch einmal zitieren:
„Die Bereitstellung einer warmen, gesunden Mahlzeit für alle Kinder in Kitas und Schulen muss in den Kontext der gesamtgesellschaftlichen sozial-ökologischen Transformation gestellt werden.“
Ob diese von Ihnen geforderte Transformation mit einem derart verengten Diktat gelingen kann, bezweifle ich.
Also, das übergeordnete Thema ist richtig. Das können wir im Ausschuss gerne diskutieren. Dass wir dabei auch über die gesamtgesellschaftliche Transformation sprechen müssen, hoffe ich nicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben
die dritte Lesung beantragt, weil dieses Gesetz von SPD, Grünen und Linkspartei leider in einem widrigen Verfahren hier beschlossen wird.
Ich möchte klipp und klar deutlich machen, warum ich der Auffassung bin, dass die Oppositionsrechte hier massiv beschnitten werden.
Frau Beer, keine Aufregung. Zu Ihnen komme ich noch. – Ich ziehe das einfach einmal vor, Frau Beer, weil Sie so aufgeregt sind.
Frau Beer, hören Sie mir doch einmal zu. Sie haben gestern hier hereingeworfen, dass Sie sich ja nur nach der Haltung der Landtagsverwaltung zur Geschäftsordnung gerichtet hätten. Ich möchte mit Erlaubnis des Präsidenten an dieser Stelle einfach einmal Herrn Dr. Thesling zitieren. Er war ja in der Ausschusssitzung dabei und hat die Empfehlung ausgesprochen bzw. die Rechtslage dargelegt. Ich zitiere:
„Handelt es sich um ein Artikelgesetz, zu dem Anhörungsbedarf angemeldet wird, ist eher üblich, dass die Anhörung auf bestimmte Artikel des Gesetzentwurfs beschränkt wird. Liegt in diesem Fall der Anknüpfungspunkt für den Änderungsantrag … im Wesentlichen in einem vorher nicht aufgerufenen Artikel, spricht dies für einen ‚neuen‘ Beratungspunkt.“
Sehr geehrte Frau Beer, das ist deutlich schwarz auf weiß, wie es in dem Gutachten steht. Es handelt sich hier um neue Beratungspunkte. CDU und FDP haben dazu eine Anhörung beantragt. Die haben Sie mit Mehrheit einfach niedergestimmt. Das ist undemokratisch, und das rügen wir an dieser Stelle.
Herr Schultheis, wenn diese Anhörungen stattgefunden hätten und auch eine vernünftige Beratung im Ausschuss stattgefunden hätte, dann hätten wir auch alle inhaltlichen Punkte an dieser Stelle klären können. Wir haben gestern schon mehrere inhaltliche Punkte angemerkt, die nicht beantwortet werden konnten. Deswegen ist dies ein Verhalten, das dem Parlament überhaupt nicht gut zu Gesicht steht, wenn Sie jetzt per Mehrheit einfach einen Gesetzentwurf durch das Parlament peitschen.
Es würde dem Parlament und SPD und Grünen sehr gut zu Gesicht stehen, wenn man gerade das Thema „Vereinfachung von Promotionsmöglichkeiten für Fachhochschulabsolventen“ in einem eige
nen Gesetzentwurf durchs Parlament bringt, so wie es dieses doch wichtige Thema verdient, und nicht als Anhängsel an irgendeinen anderen Gesetzentwurf dranhängt. Das ist doch der Punkt, um den es geht.
Nein, es ist nicht so wichtig, dass es passiert, weil Sie einfach über Köpfe hinweg entscheiden und die Opposition nicht vernünftig beteiligen, die noch Fragen hat, die nicht geklärt wurden.
Sie werfen uns einfach etwas vor nach dem Motto „Friss oder stirb!“. Das ist nicht in Ordnung, Herr Schultheis. Das ist wirklich nicht in Ordnung. So wollen wir nicht miteinander umgehen. Sie haben sich zu diesem Verfahren entschlossen. Das ist sehr traurig. Es hätte hier mit Sicherheit eine vernünftige Einigung geben können. Aber im Hopplahopp-Verfahren hier irgendetwas durchs Parlament zu peitschen, ist nicht in Ordnung.
Deswegen, um es abschließend auf den Punkt zu bringen:
Frau Beer, wenn das hier demnächst gute Sitte im Parlament wird, dann heißt das ja, dass Sie demnächst zu einem Gesetz …
Frau Beer, wollen wir demnächst im Rahmen des Hochschulgesetzes Änderungsanträge zum Bildungsgesetz vornehmen? Wollen Sie, dass wir das demnächst so handhaben? Das kann doch nicht das Verfahren in einem Parlament sein.
Es wäre gut, wenn man hier einmal vernünftige Regelungen einführt und der Opposition ihre Rechte zugesteht.
Von daher wird die FDP diesem Gesetzentwurf in der Form und auch den Änderungsanträgen nicht zustimmen. Wir werden das an dieser Stelle ablehnen und hoffen, dass es sich hier um einen einmaligen Vorgang handelt. – Vielen Dank und auf Wiederhören.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der
hier vorliegende Beratungsgegenstand zeichnet sich vor allem durch seine widrigen Verfahrensumstände aus. SPD und Grüne haben mithilfe der Linken massiv die Oppositionsrechte verletzt. Wieder können wir einen Verstoß gegen die guten Sitten der Parlamentskultur feststellen.
Ich will aber zunächst etwas zu dem eigentlichen Gesetzentwurf sagen. Grundsätzlich begrüßen wir die Intention des Ausgangsentwurfs. Studienbewerber, die über keine hier anerkannte Hochschulzugangsberechtigung verfügen, sollen einen fachgebundenen Zugang erhalten, indem sie an einer Hochschule eine Zugangsprüfung ablegen.
Damit bin ich aber bereits am Ende meiner positiven Ausführungen. Denn schon der Umgang mit dem eigentlichen Gegenstand des Gesetzentwurfs zeigt Defizite auf. Die von den Experten geäußerten Bedenken sind überhaupt nicht angesprochen worden. Im Ausschuss ist nicht einmal eine Auswertung der Anhörung erfolgt.
Herr Schultheis, Sie können ruhig zuhören. Wie sieht es zum Beispiel mit der Festsetzung von Mindeststandards für die Zugangsprüfungen aus? Welche Kosten kommen auf die Hochschulen zu? Bei all diesen ungeklärten Fragen können Sie keine Zustimmung unserer Fraktion erwarten, erst recht nicht, wenn Sie dann auch noch Verfahrensfragen missbrauchen, um machttechnische Geländegewinne zu erzielen. Genau das ist dann nämlich passiert. Ich will das hier noch einmal in Erinnerung rufen.
Parallel zu diesem Gesetzentwurf wurde im Ausschuss der FDP-Antrag „Promotionen an Fachhochschulen erleichtern“ beraten. Die Auswertung der Anhörung dazu ergab, dass es sinnvoll wäre, eine verbindlichere Kooperation zwischen Universitäten und Fachhochschulen festzuschreiben. Hierüber waren sich alle Beteiligten im Ausschuss auch im Grundsatz einig.
Wo wir uns nicht einig waren – aus meiner Sicht ist das auch vollkommen indiskutabel –, war die Idee, man könne die Promotionserleichterungen einfach als Änderungsantrag an den hier vorliegenden Gesetzentwurf anfügen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Fraktionen einen eigenen Gesetzentwurf hierzu hätten einbringen sollen.
Dann hätte man auch noch einmal die Landesrektorenkonferenz zu den konkreten Vorschlägen befragen können. Herr Schultheis, Frau Dr. Seidl, wir haben diesen Antrag vor über einem Jahr gestellt. Am 23.11.2010 haben wir dem Parlament die Möglichkeit gegeben, eine Einigung herbeizuführen. Diese Zeit haben Sie verstreichen lassen. Sie haben das gesamte Anliegen einfach immer wieder ver
schleppt und dann plötzlich Fakten geschaffen. Plötzlich präsentierte die SPD Änderungsanträge, die bereits mit den Grünen beschlossen worden seien. Die Bemerkung, die anderen Fraktionen seien eingeladen, zuzustimmen, ist im Ergebnis eine absolute Frechheit.
Vollkommen skandalös ist, dass die drei Änderungsanträge gänzlich gegenstandsfremd zum Ausgangsantragsentwurf sind. Der erste betrifft die Stiftung für Hochschulzulassung, der zweite das Landespersonalvertretungsgesetz und der dritte
schließlich die Promotionskooperation. Sie sehen schon an den Überschriften, meine Damen und Herren: Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Der Beratungspunkt hat sich hier eindeutig substanziell verändert. Es sind neue Anträge, die inhaltlich nichts mit der Ausgangsintention des Gesetzentwurfs zu tun haben.
Auf meinen Protest dazu haben Sie natürlich nicht reagiert. Ich habe dann gemeinsam mit dem Kollegen von der CDU eine Anhörung zu den geänderten Beratungsgegenständen beantragt. Hier geht es um einen ganz sensiblen Punkt. Bei einer unterschiedlichen Auffassung kann man nach einer gemeinsamen Lösung suchen oder, wenn man so gute Freunde hat wie Sie, mit den Freunden von den Linken einfach die Einwände niederstimmen. So machen Sie das hier im Parlament.
SPD und Grüne haben einfach mithilfe der Linken bestimmt, dass es sich nicht um einen neuen Beratungsgegenstand handelt. Sonst hätte nämlich das Minderheitenrecht der Fraktion, eine Anhörung zu beantragen, aufgelebt.
Folglich konnten FDP und CDU aufgrund der Mehrheitsverhältnisse keine neue Anhörung beantragen. Es wurde über den Gesetzentwurf samt Änderungsanträgen abgestimmt. Das ist ein knallhartes Machtspiel. Ich finde es wirklich erschütternd, wie Sie hier mit uns, ja mit dem Parlament als gesamte Institution umgehen.
Machen Sie sich, Herr Schultheis, meine Damen von SPD und Grünen, noch einmal bewusst, was das im Ergebnis heißt. Wenn das Vorgehen hier Schule machen sollte, dann heißt das: Im Grunde können Sie demnächst Blanko-Blätter als Gesetzentwurf einreichen und Änderungsanträge ins Blaue hinein schreiben. Das ist eine Farce. Das hat nichts mit Demokratie zu tun, so wie sie gelebt werden sollte.
Das ist anscheinend Ihr Demokratieverständnis, Frau Beer. So muss man das hier leider tatsächlich sehen.
Ein Gesetz, das so zustande kommt und uns nach dem Motto „Friss oder stirb!“ vor die Füße geworfen wird, ist für die FDP-Fraktion nicht zustimmungsfähig. Deswegen werden Sie an dieser Stelle nicht verwundert sein, dass wir heute hiermit auch die dritte Lesung und die Rücküberweisung in den Ausschuss zur weiteren Beratung beantragen werden. In Ihrer Selbstherrlichkeit …
… werden Sie die Rücküberweisung in den Ausschuss wahrscheinlich ablehnen. Das würde ich bei Ihnen nicht anders erwarten. Aber immerhin ist es ein guter Versuch der Opposition, vielleicht doch noch an ihr Recht zu kommen, eine Anhörung zu bekommen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr gerne.
Ich möchte gerne darauf antworten, weil es das Demokratieverständnis der Grünen und von Frau Beer im Besonderen beleuchtet.
Frau Beer, das kann doch nicht der Fall sein. Erstens ist es keine Auslegung der Geschäftsordnung, es ist eine Auslegung, ein Gutachten der Landtagsverwaltung. Das steht so nicht in der Geschäftsordnung. Dort steht, dass per Mehrheit darüber entschieden wird, ob es sich um einen neuen Sachverhalt handelt, damit darüber im Ergebnis ein Minderheitenrecht geltend gemacht werden kann.
Zweitens muss ich klipp und klar sagen: Wenn per Mehrheit über ein Minderheitenrecht entschieden wird, dann hat das nichts mit Demokratie zu tun, dann ist das ein unmögliches Verfahren.
Frau Beer, Sie sind doch die Koalition der Einladung. Sie schreiben sich doch jedes Mal groß auf die Fahne – gerade die Grünen –, was für eine basisdemokratische Partei Sie sind.
Dann hätte es Ihnen gut zu Gesicht gestanden, wenn Sie der Opposition die Möglichkeit eingeräumt hätten, eine Anhörung zu einem neuen inhaltlichen Tatbestand einzuberufen.
Aber diesen Schneid haben Sie anscheinend nicht. An der Stelle haben Sie kein bisschen Rückgrat. Das ist Ihr Demokratieverständnis. Das müssen Sie sich jetzt anhören.
Es tut mir für die Demokratie absolut weh, was Sie hier abgezogen haben. Deswegen werden wir die dritte Lesung beantragen und würden uns freuen, wenn Sie vorher noch der Rücküberweisung an den Ausschuss zustimmen würden. Dann könnte das Parlament noch einmal darüber beraten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den letzten Monaten ist das Thema „Kindesmissbrauch“ verstärkt in den öffentlichen Fokus gerückt. Erschüttert hat uns bei den schrecklichen Taten an Kindern und Jugendlichen vor allem auch, dass viele dieser Taten in einem Umfeld von eigentlich als Vertrauenspersonen auftretenden Lehrern, Erziehern oder Betreuern verübt wurden. Der erreichten Sensibilisierung für das Problemfeld müssen nun Maßnahmen folgen, die den Kinderschutz sichern. Hier sind wir als Landespolitik gefordert.
Der Bundestag hat mit dem Bundeskinderschutzgesetz bereits ein Maßnahmenpaket beschlossen. Das Gesetz setzt an mehreren Stellen an. Wir haben in unserem Antrag vor allem einen Aspekt herausgegriffen, bei dem sich begleitende landespolitische Initiativen direkt aus dem Gesetz ergeben, nämlich die Regelungen zu den Nachweispflichten für Ehrenamtliche.
Daran anknüpfend geht es aus meiner Sicht vordringlich um ein umfassendes Präventionskonzept,
das wir für Nordrhein-Westfalen brauchen. Ich hoffe, dass wir uns hier auf diese Aspekte konzentrieren können. Es wäre der Sache nicht dienlich, jetzt eine generelle Debatte zum Bundeskinderschutzgesetz zu führen. Ich weiß, dass einzelne Punkte – das betrifft zum Beispiel insbesondere die Finanzierung der Familienhebammen – umstritten sind. Wir alle sollten aber aufpassen, dass das Ganze an dieser Stelle nicht in die falsche Richtung ausartet.
Der Kinderschutz eignet sich wahrlich nicht für parteipolitische Spielchen. Der Gesetzentwurf ist in allererster Linie ein Fortschritt. Der Bund stellt mehr als 120 Millionen € zur Verfügung. Ich hielte es für schwer vertretbar, wenn die Verbesserungen, über die weitestgehend Einigkeit besteht, unnötig verzögert würden.
Der Bundestag hat die Vorlage übrigens ohne Gegenstimme beschlossen. SPD, Grüne und Linke haben sich enthalten. Ich hoffe, dass im Vermittlungsausschuss schnell alle zueinander finden werden.
Das Bundeskinderschutzgesetz sieht vor, dass die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe mit Leistungserbringern Vereinbarungen zur Vorlage erweiterter Führungszeugnisse treffen. Auf diesen Punkt wollen wir uns heute konzentrieren. Dabei geht es um ehrenamtliche Beschäftigte. Ausschlaggebend sollen Art, Dauer und Intensität des Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen ein.
Es ist richtig, dass auf eine generelle Regelung verzichtet wurde, weil ehrenamtliches Engagement vielfältig und heterogen ist. Dass hier also kleinteilig vor Ort entschieden werden soll, ist erst einmal gut. Allerdings darf das nicht zu stark voneinander abweichenden Regelungen bei den über 600 Jugendämtern in Deutschland führen. Deshalb ist es wichtig, dass das Land die Träger bei den Umsetzungen unterstützt.
In den Verbänden gibt es momentan einige Verunsicherungen. Dies betrifft etwa die Frage der trügerischen Sicherheit, die bürokratische Belastung sowie die rechtlichen Bedenken der Träger hinsichtlich der konkreten Umsetzung. Wir müssen sehr genau darauf achten, dass tatsächlich ein Gewinn an Sicherheit realisiert wird, ohne dass ehrenamtliches Engagement beeinträchtigt wird. Vor allem müssen wir die Träger in ihren eigenen Präventionsmaßnahmen unterstützen, denn in den Vereinen und Verbänden passiert ja bereits viel.
Die eigene Verantwortung wird erkannt und wahrgenommen. In vielen Organisationen gibt es gute Präventionskonzepte. Wichtig wäre es, diese Initiativen zu unterstützen und gegebenenfalls von der Landesseite zu flankieren. Möglich wäre etwa, im Dialog mit den Verbänden Mindeststandards zu entwickeln, die als Leitlinien dienen können. Das Ziel muss sein, dass die Präventionsmaßnahmen und Nachweisverpflichtungen einerseits auf die
Verhältnisse vor Ort angepasst sind, aber gleichzeitig ein gewisses Maß an Übersichtlichkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit aufweisen.
Darüber hinaus sollten wir auch die Initiativen zum Schutz von Kindern in den Blick nehmen. In Vereinen wie Zartbitter und Wildwasser, in der Mädchen- und Jugendarbeit und auch im Gesundheitsbereich wird eine unverzichtbare Arbeit geleistet, die noch zu wenig Aufmerksamkeit erhält. Diese Initiativen müssen wir in ein Präventionskonzept einbeziehen.
Die Landesregierung ist aufgefordert, hierzu ein Konzept zu skizzieren und erste Maßnahmen aufzuzeigen. Über die genaue Planung und die weiteren Handlungsschritte sollten wir im Ausschuss ausführlich diskutieren. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Ende der Plenarwoche geht es zu guter Letzt um das Thema Familienzentren. Ich freue mich, dass vom Grundsatz her alle Fraktionen in diesem Hause die von der Vorgängerregierung in Gang gesetzte Entwicklung begrüßen. Ich frage mich allerdings schon, warum wir diesen Antrag nicht gemeinsam mit dem ersten KiBiz-Änderungsgesetz diskutiert haben. Im Endeffekt sind mit der Erhöhung der Fördersummen für die Familienzentren schon vollendete Tatsachen geschaffen worden. Insofern wäre es sinnvoller gewesen, die Vorschläge aus dem Antrag parallel zu diskutieren.
Das von CDU und FDP ins Leben gerufene Projekt ist ein Erfolg. Rund 2.700 Familienzentren gibt es mittlerweile in Nordrhein-Westfalen.
Erfreulicherweise profitieren immer mehr Eltern und Kinder von diesen wertvollen Angeboten. Vor allem Eltern schätzen es, dass sie dort nicht nur Kinderbetreuung, sondern auch Bildungs- und Beratungsprogramme aus einer Hand und unter einem Dach wahrnehmen können.
Einige in dem Antrag genannte Punkte wie die Stärkung der präventiven Arbeit sind vernünftig. Wir haben heute Mittag in diesem Zusammenhang schon über das Bundeskinderschutzgesetz und präventive Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gesprochen. Sicher ist es richtig, dass Familienzentren in sogenannten benachteiligten Stadtteilen weiter ausgebaut werden sollten. Es stellt sich aber die Frage nach der konkreten Umsetzung. Frau Asch, Sie haben außer warmen Worten überhaupt nichts abgeliefert. Sie haben keinen konkreten Punkt, kein konkretes Konzept genannt.
Sie haben einfach nur warme Worte gesagt. Es kann natürlich nicht der Weg sein, ideenlos einen
Antrag einzubringen und zu sagen, dass wir dort entsprechend fördern sollen, ohne eine entsprechende Konzeption.
Einfach unnötig sind aber auch die Anmerkungen im ersten Abschnitt Ihres Antrags. Da kritisieren Sie die Vorgängerregierung für die Initiierung dieses sinnvollen Projektes. Ihre Fokussierung auf den Finanzierungsaspekt ist einfach nur plump. Die Vorgängerregierung hat für den Ausbau der Familienzentren viel neues Geld bereitgestellt. Dass man gerade im Bereich der frühkindlichen Bildung nie genug tun kann, wissen wir alle. Das werden Sie auch bei Ihrer Mittelerhöhung um 1.000 € bzw. 2.000 € für die Zentren, die die Liberalen durchaus für richtig halten, erleben. Sie werden damit nicht zum Heilsbringer der Familienzentren.
Ein letzter Punkt gehört in diese Debatte, auch wenn im Antrag nichts davon steht. Den von der Landesregierung verhängen Ausbaustopp für Familienzentren möchte ich ansprechen. Die Kommunen wurden von Ihrem Vorgehen regelrecht überrumpelt. Viele Kitas, die sich auf den Weg zu Familienzentren machen wollten und für die vorbereitenden Arbeiten auf eine Landesförderung gesetzt hatten, wurden überrascht. Hier sind viele Kitas zu Recht von Ihnen enttäuscht. Kommunikativ war das nun wirklich keine Glanzleistung. Geradezu grotesk ist es zudem, dass Sie bei dem Ausbau der Familienzentren von einer Prioritätensetzung reden. Im gleichen Atemzug führen Sie pauschal die Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr ein. Da fehlt doch bei Ihnen jeglicher Ansatz einer Prioritätensetzung.
Ihr Antrag lässt zudem einige Fragen offen. Das betrifft zum Beispiel die Frage nach den Förderkriterien. Welche Kriterien muss ein Familienzentrum erfüllen, damit es die Zusatzförderung für einen sozialen Brennpunkt erhalten kann? Hier haben Sie uns bis heute keine Antwort gegeben, weder bei der ersten KiBiz-Änderung, noch finden sich in Ihrem Antrag diesbezüglich irgendwelche Anhaltspunkte.
Deswegen können wir abschließend festhalten: Im Bereich der Familienzentren gibt es erheblichen Diskussionsbedarf. Einer Überweisung an den Ausschuss werden wir natürlich zustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fange mit etwas Positivem an. Ich bin froh, dass wir unsere Technologieministerin haben. Sie ist schon eine echte Problemlöserin. Frau Schulze war im Grunde die Einzige, die das Problem bereits im Februar erkannt hat. In der mittlerweile legendären Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Markert nach dem Verbleib der Atomkugeln hat sie schon Ideen entwickelt, wie man mit dem Problem umgehen kann.
Ihre Lösung war einfach und pragmatisch: Am besten wäre es, einfach ein paar Atomkugeln in der Asse verschwinden zu lassen und dann vor lauter Aufregung die anderen falsch durchzuzählen. – So kommt man ganz schnell zu dem Image einer Problemlösungsministerin.
Verantwortungsvoll ist das nicht, aber in schwierigen Zeiten kreativ, Frau Ministerin.
Das eigentliche Problem ist aber: Das Atomthema wird von Ihnen nur für Angstkampagnen genutzt. Der Untersuchungsausschuss zeigt gerade das ganze Ausmaß Ihrer Unwahrheiten auf. Sie spielen nur mit den Ängsten der Bürger, anstatt Lösungen für die vorhandenen Probleme zu suchen. Sie spielen wieder das altbekannte Spiel. Sie sind seit eineinhalb Jahren an der Regierung. Schuld sind aber immer die anderen: entweder die Bundesregierung oder – in diesem Fall – das Forschungszentrum Jülich.
Die FDP wird Sie immer daran erinnern: Wenn man regiert, trägt man auch die Verantwortung. – Sie versuchen immer, sich davon freizumachen und den anderen die Schuld zuzuschieben.
Es ist lange bekannt, dass die Genehmigung für die Lagerung in Jülich ausläuft. Sie hätten ein Konzept entwickeln und damit die eigentliche Frage ehrlich beantworten müssen: Wollen Sie neben Ahaus ein zweites Zwischenlager für 180 Millionen € bauen, ja oder nein? Das ist die Frage, die Sie beantworten müssen.
Das wäre die Konsequenz, wenn man den Transport nicht durchführen würde. Vor dieser Antwort drücken Sie sich, weil sie unpopulär ist.
Ich möchte eines an dieser Stelle noch einmal ganz klar und deutlich zum Ausdruck bringen. Niemand freut sich über Castortransporte. Wir müssen uns aber doch darum kümmern, verantwortungsvolle
Lösungen zu finden. Die Bundesregierung will doch nicht aus Spaß Transporte durchs Land schicken. Es ist notwendig, weil die Genehmigung ausläuft. CDU und FDP halten sich an die Gesetze. Ich wäre sehr froh, wenn SPD und Grüne das auch machen würden.
Meine Kollegen von SPD und Grünen, Sie hätten ein Konzept erarbeiten müssen. Das ist nicht passiert. Selbst die Antiatombewegung wirft Ihnen Untätigkeit vor. Das sollte Ihnen doch zu denken geben.
Besonders schlimm ist aber das Verhalten der Grünen: Wie bei den Brennelementekugeln ist Ihr einziger Beitrag zur Sache das Schüren von Ängsten in der Bevölkerung.
Der Gipfel der Dreistigkeit aber ist der Aufruf, man werde gegen die Transporte mobilisieren. Ich kann von der Homepage der Grünen-Partei zitieren. Auf der Homepage kann man lesen: Die Grünen sagen den überflüssigen Atommülltransporten den Kampf an. – Gleich darunter kann man die Kampagnenfahrten nach Ahaus am 18. Dezember zu Demonstrationen buchen.
Das ist eine absolut unverantwortliche Politik, die man so einfach nicht im Raum stehen lassen und nicht dulden kann.
Sie wehren sich gegen die Transporte, weil diese angeblich so unsicher sind. Mit Ihrer Kampfrhetorik und Mobilisierung tragen Sie doch gerade dazu bei, dass diese Transporte unsicherer werden.
Ganz vorne ist Ihre Obergrüne Claudia Roth. Sie hat den Einsatz der Polizei zur Sicherung der Castortransporte als „Anschlag gegen die Demokratie“ bezeichnet. Das ist nicht nur widersinnig, es ist auch eine gefährliche und perfide politische Äußerung Ihrer Obergrünen Claudia Roth.
Meine Damen und Herren, es geht darum, pragmatische Lösungen zu finden. Ihr reflexhaftes Aufschreien, sobald es um Kernenergie geht, hilft keinem weiter. Für Sie von den Grünen kommt der Strom anscheinend immer nur aus der Steckdose. Das ist das logische Denken der Grünen.
Da können Sie aufschreien, wie Sie wollen. Ich habe von Ihnen noch keinen konstruktiven Vorschlag in dieser gesamten Debatte gehört.
Sie sind als Volksvertreter gewählt worden, um die Interessen der Menschen zu vertreten und Lösun
gen zu erarbeiten. Sie betreiben aber ausschließlich puren Populismus und unterbreiten keinen einzigen Vorschlag.
Lassen Sie mich abschließend einen Punkt dazu festhalten. Die Menschen in unserem Land interessiert es nicht, ob es sich um Landes- oder Bundeskugeln handelt, sondern sie wollen, dass der Atommüll sicher gelagert wird.
Sie bieten dafür keinen vernünftigen Vorschlag. Weil Sie keine Verantwortung übernehmen, hat die Bundesregierung die Verantwortung übernommen und einen Vorschlag unterbreitet. Sie haben seit eineinhalb Jahren geschlafen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zahlen zum U3-Ausbau sind in der letzten Woche ganz schön eingeschlagen. Ich habe das Gefühl, dass der eine oder andere wirklich noch einmal wachgerüttelt wurde. Das ist gut, weil wir hier tatsächlich hellwach sein müssen. Im Übrigen betrifft das vor allem diejenigen, die hier seit eineinhalb Jahren regieren und nur langsam verstehen, dass Angriffe auf die Vorgängerregierung nicht von eigener Verantwortung ablenken können.
Wir in Nordrhein-Westfalen müssen jetzt enorme Anstrengungen unternehmen. Die vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Zahlen sind wirklich besorgniserregend. Im Jahr 2009 hatten wir eine Steigerung der Betreuungsquote von 11,6 auf 14 %. Im Jahr 2011 lag die Steigerung bei nur noch 1,9 Prozentpunkten auf dann 15,9 %. Damit ist die Ausbaudynamik nahezu zum Erliegen gekommen. Das Land hat bundesweit die niedrigste Betreuungsquo
te und auch noch die schlechteste Ausbaudynamik. Das sind die Fakten.
Seit eineinhalb Jahren regiert Rot-Grün. Sie müssen sich sagen lassen: Sie sind nicht Opfer der Vorgängerregierung, sondern die Zahlen sind Ihre Zahlen. Das ganze Gezeter, an allem sei die Vorgängerregierung schuld, hilft da nicht weiter.
Wenn wir aber schon in die Vergangenheit blicken, meine Damen und Herren von SPD und Grünen, dann bitte auch richtig. Sie haben hier in NordrheinWestfalen den U3-Ausbau komplett verschlafen.
Bis 2005 gab es nur 11.800 U3-Betreuungsplätze. Immerhin hatte es die schwarz-gelbe Landesregierung auf das fast Zehnfache dieser Zahl geschafft. Was ist Ihre Antwort auf die Probleme, die wir heute hier im Entschließungsantrag vorfinden?
Zunächst dachte ich, dass ich mich verlesen hätte, als ich diesen Entschließungsantrag zu Gesicht bekam. Ich habe dann noch einmal nachgelesen und zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten. Darin steht wortwörtlich:
„Da von mehr Betreuungsplätzen und somit mehr Erwerbsbeteiligung Bund und Unternehmen finanziell besonders profitieren, müssen diese stärker in die Verantwortung für die Finanzierung des U3-Ausbaus einbezogen werden.“
Ich frage Sie von SPD und Grünen: Wer hat Ihnen das eigentlich in die Feder diktiert?
Das kann man relativ schnell ausmachen. Dass Ihnen die Linken eine Krippenabgabe für Unternehmen in die Feder diktieren, kann ja wohl nicht der Ernst von SPD und Grünen sein!
Lesen Sie Ihren eigenen Entschließungsantrag. Darin steht das schwarz auf weiß.
Eine Krippenabgabe wird von der FDP nicht mitgetragen. Ganz im Gegenteil: Unternehmen, die einen Betriebskindergarten gründen, gehören unterstützt, wie das in anderen Bundesländern der Fall ist; das darf nicht verhindert werden. Diese Plätze sind für den U3-Ausbau dringend nötig. Das sollte eigentlich der Kurs in Nordrhein-Westfalen sein.
Meine Damen und Herren, ich frage Sie aber auch, woran es liegt, dass sich die Ausbaudynamik ver
langsamt hat, statt an Schwung zu gewinnen. Seit Ihrer Amtsübernahme haben Sie stets betont, dass der U3-Ausbau nun in den richtigen Händen sei, gesteuert werde und dass hierfür erhebliche Summen bereitgestellt würden.
Sie sagen uns, das seien die Zahlen von Mitte Oktober. Bislang seien landesweit 310 Millionen € für den U3-Ausbau zur Verfügung gestellt worden. – Leider schlagen sich diese gewaltigen Summen bislang nicht im Platzaufwuchs nieder. Wohin ist das Geld geflossen?
Warum sehen wir hierbei keine Ergebnisse?
Meine Damen und Herren, wir erwarten hierzu Antworten von Ihnen und wollen nicht schon wieder das Gerede von Bauruinen hören. Offenbar gibt es Probleme der Kommunen bei der Umsetzung vor Ort. Uns ist zu Ohren gekommen, dass es Probleme bei der Umstellung vom Bundesförderprogramm auf Ihr Sonderprogramm gibt.
Zwar besteht die Möglichkeit, dass kein Eigenanteil mehr nötig ist, aber gleichzeitig haben Sie die Fördersätze gesenkt, obwohl diese bereits unter dem Bundesdurchschnitt liegen. Das führt nun einmal zu Finanzierungsproblemen. Viele Kommunen fühlen sich hierbei von Ihnen im Stich gelassen.
Wir erkennen an, dass die Ministerin erkannt hat, dass noch einmal Gespräche und Verständigungen mit den Kommunen zu suchen sind. Ihr Krisengipfel kommt spät, aber immerhin: Er kommt. Das ist gut, weil wir alle uns beim Ziel einig sind.
Sicher ist auch: Durch gegenseitige Schuldzuweisungen wird der U3-Ausbau nicht vorangetrieben. Die Familien in diesem Land wollen zu Recht Ergebnisse sehen.
Da sage ich, vor allem an die Adresse der Grünen in diesem Haus gerichtet: Werden Sie endlich Ihrer Verantwortung gerecht.
Es kann nicht sein, Frau Asch, dass Sie sich im Ausschuss zu Wort melden und ausschließlich Schuldzuweisungen abgeben.
Alle anderen haben Schuld: Erst hat die böse Vorgängerregierung bei Ihnen Schuld. Dann hat die Bundesregierung Schuld. Nun haben auch noch die Kommunen Schuld. Aber Sie tragen hier die Verantwortung; Sie haben Schuld daran, Frau Asch.
Diesen Schuh müssen Sie sich anziehen.
Was Sie dort gesagt haben, war nicht in Ordnung.
Ob Sie im Bund, in anderen Bundesländern oder in Nordrhein-Westfalen mitregieren, ist Ihnen bislang immer egal gewesen. Sie entledigen sich Ihrer Verantwortung und probieren, sich hier einen schlanken Fuß zu machen.
Gerne.
Vielen Dank, Frau Asch. – Ich habe genau mit dieser Frage gerechnet. Deswegen habe ich mich vorbereitet.
Ich möchte nur ein Zitat anführen – mit Erlaubnis des Präsidenten – aus dem Antrag der SPD-Fraktion von November 2009 in diesem Hohen Haus. Darin ging es auch um die Zahlengrundlagen – ich zitiere –:
„Der hilflose Erklärungsversuch des zuständigen Fachministeriums,“
unter Herrn Minister Laschet –
„dies liege an unterschiedlichen Zählweisen, kann in keiner Weise überzeugen.“
Liebe Frau Asch, SPD und Grüne haben das 2009 genauso gesehen. Sie können uns nicht einfach das vorwerfen, was Sie damals uns vorgeworfen haben.
Meine Damen und Herren, Folgendes kann nicht sein: Frau Asch, Sie regieren seit anderthalb Jahren
in Nordrhein-Westfalen.- Ich sage das jetzt noch einmal ganz ruhig. – Dann nehmen Sie bitte endlich Ihre Verantwortung an. Eine Ausbaudynamik von 1,9 % ist echt daneben.
Die Eltern wollen, dass es beim U3-Ausbau vorwärtsgeht. Sie wollen keine warmen Worte mehr hören. Es müssen endlich Taten folgen.
Dafür sind Sie nun in der Verantwortung.
Gerne. Dann beantworte ich die auch noch.
Liebe Frau Gebhard, ich habe das schon im Ausschuss gesagt: Wenn Sie der Meinung sind, die Zählweise sei falsch – Sie hatten vor Kurzem ein KiBiz-Änderungsgesetz eingebracht –: Meine Güte, dann ändern Sie die Zählweise!
Fakt ist, dass die Ausbaudynamik zum Erliegen gekommen ist und dass wir viel zu wenige U3-Plätze haben. Ihre Argumente hören wir nun seit anderthalb Jahren:
Es hatten die Bauruinen Schuld, dass es nicht vorwärts ging. Dann ging es in anderen Punkten nicht vorwärts. Jetzt ist es auf einmal die Bürokratie. Dann sind es die Zählweisen.
Meine Güte, es fehlen Plätze in Nordrhein-Westfalen!
Die Betreuungsquote bei unter Dreijährigen beträgt noch nicht einmal 16 %. Wir müssen in anderthalb Jahren in Nordrhein-Westfalen 32 % erreichen. Eigentlich brauchen wir einen noch stärkeren Ausbau.
Dann können Sie sich nicht hierhin stellen und sich auf die Zählweise zurückziehen. Sie müssen anfangen zu handeln. Deshalb haben wir gesagt: Wir unterstützen, dass Frau Ministerin einen Krisengipfel einberuft. Das ist der erste vernünftige Schritt. Er kommt zu spät, aber er kommt.
Daher: Fangen Sie an, ein vernünftiges Konzept zu erarbeiten!
Ziehen Sie sich nicht auf Wahlkampfrhetorik mit Zählweisen zurück. Das ist keine Verantwortungsübernahme von SPD und Grünen, die die Menschen erwarten. Sie müssen endlich handeln und Verantwortung übernehmen.
Meine Damen und Herren, ich komme zu meiner Rede zurück. NRW hat eine enorme Aufholjagd vor sich; ich habe das gerade angesprochen. Wir müssen nicht nur einen Ausbau auf 32 % in NordrheinWestfalen schaffen, sondern in vielen Ballungsgebieten müssen wir noch über 32 % hinausgehen. Deswegen, weil die Ansprüche im Land sehr unterschiedlich sind, ist eine Forderung von uns, auch hierfür ein bedarfsgerechtes Konzept zu erarbeiten.
Meine Damen und Herren, ich möchte mir, weil wir das öfter diskutiert haben, noch einmal den Hinweis erlauben, dass es aus Sicht der FDP wesentlich sinnvoller wäre, Mittel statt in ein Betreuungsgeld in Angebote für die frühkindliche Bildung von Kindern zu investieren.
Darüber sind wir uns auch völlig einig.
Das hätte mit Sicherheit auch Nordrhein-Westfalen gutgetan. Nichtsdestotrotz haben wir immer gesagt, dass das Land Nordrhein-Westfalen hier in der ersten Verantwortung steht.
Meine Damen und Herren, wir müssen jetzt alle Anstrengungen unternehmen, um den ab Sommer 2013 garantierten Rechtsanspruch mit Leben zu fül
len. Wir als FDP sind dazu bereit. Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, den U3-Ausbau mit einem vernünftigen, bedarfsgerechten, unbürokratischen und transparenten Konzept entscheidend voranzutreiben und die Bedarfszahlen anzupassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken! Um es direkt vorweg zu sagen: Ich kann aus dem vorliegenden Antrag nicht herauslesen, wie Sie zu Ihrer Forderung gekommen sind. Ihre Argumentation ist etwas eindimensional. Damit schießen Sie, wie wir das von Ihnen kennen, weit über das Ziel hinaus. Sie wollen die Hochschulen verpflichten, für mindestens 60 % der Bachelorstudierenden einen Masterstudienplatz vorzuhalten. Es ist schon ein Stück weit
ambivalent, dass Sie in dem Antrag die nicht vorhandenen KMK-Statistiken und -Prognosen der Übergangsquoten kritisieren und gleichzeitig pauschal eine Masterplatzvorhaltequote einfordern.
Wir müssen zunächst einmal festhalten: Nicht alle Bachelorabsolventen streben einen Masterab
schluss an. Dies anzunehmen, wäre ein völlig falsches Verständnis des neuen Studiensystems. Es ist aber ohne Zweifel so, dass es in der Vergangenheit in einigen begehrten Masterstudiengängen Engpässe gegeben hat. Sie verweisen explizit etwa auf das Kölner BWL-Beispiel. Hier müssen wir schauen, wie Angebot und Nachfrage angemessen in Einklang gebracht werden können. Die Frage lautet aber auch: Können wir bei hohen Ablehnungsraten an einigen beliebten Hochschulen pauschal darauf schließen, dass es massive Engpässe bei den Masterkapazitäten gibt? Ich meine, nein. Dies belegt auch eine von der Kultusministerkonferenz bundesweit flächendeckend durchgeführte Erhebung für das Wintersemester 2010/2011. Hiernach sind insgesamt überhaupt nur 24 % aller Masterstudiengänge – 21,7 % der universitären Masterstudiengänge und 32,5 % der Masterstudiengänge an Fachhochschulen – mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung belegt. Positiv formuliert: Mehr als Dreiviertel aller 4.713 Masterstudiengänge unterliegen keiner örtlichen Zulassungsbeschränkung.
Demzufolge kann nicht von einer generellen Angebotsknappheit ausgegangen werden.
Fakt ist sicherlich, dass nicht jeder individuelle Masterstudienwunsch an der Hochschule der Wahl für jeden Bachelorabsolventen erfüllbar ist. Dies würde auch bedeuten, dass in erheblichem Maße von den Hochschulen Überkapazitäten vorgehalten werden müssten. Das ist in dieser Form nicht umsetzbar. Ebenso halte ich die Garantie bzw. das Recht auf einen Masterstudienplatz, wie es Die Linken schon auf Bundesebene gefordert haben, für wenig zielführend. Im Grunde genommen gibt es einen transparenten Zugang zum Masterstudium. Dieser Zugang wird an Leistungskriterien geknüpft. Das ist auch gut so; denn das Leistungsprinzip garantiert eine hohe Qualität des Masterabschlusses, und diese Qualität brauchen wir. Deshalb ist der Antrag, in dem eine pauschale Vorhaltequote an Masterstudienplätzen von mindestens 60 % gefordert wird, für uns nicht zustimmungsfähig.
Ich will noch einmal betonen: Auch ich möchte, dass Studierende grundsätzlich selber entscheiden können, ob sie ein Masterstudium absolvieren oder ob sie den direkten Einstieg ins Berufsleben wählen wollen. Diese Entscheidung sollte nicht davon beeinflusst werden, dass keine Masterstudienplätze zur Verfügung stehen.
Eine eindimensionale Betrachtung, bezogen auf eine reine Kapazitätserweiterung, halte ich allerdings für nicht zielführend und nicht sachgerecht. Es geht vielmehr um die Zugangsvoraussetzungen zum
Masterstudium, insbesondere um die zum Teil restriktiven Vorgaben. Dabei geht es um bestimmte Modulpunktvorgaben, wonach eine bestimmte Anzahl an Punkten in einem Fach erbracht werden muss, um überhaupt zum Master zugelassen zu werden. Meines Erachtens sollte es hier eher darauf ankommen, ob die Gesamtnote stimmt bzw. ob der Studierende tatsächlich das beherrscht, was er für den Master mitbringen muss. Wir werden das dann auch so im Ausschuss diskutieren.
Der Überweisung an den Ausschuss stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An den Hochschulen hat das neue Semester begonnen, und zwar mit großen Herausforderungen. Wir haben eine Rekordstudierendenzahl. Noch nie waren so viele junge Menschen wie in diesem Semester an unseren Hochschulen eingeschrieben. Die Zahlen werden wegen der steigenden Zahl junger Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung und des doppelten Abiturjahrgangs weiter ansteigen.
Daraus ergibt sich für die Landespolitik und damit selbstverständlich auch für die Landesregierung ein Handlungsbedarf. Angesichts Ihrer immer wieder amüsanten Rhetorik, Frau Ministerin, über einen neuen Politikstil: Ich würde mich freuen, wenn Sie nun endlich damit anfangen würden, tatsächlich Politik zu machen und zu gestalten.
Das Problem ist spätestens seit den Zahlen aus diesem Wintersemester bekannt. Den Willen, bisherige Konzepte mit einem eigenen Konzept zu erweitern, vermisse ich jedoch bis heute. Wir haben im September-Plenum einen Antrag von SPD und Grünen zum Hochschulpakt diskutiert, der allerdings pauschal und konzeptlos war und verschiedene Zahlen einfach zusammengeworfen hat.
Deshalb haben wir als FDP heute einen eigenen Antrag eingebracht. Die aktuellen Zahlen aus den Hochschulen zeigen, dass die alten Schätzungen, auf denen die Hochschulpakte beruhen, nicht mehr realistisch sind. Insgesamt haben rund 115.000 junge Menschen ein Studium aufgenommen. Das sind 18 % mehr als im Vorjahr.
Es reicht aber nicht, diese Fakten zur Kenntnis zu nehmen, sondern daraus ergeben sich klare Handlungsaufträge. Das muss aus meiner Sicht so aussehen:
Erstens. Wir brauchen neue Prognosen mit Berechnungen.
Zweitens. Wir brauchen ein vernünftiges und weitsichtiges Konzept, wie das Land den Hochschulen bei der Bewältigung des Studierendenansturms helfen kann. – Das haben wir in dem Antrag auch ausführlich beschrieben.
Drittens. Erst wenn das erfolgt ist, können wir den Blick nach Berlin richten – und nicht, wie Sie von SPD und Grünen es möchten, bereits zu Anfang.
Denn natürlich sehen wir auch den Bund in der Pflicht. Auch unser damaliger Wissenschaftsminister, Herr Pinkwart, hat sich immer dafür stark gemacht – und das auch mit Erfolg. Bund und Land stehen gemeinsam in der Verantwortung.
Der Bund beteiligt sich bereits an einigen Programmen wie dem Qualitätspakt Lehre oder dem Hochschulpakt. Das hat sich bewährt, und wir sollten weiterhin in diese Richtung zielen.